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Sonstige Sonderbetriebseinnahmen im Abkommensrecht

Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II

von Franziska Stahmann (Autor:in)
©2017 Dissertation XX, 272 Seiten

Zusammenfassung

Dieses Buch setzt sich mit der doppelbesteuerungsrechtlichen Behandlung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Sonderbetriebsvermögen in Anbetracht aktueller Gesetzesänderungen im nationalen Recht und im Abkommensrecht des OECD-Musterabkommens auseinander. Neben der unterschiedlichen Qualifikation von Personengesellschaften im internationalen Raum birgt insbesondere die unterschiedliche Auslegung abkommensrechtlicher Normen durch die verschiedenen Staaten die Gefahr, Doppel- bzw. Minderbesteuerungen herbeizuführen. Zu ihrer Vermeidung stellt die Autorin die bestmögliche Lösung aus nationalen, verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und abkommensrechtlichen Regelungsmöglichkeiten dar und analysiert bestehende unternehmerische Sondernormen in ausgewählten Doppelbesteuerungsabkommen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Erster Teil: Einleitung
  • § 1: Einführung und Problemstellung
  • § 2: Ziel der Arbeit
  • § 3: Gang der Untersuchung
  • Zweiter Teil: Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen
  • § 1: Personengesellschaftsbesteuerung im deutschen Ertragsteuerrecht
  • A. Sonderbetriebsvermögen
  • B. Sonderbetriebseinnahmen – Differenzierung zwischen Sonderbetriebsvergütungen und sonstigen Sonderbetriebseinnahmen
  • C. Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Sonderbetriebsvermögen
  • § 2: Zuordnung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen zum Sonderbetriebsvermögen
  • A. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: Komplementär-GmbH
  • I. Tatsächliche Stärkung durch Begründung von Initiativrechten
  • 1. Einflussnahme auf die Geschäftsführung der KG in der Komplementär-GmbH-Gesellschafterversammlung
  • a) Rechte eines Kommanditisten in der Komplementär-GmbH-Gesellschafterversammlung
  • b) Einflussnahmemöglichkeit im Rahmen einer „rechtebeschnittenen“ Komplementär-GmbH
  • 2. Einflussnahmemöglichkeit in der KG-Gesellschafterversammlung
  • II. Anforderungen an den Geschäftsbetrieb der Komplementär-GmbH
  • III. Zusammenfassung der Zuordnung einer Beteiligung an einer Komplementär-GmbH
  • B. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: Wirtschaftliche Verflechtung
  • I. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II
  • 1. Stärkung der Beteiligung an der KG durch eine Beteiligung an einer wirtschaftlich verflochtenen Kapitalgesellschaft
  • 2. Nutzung der Beteiligung der wirtschaftlich verflochtenen Kapitalgesellschaft an der Mitunternehmerschaft
  • II. Konkretisierung des notwendigen Sonderbetriebsvermögens II durch die Rechtsprechung
  • 1. Konkretisierungsbedürftigkeit des notwendigen Sonderbetriebsvermögens II
  • 2. Zuordnung der Beteiligung zum Sonderbetriebsvermögen I
  • a) Zuordnung der Beteiligung zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen I
  • b) Zuordnung der Beteiligung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I
  • III. Zusammenfassung der Beteiligungszuordnung einer Beteiligung an einer wirtschaftlich verflochtenen Kapitalgesellschaft
  • C. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • I. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II
  • II. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I
  • III. Stellungnahme zu den Zuordnungsvoraussetzungen einer Beteiligung an der UG (haftungsbeschränkt)
