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Die zivilrechtlich begründete Garantenpflicht des Compliance-Beauftragten im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB

von Peter Gottschaldt (Autor:in)
©2018 Dissertation 294 Seiten

Zusammenfassung

Der Compliance-Beauftragte ist als Überwachergarant im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten der Mitarbeiter des Unternehmens anzusehen, soweit er es gegenüber dem Unternehmensträger zivilrechtlich übernommen hat, (auch) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Unternehmen sowie seiner Mitarbeiter zu sorgen. Verhindert der Compliance-Beauftragte vorsätzlich eine Straftat eines Mitarbeiters nicht, kommt es für die Bewertung seiner Strafbarkeit entscheidend auf die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme an, wobei der Fokus zur Bestimmung zum einen auf die (rechtlich) mögliche Erfolgsabwendungshandlung des Compliance-Beauftragten und zum anderen auf die Eigenverantwortlichkeit des Begehungstäters zu legen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einführung
  • 1. Teil: Compliance als neue Form der Unternehmensorganisation
  • I. Begriffsbestimmung und Ziele von Compliance
  • 1. Compliance in medizinischem Kontext
  • 2. Das Verständnis von Compliance in der Unternehmenswirklichkeit
  • a) Das materielle Verständnis von Compliance
  • b) Das organisatorische Verständnis von Compliance
  • c) Der Zusammenhang mit Corporate Governance
  • d) Zwischenfazit
  • II. Compliance als Konzept zur Selbstregulierung der Wirtschaft
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Die Verdichtung von Verbotsmaterie und formeller Sozialkontrolle als ein Auslöser der Compliance-Bewegung
  • a) US-amerikanische Regelungen
  • b) Zusätzliche Haftungsrisiken für Unternehmen und Management
  • 1) Kurzüberblick
  • 2) Speziell im Wirtschaftsstrafrecht
  • (a) Die Entwicklung der Normen
  • (b) Die Entwicklung von Wirtschaftsstrafverfahren
  • 3. Die staatliche Reglementierung der Unternehmensrisiken in Form einer auferlegten Prävention
  • a) Betriebsbeauftragte für Umweltschutz
  • b) Banken- und Finanzsektor
  • 1) Überblick
  • 2) Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, § 25a KWG
  • 3) Compliance-Funktion, § 33 WpHG
  • c) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben
  • III. Rechtliche Grundlagen von Compliance
  • 1. Pflicht zur materiellen Compliance
  • 2. Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Organisation
  • a) Meinungsstand
  • b) Stellungnahme
  • IV. Verteilung und Delegation der Compliance-Verantwortung im Unternehmen
  • 1. Gesamtverantwortung des Vorstands und horizontale Aufgabendelegation
  • 2. Die Wahrnehmung der Compliance-Verantwortlichkeit im Unternehmen
  • a) Unternehmensorganisation in Deutschland – Ergebnisse des Forschungsprojekts „Corporate Compliance“ der Universität Leipzig
  • b) Die Einsetzung eines Compliance-Vorstands
  • c) Die Einrichtung einer Compliance-Organisation
  • 1) Aufbau und Struktur
  • (a) Autonome Organisation
  • (b) Compliance-Komitee
  • (c) Stellungnahme und Abgrenzung der Compliance-Funktion zu anderen Abteilungen
  • (1) Interne Revision
  • (2) Risikomanagement
  • (3) Rechtsabteilung
  • 2) Aufgaben und Befugnisse des Compliance Officers
  • (a) Stellung in der Unternehmenshierarchie
  • (b) Aufgaben- und Pflichtenkreis
  • (c) Befugnisse
  • V. Zusammenfassung
  • 2. Teil: Das Urteil des Bundesgerichtshofs im Lichte der bisherigen Rechtsprechung
  • I. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2009–5 StR 394/08
  • 1. Sachverhalt und erstinstanzliches Urteil
  • 2. Das Urteil des Revisionsgerichts
  • a) Die Entscheidungsgründe
  • b) Das obiter dictum zur Verantwortlichkeit des Compliance Officers
  • 1) Resonanz dieser höchstrichterlichen Aussage im Schrifttum
  • 2) Die Beeinflussung der Rechtswirklichkeit
  • 3. Das Filtrat der Entscheidung für die hiesige Untersuchung
  • a) Die Garantenstellung des Compliance Officers
  • 1) Die Notwendigkeit einer funktionalen Differenzierung
  • (a) Zur Einteilung der Garantenstellungen nach ihrer sozialen Funktion
  • (b) Einordnung der Garantenstellung des Compliance Officers
