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Kandidatenaufstellung und «Primaries» im Lichte des Verfassungsrechts

von Christoph Hambusch (Autor:in)
©2016 Dissertation 312 Seiten

Zusammenfassung

Die Kandidatenaufstellung stellt einen erheblichen Teil des Wahlverfahrens dar und ist von zentraler Bedeutung für die Zusammensetzung des Parlaments. Gegenstand der Untersuchung ist ein Rechtsvergleich der Kandidatenaufstellung in Deutschland, USA und Frankreich. Der Autor zeigt die zentrale Rolle der Parteien bei der Kandidatenaufstellung zum Bundestag auf, die den direkten Einfluss des Wählers relativiert und verfassungsrechtliche Probleme aufwirft. Dabei bezieht er das neue Bundestagswahlrecht (2013) mit ein. Er untersucht die Vorwahl («Primary») im US-amerikanischen Wahlsystem, zeigt neue Entwicklungen in Frankreich auf und diskutiert, welche Reformschritte im deutschen Recht verfassungsrechtlich zulässig wären und welche sich als verfassungsrechtlich problematisch erweisen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • 1. Kapitel: Deutsches Verfassungsrecht
  • A. Grundlagen
  • I. Das Wahlrecht
  • 1. Überblick über die Rechtsquellen
  • 2. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben
  • a) Allgemeines: Die repräsentative Demokratie des Grundgesetzes und die Funktion der Wahlgrundsätze
  • b) Die Wahlgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG)
  • aa) Geltungsbereich der Wahlgrundsätze
  • bb) Allgemeinheit der Wahl
  • cc) Unmittelbarkeit der Wahl
  • dd) Freiheit der Wahl
  • ee) Gleichheit der Wahl
  • ff) Der Grundsatz der geheimen Wahl
  • gg) Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG)
  • hh) Schranken
  • c) Die Freiheit des Wahlrechtsgesetzgebers bei der Ausgestaltung des Wahlsystems
  • aa) Problem
  • bb) Teile der Literatur: Der Gesetzgeber ist nicht frei
  • cc) Bundesverfassungsgericht, herrschende Lehre und eigene Stellungnahme: Der Gesetzgeber ist grundsätzlich frei
  • dd) Ergebnis: Keine Festlegung des Grundgesetzes auf das Verhältniswahlrecht
  • 3. Das Bundeswahlrecht: Wahlmodus und Wahlleitung
  • a) Wahlmodus: Wahlkreisstimme und Landeslistenstimme
  • b) Wahlleitung
  • aa) Allgemeines
  • bb) Berücksichtigung von politischen Parteien nach § 9 Abs. 2 Satz 4 BWG
  • c) Nachrücker und Ersatzwahl – Listennachfolger, § 48 BWG
  • aa) Allgemeines
  • bb) Insbesondere: § 48 Abs. 1 Satz 2 BWG (Parteiklausel) – Durchbruch des Unmittelbarkeitsgrundsatzes
  • (1) Unproblematisches
  • (2) Verstoß gegen GG bei unfreiwilligem Ausscheiden aus der Partei?
  • (3) Kein Verstoß bei unfreiwilligem Ausscheiden aus der Partei?
  • (4) Erwiderung
  • (5) Folgerung und Lösungsvorschläge
  • II. Die politischen Parteien in Deutschland (Art. 21 GG)
  • 1. Der Parteien zwischen Staat und Gesellschaft und ihr daraus folgender verfassungsrechtlicher Status (Freiheit, Gleichheit, Öffentlichkeit)
  • 2. Der Norminhalt von Art. 21 GG
  • a) Grundsätzliche Funktion der Norm und Wortlaut
  • b) Das verfassungsrechtliche Mandat in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und seine Grenzen
  • c) Sicherung der Parteitätigkeit: Abs. 1 Satz 2 – Gründungs- und Betätigungsfreiheit
  • aa) Gründungs- und Betätigungsfreiheit: Gewährleistungsinhalt
  • bb) Schranken
  • d) Verfassungsgebot: Art. 21 Abs. 1 Satz 3 (innerparteiliche Demokratie)
  • aa) Normzweck: Sinnzusammenhang mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1
  • bb) Norminhalt: strukturelle Homogenität zwischen Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG und Art. 20 Abs. 1 GG
  • B. Die Kandidatenaufstellung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
  • I. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Kandidatenaufstellungsverfahrens
  • 1. Die verfassungsrechtliche Einordnung des innerparteilichen Kandidatenaufstellungsverfahrens
  • a) Die Problematik: Doppelfunktion der Kandidatenaufstellung
  • b) Die Relevanz der Einordnung
  • c) Die vorgefundenen Ansichten
  • aa) Die Einordung der Kandidatenaufstellung als parteiinternes Verfahren
  • bb) Die Einordnung der Kandidatenaufstellung als wahlrechtliches Verfahren
  • cc) Die Einordnung der Kandidatenaufstellung als Wahl besonderer Art: Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG als „Ausführungsvorschriften“ des allgemeinen Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG)
  • d) Stellungnahme: Kandidatenaufstellung als Verfahren besonderer Art
  • 2. Die Folgerungen: Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Kandidatenaufstellungsverfahren nach den bisherigen Erkenntnissen
  • a) Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Kandidatenaufstellung aus Sicht der Rechtsprechung
  • aa) Wesentlicher Inhalt
  • bb) Bewertung im Schrifttum
  • cc) Zwischenergebnis
  • b) Weitere Ansätze in der Literatur