  • IV. Zusammenfassung der Zuordnung einer Beteiligung an der Komplementär-UG (haftungsbeschränkt)
  • D. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: Kommanditisten-GmbH
  • I. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II
  • II. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I
  • III. Zusammenfassung der Zuordnung einer Beteiligung an der Kommanditisten-GmbH
  • E. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: Beteiligung des persönlich haftenden Gesellschafters auch als Kommanditaktionär an der KGaA
  • I. Mitunternehmerbesteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters
  • II. Aufnahme des sonderbetrieblichen Bereichs in die KGaA
  • III. Zuordnung einer Beteiligung des persönlich haftenden Gesellschafters aufgrund der Stärkung der Beteiligung an der KGaA
  • IV. Zuordnung einer Beteiligung des persönlich haftenden Gesellschafters zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I
  • V. Zusammenfassung einer Beteiligungszuordnung des persönlich haftenden Gesellschafters
  • F. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: Atypisch stille Gesellschaft
  • I. Die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft
  • 1. Gewerbliche Tätigkeit der atypisch stillen Gesellschaft
  • 2. „Andere Gesellschaft“ im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
  • 3. Mitunternehmerstellung der GmbH
  • 4. Stellungnahme zur Anerkennung der atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft
  • II. Vergleich der Besteuerung der atypischen Gesellschaft mit der Besteuerung der KGaA
  • 1. Vergleich der atypisch stillen Gesellschaft mit der Besteuerung der KGaA im Allgemeinen
  • 2. Vergleich der atypisch stillen Gesellschaft mit der Besteuerung der KGaA in Bezug auf Sonderbetriebsvergütungen
  • 3. Stellungnahme zur Behandlung des atypisch stillen Gesellschafters „wie“ ein Mitunternehmer
  • III. Übertragung der Vermögenszuordnungsgrundsätze des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA
  • IV. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II
  • V. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I
  • VI. Zusammenfassung der Beteiligungszuordnung an einer GmbH des atypisch still Beteiligten
  • G. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: Betriebsaufspaltung
  • I. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II
  • II. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I
  • III. Stellungnahme zur Zuordnung von Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen durch „Begründung“ einer Stellung
  • IV. Zusammenfassung der Zuordnung der Beteiligung an einer Betriebsgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen
  • H. Fallgruppe im Ertragsteuerrecht: Organschaftliche Verflechtung
  • I. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II
  • II. Beteiligungszuordnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I
  • III. Stellungnahme zur Zuordnung einer Beteiligung an der Organgesellschaft
  • IV. Zusammenfassung der Zuordnung der Beteiligung an einer Organgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen
  • I. Zusammenfassende Systematisierung der Zuordnung einer Beteiligung zum Sonderbetriebsvermögen
  • § 3: Abkommensrechtliche Einordnung – Fallgruppen im Abkommensrecht
  • A. Grenzüberschreitende Beteiligungskonstellationen
  • I. Unilaterale steuerliche Behandlung der Outboundkonstellation
  • II. Unilaterale steuerliche Behandlung der Inboundfallkonstellation
  • III. Ausgleich einer Doppelbesteuerung nach dem Recht der DBA
  • B. Fallgruppe im Abkommensrecht: Komplementär-GmbH
  • I. Persönlicher Geltungsbereich und Abkommensanwendbarkeit
