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Der Besondere Vertreter nach § 147 AktG

Der Geltendmachungsbeschluss in Hauptversammlung und Prozess und das Informationsrecht des Besonderen Vertreters

von Moritz Beneke (Autor:in)
©2017 Dissertation XXXIV, 228 Seiten

Zusammenfassung

Der Besondere Vertreter nach § 147 AktG wird durch die Hauptversammlung bestellt, um anstelle von Vorstand oder Aufsichtsrat Ersatzansprüche der Gesellschaft zu verfolgen und geltend zu machen. Der Autor geht ausführlich den Fragen nach, welche inhaltlichen Anforderungen an den Geltendmachungsbeschluss zu stellen sind, welche Missbrauchsgefahren bestehen und wie das Informationsrecht des Besonderen Vertreters ausgestaltet ist. Zudem betrachtet er die Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Beschlussfassung und des Informationsrechts. Untersucht werden unter anderem die Beschlussanfechtung, die Rechte des Versammlungsleiters in der Hauptversammlung und die Möglichkeit von einstweiligem Rechtsschutz im Gesellschaftsrecht.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Literaturverzeichnis
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • A Einleitung
  • B Geltendmachung von Ersatzansprüchen und Bestellung des Besonderen Vertreters durch die Hauptversammlung
  • I Formelle Voraussetzungen
  • II Stimmverbote
  • III Der Geltendmachungsbeschluss nach § 147 Abs. 1 S. 1 AktG
  • 1) Ersatzansprüche
  • 2) Bestimmbarkeit des Geltendmachungsbeschlusses
  • a) Hinreichende Begründetheit
  • b) Schlüssigkeit und Verdacht
  • c) Verhältnis Sonderprüfer und Besonderer Vertreter
  • aa) Sonderprüfer nach § 142 AktG
  • bb) Kein Stufenverhältnis zum Besonderen Vertreter
  • (1) Wertungen des Gesetzgebers
  • (2) Informationsrechte des Sonderprüfers
  • (3) Aussagekraft der Sechs-Monats-Frist
  • (4) Historische Entwicklung
  • (5) Zwischenergebnis
  • cc) Konsequenz bei Bejahung eines Stufenverhältnisses: Anwendung des § 136 Abs. 1 AktG bei einem Sonderprüfungsbeschluss
  • (1) Verhältnis von § 142 Abs. 1 S. 2 AktG und § 136 AktG
  • (2) Wertungswiderspruch zwischen Minderheits- und Kleinstaktionär
  • (a) Faktische sachliche Rechtfertigung eines Geltendmachungsbeschlusses nach § 147 Abs. 1 AktG
  • dd) Zwischenergebnis
  • d) Kein Stufenverhältnis zwischen Geltendmachungsbeschluss und Sonderprüfungsbeschluss
  • e) Der Beschlussinhalt im Vergleich zum Minderheitsrecht nach § 148 AktG
  • aa) Die Anforderungen an den Verdacht bei § 148 AktG
  • bb) Folgerung für die Anforderungen an den Beschlussinhalt
  • cc) Zwischenergebnis
  • f) Keine Kompetenzüberschreitung der Hauptversammlung
  • g) Das Verhältnis von Mehrheits- zu Minderheitsrechten
  • h) Keine erhöhte Bestimmtheit bei Konzernersatzansprüchen
  • i) Keine (unzumutbare) Erschwerung der Durchsetzung von Ersatzansprüchen
  • j) Harmonisierung der inhaltlichen Beschlussanforderungen an das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG
  • k) Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Personengesellschaftsrecht
  • l) Missbrauchspotential der Minderheit
