Lade Inhalt...

Rechtliche Anforderungen an die Preistransparenz bei Vertragsschluss

von Stefan Peintinger (Autor:in)
©2018 Dissertation 216 Seiten

Zusammenfassung

Das Untersuchungsgebiet «Preistransparenz» wird regelmäßig den Wirtschaftswissenschaften überlassen. Dabei stellen sich aus Sicht der Rechtswissenschaft entscheidende Fragen. Was bedeutet Preistransparenz? Wie weit reicht Preistransparenz im Privatrecht? Wann ist Preistransparenz normativ zu fordern und wann kann diese im Einzelfall gefordert werden? Um diese Fragen zu beantworten, werden insbesondere die Verbraucherrechterichtlinie, die PAngV, das AGB-Recht, die VO (EG) 1008/2008 und das WpHG untersucht. Zudem analysiert der Autor Untersuchungen zum Europäischen und Internationalen Privatrecht. Preistransparenz ist zu definieren als die Klarheit und Wahrheit bezogen auf das Entgelt für eine bestimmte bzw. bestimmbare Gegenleistung. Es gibt nicht ein Niveau an Preistransparenz.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Problemstellung
  • II. Begriffsbestimmung
  • 1. Der Begriff Preistransparenz
  • a) Wirtschaftswissenschaftliche Verwendung des Begriffes Preistransparenz
  • b) Rechtliche Definition des Begriffes Preistransparenz
  • aa) Preis
  • bb) Transparenz
  • cc) Preistransparenz
  • 2. Schlussfolgerungen
  • 3. Notwendiges Niveau an Preistransparenz
  • III. These
  • IV. Themenabgrenzung
  • 1. Keine verfassungsmäßige Untersuchung preisrechtlicher Vorschriften
  • 2. Keine Überlegungen zum iustum pretium
  • 3. Keine mittelbaren Beeinflussungen von Preisen
  • 4. Keine umfassenden kartellrechtlichen Untersuchungen
  • 5. Keine eingehende schadensrechtliche Analyse bei intransparenten Preisfestsetzungen
  • V. Gang der Untersuchung
  • 1. Kapitel: Preistransparenz bei der vertraglichen Preisfestsetzung
  • I. Preistransparenz durch Informationspflichten nach der VRRL, durch die sog. Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB und im Rahmen des Vorschlages für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
  • 1. Preisinformationspflichten nach der VRRL
  • a) Informationspflichten über das Entgelt nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) VRRL und gegebenenfalls über Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen nach Art. 5 Abs. 1 lit. d) VRRL
  • b) Informationspflichten über das Entgelt nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) und lit. f) VRRL
  • c) Angepasste Informationsanforderungen nach Art. 8 Abs. 1, Abs. 4 VRRL
  • d) Beschränkung auf die tatsächlichen Kosten im Rahmen des Einsatzes von Zahlungsmitteln, Art. 19 VRRL
  • e) Verbot von zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen über den Grundtarif hinaus, wenn im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt, Art. 21 VRRL
  • f) Verbot von Zahlungsverpflichtungen durch sog. „pre-checked boxes“, Art. 22 VRRL
  • 2. Button-Lösung i.S.d. Art. 8 Abs. 2 VRRL
  • a) Einordnung der Button-Lösung
  • b) Verhältnis von § 312j Abs. 2–4 BGB zu § 119 Abs. 1 Fall 1 BGB
  • 3. Informationspflichten gemäß dem Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
  • 4. Schlussfolgerungen
  • II. Preistransparenz im Rahmen von kaufmännischen Bestätigungsschreiben
  • 1. Preisfestsetzung im Rahmen des erstmaligen geschäftlichen Kontaktes
  • 2. Preisfestsetzung im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen
  • III. Preistransparenz durch Preisbestimmbarkeit nach §§ 315 ff. BGB
  • IV. Preistransparenz durch Ordnungsrecht am Beispiel von Art. 23 VO (EG) 1008/2008
  • 1. Divergierende Auslegungen des Begriffes „fakultative Zusatzkosten“ nach Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO (EG) 1008/2008
  • a) Rechtslage in Deutschland und Österreich
  • b) Stellungnahme
  • 2. Divergierende Auslegungen zur Art und Weise der Preisdarstellung bezogen auf den zu bezahlenden Endpreises nach Art. 23 Abs. 1 S. 2 VO (EG) 1008/2008
  • a) Problemstellung der ersten Vorlagefrage
  • b) Stellungnahme zur ersten Vorlagefrage
  • c) Problemstellung der zweiten Vorlagefrage
  • d) Stellungnahme zur zweiten Vorlagefrage
  • e) Entscheidung des EuGH vom 15. Januar 2015, Az. C-573/13
  • 3. Schlussfolgerungen
  • V. Preisfestsetzungen im Rahmen von B2B-, Miet-, Leasing- und Verbraucherdarlehensverträgen