  • 1. Übereinstimmendes Transparenzprinzip
  • 2. Übereinstimmendes Trennungsprinzip
  • 3. Einordnung in einem Staat als transparentes Gebilde, in einem anderen Staat als intransparentes Gebilde
  • II. Abkommensrechtliche Behandlung sonstiger Sonderbetriebseinnahmen
  • 1. Sonstige Sonderbetriebseinnahmen als Unternehmensgewinne, Art. 7 OECD MA
  • a) Konkretisierung des Unternehmensbegriffs durch eine anwenderstaatenorientierte Auslegung
  • b) Konkretisierung des Unternehmensbegriffs durch § 50d Abs. 10 EStG
  • c) Konkretisierung des Unternehmensbegriffs durch Abgrenzung zum Betriebsstättenbegriff
  • d) Konkretisierung des Unternehmensbegriffs durch Abgrenzung zu den abkommensrechtlichen Erwerbsformen
  • e) Konkretisierung des Unternehmensbegriffs durch Abgrenzung zu den besonderen Verteilungsnormen
  • f) Zusammenfassende Stellungnahme und Definition der Unternehmensgewinne
  • 2. Sonstige Sonderbetriebseinnahmen als Dividende, Art. 10 OECD MA
  • III. Betriebsstättenvorbehalt – Tatsächliche Zugehörigkeit der Kapitalgesellschaftsbeteiligung zu einer Betriebsstätte
  • 1. Bestimmung der tatsächlichen Zugehörigkeit durch das Kriterium der Funktionalität
  • a) Zugehörigkeit auf „andere Weise“ zu einer Betriebsstätte
  • b) Nebenertragsfähigkeit der Beteiligungsbezüge
  • 2. Einführung einer „Sonderbetrieb-Betriebsstätte“
  • 3. Bestimmung der tatsächlichen Zugehörigkeit nach Art. 3 Abs. 2 OECD MA i.V.m. § 50d Abs. 10 Satz 3 EStG bzw. § 8 AStG
  • a) Bestimmung der tatsächlichen Zugehörigkeit nach Art. 3 Abs. 2 OECD MA i.V.m. § 50d Abs. 10 Satz 3 EStG
  • b) Bestimmung der tatsächlichen Zugehörigkeit nach den Grundsätzen des § 8 AStG
  • 4. Bestimmung der tatsächlichen Zugehörigkeit nach den Grundsätzen des AOA
  • a) Zuordnung einer Beteiligung nach den Grundsätzen der AOA, Art. 7 Abs. 2 OECD MA
  • b) Zuordnung einer Beteiligung nach § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. § 7 BsGaV
  • c) Stellungnahme zur Zuordnung einer Beteiligung im Sinne des AOA
  • 5. Stellungnahme zur tatsächlichen Zugehörigkeit einer Beteiligung an einer Komplementär-GmbH
  • IV. DBA mit Regelungen zum sonderbetrieblichen Bereich – Schlussfolgerungen für sonstige Sonderbetriebseinnahmen
  • 1. Erfassen sonstiger Sonderbetriebseinnahmen von den unternehmerischen Sondernormen
  • a) Analyse der Normen
  • b) Umfassende Anwendbarkeit der Sondernormen auch für sonstige Sonderbetriebseinnahmen
  • c) Beschränkter Anwendungsbereich der Sondernormen lediglich für Sonderbetriebsvergütungen
  • d) Stellungnahme zum Erfassen sonstiger Sonderbetriebseinnahmen
  • (1) Sonderfall der transparenten Einordnung der KGaA im Verhältnis zum persönlich haftenden Gesellschafter
  • (2) Sonderfall der intransparenten Einordnung der KGaA im Verhältnis zum persönlich haftenden Gesellschafter
  • (3) Sonderfall der Zuordnung von Anteilen am Grundkapital des persönlich haftenden Gesellschafters
  • e) Zusammenfassung: Kein Anwendungsbereich für sonstige Sonderbetriebseinnahmen
  • 2. Sondernorm für Unternehmensgewinne im DBA-Singapur
  • a) Abweichende Formulierung des Abstellens auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit
  • b) Konkretisierung der Geschäftstätigkeit durch das Merkmal des Betreibers der Geschäftstätigkeit
  • c) Zusammenfassung: Kein Erfassen von sonstigen Sonderbetriebseinnahmen
  • 3. Sondernorm für Unternehmensgewinne im DBA-Frankreich
  • a) Anwendungsbereich für Sonderbetriebseinnahmen
  • b) Kein Anwendungsbereich für Sonderbetriebseinnahmen
  • c) Stellungnahme zum Erfassen von sonstigen Sonderbetriebseinnahmen
