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Handelsbilanzielle und körperschaftsteuerliche Aspekte der Sitzverlegung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE)

Profili contabili e fiscali (dell’IRES) del trasferimento di sede di una Società Europea (SE)

von Gudrun Dorothea von der Laage (Autor:in)
©2017 Dissertation XLII, 490 Seiten

Zusammenfassung

Bei der grenzüberschreitenden Sitzverlegung der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) wechselt das anwendbare Handelsbilanz- und Steuerrecht. Das Buch erörtert die sich dabei ergebenden Probleme beispielhaft an einer Sitzverlegung zwischen Deutschland und Italien. Bilanziell unterscheiden sich beide Rechtsordnungen sowohl im nationalen Bilanzrecht als auch in der Anwendung der IFRS, so dass die Frage aufkommt, wie der Wechsel zwischen den Bilanzierungsvorschriften europarechtlich erfolgen sollte. Steuerrechtlich wird die sogenannte «exit tax» Deutschlands und Italiens untersucht, die auch nach dem EuGH-Urteil «National Grid Indus» nicht abschließend geklärt ist. Hierbei erarbeitet die Autorin eine Systematik, bei der die Symmetrie zwischen Wegzug und Zuzug im Vordergrund steht.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • § 1 Untersuchung in deutscher Sprache
  • Kapitel 1 – Einführung in die Thematik und ihre gesellschaftsrechtliche Einbettung
  • A. Die europäische Gesellschaftsrechtsform „Societas Europaea“ (SE)
  • I. Entstehungsgeschichte der SE
  • 1. Erste Überlegungen zur Schaffung einer internationalen Handelsgesellschaft
  • 2. Endgültige Einigung über ein SE-Statut
  • 3. In-Kraft-Treten der SE-Verordnung
  • 4. Reaktionen der Praxis auf das SE-Statut
  • II. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
  • 1. Die Mobilität der SE unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit
  • 2. Einschränkung der Mobilität durch das Territorialitäts- und das Einheitlichkeitsprinzip
  • 3. Der Begriff der Hauptverwaltung i.S.d. Art. 7 SE-VO
  • a) Unterschiedliche Definitionen von „Hauptverwaltung“
  • b) Verordnungsautonome Auslegung des Begriffes „Hauptverwaltung“
  • c) Konsequenzen für den Wegzug der SE
  • 4. Der Verweis auf nationale Vorschriften des Aktienrechts
  • B. „Das“ Bilanz- und „das“ Steuerrecht der SE
  • I. Das auf die SE anzuwendende Bilanzrecht
  • 1. Unmittelbarer Verweis auf das bilanzielle Sachrecht des Sitzmitgliedstaates der SE
  • 2. Auf die „deutsche“ SE anzuwendendes Bilanzrecht
  • 3. Auf die „italienische“ SE anzuwendendes Bilanzrecht
  • II. Das auf die SE anzuwendende Steuerrecht
  • 1. Auf die „deutsche“ SE anzuwendendes Steuerrecht
  • 2. Auf die „italienische“ SE anzuwendendes Steuerrecht
  • 3. Keine Kollisionsnormen i.S.d. internationalen Privatrechts, aber Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • C. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Gang der Untersuchung
  • Kapitel 2 – Primärrechtliche Vorgaben für den Grenzübertritt der SE
  • A. Vorweg: die SE als Gesellschaftsrechtsform der Europäischen Union
  • B. Prüfungsrelevante Grundfreiheiten beim Grenzübertritt der SE
  • I. Einschlägige Grundfreiheiten beim Grenzübertritt von Gesellschaften
  • 1. Die Niederlassungsfreiheit als Maßstab für den Grenzübertritt
  • 2. (Zusätzliche) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit
  • II. Die SE als (supranationales) Subjekt der Niederlassungsfreiheit
  • 1. Überblick über den Meinungsstand
  • 2. Würdigung unter Auslegung des Art. 54 AEUV
  • III. Zusammenfassung
  • C. Überblick über die relevante EuGH-Judikatur
  • I. Zum Wegzug ergangene EuGH-Urteile
  • 1. Hauptsächlich gesellschaftsrechtlich geprägte EuGH-Urteile zum Wegzug von Gesellschaften
  • a) Rs. Daily Mail
  • b) Rs. Cartesio
  • 2. Steuerrechtliche EuGH-Urteile zum Wegzug von natürlichen Personen
  • a) Rs. X und Y
  • b) Rs. de Lasteyrie du Saillant
  • c) Rs. N
  • 3. Entscheidendes steuerrechtliches EuGH-Urteil zum Wegzug von Gesellschaften
  • a) Kontroverse Ansichten zum Verständnis der bis dato ergangenen EuGH-Judikatur
  • b) Stellungnahme des EuGH in der Rs. National Grid Indus
  • c) Bestätigung durch die Rs. Kommission/Portugal
  • d) Ergänzung durch die Rs. DMC
  • II. Zum Zuzug ergangene EuGH-Urteile
  • 1. Rs. Centros
  • 2. Rs. Überseering
  • 3. Rs. Inspire Art
  • 4. Rs. VALE
  • D. Die Eröffnung der Niederlassungsfreiheit bei Grenzübertritt der SE
  • I. Eröffnung der Niederlassungsfreiheit bei Wegzugsmaßnahmen
  • 1. Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen zur steuerrechtlichen „Wegzug-Judikatur“ des EuGH
  • a) Darstellung des Meinungsstandes
  • i) Ansicht 1: Steuerrechtliche Urteile maßgebend
  • ii) Ansicht 2: Gesellschaftsrechtliche Urteile neben den steuerrechtlichen von Bedeutung
  • b) Kritische Würdigung
  • c) Bestätigung durch das EuGH-Urteil in der Rs. National Grid Indus
  • 2. Reichweite der gesellschaftsrechtlichen „Wegzug-Judikatur“ des EuGH
  • a) Vorweg: kritische Anmerkung zur gesellschaftsrechtlichen EuGH-Judikatur
  • b) Darstellung des Meinungsstandes
  • i) Ansicht 1: weite „Schöpfertheorie“
  • ii) Ansicht 2: enge „Schöpfertheorie“
  • c) Kritische Würdigung
  • d) Bestätigung durch das EuGH-Urteil in der Rs. National Grid Indus
  • 3. Zusammenfassung und Bedeutung für den Wegzug der SE: Niederlassungsfreiheit eröffnet
  • 4. Zudem: Das obiter dictum der Cartesio-Entscheidung
  • II. Eröffnung der Niederlassungsfreiheit bei Zuzugsmaßnahmen
  • 1. Auswertung der zum Zuzug ergangenen EuGH-Urteile