  • aa) Ausgangspunkt
  • bb) Weitere verfassungsrechtliche Vorgaben
  • c) Ergebnis
  • II. Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Aufstellungsverfahrens
  • 1. Die einfachgesetzliche Ausgestaltung
  • 2. Ausgestaltung durch die Parteien: § 21 Abs. 5 BWG am Beispiel der CDU-NRW
  • a) Vorbemerkung
  • b) Inhalt
  • aa) Bundessatzung
  • bb) Die Kandidatenaufstellung am Beispiel des CDU-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
  • C. Verfassungsrechtliche Probleme, die sich aus dem (geltenden) Satzungsrecht der Parteien ergeben
  • I. Einführung: Die Satzungsautonomie der Parteien bei der Kandidatenaufstellung
  • II. Stufenwahl („mittelbare Wahl“)
  • 1. Der Sachverhalt
  • 2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit – der vorgefundene Meinungsstreit
  • a) Die Stufenwahl ist verfassungsrechtlich zulässig
  • b) Die Stufenwahl ist verfassungsrechtlich unzulässig
  • c) Stellungnahme: Neues Wahlrecht stellt höhere Anforderungen: Berücksichtigung der Wahlrechtsreform aus 2012 – verfassungskonforme Auslegung
  • III. Quotenregelungen bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung
  • 1. Der Sachverhalt
  • a) Beeinträchtigung der Wahlfreiheit und der Wahlgleichheit
  • aa) Die Beeinträchtigung der Wahlgleichheit
  • bb) Die Beeinträchtigung der Wahlfreiheit
  • 2. Der vorgefundene Meinungsstreit zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit
  • a) Quotenreglungen bei der Kandidatenaufstellung sind verfassungsrechtlich zulässig
  • aa) Die Rechtfertigung der Beeinträchtigung der Wahlfreiheit aus Sicht des „Wählers“
  • bb) Die Rechtfertigung der Beeinträchtigung der Wahlfreiheit aus Sicht des „innerparteilichen Wählers“
  • cc) Die Rechtfertigung der Beeinträchtigung der Wahlgleichheit aus Sicht des „Wählers“
  • dd) Die Rechtfertigung der Beeinträchtigung der Wahlgleichheit aus Sicht des „innerparteilichenWählers“: Programmfreiheit der Parteien
  • b) Quotenregelungen bei der Kandidatenaufstellung sind verfassungsrechtlich unzulässig
  • 3. Stellungnahme und eigene Auffassung: starre Listen beachten – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz!
  • a) Ansatzpunkt: Spannungsverhältnis zwischen Art. 21 (Parteienfreiheit) und Art. 38 GG (Wahlrechtsgleichheit)
  • b) Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • aa) Vorprüfung: Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Prinzips der praktischen Konkordanz?
  • bb) Legitimer Zweck
  • cc) Geeignetheit
  • dd) Erforderlichkeit
  • ee) Angemessenheit
  • c) Ergebnis
  • IV. Die Blockwahl
  • 1. Die Konstellation
  • 2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der einzelnen Konstellationen
  • a) Einfache Blockwahl und Kombinationsmodelle
  • b) Blockwahlsystem mit Funktionsbesetzungszwang (strikte Blockwahl)
  • 3. Ergebnis
  • 2. Kapitel: Die Kandidatenaufstellung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – Grundzüge
  • A. Grundlagen
  • I. Das Wahlrecht und die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Repräsentantenhaus
  • II. Die Gesetzgebungskompetenz der Gliedstaaten auf dem Gebiet der Kandidatenaufstellung
  • III. Die Verwaltungskompetenz der Gliedstaaten
  • IV. Die politischen Parteien in den Vereinigten Staaten
  • 1. Der historische Hintergrund: Die Entwicklung der politischen Parteien in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • 2. Die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien
  • a) Die rechtliche Einordnung der Parteien in den Vereinigten Staaten
  • b) Die Gesetzgebungskompetenz der Gliedstaaten im Parteienrecht als Folge der verfassungsrechtlichen Einordnung der politischen Parteien – juristische Standpunkte
  • c) Der verfassungsrechtliche Schutz von Parteien durch die Bundesverfassung
  • aa) Allgemeines: Die Grundrechtsberechtigung von politischen Parteien
  • bb) Die Vereinigungsfreiheit („freedom of association“) und das Recht auf politische Vereinigung als Grundlagen für den verfassungsrechtlichen Schutz von Parteien
  • cc) Die Geltung der Grundrechte der Bundesverfassung in den Gliedstaaten – Die „Due Process Clauses“
  • 3. Der Parteibegriff im Schrifttum und die Funktion von Parteien in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • 4. Die Parteiorganisation in den Vereinigten Staaten im Allgemeinen (seit den 1870er Jahren)
  • 5. Die Parteimitgliedschaft
  • a) Die grundlegende Bedeutung der Parteimitgliedschaft für die geschlossene Vorwahl
  • b) Enrollment-System
  • c) Challenge-System – Past Allegiance Test, Present Affiliation Test und Future Intention Test
  • d) Zusammenfassung: Die Parteimitgliedschaft als psychologisches Moment
  • 6. Die Parteien als „Wahlkampforganisationen“
  • 7. Die Bedeutung der „dritten Parteien“
  • 8. Zusammenfassung
