Lade Inhalt...

Patentschutz in den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten der WTO

von Theresa Wegener (Autor:in)
©2017 Dissertation 323 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin untersucht den derzeitigen Gesetzgebungsstand in den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten der WTO. Dabei zeigt sie, dass diese Länder von der Umsetzungsfrist des Art. 66 Abs. 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) in Hinblick auf die patentrechtlichen Vorgaben kaum Gebrauch gemacht haben. Darüber hinaus folgt aus der Auslegung des Art. 66 Abs. 1 TRIPS, dass die Umsetzungsfrist Folge des welthandelsrechtlichen Grundsatzes der bevorzugten Behandlung der am wenigsten entwickelten Länder ist. Sie soll dazu dienen, den Technologietransfer zu fördern.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Teil 1: Besondere Behandlung der LDC
  • § 1 Abgrenzung der LDC zu den Entwicklungsländern
  • A. Begriffsbestimmung: Entwicklung
  • B. Begriffsbestimmung: least developed country
  • I. Herausbildung des Begriffs durch die UN
  • II. Aufnahme des Begriffs in das Welthandelsrecht
  • § 2 Besondere Behandlung der LDC im Welthandelsrecht
  • A. Ziel des Welthandelsrechts
  • B. Besondere Vorschriften zugunsten der LDC
  • I. Besondere Vorschriften zugunsten der LDC im GATT 1947
  • II. Besondere Vorschriften zugunsten der LDC in den WTO-Abkommen
  • III. Übergangsfristen in den WTO-Abkommen zugunsten der LDC
  • IV. Zwischenergebnis
  • § 3 Besondere Behandlung der LDC im TRIPS-Übereinkommen
  • A. Technologietransfer als wesentliches Element der besonderen Behandlung
  • I. Begriffsbestimmung: Technologietransfer
  • II. Rolle des Patentrechts für den Technologietransfer
  • B. Technologietransfer im TRIPS-Übereinkommen
  • I. Förderung des Technologietransfers durch Art. 66 Abs. 2 TRIPS
  • II. Förderung des Technologietransfers durch Art. 67 TRIPS
  • C. Schaffung einer technologischen Grundlage durch den Ausschluss von Schutzrechten
  • I. Die Umsetzungsfristen des Art. 65 TRIPS
  • II. Die Übergangsfrist des Art. 66 TRIPS
  • 1. Umsetzungs- oder Ausschlussfrist
  • a. Auslegung des Art. 66 Abs. 1 TRIPS nach Art. 31 WVK
  • aa. Wortlaut
  • bb. Zusammenhang
  • cc. Ziel und Zweck
  • dd. Authentische Auslegung
  • (i) Spätere Übereinkünfte
  • (ii) Spätere Übung
  • b. Auslegung des Art. 66 Abs. 1 TRIPS nach Art. 32 WVK
  • c. Zwischenergebnis
  • 2. Verlängerungen der Ausschlussfrist von 2005 und 2013
  • a. Möglichkeit einer unbefristeten Verlängerung
  • b. Wirksamkeit der no-roll-back-Klausel
  • c. Verhältnis zur Doha-Ministererklärung zum TRIPS und zur Öffentlichen Gesundheit
  • 3. Nichtverletzungsbeschwerden
  • § 4 Unmittelbare Anwendbarkeit des TRIPS-Übereinkommens
  • I. Grundlagen der unmittelbaren Anwendbarkeit
  • II. Ausschluss der unmittelbaren Anwendbarkeit des TRIPS-Übereinkommens
  • 1. Allgemeiner Ausschluss der unmittelbaren Anwendbarkeit
  • 2. Ausschluss der unmittelbaren Anwendbarkeit für die LDC
  • § 5 Zusammenfassung Teil 1
  • Teil 2: Patentschutz in den LDC
  • § 6 Mindestanforderungen des TRIPS-Übereinkommens hinsichtlich der Verfügbarkeit, des Umfangs und der Ausübung von Patenten
  • § 7 Patentschutz auf regionaler Ebene
  • A. Bangui-Abkommen der OAPI
  • B. Harare-Protokoll der ARIPO
  • C. Weitere regionale Zusammenschlüsse
  • § 8 Patentschutz auf nationaler Ebene
  • A. TRIPS-Plus Standard in den OAPI-Mitgliedstaaten
  • B. TRIPS-Vereinbarkeit in den übrigen LDC-Mitgliedstaaten
  • I. Angola: Gesetz zum gewerblichen Eigentum von 1992
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne die Zustimmung des Patentinhabers
  • a. Regierungsgebrauch
  • b. Zwangslizenzen
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Nichtigkeit
  • c. Verfall
  • 7. Zwischenergebnis
  • II. Bangladesch: Patent- und Designgesetz von 1911
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Patentformen
  • b. Schutzvoraussetzungen
  • c. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne die Zustimmung des Patentinhabers
  • a. Regierungsgebrauch
  • b. Zwangslizenz
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Widerruf
  • c. Verfall
  • 7. Zwischenergebnis
  • III. Burundi: Gesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 2009
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Ausnahmen von den Rechten aus dem Patent
  • a. Erschöpfung
  • b. Weitere Ausnahmen
  • 6. Zwangslizenzen
  • a. Zwangslizenz aus Gründen der Nichtausübung
  • b. Zwangslizenz aus Gründen eines abhängigen Patents
  • c. Durch den Handelsminister erteilte Zwangslizenz
  • 7. Ablauf des Patents
  • 8. Zwischenergebnis
  • IV. Demokratische Republik Kongo: Gesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 1982
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • a. Regierungsgebrauch
  • b. Zwangslizenzen
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Nichtigkeit und Verfall