  • a) Centros, Überseering und Inspire Art
  • b) VALE
  • 2. Bedeutung der Urteile für den Zuzug der SE: Niederlassungsfreiheit eröffnet
  • III. Zusammenfassung
  • E. Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und ihre Rechtfertigung
  • I. Beschränkung bereits durch marginale Einschränkungen
  • II. Vom EuGH anerkannte Rechtfertigungsgründe
  • 1. Rechtfertigungsgründe der Wegzugsurteile
  • a) Die Vermeidung von Steuerflucht (Missbrauchsbekämpfung)
  • b) Verhinderung von Steuermindereinnahmen
  • c) Das sog. Kohärenzprinzip
  • i) Das Kohärenzprinzip zur Rechtfertigung einer Wegzugsbesteuerung
  • (1) EuGH-Judikatur
  • (2) Meinungsstand im Schrifttum
  • (3) Stellungnahme
  • ii) Einschränkung des Rechtfertigungsgrundes der Kohärenz durch eine DBA-rechtlich erzielte „Makro-Kohärenz“
  • (1) EuGH-Judikatur
  • (2) Meinungsstand im Schrifttum
  • (3) Stellungnahme
  • d) Das „Territorialitätsprinzip“ als Rechtfertigungsgrund
  • e) Zum Verhältnis von Kohärenz- und Territorialitätsprinzip
  • f) Zwischenergebnis
  • 2. Rechtfertigungsgründe der Zuzugsurteile
  • III. Das Kriterium der Verhältnismäßigkeit
  • Kapitel 3 – Handelsbilanzielle Aspekte der Sitzverlegung einer SE
  • A. Einführung in die Problematik
  • I. Wechsel der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften
  • II. Fehlende (nationale) Vorschriften zur Regelung des Wechsels
  • B. Europarechtliche Grundlegung
  • I. Primärrechtliche Vorgaben für die „bilanzielle Aufnahme“ der SE, insbesondere Verhältnismäßigkeit
  • 1. Zur Verhältnismäßigkeit bilanzieller Aufnahmemöglichkeiten
  • 2. Primärrechtskonformität des Wechsels der anzuwendenden Vorschriften
  • II. (Zusätzliche) sekundärrechtliche Vorgaben für die „bilanzielle Aufnahme“ der SE
  • 1. Vorgaben der SE-Verordnung
  • 2. Vorgaben der Bilanzrichtlinie
  • a) Der Gläubiger- und Aktionärsschutz der Bilanzrichtlinie
  • b) Relevante Bilanzierungsprinzipien
  • i) True and fair view
  • ii) Going concern
  • iii) Der Stetigkeitsgrundsatz
  • (1) Stetigkeit auch im Ansatz
  • (2) Reichweite der Stetigkeit in der Zeit
  • (3) Bedeutung für den Grenzübertritt der SE
  • iv) Das Vorsichtsprinzip
  • (1) Grundlegendes
  • (2) Zu den Unterprinzipien der Realisation und der Imparität
  • (3) Bedeutung für den Grenzübertritt der SE
  • v) Das Gebot der Bilanzidentität
  • 3. Vorgaben der IAS-Verordnung
  • a) Zur (Ir-)Relevanz der Prinzipien der Bilanzrichtlinie
  • b) Die Bilanzierungsprinzipien der IFRS und mögliche Besonderheiten
  • c) Bedeutung für den Grenzübertritt der SE
  • III. Zwischenergebnis
  • C. Spezielle Betrachtung der Problematik beim Grenzübertritt zwischen Deutschland und Italien
  • I. Umsetzung der Bilanzierungsprinzipien ins deutsche und italienische nationale Recht
  • 1. Vergleichbare Umsetzungen
  • 2. Unterschiede in der Umsetzung des Vorsichtsprinzips
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Ausgewählte Unterschiede in den deutschen und italienischen Einzelvorschriften zur Aufstellung des Jahresabschlusses
  • 1. Darstellung der Unterschiede
  • a) Grundsätzliche Aktivierungsvoraussetzungen eines Vermögensgegenstandes
  • i) (Abstrakte) Aktivierbarkeit eines Vermögensgegenstandes
  • (1) Entwicklungen des HGB
  • (2) Entwicklungen des Codice civile
  • (3) Der „asset“-Begriff nach IFRS
  • (4) Resultierende Unterschiede
  • ii) (Subjektive) Zurechnung eines Vermögensgegenstandes
  • (1) Zurechnungskriterien des HGB
  • (2) Zurechnungskriterien des Codice civile
  • (3) Zurechnungskriterien der IFRS
  • (4) Resultierende Unterschiede
  • b) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • i) Unterschiede zwischen HGB und Codice civile
  • ii) Unterschiede zwischen HGB und IFRS
  • c) Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
  • i) Unterschiede zwischen HGB und Codice civile
  • ii) Unterschiede zwischen HGB und IFRS
  • d) Ingangsetzungsaufwendungen
  • e) Speziell: Bewertung zum sog. fair value
  • f) Bewertung von Beteiligungen
  • g) Langfristige Fertigungen
  • i) Unterschiede zwischen HGB und Codice civile
  • ii) Unterschiede zwischen HGB und IFRS
  • h) Rückstellungen
  • i) Unterschiede zwischen HGB und Codice civile
  • ii) Unterschiede zwischen HGB und IFRS
  • i) Währungsumrechnung
  • i) Unterschiede zwischen HGB und Codice civile
  • ii) Unterschiede zwischen HGB und IFRS
  • 2. (Fehlende) Auswirkung auf die Dividendenausschüttung
  • a) Vorüberlegung: mögliche Systeme der Ausschüttungssperrung
  • b) Ausschüttungssperren nach HGB
  • c) Ausschüttungssperren nach dem Codice civile
  • d) Ausschüttungssperren nach italienischem Recht für die Aufstellung eines IFRS-Jahresabschlusses
  • e) (Fehlende) Weiterwirkung von Ausschüttungssperren des Wegzugsstaates
  • 3. Zusammenfassung
  • D. Aufnahmemöglichkeiten der SE im Bilanzierungssystem des Zuzugsstaates
  • I. Grundlegende Möglichkeiten der bilanziellen Aufnahme
  • 1. Sog. prospektive Anwendung
  • 2. Sog. retrospektive Anwendung
  • 3. Neubewertung nach Regeln des Zuzugsstaates zu Zeitwerten
  • 4. Daneben: Aufstellung einer Eröffnungsbilanz?
  • II. Darstellung der Ansichten in Schrifttum und Praxis
  • 1. Im Schrifttum diskutierte Möglichkeiten der „bilanziellen Aufnahme“
  • a) Ansicht 1: Übernahme der im Wegzugsstaat gebildeten Bilanzansätze ohne Aufstellung einer Eröffnungsbilanz
  • b) Ansicht 2: Aufstellung einer Eröffnungsbilanz unter (teilweiser) Korrektur der übernommenen Bilanzansätze
  • 2. Empirische Auswertung bisheriger Sitzverlegungen der SE