  • 1. Individualvereinbarungen über Preisbestimmungsklauseln bei B2B-Geschäften
  • 2. Mietverträge
  • a) Bestimmung des konkreten Betrages des Mietzinses
  • b) Anpassung des Mietzinses
  • 3. Leasingverträge
  • 4. Verbraucherdarlehensverträge nach §§ 491 ff. BGB
  • 5. Schlussfolgerungen
  • VI. Preisfestsetzungen im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG), der „UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts“ und der „Principles of European Contract Law“ (sog. Lando-Principles)
  • 1. UN-Kaufrecht (CISG)
  • 2. UNIDROIT Principles
  • 3. Principles of European Contract Law (sog. Lando-Principles)
  • VII. Schlussfolgerungen
  • 2. Kapitel: Rechtsfolgen einer intransparenten Preisfestsetzung
  • I. Willenserklärung ist kein Antrag i.S.d. § 145 BGB bzw. ein Dissens liegt vor
  • II. Vertragsauslegung zur Ermittlung des gewollten Preises
  • III. Gesetzliche Regelungen zur Preisermittlung nach §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2, 653 Abs. 2, 689 BGB sowie nach § 354 HGB
  • 1. Preisfestsetzungen bei Arbeitsverträgen unter Anwendung des § 612 BGB
  • 2. Preisfestsetzungen bei Werkverträgen unter Anwendung des § 632 BGB
  • 3. Preisfestsetzungen bei Maklerverträgen unter Anwendung des § 653 BGB
  • 4. Preisfestsetzungen bei Verwahrungsverträgen unter Anwendung des § 689 BGB
  • 5. Preisfestsetzungen im Rahmen des § 354 HGB
  • 6. Schlussfolgerungen
  • IV. Anfechtungsmöglichkeiten bei einer intransparenten Preisfestsetzung nach §§ 119 ff. BGB
  • 1. Irrtum über den Preis einer Sache, als Ergebnis einer Wertbemessung, im Rahmen des § 119 Abs. 2 BGB
  • a) Meinungsstand
  • b) Stellungnahme
  • c) Schlussfolgerungen
  • 2. Irrtum über die Kalkulation
  • 3. Irrtum über die Preiskalkulationsgrundlage
  • 4. Irrtum aufgrund einer vorsätzlichen Täuschung über die Preisfestsetzung
  • 5. Irrtum über die Entgeltlichkeit an sich
  • 6. Schlussfolgerungen
  • V. AGB-Kontrolle bezüglich intransparenter Preisfestsetzungen
  • 1. Reine Transparenzkontrolle bei Hauptleistungspflichten, § 307 Abs. 3 S. 2 BGB
  • 2. Kontrolle von Preisklauseln und Nebenleistungspflichten nach §§ 305 ff. BGB
  • a) Preisklauseln
  • b) Kontrollfähige Preisnebenabreden nach §§ 307 ff. BGB
  • aa) § 309 Nr. 1 BGB
  • bb) § 308 Nr. 4 BGB
  • cc) § 307 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit Abs. 3 S. 2 BGB
  • c) Eigene Stellungnahme
  • 3. Ausstrahlungswirkung von Art. 5 Abs. 1 lit. c) und Art. 6 Abs. 1 lit. e) VRRL auf § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
  • 4. Schlussfolgerungen
  • VI. Schadensersatzrechtliche Rückabwicklung des Vertrages im Rahmen des negativen Interesses als Rechtsfolge der Anwendung der c.i.c. bzw. von §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 Abs. 1 StGB bei einer intransparenten Preisfestsetzung
  • 1. Vorvertragliche Pflichtverletzung durch eine intransparente Preisfestsetzung im Rahmen der c.i.c.
  • 2. Täuschungshandlung durch eine intransparente Preisfestsetzung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 Abs. 1 StGB
  • 3. Schlussfolgerungen
  • VII. Keine Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes aufgrund einer intransparenten Preisfestsetzung nach § 134 BGB in Verbindung mit Vorschriften des formellen Preisrechts
  • VIII. Schlussfolgerungen
  • 3. Kapitel: Der Schutz der eigenen internen Preisbildung
  • I. Der Schutz der eigenen internen Preisbildung nach § 242 BGB bzw. § 241 Abs. 2 BGB
  • 1. Der Schutz der eigenen internen Preisbildung nach § 242 BGB
  • a) Begrenzte Reichweite der Informationspflichten
  • b) Der Schutz der eigenen internen Preisbildung bezüglich der Offenlegung der eigenen internen Kalkulation
  • 2. Der Schutz der eigenen internen Preisbildung nach § 241 Abs. 2 BGB
  • a) Der Schutz der eigenen internen Preisbildung aufgrund von Rücksichtnahmepflichten nach § 241 Abs. 2 BGB
  • b) Der Schutz der eigenen internen Preisbildung als Teil der redlichen Verkehrsanschauung nach § 241 Abs. 2 BGB
  • III. Der Schutz der eigenen internen Preisbildung im Rahmen von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
  • IV. Der Schutz der eigenen internen Preisbildung im Rahmen von § 309 Nr. 1 BGB
