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Die Steuerung von Liquiditätsrisiken im Aktienrecht und Bankaufsichtsrecht

von Julius Brandt (Autor:in)
©2016 Dissertation 292 Seiten

Zusammenfassung

Die Studie schließt eine Forschungslücke, indem sie umfassend die aktienrechtlichen Risikomanagementpflichten von Vorstand und Aufsichtsrat im Umgang mit Liquiditätsrisiken untersucht. Sie umfasst auch die aktienrechtlichen Pflichten bei einer Delegation von liquiditätsrisikobehafteten Geschäftsaktivitäten und -prozessen. Ausgangspunkt ist die Rechtsprechung, die im Nachgang zur Finanzkrise der Jahre 2007–2009 ergangen ist. Im Weiteren geht der Autor den Fragen nach, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten «de lege lata» eine Schrittmacherrolle bzw. eine Ausstrahlungswirkung für den aktienrechtlichen Pflichtenrahmen außerhalb des Bankensektors haben.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Einführung und Fragestellung
  • II. Gang der Darstellung
  • B. Die Steuerung von Liquiditätsrisiken in der Betriebswirtschaft
  • I. Das Liquiditätsrisiko
  • 1. Begriff und Bedeutung der Liquidität für das Unternehmen
  • 2. Liquidität, Rentabilität und Kapitaldeckung
  • 3. Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung
  • 4. Definition, Ursachen und Steuerung von Liquiditätsrisiken
  • a) Liquiditätsrisiko und Liquiditätsrisiken
  • b) Ursachen für Liquiditätsrisiken
  • c) Steuerung des Liquiditätsrisikos und Steuerung des Überschuldungsrisikos
  • d) Dispositives und strukturelles Liquiditätsrisiko
  • II. Betriebswirtschaftliche Liquiditätsrisikosteuerung
  • 1. Allgemeine Charakteristika und Funktion der betriebswirtschaftlichen Liquiditätsrisikosteuerung
  • 2. Finanzplanung
  • a) Täglicher Liquiditätsstatus
  • b) Kurz- und mittelfristige Finanzplanung
  • (1) Konzepte kurz- und mittelfristiger Finanzpläne
  • (2) Prozess der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung
  • (i) Erstellung eines Finanzplans; Planungsgrundsätze
  • (a) Gegenstand der Prognose: Entscheidungsautonome Zahlungsströme
  • (b) Prognose mithilfe statistisch-formaler Methoden
  • (c) Prognose mithilfe subjektiv-pragmatischer Methoden
  • (d) Kontrolle des Prognoseprozesses
  • (ii) Finanzplanausgleich
  • (iii) Finanzplanfeststellung und Finanzbudget
  • (iv) Finanzkontrolle und Finanzplanrevision
  • (3) Schwächen der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung
  • c) Liquiditätsrisikosteuerung im engeren Sinne
  • (1) Allgemeine Anforderungen und Charakteristika
  • (2) Quantifizierung des Liquiditätsrisikos am Beispiel der Liquidity at Risk-Kennzahl
  • (i) Merkmale der Liquidity at Risk
  • (ii) Schwächen der Liquidity at Risk
  • (3) Ausrichtung auf den Maximalbelastungsfall
  • d) Langfristige Finanzplanung
  • (1) Kapitalbindungsplan und Kapitalbedarfsplanung
  • (2) Finanzierungsregeln
  • (3) Kritik an Liquiditätsrisikosteuerung mittels bilanzieller Finanzinformationen
  • 3. Früherkennung von liquiditätsgefährdenden Entwicklungen
  • a) Frühwarnsysteme
  • b) Frühindikatorsysteme
  • c) Frühaufklärungssysteme
  • d) Diskussion
  • 4. Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung des Liquiditätsrisikos
  • a) Risikovermeidung
  • b) Risikominderung
  • c) Risikodiversifikation
  • d) Risikotransfer
  • e) Risikovorsorge
  • (1) Umfang der Liquiditätsreserve
  • (i) Liquiditätsreserve für quantifizierbare Zahlungsmitteldefizite
  • (ii) Liquiditätsreserve für nicht quantifizierbare Zahlungsmitteldefizite
  • (2) Zusammensetzung der Liquiditätsreserve
  • (i) Arten und Spezifika von Risikodeckungsmassen
  • (ii) Klassifizierung und Zuordnung von Risikodeckungsmassen
  • f ) Finanzwirtschaftliche Maßnahmen bei akutem oder sich abzeichnendem Liquiditätsengpass
  • 5. Zwischenergebnis
  • C. Die Steuerung von Liquiditätsrisiken im Aktienrecht
  • I. Rechtspflichten des Vorstandes
  • 1. Organisatorische Pflichten nach § 91 Abs. 2 AktG
  • a) Überblick
  • b) Früherkennungsmaßnahmen versus Risikomanagementsystem
  • (1) Betriebswirtschaftslehre
  • (2) Wirtschaftsprüfungspraxis – Prüfungsstandard IDW PS 340
  • (3) Herrschende Meinung in den Rechtswissenschaften
  • (4) Diskussion
  • (i) „Angemessenes Risikomanagement“