  • B. Die Vorwahl als Wesensmerkmal der Kandidatenaufstellung in den USA
  • I. Die historische Entwicklung der Vorwahl
  • 1. Die Nominierung der Kandidaten vor Einführung von Vorwahlen
  • a) Begriffsbestimmungen für diesen Abschnitt: Caucus und Konvent
  • b) Die Entwicklung der Kandidatenaufstellung im Allgemeinen bis zur Herausbildung der Legislative Caucus“
  • c) Die direkte und indirekte Nominierung von Wahlkandidaten in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Caucus-und Konvent-System
  • d) Der Einfluss der Parteiorganisation auf die Kandidatenaufstellung
  • 2. Die Einführung von Vorwahlen ab 1903
  • a) Die allgemeine Herausbildung: Die frühen Modelle der unmittelbaren Kandidatennominierung im 19. Jahrhundert und das Vorwahlgesetz von Wisconsin aus dem Jahre 1903
  • b) Das Vorwahlgesetz von Wisconsin im Jahre 1903
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Vorwahl
  • 1. Die allgemeinen Prinzipien der Vorwahl
  • 2. Die Parteivorwahl (Partisan Primary)
  • a) Begriffsbestimmung, Verfahren und Abgrenzung zu anderen Nominierungsverfahren
  • b) Die geschlossene Vorwahl (Closed Primary): Begriff, Verfahren und Abgrenzungskriterium zu verwandten Vorwahlarten
  • c) Die halb-geschlossene Vorwahl (Semi-Closed Primary)
  • d) Die halb-offene Vorwahl (Semi-Open Primary)
  • e) Die offene Vorwahl (Open Primary)
  • f) Die weit-offene Vorwahl (Blanket Primary bzw. Wide Open Primary“)
  • g) Die Entscheidungsvorwahl (Run-off Primary) als notwendige Erscheinung eines besonderen Stimmenerfordernisses
  • 3. Parteilose Vorwahlen (Nonpartisan Primary)
  • 4. Andere Nominierungsmöglichkeiten – Caucus, Konvent und Einschreibeverfahren
  • C. Die Regelung der Kandidatenaufstellung in den USA am Beispiel von Wisconsin und New York – die zentrale Rolle der einzelstaatlichen Wahlgesetze
  • I. Die einschlägigen Rechtsquellen
  • II. Die Kandidatenaufstellung
  • 1. Die Kandidatenaufstellung im Bundesstaat Wisconsin
  • a) Die äußeren Bedingungen der Kandidatenaufstellung
  • aa) Vorbemerkung zu den Rechtsquellen
  • bb) Die Organisation der Vorwahl – Grundzüge
  • (1) Der staatliche Wahlausschuss: „Government accountability board“
  • (2) Die unterstaatlichen Wahlausschüsse in größeren Verwaltungseinheiten: Board Of Election commissioners
  • (3) Die unterstaatliche Wahlorganisation: County Clerks und Municipal Clerks
  • cc) Zusammenfassung und eigene Bewertung: „Pyramidenaufbau“ der Wahlorganisation mit Teileinfluss der Parteien bei der Besetzung der Wahlämter!
  • dd) Die Party Committees im Staat Wisconsin als außerhalb der Kandidatenaufstellung stehende Bindeglieder zwischen der Partei und den Wählern
  • b) Die Parteivorwahl
  • aa) Anwendungsbereich und Abgrenzung zu sonstigen Vorwahlarten
  • bb) Die Kandidatenaufstellung für die Parteivorwahl
  • (1) Das passive Wahlrecht in der Parteivorwahl und die Wohnsitzbestimmung
  • (2) Das Vorschlagsrecht und das Einreichen der Wahlvorschläge
  • (3) Die Zustimmung der Bewerber (Declaration Of Candidacy)
  • (4) Der gesetzliche Ausschluss des Cross-Filing
  • (5) Die Parteimitgliedschaft des Wahlbewerbers als nicht-konstituierendes Merkmal
  • (6) Rücknahme von Vorwahlbewerbungen?
  • (7) Zusammenfassung und Folgerungen
  • cc) Das Parteivorwahlverfahren
  • (1) Die Vorwahlregistrierung
  • (2) Der Wahltermin,die Stimmabgabe und die Erscheinungsform des Vorwahlstimmzettels
  • (3) Das Stimmenerfordernis zum Vorwahlsieg im Staat Wisconsin
  • (4) Rücknahme von Parteikandidaturen?
  • c) Die Parteivorwahlen von Minderheitsparteien und neuen Parteien
  • d) Die unabhängigen Wahlvorschläge
  • aa) Notwendiges Unterschriftenquorum und Fristen
  • bb) Rechtsfolge: Keine Vorwahl
  • 2. Die Kandidatenaufstellung im Bundesstaat New York
  • a) Die äußeren Bedingungen der Kandidatenaufstellung
  • aa) Vorbemerkung zu den Rechtsquellen
  • bb) Die einzelstaatliche Organisation der Vorwahl und der Einfluss der Parteien
  • (1) Das State Board of Elections – Wesen und Besetzung
  • (2) Der Verwaltungsunterbau: County Board of Elections
  • cc) Die Parteiorganisation in New York im Hinblick auf die Kandidatenaufstellung: State Committee und County Committee als vom Gesetzgeber vorgegebene parteiinterne Organe
  • (1) Allgemeines
  • (2) State Committee
  • (3) County Committee
  • b) Die Parteivorwahl
  • aa) Anwendungsbereich bei öffentlichen Wahlämtern und Abgrenzung zu sonstigen Kandidatenaufstellungsverfahren
  • bb) Die Kandidatenaufstellung für die Parteivorwahl
  • (1) Das allgemeine Vorschlagsrecht: Die Designation Petitions
  • (2) Das besondere Vorschlagsrecht: Das Preprimary Endorsement und die Challenge Primary
  • (3) Das weitere Verfahren: Das Einreichen der Vorwahlvorschläge bei der Wahlkommission und die besondere Frist für die Ersatzkandidatur für die Parteivorwahl
