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Die Konkordatsehe in Spanien

von Sabine Konrad (Autor:in)
©2019 Dissertation 130 Seiten

Zusammenfassung

Erstmalig befasst sich eine Monographie in deutscher Sprache mit der spanischen Konkordatsehe. Das Werk erläutert nach einem historischen Überblick umfassend die rechtlichen Grundlagen der zivilen Wirkung von kanonischen Eheschließungen sowie die zivilen Anerkennungen von kanonischen Ehenichtigkeitsurteilen und -auflösungen (Exequatur) durch den spanischen Staat. Ausgangspunkt ist für das geltende Recht die Vereinbarung zwischen Staat und Kirche vom 3. Januar 1979 (Acuerdo sobre asuntos jurídicos). Aus dem Ineinandergreifen von zivilem und kirchlichem Ehe- und Prozessrecht ergeben sich zusätzliche Herausforderungen. Die Thematik ist auch für die anderen EU-Staaten von Bedeutung, die kirchliche Urteile, die der spanische Staat anerkennt, ebenfalls anzuerkennen haben.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Vorbemerkung
  • Einleitung
  • I. Geschichtlicher Überblick: Die Konkordatsehe vom Inkrafttreten des Código Civil von 1889 bis zum Konkordat von 1953
  • 1. Die kanonische Eheschließungsform im spanischen Recht
  • 1.1 Vorbemerkung: Der Regalismo
  • 1.2 Der Código Civil von 1889 und seine Folgen
  • 1.2.1 Die zivile Wirkung der kanonischen Eheschließung
  • 1.2.2 Die zivile Anerkennung von kanonischen Auflösungen und Annullierungen
  • 2. Die Constitución Española von 1931 und ihre Folgen
  • 3. Das Konkordat von 1953
  • 3.1 Die zivile Wirkung der kanonischen Eheschließung
  • 3.2 Die zivile Anerkennung von kanonischen Auflösungen und Annullierungen
  • 3.3 Die Rota Española
  • 3.4 Die Ehe von Minderjährigen
  • 3.5 Die Reform des Código Civil von 1958
  • II. Das geltende Recht zur Konkordatsehe
  • 1. Die Constitución Española von 1978 und ihre Folgen für das Eherecht
  • 2. Die Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und Spanien von 1979
  • 2.1 Die zivile Wirkung der kanonischen Eheschließung
  • 2.1.1 Die Eintragung der Eheschließung ins Registro Civil
  • 2.1.2 Die Eheschließungen von Spaniern im Ausland und Ausländern in Spanien
  • 2.2 Die zivile Anerkennung von kanonischen Auflösungen und Annullierungen
  • a, Die Anerkennung bei Prozessabwesenheit
  • b, Die Anerkennung von Urteilen ausländischer kirchlicher Gerichte
  • c, Der Zeitpunkt der Anerkennung
  • d, Der Umgang mit der Auflösung nicht sakramentaler Ehen
  • e, Anerkennung bei Änderungen des kanonischen Eheprozessrechts
  • 2.2.1 Die Kompetenzen der zivilen Gerichte über kanonische Ehen
  • 2.2.2 Ehenichtigkeitsgründe im zivilen und kanonischen Recht
  • 2.2.2.1 Ehehindernisse
  • 2.2.2.2 Formmängel
  • 2.2.2.3 Konsensmängel
  • 2.2.2.4 Konsequenzen für die zivile Anerkennung der kirchlichen Urteile
  • 2.2.3 Die Anerkennung kirchlicher Ehenichtigkeitsurteile in der EU
  • III. Die zivile Anerkennung der Eheschließungsformen anderer Konfessionen und Religionen
  • IV. Zusammenfassung und Bewertung
  • Anhang
  • Verzeichnisse
  • Abkürzungen

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Vorwort

Mit dem System der Konkordatsehe kam ich zum ersten Mal bereits vor zehn Jahren auf einem kanonistischen Seminar in Lissabon in Berührung. Es folgten weitere Seminare und Tagungen in Portugal und Spanien, die mir Einblicke in dieses spannende Thema gewährten. Besonderes Interesse weckte in mir das spanische Eherecht.

Da sich in der deutschsprachigen Literatur kein Werk über die Konkordatsehe in Spanien fand, war ich auf spanische Fachliteratur angewiesen und machte mich daran, das Thema für die deutschsprachigen Kanonisten zu erarbeiten.

Dabei unterstützte mich die Universität Augsburg mit einem Frauenstipendium zur Internationalisierung der Geistes- und Sozialwissenschaften, das es mir ermöglichte, meine Recherchen in Madrid durchzuführen. An dieser Stelle möchte ich mich dafür sehr herzlich bedanken.

Ein weiterer Dank gilt der Universidad Pontificia Comillas in Madrid, in deren umfangreicher Bibliothek ich forschen und arbeiten durfte. Insbesondere geht mein Dank an den emeritierten Rektor der Universität, Prof. Dr. José María Díaz Moreno SJ, der mich vor Ort logistisch unterstützte und mir in Sachfragen umfangreich Auskunft gab. Es war mir eine große Freude, mit ihm über Entstehung und Absicht des Acuerdo sobre asuntos jurídicos zu sprechen, da er vor rund 40 Jahren an dessen Zustandekommen aktiv mitgewirkt hatte.