  • 2) Zum Entstehungsgrund der Überwachergarantenstellung
  • 3) Zwischenfazit
  • b) Die Erfolgsabwendungshandlung
  • c) Die Bestrafung des Compliance Officers als Teilnehmer?
  • II. Dogmatische Einordnung der Auffassung des Senats in die bisherige Rechtsprechung
  • 1. Die Übernahme von Garantenpflichten
  • a) Die Begründung einer Beschützergarantenposition
  • 1) Übernahme durch gesetzlich geregelte Stellung
  • (a) Betreuer-Konstellationen
  • (b) Verantwortung für Umweltschutzbelange
  • (c) Zwischenfazit
  • 2) Übernahme von Schutzaufgaben aufgrund individueller Vereinbarung
  • (a) Babysitter-Konstellationen
  • (b) Arzt-Patienten-Verhältnisse
  • (c) Die Relevanz außerstrafrechtlicher Aufklärungspflichten
  • (d) Zwischenfazit
  • b) Die Begründung einer Überwachergarantenposition
  • 1) Die Differenzierung nach der Art der Gefahrquelle
  • (a) Beispielhafte Verdeutlichung anhand der Entscheidung des BGH im Transfusionsfall
  • (b) Stellungnahme
  • (1) Würdigung der Entscheidung
  • (2) Zur Relevanz der Differenzierung nach der Art der Gefahrquelle
  • (3) Verdeutlichung der Erkenntnisse am Transfusionsfall
  • 2) Die Pflicht zur Überwachung von Sachgefahren
  • (a) Voraussetzungen zur Begründung einer derartigen Pflicht
  • (1) Beispielhafte Verdeutlichung
  • (2) Zwischenfazit
  • (b) „Verantwortungsverteilung“ durch Aufgabenzuweisung
  • (1) Verantwortlichkeit des Übernehmenden
  • (2) Verantwortlichkeit des Übertragenden
  • (3) Zur „Neubegründung“ von Verantwortung
  • (4) Zwischenfazit
  • (c) Gesetzliche Beauftragte
  • (1) Das Urteil zum Gewässerschutzbeauftragten
  • (2) Stellungnahme
  • 3) Die Pflicht zur Überwachung anderer Personen
  • (a) Eltern-Kind-Verhältnisse
  • (b) Spezielle Rechtsbeziehungen
  • (c) Besondere Ausprägungen im betrieblichen Kontext
  • (1) Der „Fahrrad-Fall“ des Reichsgerichts
  • (2) Der „Seemanns-Fall“ des Reichsgerichts
  • (3) Die Rechtsprechung seit 1945
  • (d) Zwischenfazit
  • (e) Exkurs: Höchstrichterliche Rechtsprechung in Zivilsachen
  • (1) Sachverhalt und Entscheidungsgründe
  • (2) Stellungnahme
  • 2. Die sonstigen Voraussetzungen einer Tatbestandsverwirklichung durch Unterlassen
  • a) Die Möglichkeit der Erfolgsabwendung
  • 1) Die außerstrafrechtliche Begrenzung der Erfolgsabwendungspflicht durch die Rechtsprechung
  • 2) Die Verwaltungsakzessorietät des Strafrechts am Beispiel von OLG Frankfurt, Urt. v. 22.05.1987–1 Ss 401/86
  • (a) Die Aussage des Gerichts
  • (b) Anmerkung zur Entscheidung
  • 3) Die Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts am Beispiel von BGH, Urt. v. 06.07.1990–2 StR 549/89
  • (a) Die Aussage des Gerichts
  • (b) Anmerkung zur Entscheidung
  • b) Die „Ursächlichkeit“ des Unterlassens für den eingetretenen Erfolg
  • 1) Die „Kausalität“ des täterschaftlichen Unterlassens
  • (a) Die Ansicht der Rechtsprechung
  • (b) Stellungnahme
  • 2) Die „Kausalbeziehung“ der Beihilfe durch Unterlassen
  • (a) Die Ansicht der Rechtsprechung
  • (b) Stellungnahme
  • 3. Die Beteiligung durch Unterlassen in der Rechtsprechung
  • a) Die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe durch Unterlassen in der Rechtsprechung
  • b) Stellungnahme
  • c) Zwischenfazit
  • III. Fazit
  • 1. Zusammenfassung der Rechtsprechung
  • 2. Die BSR-Entscheidung auf dem Prüfstand der Rechtsprechungsdogmatik
  • 3. Teil: Der Diskussionsstand zum Problem der Garantenstellung des Compliance-Beauftragten
  • I. Die abgeleitete Geschäftsherrenhaftung
  • 1. Die Unternehmensleitung als Aufsichtsgarant?
  • a) Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit
  • b) Die im Schrifttum vertretenen Ansätze zur Herleitung einer Aufsichtsgarantenpflicht
  • 1) Die Aussagekraft spezialgesetzlicher Regelungen
  • (a) Die unter Strafe gestellte Vorgesetztenverantwortlichkeit
  • (b) Die betriebliche Aufsichtspflichtverletzung
  • 2) Die „Herrschaft über Untergebene“ als Entstehungsgrund einer Aufsichtsgarantenpflicht
  • (a) Die unternehmerische Herrschaftskonzeption
  • (1) Grundgedanke und Kritik
  • (2) Die Kriterien einer überlegenen Herrschaft
  • (3) Der Ausgleich für gesteigerte Betätigungsmöglichkeiten
  • (b) Stellungnahme
  • (1) Der Herrschaftsgedanke als Leitmotiv?
