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Gerechte Steuerentlastungen der Verbrauchsteuer

Am Beispiel der Energiesteuer und der Stromsteuer

von Wen-Chin Chen (Autor:in)
©2017 Dissertation XVIII, 153 Seiten

Zusammenfassung

Dieses Buch betrachtet Steuerentlastungen im Rahmen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes als eine Form der Steuervergünstigung. Fragen der Gerechtigkeit diskutierend, macht die Autorin Vorschläge für systemgerechte Entlastungen. Darüber hinaus bezieht sie Stellung zur Einführung einer Energiesteuer in Taiwan und vergleicht in Taiwan angestellte Überlegungen zur Energiesteuer mit den Regelungen in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Abstract
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Teil: Einführung
  • 1. Kapitel: Untersuchungsgegenstand und –bedarf
  • 2. Kapitel: Verbrauchsteuern im System des Steuerrechts
  • A. Nationaler Verbrauchsteuerbegriff
  • B. Unionsrechtlicher Verbrauchsteuerbegriff
  • 3. Kapitel: Begriff der „gerechten“ Steuer
  • 4. Kapitel: Entwicklung der Energiesteuer und der Stromsteuer als verhaltenslenkende Verbrauchsteuer in Deutschland
  • A. Als Ausgleichsteuer bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs (1930–1945)
  • B. Als Verbrauchsteuer nach dem Zweiten Weltkrieg (1945–1992)
  • C. Als harmonisierte Verbrauchsteuer in der EG (1992–1999)
  • D. Als Ökosteuer seit der ökologischen Steuerreform (1999–2003)
  • E. Änderungen nach der ökologischen Steuerreform (2003–2012)
  • F. In jüngster Zeit (2013–2015)
  • G. Zwischenergebnis
  • 2. Teil: Verbrauchsteuer mit Fiskalzweck und Lenkungszweck
  • 1. Kapitel: Verbrauchsteuer mit Fiskalzweck
  • A. Vorbemerkung
  • B. Begriffsbestimmung
  • I. Begriff der Steuer
  • II. Begriff des Verbrauchs
  • III. Verwendungsorientiertheit
  • C. Steuercharakter
  • I. Vorbemerkung
  • II. Abwälzbarkeit als Wesensmerkmal
  • 1. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts
  • 2. Stimmen in der Literatur
  • 3. Stellungnahme
  • III. Unmöglichkeit der Steuerabwälzung
  • 1. Tatsächliche Unmöglichkeit der Abwälzung
  • 2. Rechtliche Unmöglichkeit der Abwälzung
  • a) Stimmen in der Literatur
  • b) Stellungnahme
  • 3. Sonderproblem der Nachsteuer
  • a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs
  • b) Stimmen in der Literatur
  • c) Stellungnahme
  • IV. Zwischenergebnis
  • D. Leistungsfähigkeitsprinzip als Besteuerungsmaßstab
  • I. Begriff des Leistungsfähigkeitsprinzips
  • 1. Ökonomischer Begriff
  • 2. Juristischer Begriff
  • 3. Anwendung des Leistungsfähigkeitsprinzips im ökonomischen und im juristischen Bereich
  • II. Leistungsfähigkeitsprinzip als fundamentales Prinzip im Verfassungsrecht
  • 1. Ableitung aus dem Gleichheitssatz
  • 2. Freiheitsrechtliches Prinzip
  • III. Leistungsfähigkeit und Umweltverbrauch
  • IV. Leistungsfähigkeitsprinzip im Verbrauchsteuerrecht
  • 1. Funktion des Leistungsfähigkeitsprinzips im Verbrauchsteuerrecht
  • 2. Verbrauchsakt oder Einkommensverwendung
  • a) Verbrauchsakt
  • b) Einkommensverwendung
  • c) Stellungnahme
  • 3. Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners
  • 4. Direkte Besteuerung auf Verbraucher
  • 5. Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips
  • V. Zwischenergebnis
  • E. Zwischenergebnis
  • 2. Kapitel: Verbrauchsteuer mit Lenkungszweck
  • A. Begriffsbestimmung
  • I. Zwecke und Wirkungen
  • II. Begriffsbestimmung
  • B. Rechtfertigung der Steuerwirkungen
  • I. Rechtfertigungsbedürfnis der Lenkungssteuer
  • II. Anwendung im Verbrauchsteuerrecht
  • C. Arten steuerlicher Lenkungsnormen
  • I. Lenkungssteuern
  • II. Steuervergünstigungen
  • 3. Kapitel: Gleichheitsrecht als Maßstab der verhaltenslenkenden Verbrauchsteuer