Für seine Unterstützung und Freundschaft bedanke ich mich sehr herzlich bei Prof. Dr. Dr. Juan José García Failde, der mich seit unserer ersten Begegnung in Lissabon (2007) in meiner wissenschaftlichen Tätigkeit begleitet. Auch während meiner Recherchen für die vorliegende Studie in Madrid und darüber hinaus stand er mir als Ansprechpartner uneingeschränkt zur Verfügung.

Mein größter Dank geht an Herrn Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff für seine stete Unterstützung und Motivation. Seine Rückmeldungen während der Erarbeitungsphase dieser Studie waren mir überaus wertvolle Hilfen.

Ebenso sei ihm und PD Dr. Karl-Heinz Selge gedankt für die Einladung zur Tagung „De Processibus Matrimonialibus 2016“, bei der ich einen Teil ←9 | 10→meiner Forschungsergebnisse präsentieren durfte, und für die Aufnahme dieser Studie in die Reihe „Adnotationes in Ius Canonicum“.

Bei der Endredaktion unterstützten mich Frau stud. theol. Anna Bader sowie Frau Dipl. Ing. Sonja Langhans. Vielen herzlichen Dank dafür!

München, den 7. Januar 2018
Sabine Konrad

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Vorbemerkung

Die in dieser Arbeit angeführten spanischen Gesetze werden nach dem amtlichen Boletín Oficial del Estado (BOE) zitiert. Alle spanischen Gesetze werden im BOE veröffentlicht. Auch ältere Gesetze, die in der Gaceta de Madrid, dem vorherigen amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht wurden, sind mittlerweile im BOE-System erfasst und online zugänglich. Mit der jeweiligen im Quellenverzeichnis angegebenen Referencia und/oder dem Datum finden sich alle Gesetzestexte unter www.boe.es.

Die Jahreszahlen, die in Klammern nach den Gesetzen, vor allem beim Código Civil, angeführt werden, bezeichnen den Rechtsstand, auf den sich die Darstellung bezieht. Soweit sich die Darstellung auf geltendes Recht bezieht, gibt sie die Rechtslage von Januar 2018 wieder.

Das geltende Recht, auf das in dieser Studie Bezug genommen wird, findet sich im Anhang abgedruckt.

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Einleitung

Der spanische Staat ist Religionsgemeinschaften gegenüber neutral. Es gibt keine Staatsreligion, und religiöse Weltanschauungen werden vom Staat geachtet (Art. 16 n. 3 CE). Das Verhältnis zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat ist Gegenstand vertraglicher Regelungen. Zu den Regelungsmaterien dieser Verträge gehört auch die Anerkennung von in religiöser Form geschlossenen Ehen im zivilen Bereich.

Der Heilige Stuhl hat mit Spanien ein Abkommen geschlossen, nach dem kanonisch geschlossene Ehen vom Staat anerkannt werden und zivile Wirkung entfalten. Ebenso werden kanonische Ehenichtigkeitsurteile vom Staat anerkannt, mit der Wirkung, dass die Parteien wieder in den Familienstand ledig zurückversetzt werden, weil die Ehe niemals gültig zustande kam. Dies wurde zwischen Spanien und dem Heiligen Stuhl in einem Konkordat (1953) und einem konkordatsähnlichen Abkommen (1979) vereinbart, weshalb sich hierfür der Begriff „Konkordatsehe“ eingebürgert hat.

Bereits seit Jahrhunderten unterhält der Heilige Stuhl rechtliche Beziehungen mit Spanien. Dem heutigen System der Konkordatsehe geht eine lange Geschichte voraus. In dieser Studie soll zunächst ein geschichtlicher Überblick über die Konkordatsehe seit dem Inkrafttreten des Código Civil von 1889 gegeben werden. Das heute geltende Recht geht auf den Acuerdo entre el Estado español y la Santa Sede sobre asuntos jurídicos von 1979 zurück, dem zahlreiche zivile Gesetze folgten.

Details

Seiten
130
Jahr
2019
ISBN (ePUB)
9783631709726
ISBN (PDF)
9783653063516
ISBN (MOBI)
9783631709733
ISBN (Hardcover)
9783631670965
DOI
10.3726/b15330
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Februar)
Schlagworte
Spanisches Eherecht Exequatur Eheannullierung Eheschließung zivile Anerkennung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2019. 130 S.

Biographische Angaben

Sabine Konrad (Autor:in)

Sabine Konrad ist Akademische Rätin a.Z. und Habilitandin an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg (Fach Kirchenrecht). Ihre Promotion in Katholischer Theologie sowie ihr Lizentiat im Kanonischen Recht erlangte sie an der Ludwigs-Maximilians-Universität München.

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