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Ein Recht auf Vergessen im Internet

von Livia Wagner (Autor:in)
©2018 Dissertation 310 Seiten

Zusammenfassung

«Das Internet vergisst nicht.» – Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online veröffentlichter persönlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das «Vergessen» zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das «Recht auf Löschung» normiert.
Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Prägung angesiedelt ist, diskutiert das «Recht auf Vergessen» nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktansprüchen auf Löschung gegenüber Internetsuchmaschinen wie Google.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagungen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Erstes Kapitel Einführung
  • A. Aktualität der Thematik
  • B. Überblick zu den Inhalten der Arbeit
  • Zweites Kapitel Grundlagen und Ausgangspunkte für das „Recht auf Vergessen“
  • A. Einordnung des „Rechts auf Vergessen“
  • I. Terminologische und anthropologische Einordnung
  • II. Dogmatische Einordnung als datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch
  • III. Sachlicher Anwendungsbereich
  • 1. Personenbezug
  • 2. Inhaltsdaten
  • 3. Bildnisse als personenbezogene Daten
  • 4. Ursprünglich rechtmäßig eingestellte Daten
  • B. Zielsetzung des „Rechts auf Vergessen“
  • I. Digitalisierung und Vernetzung
  • II. Chancen und Risiken für die Persönlichkeitsentfaltung
  • III. Rechtsschutzziel des „Rechts auf Vergessen“
  • C. Räumliche Anwendbarkeit des deutschen und europäischen Datenschutzrechts
  • I. Bisherige Rechtslage
  • 1. Relevante Normen und ihre Reichweite
  • 2. Räumliche Anwendbarkeit nach dem „Niederlassungsprinzip“
  • 3. Räumliche Anwendbarkeit nach dem Territorialprinzip
  • II. Wandel durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014
  • 1. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur räumlichen Anwendbarkeit
  • a. Hintergrund und maßgebliche Rechtsfrage
  • b. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
  • 2. Bewertung und Reichweite
  • III. Der räumliche Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung
  • 1. Die Reform der Datenschutzgesetze in Europa
  • 2. Zielsetzung der Datenschutzreform
  • 3. Stand der Reformen
  • 4. Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die deutsche Gesetzeslage
  • 5. Das Marktortprinzip nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • D. Grundrechtlicher Rahmen eines „Rechts auf Vergessen“
  • I. Interessen des Betroffenen am Schutz seiner Daten
  • 1. Deutsche Verfassungsebene
  • 2. Europäische Rechtsebene
  • II. Entgegenstehende Interessen im Onlinebereich
  • III. Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte unter Privaten
  • E. Grundprinzipien des Datenschutzrechts
  • I. Datenschutzrechtliches Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt
  • II. Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • III. Grundsätze der Zweckbindung und Erforderlichkeit
  • F. Potentielle Normen für ein „Recht auf Vergessen“ im Internet
  • I. Bisherige Rechtslage in Deutschland
  • II. Künftige Rechtslage
  • 1. Entwicklung der Normtexte
  • 2. Abstrakte Betrachtung von Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung
  • a. Motivation des Gesetzgebers
  • b. Allgemeine Rezeption
  • 3. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage im Überblick
  • a. Normtitel
  • b. Inhaltliche Unterschiede der Löschungsansprüche
  • Drittes Kapitel Ein „Recht auf Vergessen“ im Hinblick auf selbst online gestellte Daten
  • A. Zulässigkeitsgrundlage für vom Betroffenen selbst online gestellte Daten
  • I. Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder reine Selbstschädigung
  • 1. Onlinestellen für sich genommen
  • 2. Betrachten der Daten durch Dritte
