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Ad personam

Festschrift zu Hanna Vollraths 80. Geburtstag

von Dirk Jäckel (Band-Herausgeber:in) Gerhard Lubich (Band-Herausgeber:in)
©2019 Andere 246 Seiten
Reihe: Studien zur Vormoderne, Band 1

Zusammenfassung

Die vorliegende Festschrift für Hanna Vollrath bietet ausgewählte Studien zur mittelalterlichen Geschichte, die ihr von Wegbegleitern und Schülern zugeeignet sind. Entsprechend den Arbeiten der Jubilarin findet sich ein breites Spektrum an Zugängen etwa zu rechts-, herrschafts- und kommunikationsgeschichtlichen Problemen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Überlegungen zum Autor der Regula Benedicti (Johannes Fried)
  • Herrscherabsetzungen zwischen Magie und Pragmatik? Scherung, Blendung und das Problem der körperlichen Idoneität des Herrschers im Frühmittelalter (Gerhard Lubich)
  • „Herrschaft“ und Gewohnheit im Kontext frühmittelalterlicher Rechtsbeziehungen. Zur Historisierung und Aktualität einer Forschungsfrage (Stefan Esders)
  • „Geschenke sandte der König von Afrika“. Eine zoologische Donologie um Heinrich IV. (Dirk Jäckel)
  • Warum gab es Gewalt gegen päpstliche Legaten? (Claudia Zey)
  • Verkündigung als Prophetie. Exegese und Priesteramt im Liturgiekommentar Ruperts von Deutz (Miriam Czock)
  • Tyrannei und Barmherzigkeit. Überlegungen zur Konfliktwahrnehmung des Hugo Falcandus (Knut Görich)
  • Hora nona – alta nona – high noon. Zum Bedeutungswandel einer mittelalterlichen Zeitangabe (Michael Oberweis)
  • Fürstliche Protektion, päpstliche Gunst und verwandtschaftliche Beziehungen: Zur Pfründenvergabe im Xantener Viktorstift (Iris Kwiatkowski)
  • „Thekouwt ind theknaeght“: Ein Botenunglück in einem niederrheinischen Kirchspiel im 15. Jahrhundert. (Dieter Scheler)

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Vorwort

Das Vorwort zu einer weiteren Festschrift zu verfassen, ist keine leichte Aufgabe: Die Jubilarin ist bereits geehrt, ihre Vita bekannt, ihre Forschungsschwerpunkte benannt. Weder muss Bekanntes wiederholt werden noch kann es um einen Überbietungswettbewerb gehen. Was bleibt dann noch zu sagen? Selbst bei der Abbildung Hildegards von Bingen auf dem Buchcover (es handelt sich um das Frontispiz des Liber scivias) könnte der Verdacht aufkommen, sie sei der lieben Not geschuldet: Wie viele Darstellungen gelehrter Frauen, welche ein Buch halten, gibt es schon aus dem Hochmittelalter?

Und doch haben wir die Abbildung mit Bedacht gewählt. Unsere Jubilarin zeigte stets großes Interesse für herausragende Frauengestalten des früheren Mittelalters – Edgith von Wessex, Mathilde von Flandern, Heloïse, Eleonore von Aquitanien und Hildegard selbst, ohne jedoch zu ihr zu veröffentlichen. Doch steht die Visionärin für die Fähigkeit einer engagierten Mediävistin, zahlreichen Generationen von Studierenden eine Faszination für die Epoche vermittelt zu haben und dabei innovative Wege gegangen zu sein; noch heute sprechen damalige Studentinnen und Studenten mit Begeisterung von einem Seminar der späten 1990er Jahre, aus dem in Zusammenarbeit mit zwei weiteren Institutionen eine Hildegard-Ausstellung hervorging. Auch die Regisseurin Margarethe von Trotta beteuert, ihr habe Hanna Vollrath bei der Umsetzung des Films „Vision – aus dem Leben der Hildegard von Bingen“ (2009) „mit ihrer Kenntnis beigestanden“1. Und schließlich war und ist sie – auch darin mag eine Referenz an die rheinische Äbtissin nicht völlig unpassend sein – jemand, der nicht nur Entwicklungen aufmerksam wahrnahm, sondern sich, wo es ihr nötig schien, auch tätig einmischte.

