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Schnittfelder von Bauleitplanung und raumbezogenen Fachplanungen

Fach- und Rechtsfragen in der Planungspraxis

von Stephan Mitschang (Band-Herausgeber:in)
©2017 Konferenzband 184 Seiten

Zusammenfassung

Dieser Sammelband enthält die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge der am 19. und 20. September 2016 an der Technischen Universität Berlin unter der Themenstellung «Schnittfelder von Bauleitplanung und raumbezogenen Fachplanungen – Fach- und Rechtsfragen in der Planungspraxis» stattgefundenen wissenschaftlichen Fachtagung. Im Mittelpunkt der Ausführungen stehen aktuelle Fragestellungen zu einzelnen bedeutsamen Schnittfeldern beider Rechtsbereiche wie planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen, Anforderungen an die Eingriffsbewältigung, Abschichtung von Raumordnung und Bauleitplanung, die Bedeutung von Fachkonventionen und Arbeitshilfen, das Verhältnis zu privilegierten Fachplanungen, Anpassungspflichten an den Flächennutzungsplan oder auch zu Fragen des Rechtsschutzes gegen Ziele der Raumordnung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abgrenzung und Aufgabe, Inhalt und Verfahren bei der Bauleitplanung und bei raumbezogenen Fachplanungen (Christian-W. Otto)
  • Die Ersetzung der Planfeststellung für Verkehrsanlagen durch Bebauungsplan (Martin Beckmann)
  • Praxisbezogene Fragestellungen im Schnittfeld von Bauleitplanung, Planfeststellung und Plangenehmigung (Michael Isselmann)
  • Abschichtung in Raumordnung und Bauleitplanung (Wilhelm Söfker)
  • Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Vorhabenzulassung und der Bauleitplanung – Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Alexander Schink)
  • Die Bedeutung von Fachkonventionen und Arbeitshilfen für Umweltprüfungen (Andreas Korbmacher)
  • Zum Verhältnis von Bauleitplanung und privilegierten Fachplanungen (Olaf Reidt)
  • Praxisbezogene Fragestellungen im Schnittfeld von Bauleitplanung, Planfeststellung und Plangenehmigung (Tim Schwarz)
  • Anpassung an den Flächennutzungsplan (Stephan Mitschang)
  • Praxisbezogene Fragestellungen im Schnittfeld von Bauleitplanung, Planfeststellung und Plangenehmigung. aus regionalplanerischer Sicht (Michael Bongartz)
  • Rechtsschutz gegen Ziele der Raumordnung – Auswirkungen des Urteils des BVerwG vom 16.04.2015 – 4 CN 6.14 – (Helmut Petz)
  • Autorenverzeichnis
  • Reihenübersicht

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Vorwort

Fragestellungen aus den Schnittfeldern von Bauleitplanungen und raumbezogenen Fachplanungen stellen sich regelmäßig als besonders schwierig dar, weil es oftmals, wie im Verhältnis von Regionalplanung und Bauleitplanung, um fachliche und rechtliche Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Ebenen zugehörigen Planungen oder, wie im Verhältnis von Fachplanung und räumlicher Gesamtplanung, um die Koordination unterschiedlicher Bodennutzungsansprüche in ein und demselben Planungsraum geht. Hinzukommt, dass für die Bauleitplanung und räumliche Fachplanungen unterschiedliche Rechtsvorschriften für den gleichen Regelungsgegenstand im Einzelfall zur Anwendung zu bringen sind. Der so kurz umrissene thematische Rahmen, der Schnittfelder von Bauleitplanung, Raumordnung und räumlicher Fachplanung kennzeichnet, bietet sich für eine nähere Betrachtung im Rahmen einer wissenschaftlichen Fachtagung an, die zu einzelnen Problemfeldern einerseits vertiefende Vorträge unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung bereit hält und andererseits Kenntnisse und Erfahrungen aus der Planungspraxis berücksichtigt, um Möglichkeiten und Grenzen bestehender sowie künftiger Konfliktbewältigungen fachlich und rechtlich auszuloten.