  • 3. Datenverarbeitungen durch den Dienstanbieter
  • II. Einwilligung oder gesetzlicher Erlaubnistatbestand
  • III. Erteilung der Einwilligung bei selbst eingestellten Daten
  • 1. Einwilligungserklärung für selbst online gestellte Inhaltsdaten
  • a. Einwilligung in den Datenschutzbestimmungen
  • b. Konkludente Einwilligung durch das Onlinestellen eigener Daten
  • aa. Kein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nach bisheriger Rechtslage
  • bb. Zulässigkeit der konkludenten Einwilligung im Datenschutzrecht
  • (1) Bisherige Rechtslage
  • (2) Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • cc. Abgrenzung der Willenserklärung mit Rechtsfolgenwillen von rein passivem Verhalten
  • 2. Einwilligung bei Minderjährigen
  • a. Einwilligende Personen
  • b. Einsichtsfähigkeit
  • aa. Bisherige Rechtslage
  • bb. Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • c. Kontrolle und Altersverifikation
  • B. Potentielle Mittel, um selbst online gestellte Daten „zurückzuholen“
  • C. Löschung wegen Widerrufs der datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • I. Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung nach derzeitiger Rechtslage
  • 1. Gesetzliche Anknüpfungspunkte
  • a. Keine bundesgesetzliche Normierung des Widerrufsrechts für Inhaltsdaten
  • b. Anspruchsgrundlage für die Löschung
  • aa. Zweckwegfall wegen Widerrufs der Einwilligung
  • bb. Löschungsanspruch aus § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Bundesdatenschutzgesetz
  • 2. Konsequenzen des erfolgreichen Widerrufs
  • 3. Erteilungsform des Widerrufs
  • 4. Inhaltliche Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs
  • a. Erste Phase: Widerruflichkeit vor Beginn der Datenverarbeitung
  • b. Zweite Phase: Widerruflichkeit nach Beginn der Datenverarbeitung
  • aa. Widerruf bei Veränderung des Verwendungszwecks
  • bb. Widerruf bei Wegfall der rechtsgeschäftlichen Beziehung
  • cc. Widerruf bei Persönlichkeitswandel des Betroffenen
  • (1) Ansicht der freien Widerruflichkeit
  • (2) Ansicht der beschränkten Widerruflichkeit
  • (3) Streitentscheid und Übertragung auf alle Datenformen
  • (4) Zwischenergebnis
  • II. Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • 1. Normierung der Widerruflichkeit
  • a. Die Widerruflichkeit nach Artikel 7 Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung
  • b. Vergleich mit dem Einwilligungswiderruf nach bisheriger Rechtslage
  • c. Erforderlichkeit einer Interessenabwägung
  • aa. Argumente aus der bisherigen Rechtslage im Datenschutzrecht
  • bb. Kein absolutes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
  • cc. Argumente aus der Entwicklung der Datenschutz-Grundverordnung
  • III. Interessenabwägung im Einzelnen
  • 1. Betroffene Interessen
  • a. Interessen des Betroffenen
  • b. Interessen der Online-Dienstanbieter
  • 2. Abwägungsaspekte im Einzelnen
  • a. Sensibilität der Daten
  • b. (Un)entgeltlichkeit
  • c. Konsequenzen für den Dienstanbieter
  • d. Eigenverantwortlichkeit des Betroffenen
  • aa. Verbraucherleitbild im Internet als Grundlage
  • bb. Das „Altersgruppenmodell“
  • (1) Besonderes Schutzbedürfnis
  • (2) Altersgrenze 18
  • cc. Zwischenergebnis
  • e. Persönlichkeits- und Gesinnungswandel des Betroffenen
  • aa. Maßstäbe des § 42 Absatz 1 Satz 1 Urhebergesetz
  • bb. Übertragung auf den Onlinebereich
  • cc. Zwischenergebnis
  • D. Ergebnis zum Widerruf
  • E. Zeitliche Befristung der Einwilligung („Verfallsdatum“)
  • I. Auslegung der Einwilligung hinsichtlich einer zeitlichen Befristung
  • 1. Schlichtes Onlinestellen ohne weitere Anhaltspunkte
  • 2. Anhaltspunkte für die Auslegung einer zeitlich begrenzten Einwilligung
  • a. Speicherfristen in § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Bundesdatenschutzgesetz