  • d) Zusammenfassung: Kein Erfassen des sonderbetrieblichen Bereichs von Art. 4 Abs. 3 DBA-Frankreich
  • 4. Sondernorm für Unternehmensgewinne im DBA-USA
  • a) Anwendungsbereich für Sonderbetriebsvergütungen
  • b) Anwendungsbereich für sonstige Sonderbetriebseinnahmen
  • c) Stellungnahme zum Erfassen von Sonderbetriebseinnahmen von Art. 1 Abs. 7 DBA-USA
  • d) Zusammenfassung: Kein Erfassen des sonderbetrieblichen Bereichs von Art. 1 Abs. 7 DBA-USA
  • 5. Sondernorm für Unternehmensgewinne im DBA-Spanien 1966
  • a) Anwendungsbereich für Einkünfte aus dem Sonderbetriebsvermögen II
  • b) Kein Anwendungsbereich über die Ansässigkeitsfiktion der Gesellschafter hinaus
  • c) Stellungnahme zum Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 4 DBA-Spanien 1966 als Ansässigkeitsfiktion
  • (1) Art. 4 Abs. 4 DBA-Spanien 1966 begründet keine Ansässigkeitsfiktion der Personengesellschaften
  • (2) Art. 4 Abs. 4 DBA-Spanien 1966 stellt keine Verteilungsnorm dar
  • d) Zusammenfassung des Anwendungsbereichs des Art. 4 Abs. 4 DBA-Spanien
  • 6. Zusammenfassung des Anwendungsbereichs abkommensrechtlicher unternehmerischer Sondernormen
  • V. Zusammenfassung der abkommensrechtlichen Behandlung einer Beteiligung an der Komplementär-GmbH
  • C. Fallgruppe im Abkommensrecht: Wirtschaftliche Verflechtung
  • I. Behandlung der sonstigen Sonderbetriebseinnahmen
  • 1. Anwendbarkeit der funktionalen Betrachtungsweise auf die wirtschaftliche Verflechtung
  • 2. Anwendbarkeit der Zuordnungskriterien der AOA
  • II. Zusammenfassende Behandlung der wirtschaftlichen Verflechtung im Abkommensrecht
  • D. Fallgruppe im Abkommensrecht: Atypisch stille Gesellschaft
  • I. Abkommensrechtliche Einordnung des Gewinnanteils aus der GmbH & atypisch still
  • 1. Übereinstimmende Behandlung der GmbH & atypisch still als Mitunternehmerschaft
  • 2. Abweichende Behandlung der GmbH & atypisch still als transparente bzw. als intransparente Gesellschaft
  • a) Abweichende Behandlung der atypisch stillen Gesellschaft bei Inboundinvestitionen
  • b) Abweichende Behandlung der atypisch stillen Gesellschaft in Outboundinvestitionen
  • 3. Schlussfolgerungen aus der abkommensrechtlichen Behandlung des Gewinns für die sonstigen Sonderbetriebseinnahmen
  • II. Behandlung der sonstigen Sonderbetriebseinnahmen
  • 1. Betriebsstättenvorbehalt: Anwendung der funktionalen Zugehörigkeit
  • 2. Anwendbarkeit der Zuordnungskriterien der AOA
  • III. Zusammenfassung der abkommensrechtlichen Behandlung einer Beteiligung an einer GmbH & atypisch still
  • E. Fallgruppe im Abkommensrecht: Betriebsaufspaltung
  • I. Nationales Besteuerungsrecht bei unterschiedlichen Ansässigkeitsstaaten der Betriebs- und Besitzgesellschaft
  • 1. Betriebsgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland – Besitzgesellschaft mit Geschäftsleitung im Ausland
  • 2. Besitzgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland – Betriebsgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland
  • II. Abkommensrechtliche Behandlung der Einkünfte der Besitzgesellschaft
  • III. Behandlung der sonstigen Sonderbetriebseinnahmen
  • 1. Einordnung der Einkünfte unter den Dividendenartikel, Art. 10 Abs. 3 OECD MA
  • 2. Einordnung der Einkünfte unter den Betriebsstättenvorbehalt des Dividendenartikels, Art. 10 Abs. 4 OECD MA
  • IV. Zusammenfassung der abkommensrechtlichen Behandlung einer Beteiligung an einer Betriebsgesellschaft
  • F. Schlussfolgerung aus der abkommensrechtlichen Betrachtung
  • I. Zusammenfassung der Zuordnungsmöglichkeit einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung zur Betriebsstätte