  • cc) Das Verfahren der Parteivorwahl
  • (1) Registration und Enrollment
  • (2) Das Registrierungsverfahren für die Vorwahl und für die Partei – In Person Registration
  • (3) Das Registrierungsverfahren bei nicht im Wahlbezirk anwesenden Wahlberechtigten – Mail Registration
  • (4) Korrektur der Registrierung und Fehler im Registrierungsverfahren – Verfahren und Fristen
  • (5) Der Abschluss der Registrierungsphase
  • (6) Der Vorwahltermin und das Verfahren im Wahllokal
  • (7) Die allgemeine Erscheinungsform des Vorwahlstimmzettels
  • (8) Das Stimmenerfordernis für den Vorwahlsieg im Staat New York
  • c) Die Parteivorwahlen von neuen Parteien
  • d) Die unabhängigen Wahlvorschläge
  • e) Das Cross-Filing als Wesensmerkmal des New Yorker Vorwahlrechts
  • 3. Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse
  • 3. Kapitel: Die Kandidatenaufstellung in Frankreich – Grundzüge
  • A. Grundlagen
  • I. Das Wahlrecht
  • 1. Überblick über die Rechtsquellen
  • 2. Die Vorgaben der Verfassung der V. Republik
  • 3. Das Wahlgesetz – Code Électoral
  • a) Die Entstehung des heute geltenden Wahlrechts: Gründe und Ziele
  • b) Die Regelungen im Einzelnen
  • aa) Loi Ordinaire und Loi Organique
  • bb) Das aktive Wahlrecht und die Wahllisten
  • cc) Passives Wahlrecht im ersten Wahlgang und die Beschränkungen
  • dd) Wahlkreiseinteilung und Wahlmodus
  • ee) Wahlleitung und Wahlanfechtung
  • 4. Das Wahlrecht für Auslandsfranzosen: Die Verfassungsreform von 2008 und die Auslandswahlkreise seit der Wahl 2012
  • II. Die Verwaltungsgliederung und -organisation der V. Republik in Bezug auf die Kandidatenaufstellung – insbesondere die Präfektur
  • III. Die politischen Parteien in Frankreich
  • 1. Die Stellung der Parteien im Verfassungsrecht der V. Republik
  • a) Vorbemerkung: Die ablehnende Haltung Charles De Gaulles gegenüber politischen Parteien und die Ziele der V. Republik
  • b) Der Norminhalt von Art. IV der Verfassung
  • aa) Satz 1
  • bb) Satz 2
  • cc) Satz 3 und das Gebot der innerparteilichen Demokratie
  • dd) Zusammenfassung und Normzweck
  • c) Das Parlament – Der „rationalisierte Parlamentarismus“ und die Inkompatibilität von Mandat und Regierungsamt
  • 2. Die Stellung der Parteien nach dem einfachen Recht
  • 3. Zusammenfassung
  • B. Die Regelung der Kandidatenaufstellung
  • I. Die einschlägigen Rechtsquellen
  • II. Die Regelung der Kandidatenaufstellung nach den Bestimmungen der Verfassung
  • III. Die Regelung der Wahlbewerbung und der Kandidatenaufstellung nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes
  • IV. Die Regelung der Kandidatenaufstellung nach den Satzungen der Parteien
  • 1. Richtlinien des französischen Wahlrechts für die innerparteiliche Kandidatenaufstellung
  • a) Die Erscheinungsformen der Kandidatenaufstellung in Frankreich: Investitur, Soutien und sonstige Möglichkeit bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung
  • aa) l’Investiture
  • bb) Le Soutien
  • cc) Sonstiges
  • b) Die Auswirkungen des geltenden Mehrheitswahlrechts in Einerwahlkreisen auf die Kandidatenaufstellung – die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung durch die Parteien
  • 2. Parteiregelungen
  • a) Union pour un mouvement populaire (UMP)
  • aa) Die Kandidatenaufstellung
  • bb) Zusammenfassung
  • b) Parti Socialiste (PS)
  • aa) Die Kandidatenaufstellung
  • bb) Zusammenfassung
  • 4. Kapitel: Modelle zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie in Deutschland –Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
  • A. Vergangene Überlegungen zur Demokratisierung des Parteienrechts
  • I. Open Primary
  • II. Closed Primary
  • 1. Das Konzept
  • 2. Grenzen gesetzgeberischer Gestaltungsmöglichkeiten – Verbindliche Einführung von Closed Primary durch Gesetz?
  • 3. Ergebnis
  • III. Einführung offener (Landes-)Listen
  • IV. Ergebnis
  • B. Eine aktuelle Frage: Mitgliederentscheid zur Regierungsbildung nach der Wahl
  • I. Der SPD-Mitgliederentscheid im Jahre 2013 – der Sachverhalt in Kürze
  • II. Das Problem
  • III. Die kritische Bewertung des Vorgangs im Einzelnen
  • 1. Mitgliederentscheid nur innerparteiliche Angelegenheit?
  • a) Kritik an der Einordnung als nur innerparteiliche Angelegenheit
  • b) Das Problem der Justiziabilität – Kritik am BVerfG
  • 2. Freies Mandat, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG – Vorliegen eines (faktisch) imperativen Mandats?
  • a) Der Grundsatz des freien Mandats
  • b) Das freie Mandat und der Grundsatz der parteienstaatlichen Demokratie – ein vom Grundgesetzgewolltes Spannungsverhältnis
  • c) Das Mitgliedervotum und das freie Mandat – ein vom Grundgesetz abgelehntes Spannungsverhältnis
  • IV. Ergebnis
  • Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang zum Literaturverzeichnis