  • A. Vorbemerkung
  • B. Begriff des Gleichheitssatzes
  • I. In allgemeinen Gesetzen
  • 1. Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit
  • 2. Rechtssetzungsgleichheit
  • II. Steuerrechtsspezifische Konkretisierungen des allgemeinen Gleichheitssatzes
  • C. Rechtfertigung von Ungleichbehandlung
  • D. Zwischenergebnis
  • 4. Kapitel: Steuervergünstigungen
  • A. Begriff der Vergünstigung
  • I. Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch
  • II. Bedeutung in Gesetzen
  • 1. In Verwaltungsgesetzen
  • 2. In Steuergesetzen
  • 3. Stellungnahme
  • III. Zwischenergebnis
  • B. Abgrenzung der Begriffe Vergünstigung und Subvention
  • I. Begriff der Subvention
  • 1. Begriff der Subvention in Gesetzen
  • 2. Begriff der Subvention in der Rechtsprechung
  • a) Begriff in der deutschen Rechtsprechung
  • b) Begriff in der Rechtsprechung des EuGH
  • c) Zwischenergebnis
  • 3. Begriff der Subvention in der Literatur
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Unterschied zwischen Vergünstigung und Subvention
  • C. Eigenschaften der Vergünstigung
  • I. Begünstigender
  • II. Begünstigter
  • III. Vorteil
  • IV. Vergünstigungszweck
  • D. Grenzen der Steuervergünstigungen
  • I. Grenze der Gewährung der Steuervergünstigungen
  • 1. Gleichheit
  • a) Gleichheitsgerechte Ausgestaltung von Steuervergünstigungen
  • b) Differenzierungsverbote
  • 2. Freiheitsrechte
  • a) Verletzung durch höhere Steuerbelastung
  • b) Verletzung der Wettbewerbsfreiheit des Nichtbegünstigten
  • aa) Wettbewerbsfreiheit als grundrechtlich geschütztes Recht
  • bb) Eingriff durch Begünstigung eines Dritten
  • cc) Verletzung der Wettbewerbsfreiheit
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Grenze des Abbaus von Steuervergünstigungen
  • 1. Freiheitsrechte – Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG
  • 2. Vertrauensschutz
  • a) Verfassungsrechtliche Grundlage eines Rückwirkungsverbots
  • b) Stimmen der Literatur
  • c) Stellungnahme
  • aa) Eingriff in bereits abgeschlossene Besteuerungsvorgänge
  • bb) Eingriff in laufende Besteuerungsvorgänge
  • 3. Zwischenergebnis
  • 5. Kapitel: Steuerentlastungen
  • A. Vorbemerkung
  • B. Steuerentlastungen im Energiesteuergesetz und im Stromsteuergesetz
  • I. Energiesteuergesetz
  • 1. Überblick
  • 2. Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
  • 3. Steuerentlastung im Steuergebiet
  • II. Stromsteuergesetz
  • C. Innensystematischer Widerspruch des § 60 EnergieStG
  • I. Rechtliche Ausgangslage und Regelungsbedarf
  • II. Abweichung vom Lenkungszweck
  • III. Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
  • 1. Folgerichtigkeit
  • 2. Benachteiligung
  • a) Aus historischer Perspektive
  • b) Aus umsatzsteuerlicher Perspektive
  • c) Aus wettbewerblicher Perspektive
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Vorschlag zur Ausgestaltung einer gerechten Entlastungsregelung
  • V. Zwischenergebnis
  • D. Bewertung der steuerlichen Entlastungsnormen im Energiesteuergesetz und im Stromsteuergesetz
  • 3. Teil: Einführung der Energiesteuer in Taiwan
  • A. Steuerbegriff und Lenkungszweck
  • I. Steuerbegriff im taiwanesischen Steuersystem
  • II. Steuer mit Lenkungszweck
  • B. Auswahl der Umweltabgaben
  • I. Vorzugslasten
  • II. Sonderabgaben
  • III. Steuern
  • C. Steuerkompetenz zwischen Staat und Kommunen
  • D. Steuerbegünstigung
  • I. Steuerbefreiung
  • 1. Zuständigkeit
  • 2. Verwendung für das Militärwesen
  • 3. Lebensnotwendige Güter
  • II. Steuerermäßigung
  • III. Steuererstattung
  • E. Zeitpunkt zur Einführung der Energiesteuer in Taiwan
  • 4. Teil: Schlusswort
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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1.   Teil: Einführung

