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Börsenerlaubnis

Anspruch auf Erteilung und Widerruf der Börsenerlaubnis

von Marcel Lohwasser-Spitzer (Autor:in)
©2018 Dissertation 312 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch untersucht, ob es einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Börsenbetrieb gibt und ob ein Börsenträger sich seiner Börsenerlaubnis wieder entledigen kann. Hierzu legt der Autor – unter besonderer Beachtung der Berufsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit – die Anspruchsgrundlagen für die Erteilung und den Widerruf der Börsenerlaubnis dar. Er zeigt auf, dass eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft aus der EU oder dem EWR bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung der Börsenerlaubnis hat. Nach erteilter Erlaubnis hat die Gesellschaft als Börsenträger trotz ihrer Betriebspflicht gewissermaßen einen Anspruch auf Widerruf der Erlaubnis, da das Ermessen der Börsenaufsichtsbehörde auf Null reduziert ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Teil
  • 2. Teil
  • § 1. Rechtsnatur des Börsenträgers
  • A. Bundesland als Anstaltsträger der Börse
  • I. Grundmerkmale einer Anstaltsträgerschaft
  • II. Ergänzende Merkmale einer Anstaltsträgerschaft
  • B. Keine Beleihung des Börsenträgers
  • I. Definition der Beleihung
  • 1. Aufgabentheorie
  • 2. Befugnistheorie
  • 3. Kombinationstheorie
  • II. Staatsaufgaben
  • III. Keine Hoheitsbefugnisse des Börsenträgers
  • 1. Kein schlicht-hoheitliches Handeln des Börsenträgers
  • 2. Keine Existenzvermittlung durch den Börsenträger
  • C. Börsenträger als Verwaltungshelfer
  • § 2. Rechte des Börsenträgers
  • A. Betriebsrecht
  • I. Verbot, qualifizierte multilaterale Systeme zu betreiben
  • II. Verbot, einfache multilaterale Systeme als Börse zu betreiben
  • B. Errichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 BörsG als Einrichtungsrecht
  • I. Bildung der Börse durch den Gesetzgeber
  • II. Errichtung der Börse durch die Börsenaufsichtsbehörde
  • 1. Organisationsgewalt
  • 2. Satzungsgewalt
  • a) Pflicht zur Bestellung des vorläufigen Börsenrates
  • b) Kein Ermessen bei Genehmigung der Börsenordnung
  • c) Faktischer Einfluss der Börsenaufsichtsbehörde
  • 3. Fazit
  • III. Einrichtung der Börse durch den Börsenträger
  • § 3. Pflichten des Börsenträgers
  • A. Pflichtenkatalog des § 5 BörsG
  • I. Einrichtungspflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BörsG)
  • II. Betriebspflicht (§ 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BörsG)
  • 1. Durchführung des Börsenbetriebs
  • 2. Fortentwicklung des Börsenbetriebs
  • III. Publizitätspflicht (§ 5 Abs. 2 BörsG)
  • IV. Pflicht zur ordnungsgemäßen Auslagerung (§ 5 Abs. 3 BörsG)
  • V. Organisationspflichten (§ 5 Abs. 4 BörsG)
  • 1. Verhindern von Interessenkonflikten
  • 2. Risikomanagement
  • 3. Technische Funktionsfähigkeit
  • VI. Pflicht zur Verwendung der Handelssysteme in stabiler Art und Weise (§ 5 Abs. 4a BörsG 2018)
  • VII. Pflicht zur ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 5 Abs. 5 BörsG)
  • VIII. Freistellungspflicht (§ 5 Abs. 6 BörsG)
  • IX. Pflicht zur neutralen Ausführung von Kundenaufträgen (§ 5 Abs. 7 BörsG 2018)
  • X. Pflicht zur Einrichtung eines Whistleblowing-Systems (§ 5 Abs. 7 BörsG/§ 5 Abs. 8 BörsG 2018)
  • B. Keine weiteren Pflichten des Börsenträgers
  • I. Gewährleistung der guten Ordnung am Kapitalmarkt
  • II. Förderung des Finanzplatzes Deutschland
  • III. Öffentlich-rechtliche Treuepflicht
  • 3. Teil
  • § 4. Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BörsG
  • A. Formelle Voraussetzungen
  • I. Zuständigkeit
  • 1. Sachliche Zuständigkeit
  • 2. Örtliche Zuständigkeit
  • II. Antrag
  • III. Form
  • 1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Börsenträgers (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG)
  • 2. Namen der Geschäftsleiter des Börsenträgers und zusätzliche Angaben zu diesen Personen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BörsG)
  • 3. Namen der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Börsenträgers und zusätzliche Angaben zu diesen Personen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BörsG 2018)
  • 4. Geschäftsplan des Börsenträgers und Regelwerk der Börse (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BörsG)
  • 5. Angabe der Eigentümerstruktur des Börsenträgers (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BörsG)
