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Der Anspruch auf Freizeitausgleich

Eine rechtsdogmatische Analyse

von Hilmar Rölz (Autor:in)
©2017 Dissertation XXXVI, 246 Seiten

Zusammenfassung

Der Freizeitausgleich ist zu einem festen Bestandteil der arbeitsvertraglichen Praxis geworden, was insbesondere Folge der veränderten Wertschätzung der «Selbstverwirklichung» außerhalb der Arbeit ist. Geläufig ist er vor allem als Ausgleich für Überstunden. Seine Erscheinungsformen sind jedoch nicht nur auf den Ausgleich für Überstunden beschränkt, sondern auch in anderen Bereichen des Arbeitsrechts, wie der Nachtarbeit oder der ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit, wiederzufinden. So verankert der Anspruch in unserem allgemeinen Sprachgebrauch ist, seine rechtsdogmatischen Grundlagen sind nahezu unergründet. Der Autor nimmt dies zum Anlass, den Anspruch einer systematischen Untersuchung zu unterziehen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Kapitel 1: Einleitung
  • Kapitel 2: Ein Überblick über das Phänomen Freizeitausgleich
  • A. Der Begriff „Freizeitausgleich“
  • B. Die Interessenlage beim Ausgleich durch bezahlte Freizeit
  • I. Die Interessen bei der Gewährung von Freizeitausgleich
  • 1. Die Arbeitnehmerperspektive
  • 2. Die Arbeitgeberperspektive
  • II. Vergleich mit dem alternativen Ausgleich durch zusätzliche Vergütung
  • 1. Die Arbeitnehmerinteressen
  • a.) Sozialpolitische Aspekte
  • b.) Steuerrechtliche Aspekte
  • c.) Arbeitsmedizinische Aspekte
  • 2. Die Arbeitgeberinteressen
  • 3. Die besondere Interessenlage im Öffentlichen Dienst
  • 4. Ergebnis
  • C. Erscheinungsformen des Anspruchs
  • I. Freizeitausgleich als Teil der Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • 1. Freizeitausgleich nach Überstunden
  • a.) Einordnung von Überstunden im System der flexiblen Arbeitszeitmodelle
  • b.) Das Flexibilisierungspotential
  • 2. Freizeitausgleich im Gleitzeitsystem
  • 3. Altersteilzeitvereinbarungen und Freizeitausgleich
  • 4. Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst
  • a.) Freizeitausgleich in Bereitschaftsdienstmodellen
  • b.) Ausgewählte Umrechnungsmodelle
  • II. Freizeitausgleich zum Gesundheitsschutz
  • III. Freizeitausgleich für Amtstätigkeiten
  • IV. Ergebnis
  • D. Der normative Zweck des Anspruchs
  • I. Wahrung des vertraglichen Synallagmas
  • II. Arbeitsmedizinischer Schutz
  • III. Schutz von Amtstätigkeiten
  • IV. Ergebnis
  • Kapitel 3: Die rechtlichen Grundlagen des Anspruchs
  • A. Gesetzliche Regelungen
  • I. Die Regelungen der Arbeitszeitordnung
  • II. Freizeitausgleich nach Nachtarbeit, § 6 Abs. 5 ArbZG
  • 1. Anspruchsvoraussetzungen
  • a.) Nachtarbeitnehmer
  • b.) Arbeitszeit während der Nachtzeit
  • c.) Keine tarifvertragliche Regelung
  • 2. Rechtsfolgen
  • III. Freizeitausgleich für Amtsträger
  • 1. Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit, § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG
  • a.) Anspruchsvoraussetzungen
  • aa.) Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
  • bb.) Betriebsbedingte und betriebsratsbedingte Gründe
  • cc.) Unterrichtung des Arbeitgebers
  • b.) Rechtsfolgen
  • aa.) Primärer Anspruch auf Freizeitausgleich
  • bb.) Ersatzweiser Zahlungsanspruch
  • 2. Freizeitausgleich für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen, § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG
  • a.) Anspruchsvoraussetzungen
  • aa.) Erforderliche Schulungs- oder Bildungsveranstaltung
  • bb.) Aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit
  • cc.) Betriebsratsbeschluss
  • dd.) Unterrichtung des Arbeitgebers
  • b.) Rechtsfolgen
  • 3. Teilnahme an als geeignet anerkannten Schulungsveranstaltungen, § 37 Abs. 7 BetrVG
  • B. Tarifvertragliche Regelungen
  • I. Regelungen zur Nachtarbeit – Ausgewählte Beispiele
  • 1. Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Hessen
  • 2. Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Hessen
  • 3. Analyse der dargestellten Beispiele