Der nunmehr vorliegende Tagungsband stellt die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge der am 19. und 20. September 2016 an der Technischen Universität Berlin durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung zusammen. Die Veranstaltung stand unter der Überschrift „Schnittfelder von Bauleitplanung und raumbezogenen Fachplanungen – Fach- und Rechtsfragen in der Planungspraxis“. Der Tagungsband soll all denjenigen, die in diesen „Schnittfeldern“ tätig sind, eine Hilfestellung bei der Bewältigung anstehender planungspraktischer Fach- und Rechtsfragen sein.

Berlin, im Januar 2017

Universitätsprofessor Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang

am Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin

Fachgebiet Städtebau- und Siedlungswesen; – Orts-, Regional- und Landesplanung –

Hardenbergstraße 40a

10 623 Berlin

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Christian-W. Otto

Abgrenzung und Aufgabe, Inhalt und Verfahren bei der Bauleitplanung und bei raumbezogenen Fachplanungen

Abstract: Der vorliegende Beitrag berichtet über die Aufgaben und Verfahren raumbedeutsamer Planungen und unterscheidet dabei zwischen der Bauleitplanung und den räumlich relevanten Fachplanungen. Der Autor informiert über das Verhältnis dieser Pläne zueinander und die fachspezifischen Regelungen.

This article reports on tasks and procedures of spatially relevant plans by distinguishing between urban land-use planning and spatially relevant sectoral planning. The author informs about those programs and plans and their relationship to each other as well as their specific regulations.

1 Begriffliches

Der Begriff „raumbezogene Fachplanung“ ist gesetzlich nicht definiert. In diesem Zusammenhang wird unter diesem Begriff die Planung verstanden, durch die die Nutzung des Bodens bestimmt wird oder durch die bestimmte Vorgänge oder Eigenschaften in der Umwelt geplant werden, sofern sich diese Planung auf die Nutzung des Raumes auswirkt oder Raumeigenschaft beeinflusst. Beispiele für die Planung der Raumnutzung sind Straßen-, Wasserstraßen-, Schienen-, Leitungs- oder Flugplatzplanungen. In diesem Sinne wird der Begriff etwa vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2013 verwendet. Es stellt die Instrumente des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts sowie die sonstigen Instrumente raumbezogener Fachplanung in eine Reihe. Das Bundesverwaltungsgericht verwendet den Begriff im Zusammenhang mit der Fachplanung zur Zulassung von Bau- bzw. Infrastrukturvorhaben.1 Diesen Fachplanungen, die auf die Zulassung von Bauvorhaben gerichtet ist, ist gemein, dass das Verfahren nach den §§ 72 ff. VwVfG in Verbindung mit den Besonderheiten des Fachrechts ← 9 | 10 → durchgeführt wird. Diese Planungen, auch wenn sie der Zulassung von Vorhaben dienen, verdienen den Namen „Planung“ jedenfalls deshalb, weil der Gesetzgeber von Planfeststellungsverfahren spricht. Er insinuiert damit, dass es einen Plan gibt. Ob dieser Plan das Ergebnis einer abwägenden Planung oder einer Ermessensentscheidung ist, hängt davon ab, wie der Begriff der Planung verstanden wird, insbesondere welche Gestaltungsfreiheit der Plangeber besitzt.

In diesem Zusammenhang wird der Begriff der Fachplanung aber nicht beschränkt auf die Planfeststellung im Sinne der §§ 72 ff. VwVfG, sondern auch auf sonstige raumbezogene Planungen erstreckt. Beispiele für die raumeigenschaftsbezogenen Planungen sind Umweltschutzplanungen in Gestalt etwa der Landschaftsplanung gem. §§ 8 ff. BNatSchG, der wasserrechtlichen Bewirtschaftung gem. §§ 27 ff. WHG, der Luftreinhalte- und Aktionsplanung gem. § 47 BImSchG, der Lärmminderungsplanung gem. § 47a BImSchG.