  • aa) Dogmatische Herangehensweise
  • bb) Der Besondere Vertreter als Korrektiv missbräuchlicher Beschlussfassungen: Der Unterschied zwischen „missbräuchlichen Anfechtungsklagen“ und der Beschlussfassung nach § 147 AktG
  • cc) Rechtstatsächliche Situation
  • (1) Mobilcom AG
  • (2) Hoechst AG
  • (3) DIS AG
  • (4) Ed. Züblin AG
  • (5) AMB Generali Holding AG
  • (6) HVB AG
  • (7) Ehlebracht AG
  • (8) Conergy AG
  • (9) Easy Software AG
  • (10) Haupt Pharma AG
  • (11) Aktiengesellschaft Bad Neuenahr
  • (12) Aleo solar AG
  • (13) Gelita AG
  • (14) DKM Deutsche Kreditmanagement AG
  • (15) Ecolutions GmbH & Co. KGaA
  • (16) IFA Hotel & Touristik AG
  • (17) Hyrican Informationssysteme AG
  • (18) Beteiligung im Baltikum AG, AGS Portfolio AG & Karwendelbahn AG
  • (19) Strabag AG
  • (20) Zwischenergebnis
  • m) Zwischenergebnis zur Bestimmtheit
  • n) Zuletzt: Schließung verbleibender Rechtsschutzlücken
  • aa) Die Selbstregulierung der Beschlussfassung
  • bb) Keine Lösung über § 136 AktG
  • cc) Lösung über die Treuepflicht
  • (1) Anwendungsbereich der Treuepflicht
  • (2) Materielle Anforderungen an den Beschluss aufgrund von Treuepflichten
  • (a) Kompensation der anordnenden Beschlussfassung
  • (b) Der Anfangsverdacht im Strafrecht
  • (c) Folgerungen für zivilrechtlichen Anfangsverdacht
  • (d) Zwischenergebnis
  • (3) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Treuepflichten
  • dd) Zwischenergebnis
  • o) Ergebnis
  • IV Der Bestellungsbeschluss nach § 147 Abs. 2 AktG
  • 1) Formelle Anforderungen
  • 2) Person des Besonderen Vertreters
  • C Rechtsschutzmöglichkeiten gegen rechtswidrige Beschlussfassungen und die rechtswidrige Verhinderung von Beschlüssen nach § 147 AktG
  • I Die Anfechtung der Beschlüsse nach § 147 AktG
  • 1) Anfechtungsbefugnis
  • a) Anfechtung durch Aktionäre oder den Vorstand
  • b) Anfechtung durch einzelne Verwaltungsmitglieder
  • 2) Nebenintervention
  • a) Interventionsbefugnis und rechtliches Interesse der in § 245 AktG Genannten
  • b) Interventionsbefugnis und rechtliches Interesse des Besonderen Vertreters
  • 3) Vertretung der Gesellschaft
  • a) Vertretung durch Vorstand und/oder Aufsichtsrat
  • b) Keine originäre Vertretung der Gesellschaft durch den Besonderen Vertreter
  • c) Vertretung durch Besonderen Vertreter bei „Führungslosigkeit“ der Gesellschaft
  • aa) Identität zwischen beiden Besonderen Vertretern
  • bb) Erneuter Hauptversammlungsbeschluss?
  • (1) Ausdrücklicher Beschluss der Hauptversammlung
  • (2) Kein konkludenter Beschluss der Hauptversammlung
  • cc) Zwischenergebnis
  • 4) Anfechtungsgründe
  • a) Formelle Fehler
  • b) Rechtsmissbrauch
  • c) Treuepflichtverletzung
  • 5) Rechtsfolgen der Anfechtungsklage
  • a) Rechtsfolgen der Klageerhebung
  • b) Rechtsfolgen der stattgegebenen Klage
  • 6) Zwischenergebnis
  • II Die Verhinderung der Beschlussfassung durch den Versammlungsleiter
  • 1) Keine Modifizierung der Reichweite von Stimmverboten durch Modifizierung der Abstimmungsmodalitäten
  • a) Bestimmbarkeit der Anspruchsgegner