  • b. Zeitliche Befristung der Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • aa. Wunsch nach Wiederaufnahme des Löschungsanspruchs wegen Ablaufs der Einwilligungsspeicherfrist in die Datenschutz-Grundverordnung
  • bb. Wie geht es weiter ohne einen expliziten Löschungsanspruch?
  • II. Ergebnis zur zeitlichen Befristung der Einwilligung
  • F. Technischer Selbstdatenschutz im Internet
  • I. Gesetzliche Anknüpfungspunkte zum technischen Selbstdatenschutz
  • II. Technisch eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Betroffenen
  • III. Konsequenzen für die Praxis
  • IV. Technische Implementierungsansätze
  • 1. „Digital Rights Management“-Techniken
  • 2. Softwareumsetzungsmechanismen
  • a. Das Programm „X-Pire!“
  • aa. Funktionsweise von „X-Pire!“
  • bb. Analyse der Technologie „X-Pire!“
  • cc. Resümee zu „X-Pire!“: Stärkung des Selbstdatenschutzes
  • b. Das Programm „Vanish“
  • 3. Vorzug der Softwarelösung
  • G. Gesamtergebnis zum dritten Kapitel
  • Viertes Kapitel Ein „Recht auf Vergessen“ im Hinblick auf Online-Archive der Presse
  • A. Anwendung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • I. Das datenschutzrechtliche Medienprivileg
  • II. Anwendung des Medienprivilegs auf journalistische Online-Archive
  • B. Räumliche Anwendbarkeit des deutschen Persönlichkeitsrechts
  • C. Einordnung der persönlichkeitsrechtlichen Herausforderung
  • I. Legitimes Interesse an einem Rückzug aus der Öffentlichkeit
  • II. Zwei-Stufen-Konzept
  • III. Schwerpunkt: Online archivierte Berichte über Straftaten und Strafverdachte
  • D. Ein „Recht auf Vergessen“ in Bezug auf journalistische Berichterstattungen in Online-Archiven über Strafverurteilungen
  • I. Ergangene Rechtsprechung
  • 1. Rechtsprechung vor 2009
  • a. „Lebach I“ und „Lebach II“-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
  • b. Rechtsprechung deutscher Instanzgerichte
  • 2. Die „Online-Archive“-Urteilsreihe des Bundesgerichthofs
  • 3. Jüngste Entscheidungen „Gazprom“ und „Apollonia“
  • II. Rechtliche Beurteilung im Einzelnen
  • 1. Rechtsschutzziel und Anspruchsgrundlage
  • 2. Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
  • 3. Rechtfertigung des Eingriffs
  • a. Betroffene Interessen
  • aa. Interessen des Betroffenen
  • bb. Interessen des Online-Archiv-Betreibers und der Allgemeinheit
  • b. Rechts- und Interessenabwägung im Einzelnen
  • aa. Ausgangspunkt: Das Grundsatz-Ausnahme-Modell des Bundesgerichtshofs
  • (1) Presserechtliche Äußerungsrechtsgrundsätze
  • (2) Öffentliches Informationsinteresse an zeitgeschichtlicher Recherche
  • (3) Kommunikationspolitische Bedeutung von Online-Archiven
  • (4) Wertungen des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs
  • bb. Kein absolutes „Recht auf Vergessen“
  • cc. Substanzieller Nachteil für das Persönlichkeitsrecht
  • dd. Keine fixierten Fristen
  • ee. Potentielle Gewichte zu Gunsten des Betroffenen
  • (1) Bedeutungszuwachs des Resozialisierungsinteresses
  • (2) Art und Weise der Berichterstattung
  • (3) Erneute Veröffentlichung – Ursprung dieses Abwägungsmerkmals
  • (a) Dogmatische Einordnung als Abwägungsaspekt
  • (b) Mindermeinung: Erneute Berichterstattung
  • (c) Herrschende Ansicht: Keine erneute Berichterstattung
  • (4) Breitenwirkung des berichtenden Mediums
  • (a) Vertreter einer hohen Breitenwirkung bei Online-Archiven
  • (b) Bundesgerichtshof: Geringe Breitenwirkung in Online-Archiven
  • (5) Erkennbarkeit als Altbericht
  • (a) Einbettung in ein „Archiv“
  • (b) Kennzeichnung als Altbericht
  • (aa) Erforderlichkeit einer zusätzlichen Kennzeichnung
  • (bb) Konkrete Kennzeichnungsmerkmale
  • 4. Anonymisierung als milderes Mittel
  • a. Standpunkt des Oberlandesgerichts Hamburg: Anonymisierung genügt
  • b. Standpunkt des Bundesgerichtshofs: Anonymisierung nicht ausreichend