  • (ii) Leitungs- und Organisationsermessen des Vorstands
  • (iii) Bestandsgefährdende Entwicklungen
  • (iv) Überwachungssystem
  • (v) Konkretisierung durch das BilMoG
  • (vi) Maßnahmen zur Risikoprävention und Risikobewältigung
  • c) Ausgestaltung der Maßnahmen zur Früherkennung liquiditätsgefährdender Entwicklungen
  • (1) Charakteristika liquiditätsbezogener Früherkennungsmaßnahmen
  • (2) Geeignete Maßnahmen
  • (i) Liquiditätsstatus
  • (ii) Liquiditätsübersicht
  • (iii) Früherkennungs-Ansätze
  • (iv) Umfassende Quantifizierung von Liquiditätsrisiken
  • (v) Organisatorische Ausgestaltung der Früherkennungsmaßnahmen
  • d) Ausgestaltung des Überwachungssystems
  • e) Dokumentation
  • f ) Zwischenergebnis
  • 2. Vorstandspflichten zur Steuerung von Liquiditätsrisiken nach §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG
  • a) Organisatorische Vorstandspflichten zur Steuerung von bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken; Maßnahmen der Prävention bestandsgefährdender Liquiditätsrisiken
  • (1) Maßnahmen der Liquiditätsrisikosteuerung im engeren Sinn
  • (2) Vorstandspflichten im Hinblick auf Präventivmaßnahmen
  • b) Vorstandspflichten bei Erkennen einer liquiditätsgefährdenden Entwicklung nach §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG
  • c) Vorstandspflichten im Umgang mit einzelprojektbezogenen Liquiditätsrisiken nach §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG
  • (1) Beachtung des Unternehmensgegenstands
  • (i) Risikoausweitung infolge von Tätigkeiten eigener Art und infolge von Hilfstätigkeiten
  • (ii) Finanzwirtschaftliche Betätigungen im Rahmen des Unternehmensgegenstands
  • (2) Sonstige Sorgfaltspflichten des Vorstands im Umgang mit einzelprojektbezogenen Liquiditätsrisiken
  • (i) Ökonomische Entscheidungsregeln und Messung von einzelprojektbezogenen Liquiditätsrisiken
  • (a) Erfolgswirtschaftliche Betrachtung
  • (b) Finanzwirtschaftliche Betrachtung; Messung des einzelprojektbezogenen Liquiditätsrisikos
  • (ii) Einzelprojektbezogene Liquiditätsrisiken und Grenzen des unternehmerischen Ermessens
  • (a) Gesellschaftszweck und positiver Ergebnisbeitrag
  • (b) Angemessene Informationsgrundlage und Prognoseentscheidung
  • (iii) Eingehen liquiditätsgefährdender Einzelprojekte
  • (a) Ökonomische Analyse des Rechts
  • (b) Diskussion
  • (c) Zwischenergebnis
  • (d) Herrschende Meinung und instanzgerichtliche Rechtsprechung
  • (e) Relativierende Ansichten im Schrifttum
  • (f) Diskussion
  • (A) BGHZ 135, 244 – ARAG/Garmenbeck
  • (B) Verstoß gegen das Gesellschaftswohl
  • (g) Zwischenergebnis
  • (h) Anforderungen an die ex ante-Prognose und weitere Pflichten
  • (iv) Sachlich-inhaltliche Ermessensschranken bei Übernahme nicht bestandsgefährdender Liquiditätsrisiken
  • (v) Sorgfaltspflichten im Umgang mit „Klumpenrisiken“ bzw. Liquiditätsrisikokonzentrationen
  • (vi) Vorstandspflichten zur Prävention und Bewältigung einzelprojektbezogener Liquiditätsrisiken
  • (vii) Zwischenergebnis
  • 3. Rechtspflichten bei Delegation und Auslagerung liquiditätsrisikobehafteter Geschäftsprozesse und -aktivitäten
  • a) Fallgruppen von Delegation und Auslagerung
  • b) Vorstandspflichten bei vertikaler Delegation liquiditätsrisikobehafteter Entscheidungen und im Rahmen von § 91 Abs. 2 AktG
  • (1) Vorstandspflichten bei der vertikalen Delegation liquiditätsrisikobehafteter Entscheidungen
  • (i) Nicht delegierbare Entscheidungen
  • (ii) Residualpflichten des Vorstands bei vertikaler Delegation liquiditätsrisikobehafteter Entscheidungen
  • (a) Aufbau- und ablauforganisatorische Residualpflichten
  • (b) Auswahl und Einweisung
  • (c) Überwachung
  • (2) Vorstandspflichten bei vertikaler Delegation im Rahmen von § 91 Abs. 2 AktG
  • c) Vorstandspflichten bei Auslagerung liquiditätsrisikobehafteter Aufgaben und Zuständigkeiten an verbundene Gesellschaften
  • (1) Pflicht zur Kontrolle von bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken im Konzernverbund
  • (i) Verbundbezogene Steuerungspflichten nach §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG
  • (ii) Verbundweite Früherkennungsmaßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG
  • (2) Keine (liquiditätsrisikobezogene) Konzernleitungspflicht