  • 6. Angaben zur Zuverlässigkeit der Eigentümer des Börsenträgers (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 BörsG)
  • 7. Erforderliche zusätzliche Angaben (§ 4 Abs. 2 Satz 3 BörsG)
  • 8. Absehen von gewissen Angaben bei Personenidentität (§ 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG)
  • 9. Nähere Bestimmung durch landesrechtliche Rechtsverordnung (§ 4 Abs. 6 BörsG)
  • B. Materielle Voraussetzungen
  • I. Erlaubnisbedürftigkeit
  • 1. Eröffnung einer neuen Börse in Deutschland
  • a) Kein europäischer Pass des geregelten Marktes selbst
  • b) Kein europäischer Pass als Wertpapierfirma
  • 2. Wechsel der Person des Börsenträgers
  • 3. Umwandlungsfälle
  • a) Umwandlung des Börsenträgers
  • b) Umwandlung der Anstalt Börse
  • 4. Remote memberships
  • 5. Zuzugsfälle
  • a) Zuzug eines Marktbetreibers
  • b) Zuzug eines geregelten Marktes
  • II. Versagungsgründe des § 4 Abs. 3 BörsG
  • 1. Nachweis der zum Börsenbetrieb erforderlichen Finanzmittel (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BörsG)
  • 2. Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter des Börsenträgers (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BörsG)
  • a) Zuverlässigkeit
  • b) Fachliche Eignung
  • 3. Anforderungen an die Geschäftsleiter und die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Börsenträgers (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BörsG 2018)
  • a) Anforderungen an die Geschäftsleiter (§ 4a BörsG 2018)
  • b) Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (§ 4b Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 BörsG 2018)
  • 4. Zuverlässigkeit der Inhaber bedeutender Beteiligungen (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 BörsG)
  • 5. Fähigkeit des Börsenträgers zum Börsenbetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 4 BörsG)
  • 6. Unbenannte Versagungsgründe des § 4 Abs. 3 BörsG
  • a) Keine Bedürfnisprüfung
  • b) Ankündigung rechtswidrigen Verhaltens
  • c) Keine unbenannten Versagungsgründe aufgrund richtlinienkonformer Auslegung
  • III. Ungeschriebene Erlaubnisvoraussetzungen und Versagungsgründe
  • 1. Keine Auflagen nach § 4 Abs. 5a Satz 1 BörsG als Erlaubnisvoraussetzungen
  • 2. Kartellrechtliche Unbedenklichkeit
  • 3. Gewährleistung einer effektiven Aufsicht
  • a) Aufsicht über den Börsenträger
  • aa) Tatbestände der Intransparenz
  • bb) Territorialitätsprinzip als Grenze der Aufsicht
  • b) Aufsicht über die Börse
  • c) Aufsicht über Einrichtungen des Börsenverkehrs und ausgelagerte Bereiche
  • d) Aufsicht über den Freiverkehr
  • 4. Keine zusätzlichen Anforderungen anderer Aufsichtsgesetze
  • § 5. Rechtsfolge aus § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BörsG
  • A. Wortsinn der Bestimmung in § 4 BörsG
  • B. Bedeutungszusammenhang der Vorschriften in § 4 BörsG
  • I. Anspruch auf Erteilung der Börsenerlaubnis aufgrund der Art. 36 ff. MiFID/Art. 44 ff. MiFID II
  • 1. Wortsinn der Regelungen der MiFID/MiFID II
  • 2. Bedeutungszusammenhang der Richtlinienvorschriften
  • 3. Regelungsabsicht, Zwecke und Normvorstellungen des historischen Richtliniengebers
  • a) Abschaffung des Konzentrationszwangs
  • b) Abschaffung des Verbotsrechts
  • c) Förderung des Wettbewerbs
  • 4. Objektiv-teleologische Kriterien
  • 5. Zwischenfazit
  • II. Kein grundrechtlicher Anspruch auf Übertragung staatlicher Verwaltungsaufgaben
  • III. Erlaubnispflicht nach § 4 Abs. 1 BörsG im Lichte der Berufsfreiheit
  • 1. Betrieb einer Börse im Schutzbereich der Berufsfreiheit
  • 2. Erlaubnispflicht als Beeinträchtigung der Berufsfreiheit
  • 3. Keine Rechtfertigung eines Versagungsermessens
  • a) Kein staatlich gebundener Beruf
  • b) Legitimer Zweck in Abhängigkeit von der Intensität der Beeinträchtigung
  • aa) Intensität der Beeinträchtigung durch ein Versagungsermessen
  • bb) Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes als legitimer Zweck
  • c) Partielle Geeignetheit eines Versagungsermessens
  • aa) Subjektive Gesichtspunkte als ungeeignetes Mittel
  • bb) Objektive Gesichtspunkte als partiell geeignetes Mittel
  • d) Keine Erforderlichkeit eines Versagungsermessen
  • IV. Erlaubnispflicht nach § 4 Abs. 1 BörsG im Lichte der Niederlassungsfreiheit
  • 1. Betrieb einer Börse im Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit
  • a) EU als räumlicher Anwendungsbereich
  • b) EU- und EWR-Gesellschaften im personellen Anwendungsbereich