  • a) Aufstellung einer Eröffnungsbilanz
  • b) Angewandte Aufnahmemethoden
  • i) Zuzug nach Deutschland
  • ii) Zuzug nach Italien
  • c) Fazit
  • III. Blick auf vergleichbare Situationen der „bilanziellen Aufnahme“
  • 1. (Grenzüberschreitende) Umwandlungen
  • a) Bilanzierung bei (grenzüberschreitender) Verschmelzung
  • b) Bilanzierung bei Formwechsel und trasformazione als „Wechsel der Rechtsform“
  • c) Schlussfolgerung für den Zuzug der SE
  • 2. Gesetzesänderungen innerhalb einer Rechtsordnung
  • a) Änderungen im deutschen Bilanzrecht
  • b) Änderungen im italienischen Bilanzrecht
  • c) Umstellung auf die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
  • d) Schlussfolgerung für den Zuzug der SE
  • IV. Stellungnahme – europarechtskonforme Auslegung des Art. 61 SE-VO
  • 1. Keine Neubewertung zu Zeitwerten
  • 2. Retrospektive vs. prospektive Anwendung
  • a) Europarechtliche Beurteilung der Aufnahmemethoden
  • i) Europäisches Sekundärrecht
  • ii) Europäisches Primärrecht
  • (1) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
  • (2) Rechtfertigungsgrund des Gläubiger- und Aktionärsschutzes
  • (3) Rechtfertigungsgrund der Kohärenz
  • iii) Zwischenergebnis
  • b) Daneben: Erfolgswirksamkeit oder -neutralität einer möglichen Korrektur
  • 3. Fehlendes Erfordernis einer Eröffnungsbilanz
  • 4. Ergebnis
  • E. Umsetzung einer europarechtskonformen Aufnahme der SE in das Rechnungslegungssystem des Zuzugsstaates
  • I. Einzelne Aspekte des prospektiven Systems
  • 1. Fortführung „bekannter“ Bilanzposten
  • 2. Behandlung „fremder“ Bilanzposten
  • 3. Unterjährige Sitzverlegungen
  • 4. Stetigkeit in der Ausübung von Wahlrechten
  • II. Konkrete Darstellung am Grenzübertritt zwischen Deutschland und Italien
  • 1. Bezüglich der Differenzen in den allgemeinen Aktivierungsvoraussetzungen eines Vermögensgegenstandes
  • a) Bei Unterschieden in der (abstrakten) Aktivierbarkeit eines Vermögensgegenstandes
  • b) Bei Unterschieden in der (subjektiven) Zurechnung des aktivierbaren Vermögensgegenstandes
  • 2. Bezüglich der Differenzen in Einzelregelungen der Bilanzierung
  • a) Zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
  • b) Zum derivativen Geschäfts- oder Firmenwert
  • c) Zu den Ingangsetzungsaufwendungen
  • d) Speziell zur Bewertung zum sog. fair value
  • e) Zur Bewertung von Beteiligungen nach der equity-Methode
  • f) Zu den langfristigen Fertigungen
  • g) Zur Rückstellungsbildung und -auflösung
  • h) Zur Währungsumrechnung
  • III. Europarechtlich zulässige nationale Vorgaben
  • 1. Keine Neubewertung zu Zeitwerten und keine Eröffnungsbilanz
  • 2. Keine retrospektive Anwendung
  • 3. Speziell: die Vorgaben des IFRS 1
  • 4. Implementierung von Ausschüttungssperren
  • 5. Regelung von Anhangangaben
  • IV. Zusammenfassung
  • F. Anschlussüberlegungen zur Aufstellung einer Schlussbilanz im Wegzugsstaat
  • I. Darstellung der Ansichten im Schrifttum
  • II. Blick auf vergleichbare Situationen
  • III. Kritische Würdigung
  • 1. Europarechtskonforme Auslegung des Art. 61 SE-VO
  • 2. Mögliche nationale Vorgaben
  • 3. Keine analoge Anwendung des Umwandlungsrechtes
  • IV. Zusammenfassung
  • Kapitel 4 – Steuerrechtliche Folgen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer SE
  • A. Einführung in die Problematik
  • I. Das Besteuerungsbedürfnis der Mitgliedstaaten
  • II. Die Funktion von Doppelbesteuerungsabkommen
  • B. Konzeptionelle Grundlegung
  • I. Europarechtliche Vorgaben
  • 1. Grundlagen für eine Wegzugsbesteuerung der SE
  • a) Die Grundfreiheiten als Maßstab des Steuerrechts
  • b) Sekundärrechtlich: die (geänderte) Fusionsrichtlinie
  • c) „Konkretisierung“ der Niederlassungsfreiheit durch Sekundärrecht?
  • i) Sekundärrechtliche „Konkretisierungsmöglichkeiten“
  • (1) Der sog. Betriebsstättenvorbehalt der Fusionsrichtlinie
  • (2) Das Einspruchsrecht gegen die Sitzverlegung nach Art. 8 Abs. 14 SE-VO
  • (3) Zwischenergebnis: keine sekundärrechtliche „Konkretisierung“ in Richtung einer Sofortbesteuerung
  • ii) (Un-)Zulässigkeit einer entsprechenden „Konkretisierung“
  • (1) Überblick über den Meinungsstand
  • (2) Kritische Würdigung
  • iii) (K)eine Besonderheit bei der SE durch die „Schöpfer“-Eigenschaft des Europäischen Gesetzgebers
  • d) Zusammenfassung
  • 2. Rechtfertigung einer Wegzugsbesteuerung als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, insbesondere Verhältnismäßigkeit
  • a) Unterschiedliche Kriterien des EuGH zur Wegzugsbesteuerung von natürlichen Personen und von Gesellschaften
  • i) Zwischen Sofortbesteuerung und Steueraufschub (Zeitkriterium)
  • ii) Voraussetzungen für einen Steueraufschub
  • iii) Berücksichtigung späterer Wertminderungen (Höhenkriterium)
  • b) Kritische Würdigung
  • i) Zwischen Sofortbesteuerung und Steueraufschub (Zeitkriterium)
  • ii) Voraussetzungen für einen Steueraufschub
  • iii) Berücksichtigung späterer Wertminderungen (Höhenkriterium)
  • c) Zusammenfassung
  • 3. Steuerliche Behandlung eines Zuzugs der SE
  • a) Europarechtliche Unzulässigkeit einer Zuzugsbesteuerung
  • b) Europarechtliche Vorgaben für die Zuzugsbewertung
  • i) Beschränkung der Niederlassungsfreiheit?
  • ii) Berücksichtigung von Kohärenz- und Territorialitätsprinzip bei der Zuzugsbewertung zur Erhaltung der Rechtfertigungsgründe für eine Wegzugsbesteuerung – das Erfordernis von Systemstimmigkeit und -symmetrie
  • iii) Konsequenzen für die Zuzugsbewertung
  • (1) Zumeist: Verstrickung zum gemeinen Wert