  • (3) Pflicht zur liquiditätsrisikobezogenen Konzernoberleitung
  • d) Vorstandspflichten bei Auslagerung liquiditätsrisikobehafteter Aufgaben und Zuständigkeiten an Drittunternehmen
  • (1) Auslagerungsfähigkeit
  • (2) Sorgfältige Auswahl und Einweisung des Dienstleisters; Sicherstellung von Kontroll- und Informationsbefugnissen des Vorstands
  • e) Zwischenergebnis
  • II. Überwachungs- und Kontrollpflichten des Aufsichtsrats
  • 1. Überwachungspflicht des Aufsichtsrats in Bezug auf die Maßnahmen zur Früherkennung gemäß § 91 Abs. 2 AktG und die organisatorischen Maßnahmen zur Steuerung von Liquiditätsrisiken gemäß §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG
  • a) Informationen durch den Abschlussprüfer nach §§ 317 Abs. 4, 321 Abs. 4 HGB
  • b) Informationen durch den Abschlussprüfer nach § 289 Abs. 5 HGB und § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG
  • c) Berichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG und § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 AktG
  • d) Information durch Einsicht in Bücher und Schriften nach § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG
  • e) Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG
  • 2. Überwachungs- und Beratungspflicht des Aufsichtsrats bei Übernahme von einzelprojekt- und geschäftsstrukturbezogenen Liquiditätsrisiken
  • a) Einzelprojektbezogene Überwachungs- und Beratungspflicht
  • (1) Gegenstände der einzelprojektbezogenen Überwachungs- und Beratungspflicht
  • (i) Geschäfte von erheblicher Bedeutung für die Liquidität
  • (ii) Zustimmungspflichtige Geschäfte
  • (2) Pflicht zur Beschaffung angemessener Information
  • (3) Kontrolle von Vorstandsprognosen; Pflicht zur eigenen Risikoanalyse; Pflicht zum Einschreiten
  • b) Geschäftsstrukturbezogene Beratungs- und Überwachungspflicht des Aufsichtsrats
  • 3. Zwischenergebnis
  • D. Die Steuerung von Liquiditätsrisiken im Bankaufsichtsrecht
  • I. Besonderheiten der Liquiditätsrisikosteuerung aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und des Geschäftsmodells von Banken
  • 1. Systemische Bedeutung der Liquiditätsrisikosteuerung
  • 2. Geschäftsmodellspezifische Besonderheiten der Liquiditätsrisikosteuerung
  • II. Bankbetriebliche Liquiditätstheorien
  • a) Goldene Bankregel
  • b) Bodensatztheorie
  • c) Realisationstheorie
  • d) Maximalbelastungstheorie
  • III. Quantitative Liquiditätsrisikosteuerung im Bankaufsichtsrecht
  • 1. Entwicklung der quantitativen Liquiditätsrisikosteuerung im Bankaufsichtsrecht
  • a) Entwicklung bis zur Finanzkrise 2007–2009
  • (1) Steuerungsansätze bis zur 7. KWG-Novelle
  • (2) Quantitative Liquiditätsrisikosteuerung nach § 11 Abs. 1 KWG iVm Liquiditätsverordnung in der Übergangsphase
  • (3) Schwächen der Liquiditätsrisikosteuerung nach der Liquiditätsverordnung und institutsinterne Modelle
  • b) Internationale Harmonisierung der quantitativen Liquiditätsrisikosteuerung infolge der Finanzkrise 2007–2009
  • 2. Liquiditätsdeckungsanforderung gemäß Art. 412 Abs. 1 CRR
  • a) Liquide Aktiva im Sinne von Art. 416 CRR
  • b) Liquiditätsabflüsse im Sinne der Artt. 420–424 CRR
  • c) Liquiditätszuflüsse im Sinne von Art. 425 CRR
  • 3. Refinanzierungskennzahl nach Art. 413 Abs. 1 CRR
  • 4. Beobachtungskennziffern nach Art. 415 Abs. 3 lit.b) CRR
  • 5. Behördliche Maßnahmen
  • IV. Qualitative Liquiditätsrisikosteuerung im Bankaufsichtsrecht
  • 1. Entwicklung der qualitativen Liquiditätsrisikonormen
  • 2. Das Liquiditätsrisikomanagement nach § 25 a Abs. 1 KWG
  • a) Festlegung qualitativer Mindeststandards
  • b) Prinzipienbasierte Regulierung, Methodenfreiheit, Proportionalität, Öffnungsklauseln und Wesentlichkeit
  • c) Betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten
  • 3. Liquiditätsrisikosteuerung nach den MaRisk(BA)
  • a) Festlegung einer Geschäfts- und Liquiditätsrisikostrategie
  • b) Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit
  • c) Einrichtung interner Kontrollverfahren
  • (1) Internes Kontrollsystem
  • (i) Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation
  • (a) Risikomanagementfunktion; Funktionstrennung und Prozessunabhängigkeit
  • (b) Risikoberichterstattung über die Liquiditätssituation und die Risikosteuerungsmaßnahmen an die Geschäftsleitung