← XXII | XXIII →

Abkürzungsverzeichnis

← XXIV | 1 →

Einleitung

Alle vier Jahre haben die wahlberechtigten Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, ihre Volksvertretung, den Deutschen Bundestag, zu wählen (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GG). Sie haben zwei Stimmen: Eine geben sie für den Direktkandidaten im Wahlkreis, eine zweite für die Landesliste einer politischen Partei ab. Dabei hat der Wahlbürger bei der Zweitstimme nicht die Möglichkeit, zwischen den Personen auf dem Wahlzettel auszuwählen. Indes entscheidet die Zweitstimme über die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und damit auch über die Regierungs­­bildung. Gleichzeitig können nur Parteien die Landeslisten einreichen. Einzig und allein die politischen Parteien entscheiden also darüber, wen sie auf die Landesliste setzen. Der Bürger hat hier kein direktes Mitspracherecht. Zugleich sind die Parteien allgegenwärtig: Ihre Vertreter sitzen in Rundfunkbeiräten, in kommunalen Gremien, entscheiden über die Frage, wer faktisch als Bundespräsident nominiert und gewählt wird. Sie beraten und entscheiden letztlich auch darüber, wer Richter am Bundesverfassungsgericht wird. Es ist also – um bei dem ersten Punkt zu bleiben – von zentraler Bedeutung, wie die Wahlbewerber auf den Stimmzettel kommen. Die nachfolgende Untersuchung befasst sich im Kern mit dem Verfahren der Kandidatenaufstellung zum Deutschen Bundestag aus verfassungsrechtlicher Sicht. Dabei soll der Blick nicht einseitig nur auf eine Verfassungsordnung gerichtet werden; vielmehr soll die Untersuchung in zwei Exkursen auch die Rechtslage in anderen Verfassungsordnungen umreißen. Daher wird die Untersuchung auch die Grundzüge der Kandidatenaufstellung in den USA und Frankreich behandeln.