  • (2) Verstrickung zu den (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Erfordernis bei einer sog. „Makro-Kohärenz“ – die „Makro-Kohärenz“ als selbstständiger Rechtfertigungsgrund
  • (3) Keine Verstrickungsbewertung in Abhängigkeit von der Entstrickungsbewertung des Wegzugsstaates
  • c) Zusammenfassung
  • II. Verfassungsrechtliche Vorgaben: Folgerichtigkeit und Systemstimmigkeit der Besteuerung
  • 1. Grundsätzliches
  • 2. Zur Verletzung der folgerichtigen Umsetzung des Realisationsprinzips
  • a) Das Realisationsprinzip als folgerichtig umzusetzende Belastungsentscheidung
  • b) Rechtfertigung eines Ersatzrealisationstatbestandes bei Wegzug
  • 3. Systemstimmigkeit im Hinblick auf die Zuzugssituation?
  • 4. Zusammenfassung
  • C. Die deutsche Entstrickungsbesteuerung beim Wegzug der SE
  • I. Der Besteuerungsauslöser: die sog. Steuerentstrickung
  • 1. Die Wegzugsbesteuerung nach dem SEStEG
  • 2. Terminologie der Steuerentstrickung und Konstellationen beim Wegzug der SE
  • 3. Verlust des Besteuerungsrechts allein bezüglich künftiger Wertsteigerungen?
  • a) Die Entscheidungen zur Aufgabe der sog. finalen Entnahme- und Betriebsaufgabetheorie
  • i) BFH-Urteil zur Aufgabe der sog. „finalen Entnahmetheorie“
  • ii) BFH-Urteile zur Aufgabe der sog. „Theorie der finalen Betriebsaufgabe“
  • b) Relevanz der Urteile für den Wegzug der SE
  • c) Reaktion des Gesetzgebers
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Der Entstrickungsbesteuerung unterliegende Werte
  • 1. Umsetzung des Betriebsstättenvorbehalts
  • 2. Exkurs: Der Begriff der Betriebsstätte nach innerstaatlichem Recht sowie nach Abkommensrecht
  • 3. Zuordnung von Wirtschaftsgütern zwischen wegziehendem Stammhaus und im Inland verbleibender Betriebsstätte
  • a) Darstellung der Zuordnungsregeln
  • i) Die Zuordnungsregeln der Doppelbesteuerungsabkommen
  • (1) Zuordnung nach dem sog. „dealing at arm’s length“-Prinzip
  • (2) Exkurs: Verknüpfung der Zuweisung von Gewinnen mit der von Wirtschaftsgütern
  • (3) Zusätzliches Erfordernis innerstaatlicher Zuweisungsregeln
  • ii) Zuweisungsregeln nach innerstaatlichem Recht
  • iii) Zuweisungsregeln der deutschen Finanzverwaltung
  • b) Ausgewählte Problematik: Zuweisung (von Teilen) des Geschäfts- oder Firmenwertes
  • i) Der sog. Geschäfts- oder Firmenwert als Gewinnchancen eines Unternehmens
  • ii) (Ständige?) Verbindung von Geschäfts- oder Firmenwerten mit Betrieben oder Teilbetrieben
  • (1) (Steuer-)Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
  • (2) Der (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert in der (Handels-)Bilanzierung
  • (3) Kritische Überlegungen
  • iii) Zur Zuweisung des Geschäfts- oder Firmenwertes in der Wegzugsproblematik
  • (1) Der Geschäfts- oder Firmenwert in der früheren finalen Entnahme- / Betriebsaufgabe-Rechtsprechung
  • (2) Der Geschäfts- oder Firmenwert in der Gesetzesbegründung zum SEStEG
  • (3) Kritische Überlegungen
  • (4) Vorschlag für eine „entstrickungsspezifische“ Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes
  • (5) Auswirkungen und Umsetzung der „entstrickungsspezifischen“ Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwertes innerhalb eines Unternehmens
  • iv) Zusammenfassung
  • 4. Reichweite der Entstrickungsbesteuerung – Welche dem Stammhaus zuzuordnenden Werte werden von § 12 Abs. 1 KStG erfasst?
  • a) Erfasste „Einzel“-Werte
  • i) Stille Reserven einzelner Wirtschaftsgüter
  • ii) Geschäfts- oder Firmenwert(-teile)
  • iii) Stille Lasten
  • b) Konsequente Erfassung ganzer „Sachgesamtheiten“
  • i) Schwierigkeiten des Sachgesamtheitsbezugs
  • ii) „Entstrickungsspezifische“ Definition der Sachgesamtheit
  • iii) Zur Ermittlung des Entstrickungswertes einer Sachgesamtheit
  • iv) Europarechtliche Würdigung der Erfassung von Sachgesamtheiten
  • c) Zusammenfassung
  • III. Rechtsfolge der deutschen Entstrickungsbesteuerung
  • 1. Die Sofortbesteuerung und ihre europarechtliche Würdigung
  • 2. Keine Abmilderung durch die Ausgleichspostenmethode des § 4g EStG
  • a) Schwierigkeiten in der Anwendung der Ausgleichspostenmethode beim Wegzug einer SE
  • b) Auslegung des Tatbestandsmerkmals „unbeschränkte Steuerpflicht“ des § 4g EStG
  • i) Subjektiv-historische Auslegung
  • ii) Objektiv-teleologische Auslegung nach der Funktionsweise der Ausgleichspostenmethode
  • iii) Europarechtskonforme Auslegung
  • c) Auslegungsergebnis und Konsequenzen für den Wegzug einer SE
  • 3. Abmilderung durch die Steuerstreckung nach § 36 Abs. 5 EStG
  • 4. Zusammenfassung
  • IV. Anmerkung zur Entstrickung auf Anteilseignerebene
  • V. Gesamtwürdigung der deutschen Entstrickungsbesteuerung
  • 1. Unter europarechtlichen Kriterien
  • 2. Im Hinblick auf das Gebot der Folgerichtigkeit i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG
  • D. Im Vergleich: Die italienische Wegzugsbesteuerung
  • I. Darstellung der Regelung
  • 1. Behandlung der Gesellschaftsebene
  • a) Der Wegzug unter Verlust der unbeschränkten Steuerpflicht als Besteuerungsauslöser
  • i) Voraussetzung für den Verlust der unbeschränkten Steuerpflicht nach italienischem Recht
  • ii) „Wegzug“ i.S.d. Art. 166 Abs. 1 TUIR
  • b) Von der Wegzugsbesteuerung erfasste Werte
  • i) Umsetzung des sog. Betriebsstättenvorbehalts
  • ii) Konkret von der Besteuerung erfasste Werte
  • iii) Insbesondere: Besteuerung des Geschäfts- oder Firmenwertes?
  • c) Rechtsfolge der italienischen Wegzugsbesteuerung
  • i) Ursprüngliche Sofortbesteuerung
