Die Domkapitel der Reichskirche vom Wiener Konkordat bis zur Säkularisation (1448–1803)
Grundzüge ihrer Verfassung im Vergleich
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Manfred Josef Thaler
Neben den Bischöfen waren es vor allem die Domkapitel, auf denen über Jahrhunderte das System der Reichskirche wesentlich fußte. Für den Zeitraum vom Abschluss des Wiener Konkordats 1448 bis zur Säkularisation 1803 unterzieht der Autor die verfassungsrechtlichen Grundzüge von insgesamt 74 mitteleuropäischen Domkapiteln einer vergleichenden Analyse. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklungen tritt bei der Untersuchung der inneren Organisation, der Kollation der Kanonikate und Ämter sowie der Idoneitätskriterien und Obliegenheiten ein vielschichtiges Bild zutage. So kann der Autor neben einer bemerkenswerten rechtlichen Vielfalt auch gemeinsame Rechtstraditionen aufzeigen.
Register
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Das Register ist dreiteilig angelegt. Dem Personen- und dem Orts- folgt das Sachregister. Wie Päpste, Kaiser und mittelalterliche Kirchenfürsten wurden auch die Angehörigen regierender Häuser, sofern es sich um tatsächlich regierende weltliche Fürsten handelte, nach ihren Vornamen gereiht. Nachgeborene Familienangehörige tragen hingegen ihre Territorien als Namen. Die fett gedruckten Seitenangaben verweisen auf die jeweiligen Einzeldarstellungen der untersuchten Domkapitel.
1. Personenregister
A
Adempski, Tomasz 133
Adolph I., Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf 304, 359
Adolph III., Graf von Holstein 285, 357
Adolph IV., Graf von Holstein 272, 357
Adolph Friedrich, Herzog von Mecklenburg-Schwerin 69, 305
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