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Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz

Ein Leitfaden für die journalistische Praxis

von Elisabeth Parteli (Autor:in)
©2017 Dissertation 231 Seiten

Zusammenfassung

Gegenstand dieser Abhandlung ist die Frage, was stärker wiegt: das Recht der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Journalisten oder der Schutz der Persönlichkeitsrechte. Ausgehend von der Analyse richtungsweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erstellt die Autorin eine Anleitung für die journalistische Redaktionsarbeit. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zusammenfassung
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung, Vorgehensweise und Ziel der Arbeit
  • Teil 1: Gesellschaftliche Bedeutung und gesetzliche Grundlagen von Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz
  • 1. Die Pressefreiheit
  • 1.1 Die historische Entwicklung der Pressefreiheit
  • 1.2 Der Begriff der Pressefreiheit
  • 2. Das Persönlichkeitsrecht
  • 2.1. Die Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • 2.2 Die Differenzierung der Schutzintensität
  • 2.2.1 Die Intimsphäre
  • 2.2.2 Die Sozial- bzw. Öffentlichkeitssphäre
  • 2.2.3 Die Privatsphäre
  • 2.3 Der technische Fortschritt als Herausforderung für den Schutz der Persönlichkeitsrechte
  • 3. Die Menschenrechte als Quelle von Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz
  • 3.1 Die Idee der Menschenrechte
  • 3.2 Die Satzung der Vereinten Nationen
  • 3.3 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • 3.4 Die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen
  • 3.5 Die Grundrechtecharta der Europäischen Union
  • 3.5.1 Die Diskussion über den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK
  • 3.5.2 Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Teil 2: Die Europäische Menschenrechtskonvention
  • 1. Bedeutung, Rechtsstellung und Ziel der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • 2. Souveränität der Vertragsstaaten und Subsidiarität
  • 2.1 Common ground und Subsidiarität
  • 2.2 Der Grundsatz der Souveränität
  • 3. Die Fortschreibung der Konvention durch ihre Zusatzprotokolle
  • 4. Die materiellen Garantien der EMRK
  • 4.1 Grundrechte, Grundfreiheiten, Menschenrechte - die Begriffe
  • 4.2 Die Rechte und Freiheiten der EMRK im Überblick
  • 5. Die Verfahrensgarantien der EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
  • 5.1 Die Organisation des Gerichtshofs
  • 5.2 Die Beschwerdemöglichkeiten vor dem EGMR
  • 5.2.1 Die Individualbeschwerde
  • 5.2.1.1 Die Beschwerdeberechtigten
  • 5.2.1.2 Inhalt und Form der Beschwerde
  • 5.2.1.3 Beschwerdefrist und Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel
  • 5.2.1.4 Res iudicata und Litispendenz
  • 5.2.2 Die Staatenbeschwerde
  • 5.2.3 Das Gutachtenverfahren
  • 5.3 Die Entscheidungen des EGMR
  • 5.3.1 Die Entscheidungsfindung des Gerichtshofs
  • 5.3.2 Die Urteile des EGMR
  • 5.3.2.1 Die unmittelbare Wirkung des Urteils: Entschädigung und Kostenersatz
  • 5.3.2.2 Die mittelbare Wirkung des Urteils: Fortschreibung des Menschenrechtsschutzes
  • 5.3.3 Das Piloturteil
  • 5.3.4 Die Gütliche Einigung
  • 5.4 Kritik an der Rolle des EGMR
  • 6. Die Interpretation der EMRK
  • 6.1 Die Kollision von Grundrechten
  • 6.2 Wortinterpretation und historische Interpretation der EMRK
  • 6.3 Die dynamisch-evolutive Auslegung der EMRK
  • 6.4 Die Schrankendogmatik der EMRK
  • 6.4.1 Die allgemeinen Schrankenregelungen der EMRK
  • 6.4.2 Die speziellen Schrankenregelungen der EMRK
  • 7. Drittwirkung der Konventionsrechte und positive Schutzpflichten des Staates
  • Teil 3: Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz in der EMRK
  • 1. Artikel 10 EMRK: Die Freiheit der Meinungsäußerung
  • 1.1 Die Bedeutung von Artikel 10 EMRK für die Freiheit der Presse
  • 1.2 Die Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit
  • 1.2.1 Die allgemeinen Schrankenvorbehalte in Bezug auf Artikel 10 EMRK