  • b) Beschlüsse gegen mehrere Aktionäre
  • c) Beschlüsse (auch) gegen Verwaltungsmitglieder
  • d) Behauptung der gemeinschaftlichen Pflichtverletzung
  • e) Zwischenergebnis
  • 2) Befugnisse des Versammlungsleiters
  • a) Das Evidenz-Erfordernis
  • b) Prüfungsbefugnisse des Versammlungsleiters im Hinblick auf das Beschlussmängelrecht
  • aa) Keine Anfechtungsbefugnis und somit keine Prüfbefugnis
  • bb) Grundsätzliche Bestandskraft anfechtbarer Beschlüsse
  • cc) Verhinderung von gerichtlichen Entscheidungen
  • dd) Exkurs: Präventive gerichtliche Beschlussantragskontrolle nach § 122 Abs. 3 S. 1 AktG
  • ee) Verbleibende materielle Prüfungsbefugnis des Versammlungsleiters
  • c) Besonderheit bei der Rechtmäßigkeitsprüfung nach § 147 Abs. 1 AktG
  • d) Besonderheit bei der Beschlussfassung über Anträge von Tagesordnungspunkten nach § 122 Abs. 2, 3 AktG
  • e) Zwischenergebnis
  • 3) Ergebnis
  • III Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen des Versammlungsleiters
  • 1) Direkte Abwahl des Versammlungsleiters
  • 2) Unverzügliche Einberufung einer neuen Hauptversammlung
  • 3) Gerichtliche Bestellung eines neuen Versammlungsleiters
  • a) Gerichtliche Bestellung eines Versammlungsleiters in Fällen des § 122 Abs. 3 S. 1 AktG
  • b) Isolierte gerichtliche Bestellung eines Versammlungsleiters in Fällen des § 122 Abs. 1, 2 AktG
  • c) Voraussetzungen zur Bestellung eines anderen Versammlungsleiters in Fällen des § 147 AktG
  • aa) Die persönliche Betroffenheit des Versammlungsleiters bei Beschlüssen nach § 147 Abs. 1 AktG
  • (1) Positive und negative Beschlussanträge
  • (2) Intensität der potentiellen Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter
  • (3) Zwischenergebnis
  • bb) Die Betroffenheit anderer Organmitglieder in der Gesellschaft
  • d) Umfang der Tagesordnungspunkte, für die der gerichtlich bestellte Versammlungsleiter bestellt werden kann
  • e) Zwischenergebnis
  • 4) Isolierte positive Beschlussfeststellungsklage
  • a) Die Notwendigkeit einer positiven Beschlussfeststellungsklage
  • b) Möglichkeit der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf eine isolierte positive Beschlussfeststellungsklage
  • aa) Die bewusste Verhinderung der Beschlussfassung
  • bb) Treuepflicht gebietet nur ein bestimmtes Abstimmungsverhalten
  • cc) Mehrheitsaktionär unterliegt Stimmverbot bei Antrag nach § 122 Abs. 2, 3 S. 1 AktG
  • c) Zwischenergebnis:
  • 5) Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Versammlungsleiters
  • a) Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes im Gesamtgefüge der Beschlussfassung und -kontrolle
  • aa) Meinungsstand zur GmbH
  • bb) Übertragbarkeit auf die Aktiengesellschaft
  • cc) Grundsätzliche Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen den Versammlungsleiter
  • b) Schlüssiger Verfügungsanspruch
  • aa) Verfügungsanspruch
  • bb) Schlüssigkeit
  • c) Verfügungsgrund
  • d) Glaubhaftmachung
  • e) Versammlungsleiter als Anspruchsgegner?
  • IV Zwischenergebnis
  • D Das Informationsrecht des Besonderen Vertreters