  • (c) Einbindung des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats in die Risikosteuerung
  • (ii) Risikosteuerungsprozesse
  • (a) Liquiditätsübersicht
  • (b) Errichtung eines Frühwarnsystems
  • (c) Liquiditätsbedarf bei angespanntem Marktumfeld
  • (d) Risikokonzentration, Risikodiversifikation, Zugang zu Refinanzierungsquellen
  • (e) Liquiditätskostenrechnung
  • (f) Stresstests
  • (g) Untertägige Steuerung des Liquiditätsrisikos
  • (2) Interne Revision
  • (3) Liquiditätsbezogenes Managementinformationssystem
  • 4. Besondere Anforderungen an das Risikomanagement bei wesentlichen Auslagerungen (§ 25 b KWG)
  • a) Definition Auslagerung
  • b) Wesentlichkeit der Auslagerung
  • c) Auslagerungsfähigkeit
  • d) Besondere Anforderungen an wesentliche Auslagerungen
  • 5. Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse der BaFin
  • V. Zwischenergebnis
  • E. Lehren aus dem Bankaufsichtsrecht für das Aktienrecht
  • I. Ausstrahlungswirkung in Rechtsprechung und Literatur
  • 1. Umfassende Ausstrahlungswirkung aufgrund gesetzgeberischer Gesamtintention
  • 2. Keine Ausstrahlungswirkung
  • 3. Einzelfallbezogene Ausstrahlungswirkung/ Wertende mittelbare Ausstrahlungswirkung
  • 4. Diskussion
  • 5. Zwischenergebnis
  • II. Ausstrahlung des Bankaufsichtsrecht auf den Umfang des aktienrechtlichen Liquiditätsrisikomanagements
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Minimalprogramm und Mindestanforderungen
  • 3. Folgerungen für die Intensität der aktienrechtlichen Liquiditätsrisikosteuerung
  • III. Ausstrahlung der aufbau- und ablauforganisatorischen Wertungen des Bankaufsichtsrechts auf die aktienrechtlichen Organisationsanforderungen
  • 1. Ausstrahlung der Prinzipien der Funktionstrennung und Prozessunabhängigkeit
  • a) Ausgangslage
  • b) Funktionstrennung und Prozessunabhängigkeit im Bankaufsichtsrecht
  • c) Vorfindlichkeit von Funktionstrennung und Prozessunabhängigkeit im Aktienrecht
  • d) Folgerungen für das Aktienrecht
  • 2. Ausstrahlung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen zur Einbindung des Aufsichtsorgans sowie der Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung
  • a) Ausgangslage
  • b) Gleichlauf von Bankaufsichts- und Aktienrecht
  • c) Direkte Berichtspflicht der Internen Revision gegenüber dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat
  • d) Direktes Auskunftsrecht des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats gegenüber der Internen Revision
  • IV. Ausstrahlung der bankaufsichtsrechtlichen Liquiditätsrisikosteuerungsprozesse auf die aktienrechtlichen Organisationspflichten
  • 1. Ausstrahlung der Regelungen über die Liquiditätsübersicht und die Frühwarnverfahren
  • a) Ausgangslage
  • b) Vorfindlichkeit von Früherkennungsmaßnahmen im Aktienrecht
  • c) Folgerungen für die aktienrechtlichen Früherkennungsmaßnahmen
  • 2. Ausstrahlung der Regelungen über den Liquiditätsbedarf bei angespanntem Marktumfeld und den Zugang zu Refinanzierungsquellen
  • 3. Ausstrahlung der Regelungen über Risikokonzentration und Risikodiversifikation
  • a) Ausgangslage
  • b) Investitionsentscheidungen und Risikodiversifikation
  • c) Anlageentscheidungen und Risikodiversifikation
  • d) Refinanzierungsentscheidungen und Risikodiversifikation
  • e) Folgerungen für das Aktienrecht
  • 4. Ausstrahlung der Regelungen über Höhe und Zusammensetzung der Liquiditätsreserve
  • a) Ausgangslage
  • b) Vorfindlichkeit
  • c) Ausstrahlungshindernisse
  • d) Folgerungen für das Aktienrecht
  • 5. Ausstrahlung der Regelungen über Stresstests
  • a) Ausgangslage
  • b) Vorfindlichkeit und Ausstrahlungsgrenzen
  • c) Ausstrahlungshindernisse
  • d) Folgerungen für das Aktienrecht
  • V. Ausstrahlung der besonderen Anforderungen des § 25 b Abs. 3 KWG bei der Auslagerung von liquiditätsrisikobehafteten Aufgaben und Zuständigkeiten im Aktienrecht
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Vorfindlichkeit
  • 3. Aktienrechtliche Ausstrahlungsgrenzen
  • 4. Folgerungen für das Aktienrecht
  • 5. Zwischenergebnis
  • F. Zusammenfassende Betrachtungen
  • G. Ausblick
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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A.   Einleitung