  • 7. Zwischenergebnis
  • V. Dschibuti: Gesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 2009
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Ausschluss der Erfindungseigenschaft
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände trotz Erfindungseigenschaft
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • a. Regierungsgebrauch aus Gründen der Gesundheitsversorgung
  • b. Regierungsgebrauch aus Gründen der Staatssicherheit
  • c. Zwangslizenz
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Entzug
  • 7. Zwischenergebnis
  • VI. Gambia: Gesetz zum gewerblichen Eigentum von 1989
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • a. Übertragung
  • b. Ausnahmen von den Rechten aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Nichtigkeit
  • 7. Zwischenergebnis
  • VII. Haiti: Patentgesetz von 1922
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Nichtigkeit
  • 6. Zwischenergebnis
  • VIII. Jemen: Patentgesetz von 2011
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Ausnahmen von den Rechten aus dem Patent
  • 6. Zwangslizenzen
  • 7. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Verfall
  • 8. Zwischenergebnis
  • IX. Kambodscha: Patentgesetz von 2003
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • a. Regierungsgebrauch
  • b. Zwangslizenzen
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • 7. Zwischenergebnis
  • X. Laos: Gesetz über das geistige Eigentum von 2011
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Nutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • 7. Zwischenergebnis
  • XI. Lesotho: Gesetz zum gewerblichen Eigentum von 1989
  • XII. Madagaskar: Gesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 1989
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 4. Anmeldebedingungen
  • 5. Rechte aus dem Patent
  • 6. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 7. Beendigung des Schutzes
  • 8. Zwischenergebnis
  • XIII. Malawi und Sambia: Patentgesetze von 1958
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • a. Regierungsgebrauch
  • b. Zwangslizenzen
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Widerruf und Verfall
  • 7. Zwischenergebnis
  • XIV. Mosambik: Gesetz zum gewerblichen Eigentum von 2016
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 4. Anmeldebedingungen
  • 5. Rechte aus dem Patent
  • 6. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 7. Beendigung des Schutzes
  • 8. Zwischenergebnis
  • XV. Myanmar
  • XVI. Nepal: Patent-, Design- und Markengesetz von 1965
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Ablauf des Patents
  • 6. Zwischenergebnis
  • XVII. Ruanda: Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums von 2009
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • 7. Zwischenergebnis
  • XVIII. Salomonen
  • XIX. Sierra Leone: Patent- und Designgesetz von 2012
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 6. Ablauf des Patents
  • 7. Zwischenergebnis
  • XX. Tansania und Sansibar: Patentgesetze von 1995 und 2008
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • a. Schutzvoraussetzungen
  • b. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • a. Regierungsgebrauch
  • b. Zwangslizenz
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • a. Ablauf des Patents
  • b. Nichtigkeit
  • 7. Zwischenergebnis
  • XXI. Uganda: Gesetz zum gewerblichen Eigentum von 2014
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 4. Anmeldebedingungen
  • 5. Rechte aus dem Patent
  • a. Übertragung
  • b. Ausnahmen von den Rechten aus dem Patent
  • 6. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 7. Beendigung des Schutzes
  • 8. Zwischenergebnis
  • XXII. Vanuatu: Patentgesetz von 2003
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Keine patentfähigen Gegenstände
  • 4. Anmeldebedingungen
  • 5. Rechte aus dem Patent
  • 6. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 7. Beendigung des Schutzes
  • 8. Zwischenergebnis
  • C. TRIPS-Vereinbarkeit der Gesetze der neu beigetretenen LDC Mitgliedstaaten
  • I. Afghanistan: Patentgesetz von 2009
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Zwangslizenz
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • 7. Zwischenergebnis
  • II. Liberia: Gesetz zum Gewerblichen Eigentum 2003
  • 1. Inländerbehandlung und Meistbegünstigung
  • 2. Patentfähige Gegenstände
  • 3. Anmeldebedingungen
  • 4. Rechte aus dem Patent
  • 5. Benutzung ohne Zustimmung des Patentinhabers
  • 6. Beendigung des Schutzes
  • 7. Zwischenergebnis
  • D. Ergebnis
  • Teil 3: Schlussbetrachtungen
  • § 9 Bewertung der Ausschlussfrist in Hinblick auf den bestehenden Patentschutz in den LDC
  • § 10 Zusammenfassung in Thesen
  • § 11 Tabellarische Übersicht über die Vereinbarkeit der nationalen Gesetze mit den TRIPS-Vorgaben
  • Literaturverzeichnis
  • Dokumentenverzeichnis
  • A. GATT-Dokumente
  • B. UN-Dokumente
  • C. WIPO-Dokumente
  • D. WTO-Dokumente