  • V. Der Schutz der eigenen internen Preisbildung im Zusammenhang mit der Ausstrahlungswirkung des Transparenzgedankens auf den zivilrechtlichen Beratungsvertrag nach §§ 133, 157 BGB entsprechend BGH, Urteil 3. Juni 2014, Az. XI ZR 147/12
  • 1. Reform der §§ 31 ff. WpHG durch das Honoraranlageberatungsgesetz
  • a) §§ 31 ff. WpHG (a.F.); bis zum 31. Juli 2014
  • b) §§ 31 ff. WpHG (n.F.); ab dem 1. August 2014
  • 2. Aufklärungspflicht einer Bank über versteckte Vertriebsprovisionen gemäß BGH, Urteil vom 3. Juni 2014, Az. XI ZR 147/12
  • 3. Schlussfolgerungen
  • VI. Der Schutz der eigenen internen Preisbildung im Anwendungsbereich des VVG
  • VII. Schlussfolgerungen
  • 4. Kapitel: Inhalt und Umfang besonderer Aufklärungspflichten über die eigene interne Preisbildung
  • I. Aufklärungspflicht über die eigene interne Preisbildung im Rahmen des Beratungselementes eines Vertrages bzw. eines eigenständigen Beratungsvertrages bei Bankgeschäften
  • 1. Kernaussagen zur Aufklärungspflicht bei versteckten Innenprovisionen als Teil der eigenen internen Preisbildung
  • 2. Kernaussagen zu der Aufklärungspflicht bei Retrozessionen im Rahmen von Bankgeschäften – sog. kick backs als Teil der eigenen internen Preisbildung
  • 3. Aufklärungspflichten bei Bankgeschäften über die eigene Gewinnmarge als Teil der eigenen internen Preisbildung
  • a) Argumente für eine Aufklärungspflicht über die Gewinnmarge
  • b) Argumente gegen eine Aufklärungspflicht über die Gewinnmarge
  • c) Stellungnahme
  • aa) Kein überwiegendes Interesse i.S.d. § 242 BGB an der Aufklärung über die Gewinnmarge
  • bb) Keine Aufklärungspflicht über Gewinnmargen nach Art. 19 Abs. 1 MiFID 1-Richtlinie und Art. 26 Durchführungs-RL
  • cc) Keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
  • dd) Unterscheidung zwischen Gewinnmargen, versteckten Innenprovisionen und von informationspflichtigen Rückvergütungen
  • d) Schlussfolgerungen
  • II. Aufklärungspflicht über die eigene interne Preisbildung beim Grundstückskauf als Anlageobjekt
  • III. Aufklärungspflicht über die eigene interne Preisbildung im Rahmen eines Prospektes am Beispiel der Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für Aktien
  • IV. Aufklärungspflicht über die eigene interne Preisbildung im Rahmen einer Beratungssituation unter Beachtung der besonderen Neutralität des Beratenden
  • V. Aufklärungspflicht über die eigene interne Preisbildung im Rahmen von Monopolen
  • VI. Aufklärungspflicht über die eigene interne Preisbildung im Rahmen eines komplexen Preisbildungsprozesses bei einem Unternehmenskaufvertrag
  • 1. Objektivierung des Unternehmenswertes als Vorstufe zur eigenen Preisbildung
  • 2. Due Diligence zur Ermittlung von Motiven zur eigenen internen Preisbildung
  • 3. Der letzte Schritt, um die Preisbildung der Gegenseite jeweils zu durchleuchten: „Alles-oder-Nichts“
  • VII. Aufklärungspflicht über die eigene interne Preisbildung im Verhältnis zu Dritten – zulässige Preisdifferenzierungen und dynamische Preisgestaltungen
  • 1. Zulässige Preisdifferenzierung gegenüber einer potenziellen Vertragspartei
  • 2. Dynamische Preisgestaltungen gegenüber verschiedenen Kunden
  • 3. Aufklärungspflicht über die unterschiedliche Preisgestaltung an sich
  • VIII. Schlussfolgerungen
  • 1. Punktuelle Offenlegung der problematischen Preisbestandteile und damit verbundene Warnungen
  • a) Klassisches Informationsmodell
  • b) Beispiele für das klassische Informationsmodell
  • 2. Vollständige Offenlegung von Informationen bezogen auf die Preistransparenz als eigenständiges Informationsmodell
  • a) Vollständige Offenlegung bei komplexen Anlageprodukten und Finanzgeschäften
  • b) Vergleich zum klassischen Informationsmodell
  • c) Vorteile einer erhöhten Preistransparenz überwiegen die Nachteile des aufgezeigten eigenständigen Informationsmodells in Ausnahmefällen
  • Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Vorschlag zur Einteilung der Preisbildung in zwei Ebenen
  • I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • II. Vorschlag zur Einteilung der Preisbildung in zwei Ebenen
  • 1. Einteilung der Preisbildung in zwei Ebenen
  • 2. Anwendung der zwei Ebenen der Preisbildung
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang

Stefan Peintinger

Rechtliche Anforderungen
an die Preistransparenz
bei Vertragsschluss

Autorenangaben

Stefan Peintinger studierte Rechtswissenschaften in München und Leuven. Anschließend promovierte er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bei Herrn Professor Dr. Stefan J. Geibel, Maître en droit (Université Aix-Marseille III). An der Georgetown Law School in Washington, D.C., hat er sein LL.M.‑Studium absolviert. Derzeit ist er als Anwalt tätig.

Über das Buch

Das Untersuchungsgebiet „Preistransparenz“ wird regelmäßig den Wirtschaftswissenschaften überlassen. Dabei stellen sich aus Sicht der Rechtswissenschaft entscheidende Fragen. Was bedeutet Preistransparenz? Wie weit reicht Preistransparenz im Privatrecht? Wann ist Preistransparenz normativ zu fordern und wann kann diese im Einzelfall gefordert werden? Um diese Fragen zu beantworten, werden insbesondere die Verbraucherrechterichtlinie, die PAngV, das AGB-Recht, die VO (EG) 1008/2008 und das WpHG untersucht. Zudem analysiert der Autor Untersuchungen zum Europäischen und Internationalen Privatrecht. Preistransparenz ist zu definieren als die Klarheit und Wahrheit bezogen auf das Entgelt für eine bestimmte bzw. bestimmbare Gegenleistung. Dabei gibt es nicht ein Niveau an Preistransparenz.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Vorwort

Ich möchte Herrn Professor Geibel für seine wertvolle Unterstützung danken. Herrn Professor Stoffels möchte ich für die zeitnahe Erstellung des Zweitgutachtens danken.

Meiner Familie möchte ich für ihre Unterstützung danken.

Zudem möchte ich Herrn Dr. Andreas Schwab, MdEP, danken. Er hat mir einige Fragen zu den Hintergründen der Verbraucherrechterichtlinie beantwortet. Mit freundlicher Genehmigung werden im Anhang Antworten auf die Fragen veröffentlicht, die Eingang in die vorliegende Untersuchung gefunden haben.

München/Heidelberg

RA Stefan Peintinger, LL.M. (Georgetown)

←5 | 6→ ←6 | 7→

Details

Seiten
216
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631762622
ISBN (ePUB)
9783631762639
ISBN (MOBI)
9783631762646
ISBN (Paperback)
9783631755679
DOI
10.3726/b14440
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (November)
Schlagworte
Informationsasymmetrie Vertragsrecht Verbraucherschutz Anliegerschutz Willenserklärung Aufklärungspflichten
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 216 S.

Biographische Angaben

Stefan Peintinger (Autor:in)

Stefan Peintinger studierte Rechtswissenschaften in München und Leuven. Anschließend promovierte er an der Université Aix-Marseille III und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Derzeit ist er als Anwalt tätig.

Zurück

Titel: Rechtliche Anforderungen an die Preistransparenz bei Vertragsschluss
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
218 Seiten