  • II. Vergleichbarkeit der Zuordnungskriterien des notwendigen Sonderbetriebsvermögens II mit der tatsächlichen Zugehörigkeit
  • III. Vergleichbarkeit der Zuordnungskriterien des notwendigen Sonderbetriebsvermögen I mit der tatsächlichen Zugehörigkeit
  • IV. Ergebnis der Überschneidung von Zuordnungskriterien im nationalen Ertragsteuerrecht und Abkommensrecht
  • Dritter Teil: Ableitung eines idealtypischen Abkommensartikels zur Behandlung von Sonderbetriebsvermögen
  • § 1: Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung eines DBA durch die Regelungen des OECD Musterabkommens
  • A. Gebot der Entscheidungsharmonie
  • B. Bindungswirkung der Methodenartikel
  • I. Qualifikationsverkettung in Art. 23A Abs. 1, Art. 23B Abs. 1 OECD MA
  • II. Qualifikationsverkettung in Art. 3 Abs. 2 OECD MA
  • III. Qualifikationsverkettung in Art. 10 und 11 i.V.m. Art. 23A Abs. 2 OECD MA
  • IV. Stellungnahme zur Qualifikationsverkettung im OECD MA
  • V. Zusammenfassung einer einheitlichen Abkommensanwendung durch Regelungen des OECD MA
  • § 2: Reformansätze auf Ebene der Europäischen Union
  • A. Multilaterale Abkommen zur Vereinheitlichung der Besteuerung von Personengesellschaften
  • B. Fakultativ einheitliche konsolidierte Bemessungsgrundlage oder vollständig harmonisierte Bemessungsgrundlage
  • C. Schaffung einer europäischen Körperschaftsteuer
  • I. Ermächtigungsgrundlage in Art. 311 Abs. 2 AEUV
  • II. Ermächtigungsgrundlage in Art. 113 AEUV
  • III. Ermächtigungsgrundlage in Art. 114 AEUV
  • IV. Ermächtigungsgrundlage in Art. 115 AEUV
  • V. Ermächtigungsgrundlage in Art. 352 AEUV
  • VI. Stellungnahme zur Schaffung einer europäischen Körperschaftsteuer
  • D. Zusammenfassung der Reformansätze auf EU-Ebene
  • § 3: Nationale Reformansätze
  • A. Abschaffung des sonderbetrieblichen Bereichs
  • I. Gründe für die Schaffung und Beibehaltung des sonderbetrieblichen Bereichs im nationalen Ertragsteuerrecht
  • II. Gleichstellung der Besteuerung eines Einzel- mit einem Mitunternehmer im Ertragsteuerrecht
  • III. Gleichstellung der Besteuerung eines Einzel- mit einem Mitunternehmer im Abkommensrecht
  • IV. Begründung des Gewerbesteueraufkommens
  • V. Stellungnahme zu den Gründen der Schaffung des sonderbetrieblichen Bereichs
  • B. Abschaffung des Sonderbetriebsvermögens II
  • I. Gesetzliche Grundlage für das Sonderbetriebsvermögen I
  • II. Gesetzliche Grundlage für das Sonderbetriebsvermögen II
  • III. Stellungnahme zur Abschaffung des Sonderbetriebsvermögens II
  • C. Einfügen einer nationalen Regelung zur Festlegung einer abkommensrechtlichen Auslegung
  • I. Verfassungswidrigkeit eines treaty overrides
  • II. Europarechtswidrigkeit eines treaty overrides
  • III. Schlussfolgerung zur Festlegung einer abkommensrechtlichen Auslegung
  • D. Einführung einer einheitlichen Unternehmensbesteuerung
  • § 4: Normvorschlag für deutsche DBA zur Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen
  • A. Anforderungen an die Norm
  • I. Formelle Anforderungen
  • II. Materielle Anforderungen
  • 1. Grundlegende zu beachtende Prinzipien und Abkommensstrukturen
  • 2. Festlegung einer persönlichen Abkommensberechtigung
  • 3. Einfügen einer abkommensrechtlichen Konkretisierung der Auslegung
  • 4. Einfügen einer abkommensrechtlichen Definition unter Heranziehung des sonderbetrieblichen Bereichs
  • 5. Lösung in der Qualifikationsverkettung
  • B. Rechtfertigung des Vorschlages
  • Vierter Teil: Folgerungen
  • § 1: Schlussbetrachtung
  • § 2: Fazit
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