  • 5. Keine proaktive Prüfungspflicht der Archivbetreiber
  • a. Kontrollpflicht bei von Dritten bestückten Online-Archiven
  • b. Kontrollpflicht bei selbst bestückten Online-Archiven
  • c. Zwischenergebnis: Keine proaktive Prüfungspflicht
  • 6. Besonderheiten bei Bildern und „Teasern“
  • E. Ein „Recht auf Vergessen“ bei identifizierenden Strafverdachts-berichterstattungen in journalistischen Online-Archiven
  • I. Überblick zu den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer journalistischen Strafverdachtsberichterstattung
  • II. Auswirkungen des nachträglichen Verdachtswegfalls
  • III. Das „Gazprom“-Urteil
  • IV. Maßstäbe der Interessenabwägung im Einzelnen
  • 1. Vereinbarkeit mit der Unschuldsvermutung
  • 2. Differenzierung nach Einstellungsgründen
  • a. Verfahrenseinstellung gemäß § 153a Strafprozessordnung
  • b. Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung
  • F. Ein „Recht auf Vergessen“ bei online archivierten Berichterstattungen außerhalb von Strafurteilen und Strafverfahren
  • G. Neue Rechtsentwicklungen
  • I. Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
  • II. Auswirkungen des „Google“-Urteils des Europäischen Gerichtshofs
  • H. Ergebnis zum vierten Kapitel
  • Fünftes Kapitel Ein „Recht auf Vergessen“ gegenüber Internetsuchmaschinen
  • A. Rechtliche Kernfrage
  • B. Funktionsablauf des Suchdienstes
  • C. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
  • I. Sachverhalt und Gang des Rechtsstreits
  • II. Ergebnisse des Urteils und Reaktionen im Allgemeinen
  • D. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Suchergebnisse
  • I. Vorlagefragen zur Datenverarbeitung und Verantwortlichkeit
  • II. „Datenverarbeitung“ durch Anzeige von Suchergebnissen
  • III. Suchmaschinenbetreiber als „für die Verarbeitung Verantwortlicher“
  • 1. Auffassung des EU-Generalanwalts
  • 2. Auffassung des Europäischen Gerichtshofs
  • IV. Gesetzliche Grundlagen der Datenverarbeitung durch Suchmaschinen
  • 1. Einwilligung
  • 2. Gesetzliche Erlaubnistatbestände
  • V. Zwischenergebnis zur eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern
  • E. Ein „Recht auf Vergessen“ bei regulären Suchergebnissen
  • I. Erforderlichkeit einer Rechts- und Interessenabwägung
  • II. Kollidierende Grundrechte
  • 1. Grundrechte des Betroffenen
  • 2. Grundrechte der Suchmaschinenbetreiber
  • a. Meinungsfreiheit für Suchmaschinenbetreiber
  • b. Pressefreiheit für Suchmaschinenbetreiber
  • 3. Grundrechte der Allgemeinheit
  • 4. Grundrechte der Betreiber der Ursprungswebseite
  • 5. Zwischenergebnis
  • III. Abwägungsmaßstäbe des Europäischen Gerichtshofs im „Google“-Urteil
  • 1. Grundsatz-Ausnahme-Modell des Europäischen Gerichtshofs
  • 2. Differenzierte Behandlung des Betreibers der Ursprungswebseite
  • 3. Vorgehensweise für den Betroffenen
  • IV. Rezeption und Weiterentwicklung der Urteilsmaßstäbe
  • 1. Ausgangspunkt: Das Betroffeneninteresse
  • a. Kein Per-se-Überwiegen des Betroffeneninteresses
  • aa. Argument der Gleichgewichtsverschiebung
  • bb. Argument der drohenden Internetzensur
  • 2. Potentielle Abwägungsaspekte
  • a. Potentielle Gewichte für das Betroffeneninteresse
  • aa. Zeitablauf
  • bb. Betroffene Lebenssphäre
  • cc. Subjektives Empfinden des Betroffenen
  • dd. Eigenverantwortlichkeit des Betroffenen
  • b. Ausgleich mit den Interessen der Suchmaschinenbetreiber
  • aa. Keine Rechtfertigung durch rein wirtschaftliche Interessen
  • bb. Kenntnisnahmemöglichkeit der Suchmaschinenbetreiber
  • cc. Keine proaktive Prüf- und Überwachungspflicht
  • dd. Eigene Prüfungskompetenzen des Suchmaschinenbetreibers
  • (1) Kompetenzüberschreitung der Suchmaschinenbetreiber
  • (2) Gefährdung der Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit
  • (3) Lösung durch externe Schlichtungsstelle