1.   Kapitel: Untersuchungsgegenstand und –bedarf

Im Jahr 1920 stellte der britische Ökonom Arthur Cecil Pigou in seinem Werk „The Economics of Welfare1 das Konzept auf, dass die einzelwirtschaftlichen Kosten mit den volkswirtschaftlichen Kosten dadurch zur Deckung gebracht werden sollen, dass die Verursacher negativer externer Effekte besteuert werden. Wenn eine private Lösung zur Internalisierung des externen Effekts nicht vorhanden sei, könne der Staat mittels finanzieller Anreize das Verhalten der Marktteilnehmer so verändern, dass die Wohlfahrt maximiert werde. Mit der Pigou-Steuer wird ein Preis für den externen Effekt (z. B. CO2-Emission) so berechnet, dass er genau dem Schaden des externen Effekts entspricht. Damit ist der externe Effekt im Preis für das Produkt berücksichtigt. Trotz einiger Kritik2 ist es unleugbar, dass die Idee der Pigou-Steuer die Grundlage bei der Entwicklung der Umweltsteuer bildet und auch in der Ökosteuer-Diskussion Deutschlands als Leitbild dient.

Mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 19993 wird der Gedanke des Umweltschutzes und der Energiesparung im Steuersystem umgesetzt, wobei Energie- (ex. Mineralölsteuer) und Stromsteuern als Verbrauchsteuern zugleich einem Lenkungszweck dienen. So rechnet man heute die Energie- und Stromsteuer zur Ökosteuer. Seitdem ist die ökologische Besteuerung 15 Jahre lang durchgeführt worden. Laut den Studien verschiedener Forschungsstellen ist die Frage, ob die Ökosteuer erfolgreich ist, aus dem Blickwinkel der Lenkungswirkung und der Steueraufkommen unterschiedlich zu beantworten. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft spricht von einem Erfolgsmodell. Die Ökosteuer habe dazu beigetragen, dass der Mineralölverbrauch über Jahre gesunken sei. Anders sieht das der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), weil die ← 1 | 2 → Ökosteuer nur fiskalisch ein Erfolg und eine Lenkungswirkung nicht erkennbar ist.4 Bei Strom zum Beispiel liegt in der EU der Mindeststromsteuersatz bei 0,05 Cent je Kilowattstunde, in Deutschland müssten die Unternehmen aber 1,537 Cent zahlen. Auch das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) behauptet, dass die Ökosteuer bisher eher ein Instrument der Steuer- als der Umweltpolitik ist.5 Der Anreiz dieser Arbeit liegt darin herauszufinden, ob der Lenkungszweck durch das geltende Energiesteuerrecht und das Stromsteuerrecht erfüllt wird oder durch die Entlastungsnormen im Energiesteuergesetz und im Stromsteuergesetz zu sehr beeinträchtigt wird.