  • c) Betrieb einer Börse im sachlichen Anwendungsbereich
  • aa) Betrieb einer Börse als tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • bb) Integration des Börsenträgers in die nationale Volkswirtschaft durch die Anstalt Börse
  • cc) Betrieb einer Börse als selbstständige Tätigkeit
  • d) Keine Bereichsausnahme nach Art. 51 Abs. 1 AEUV
  • 2. Erlaubnispflicht als Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit
  • a) Keine direkte Diskriminierung
  • b) Keine indirekte Diskriminierung
  • c) Erlaubnispflicht als Beschränkung
  • 3. Keine Rechtfertigung eines Versagungsermessens
  • a) Kein begrenzter Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten aufgrund der MiFID/MiFID II
  • b) Keine Anwendung des Art. 52 Abs. 1 AEUV
  • c) Keine Anwendung des Art. 106 Abs. 2 AEUV
  • d) Keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses
  • aa) Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes als legitimes Ziel
  • bb) Partielle Geeignetheit eines Versagungsermessens
  • cc) Keine Erforderlichkeit eines Versagungsermessens
  • V. Erlaubnispflicht nach § 4 Abs. 1 BörsG im Lichte der Dienstleistungsfreiheit
  • 1. Börsendienstleistungen im Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit
  • a) EU als räumlicher Anwendungsbereich
  • b) EU- und EWR-Gesellschaften im personellen Anwendungsbereich
  • c) Börsendienstleistungen im sachlichen Anwendungsbereich
  • aa) Kein reiner Inlandssachverhalt
  • bb) Keine aktive Dienstleistungsfreiheit
  • cc) Passive Dienstleistungsfreiheit
  • dd) Korrespondenzdienstleistungsfreiheit
  • d) Keine Bereichsausnahme nach Art. 62 i.V.m. Art. 51 Abs. 1 AEUV
  • 2. Erlaubnispflicht als Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit
  • a) Keine Diskriminierung
  • b) Erlaubnispflicht als Beschränkung
  • aa) Keine Beschränkung der Empfänger der Börsendienstleistungen
  • bb) Beschränkung der Erbringer der Börsendienstleistungen
  • 3. Keine Rechtfertigung eines Versagungsermessens
  • VI. Keine Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit
  • 1. Verhältnis zur Niederlassungsfreiheit
  • 2. Verhältnis zur Dienstleistungsfreiheit
  • VII. Zwischenfazit
  • C. Regelungsabsicht, Zwecke und Normvorstellungen des historischen Gesetzgebers
  • D. Objektiv-teleologische Kriterien
  • E. Fazit
  • 4. Teil
  • § 6. Widerruf der Börsenerlaubnis gemäß § 49 Abs. 2 LVwVfG
  • A. Formelle Voraussetzungen
  • I. Zuständigkeit
  • 1. Sachliche Zuständigkeit
  • 2. Örtliche Zuständigkeit
  • II. Frist- und formfreier Antrag
  • B. Materielle Voraussetzung
  • I. Verlangen des Börsenträgers
  • II. Keine Jahresfrist nach § 49 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 LVwVfG
  • § 7. Rechtsfolge: Ermessensentscheidung
  • A. Betriebspflicht nach § 5 Abs. 1 BörsG im Lichte der Berufsfreiheit
  • I. Betrieb einer Börse im Schutzbereich der Berufsfreiheit
  • II. Betriebspflicht als Beeinträchtigung der Berufsfreiheit
  • III. Keine Rechtfertigung einer endlosen Betriebspflicht
  • 1. Legitimer Zweck in Abhängigkeit von der Intensität der Beeinträchtigung
  • a) Intensität der Beeinträchtigung durch eine endlose Betriebspflicht
  • b) Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes als legitimer Zweck
  • 2. Geeignetheit einer endlosen Betriebspflicht
  • 3. Keine Erforderlichkeit einer endlosen Betriebspflicht
  • B. Betriebspflicht nach § 5 Abs. 1 BörsG im Lichte der Niederlassungsfreiheit
  • I. Betrieb einer Börse im Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit
  • II. Endlose Betriebspflicht als Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit
  • III. Keine Rechtfertigung einer endlosen Betriebspflicht
  • C. Betriebspflicht nach § 5 Abs. 1 BörsG im Lichte der Dienstleistungsfreiheit
  • I. Börsendienstleistungen im Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit
  • II. Endlose Betriebspflicht als Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit
  • 1. Keine Diskriminierung
  • 2. Endlose Betriebspflicht als Beschränkung
  • III. Keine Rechtfertigung einer endlosen Betriebspflicht
  • D. Fazit: Ermessensreduktion auf Null
  • § 8. Kein Verzicht auf die Börsenerlaubnis
  • A. Formelle Voraussetzungen
  • B. Materielle Voraussetzungen
  • I. Börsenträger als Rechtsinhaber
  • II. Keine Verzichtsbefugnis des Börsenträgers
  • 1. Kein gesetzliches Verbot des Verzichts
  • 2. Entgegenstehendes öffentliches Interesse
  • 5. Teil
  • Literaturverzeichnis