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Abkürzungsverzeichnis

← XX | 1 →

Erster Teil:  Einleitung

Die Besteuerung grenzüberschreitender Mitunternehmerschaften gehört zu den umstrittensten Themenfeldern im internationalen Steuerrecht.1 Während die internationalsteuerrechtliche Behandlung der Sonderbetriebsvergütungen in den letzten Jahren eine erhöhte Aufmerksamkeit erfahren hat, wurde die Behandlung sonstiger Sonderbetriebseinnahmen, insbesondere im Abkommensrecht, vernachlässigt. Mit dieser Arbeit wird diese Lücke für besonders praxisrelevante sonstige Sonderbetriebseinnahmen geschlossen. Behandelt wird die abkommensrechtliche Qualifikation des laufenden Beteiligungsertrags einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen.2

§ 1:  Einführung und Problemstellung

Die Umqualifizierung von Einkünften im sonderbetrieblichen Bereich in gewerbliche Einkünfte ist international „eine Orchidee, die in nur wenigen Staaten blüht“3 – sie ist bis auf vereinzelte Ausnahmen im Ausland unbekannt. Ist national ertragsteuerlich eine Beteiligung an einer gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich mit der Mitunternehmerschaft verflochtenen Kapitalgesellschaft dem Sonderbetriebsvermögen zugeordnet, begründet der Beteiligungsertrag aus deutscher ertragsteuerlicher Sicht eine gewerbliche Dividende. Werden die Merkmale des sonderbetrieblichen Bereichs in das Abkommensrecht zu Auslegungszwecken hinein getragen, sind Divergenzen der Abkommensauslegung und -anwendung unausweichlich. Zu Divergenzen in der abkommensrechtlichen Qualifikation von laufenden Beteiligungserträgen und der Zuweisung des Besteuerungsrechts kommt es vor allem durch unterschiedliche Auslegung der abkommensrechtlich nicht definierten Begriffe wie den Unternehmensgewinnen und der Anforderungen an den Betriebsstättenvorbehalt. Die Folgen sind Doppel- bzw. Minderbesteuerungen der Einkünfte. Das verfassungsrechtlich verankerte Rechtsprinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gebietet die Vermeidung solcher doppelter Besteuerungen,4 weil nicht ausgeglichene Doppelbesteuerungen zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsposition aufgrund finanzieller Mehrbelastung des Steuerpflichtigen ← 1 | 2 → führen.5 Die Minderbesteuerung von Beteiligungserträgen liegt zwar im Interesse des Steuerpflichtigen, nicht jedoch im Interesse der beteiligten Vertragsstaaten, die eine vollständige Besteuerung des Steuersubstrats anstreben.6 Vermehrte Änderungen im Ertragsteuerrecht wie § 50d Abs. 10 EStG und § 1 Abs. 5 AStG, aber auch Überarbeitungen des Abkommensrechts wie das Einfügen des sog. „Authorized OECD Approach“ in Art. 7 Abs. 2 OECD MA zeigen neben der Brisanz und Aktualität des Themas die Erkenntnis des Gesetzgebers bzw. der Mitgliedstaaten der OECD, dass Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Kürzlich beschäftigte die Thematik auch die deutsche Rechtsprechung, wie die gegen das Urteil des FG Münster vom 02.07.20147 entschiedene Revision des BFH mit Urteil vom 21.01.20168 über den Anwendungsbereich einer abkommensrechtlichen unternehmerischen Sondernorm im DBA-Spanien 1966 für die sonstigen Sonderbetriebseinnahmen zeigt.

Die abkommensrechtliche Qualifikation sonstiger Sonderbetriebseinnahmen und insbesondere der Maßstab für die Zuordnung einer Beteiligung im Sonderbetriebsvermögen zu einer Betriebsstätte im Spannungsfeld zwischen Rechtsprechung und geänderter Rechtslage, gehört zu den umstrittensten und schwierigsten Themengebieten des internationalen Steuerrechts9 und blieb bisher in der Literatur weitestgehend unangetastet. Sie sind Gegenstand der folgenden Untersuchung.

§ 2:  Ziel der Arbeit

Ziel der Arbeit ist die Entwicklung einer abkommensrechtlichen Regelung zur Sicherstellung einer einheitlichen Abkommensanwendung für sonstige Sonderbetriebseinnahmen. Vor diesem Hintergrund wird gezeigt, dass ohne abkommensrechtliche Regelung eine einheitliche Abkommensanwendung von sonstigen Sonderbetriebseinnahmen durch beide Vertragsstaaten nicht möglich ist.

Den Untersuchungsgegenstand bilden Einkünfte aus Gewinnausschüttungen für Kapitalgesellschaftsbeteiligungen im Sonderbetriebsvermögen.10 Dieser ergibt sich aus der hohen Praxisrelevanz von Beteiligungserträgen aus einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen. Eine Übertragung der gefundenen Ergebnisse auf andere sonstige Sonderbetriebseinnahmen bietet sich jedoch nicht an, weil zwingend eine einzelfallabhängige Prüfung der abkommensrechtlichen Qualifikation der Einkünfte und des abkommensrechtlichen Zuordnungsmaßstabes zu erfolgen hat. ← 2 | 3 →

Steuerliche Folgen sind in der Regel nicht auf ein konkretes Land bezogen, sondern werden abstrakt dargelegt. Grundlage für diese Arbeit ist das OECD MA.