  • ii) Wahlrecht zum Besteuerungsaufschub seit National Grid Indus
  • 2. Behandlung der Gesellschafterebene
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Europarechts(in)konformität der italienischen Wegzugsbesteuerung
  • III. Besondere Problematik: Zeitliche Aspekte des Wegzugs der SE aus Italien
  • 1. Für die laufende Besteuerung relevanter Zeitpunkt
  • a) Problematik der doppelten unbeschränkten Steuerpflicht
  • b) Problematik der fehlenden unbeschränkten Steuerpflicht
  • 2. Für die Wegzugsbesteuerung relevanter Zeitpunkt – (europarechtskonforme) Auslegung des Art. 166 TUIR
  • 3. Zusammenfassung
  • E. Der steuerrechtliche Zuzug einer SE
  • I. Die deutsche Verstrickungsregel
  • 1. Zur Steuerverstrickung in Deutschland beim Zuzug der SE
  • 2. Würdigung unter europarechtlichen Aspekten
  • 3. Würdigung im Hinblick auf das Prinzip der Folgerichtigkeit des Art. 3 Abs. 1 GG
  • II. Bislang fehlende Zuzugsregel Italiens
  • 1. Darstellung des bisherigen Meinungsstandes
  • 2. Stellungnahme
  • 3. Neuregelung des Art. 166-bis TUIR
  • III. Besondere Problematik: der Zuzugszeitpunkt
  • F. Möglichkeiten einer europarechtskonform gestalteten Wegzugsbesteuerung der SE: Spagat zwischen Europarechtskonformität und Besteuerungsbedürfnis der Mitgliedstaaten
  • I. Die „Makro-Kohärenz“: europarechtliche Relevanz der DBA-Regelungen
  • II. Ausgestaltung einer Wegzugsbesteuerung i.R.e. „Mikro-Kohärenz“
  • 1. Besteuerungsauslöser
  • 2. Betroffene Werte
  • 3. Rechtsfolge: Typisierter Besteuerungsaufschub
  • III. (Jeweils) korrespondierendes Verstrickungssystem
  • IV. Blick auf andere Lösungsvorschläge
  • V. Zusammenfassung
  • Kapitel 5 – Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
  • § 2 Sintesi italiana
  • Capitolo 1 – Introduzione e profilo societario
  • A. Della forma societaria europea «Societas Europaea» (SE)
  • I. La genesi della SE
  • II. Le regole societarie principali della Società europea
  • B. «Il» diritto del bilancio ed «il» diritto tributario applicabili alla Società Europea
  • Capitolo 2 – Presupposti basilari del diritto europeo per il trasferimento transfrontaliero della SE
  • A. Premessa: la SE come forma societaria dell’Unione Europea
  • B. Le libertà fondamentali garantite nell‘Unione Europea
  • I. La libertà di stabilimento
  • II. La SE come soggetto (sopranazionale) della libertà di stabilimento
  • C. La giurisprudenza della Corte di giustizia dell’Unione europea rilevante per il trasferimento transfrontaliero della SE
  • D. L’accesso alla libertà di stabilimento in caso del trasferimento transfrontaliero della SE
  • I. L’applicazione della libertà di stabilimento nel momento dell’uscita di una Società europea da uno Stato membro
  • II. L’applicazione della libertà di stabilimento nel momento dell’entrata di una Società europea in uno Stato membro
  • III. Conclusioni
  • E. Ostacoli alla libertà di stabilimento e possibili giustificazioni
  • Capitolo 3 – Gli aspetti contabili del trasferimento della sede di una SE
  • A. Premessa: introduzione al problema
  • B. Il fondamento normativo europeo per «l’accoglienza» nell’ordinamento giuridico di bilancio da parte dello Stato membro di arrivo
  • C. Principali divergenze fra il sistema contabile tedesco e quello italiano al momento del trasferimento della sede di una SE
  • D. Possibilità di «accoglienza» nell’ordinamento contabile da parte dello Stato membro di arrivo
  • I. Illustrazione delle possibili modalità di accoglienza della Società europea nel nuovo ordinamento contabile
  • II. Presa di posizione: interpretazione europea dell’art. 61 del regolamento SE
  • E. Realizzazione di «un’accoglienza» nel sistema di contabilità dello Stato membro di arrivo conforme al diritto comunitario
  • I. Aspetti particolari del metodo prospettivo
  • II. Prescrizioni nazionali per l’accoglienza contabile de lege ferenda compatibili con il diritto comunitario
  • F. Considerazioni circa la redazione di un bilancio di chiusura nello Stato membro di partenza
  • Capitolo 4 – Conseguenze fiscali del trasferimento di sede di una SE
  • A. Premessa: introduzione al problema
  • B. Il Fondamento normativo europeo dell’analisi
  • I. Piena tutela della libertà di stabilimento
  • II. Giustificazione dell’exit tax come ostacolo alla libertà di stabilimento
  • III. Conseguenze dell’entrata della SE in uno Stato membro sotto il profilo fiscale
  • C. L’exit tax tedesca secondo quanto previsto dal § 12, co. 1, KStG
  • I. La prescrizione del § 12, co. 1, KStG
  • II. I valori compresi nell’exit tax nel momento del trasferimento della Società europea
  • III. Conseguenze dell’exit tax tedesca alla luce del diritto europeo
  • D. L’exit tax italiana ex art. 166, co. 1, TUIR
  • I. Premessa: la prescrizione dell’art. 166, co. 1, TUIR e i valori compresi nell’exit tax
  • II. Le conseguenze dell’exit tax italiana alla luce del diritto europeo
  • III. Una questione particolare: i profili temporali dell’emigrazione di una Società europea dall’Italia
  • E. L’«accoglienza» della Società europea nel sistema tributario al momento dell’entrata in uno Stato membro
  • F. Per un’exit tax della Società europea conforme al diritto comunitario
  • I. La coerenza «macro»: rilevanza nel diritto europeo delle convenzioni sulla doppia imposizione
  • II. Un’exit tax verso una coerenza «micro»
  • Capitolo 5 – Sintesi e prospettive
  • Übersetzung ausgewählter italienischer Vorschriften
  • Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