  • II. Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit – Ausgewählte Beispiele
  • 1. Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Hessen
  • 2. Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg
  • 3. Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
  • 4. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
  • 5. Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung
  • 6. Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Hessen
  • 7. Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz
  • 8. Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Bayern
  • 9. Manteltarifvertrag für das Metall- und Elektrohandwerk in Bayern
  • 10. Analyse der dargestellten Beispiele
  • C. Betriebsvereinbarungen
  • D. Einzelvertragliche Vereinbarungen
  • I. Inhaltskontrolle einer Klausel zur Überstundenanordnung
  • II. Inhaltskontrolle einer Klausel zum Freizeitausgleich
  • E. Freizeitausgleich ohne ausdrückliche Regelung
  • I. Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • II. Ergänzende Vertragsauslegung
  • III. Haftung des Arbeitgebers auf Schadensersatz
  • 1. Verletzung der allgemeinen Fürsorgepflicht
  • 2. Schadenspositionen des Arbeitnehmers
  • a.) Verlorene Freizeit als Schaden
  • b.) Unbezahlte Arbeitszeit als Schaden
  • c.) Gesundheitsschaden des Arbeitnehmers
  • 3. Ergebnis
  • IV. § 612 Abs. 1 BGB als Anspruchsgrundlage
  • 1. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 612 Abs. 1 BGB
  • 2. Stellungnahme
  • 3. Ergebnis
  • V. Das Verhältnis zwischen Freizeitausgleich und finanzieller Vergütung
  • 1. Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers
  • 2. Arbeitsvertragliches Austauschverhältnis
  • 3. Gesamtabwägung
  • VI. Ergebnis
  • Kapitel 4: Die Rechtsnatur des Anspruchs
  • A. Freizeitausgleich als Entgeltanspruch
  • B. Freizeitausgleich als eine besondere Form des Urlaubsanspruchs
  • I. Gemeinsamkeiten
  • II. Unterschiede
  • III. Ergebnis
  • C. Freizeitausgleich als Freistellungsanspruch
  • I. Das vertragliche Synallagma als Ausgangspunkt
  • II. Freistellungen unter Fortzahlung des Entgelts als Ausnahme
  • III. Freizeitausgleich als Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts
  • 1. Theorie des Einheitsanspruchs
  • 2. Trennungstheorie
  • Kapitel 5: Die Merkmale des Anspruchs auf Freizeitausgleich
  • A. Entstehung des Anspruchs
  • I. Freizeitausgleich als Teil der Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • 1. Ausdrücklich geregelter Anspruch
  • a.) Voraussetzungen der Entstehung des Anspruchs
  • aa.) Geltendmachung des Anspruchs
  • bb.) Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • (1) Zeitpunkt des Freizeitausgleichs
  • (a) Gleichbehandlungsgrundsatz
  • (b) Prinzip der Selbstbindung
  • (c) Beispielsfälle
  • (2) Wahrung einer Ankündigungsfrist
  • (3) Stellungnahme zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • (4) Widerruf der Leistungsbestimmung
  • (5) Anfechtung der Leistungsbestimmung
  • cc.) Besonderheiten bei gleitender Arbeitszeit
  • (1) Zeitsouveränität des Arbeitnehmers
  • (2) Grenzen der Zeitsouveränität
  • (3) Ergebnis
  • b.) Umfang des Anspruchs
  • aa.) Berechnung des Anspruchsumfangs
  • bb.) Mehrarbeitszuschlag auf den Anspruch
  • (1) Zweck von Mehrarbeitszuschlägen
  • (2) Umfang der Zuschläge
  • (3) Zeitliche contra geldliche Zuschläge
  • c.) Befristung des Anspruchs
  • aa.) Tarifvertragliche Befristung
  • bb.) Arbeitsvertragliche Befristung
  • (1) Verfall des Anspruchs
  • (2) Erfüllung des Anspruchs
  • cc.) Rechtsfolgen unzulässiger Befristungen
  • 2. Anspruch ohne ausdrückliche Regelung
  • a.) Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs
  • aa.) Die gesetzliche Fiktion des § 612 Abs. 1 BGB
  • bb.) Vertragswidrige Überstunden
  • (1) Anordnung ohne ausdrückliche Regelung
  • (a) Freizeitausgleich als Schadensersatzanspruch
  • (aa) Vertraglicher Anspruch
  • (bb) Deliktischer Anspruch
  • (b) Freizeitausgleich aus ungerechtfertigter Bereicherung
  • (2) Überstunden ohne Anordnung
  • b.) Ergebnis
  • II. Freizeitausgleich nach Nachtarbeit