Marcel Lohwasser-Spitzer

Börsenerlaubnis

Anspruch auf Erteilung und Widerruf der Börsenerlaubnis

Autorenangaben

Marcel Lohwasser-Spitzer studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Sein Referendariat absolovierte er im OLG-Bezirk Frankfurt am Main. Seitdem ist er in der Steuerverwaltung tätig.

Über das Buch

Das Buch untersucht, ob es einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Börsenbetrieb gibt und ob ein Börsenträger sich seiner Börsenerlaubnis wieder entledigen kann. Hierzu legt der Autor – unter besonderer Beachtung der Berufsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit – die Anspruchsgrundlagen für die Erteilung und den Widerruf der Börsenerlaubnis aus. Er zeigt auf, dass eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft aus der EU oder dem EWR bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung der Börsenerlaubnis hat. Nach erteilter Erlaubnis hat die Gesellschaft als Börsenträger trotz ihrer Betriebspflicht gewissermaßen einen Anspruch auf Widerruf der Erlaubnis, da das Ermessen der Börsenaufsichtsbehörde auf Null reduziert ist.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Jahr 2015 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen als Dissertation angenommen. Für die Drucklegung habe ich die Arbeit auf den Stand vom 15. September 2017 gebracht und dabei auch die ab dem 3. Januar 2018 geltende Rechtslage berücksichtigt.

Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Horst Hammen, der nicht nur das Thema dieser Arbeit anregte, sondern mir auch fortwährend ermöglichte, meine Thesen und Argumente mit ihm zu diskutieren. Die wissenschaftlich toleranten und sehr ausgiebigen Gespräche werden mir stets in bester Erinnerung bleiben. Auch danke ich ihm für die Aufnahme in diese Schriftenreihe. Zudem danke ich Herrn Prof. Dr. Sven Simon für die Erstellung des Zweitgutachtens.

Ferner möchte ich Frau Brigitte Rojan für ihre immer praktischen Hinweise während des Promotionsverfahrens sowie Herrn Dr. Christoph Haffner danken.

Besonders danken möchte ich meinen Eltern, die vor langer Zeit einen Grundstein gelegt haben, auf dem ich bis heute aufbaue.

Schließlich danke ich meiner Ehefrau für ihr unendliches Verständnis und meinen Kindern für ihr Interesse an Papier und Büchern.