  • c. Ausgleich zum Informationsinteresse der Allgemeinheit sowie zu den Interessen der Betreiber der Ursprungswebseiten
  • aa. Differenzierung zwischen Suchergebnis und Ursprungsquelle
  • bb. Gewichtung des öffentliches Interesses im Einzelfall
  • (1) Sondergewichtung bei journalistischen Online-Archiven
  • (2) Öffentliches Interesse bei gesetzlichen Anordnungen, öffentlichem Beamtenverhalten und strafrechtlichen Verurteilungen
  • (3) Rolle und Bekanntheit des Betroffenen im öffentlichen Leben
  • F. Reichweite des „Google“-Urteils
  • I. Namensbezogene Suchabfragen in Online-Suchmaschinen
  • II. Aspekt des Marktanteils
  • G. Künftige Rechtsentwicklungen
  • I. Kein „Grundrecht auf Vergessenwerden“
  • II. Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung
  • 1. Auswirkungen des „Google“-Urteils auf den direkten Löschungsanspruch im Hinblick auf Suchergebnisse nach der künftigen Rechtslage
  • 2. Streben nach Konkretisierung der Abwägungsmaßstäbe
  • H. Gesamtergebnis zum fünften Kapitel
  • Sechstes Kapitel Rechtsfolgenseite des „Rechts auf Vergessen“
  • A. Materiell-rechtliche Umsetzungspflichten
  • I. Rechtliche Grundlagen
  • 1. Recht oder „Pflicht auf Vergessen“976
  • 2. Die „Löschung“ im Datenschutzrecht
  • a. Funktionales Verständnis nach derzeitiger Gesetzeslage
  • b. Technische Umsetzungsmethoden einer funktionalen Löschung
  • 3. Maßstab auf Rechtsfolgenseite: Möglichkeit und Zumutbarkeit
  • II. Löschung der Daten auf den eigenen Servern der verantwortlichen Stelle
  • 1. Möglichkeit und Zumutbarkeit einer funktionalen Datenlöschung
  • 2. Online-Suchmaschine als direkter Anspruchsgegner
  • 3. Umsetzungsfrist
  • III. Umsetzungspflichten hinsichtlich der Datenkopien auf fremden Servern, die mit Zutun der verantwortlichen Stelle an Dritte gelangt sind
  • 1. Derzeitige Rechtslage
  • 2. Künftige Rechtslage
  • IV. Umsetzungspflichten hinsichtlich der Datenkopien auf fremden Servern, die ohne Zutun der verantwortlichen Stelle an Dritte gelangt sind
  • 1. Keine Anwendbarkeit des § 35 Absatz 7 Bundesdatenschutzgesetz
  • 2. Neuregelung in Artikel 17 Absatz 2a Datenschutz-Grundverordnung
  • a. Anwendungsbereich der Norm
  • b. Prüfungsmaßstab: Möglichkeit und Zumutbarkeit
  • 3. Auffinden der Daten auf fremden Servern
  • a. Möglichkeiten zur Auffindung von Datenkopien auf fremden Servern
  • aa. Relevanz der technischen Komponente im Allgemeinen
  • bb. Löschungsmöglichkeiten und ihre Grenzen im Internet
  • cc. Die „analoge Lücke“ als Markierung der rechtlichen Unmöglichkeitsgrenze
  • dd. Möglichkeiten zum Auffinden digital angefertigter Kopien und Verlinkungen
  • ee. Das „Digitale Wasserzeichen“
  • b. Zumutbarkeit des Aufspürens von Datenkopien nach bewussten Datenzugriffen Dritter
  • aa. Orientierung am realen Rechtsschutzbedürfnis
  • bb. Verpflichtung zur Durchforstung von Online-Suchmaschinen
  • (1) Ansichten in Rechtsprechung und Fachliteratur
  • (2) Argumentationsansatz unter Berücksichtung der künftigen Rechtsentwicklung
  • cc. Löschungsbemühungen innerhalb eines Kommunikationsnetzwerks
  • dd. Verpflichtungsumfang bei Hinweis durch den Betroffenen
  • ee. Onlinedienste, die auf dauerhafte Webarchivierung ausgelegt sind
  • ff. Rechtliche Zumutbarkeit der Verwendung digitaler Wasserzeichen
  • 4. Einflussnahme auf die anderen Stellen
  • a. Dogmatische Ausgestaltung und Verantwortungsverteilung nach Artikel 17 Absatz 2a Datenschutz-Grundverordnung
  • aa. Entwicklung des Normtextes
  • bb. Bewertung
  • b. Konkretisierung der „angemessenen Maßnahmen“
  • c. Fehlende Regelung der Konsequenzen
  • B. Sanktionen als Rechtsfolge
  • I. Sanktionen nach derzeitiger Rechtslage
  • II. Sanktionen nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • C. Rechtsdurchsetzung
  • D. Gesamtergebnis zum sechsten Kapitel
  • Siebtes Kapitel Zusammenfassung und Ausblick