  • 1. Voraussetzungen des Anspruchs
  • a.) Wahlschuld zwischen Freizeitausgleich und Zuschlagszahlung
  • aa.) Literaturansichten
  • bb.) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • cc.) Stellungnahme
  • b.) Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • aa.) Zeitpunkt des Freizeitausgleichs
  • bb.) Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts
  • (1) Billiges Ermessen, § 315 BGB
  • (2) Wahrung einer Ankündigungsfrist
  • 2. Umfang des Anspruchs
  • 3. Erlöschen des Wahlrechts des Arbeitgebers
  • III. Freizeitausgleich für Amtstätigkeiten
  • 1. Voraussetzungen der Entstehung des Anspruchs
  • a.) Geltendmachung
  • b.) Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers
  • aa.) Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers analog § 7 Abs. 1 BurlG
  • (1) Literaturansicht
  • (2) Ablehnung durch das Bundesarbeitsgericht
  • (3) Stellungnahme
  • bb.) Wahrung einer Ankündigungsfrist
  • c.) Ausbleibende Leistungsbestimmung des Arbeitgebers
  • 2. Umfang des Anspruchs
  • 3. Ausschlussfrist nach § 37 Abs. 3 Satz 3 HS. 1 BetrVG
  • a.) Positionen im Schrifttum
  • b.) Stellungnahme
  • B. Erfüllung des Anspruchs
  • I. Erfüllung mit Abgabe der Freistellungserklärung
  • II. Erfüllung durch widerrufliche Freistellung
  • C. Fälligkeit des Anspruchs
  • I. Problemaufriss
  • II. Parallelen zur Fälligkeit des Urlaubsanspruchs
  • III. Stellungnahme
  • D. Leistungsverweigerungsrechte
  • I. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
  • II. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich der Arbeitsleistung
  • 1. Rechtsgrundlage des Leistungsverweigerungsrechts
  • a.) Anwendbarkeit des § 320 BGB bei Vergütungsrückständen
  • b.) Übertragung auf ausstehende Freizeitausgleichansprüche
  • aa.) Freizeitausgleich zum Gesundheitsschutz
  • bb.) Freizeitausgleich als Teil der Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • cc.) Freizeitausgleich für Amtstätigkeiten
  • c.) Ergebnis
  • 2. Schranken des Leistungsverweigerungsrechts
  • a.) Grundsatz von Treu und Glauben
  • aa.) Leistungsverweigerung als ultima ratio
  • bb.) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • (1) Hinweis-, Verhandlungs- und Wartepflicht
  • (2) Leistungsverweigerung zur Unzeit
  • (3) Leistungsverweigerung bei Geringfügigkeit
  • b.) Ergebnis
  • E. Abtretung, Pfändbarkeit und Vererbbarkeit des Anspruchs
  • F. Aufrechnung mit dem Anspruch
  • G. Verjährung des Anspruchs
  • Kapitel 6: Störungen der Leistung
  • A. Tatbestand der Störung
  • I. Unmöglichkeit der Leistung
  • 1. Problemaufriss
  • 2. Unmöglichkeit der Freistellung von der Arbeitspflicht
  • a.) Konkretisierung des Anspruchs
  • b.) Entgegenstehende betriebliche Belange
  • c.) Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • d.) Zeitbindung des Anspruchs
  • e.) Ergebnis
  • 3. Rechtsfolgen der Unmöglichkeit
  • II. Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während des Freizeitausgleichs
  • 1. Parallelen zum Urlaubsrecht
  • 2. Position der Rechtsprechung
  • a.) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • b.) Rechtsprechung der Instanzgerichte
  • 3. Position im Schrifttum
  • 4. Stellungnahme
  • a.) Schlussfolgerungen aus der Rechtsprechung
  • b.) Anwendung von § 3 EFZG analog
  • c.) Anwendung von § 9 BUrlG analog
  • d.) Ergebnis
  • III. Teilnahme an einem Arbeitskampf
  • IV. Teilnahme an einer Betriebsratssitzung
  • V. Kollision mit der gesetzlichen Ruhezeit
  • 1. Problemaufriss
  • 2. Position der Rechtsprechung
  • 3. Stellungnahme
  • VI. Verzögerung der Leistung
  • B. Schadensersatzansprüche
  • I. Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung
  • II. Vertragliche Fürsorgepflichtverletzung des Arbeitgebers
  • III. Kontaktaufnahme während des Freizeitausgleichs
  • IV. Verzögerungsschaden
  • Kapitel 7: Die Abgeltung des Anspruchs
  • A. Die rechtlichen Grundlagen der Abgeltung
  • I. Gesetzliche Regelungen
  • 1. Abgeltung des Freizeitausgleichs nach § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG
  • a.) Anspruchsvoraussetzungen
  • aa.) Verhinderung der Anspruchsgewährung aus betriebsbedingten Gründen
  • bb.) Für die Dauer eines Monats
  • cc.) Rechtsfolgen
  • b.) Verhältnis von Abgeltung zu Freizeitausgleich
  • 2. Keine Abgeltung des Freizeitausgleichs nach § 6 Abs. 5 ArbZG
  • II. Regelungselemente einer möglichen Abgeltungsvereinbarung
  • 1. Element 1: Leistungshindernis
  • 2. Element 2: Abgeltungsfrist
  • B. Die Rechtsnatur des Abgeltungsanspruchs
  • I. Rechtsnatur des Urlaubsabgeltungsanspruchs
  • 1. Frühe Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • 2. Geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • II. Übertragung auf den Abgeltungsanspruch von Freizeitausgleich
  • 1. Abgeltungsanspruch als Erfüllungssurrogat
  • 2. Abgeltungsanspruch als Zahlungsanspruch
  • C. Rechtliche Konsequenzen der Abgeltung für den Anspruch auf Freizeitausgleich
  • I. Verlust des ursprünglichen normativen Zwecks des Freizeitausgleichs
  • II. Vererbbarkeit des Abgeltungsanspruchs
  • Kapitel 8: Der Anspruch nach Ausspruch einer Kündigung
  • A. Die Rechtslage bei einer fristgemäßen Kündigung
  • I. Freizeitausgleich innerhalb der Kündigungsfrist
  • II. Anforderungen an die Freistellungserklärung
  • B. Die Rechtslage bei einer fristlosen Kündigung
  • C. Die Folgen einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage
  • Kapitel 9: Mitbestimmungsrechtliche Aspekte des Anspruchs
  • A. Mitbestimmung beim Freizeitausgleich als Teil der Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • I. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
  • II. Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
  • III. Verletzung der Mitbestimmungsrechte
  • B. Mitbestimmung beim Freizeitausgleich nach Nachtarbeit
  • I. Regelungen über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • II. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
  • Kapitel 10: Die Durchsetzung des Anspruchs
  • A. Möglichkeiten zur einseitigen Durchsetzung des Anspruchs durch den Arbeitnehmer
  • I. Kein Selbsthilferecht des Arbeitnehmers
  • II. Besondere Ausnahmesituationen
  • B. Klagemöglichkeiten des Arbeitnehmers
  • I. Klage auf Freizeitausgleich mit konkreter Zeitangabe
  • II. Klage auf Freizeitausgleich ohne Zeitangabe
  • III. Zulässigkeit einer Feststellungsklage
  • IV. Ergebnis
  • C. Einstweiliger Rechtsschutz
  • I. Keine Vorwegnahme der Hauptsache
  • II. Verfügungsanspruch
  • III. Verfügungsgrund
  • 1. Freizeitausgleich als Teil der Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • 2. Freizeitausgleich für Amtstätigkeiten
  • 3. Freizeitausgleich zum Gesundheitsschutz
  • IV. Ergebnis
  • D. Zwangsvollstreckung
  • I. Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO
  • II. Vornahme einer Willenserklärung nach § 888 Abs. 1 ZPO
  • Kapitel 11: Der Anspruch in der Insolvenz
  • A. Rechtslage vor Insolvenzeröffnung
  • B. Rechtslage nach Insolvenzeröffnung
  • Kapitel 12: Schlussbetrachtung
  • A. Zusammenfassung
  • B. Ausblick
  • C. Empfehlungen für zukünftige Regelungen des Anspruchs
  • Anhang

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Abkürzungsverzeichnis

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Details

Seiten
XXXVI, 246
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631728284
ISBN (ePUB)
9783631728291
ISBN (MOBI)
9783631728307
ISBN (Paperback)
9783631724804
DOI
10.3726/b11537
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Juni)
Schlagworte
Arbeitsrecht Betriebsratstätigkeit Nachtarbeit Überstunden Leistungsstörungen Insolvenz
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXXVI, 246 S.

Biographische Angaben

Hilmar Rölz (Autor:in)

Hilmar Rölz studierte Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover und der University of Nottingham (Großbritannien). Er ist als Rechtsanwalt im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

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Titel: Der Anspruch auf Freizeitausgleich
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