Bauleitplanung ist gem. § 1 Abs. 1 BauGB die Planung, die der Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde dient und die gem. § 1 Abs. 2 BauGB in dem Wirksamwerden eines Flächennutzungsplans oder in dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans mündet. Die Begriffe sind in § 1 BauGB definiert.

Unionsrechtlich werden alle vorstehenden Planungen Politiken der Flächenausweisung2 oder Flächennutzung, vgl. z. B. Art. 13 Abs. 1 RL 2012/18/EU, oder Pläne und Programme genannt, Art. 15 Abs. 6 RL 2012/18/EU und Art. 2 lit. a) RL 2001/42/EG genannt.

2 Aufgaben

Die vorgenannten Planungen können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Sie können die Errichtung baulicher Anlagen vorbereiten oder auch zulassen. Sie können aber auch darauf gerichtet sein, das Verhalten von Personen oder die Ausführung von Maßnahmen in einem bestimmten Gebiet zu steuern. ← 10 | 11 →

2.1 Bauleitplanung

Bauleitplanung ist Planung der Bodennutzung. Diese belegt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG für das Bodenrecht3 und die Regelung in § 1 BauGB. Bauleitplanung hat die Aufgabe, die bauliche oder sonstige Nutzung von Grundstücken im Gemeindegebiet zu regeln. Zu den Planungen der sonstigen Nutzungen gehören etwa die Planungen über die Anlegung von Grünflächen, die Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen oder die Nutzung des Bodens für Kleingärten, Kinderspielplätze oder für Land- und Forstwirtschaft.4

Verhaltensbezogen kann die Bauleitplanung sein, soweit dies durch den Übergriff in das Fachrecht erforderlich wird. Dies ist bei Maßnahmen zum Ausgleich gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 und 4 BauGB und gem. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB durch die entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 3 BNatSchG so vorgesehen. Es werden in dem Bebauungsplan Maßnahmen festgesetzt, die Handlungspflichten begründen können.5

Unmittelbar relevant für die Bodennutzung ist der Bebauungsplan, weil er die Bodennutzung verbindlich leitet. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.6 Für den Flächennutzungsplan gilt dies nur eingeschränkt. Unmittelbar wirksam sind die Darstellungen des Flächennutzungsplans, die zugleich Bestimmungen im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 3 BauGB sind. Durch diese Bestimmungen wird unmittelbar die zulässige Nutzung eines Grundstücks bewirkt. Diese Darstellungen sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Ansonsten wirken die Darstellungen des Flächennutzungsplans nur mittelbar über geltungsvermittelnde Regelungen des Baugesetzbuchs, etwa in § 35 BauGB für die Bodennutzung und in § 8 Abs. 2 BauGB für die Bebauungsplanung. ← 11 | 12 →

2.2 Fachplanung

2.2.1 Straßenrecht

Straßen werden mehrstufig geplant, d. h., in einer Abfolge von Plänen. Diese sind der Bedarfsplan (§ 1 FStrAbG), die Linienführung (§ 16 FStrG) und die Planfeststellung (§ 17 FStrG). Der Bedarfsplan begründet die Planrechtfertigung. Sie ist für Behörde und Gerichte bindend.7 Durch die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung wird das Vorhaben unter Beachtung der Linienführung geplant und zugelassen.

2.2.2 Eisenbahnrecht

Details

Seiten
184
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631726273
ISBN (ePUB)
9783631726280
ISBN (MOBI)
9783631726297
ISBN (Paperback)
9783631726266
DOI
10.3726/b11333
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Mai)
Schlagworte
Planfeststellung Bebauungsplan Praxisberichte Abschichtung Fachkonventionen Räumliche Fachplanung
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 184 S., 4 farb. Abb.

Biographische Angaben

Stephan Mitschang (Band-Herausgeber:in)

Stephan Mitschang ist Universitätsprofessor am Fachgebiet «Städtebau und Siedlungswesen – Orts-, Regional- und Landesplanung» am Institut für Stadt- und Regionalplanung der Technischen Universität Berlin. Daneben ist er Direktor des Instituts für Städtebau Berlin der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL).

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Titel: Schnittfelder von Bauleitplanung und raumbezogenen Fachplanungen
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