  • (2) Der „Ausgleichsgedanke“ als materieller Einstandsgrund
  • 3) Die umfassende Überwachungspflicht über den „Gefahrenherd Betrieb“
  • (a) Die Gleichsetzung sachlicher und personaler Gefahren
  • (b) Stellungnahme
  • c) Der Stellenwert des Eigenverantwortlichkeitsprinzips bei der Begründung einer Aufsichtsgarantenpflicht
  • 1) Die Irrelevanz des Eigenverantwortlichkeitsprinzips bei der Begründung einer Aufsichtsgarantenpflicht
  • (a) Grundgedanke
  • (b) Stellungnahme
  • 2) Das Eigenverantwortlichkeitsprinzip als bedeutsames Institut bei der Begründung einer Aufsichtsgarantenpflicht
  • (a) Die überlagerte Eigenverantwortlichkeit des Unternehmensangehörigen
  • (b) Die Dominanz der Eigenverantwortlichkeit des aktiv Handelnden
  • (c) Stellungnahme
  • (1) Zur Herrschaftskonzeption
  • (2) Selbstverantwortung des anderen und Garantenpflichten
  • 3) Zwischenfazit
  • 2. Delegation bestehender Aufsichtsgarantenpflichten auf den Compliance Officer?
  • a) Das Aufgabenfeld des Compliance Officers und die Zielrichtung von Compliance
  • 1) Der Vergleich des Compliance Officers mit Gesetzlichen Beauftragten
  • (a) Zur Ablehnung der Vergleichbarkeit
  • (b) Vergleichbarkeit aufgrund Informationsvorsprungs als garantenstellungbegründendes Merkmal?
  • 2) Der Vergleich des Compliance Officers mit dem Wertpapier-Compliance-Beauftragten
  • 3) Stellungnahme
  • (a) Die rechtliche Stellung des Betriebsbeauftragten
  • (b) Der Compliance-Beauftragte im Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • (c) Die Zielrichtung von Compliance
  • b) Die fehlende Weisungsbefugnis
  • II. Die Anknüpfung an außerstrafrechtliche Bezugsnormen sowie sonstige rechtliche Kodifikationen
  • 1. Grundgedanke
  • 2. Kritik
  • 3. Stellungnahme
  • III. Fazit zur Auswertung der Literatur
  • 4. Teil: Konzeption eines eigenen Ansatzes
  • I. Ausgangspunkt der Überlegungen
  • II. Strafrechtliche Konsequenzen der zivilrechtlich übernommenen Pflichtenstellung des Compliance-Beauftragten
  • 1. Zivilrechtliche Pflichten und deren strafrechtliche Bedeutung zur Begründung einer Garantenstellung
  • 2. Die Ausgestaltung der Compliance-Funktion im Unternehmen als Grundlage für die strafrechtsgestaltende Wirkung des Zivilrechts
  • a) Die zivilrechtliche Übernahme der Überwachungsaufgabe
  • b) Pflicht zur Überwachung der Unternehmensleitung?
  • 3. Garantenstellung des Compliance-Beauftragten bei Straftaten von Unternehmensangehörigen gegenüber Dritten?
  • a) Der Ausgleich für die gesteigerten Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit
  • b) Die Betriebsbezogenheit der Bezugstat
  • c) Invollzugsetzung der zivilrechtlich auferlegten Pflichten
  • 4. Exkurs: Garantenstellung des Compliance-Beauftragten bei Straftaten gegenüber der Gesellschaft
  • III. Die strafrechtliche Garantenpflicht des Compliance-Beauftragten im Hinblick auf die Überwachung anderer Personen
  • 1. Inhalt der Aufsichtsgarantenpflicht
  • a) Ausgangspunkt: Asymmetrische Akzessorietät des Strafrechts
  • b) Die Handlungsmöglichkeiten des Compliance-Beauftragten
  • 1) Eingeräumte Weisungskompetenz?
  • 2) Grundsätzliche Berichtspflicht gegenüber der Unternehmensleitung
  • 3) Berichtspflicht auch gegenüber dem Aufsichtsorgan?
  • 4) Weitergehende Anzeigepflichten?
  • 2. Möglichkeit und Methode zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei garantenpflichtwidrigem Unterlassen
  • a) Die Auffassungen im Schrifttum
  • b) Stellungnahme
  • 1) Der Tatherrschaftsgedanke als normatives Leitprinzip
  • 2) Keine Abgrenzung nach der Garantenpflicht als solcher
  • c) Eigene Auffassung zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme anhand einer wertenden Betrachtung
  • 1) Die Bestimmung der Tatherrschaft im Falle garantenpflichtwidrigen Unterlassens
  • 2) Strafbarkeit des Compliance-Beauftragten wegen Beihilfe durch Unterlassen
  • 3) Der Compliance-Beauftragte als (mittelbarer) Unterlassungstäter?
  • (a) Zum Streitstand in der Literatur
  • (b) Stellungnahme
  • 3. Maßstäbe der Erfolgszurechnung
  • a) Täterschaftliche Zurechnung
  • b) Taterschwerung
  • Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • I.
  • II.
  • III.
  • IV.
  • V.
  • VI.
  • Ausblick
  • Literaturverzeichnis