§ 3:  Gang der Untersuchung

Die aufgestellte These wird durch eine dreiteilige Untersuchung belegt. Grundlage und ersten Teil bildet eine Fallgruppenbildung für die Zuordnung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen zum Sonderbetriebsvermögen im nationalen Ertragsteuerrecht.11 Der Fallgruppenbildung liegt eine Beteiligung eines Mitunternehmers an einer gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich mit der Personengesellschaft verflochtenen Kapitalgesellschaft zugrunde.

Die ertragsteuerlich herausgearbeiteten Fallgruppen werden im zweiten Teil der Arbeit12 abkommensrechtlich untersucht. Scheitert eine Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen13 auf nationaler Ebene oder ergeben sich abkommensrechtlich im Vergleich zu bereits behandelten Fallgruppen keine neuen Erkenntnisse,14 werden diese Fallgruppen abkommensrechtlich außer Betracht gelassen. Im Abkommensrecht wird die abkommensrechtliche Qualifikation der sonstigen Sonderbetriebseinnahmen als Unternehmensgewinn im Sinne des Art. 7 OECD MA oder als Dividende im Sinne des Dividendenartikels nach Art. 10 OECD MA erörtert. Neben einer Konkretisierung der Definition der Unternehmensgewinne im Sinne des Art. 7 Abs. 1 OECD MA, werden die Voraussetzungen der Zuordnung der Beteiligung zu einer Betriebsstätte im Sinne des Betriebsstättenvorbehalts aufgrund der tatsächlichen Zugehörigkeit unter Berücksichtigung aktueller Änderungen im Art. 7 Abs. 2 OECD MA, § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. § 7 BsGaV sowie § 50d Abs. 10 Satz 3 EStG herausgearbeitet. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob die durch die Rechtsprechung entwickelte funktionale Zugehörigkeit zu den neuen Ansätzen Schnittmengen und Vergleichbarkeiten aufweist oder an Relevanz eingebüßt hat. Ferner wird die Anwendbarkeit abkommensrechtlicher unternehmerischer ← 3 | 4 → Sondernormen, wie der Art. 7 Abs. 7 DBA-Schweiz, als Lösungsansatz objektiver Qualifikationskonflikte erörtert.

Um eine einheitliche abkommensrechtliche Qualifikation der sonstigen Sonderbetriebseinnahmen durch beide Vertragsstaaten zu gewährleisten und damit aus einer unterschiedlichen abkommensrechtlichen Qualifikation resultierende objektive Qualifikationskonflikte zu vermeiden, werden im dritten Teil der Arbeit15 nationale, europarechtliche und abkommensrechtliche Reformvorschläge und Lösungsmodelle diskutiert. Als Lösungsansatz wird ein konkreter Normenvorschlag für die deutsche Verhandlungsgrundlage für künftige Abkommen vorgestellt, der eine einheitliche abkommensrechtliche Auslegung sicherstellt.


1 Hrsg. in: Schnittker/Wassermeyer/Richter, Personengesellschaften, Vorwort zur 1. Auflage, S. VII; Kudert/Kahlenberg, IStR 2015, 918 (918).

2 Herausarbeitung von Zuordnungskriterien einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen, s.Seite 13 ff.

3 Bezogen ist das Zitat Schmidts insbesondere auf Sonderbetriebsvergütungen. Schmidt, Steuerliche Probleme bei grenzüberschreitenden Investitionen in: Fischer/Borstell, Steuerplanung, S. 44.

4 Schaumburg, Internationales Steuerrecht, Rn. 14.8.

5 Schaumburg, Internationales Steuerrecht, Rn. 14.13.

6 Vgl. Schönfeld, Abkommenszweck und Verhinderung einer Minder- und Nichtbesteuerung, in: Kaeser, Festschrift Wassermeyer zum 75. Geburtstag, S. 101.

Details

Seiten
XX, 272
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631724040
ISBN (ePUB)
9783631724057
ISBN (MOBI)
9783631724064
ISBN (Hardcover)
9783631723944
DOI
10.3726/b11184
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (April)
Schlagworte
Internationales Steuerrecht Internationales Unternehmenssteuerrecht Personengesellschaft Betriebsstättenvorbehalt Mitunternehmerschaft Sonderbetriebsvergütungen
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XX, 272 S.

Biographische Angaben

Franziska Stahmann (Autor:in)

Franziska Stahmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und promovierte an der Universität Konstanz. Ihr Schwerpunkt ist das nationale und internationale Personen- und Unternehmenssteuerrecht.

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