In der jüngsten Vergangenheit sind Vorgänge zu beobachten, die auf eine Stärkung der innerparteilichen Demokratie abzielen.1 Selbst in diesem Bereich gibt es Tendenzen die danach streben, den Einfluss der Parteien zu stärken. Die Untersuchung wird sich auch mit Fragen auseinandersetzen, wie Abstimmungen nach einem Wahlgang zu bewerten sind, die unmittelbar die Regierungsbildung berühren. Hier sind weitreichende Veränderungen im Gespräch. Diese sind in Bezug auf die Verfassungsordnung des Grundgesetzes problematisch.

Bereits seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.5.1949 gab es immer wieder Untersuchungen, die sich mit der Stellung der politischen Parteien ← 1 | 2 → auseinandersetzten.2 Ferner gab es Arbeiten, die sich mit dem Primary-Verfahren in den Vereinigten Staaten von Amerika beschäftigten.3 Auch gibt es solche, die sich mit der Kandidatenaufstellung in Frankreich und Deutschland zugleich auseinandersetzten,4 und manche sind nicht im juristischen Bereich angesiedelt und weisen einen empirischen Ansatz auf.5 Letztlich gibt es welche, die sich schon mit den Verfassungsproblemen der Kandidatenaufstellung zum Deutschen Bundestag aus juristischer Sicht befassen.6 Die Untersuchung konnte also bei der Thematik der Kandidatenaufstellung auf verschiedene Ansätze aufbauen – das wird sich naturgemäß im Gang der Darstellung widerspiegeln.

Die Untersuchung verfolgt verschiedene Ziele: Zunächst soll sie anhand des Verfahrens der Kandidatenaufstellung zeigen, wie stark die rechtliche Stellung der Parteien in Deutschland ist. Dem Leser soll darüber hinaus durch zwei Exkurse in ausländische Rechtsordnungen die Kandidatenaufstellungsverfahren in anderen Verfassungsstaaten nähergebracht werden. Im Gegensatz zu den im Exkurs dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen, denen die politischen Parteien in den USA und Frankreich unterliegen, wird ausführlich die herausgehobene rechtliche Position der Parteien unter der sich aus dem Grundgesetz ergebenden Rechtslage darzustellen sein.

Aus dieser Aufgabenstellung ergibt sich zwangsläufig die Gliederung: Im ersten Kapitel wird es um die Kandidatenaufstellung im deutschen Verfassungsrecht gehen. Zunächst wird sich die Untersuchung mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Kandidatenaufstellung beschäftigen. Dabei stehen sowohl diejenigen des Wahlrechts als auch die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien im Mittelpunkt der Betrachtung. Bereits in diesem Abschnitt ist auf das neue, seit 2013 geltende, Wahlrecht einzugehen. Sodann wird es um die ← 2 | 3 → Kandidatenaufstellung im engeren Sinne gehen: Hier stehen ebenfalls verfassungsrechtliche Vorgaben im Vordergrund.

Dafür ist es notwendig, das Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten verfassungsrechtlich einzuordnen. Daran schließt sich aus dem vorherigen Abschnitt folgend die Erörterung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Kandidatenaufstellungsverfahren an. Daran knüpfen sich die nachfolgenden Untersuchungen zu verfassungsrechtlichen Problemen an, die durch die Ausgestaltungen der Satzungen durch die Parteien auftreten. Dabei steht insbesondere das seit 2013 geltende neue Wahlrecht zum Deutschen Bundestag im Fokus des Interesses – hier versucht der Autor neue Ansätze herauszuarbeiten.

Um das Verständnis des Lesers zu schärfen, bezieht sich die Untersuchung auch auf zwei andere Verfassungsordnungen. Im Abschnitt über die Kandidatenaufstellung im US-amerikanischen Verfassungsrecht wird sich die Analyse schwerpunktmäßig mit dem „Primary-Verfahren“ beschäftigen, also mit einer Thematik, die in der Vergangenheit in Deutschland auch rechtspolitisch diskutiert wurde. Im Anschluss wird die Kandidatenaufstellung für die Parlamentswahl in Frankreich dargestellt. Hier wird unter anderem zu zeigen sein, dass es innerhalb der französischen Parteien bemerkenswerte Ansätze gibt, die innerparteiliche Demokratie zu stärken.