  • I Der Anspruch auf Informationen: Der Besondere Vertreter im Gefüge von Vorstand und Aufsichtsrat
  • 1) Der Unterschied zwischen Beschlüssen nach § 147 Abs. 1 und Abs. 2 AktG
  • 2) Rechte und Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen
  • a) Informationsrecht des Vorstands
  • b) Informationsrecht des Aufsichtsrats
  • c) Keine Modifikation der Informationsrechte von Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund Geltendmachungsbeschluss nach § 147 Abs. 1 AktG
  • 3) Der Besondere Vertreter verdrängt Vorstand und Aufsichtsrat
  • a) Die Notwendigkeit eines Besonderen Vertreters
  • b) Die dogmatische Einordnung der Verdrängung
  • aa) Keine Übernahme der Positionen von Vorstand und Aufsichtsrat
  • bb) Die Wirkungen der Verdrängung
  • cc) Folge für die Anspruchsgrundlage
  • c) Folge: Auskunftsrechte des Sonderprüfers haben keinen Einfluss auf Informationsrechte des Besonderen Vertreters
  • d) Weitergehender Anfangsverdacht nicht erforderlich
  • 4) Zwischenergebnis: Anspruchsgrundlage für die Informationsrechte des Besonderen Vertreters
  • II Der Umfang des Informationsrechts
  • 1) Zunächst: Die Verschwiegenheitspflicht des Besonderen Vertreters
  • 2) Das Informationsrecht in seiner Breite
  • a) Einsichtsrechte
  • b) Auskunftsrecht gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat
  • c) Auskunftsrecht gegenüber Abschlussprüfer
  • d) Auskunftsrecht gegenüber Mitarbeitern der Gesellschaft
  • aa) Allgemeines Auskunftsrecht des Aufsichtsrats
  • (1) Stimmen gegen ein Auskunftsrecht des Aufsichtsrats
  • (2) Vorstoßende Ansicht für ein solches Recht
  • (3) Minderansicht: Befragung nur de lege ferenda
  • (4) Stellungnahme
  • bb) Auskunftsrecht des Aufsichtsrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen
  • cc) Folgen für den Besonderen Vertreter
  • dd) Kein Direktionsrecht des Besonderen Vertreters
  • e) Zutrittsrecht
  • 3) Das Ermessen des Besonderen Vertreters bei der Auswahl der Informationen
  • a) Unmittelbar der Anspruchsverfolgung dienende Informationen
  • b) Mittelbar der Anspruchsverfolgung dienende Informationen
  • aa) Nochmals: Grenze des Informationsrechts ist der Auftrag
  • bb) Vorstand ist primärer Informationsschuldner
  • cc) Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit von mittelbaren Informationen
  • dd) Vergleich zum Aufsichtsrat
  • III Informationsbeschaffung durch den Besonderen Vertreter
  • 1) Informationsbeschaffung über den Vorstand
  • 2) Unmittelbare Informationsbeschaffung durch den Besonderen Vertreter mitsamt Betretungsrechten
  • IV Durchsetzung des Informationsanspruchs
  • 1) Parteien des Rechtsstreits: Informationsschuldner
  • 2) Stufenklage nach § 254 ZPO
  • 3) Einstweiliger Rechtsschutz
  • a) Verfügungsanspruch
  • aa) Einwand der Unwirksamkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse
  • bb) Einwand des § 83 Abs. 2 AktG
  • b) Verfügungsgrund
  • aa) Die Sechs-Monats-Frist
  • bb) Die besonderen Anforderungen des § 940 ZPO
  • 4) Zwischenergebnis:
  • E Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Reihenübersicht