← 18 | 19 →

Einleitung

Im Dezember 2015 wurde auf der Ministerkonferenz in Nairobi die Aufnahme Afghanistans und Liberias – zwei der am wenigsten entwickelten Länder der Welt – in die Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) beschlossen. Zugleich feiert die WTO im Jahre 2015 ihr zwanzigjähriges Bestehen.

Afghanistan und Liberia sind nun, wie alle WTO-Mitgliedstaaten, an die Vorgaben der zahlreichen WTO-Übereinkommen gebunden. Eines dieser Abkommen ist das mit Abschluss der Uruguay Runde 1994 in das Gefüge des Welthandelsrechts aufgenommene Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS1). Wie die Gründung der WTO selbst, war die Verabschiedung des TRIPS-Übereinkommens von zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen den Entwicklungsländern auf der einen und den Industriestaaten auf der anderen Seite aber auch durch Meinungsverschiedenheiten der Industriestaaten untereinander geprägt.2

Neben dem Vorwurf, das geistige Eigentum passe nicht in das Gefüge der WTO,3 wurde insbesondere kritisiert, der europäische Ursprung des Rechts am geistigen ← 19 | 20 → Eigentum4 entspreche nicht dem Interesse der Entwicklungsländer.5 Noch heute sieht sich die WTO – wie bereits das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade 1947 – GATT 1947)6 – dem Vorwurf ausgesetzt, maßgeblich die Interessen der Industrienationen auf Kosten der weniger ← 20 | 21 → entwickelten Staaten zu verfolgen.7 Dennoch wird inzwischen ein wachsendes Interesse an der Rolle der least developed countries (LDC8) im Welthandel beobachtet.9