Peter Gottschaldt

Die zivilrechtlich begründete
Garantenpflicht des Compliance-
Beauftragten im Sinne des
§ 13 Abs. 1 StGB

Autorenangaben

Peter Gottschaldt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, an der er auch promoviert wurde. Er ist derzeit als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Leipzig tätig.

Über das Buch

Der Compliance-Beauftragte ist als Überwachergarant im Sinne des §13 Abs. 1 StGB zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftatender Mitarbeiter des Unternehmens anzusehen, soweit er es gegenüber dem Unternehmensträger zivilrechtlich übernommen hat, (auch) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Unternehmen sowie seiner Mitarbeiter zu sorgen. Verhindert der Compliance-Beauftragte vorsätzlich eine Straftat eines Mitarbeiters nicht, kommt es für die Bewertung seiner Strafbarkeit entscheidend auf die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme an, wobei der Fokus zur Bestimmung zum einen auf die (rechtlich) mögliche Erfolgsabwendungshandlung des Compliance-Beauftragten und zum anderen auf die Eigenverantwortlichkeit des Begehungstäters zu legen ist.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

1. Teil: Compliance als neue Form der Unternehmensorganisation

I. Begriffsbestimmung und Ziele von Compliance

1. Compliance in medizinischem Kontext

2. Das Verständnis von Compliance in der Unternehmenswirklichkeit

a) Das materielle Verständnis von Compliance

b) Das organisatorische Verständnis von Compliance

c) Der Zusammenhang mit Corporate Governance

d) Zwischenfazit

II. Compliance als Konzept zur Selbstregulierung der Wirtschaft

1. Ausgangslage

2. Die Verdichtung von Verbotsmaterie und formeller Sozialkontrolle als ein Auslöser der Compliance-Bewegung

a) US-amerikanische Regelungen

b) Zusätzliche Haftungsrisiken für Unternehmen und Management

1) Kurzüberblick

2) Speziell im Wirtschaftsstrafrecht

(a) Die Entwicklung der Normen

(b) Die Entwicklung von Wirtschaftsstrafverfahren

3. Die staatliche Reglementierung der Unternehmensrisiken in Form einer auferlegten Prävention

a) Betriebsbeauftragte für Umweltschutz

b) Banken- und Finanzsektor

1) Überblick

2) Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, § 25a KWG

3) Compliance-Funktion, § 33 WpHG

c) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben

III. Rechtliche Grundlagen von Compliance←7 | 8→

1. Pflicht zur materiellen Compliance

2. Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Organisation

a) Meinungsstand

b) Stellungnahme

IV. Verteilung und Delegation der Compliance-Verantwortung im Unternehmen

1. Gesamtverantwortung des Vorstands und horizontale Aufgabendelegation

2. Die Wahrnehmung der Compliance-Verantwortlichkeit im Unternehmen

a) Unternehmensorganisation in Deutschland – Ergebnisse des Forschungsprojekts „Corporate Compliance“ der Universität Leipzig