Livia Wagner

Ein Recht auf Vergessen im Internet

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Autorenangaben

Livia Wagner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover und Bayreuth. Seit 2016 arbeitet sie als Richterin. Für Ihre Promotion wurde Sie durch ein Begabtenstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Über das Buch

Das Internet vergisst nicht.“ – Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online veröffentlichter persönlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das „Vergessen“ zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das „Recht auf Löschung“ normiert. Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Prägung angesiedelt ist, diskutiert das „Recht auf Vergessen“ nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktansprüchen auf Löschung gegenüber Internetsuchmaschinen wie Google.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Danksagungen

Mein ganz besonderer Dank gilt meinem lieben Marco für all seine Unterstützung während der Bearbeitung meiner Dissertation.

Ein ganz besonderer Dank gilt auch meiner Mama, die mich auf meinem Weg immer begleitet und unterstützt.

Besonders danken möchte ich weiterhin meinen Geschwistern Fabian und Finja für ihre vielen lieben Worte während der Erstellung meiner Dissertation.

Ich möchte der Hanns-Seidel-Stiftung an dieser Stelle sehr herzlich für das Promotionsstipendium und die damit verbundene Förderung danken.

Mein besonderer Dank gilt dabei Herrn Professor Hans-Peter Niedermeier, Herrn Professor Ludwig Hilmer, Herrn Professor Gerd Strohmeier und Frau Isabel Küfer von der Hanns-Seidel-Stiftung.←7 | 8→ ←8 | 9→