I.    Einführung und Fragestellung

Die Finanzkrise 2007–2009 hat gezeigt, dass sich Banken und die Bankenaufsicht nur unzureichend mit der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit unter außergewöhnlichen Bedingungen auseinandergesetzt und das Liquiditätsrisiko gegenüber der Steuerung des Überschuldungsrisikos vernachlässigt haben. Nicht zu verkennen ist, dass die Schieflagen einer Vielzahl von Banken – vereinfacht gesagt – ihre Ursache zunächst in einem Mangel an Liquidität hatten und eine Vermögensunterdeckung in den meisten Fällen erst Folge dieses Liquiditätsmangels war.1 Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die betroffenen Banken zur Liquiditätsbeschaffung gezwungen waren, innerhalb einer kurzen Zeit gleichzeitig Vermögensgegenstände in erheblichem Umfang am Markt zu veräußern. Dieser „Firesale“ verstärkte deren Wertverfall und eine Vermögensunterdeckung der betroffenen Banken. Die verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise 2007–2009 haben zu einer Reihe international harmonisierter Reformvorhaben im Bankaufsichtsrecht geführt, die unter dem Schlagwort „Basel III“ zusammengefasst werden. Wenngleich diese Vorhaben einen Schwerpunkt auf die Reform der bankaufsichtsrechtlichen (Eigen-)Kapitalvorschriften legen, so stellen die neuen Vorschriften zur Sicherstellung der Liquidität von Instituten eine ebenso wichtige Säule des Reformwerks dar. Die verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise 2007–2009 auf die Liquiditäts- und Vermögenslage einiger deutscher Banken – allen voran der IKB Deutsche Industriebank AG – haben parallel zu diesen regulatorischen Reformanstrengungen zu einer juristischen Aufarbeitung der individuellen Verantwortlichkeit und Haftung der Organe der betroffenen Kreditinstitute im Umgang mit geschäftlichen Risiken geführt.