Als LDC nehmen Afghanistan und Liberia sowie 34 weitere WTO-Mitgliedstaaten eine besondere Stellung im Welthandelssystem ein. Bereits im GATT 1947 wurden Regelungen getroffen, mit denen der Situation wirtschaftlich schwacher Staaten Rechnung getragen werden sollte. Auch die WTO-Abkommen enthalten eine Vielzahl solcher Regelungen. So auch das TRIPS-Übereinkommen, in dessen fünften Abschnitt Übergangsregelungen zugunsten der Entwicklungs- und am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten zu finden sind. Die WTO-Mitgliedstaaten waren nach Art. 65 Abs. 1 TRIPS verpflichtet, die TRIPS-Vorgaben innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der WTO (WTO-Übereinkommen) in ihr nationales Recht umzusetzen. Für die Entwicklungsländer galt eine Frist von weiteren vier Jahren, in Bezug auf Patente in Bereichen der Technik, die bislang im nationalen Recht nicht vorgesehen waren, wurde eine weitere Frist von fünf Jahren vorgesehen. Spätestens seit 2005 sind die Entwicklungsland-Mitglieder zur umfassenden Anwendung der TRIPS-Vorgaben verpflichtet. Anders die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten: Ihnen wurde in Art. 66 Abs. 1 TRIPS eine zehnjährige Übergangsfrist gewährt, die inzwischen bis zum 1. Juli 2021 verlängert wurde.10 Für Patente auf Arzneimittel läuft zudem eine Übergangsfrist bis 2033.11 Die LDC sind daher noch nicht verpflichtet, die Mindeststandards des TRIPS-Übereinkommens umzusetzen. Besonders relevant ist der Ausschluss der Verpflichtung im Bereich des Patentrechts. Durch Patente erhöhen sich die Preise für Arznei- und Lebensmittel. Auch die Nutzung innovativer umweltfreundlicher Technologien wird durch Patente erschwert.12 Es verwundert daher nicht, dass bereits bei der Ausgestaltung des TRIPS-Übereinkommens der Umfang des Patentrechts am umstrittensten war.13 ← 21 | 22 →

In den meisten der am wenigsten entwickelten Staaten existieren dennoch bereits jetzt Patentgesetze.14 Sie sind unter anderem Teil des kolonialen Erbes und daher häufig der Kritik ausgesetzt, sie entsprächen nicht dem jeweiligen nationalen Interesse.15 Die ersten Patentgesetze wurden durch die Ausweitung des Patentrechts der Kolonialmächte eingeführt.16 Nach Erlangen der Unabhängigkeit wurden in zahlreichen Staaten eigene Patentgesetze – zum Teil nach dem Vorbild des Modellgesetzes der World Intellectual Property Organization (WIPO) für Entwicklungsländer – verabschiedet, die sich aber weiterhin an den Gesetzen der Industriestaaten orientierten.17 Bereits vor Verabschiedung des TRIPS-Übereinkommens gab es daher in zahlreichen Staaten Patentgesetze.18 Viele Staaten verabschiedeten auch nach Inkrafttreten des TRIPS-Übereinkommens Gesetze und setzten sich damit über die Übergangsregelung hinweg.19

Nicht geklärt ist, ob die Gesetze den Mindeststandards des TRIPS-Übereinkommens entsprechen. Einerseits wird argumentiert, die LDC seien ihrer Umsetzungsverpflichtung in keinerlei Weise nachgekommen und es sei auch nicht absehbar, dass sie bereit wären, ihrer Verpflichtung nachzukommen.20 Anerkannt sei daher ← 22 | 23 → mittlerweile, dass das TRIPS-Übereinkommen keinerlei Einfluss auf die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten ausübe.21 Andererseits wird vorgetragen, in vielen LDC bestünde bereits ein den TRIPS-Vorgaben entsprechender Patentschutz.22

All dies führt dazu, dass der Erfolg der Übergangsregelung in Frage gestellt werden kann. Vielfach wird unterstellt, die besondere Behandlung, die den Entwicklungs- und am wenigsten entwickelten Ländern zugesprochen wird, sei eine bloße Farce.23 Dem schließt sich die Frage an, wieso es zu mehrfachen Verlängerungen der Übergangsfrist kam. Im ersten Teil der Arbeit ist daher zu untersuchen, welche Rolle die Übergangsfrist hinsichtlich der Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens einnimmt. Dabei ist zunächst allgemein die besondere Behandlung der am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten in der WTO zu untersuchen, bevor ihre bevorzugte Behandlung im TRIPS-Übereinkommen näher beleuchtet wird.

Im zweiten Teil der Arbeit werden die bestehenden Patentgesetze der LDC in Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den TRIPS-Vorgaben überprüft, um herauszufinden, ob sie ihrer Umsetzungsverpflichtung bereits nachgekommen sind.