§ 1 Untersuchung in deutscher Sprache

Kapitel 1 – Einführung in die Thematik und ihre gesellschaftsrechtliche Einbettung

A.    Die europäische Gesellschaftsrechtsform „Societas Europaea“ (SE)

I.      Entstehungsgeschichte der SE

1.    Erste Überlegungen zur Schaffung einer internationalen Handelsgesellschaft

2.    Endgültige Einigung über ein SE-Statut

3.    In-Kraft-Treten der SE-Verordnung

4.    Reaktionen der Praxis auf das SE-Statut

II.     Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

1.    Die Mobilität der SE unter Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit

2.    Einschränkung der Mobilität durch das Territorialitäts- und das Einheitlichkeitsprinzip

3.    Der Begriff der Hauptverwaltung i.S.d. Art. 7 SE-VO

a)      Unterschiedliche Definitionen von „Hauptverwaltung“

b)      Verordnungsautonome Auslegung des Begriffes „Hauptverwaltung“

c)      Konsequenzen für den Wegzug der SE

4.    Der Verweis auf nationale Vorschriften des Aktienrechts

B.    „Das“ Bilanz- und „das“ Steuerrecht der SE

I.      Das auf die SE anzuwendende Bilanzrecht

1.    Unmittelbarer Verweis auf das bilanzielle Sachrecht des Sitzmitgliedstaates der SE

2.    Auf die „deutsche“ SE anzuwendendes Bilanzrecht

3.    Auf die „italienische“ SE anzuwendendes Bilanzrecht

II.     Das auf die SE anzuwendende Steuerrecht

1.    Auf die „deutsche“ SE anzuwendendes Steuerrecht

2.    Auf die „italienische“ SE anzuwendendes Steuerrecht

3.    Keine Kollisionsnormen i.S.d. internationalen Privatrechts, aber Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen

C.    Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Gang der Untersuchung

Kapitel 2 – Primärrechtliche Vorgaben für den Grenzübertritt der SE

A.    Vorweg: die SE als Gesellschaftsrechtsform der Europäischen Union

B.    Prüfungsrelevante Grundfreiheiten beim Grenzübertritt der SE

I.      Einschlägige Grundfreiheiten beim Grenzübertritt von Gesellschaften

1.    Die Niederlassungsfreiheit als Maßstab für den Grenzübertritt

2.    (Zusätzliche)    Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

II.     Die SE als (supranationales)    Subjekt der Niederlassungsfreiheit

1.    Überblick über den Meinungsstand

2.    Würdigung unter Auslegung des Art. 54 AEUV

III.    Zusammenfassung

C.    Überblick über die relevante EuGH-Judikatur

I.      Zum Wegzug ergangene EuGH-Urteile

1.    Hauptsächlich gesellschaftsrechtlich geprägte EuGH-Urteile zum Wegzug von Gesellschaften

a)      Rs. Daily Mail

b)      Rs. Cartesio

2.    Steuerrechtliche EuGH-Urteile zum Wegzug von natürlichen Personen

a)      Rs. X und Y

b)      Rs. de Lasteyrie du Saillant

c)      Rs. N

3.    Entscheidendes steuerrechtliches EuGH-Urteil zum Wegzug von Gesellschaften

a)      Kontroverse Ansichten zum Verständnis der bis dato ergangenen EuGH-Judikatur

b)      Stellungnahme des EuGH in der Rs. National Grid Indus

c)      Bestätigung durch die Rs. Kommission/Portugal

d)      Ergänzung durch die Rs. DMC

II.     Zum Zuzug ergangene EuGH-Urteile

1.    Rs. Centros

2.    Rs. Überseering

3.    Rs. Inspire Art

4.    Rs. VALE

D.    Die Eröffnung der Niederlassungsfreiheit bei Grenzübertritt der SE

I.      Eröffnung der Niederlassungsfreiheit bei Wegzugsmaßnahmen

1.    Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen zur steuerrechtlichen „Wegzug-Judikatur“ des EuGH

a)      Darstellung des Meinungsstandes

i)      Ansicht 1: Steuerrechtliche Urteile maßgebend

ii)     Ansicht 2: Gesellschaftsrechtliche Urteile neben den steuerrechtlichen von Bedeutung

b)      Kritische Würdigung

c)      Bestätigung durch das EuGH-Urteil in der Rs. National Grid Indus

2.    Reichweite der gesellschaftsrechtlichen „Wegzug-Judikatur“ des EuGH

a)      Vorweg: kritische Anmerkung zur gesellschaftsrechtlichen EuGH-Judikatur

b)      Darstellung des Meinungsstandes

i)      Ansicht 1: weite „Schöpfertheorie“

ii)     Ansicht 2: enge „Schöpfertheorie“

c)      Kritische Würdigung

d)      Bestätigung durch das EuGH-Urteil in der Rs. National Grid Indus

3.    Zusammenfassung und Bedeutung für den Wegzug der SE: Niederlassungsfreiheit eröffnet

4.    Zudem: Das obiter dictum der Cartesio-Entscheidung

II.     Eröffnung der Niederlassungsfreiheit bei Zuzugsmaßnahmen

1.    Auswertung der zum Zuzug ergangenen EuGH-Urteile

a)      Centros, Überseering und Inspire Art

b)      VALE

2.    Bedeutung der Urteile für den Zuzug der SE: Niederlassungsfreiheit eröffnet

III.    Zusammenfassung

E.    Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und ihre Rechtfertigung

I.      Beschränkung bereits durch marginale Einschränkungen

II.     Vom EuGH anerkannte Rechtfertigungsgründe

1.    Rechtfertigungsgründe der Wegzugsurteile

a)      Die Vermeidung von Steuerflucht (Missbrauchsbekämpfung)

b)      Verhinderung von Steuermindereinnahmen

c)      Das sog. Kohärenzprinzip

i)      Das Kohärenzprinzip zur Rechtfertigung einer Wegzugsbesteuerung

(1)     EuGH-Judikatur

(2)     Meinungsstand im Schrifttum

(3)     Stellungnahme

ii)     Einschränkung des Rechtfertigungsgrundes der Kohärenz durch eine DBA-rechtlich erzielte „Makro-Kohärenz“