Sowohl die branchenbezogenen bankaufsichtsrechtlichen Reformanstrengungen als auch die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf die individuelle Verantwortlichkeit der Organe im Umgang mit geschäftlichen Risiken im Bankensektor bilden den gedanklichen Hintergrund der vorliegenden Untersuchung. Einerseits wird der Frage nachgegangen, wie es um die rechtsformbezogenen Anforderungen zur Sicherstellung der Liquidität in Aktiengesellschaften außerhalb des Bankensektors bestellt ist. Andererseits hat diese Untersuchung das Ziel, aufzuzeigen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die bankaufsichtsrechtlichen Liquiditätsvorschriften de lege lata eine Schrittmacherrolle bzw. eine Ausstrahlungswirkung für die Auslegung der aktienrechtlichen Vorschriften haben.

Zu den aktienrechtlichen Vorschriften, die der Steuerung von Liquiditätsrisiken dienen, zählen zum einen die durch die Rechtsprechung entwickelten und durch den Gesetzgeber ausgeformten Sorgfaltspflichten des Vorstands nach §§ 76 Abs. 1, ← 21 | 22 → 93 Abs. 1 AktG im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen, die mit bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken verbunden sind. Zum zweiten geht es um die korrespondierenden Kontroll- und Überwachungspflichten des Aufsichtsrats nach §§ 116, 93 Abs. 1 AktG bezüglich liquiditätsrisikobehafteter Geschäfte. Drittens werden die Sorgfaltspflichten des Vorstands zur angemessenen Ausgestaltung der Früherkennungsanforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG untersucht, der ebenfalls gesetzgeberische Antwort auf Unternehmensschieflagen Mitte und Ende der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts war. Die in Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung geführte Auseinandersetzung über Inhalt und Auslegung von § 91 Abs. 2 AktG wird seit seiner Einführung mit dem KonTraG im Jahre 1998 geführt. Aus Anlass der Überarbeitung des bankaufsichtsrechtlichen Pflichtenprogramms sowie der juristischen Aufarbeitung der individuellen Verantwortlichkeit von Organen einer Aktiengesellschaft im Umgang mit geschäftlichen Risiken soll die Frage nach Inhalt und Auslegung von § 91 Abs. 2 AktG wieder aufgegriffen und auch geprüft werden, ob die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen für die Konturierung des aktienrechtlichen Pflichtenprogrammms fruchtbar gemacht werden können. Zudem gilt es, den aktienrechtlichen Rahmen zu untersuchen, in dem liquiditätsrisikobehaftete Geschäftsaktivitäten und -prozesse unternehmesintern oder -extern delegiert bzw. ausgelagert werden können.

II.    Gang der Darstellung

Entsprechend dem soeben skizzierten Untersuchungsprogramm gliedert sich die Arbeit wie folgt:

Im ersten Kapitel dieser Arbeit werden die wirtschaftswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Steuerung von Liquiditätsrisiken erläutert. Neben einer Einführung in die Begrifflichkeiten wird auf die betriebswirtschaftlichen Techniken und Methoden der Finanzplanung und der Prognose von Zahlungsströmen eingegangen, wobei entsprechend dem Fokus der vorliegenden Untersuchung die kurz- und mittelfristige Finanzplanung bzw. Zahlungsstromprognose im Mittelpunkt steht. Danach wird untersucht, mit welchen Mitteln die sogenannte Liquiditätsrisikosteuerung im engeren Sinne versucht, unerwartete Abweichungen der geplanten Zahlungsströme zu quantifizieren und zu steuern. In einem weiteren Abschnitt werden die betriebswirtschaftlichen Ansätze zur Früherkennung von liquiditätsgefährdenden Entwicklungen untersucht. Das Kapitel schließt mit einem Überblick über mögliche Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von Liquiditätsrisiken durch Maßnahmen der Risikovermeidung, -verminderung, -diversifikation und Risikovorsorge sowie Maßnahmen des Risikotransfers.