b) Die Einsetzung eines Compliance-Vorstands

c) Die Einrichtung einer Compliance-Organisation

1) Aufbau und Struktur

(a) Autonome Organisation

(b) Compliance-Komitee

(c) Stellungnahme und Abgrenzung der Compliance-Funktion zu anderen Abteilungen

(1) Interne Revision

(2) Risikomanagement

(3) Rechtsabteilung

2) Aufgaben und Befugnisse des Compliance Officers

(a) Stellung in der Unternehmenshierarchie

(b) Aufgaben- und Pflichtenkreis

(c) Befugnisse

V. Zusammenfassung

2. Teil: Das Urteil des Bundesgerichtshofs im Lichte der bisherigen Rechtsprechung

I. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2009–5 StR 394/08

1. Sachverhalt und erstinstanzliches Urteil

2. Das Urteil des Revisionsgerichts

a) Die Entscheidungsgründe

b) Das obiter dictum zur Verantwortlichkeit des Compliance Officers←8 | 9→

1) Resonanz dieser höchstrichterlichen Aussage im Schrifttum

2) Die Beeinflussung der Rechtswirklichkeit

3. Das Filtrat der Entscheidung für die hiesige Untersuchung

a) Die Garantenstellung des Compliance Officers

1) Die Notwendigkeit einer funktionalen Differenzierung

(a) Zur Einteilung der Garantenstellungen nach ihrer sozialen Funktion

(b) Einordnung der Garantenstellung des Compliance Officers

2) Zum Entstehungsgrund der Überwachergarantenstellung

3) Zwischenfazit

b) Die Erfolgsabwendungshandlung

c) Die Bestrafung des Compliance Officers als Teilnehmer?

II. Dogmatische Einordnung der Auffassung des Senats in die bisherige Rechtsprechung

1. Die Übernahme von Garantenpflichten

a) Die Begründung einer Beschützergarantenposition

1) Übernahme durch gesetzlich geregelte Stellung

(a) Betreuer-Konstellationen

(b) Verantwortung für Umweltschutzbelange

(c) Zwischenfazit

2) Übernahme von Schutzaufgaben aufgrund individueller Vereinbarung

(a) Babysitter-Konstellationen

(b) Arzt-Patienten-Verhältnisse

(c) Die Relevanz außerstrafrechtlicher Aufklärungspflichten

(d) Zwischenfazit

b) Die Begründung einer Überwachergarantenposition

1) Die Differenzierung nach der Art der Gefahrquelle

(a) Beispielhafte Verdeutlichung anhand der Entscheidung des BGH im Transfusionsfall

(b) Stellungnahme

(1) Würdigung der Entscheidung←9 | 10→

(2) Zur Relevanz der Differenzierung nach der Art der Gefahrquelle

(3) Verdeutlichung der Erkenntnisse am Transfusionsfall

2) Die Pflicht zur Überwachung von Sachgefahren

(a) Voraussetzungen zur Begründung einer derartigen Pflicht

(1) Beispielhafte Verdeutlichung

(2) Zwischenfazit

(b) „Verantwortungsverteilung“ durch Aufgabenzuweisung

(1) Verantwortlichkeit des Übernehmenden

(2) Verantwortlichkeit des Übertragenden

(3) Zur „Neubegründung“ von Verantwortung

Details

Seiten
294
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631739761
ISBN (ePUB)
9783631739778
ISBN (MOBI)
9783631739785
ISBN (Paperback)
9783631739464
DOI
10.3726/b12773
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Oktober)
Schlagworte
Geschäftsherrenhaftung Eigenverantwortlichkeit Akzessorietät Vertrag Unternehmensleitung Beihilfe
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. 293 S., 1 s/w Abb.

Biographische Angaben

Peter Gottschaldt (Autor:in)

Peter Gottschaldt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, an der er auch promoviert wurde. Er ist derzeit als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Leipzig tätig.

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Titel: Die zivilrechtlich begründete Garantenpflicht des Compliance-Beauftragten im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB
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