Besondere Beachtung haben die Fragen der innerparteilichen Aufstellung der Kandidaten zunehmend in allen Rechtsordnungen aufgeworfen. Die in die Parlamente gesandten Abgeordneten, die einer Partei angehören und eine Fraktion bilden, unterliegen faktisch den Bindungen, die sich aus ihrer politischen Parteizugehörigkeit ergeben. Dabei sind auch gewisse Spannungen nicht zu übersehen, die nur unter Beachtung des Verfassungsrechts gelöst werden können. Darum geht es im vierten Kapitel.

Politologische und rechtspolitische Gesichtspunkte muss der Jurist den Nachbardisziplinen der Rechtspolitik oder der Politologie überlassen. Die vorliegende Untersuchung soll allein die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Fortentwicklung des Wahlrechts zu den gesetzgeberischen Körperschaften aufzeigen. Für den Geltungsbereich des Grundgesetzes wird durch den Hinweis auf die genannten Rechtsordnungen der Blick für die Grenzen dieser Fortentwicklung aus verfassungsrechtlicher Sicht geschaffen. ← 3 | 4 →


1 Vgl. dazu das vierte Kapitel.

2 Allen voran Hesse, Die Verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien im modernen Staat, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Heft 17 (1959), Berlin 1959, S. 11–52.

3 Vgl. nur Magiera, Die Vorwahlen (Primaries) in den Vereinigten Staaten, Frankfurt am Main 1971.

4 Schröder, Die Kandidatenaufstellung und das Verhältnis des Kandidaten zu seiner Partei in Deutschland und Frankreich, Berlin 1971.

5 So etwa die Arbeit von Kempf, Zur Kandidatenaufstellung in Frankreich am Beispiel der „Union pour la Nouvelle République“ und ihrer Koalitionspartner, Berlin 1973.

6 Aus der jüngsten Zeit seien die Arbeiten von Werner, Gesetzesrecht und Satzungsrecht bei der Kandidatenaufstellung politischer Parteien. Probleme des Vorschlagsrechts nach BWG und EuWG, Osnabrück 2010 und Hong, Verfassungsprobleme bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung für die Wahl zum Deutschen Bundestag, Baden-Baden 2005, genannt.

← 4 | 5 →

1.  Kapitel: Deutsches Verfassungsrecht

A.  Grundlagen

I.  Das Wahlrecht

1.  Überblick über die Rechtsquellen

Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag findet sich, jedenfalls die Bereiche, die vorliegend interessant sind, in verschiedenen Rechtsquellen. Zunächst gibt das Grundgesetz7 den verfassungsrechtlichen Rahmen der Wahl vor. Einfachgesetzlich ist das geltende Wahlrecht zum Deutschen Bundestag maßgeblich im Bundeswahlgesetz8 geregelt. Hinzu treten Vorschriften im Wahlprüfungsgesetz9. Verordnungsrechtlich ist noch die Bundeswahlordnung10 zu nennen. Sofern nötig, wird auf einzelne Vorschriften zurückzukommen sein.

2.  Die verfassungsrechtlichen Vorgaben

a)  Allgemeines: Die repräsentative Demokratie des Grundgesetzes und die Funktion der Wahlgrundsätze

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat.11 Demokratie bedeutet – und dazu bekennt sich das Grundgesetz ausdrücklich in Art. 20 Abs. 2 Satz 1; die Vorschrift normiert den Grundsatz der Volkssouveränität12 –, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgehe.13 Das ist nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG entweder ← 5 | 6 → durch das Volk selbst möglich, oder durch staatliche Organe, die vom Volk zur Ausübung von Staatsgewalt legitimiert werden.14 Beide in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 genannten Begriffe („Wahlen und Abstimmungen“) stehen gleichrangig nebenei­nander, direkte Demokratie und repräsentative Demokratie stehen also nach dem Grundgesetz in prinzipieller Gleichordnung der grundgesetzlichen Demokratie vor.15 Der Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheide durch Verfassungsänderung steht jedenfalls nicht Art. 79 Abs. 3 GG entgegen.16