Gießen, im November 2017 Dr. Marcel Lohwasser-Spitzer

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Teil: Einleitung

2. Teil: Rechtswirkung der Börsenerlaubnis

§ 1. Rechtsnatur des Börsenträgers

A. Bundesland als Anstaltsträger der Börse

I. Grundmerkmale einer Anstaltsträgerschaft

II. Ergänzende Merkmale einer Anstaltsträgerschaft

B. Keine Beleihung des Börsenträgers

I. Definition der Beleihung

1. Aufgabentheorie

2. Befugnistheorie

3. Kombinationstheorie

II. Staatsaufgaben

III. Keine Hoheitsbefugnisse des Börsenträgers

1. Kein schlicht-hoheitliches Handeln des Börsenträgers

2. Keine Existenzvermittlung durch den Börsenträger

C. Börsenträger als Verwaltungshelfer

§ 2. Rechte des Börsenträgers

A. Betriebsrecht

I. Verbot, qualifizierte multilaterale Systeme zu betreiben

II. Verbot, einfache multilaterale Systeme als Börse zu betreiben

B. Errichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 BörsG als Einrichtungsrecht

I. Bildung der Börse durch den Gesetzgeber

II. Errichtung der Börse durch die Börsenaufsichtsbehörde

1. Organisationsgewalt

2. Satzungsgewalt

a) Pflicht zur Bestellung des vorläufigen Börsenrates

b) Kein Ermessen bei Genehmigung der Börsenordnung←9 | 10→

c) Faktischer Einfluss der Börsenaufsichtsbehörde

3. Fazit

III. Einrichtung der Börse durch den Börsenträger

§ 3. Pflichten des Börsenträgers

A. Pflichtenkatalog des § 5 BörsG

I. Einrichtungspflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BörsG)

II. Betriebspflicht (§ 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BörsG)

1. Durchführung des Börsenbetriebs

2. Fortentwicklung des Börsenbetriebs

III. Publizitätspflicht (§ 5 Abs. 2 BörsG)

IV. Pflicht zur ordnungsgemäßen Auslagerung (§ 5 Abs. 3 BörsG)

V. Organisationspflichten (§ 5 Abs. 4 BörsG)

1. Verhindern von Interessenkonflikten

2. Risikomanagement

3. Technische Funktionsfähigkeit

VI. Pflicht zur Verwendung der Handelssysteme in stabiler Art und Weise (§ 5 Abs. 4a BörsG 2018)

VII. Pflicht zur ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit
(§ 5 Abs. 5 BörsG)

VIII. Freistellungspflicht (§ 5 Abs. 6 BörsG)

IX. Pflicht zur neutralen Ausführung von Kundenaufträgen
(§ 5 Abs. 7 BörsG 2018)

X. Pflicht zur Einrichtung eines Whistleblowing-Systems
(§ 5 Abs. 7 BörsG/§ 5 Abs. 8 BörsG 2018)

B. Keine weiteren Pflichten des Börsenträgers

I. Gewährleistung der guten Ordnung am Kapitalmarkt

II. Förderung des Finanzplatzes Deutschland

III. Öffentlich-rechtliche Treuepflicht

3. Teil: Anspruch auf Erteilung der Börsenerlaubnis

§ 4. Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BörsG

A. Formelle Voraussetzungen

I. Zuständigkeit

1. Sachliche Zuständigkeit

2. Örtliche Zuständigkeit

II. Antrag←10 | 11→

III. Form

1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Börsenträgers (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG)

2. Namen der Geschäftsleiter des Börsenträgers und zusätzliche Angaben zu diesen Personen
(§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BörsG)

3. Namen der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Börsenträgers
und zusätzliche Angaben zu diesen Personen
(§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BörsG 2018)

4. Geschäftsplan des Börsenträgers und Regelwerk der Börse (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BörsG)

5. Angabe der Eigentümerstruktur des Börsenträgers
(§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BörsG)

6. Angaben zur Zuverlässigkeit der Eigentümer des Börsenträgers (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 BörsG)

7. Erforderliche zusätzliche Angaben (§ 4 Abs. 2 Satz 3 BörsG)

8. Absehen von gewissen Angaben bei Personenidentität
(§ 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG)

9. Nähere Bestimmung durch landesrechtliche Rechtsverordnung (§ 4 Abs. 6 BörsG)

B. Materielle Voraussetzungen

I. Erlaubnisbedürftigkeit

1. Eröffnung einer neuen Börse in Deutschland

a) Kein europäischer Pass des geregelten Marktes selbst

b) Kein europäischer Pass als Wertpapierfirma

2. Wechsel der Person des Börsenträgers

3. Umwandlungsfälle

a) Umwandlung des Börsenträgers

b) Umwandlung der Anstalt Börse

4. Remote memberships

5. Zuzugsfälle

a) Zuzug eines Marktbetreibers

b) Zuzug eines geregelten Marktes

Details

Seiten
312
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631749234
ISBN (ePUB)
9783631749241
ISBN (MOBI)
9783631749258
ISBN (Hardcover)
9783631745533
DOI
10.3726/b13511
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Mai)
Schlagworte
Börsenbetrieb Börsenträger Erlaubnispflicht Betriebspflicht Niederlassungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. 312 S.

Biographische Angaben

Marcel Lohwasser-Spitzer (Autor:in)

Marcel Lohwasser-Spitzer studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Sein Referendariat absolovierte er im OLG-Bezirk Frankfurt am Main. Seitdem ist er in der Steuerverwaltung tätig.

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