Inhaltsverzeichnis

A      Einleitung

B      Geltendmachung von Ersatzansprüchen und Bestellung des Besonderen Vertreters durch die Hauptversammlung

I       Formelle Voraussetzungen

II      Stimmverbote

III     Der Geltendmachungsbeschluss nach § 147 Abs. 1 S. 1 AktG

1)      Ersatzansprüche

2)      Bestimmbarkeit des Geltendmachungsbeschlusses

a)      Hinreichende Begründetheit

b)      Schlüssigkeit und Verdacht

c)      Verhältnis Sonderprüfer und Besonderer Vertreter

aa)    Sonderprüfer nach § 142 AktG

bb)    Kein Stufenverhältnis zum Besonderen Vertreter

(1)    Wertungen des Gesetzgebers

(2)    Informationsrechte des Sonderprüfers

(3)    Aussagekraft der Sechs-Monats-Frist

(4)    Historische Entwicklung

(5)    Zwischenergebnis

cc)    Konsequenz bei Bejahung eines Stufenverhältnisses: Anwendung des § 136 Abs. 1 AktG bei einem Sonderprüfungsbeschluss

(1)    Verhältnis von § 142 Abs. 1 S. 2 AktG und § 136 AktG

(2)    Wertungswiderspruch zwischen Minderheits- und Kleinstaktionär

(a)    Faktische sachliche Rechtfertigung eines Geltendmachungsbeschlusses nach § 147 Abs. 1 AktG

dd)    Zwischenergebnis

d)      Kein Stufenverhältnis zwischen Geltendmachungsbeschluss und Sonderprüfungsbeschluss

e)      Der Beschlussinhalt im Vergleich zum Minderheitsrecht nach § 148 AktG

aa)    Die Anforderungen an den Verdacht bei § 148 AktG

bb)    Folgerung für die Anforderungen an den Beschlussinhalt

cc)    Zwischenergebnis

f)       Keine Kompetenzüberschreitung der Hauptversammlung

g)      Das Verhältnis von Mehrheits- zu Minderheitsrechten

h)      Keine erhöhte Bestimmtheit bei Konzernersatzansprüchen

i)       Keine (unzumutbare) Erschwerung der Durchsetzung von Ersatzansprüchen

j)       Harmonisierung der inhaltlichen Beschlussanforderungen an das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 AktG

k)      Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Personengesellschaftsrecht

l)       Missbrauchspotential der Minderheit

aa)    Dogmatische Herangehensweise

bb)    Der Besondere Vertreter als Korrektiv missbräuchlicher Beschlussfassungen: Der Unterschied zwischen „missbräuchlichen Anfechtungsklagen“ und der Beschlussfassung nach § 147 AktG

cc)    Rechtstatsächliche Situation

(1)    Mobilcom AG

(2)    Hoechst AG

(3)    DIS AG

(4)    Ed. Züblin AG

(5)    AMB Generali Holding AG

(6)    HVB AG

(7)    Ehlebracht AG

(8)    Conergy AG

(9)    Easy Software AG

(10)  Haupt Pharma AG

(11)  Aktiengesellschaft Bad Neuenahr

(12)  Aleo solar AG

(13)  Gelita AG

(14)  DKM Deutsche Kreditmanagement AG

(15)  Ecolutions GmbH & Co. KGaA

(16)  IFA Hotel & Touristik AG

(17)  Hyrican Informationssysteme AG

(18)  Beteiligung im Baltikum AG, AGS Portfolio AG & Karwendelbahn AG

(19)  Strabag AG

(20)  Zwischenergebnis

m)     Zwischenergebnis zur Bestimmtheit

n)      Zuletzt: Schließung verbleibender Rechtsschutzlücken

aa)    Die Selbstregulierung der Beschlussfassung

bb)    Keine Lösung über § 136 AktG

cc)    Lösung über die Treuepflicht

(1)    Anwendungsbereich der Treuepflicht

(2)    Materielle Anforderungen an den Beschluss aufgrund von Treuepflichten

(a)    Kompensation der anordnenden Beschlussfassung

(b)    Der Anfangsverdacht im Strafrecht

(c)    Folgerungen für zivilrechtlichen Anfangsverdacht

(d)    Zwischenergebnis

(3)    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Treuepflichten

dd)    Zwischenergebnis

o)      Ergebnis

IV     Der Bestellungsbeschluss nach § 147 Abs. 2 AktG

1)      Formelle Anforderungen

2)      Person des Besonderen Vertreters

C      Rechtsschutzmöglichkeiten gegen rechtswidrige Beschlussfassungen und die rechtswidrige Verhinderung von Beschlüssen nach § 147 AktG

I       Die Anfechtung der Beschlüsse nach § 147 AktG

1)      Anfechtungsbefugnis

a)      Anfechtung durch Aktionäre oder den Vorstand

b)      Anfechtung durch einzelne Verwaltungsmitglieder

2)      Nebenintervention

a)      Interventionsbefugnis und rechtliches Interesse der in § 245 AktG Genannten

b)      Interventionsbefugnis und rechtliches Interesse des Besonderen Vertreters

3)      Vertretung der Gesellschaft

a)      Vertretung durch Vorstand und/oder Aufsichtsrat

b)      Keine originäre Vertretung der Gesellschaft durch den Besonderen Vertreter

c)      Vertretung durch Besonderen Vertreter bei „Führungslosigkeit“ der Gesellschaft

aa)    Identität zwischen beiden Besonderen Vertretern

bb)    Erneuter Hauptversammlungsbeschluss?