Es geht in seiner geltenden Fassung jedoch ausschließlich den zweiten Weg, denn auch der geltende Art. 29 GG ist kein Fall des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, weil hier nicht das Bundesvolk als Ganzes abstimmt.17 Es sieht also eine repräsentative Demokratie vor. Wenn dieser zweite Weg beschritten wird, muss jede Ausübung der Staatsgewalt vom Volk legitimiert werden; es muss also eine Legitimationskette bestehen, die ununterbrochen auf das Volk zurückzuführen ist.18 Am Anfang dieser Kette steht die Wahl, sie ist ihr „erstes Glied“19. Zum Kernbestand der demokratischen Ordnung wird die Parlamentswahl aber erst dann, wenn das Parlament nicht durch Zusammentritt von geborenen oder berufenen Vertretern, sondern durch das ganze Volk gewählt wird, also durch ein Wahlverfahren, welches durch die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit bestimmt ist: Nur eine freie Wahl vermag demokratische Legitimität vermitteln und nur eine gleiche Wahl kann gewährleisten, dass alle Angehörigen des Volkes in gleicher Weise wahlberechtigt an der Wahl mit dem gleichen Stimmengewicht teilnehmen können.20

Um diese Aufgabe der Legitimationsverleihung zu erledigen, muss die Wahl also entsprechende Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen an die Wahl definiert folglich Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarere, freier und geheimer Wahl gewählt.“

Die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegten Wahlgrundsätze sollen also die legitimierende Funktion der Wahl sicherstellen.21 Sie können als Spezifizierung ← 6 | 7 → der Volkssouveränität bezeichnet werden:22 „Das Volk in seiner Gesamtheit (Allgemeinheit der Wahl) soll selbst (Unmittelbarkeit der Wahl) und in allen Teilen gleichermaßen (Gleichheit der Wahl) die politische Bestimmungsmacht frei, d. h. ungestört durch andere (und deswegen geheim) ausüben können.“23. Hinzu tritt die Öffentlichkeit der Wahl.24

b)  Die Wahlgrundsätze (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG)

aa)  Geltungsbereich der Wahlgrundsätze

Das Wahlverfahren ist in übereinstimmender Meinung in vier Phasen zu unterteilen. Im ersten Schritt geht es um die Organisation der Wahlberechtigten, dann um die Organisation der Wahlbewerbung, den Wahlakt selbst und die Stimmenwertung. Die letzte Phase umfasst auch die Feststellung des Wahlergebnisses und die endgültige Bestimmung der Gewählten.25 Die nachfolgenden Wahlgrundsätze gelten grundsätzlich nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern für das gesamte Wahlverfahren, mit Einschränkungen also auch für die Wahlvorbereitung.26 Darauf wird später zurückzukommen sein.

bb)  Allgemeinheit der Wahl

Die Egalität der Staatsbürger wird durch die Allgemeinheit der Wahl sichergestellt.27 Diese fordert, dass grundsätzlich jeder Staatsbürger gleichen Zugang zur Wahl hat, jeder also sein Wahlrecht ausüben kann, und zwar in möglichst gleicher Weise.28 Weil der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl die Egalität der ← 7 | 8 → Staatsbürger gewährleistet, sorgt er auch dafür, dass die demokratische Legitimation der Staatsgewalt auf einem breiten Fundament beruht.29 Es handelt sich also hier um einen Unterfall des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit.30 Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl ist Lex specialis zu Art. 3 Abs. 1 GG.31 Einschränkungen des Grundsatzes durch Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz sind daher nicht möglich.32 Das Gesagte gilt folglich auch für die Wahlgleichheit.33

cc)  Unmittelbarkeit der Wahl

Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verlangt zunächst, dass nur durch die Entscheidung des Wählers ermittelt wird, wer als Abgeordneter in den Bundestag einzieht.34 Deshalb ist jedes Wahlverfahren ausgeschlossen, in dem eine weitere Instanz zwischen Wähler und Wahlbewerber eingeschoben wird. Dies gilt insbesondere für ein Wahlmännersystem, in dem die Wähler zunächst nur eine Versammlung von Wahlmännern bestimmen, die im nächsten Schritt im eigenen Ermessen die Abgeordneten für das Parlament auswählen.35 Der Wähler muss also „das letzte Wort haben“36. Zum anderen ermöglicht der Unmittelbarkeitsgrundsatz dem Wähler eine rationale Entscheidung beim Wahlgang, weil für ihn bereits im Vorfeld – also ex ante – erkennbar wird, wie sich seine Stimmabgabe auf den Wahlausgang auswirken kann. ← 8 | 9 →37

Details

Seiten
312
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783631700860
ISBN (ePUB)
9783631700877
ISBN (MOBI)
9783631700884
ISBN (Hardcover)
9783631700716
DOI
10.3726/978-3-631-70086-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (Oktober)
Schlagworte
Innerparteiliche Demokratie Quotenregelungen USA Frankreich Stufenwahl Blockwahl
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 312 S.

Biographische Angaben

Christoph Hambusch (Autor:in)

Christoph Hambusch studierte Rechtswissenschaft in München und Würzburg und wurde an der Juristenfakultät der Universität Leipzig promoviert.

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Titel: Kandidatenaufstellung und «Primaries» im Lichte des Verfassungsrechts
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