Von den reinen Bundessteuern erbrachte die Energiesteuer seit jeher die höchsten Einnahmen. Laut Statistik über das Steueraufkommen im Jahr 20146, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, stellen die Energiesteuern mit einer Höhe von 39,8 Milliarden Euro die ertragreichsten Steuern aller Bundessteuern dar. Die Steuereinnahmen von Energie- und Stromsteuern umfassen ca. 46 Prozent der Steuereinnahmen aus Bundessteuern. Dabei sind sie die wichtigsten Verbrauchsteuern. Im Vergleich zu anderen Verbrauchsteuern sind derartige Steuern nicht nur im Hinblick auf deren Einnahmen die wichtigsten Verbrauchsteuern, sondern sie haben auch lenkenden Charakter, der im deutschen Verbrauchsteuersystem bemerkenswert ist. Der Bestand und das Erlöschen der Steuerschuldverhältnisse von Energie- und Stromsteuern führen sowohl zur Einnahme der Staatsfinanzen als auch zum Erfolg des Lenkungszwecks. Unter einer Steuerentlastung versteht man den Erlass, die Erstrattung und die Vergütung einer bereits entstandenen Steuer in voller oder auch nur anteiliger Höhe. Diese Steuerentlastungen werden oft aus wirtschaftspolitischen Gründen vorgenommen und verringern die Steuereinnahmen. Aus einem anderen Blickwinkel wird Steuerentlastung als eine (nachträgliche) Steuervergünstigung angesehen, wobei die Frage der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen regelmäßig aufgeworfen wird. Durch umfassende Entlastungsregelungen im Energiesteuer- und dem Stromsteuergesetzen werden viele Steuerpflichtige von Energie- und Stromsteuern entlastet. Dies beeinträchtigt nicht nur die Einnahme des Fiskus, sondern auch die Lenkungszwecke der Energie- und der Stromsteuern und führt zur Frage der steuerlichen Gleichbehandlung. Dies ist auch ein guter Grund, die Anreize, die von der Steuerentlastung mit dem Lenkungszweck ausgehen, in dieser Arbeit zu untersuchen.

Entsprechend den zuvor erwähnten Überlegungen erfolgt im ersten Teil die Einführung in die Arbeit. Das erste Kapitel ist dem Untersuchungsgegenstand und dem Untersuchungsbedarf gewidmet. Im Hinblick auf harmonisierte und nicht ← 2 | 3 → harmonisierte Verbrauchsteuern ist es erforderlich, den nationalen und unionsrechtlichen Verbrauchsteuerbegriff als Ausgangspunkt zu diskutieren. Anschließend wird im dritten Kapitel definiert, was unter einer „gerechten“ Steuer in dieser Arbeit zu verstehen ist.

Die Geschichte der Energie- und der Stromsteuern wird im vierten Kapitel dargestellt. Im Laufe der Entwicklung wurde das Konzept der Energie- und der Stromsteuer modifiziert. Vor dem Zweiten Weltkrieg war die damalige Mineralölsteuer (heute: Energiesteuer) nur eine Ausgleichssteuer. Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete sie sich als Verbrauchsteuer heraus. Nur unter Würdigung der geschichtlichen Entwicklung, dass nämlich die Energie- und die Stromsteuern von Ausgleichsteuern zu Verbrauchsteuern umgewandelt wurden, kann das Wesen derartiger Steuern begriffen werden. Die Verbrauchsteuergesetze wurden dann im Rahmen des Europarechts auf nationalrechtlicher Ebene harmonisiert. Eine weitere wichtige Phase für die Energie- und Stromsteuer war die ökologische Steuerreform. Seitdem war diese Steuer nicht mehr nur eine Verbrauchsteuern, sondern auch mit einem Lenkungszweck verbunden. Schließlich wird in diesem Kapitel auch die neuere Entwicklung der Energie- und der Stromsteuer dargestellt.