(1)    Ausdrücklicher Beschluss der Hauptversammlung

(2)    Kein konkludenter Beschluss der Hauptversammlung

cc)    Zwischenergebnis

4)      Anfechtungsgründe

a)      Formelle Fehler

b)      Rechtsmissbrauch

c)      Treuepflichtverletzung

5)      Rechtsfolgen der Anfechtungsklage

a)      Rechtsfolgen der Klageerhebung

b)      Rechtsfolgen der stattgegebenen Klage

6)      Zwischenergebnis

II      Die Verhinderung der Beschlussfassung durch den Versammlungsleiter

1)      Keine Modifizierung der Reichweite von Stimmverboten durch Modifizierung der Abstimmungsmodalitäten

a)      Bestimmbarkeit der Anspruchsgegner

b)      Beschlüsse gegen mehrere Aktionäre

c)      Beschlüsse (auch) gegen Verwaltungsmitglieder

d)      Behauptung der gemeinschaftlichen Pflichtverletzung

e)      Zwischenergebnis

2)      Befugnisse des Versammlungsleiters

a)      Das Evidenz-Erfordernis

b)      Prüfungsbefugnisse des Versammlungsleiters im Hinblick auf das Beschlussmängelrecht

aa)    Keine Anfechtungsbefugnis und somit keine Prüfbefugnis

bb)    Grundsätzliche Bestandskraft anfechtbarer Beschlüsse

cc)    Verhinderung von gerichtlichen Entscheidungen

dd)    Exkurs: Präventive gerichtliche Beschlussantragskontrolle nach § 122 Abs. 3 S. 1 AktG

ee)    Verbleibende materielle Prüfungsbefugnis des Versammlungsleiters

c)      Besonderheit bei der Rechtmäßigkeitsprüfung nach § 147 Abs. 1 AktG

d)      Besonderheit bei der Beschlussfassung über Anträge von Tagesordnungspunkten nach § 122 Abs. 2, 3 AktG

e)      Zwischenergebnis

3)      Ergebnis

III     Rechtsschutz gegen rechtswidrige Maßnahmen des Versammlungsleiters

1)      Direkte Abwahl des Versammlungsleiters

2)      Unverzügliche Einberufung einer neuen Hauptversammlung

3)      Gerichtliche Bestellung eines neuen Versammlungsleiters

a)      Gerichtliche Bestellung eines Versammlungsleiters in Fällen des § 122 Abs. 3 S. 1 AktG

b)      Isolierte gerichtliche Bestellung eines Versammlungsleiters in Fällen des § 122 Abs. 1, 2 AktG

c)      Voraussetzungen zur Bestellung eines anderen Versammlungsleiters in Fällen des § 147 AktG

aa)    Die persönliche Betroffenheit des Versammlungsleiters bei Beschlüssen nach § 147 Abs. 1 AktG

(1)    Positive und negative Beschlussanträge

(2)    Intensität der potentiellen Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter

(3)    Zwischenergebnis

Details

Seiten
XXXIV, 228
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631737774
ISBN (ePUB)
9783631737781
ISBN (MOBI)
9783631737798
ISBN (Hardcover)
9783631737767
DOI
10.3726/b12328
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Dezember)
Schlagworte
Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaft Hauptversammlung Anspruchsverfolgung Beschlussmängelrecht Einstweiliger Rechtsschutz
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017., XXXIV, 228 S.

Biographische Angaben

Moritz Beneke (Autor:in)

Moritz Beneke hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert und wurde an der Universität zu Köln promoviert. Er arbeitet als Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.

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