Nach Art. 63 Abs. 2 TRIPS sind die Mitgliedstaaten der WTO verpflichtet, den TRIPS-Rat über die Implementierung des TRIPS-Übereinkommens zu informieren. Zugriff auf die Gesetze, über die der TRIPS-Rat informiert wurde, bietet die Gesetzessammlung der WIPO.24 Zwischen der WTO und der WIPO wurde 1996 ein Kooperationsabkommen geschlossen,25 womit die Umsetzung der Rechte des ← 23 | 24 → geistigen Eigentums überprüft und Transparenz geschaffen werden soll.26 Nach Art. 2 Abs. 4 lit. a) WTO-WIPO Kooperationsabkommen ist die WTO verpflichtet, dem Sekretariat der WIPO Kopien der Gesetze zukommen zu lassen, über die der TRIPS-Rat im Rahmen der Notifikationspflicht der Mitgliedstaaten informiert wurde.27 Darüber hinaus wird die WIPO im zweiten Satz verpflichtet, die Gesetze in ihre Datenbank aufzunehmen. Die Datenbank der WIPO umfasst somit neben den Abkommen, die von der WIPO organisiert werden, auch Abkommen und Gesetze der WTO und der Vereinten Nationen (United Nations – UN).28 Darüber hinaus bedient sich die Datenbank der WIPO weiterer Quellen. So sind die WIPO-Mitglieder selbst dazu angehalten, über ihre nationalen Gesetze nach den Maßgaben des Art. 15 Abs. 2 Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) zu informieren. Auch werden die Informationen über die bestehenden und geplanten Gesetze teilweise direkt durch die Mitgliedstaaten an das Sekretariat der WIPO übermittelt. Zu guter Letzt werden aber auch die Informationen, die auf den Websites der jeweiligen Institute zu finden sind, in die Datenbank aufgenommen.29 Bei dieser Ausarbeitung wird sie daher ebenfalls zugrunde gelegt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenbank kann dabei keine Garantie übernommen werden.30

Anhaltspunkte über den Stand der Gesetzgebung bieten zudem die Trade Policy Reviews, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.31 Auch die Beitrittsprotokolle der nach der Gründung der WTO beigetretenen Mitgliedstaaten ← 24 | 25 → liefern Hinweise über den Stand der Gesetzgebung.32 Schließlich wurden die LDC angehalten, Berichte über ihre Umsetzungsschwierigkeiten zu liefern.33 Zwar sind nicht alle LDC-Mitglieder der Aufforderung nachgekommen, die abgegebenen Berichte konnten aber zur Untersuchung herangezogen werden. ← 25 | 26 →


1 Anhang 1 C des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation v. 15.04.1994, BGBl. II 1730.

2 Ricupero, in: Bhagwati/Hirsch (Hrsg.), The Uruguay Round and Beyond, S. 9 (14 f.); Watal, in: dies./Taubman (Hrsg.), The Making of the TRIPS Agreement, S. 295 (301); vgl. auch Croome, Reshaping the World Trading System, S. 218. Angenommen wird, die Entwicklungsländer hätten das TRIPS-Übereinkommen nur angenommen, um im Gegenzug Zugeständnisse im Rahmen des Textilabkommens zu erhalten; vgl. Filippetti/Archibugi, in: dies (Hrsg.), The Global Handbook of Science, Technology and Innovation, S. 421 (426 u. 428). Als weitere Gründe werden das bilaterale Vorgehen gegen Verletzungen des geistigen Eigentums insb. durch die USA sowie die Möglichkeit, den Streitbeilegungsmechanismus in Anspruch zu nehmen, genannt; vgl. Watal, in: Bermann/Mavroidis (Hrsg.), WTO Law and Developing Countries, S. 129 (130); Pretorius, in: Drahos/Mayne (Hrsg.), Global Intellectual Property Rights, S. 183 (188); Straus, AIPLA Q J 40 (2012) 4, 633 (644); Hoekman/Kostecki, The Political Economy of the World Trading System, S. 379; Bender/Michaelis, in: Hilf/Oeter (Hrsg.), WTO-Recht, § 22 Rn. 14. Auch das Gewähren der Übergangsfristen wird als Grund genannt; vgl. Hold/Mercurio, NCCR Working Paper No. 2012/37, S. 6. Als weitere Gründe werden zum einen die fehlende Kenntnis über die Materie und zum anderen die Erwartung, höherer Schutz würde die Investitionstätigkeit fördern, genannt; vgl. Rahmatian, J.W.I.P 12 (2009) 1, 40 (54).