Das zweite Kapitel widmet sich dem aktienrechtlichen Pflichtenprogramm für Vorstand und Aufsichtsrat im Umgang mit liquiditätsgefährdenden Entwicklungen bzw. Liquiditätsrisiken. Zunächst werden im ersten Abschnitt die organisatorischen Pflichten des Vorstands zur Ausfüllung des § 91 Abs. 2 AktG herausgearbeitet. Dazu erfolgt in einem ersten Schritt eine Abgrenzung der Maßnahmen zur (institutionalisierten) Früherkennung liquiditätsgefährdender Entwicklungen von den ← 22 | 23 → Maßnahmen zur umfassenden Steuerung von Liquiditätsrisiken im Rahmen eines sogenannten Risikomanagementsystems. Darauf aufbauend werden die einzelnen Elemente der organisatorischen Pflichten des Vorstands gemäß § 91 Abs. 2 AktG dargestellt: Liquiditätsstatus, Liquiditätsplan, Früherkennungsanalyse, Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich Überwachungssystem sowie Dokumentation.

Im zweiten Abschnitt dieses Kapitels schließt sich eine Untersuchung an, welche Sorgfaltspflichten den Vorstand zur Steuerung von Liquiditätsrisiken im Rahmen von §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG treffen. Zunächst geht es um einzelfallbezogene, über das Programm des § 91 Abs. 2 AktG hinausgehende organisatorische Pflichten, wobei insbesondere Maßnahmen der Prävention und Abwehr bestandsgefährdender Liquiditätsrisiken erörtert werden. Schwerpunkt dieses Unterabschnittes sind die Sorgfaltspflichten, die den Vorstand im Rahmen von Investitions- oder Anlageentscheidungen treffen, die mit (potentiell bestandsgefährdenden) Liquiditätsrisiken verbunden sind. Dabei geht es zum einen um die Anforderungen an das Entscheidungsverfahren des Vorstands und zum anderen um sachlich-inhaltliche Schranken wie insbesondere die Frage, ob der Vorstand potentiell zur Zahlungsunfähigkeit führende Investitions- oder Anlageentscheidungen treffen oder sogenannte „Klumpenrisiken“ eingehen darf. Abschließend wird darauf eingegangen, welche Pflichten den Vorstand zur Prävention nicht bestandsgefährdender einzelprojektbezogener Liquiditätsrisiken treffen.

Im dritten Abschnitt des zweiten Kapitels wird der Frage nachgegangen, welchen aktienrechtlichen Rahmen der Vorstand bei einer arbeitsteiligen Organisation und Delegation von liquiditätsrisikobehafteten Entscheidungen, Geschäftsprozessen und -aktivitäten zu beachten hat. Dabei werden drei Formen der Delegation liquiditätsrisikobehafteter Entscheidungen, Geschäftsprozessen und -aktivitäten unterschieden: die vertikale Delegation innerhalb der Gesellschaft, die vertikale Delegation innerhalb des Unternehmens und die Delegation an wirtschaftlich und rechtlich selbständige Dritte.

Nach der Darstellung der Vorstandspflichten zur Steuerung von Liquiditätsrisiken im ersten Abschnitt werden im zweiten Abschnitt des zweiten Kapitels die entsprechenden Pflichten aus der Perspektive des Aufsichtsrats untersucht. Dazu gehören einerseits die Überwachung und Kontrolle der Früherkennungs- und Liquiditätsrisikoorganisation des Vorstands. Besonders berücksichtigt werden dabei die Hilfestellungen für den Aufsichtsrat, die sich im Rahmen der Rechnungslegung aus der Prüfung des Lageberichts durch die Abschlussprüfer ergeben. Andererseits werden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen des Aufsichtsrats in den Blick genommen, die sich auf Liquiditätsrisiken aus einzelnen Investitions- oder Anlageentscheidungen beziehen.

Im dritten Kapitel werden die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Steuerung von Liquiditätsrisiken untersucht. Einführend werden die besonderen, aus dem Geschäftsmodell von Geschäftsbanken herrührenden Anforderungen an die Steuerung und Sicherstellung der Liquidität dargestellt, um danach einen kurzen Abriss über die geschichtliche Entwicklung der bankbetrieblichen und bankaufsichtsrechtlichen Liquiditätsregelungen zu geben. ← 23 | 24 →