(1)     EuGH-Judikatur

(2)     Meinungsstand im Schrifttum

(3)     Stellungnahme

d)      Das „Territorialitätsprinzip“ als Rechtfertigungsgrund

e)      Zum Verhältnis von Kohärenz- und Territorialitätsprinzip

f)      Zwischenergebnis

2.    Rechtfertigungsgründe der Zuzugsurteile

III.    Das Kriterium der Verhältnismäßigkeit

Kapitel 3 – Handelsbilanzielle Aspekte der Sitzverlegung einer SE

A.    Einführung in die Problematik

I.      Wechsel der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften

II.     Fehlende (nationale)    Vorschriften zur Regelung des Wechsels

B.    Europarechtliche Grundlegung

I.      Primärrechtliche Vorgaben für die „bilanzielle Aufnahme“ der SE, insbesondere Verhältnismäßigkeit

1.    Zur Verhältnismäßigkeit bilanzieller Aufnahmemöglichkeiten

2.    Primärrechtskonformität des Wechsels der anzuwendenden Vorschriften

II.     (Zusätzliche)    sekundärrechtliche Vorgaben für die „bilanzielle Aufnahme“ der SE

1.    Vorgaben der SE-Verordnung

2.    Vorgaben der Bilanzrichtlinie

a)      Der Gläubiger- und Aktionärsschutz der Bilanzrichtlinie

b)      Relevante Bilanzierungsprinzipien

i)      True and fair view

ii)     Going concern

iii)    Der Stetigkeitsgrundsatz

(1)     Stetigkeit auch im Ansatz

(2)     Reichweite der Stetigkeit in der Zeit

(3)     Bedeutung für den Grenzübertritt der SE

iv)     Das Vorsichtsprinzip

(1)     Grundlegendes

(2)     Zu den Unterprinzipien der Realisation und der Imparität

(3)     Bedeutung für den Grenzübertritt der SE

v)     Das Gebot der Bilanzidentität

3.    Vorgaben der IAS-Verordnung

a)      Zur (Ir-)Relevanz der Prinzipien der Bilanzrichtlinie

b)      Die Bilanzierungsprinzipien der IFRS und mögliche Besonderheiten

c)      Bedeutung für den Grenzübertritt der SE

III.    Zwischenergebnis

C.    Spezielle Betrachtung der Problematik beim Grenzübertritt zwischen Deutschland und Italien

I.      Umsetzung der Bilanzierungsprinzipien ins deutsche und italienische nationale Recht

1.    Vergleichbare Umsetzungen

2.    Unterschiede in der Umsetzung des Vorsichtsprinzips

3.    Zusammenfassung

II.     Ausgewählte Unterschiede in den deutschen und italienischen Einzelvorschriften zur Aufstellung des Jahresabschlusses

1.    Darstellung der Unterschiede

a)      Grundsätzliche Aktivierungsvoraussetzungen eines Vermögensgegenstandes

i)      (Abstrakte)    Aktivierbarkeit eines Vermögensgegenstandes

(1)     Entwicklungen des HGB

(2)     Entwicklungen des Codice civile

(3)    Der „asset“-Begriff nach IFRS

(4)     Resultierende Unterschiede

ii)     (Subjektive)    Zurechnung eines Vermögensgegenstandes

(1)     Zurechnungskriterien des HGB

(2)     Zurechnungskriterien des Codice civile

(3)     Zurechnungskriterien der IFRS

(4)     Resultierende Unterschiede

b)      Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

i)      Unterschiede zwischen HGB und Codice civile

ii)     Unterschiede zwischen HGB und IFRS

c)      Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

i)      Unterschiede zwischen HGB und Codice civile

ii)     Unterschiede zwischen HGB und IFRS

d)      Ingangsetzungsaufwendungen

e)      Speziell: Bewertung zum sog. fair value

f)       Bewertung von Beteiligungen

g)      Langfristige Fertigungen

i)      Unterschiede zwischen HGB und Codice civile

ii)     Unterschiede zwischen HGB und IFRS

h)      Rückstellungen

i)      Unterschiede zwischen HGB und Codice civile

ii)     Unterschiede zwischen HGB und IFRS

i)      Währungsumrechnung

i)      Unterschiede zwischen HGB und Codice civile

ii)     Unterschiede zwischen HGB und IFRS

2.    (Fehlende)    Auswirkung auf die Dividendenausschüttung

a)      Vorüberlegung: mögliche Systeme der Ausschüttungssperrung

b)      Ausschüttungssperren nach HGB

c)      Ausschüttungssperren nach dem Codice civile

d)      Ausschüttungssperren nach italienischem Recht für die Aufstellung eines IFRS-Jahresabschlusses

e)      (Fehlende)    Weiterwirkung von Ausschüttungssperren des Wegzugsstaates

3.    Zusammenfassung

D.    Aufnahmemöglichkeiten der SE im Bilanzierungssystem des Zuzugsstaates

I.      Grundlegende Möglichkeiten der bilanziellen Aufnahme

1.    Sog. prospektive Anwendung

2.    Sog. retrospektive Anwendung

3.    Neubewertung nach Regeln des Zuzugsstaates zu Zeitwerten

4.    Daneben: Aufstellung einer Eröffnungsbilanz?

II.     Darstellung der Ansichten in Schrifttum und Praxis

1.    Im Schrifttum diskutierte Möglichkeiten der „bilanziellen Aufnahme“

a)      Ansicht 1: Übernahme der im Wegzugsstaat gebildeten Bilanzansätze ohne Aufstellung einer Eröffnungsbilanz

b)      Ansicht 2: Aufstellung einer Eröffnungsbilanz unter (teilweiser)    Korrektur der übernommenen Bilanzansätze