  • 1.2.2 Die speziellen Schrankenvorbehalte nach Artikel 10, Absatz 2
  • 1.2.3 Der Schutz des guten Rufs und der Rechte anderer
  • 2. Artikel 8 EMRK: Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • 2.1 Die Einschränkungen des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • 2.1.1 Die allgemeinen Schrankenvorbehalte in Bezug auf Artikel 8 EMRK
  • 2.1.2 Die speziellen Schrankenklauseln von Artikel 8, Absatz 2
  • 3. Das Verfahren vor dem EGMR
  • 3.1 Die gesetzliche Grundlage
  • 3.2 Das legitime Ziel
  • 3.3 Die Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft
  • 3.3.1 Der Begriff der demokratischen Gesellschaft
  • 3.3.2 Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  • 3.3.3 Die Margin of Appreciation-Doktrin
  • Teil 4: Die Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte in der Rechtsprechung des EGMR zu Artikel 10 EMRK
  • 1. Der Fall von Hannover gegen Deutschland (Nr. 1)
  • 1.1 Absolute und relative Personen der Zeitgeschichte
  • 1.2 Kritik an der Entscheidung des EGMR
  • 2. Der Fall von Hannover gegen Deutschland (Nr. 2)
  • 2.1 Der Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse
  • 2.1.1 Das öffentliche Interesse
  • 2.1.1.1 Das öffentliche Interesse an Politikern
  • 2.1.1.2 Das öffentliche Interesse an Richtern
  • 2.1.1.3 Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über Straftaten und Strafverfahren
  • 2.1.2 Der Beitrag zu einer Debatte
  • 2.2 Die Bekanntheit der betroffenen Person
  • 2.2.1 Der Prominenzbegriff
  • 2.2.2 Die Boulevardberichterstattung
  • 2.3 Das frühere Verhalten der betroffenen Person
  • 2.4 Inhalt, Form und Auswirkungen der Veröffentlichung
  • 2.5 Die Umstände, unter denen die Fotos aufgenommen wurden
  • Teil 5: Die Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in der Rechtsprechung des EGMR zu Artikel 10 EMRK
  • 1. Die Tatsachenbehauptung
  • 2. Das Werturteil und sein Tatsachensubstrat
  • 3. Der Wahrheitsbeweis
  • 4. Der Nachweis journalistischer Sorgfalt
  • 4.1 Der Sorgfaltsmaßstab
  • 4.2 Die Beachtung der Berufsgrundsätze
  • 4.3 Recherche, Quellenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht
  • 5. Die Bedeutung der Unterscheidung für die nationale Verfahrenspraxis
  • 5.1 Das strafrechtliche Vorgehen
  • 5.2 Das zivilrechtliche Vorgehen
  • 5.3 Das Verfahren vor dem Presserat
  • 6. Die Abgrenzungspraxis des EGMR
  • 6.1 Lingens gegen Österreich
  • 6.2 Oberschlick gegen Österreich (Nr. 1)
  • 6.3 Schwabe gegen Österreich
  • 6.4 Oberschlick gegen Österreich (Nr. 2)
  • 6.5 De Haes und Gijsels gegen Belgien
  • 6.6 Nilsen und Johnsen gegen Norwegen
  • 6.7 Wabl gegen Österreich
  • 6.8 Jerusalem gegen Österreich
  • 6.9 Feldek gegen Slowakei
  • 6.10 Tammer gegen Estland
  • 6.11 Dichand u.a. gegen Österreich
  • 6.12 Scharsach und News Verlagsgesellschaft gegen Österreich
  • 6.13 Sokolowski gegen Polen
  • 6.14 Pfeifer gegen Österreich
  • 7. Schmähkritik, Beleidigung und üble Nachrede
  • 8. Humoristische Darstellungen und Satire
  • Teil 6: Ergebnis und Denkanstöße
  • 1. Die Spannung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz
  • 2. Die Bedeutung von EMRK und EGMR-Rechtsprechung
  • 3. Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
  • 4. Leitfaden für die journalistische Praxis
  • 4.1 Prognosen und Schlussfolgerungen
  • 4.2 Absicherung und Nennung der Quellen
  • 4.3 Sprachliche Analyse
  • 4.4 Vorwurf einer Straftat
  • 4.5 Öffentliche Debatte
  • 4.6 Suggerierte Nähe zum NS-Regime
  • 4.7 Höchstpersönlicher Lebensbereich
  • 4.8 Der zeitliche Zusammenhang
  • 4.9 Beleidigende Äußerungen
  • 4.10 Die satirische Darstellung
  • 4.11 Die Positionierung eines Beitrags
  • 5. Die Bedeutung der Unterscheidung für die gerichtliche Verfolgung
  • 6. Die journalistische Sorgfalt
  • 7. Ausblick
  • Literatur- und Quellenverzeichnis
  • 1. Rechtsprechungsverzeichnis
  • 2. Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