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Erstes Kapitel Einführung

A. Aktualität der Thematik

B. Überblick zu den Inhalten der Arbeit

Zweites Kapitel Grundlagen und Ausgangspunkte für das „Recht auf Vergessen“

A. Einordnung des „Rechts auf Vergessen“

I. Terminologische und anthropologische Einordnung

II. Dogmatische Einordnung als datenschutzrechtlicher Löschungsanspruch

III. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Personenbezug

2. Inhaltsdaten

3. Bildnisse als personenbezogene Daten

4. Ursprünglich rechtmäßig eingestellte Daten

B. Zielsetzung des „Rechts auf Vergessen“

I. Digitalisierung und Vernetzung

II. Chancen und Risiken für die Persönlichkeitsentfaltung

III. Rechtsschutzziel des „Rechts auf Vergessen“

C. Räumliche Anwendbarkeit des deutschen und europäischen Datenschutzrechts

I. Bisherige Rechtslage

1. Relevante Normen und ihre Reichweite

2. Räumliche Anwendbarkeit nach dem „Niederlassungsprinzip“

3. Räumliche Anwendbarkeit nach dem Territorialprinzip

II. Wandel durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014

1. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur räumlichen Anwendbarkeit

a. Hintergrund und maßgebliche Rechtsfrage

b. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs←9 | 10→

2. Bewertung und Reichweite

III. Der räumliche Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

1. Die Reform der Datenschutzgesetze in Europa

2. Zielsetzung der Datenschutzreform

3. Stand der Reformen

4. Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die deutsche Gesetzeslage

5. Das Marktortprinzip nach der Datenschutz-Grundverordnung

D. Grundrechtlicher Rahmen eines „Rechts auf Vergessen“

I. Interessen des Betroffenen am Schutz seiner Daten

1. Deutsche Verfassungsebene

2. Europäische Rechtsebene

II. Entgegenstehende Interessen im Onlinebereich

III. Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte unter Privaten

E. Grundprinzipien des Datenschutzrechts

I. Datenschutzrechtliches Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt

II. Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit

III. Grundsätze der Zweckbindung und Erforderlichkeit

F. Potentielle Normen für ein „Recht auf Vergessen“ im Internet

I. Bisherige Rechtslage in Deutschland

II. Künftige Rechtslage

1. Entwicklung der Normtexte

2. Abstrakte Betrachtung von Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung

a. Motivation des Gesetzgebers

b. Allgemeine Rezeption

3. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage im Überblick

a. Normtitel

b. Inhaltliche Unterschiede der Löschungsansprüche

Drittes Kapitel Ein „Recht auf Vergessen“ im Hinblick auf selbst online gestellte Daten

A. Zulässigkeitsgrundlage für vom Betroffenen selbst online gestellte Daten←10 | 11→

I. Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder reine Selbstschädigung

1. Onlinestellen für sich genommen

2. Betrachten der Daten durch Dritte

3. Datenverarbeitungen durch den Dienstanbieter

II. Einwilligung oder gesetzlicher Erlaubnistatbestand

III. Erteilung der Einwilligung bei selbst eingestellten Daten

1. Einwilligungserklärung für selbst online gestellte Inhaltsdaten

a. Einwilligung in den Datenschutzbestimmungen

b. Konkludente Einwilligung durch das Onlinestellen eigener Daten

aa. Kein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis nach bisheriger Rechtslage

bb. Zulässigkeit der konkludenten Einwilligung im Datenschutzrecht

(1) Bisherige Rechtslage

(2) Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung

cc. Abgrenzung der Willenserklärung mit Rechtsfolgenwillen von rein passivem Verhalten

2. Einwilligung bei Minderjährigen

a. Einwilligende Personen

b. Einsichtsfähigkeit

aa. Bisherige Rechtslage

bb. Rechtslage nach der Datenschutz-Grundverordnung

c. Kontrolle und Altersverifikation

Details

Seiten
310
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631774571
ISBN (ePUB)
9783631774588
ISBN (MOBI)
9783631774595
ISBN (Paperback)
9783631774342
DOI
10.3726/b14922
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Dezember)
Schlagworte
Löschungsanspruch Facebook Online-Archive Suchmaschinen Google-Urteil Löschungsumfang
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. 310 S.

Biographische Angaben

Livia Wagner (Autor:in)

Livia Wagner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover und Bayreuth. Seit 2016 arbeitet sie als Richterin. Für Ihre Promotion wurde Sie durch ein Begabtenstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

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Titel: Ein Recht auf Vergessen im Internet
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