Im Hauptabschnitt des dritten Kapitels werden zunächst im Überblick die jüngst eingeführten bzw. novellierten quantitativen (kennzahlenbasierten) Regelungen dargestellt, zu denen die Liquiditätsdeckungsanforderung, die Refinanzierungs- und weitere Beobachtungskennzahlen gehören, mit denen ein Mindeststandard für die Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten vorgegeben wird. Im Mittelpunkt des dritten Kapitels stehen die qualitativen bankaufsichtlichen Regelungen zur Steuerung von Liquiditätsrisiken nach § 25 a Abs. 1 und § 25 b KWG sowie die diese Regelungen konkretisierenden „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Banken)“ der BaFin. Auf Grundlage der Darstellung der allgemeinen den § 25 a Abs. 1 und § 25 b KWG zugrundeliegenden Regulierungsprinzipien werden die von der BaFin formulierten Mindestelemente einer qualitativen Liquiditätsrisikosteuerungorganisation von Kreditinstituten untersucht, zu denen ein internes Kontrollsystem (einschließlich spezifischer Risikosteuerungsprozesse) und eine interne Revision zählen. Abschließend erfolgt eine kurze Untersuchung der aufsichtsbehördlichen Vorgaben, die sich aufgrund der Auslagerung von Geschäftsaktivitäten und -prozesse ergeben können, die bankaufsichtsrechtlich relevante (wesentliche) Liquiditätsrisiken begründen.

Im letzten Kapitel der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die im dritten Kapitel dargestellten bankaufsichtsrechtlichen Regelungen eine „Ausstrahlungswirkung“2 bzw. eine „Schrittmacherrolle“3 für die Auslegung und Anwendung der im zweiten Kapitel untersuchten Pflichten des Vorstands nach § 91 Abs. 2 AktG bzw. §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG und des Aufsichtsrats haben. Zu diesem Zweck werden im ersten Abschnitt die rechtstheoretischen Grundlagen einer Ausstrahlungswirkung des branchenspezifischen Bankaufsichtsrechts auf das rechtsformbezogene Verbandsrecht diskutiert und deren Voraussetzungen herausgearbeitet. Auf dieser Basis werden sodann im zweiten Abschnitt die positiven und negativen Ausstrahlungswirkungen des Bankaufsichtsrechts für die bereits behandelte Frage herausgearbeitet, ob § 91 Abs. 2 AktG zu einem umfassenden Liquiditätsrisikomanagement verpflichtet und wie das Verhältnis zu den Pflichten nach §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG ist. Im dritten Abschnitt werden Ausstrahlungswirkungen allgemeiner aufbau- und ablauforganisatorischer Wertungen des Bankaufsichtsrechts für die aktienrechliche Steuerung von Liquiditätsrisiken untersucht wie etwa die Prinzipien der Funktionstrennung und Prozessunabhängigkeit. Im darauf folgenden Abschnitt geht es um die Ausstrahlung einzelner bankaufsichtsrechtlicher Liquiditätsrisikosteuerungsprozesse auf die aktienrechtlichen Organisationspflichten wie beispielsweise die Liquiditätsübersicht, Pflichten zur Begrenzung von Risikokonzentrationen, Stresstests und Regelungen über Höhe und Zusammensetzung einer Liquiditätsreserve. Abschließend werden die Ausstrahlungswirkungen der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen bei ← 24 | 25 → Auslagerung wesentlicher Geschäftsaktivitäten und -prozesse für die aktienrechtlichen Pflichten des Vorstands untersucht.

Die Arbeit schließt mit einem kurzen Ausblick auf einen weiteren Forschungsgegenstand. Es wird die Frage aufgeworfen, welche Herausforderungen für eine Weiterentwicklung der aktienrechtlichen Liquiditätsrisikosteuerung de lege ferenda unter Berücksichtigung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen bestehen. ← 25 | 26 →


1 Vgl. ausführlich zu Ursachen und Verlauf der Finanzkrise 2007–2009 Rudolph, ZGR 2010, 1 ff.

2 Dreher, ZGR 2010, 496 (503 ff.).

3 Fleischer, ZIP 2003, 1 (10).

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B.   Die Steuerung von Liquiditätsrisiken in der Betriebswirtschaft

I.    Das Liquiditätsrisiko

1.    Begriff und Bedeutung der Liquidität für das Unternehmen

Details

Seiten
292
Jahr
2016
ISBN (ePUB)
9783631697139
ISBN (PDF)
9783653068269
ISBN (MOBI)
9783631697146
ISBN (Hardcover)
9783631675076
DOI
10.3726/978-3-653-06826-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (Dezember)
Schlagworte
Risikomanagement Risikomanagementsystem Zahlungsunfähigkeit Illiquidität Vorstandshaftung Basel III
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2016. 292 S.

Biographische Angaben

Julius Brandt (Autor:in)

Julius Brandt hat an der Universität Trier und der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften studiert und wurde an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main promoviert. Er ist als Rechtsanwalt tätig.

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