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Vorwort

Zugegeben, als ich vor fast acht Jahren mit dem Verfassen dieser Arbeit begonnen habe, war mir nicht klar, wie lange mich dieses Thema beschäftigen würde. Im Laufe dieser Zeit wurde nicht nur mein Zugang zum Thema immer praxisbezogener, auch die Fragen wurden immer komplexer.

Dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seiner Rechtsprechung in diesen Jahren eine Art „Trendwende“1 vollzog und laufend neue Publikationen zu diesem offenbar sehr beliebten Thema erschienen, ließen mein Vorhaben in regelmäßigen Abständen nicht bewältigbar erscheinen und meine Motivation oft schwinden. Auch wiederholte Jobwechsel und der damit verbundene Einarbeitungsaufwand stellten mich immer wieder auf die Probe.

Nun aber geht dieser Lebensabschnitt doch noch zu Ende und umso mehr möchte ich mich bei einigen Menschen bedanken, die mich in dieser Zeit und durch diese Zeit begleitet haben und ohne deren Hilfe ich diese Arbeit nicht abschließen hätte können. In erster Linie bedanke ich mich bei Prof. Dr. Peter Hilpold für wichtige Inputs, dafür, dass er entscheidende Fragen gestellt und aufkommende Panik im Keim erstickt hat.

Ganz besonders bedanke ich mich aber bei meiner Familie, die mich in diesem Vorhaben, und nicht nur in diesem, sowohl finanziell als auch ideell unterstützt hat, sowie bei meinen Freunden, die mich an vielen eher einsamen Arbeitstagen immer wieder auf andere Gedanken gebracht und dadurch indirekt auch zum Weitermachen motiviert haben.

Last but not least bin ich auch meinem früheren Arbeitgeber und dem österreichischen Sozialversicherungssystem zu Dank verpflichtet, denn ohne ein Jahr Bildungskarenz hätte ich diese Arbeit vermutlich nicht – zumindest nicht in dieser Form – abschließen können.


1 Siehe dazu unten die Urteile in den Fällen von Hannover Nr. 2 gegen Deutschland, S. 130, und Pfeifer gegen Österreich, S. 187.

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Zusammenfassung

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Ihrem Wesen nach geraten die Pressefreiheit und der Schutz der Persönlichkeitsrechte fast zwangsläufig miteinander in Konflikt. Da beide Rechte als Säulen des demokratischen Gefüges – die Persönlichkeitsrechte sogar als das Grundrecht par excellence – gelten, kann dieser Konflikt nicht nach einem Schema x gelöst werden. Aufgrund des technischen Wandels unterliegt vor allem das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit zudem einer stetigen Veränderung; immer wieder entstehen neue Konfliktfelder.

Auch die vorliegende Arbeit kann daher nicht abschließend sein. Sie versucht aber, einen Teilaspekt dieses großen Feldes zu beleuchten, der noch recht wenig analysiert wurde. Während die unterschiedliche Behandlung von Prominenten und Nicht-Prominenten immer wieder thematisiert wird, geht die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen oft unter. Vielleicht, weil sie abstrakter ist, man die Begriffe nicht so leicht fassen kann. Dennoch spielt diese Abgrenzung für die Zulässigkeit einer (medialen) Äußerung bisweilen eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt ist sie auch ausschlaggebend dafür, ob auf innerstaatlicher Ebene straf- oder zivilrechtlich vorgegangen wird.

Als Referenzwert wird in der vorliegenden Arbeit dennoch nicht eine nationale Rechtsprechung herangezogen, sondern die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Da es sich um die Abwägung zweier Grundrechte handelt, können die Unterlegenen nach Abschluss eines nationalen Verfahrens immer auch die Straßburger Richter anrufen, und viele machen das auch. Der EGMR ist zwar nicht – wie vielfach kritisch angemerkt – eine vierte Instanz,2 der Europarat hat es sich aber zum Ziel gesetzt, durch diesen Gerichtshof einen einheitlichen Menschenrechtsschutzstandard in Europa zu etablieren, diesen Schutzbereich weiterzuentwickeln und dabei auch den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Wichtig ist eine internationale Schutzinstanz in diesem Zusammenhang auch, weil die Verbreitung medialer Äußerungen aufgrund des technischen Fortschritts schon lange nicht mehr auf ein staatliches Gebiet eingegrenzt werden kann. Außerdem nimmt die Bedeutung der Europäischen Konvention ← 15 | 16 → zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten auch über die Grenzen des Europarats hinaus stetig zu.