3 Pretorius, in: Drahos/Mayne (Hrsg.), Global Intellectual Property Rights, S. 183 (184); Khor, in: Drahos/Mayne (Hrsg.), Global Intellectual Property Rights, S. 201 (212); Croome, Reshaping the World Trading System, S. 111 f.; Matthews, Globalising Intellectual Property Rights, S. 31 m.w.N.; ‘t Hoen, The Global Politics of Pharmaceutical Monopoly Power, S. 9. Die Integration in das Welthandelsrecht ist insb. deswegen problematisch, da durch exklusive Rechte Monopole geschaffen werden und der freie Handel beeinträchtigt wird; vgl. Löser, Die Zusammenarbeit und Koordination internationaler Organisationen, S. 325 m.w.N.; Bender/Michaelis, in: Hilf/Oeter (Hrsg.), WTO-Recht, § 22 Rn. 4. Sie werden demnach auch als nicht-tarifäre Handelshemmnisse betrachtet, die aber ausnahmsweise gem. Art. XX lit. d) GATT gerechtfertigt sein können; vgl. Lamping, in: Hilty/Jaeger/Lamping (Hrsg.), Herausforderung Innovation, S. 119 (123).

4 Die Verwendung des Begriffs ist nicht unproblematisch. Erst durch die Verabschiedung internationaler Abkommen – und insb. durch die Verabschiedung des TRIPS-Übereinkommens – fand er Einzug in die deutsche Sprache. Treffender ist die Bezeichnung „Immaterialgüterrecht“; vgl. Peukert, in: Basedow/Hopt/Zimmermann (Hrsg.), Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts, Bd. I, S. 648 (650); ders., in: Dann/Kadelbach/Kaltenborn (Hrsg.), Entwicklung und Recht, S. 189 (190). Nichtsdestotrotz ist auch die Bezeichnung „geistiges Eigentum“ anerkannt; vgl. Ohly, JZ 11/2003, 545 (554); Pahlow, UFITA 2006, 705 (706). Da die vorliegende Arbeit vielfach internationale Abkommen, die von „intellectual property“ sprechen, zitiert, werden die Begriffe „geistiges Eigentum“ und „Immaterialgüterrecht“ synonym verwendet.

5 Adusei, Patenting of Pharmaceuticals and Development in Sub-Saharan Africa, S. 59; de Vylder, The LDC and World Trade, S. 159; Primo Braga, Vand. J. Transnat’l L. 22 (1989) 1, 243 (253 ff.); Endeshaw, in: Antons/Blakeney/Heath (Hrsg.), IP Harmonisation within ASEAN and APEC, S. 139 (141); Pretorius, in: Drahos/Mayne (Hrsg.), Global Intellectual Property Rights, S. 183 (185); Rahmatian, J.W.I.P. 12 (2009) 1, 40 (43 ff.). Die Initiative für die Aufnahme geistiger Eigentumsrechte in das Welthandelssystem ging insbesondere von amerikanischen Konzernen aus, da sie Gewinnverluste auf Grund protektionistischer Maßnahmen in Entwicklungsländern verzeichneten; vgl. Drahos/Braithwaite, Information Feudalism, S. 65 ff. (am Bsp. der Einflussnahme Pfizers); Sell, Private Power, Public Law, S. 96 ff.; Lamping, in: Hilty/Jaeger/Lamping (Hrsg.), Herausforderung Innovation, S. 119 (122 f. m.w.N.). Auch die EU, Japan und die Schweiz waren für die Aufnahme; vgl. Watal, in: dies./Taubman (Hrsg.), The Making of the TRIPS Agreement, S. 295 (298).

6 Es wird angenommen, die WTO sei nicht die Rechtsnachfolgerin des GATT; das GATT sei lediglich Bestandteil der WTO geworden; vgl. Jansen, EuZW 1994, 333 (334).

