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Die Vererblichkeit der deliktischen Handlung

von Lela Kornelia Donner (Autor:in)
©2018 Dissertation 174 Seiten

Zusammenfassung

Manchmal stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist. Im Zeitpunkt des Erbfalls ist dann also der Tatbestand eines deliktischen Anspruchs mangels Erfolgs noch nicht erfüllt. Es besteht somit keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Wenn nun nach dem Tod des deliktisch Handelnden ein Schaden entsteht, ist fraglich, ob dem Geschädigten gegen den Erben Schadensersatzansprüche zustehen.
Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Gesetzliche Regelungen im Vergleich
  • II. Entscheidungen deutscher Gerichte
  • 1. Treppensturz-Fall6
  • 2. Sprengkapsel-Fall9
  • 3. Straßenverkehrsfälle
  • 4. Suizidfälle
  • III. Gang der Untersuchung
  • § 1. Grundlegung: Gesamtrechtsnachfolge und Delikt
  • I. Gesamtrechtsnachfolge und Übergang von Verbindlichkeiten
  • 1. Der Erbe ersetzt die Persönlichkeit des Erblassers
  • a) Theorie der Willensunsterblichkeit
  • b) Theorie der Persönlichkeitsfortsetzung
  • 2. Gesamtrechtsnachfolge als bloßer Übergang der Aktiva
  • 3. Gesamtrechtsnachfolge als Übergang der mit Schulden belasteten Aktiva
  • 4. Übergang der Aktiva und Passiva im Ganzen
  • 5. Übergang der gesamten vererbbaren Rechtsstellung des Erblassers
  • 6. Fazit
  • a) Ergebnis der Theorien
  • b) Übergang der Verbindlichkeiten nach § 1922 BGB oder § 1967 BGB
  • II. Übergang der Haftung für nach dem Erbfall entstehende Verbindlichkeiten
  • III. Funktionen des Deliktsrechts
  • 1. Ausgleichsfunktion
  • 2. Präventionsfunktion
  • 3. Genugtuungsfunktion
  • 4. Straffunktion
  • 5. Rechtsverfolgungsfunktion
  • 6. Diskussion
  • IV. Fazit
  • § 2. Parallele zu Vertrags- und Unterlassungsansprüchen
  • I. Analogie zu nach dem Tode entstehenden vertraglichen Ansprüchen
  • 1. Die Haftung des Erben für vertragliche Beziehungen
  • 2. Übertragbarkeit der Argumentation auf deliktische Ansprüche
  • 3. Ergebnis
  • II. Herleitung deliktischer Ansprüche aus vererblichen Unterlassungsansprüchen
  • III. Zusammenfassung
  • § 3. Normative Analyse: Kontinuität im Erbrecht
  • I. Gesamtrechtsnachfolge und Haftung für Schulden
  • II. Die Erbfolge nach Stämmen
  • III. Der Erbenbesitz gemäß § 857 BGB
  • IV. Der postmortale Vertragsschluss nach den §§ 130 Abs. 2, 153 BGB
  • V. Die Gleichstellung des nasciturus mit einem bereits Geborenen
  • 1. Der nasciturus als Erbberechtigter gemäß § 1923 Abs. 2 BGB
  • 2. Der nasciturus als Anspruchsberechtigter gemäß § 844 Abs. 2 S. 2 BGB
  • 3. Fazit
  • VI. Übergang oder Erlöschen von Unterhaltspflichten
  • VII. Zusammenfassung
  • § 4. Der Kontinuitätsgrundsatz und seine Ausnahmen
  • I. Die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB
  • II. Das Aufrechnungsverbot aus § 393 BGB
  • III. Die Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft
  • IV. Konfusion und Konvaleszenz
  • 1. Im Erbrecht
  • 2. Die Verfügung eines Nichtberechtigten nach § 185 Abs. 2 S. 1 BGB
  • a) Der Erwerbsfall nach § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 2 BGB
  • b) Der Beerbungsfall nach § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB
  • 3. Gutgläubig erworbene Vormerkungen
  • a) Der Vorgemerkte als Erbe
  • b) Der Veräußerer als Erbe
  • 4. Vormerkungswidrige Verfügungen
  • a) Im Allgemeinen
  • aa) Der Vorgemerkte als Erbe
  • bb) Der Verfügende als Erbe
  • b) Verfügungen entgegen einem Vorkaufsrecht
  • aa) Der Vorkaufsberechtigte als Erbe
  • bb) Der Veräußerer als Erbe
  • 5. Ergebnis
  • V. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
  • 1. Tod des Bereicherungsschuldners
  • 2. Tod des Bereicherungsgläubigers
  • 3. Fazit
  • VI. Straf- und Bußgelder
  • VII. Die Rechtsnachfolge in die abstrakte Polizeipflicht
  • VIII. Fazit
  • 1. Die Anwendung des Kontinuitätsgrundsatzes
  • 2. Wertung des Ergebnisses
  • § 5. Die verschiedenen Haftungstatbestände
  • I. Die Verschuldenshaftung
  • 1. Die Haftung für aktives Tun
  • 2. Die Haftung für Unterlassen
  • II. Die Haftung für vermutetes Verschulden
  • III. Die Gefährdungshaftung
  • 1. In abgeschlossenen Gefahrensituationen
  • 2. Bei dauerhaftem Gefahrzustand
  • § 6. Resümee
  • Literaturverzeichnis

Lela Kornelia Donner

Die Vererblichkeit der
deliktischen Handlung

Autorenangaben

Lela Kornelia Donner ist Rechtsanwältin im Immobilienwirtschaftsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Fort Hare (Südafrika) und promovierte an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Über das Buch

Manchmal stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist. Im Zeitpunkt des Erbfalls ist dann also der Tatbestand eines deliktischen Anspruchs mangels Erfolgs noch nicht erfüllt. Es besteht somit keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Wenn nun nach dem Tod des deliktisch Handelnden ein Schaden entsteht, ist fraglich, ob dem Geschädigten gegen den Erben Schadensersatzansprüche zustehen.

Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2016 von der juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen als Dissertation angenommen. Sie befindet sich auf dem Stand von Juli 2016.

Meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Thomas Finkenauer danke ich für die lebhaften Diskussionen und seine hilfreichen, fachlichen Anmerkungen.

Herrn Prof. Dr. Wolfgang Marotzke habe ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens zu danken.

Insbesondere möchte ich all jenen danken, die mich im Laufe der Jahre bei der Erstellung dieser Arbeit moralisch und tatkräftig unterstützt haben. Namentlich genannt seien, in chronologischer Reihenfolge: Edwin Ncube, Michaela Sutschet, Rheda Schumann, Ana und Etta Schomerus, Stefanie Hunger, Vanessa Mertins, Sandra Goffing, Michael Lipinski und – last but not least – Ari-Pekka Perkkiö.

München, im April 2017←7 | 8→ ←8 | 9→

Details

Seiten
174
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631763728
ISBN (ePUB)
9783631763735
ISBN (MOBI)
9783631763742
ISBN (Paperback)
9783631763360
DOI
10.3726/b14492
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Oktober)
Schlagworte
Erbfall Haftung Verantwortlichkeit Ersatzpflicht Schienensuizid Schadensersatz
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 174 S.

Biographische Angaben

Lela Kornelia Donner (Autor:in)

Lela Kornelia Donner ist Rechtsanwältin im Immobilienwirtschaftsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Fort Hare (Südafrika) und promovierte an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

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