Diese Arbeit verfolgt das Ziel, den Journalisten einen praktischen Leitfaden an die Hand zu geben, nach dem sie ihre gesellschaftliche Aufgabe als Kontrollinstanz kritisch wahrnehmen können, sich aber nicht ständig Klagen ausgesetzt sehen oder sich gar in einem Strafverfahren verantworten müssen. Auch die schwache Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die Tatsache, dass es sich bei der Rechtsprechung des EGMR um eine Art Case Law handelt, machen es schwierig, den Ausgang eines solchen Verfahrens vorherzusehen. Durch die Analyse der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen soll in einem wesentlichen Punkt Klarheit geschaffen und dieser Rechtsunsicherheit entgegengewirkt werden.

Was den Journalisten als Orientierung dient, kann auch allen Personen, die sich in der medialen Öffentlichkeit falsch dargestellt fühlen, zu einer ersten Einschätzung verhelfen, ob und wie sie sich dagegen zur Wehr setzen können.


2 Siehe dazu auch unten, S. 86.

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Abkürzungsverzeichnis

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Einleitung, Vorgehensweise und Ziel der Arbeit

Geht es um das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit, denken viele spontan an einen Menschen, der gegen seinen Willen in das „grelle, gnadenlose Licht der Medienöffentlichkeit gezerrt“3 wird. Weil wir ein Ungleichgewicht zwischen diesen beiden Akteuren vermuten, scheinen die Betroffenen den Medien schutzlos ausgeliefert. Dies verstärkt die Sorge davor, dass die Medien die Privatsphäre und auch die persönliche Ehre und den guten Ruf einer Person verletzen könnten.

Dennoch darf die Freiheit der Berichterstattung in einer demokratischen Gesellschaft nicht zur Diskussion stehen.

Würde die Presse in ihrer Arbeit behindert, würde die öffentliche Willensbildung, ein Wesenselement demokratischer Gesellschaften,4 eingeschränkt oder gar unterbunden. So bezeichnete etwa die österreichische Journalistengewerkschaft die Teilsperre der Wiener Innenstadt vor und während des Akademikerballs 2014 als eine „Zensurmaßnahme“ und einen „Anschlag auf die Pressefreiheit.“5 „Alarmierende Verstoße gegen demokratische Grundprinzipien und das Recht […] auf Informationsfreiheit“6 sah damals auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) im Vorgehen der Polizei.

Während es sich in Wien um eine einzelne Maßnahme handelte, kritisierte die Organisation in der Türkei Anfang 2014 ein ganzes Gesetz, mit welchem das Parlament die Telekommunikationsbehörde unter anderem dazu ermächtigte, Webseiten auch ohne richterlichen Beschluss zu sperren. Die Opposition kritisierte das Gesetz als einen Zensurversuch.7 Es kam zu Ausschreitungen.8 Ministerpräsident Erdogan solle begreifen, dass er Kritik an seiner Politik nicht mit ← 19 | 20 → immer weiteren Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit beenden könne, sagte dazu zum Beispiel der deutsche ROG-Geschäftsführer MIHR.9

An diesen Beispielen wird deutlich, wie wichtig es für eine demokratische Gesellschaft ist, einen tragfähigen Ausgleich zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz zu finden. Zu einer funktionierenden Demokratie gehören sie beide nämlich in gleicher Weise.

Details

Seiten
231
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631716700
ISBN (ePUB)
9783631716717
ISBN (MOBI)
9783631716724
ISBN (Paperback)
9783631716694
DOI
10.3726/b10754
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (März)
Schlagworte
Pressefreiheit Persönlichkeitsschutz Menschenrechte Europäische Menschenrechtskonvention Journalismus
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 231 S., 1 farb. Abb.

Biographische Angaben

Elisabeth Parteli (Autor:in)

Elisabeth Parteli hat Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck und der Universität Cattolica del Sacro Cuore, Mailand, studiert und absolvierte ein Masterstudium «Journalismus und Neue Medien» an der FH Wien.

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Titel: Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz
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