7 Rodrigues, The General Exception Clause of the TRIPS, S. 41, der aber betont, dass Entwicklungsziele ebenfalls verfolgt würden; Adusei, Patenting of Pharmaceuticals and Development in Sub-Saharan Africa, S. 81, wonach nur ein geringer Anteil der Vorschläge während der Uruguay Runde wurde bspw. von afrikanischen Staaten gemacht.

8 Teilweise ist auch die Abkürzung “LLDC” zu finden, um die Abgrenzung der Begriffe „least developed countries“ und „less developed countries“ deutlich zu machen. Letzterer beschreibt nicht die am wenigsten entwickelten Länder, sondern die Entwicklungsländer allgemein. Für die vorliegende Arbeit steht die Abkürzung „LDC“ aber für die least developed countries – also die am wenigsten entwickelten – Länder. Die Abkürzung „LDC“ wird von Jessen, WTO-Recht und Entwicklungsländer, S. 54 auf Grund des Verwirrungspotentials kritisiert.

9 Hawthorne, LDC and the WTO, S. 1.

10 WTO Doc. IP/C/64 v. 12.06.2013.

11 WTO Doc. IP/C/73 v. 06.11.2015.

12 Ondhowe/Owens/Osterwalder/Karachalios, Patents and clean energy technologies in Africa, S. 10.

13 Gervais, TRIPS, Art. 27, Rn. 2.357; Correa, TRIPS, S. 271.

14 Thorpe, Study on the Implementation of the TRIPS Agreement, S. 10; Peukert, in: Dann/Kadelbach/Kaltenborn (Hrsg.), Entwicklung und Recht, S. 189 (204); ders., in: Röschenthaler/Diawara (Hrsg.), Copyright Africa, S. 37 (38); Ondhowe/Owens/Osterwalder/Karachalios, Patents and clean energy technologies in Africa, S. 8 u. 32; Merso, ICTSD Policy Brief No. 16, June 2013, S. 2.

15 Auch wird durch die teilweise Fortgeltung an der Souveränität der unabhängigen Staaten gezweifelt; vgl. Zikonda, Lesotho L. J. 4 (1988) 1, 1 (4).

16 Dreier, GRUR Int. 1996, 205 (215); Peukert, in: Dann/Kadelbach/Kaltenborn (Hrsg.), Entwicklung und Recht, S. 189 (195); ders., in: Drahos/Ghidini/Ullrich (Hrsg.), Kritika – Essays on Intellectual Property, Vol. 1, S. 114 (121 f.); zumindest in Bezug auf das Urheberrecht ders., in: Röschenthaler/Diawara (Hrsg.), Copyright Africa, S. 37 (39 ff.); Okediji, Singapore J. Int’l & Comp. L. 7 (2003) 2, 315 (323 m.w.N.); Deere, The Implementation Game, S. 34 ff.; Adusei, Patenting of Pharmaceuticals and Development in Sub-Saharan Africa, S. 63 f. m.w.N.; Nwauche, GRUR Int. 2000, 829 (830 f. m.w.N.); Mgbeoji, in: Iriye/Saunier (Hrgs.), The Palgrave Dictionary of Transnational History, S. 812 (813).

17 Adusei, Patenting of Pharmaceuticals and Development in Sub-Saharan Africa, S. 63 f. m.w.N.; Saana Consulting, Factual overview on technical & financial cooperation for LDCs, S. 13 f.

18 Watal, in: Bermann/Mavroidis (Hrsg.), WTO Law and Developing Countries, S. 129 (131); dies., IPR in the WTO, S. 87. 1987 gab es nur 9 afrikanische Staaten, die keinen Schutz des geistigen Eigentums vorsahen, was zu einem daran lag, dass die Staaten Mitglieder der PVÜ oder RBÜ waren oder der OAPI oder der ARIPO angehörten; vgl. Yusuf, Int’l J. Technol. Manag. 10 (1995) 2/3, 269 (270).

19 Vgl. auch Ondhowe/Owens/Osterwalder/Karachalios, Patents and clean energy technologies in Africa, S. 32; World Bank, Bangladesh Development Series, Paper No. 23, March 2008, S. 16.