Da die Energiesteuer und die Stomsteuer einerseits Verbrauchsteuern und andererseits Lenkungssteuern sind, ist der zweite Teil der Arbeit der Verbrauchsteuer mit Fiskalzweck und Lenkunszweck gewidmet.

In erster Linie ist im ersten Kapitel zu untersuchen, was man unter dem Begriff der Verbrauchsteuer (insbesondere mit Fiskalzweck) versteht und welche Kernelemente eine Verbrauchsteuer enthält. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts sowie den herrschenden Auffassungen in der Literatur wird die Abwälzbarkeit als Wesensmerkmal der Verbrauchsteuer betrachtet. Es ist fraglich, ob die Steuer als Verbrauchsteuer beurteilt wird, falls die Abwälzbarkeit unmöglich ist. Bei der Beantwortung ist die tatsächliche und rechtliche Unmöglichkeit der Abwälzung zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat Verbrauchsteuern so ausgestaltet, dass die Steuerlast den Endverbraucher belastet. Bei der Erhebung einer Nachsteuer der Verbrauchsteuer wird aber bezweifelt, ob die Steuerlast abwälzbar ist. In der Literatur wird die Beantwortung zwischen einer Nachsteuer bei Herstellern oder Händlern und bei dem privaten Endverbraucher unterschiedlich behandelt. Eine weitere Frage betrifft das Rückwirkungsverbot, da steuerpflichtige Waren bereits besteuert wurden und nachträglich wiederum besteuert werden. Als fundamentales Prinzip im Rahmen des Steuerrechts muss Besteuerung dem aus Art. 3 GG abgeleiteten Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen, d. h. bei der Besteuerung von Strom und Energieerzeugnissen muss die persönliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Berücksichtigung finden. Eine Untersuchung des Begriffs und der verfassungsrechtlichen Wurzel des Leistungsfähigkeitsprinzips ist hier unentbehrlich. Folgt man der oben erwähnten Theorie Pigous, dass der Umweltverbrauch entgeltlich ist, muss man weiter fragen, ob und wie der Umweltverbrauch an das Leistungsfähigkeitsprinzip anknüpfen kann. Unvermeidlich ist auch zu untersuchen, wie das Leistungsfähigkeitsprinzip durch ein Verbrauchsverhalten (z. B. Umweltverbrauch) des Verbrauchers geprägt wird. Eine Steuer muss einen ← 3 | 4 → Fiskalzweck verfolgen. Nach herrschender Meinung ist es zulässig, dass der Fiskalzweck nur Nebenzweck ist. Das heißt, eine Steuer darf neben dem Fiskalzweck auch einen Lenkungszweck erfüllen.

Im zweiten Kapitel wird erörtert, was man unter einer Verbrauchsteuer mit Lenkungszweck versteht, insbesondere wann der Begriff der Lenkungssteuer der Steuer im Sinne der Finanzverfassung entspricht. Dabei ist es zunächst erforderlich, die Zwecke und die Wirkungen dieser Steuer zu erfassen. Da diese Steuer verhaltenslenkende Wirkungen hat, bedarf es einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung und Anpassung an das Verbrauchsteuersystem. Um eine richtige Einordnung der Energiesteuer und der Stromsteuer vornehmen und in den folgenden Kapiteln sachgerecht erörtern zu können, ist eine Differenzierung dieser Steuern erforderlich.

Details

Seiten
XVIII, 153
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631717851
ISBN (ePUB)
9783631717868
ISBN (MOBI)
9783631717875
ISBN (Hardcover)
9783631717844
DOI
10.3726/b10929
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (März)
Schlagworte
Steuerrecht Lenkungssteuer Fiskalzweck Energien
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2017. XVIII, 153 S.

Biographische Angaben

Wen-Chin Chen (Autor:in)

Wen-Chin Chen studierte Rechtswissenschaften in Taipei und Taoyuan (Taiwan), Tübingen und Marburg. Sie wurde an der Universität Marburg promoviert, wo sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht tätig ist.

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