2.    Empirische Auswertung bisheriger Sitzverlegungen der SE

a)      Aufstellung einer Eröffnungsbilanz

b)      Angewandte Aufnahmemethoden

i)      Zuzug nach Deutschland

ii)     Zuzug nach Italien

c)      Fazit

III.    Blick auf vergleichbare Situationen der „bilanziellen Aufnahme“

1.    (Grenzüberschreitende)    Umwandlungen

a)      Bilanzierung bei (grenzüberschreitender)    Verschmelzung

b)      Bilanzierung bei Formwechsel und trasformazione als „Wechsel der Rechtsform“

c)      Schlussfolgerung für den Zuzug der SE

2.    Gesetzesänderungen innerhalb einer Rechtsordnung

a)      Änderungen im deutschen Bilanzrecht

b)      Änderungen im italienischen Bilanzrecht

c)      Umstellung auf die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)

d)      Schlussfolgerung für den Zuzug der SE

IV.    Stellungnahme – europarechtskonforme Auslegung des Art. 61 SE-VO

1.    Keine Neubewertung zu Zeitwerten

2.    Retrospektive vs. prospektive Anwendung

a)      Europarechtliche Beurteilung der Aufnahmemethoden

i)      Europäisches Sekundärrecht

ii)     Europäisches Primärrecht

(1)     Beschränkung der Niederlassungsfreiheit

(2)     Rechtfertigungsgrund des Gläubiger- und Aktionärsschutzes

(3)     Rechtfertigungsgrund der Kohärenz

iii)    Zwischenergebnis

b)      Daneben: Erfolgswirksamkeit oder -neutralität einer möglichen Korrektur

3.    Fehlendes Erfordernis einer Eröffnungsbilanz

4.    Ergebnis

E.    Umsetzung einer europarechtskonformen Aufnahme der SE in das Rechnungslegungssystem des Zuzugsstaates

I.      Einzelne Aspekte des prospektiven Systems

1.    Fortführung „bekannter“ Bilanzposten

2.    Behandlung „fremder“ Bilanzposten

3.    Unterjährige Sitzverlegungen

4.    Stetigkeit in der Ausübung von Wahlrechten

II.     Konkrete Darstellung am Grenzübertritt zwischen Deutschland und Italien

1.    Bezüglich der Differenzen in den allgemeinen Aktivierungsvoraussetzungen eines Vermögensgegenstandes

a)      Bei Unterschieden in der (abstrakten)    Aktivierbarkeit eines Vermögensgegenstandes

b)      Bei Unterschieden in der (subjektiven)    Zurechnung des aktivierbaren Vermögensgegenstandes

2.    Bezüglich der Differenzen in Einzelregelungen der Bilanzierung

a)      Zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

b)      Zum derivativen Geschäfts- oder Firmenwert

c)      Zu den Ingangsetzungsaufwendungen

d)      Speziell zur Bewertung zum sog. fair value

e)      Zur Bewertung von Beteiligungen nach der equity-Methode

f)      Zu den langfristigen Fertigungen

g)      Zur Rückstellungsbildung und -auflösung

h)      Zur Währungsumrechnung

III.    Europarechtlich zulässige nationale Vorgaben

1.    Keine Neubewertung zu Zeitwerten und keine Eröffnungsbilanz

2.    Keine retrospektive Anwendung

3.    Speziell: die Vorgaben des IFRS 1

4.    Implementierung von Ausschüttungssperren

5.    Regelung von Anhangangaben

IV.    Zusammenfassung

F.    Anschlussüberlegungen zur Aufstellung einer Schlussbilanz im Wegzugsstaat

I.      Darstellung der Ansichten im Schrifttum

II.     Blick auf vergleichbare Situationen

III.    Kritische Würdigung

1.    Europarechtskonforme Auslegung des Art. 61 SE-VO

2.    Mögliche nationale Vorgaben

3.    Keine analoge Anwendung des Umwandlungsrechtes

IV.    Zusammenfassung

Kapitel 4 – Steuerrechtliche Folgen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer SE

A.    Einführung in die Problematik

I.      Das Besteuerungsbedürfnis der Mitgliedstaaten

II.     Die Funktion von Doppelbesteuerungsabkommen

B.    Konzeptionelle Grundlegung

I.      Europarechtliche Vorgaben

1.    Grundlagen für eine Wegzugsbesteuerung der SE

a)      Die Grundfreiheiten als Maßstab des Steuerrechts

b)      Sekundärrechtlich: die (geänderte)    Fusionsrichtlinie

c)    „Konkretisierung“ der Niederlassungsfreiheit durch Sekundärrecht?

i)      Sekundärrechtliche „Konkretisierungsmöglichkeiten“

(1)     Der sog. Betriebsstättenvorbehalt der Fusionsrichtlinie

(2)     Das Einspruchsrecht gegen die Sitzverlegung nach Art. 8 Abs. 14 SE-VO

(3)     Zwischenergebnis: keine sekundärrechtliche „Konkretisierung“ in Richtung einer Sofortbesteuerung

ii)     (Un-)Zulässigkeit einer entsprechenden „Konkretisierung“

(1)     Überblick über den Meinungsstand

(2)     Kritische Würdigung

iii)    (K)eine Besonderheit bei der SE durch die „Schöpfer“-Eigenschaft des Europäischen Gesetzgebers

d)      Zusammenfassung

2.    Rechtfertigung einer Wegzugsbesteuerung als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, insbesondere Verhältnismäßigkeit

a)      Unterschiedliche Kriterien des EuGH zur Wegzugsbesteuerung von natürlichen Personen und von Gesellschaften

Details

Seiten
XLII, 490
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631716953
ISBN (ePUB)
9783631716960
ISBN (MOBI)
9783631716977
ISBN (Hardcover)
9783631716946
DOI
10.3726/b10779
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Februar)
Schlagworte
Niederlassungsfreiheit Kohärenz Gläubigerschutz IFRS Wegzugsbesteuerung Entstrickung/Verstrickung
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XLII, 490 S.

Biographische Angaben

Gudrun Dorothea von der Laage (Autor:in)

Gudrun von der Laage studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Verona. Sie war Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht in Köln und im Laufe ihres Rechtsreferendariats an der Deutsch-Italienischen Handelskammer in Mailand sowie bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Köln und Mailand tätig. Sie ist Richterin in Köln.

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Titel: Handelsbilanzielle und körperschaftsteuerliche Aspekte der Sitzverlegung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
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