20 Hold/Mercurio, NCCR Working Paper No. 2012/37, S. 4, 14, 17 u. 25; nicht ganz so harsch in Bezug auf afrikanische LDC vgl. Merso, ICTSD Policy Brief No. 16, June 2013, S. 3; sehr allgemein Love, in: Drahos/Mayne (Hrsg.), Global Intellectual Property Rights, S. 74 (77).

21 Hold/Mercurio, NCCR Working Paper No. 2012/37, S. 3; Filippetti/Archibugi, in: dies. (Hrsg.) The Global Handbook of Science, Technology and Innovation, S. 421 (438); Cloatre, Pills for the Poorest, S. 61, wonach auch bei vollständiger Implementierung die Wirkung gering bleiben würde. Diese These kann damit gestützt werden, dass die Anzahl der Patentanmeldungen in den LDC gering ist; vgl. de Carvalho, The Trips Regime of Patent Rights, 3. Auflage, Rn. 27.57.

22 Mgbeoji, in: Gervais (Hrsg.), IP, Trade and Development, S. 180 (207), mit Verweis auf Thorpe, Study on the Implementation of the TRIPS Agreement verweist; La Croix/Liu, in: Maskus (Hrsg.), IP, Growth and Trade, 423 (439); Adusei, Patenting of Pharmaceuticals and Development in Sub-Saharan Africa, S. 164; Latif, ICTSD Information Note No. 19, April 2011, S. 3.

23 Grynberg/Joy, J. World Trade 34 (2000) 6, 159 (172); Hawthorne, HJD 4 (2009) 1, 7 (28).

24 Diese steht online zur Verfügung und kann unter www.wipo.int/wipolex/en abgerufen werden (zuletzt 10.03.2017); May, The Global Political Economy, S. 99.

25 Otten/Wager, Vand. J. Transnat’l L. 29 (1996) 3, 391 (410). Das Abkommen ist abrufbar unter: www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/wtowip_e.htm (zuletzt 10.03.2017). Siehe auch Art. 68 Satz 4 TRIPS, worin der TRIPS-Rat angehalten wird, mit der WIPO zusammenzuarbeiten; vgl. Bender/Michaelis, in: Hilf/Oeter (Hrsg.), WTO-Recht, § 22 Rn. 103.

26 Bender/Michaelis, in: Hilf/Oeter (Hrsg.), WTO-Recht, § 22 Rn. 104.

27 Im Mai 2010 wurde zudem das sog. „WIPO-WTO Common Portal“ eingerichtet, das es ermöglicht, beide Organisationen gleichzeitig über den Erlass und die Änderung von Gesetzen zu unterrichten. Dieses Verfahren wird zusätzlich zu dem regulären Notifikationsverfahren angeboten; vgl. www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_notif2_art63-2_e.htm (zuletzt 10.03.2017).

28 In den Erläuterungen über die jeweiligen Quellen, aus denen die Gesetzesmaterialien geschöpft werden, wird explizit auf die Notifikationen an den TRIPS-Rat gem. Art. 63 Abs. 2 TRIPS Bezug genommen; vgl. www.wipo.int/wipolex/en/about.html (zuletzt 10.03.2017).

29 Vgl. www.wipo.int/wipolex/en/about.html (zuletzt 10.03.2017). Auch in einer von der WTO und der WIPO in Auftrag gegeben Studie stimmen die Gesetze mit den in der Datenbank verfügbaren Gesetze überein; vgl. Saana Consulting, Factual overview on technical & financial cooperation for LDCs, S. 17 u. Annex E.

Details

Seiten
323
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631727379
ISBN (ePUB)
9783631727386
ISBN (MOBI)
9783631727393
ISBN (Paperback)
9783631725498
DOI
10.3726/b11386
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Juni)
Schlagworte
TRIPS-Übereinkommen Art. 66 Besondere Behandlung Technologietransfer Umsetzungsfrist Unmittelbare Anwendbarkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 323 S.

Biographische Angaben

Theresa Wegener (Autor:in)

Theresa Wegener promovierte nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main eben dort am Exzellenzcluster «Die Herausbildung normativer Ordnungen».

Zurück

Titel: Patentschutz in den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten der WTO
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
326 Seiten