Forschung – Lehre – Öffentlichkeit – Hochschulpolitik: Die Jubilarin hat stets diese vier Elemente im Blick behalten und ließ in Bewunderung hervorrufender Weise keines zu kurz kommen. Aber auch nach ihrer Emeritierung änderte sich nichts an ihrer aktiven Verbundenheit; stets zeigte sie ein offenes Ohr (nicht nur) für wissenschaftliche Anliegen und Diskussionen, engagierte sich bei Tagungen und Publikationen und gab zugleich kluge wie pragmatischen Hinweise, die immer auch mit einem tiefen Respekt für das Gegenüber verbunden waren. Dafür gebührt Hanna Vollrath der tiefe Dank nicht nur der beiden Herausgeber, sondern ← 7 | 8 → ebenso all der vielen Studentinnen, Studenten, Weggefährtinnen und Weggefährten, welche sie begleitet hat und nach wie vor begleitet.

Als kleiner, unvollkommener Ausdruck dieser Dankbarkeit soll der Jubilarin der vorliegende Band zugeeignet werden. Die Beiträger haben gerne etwas zu Papier gebracht, und sie waren bei allen anderen Verpflichtungen auch dazu in der Lage; es sei angefügt, dass nicht jedem, der gerne beigetragen hätte, dies auch möglich war – die Jubilarin wird es den hier Ungenannten nicht verübeln. Vom Inhalt her war den Beiträgern zwar vollkommen freie Hand gelassen, doch hatte letztlich jeder einzelne eine eigene klare Vorstellung davon, wo und wie er Hanna Vollrath etwas zu sagen haben würde. Dabei ergab es sich sicher nicht nur zufällig, dass sämtliche Beiträge durchaus Bezüge zu Hanna Vollraths Forschungsinteressen aufweisen:

Johannes Frieds überlieferungskritische Dekonstruktion des ‚historischen‘ Benedikt von Nursia knüpft an ein methodisches Problemfeld an, das die Jubilarin schon sehr früh und stets wieder umgetrieben hat: Was wird in einer ganz überwiegend oral geprägten Gesellschaft wie und warum überliefert? Eine ganz bewusste Wiederaufnahme und Fortsetzung von Hanna Vollraths Überlegungen zu „Herrschaft und Genossenschaft“ stellt der Aufsatz von Stefan Esders dar. Gerhard Lubichs Beitrag zur Relevanz körperlicher Idoneität nimmt mit der Herrschergeschichte Bezug zu einem Themenkomplex, der die Jubilarin seit ihrer Dissertation zum Thema Königsgedanke und Königtum bei den Angelsachsen beschäftigt hat. Auch das Spannungsfeld von Recht und Gewalt gehört zu den Themen, welche ihr Forscherinnenleben durchziehen; Claudia Zeys Darstellung von Gewalttaten gegenüber päpstliche Legaten greift dieses Spannungsfeld ebenso auf wie der Beitrag von Dieter Scheler über den gewalttätigen Umgang mit dem Überbringer von Exkommunikationsmandaten. Hanna Vollraths einschlägige Veröffentlichungen zu den Saliern und speziell Heinrich IV., aber auch ihre frühen Beobachtungen zu westlich-byzantinischen Beziehungen gaben so manche Anregung für den Aufsatz Dirk Jäckels zu einem kaum beachteten Kapitel mediterraner Bündnispolitik. Ihr Interesse an der „Renaissance des 12. Jahrhunderts“ wird in den Ausführungen Miriam Czocks zum Denken Ruperts von Deutz ebenso Rechnung getragen wie in Knut Görichs Darstellung der sizilianischen Historiographie dieser Zeit. Hanna Vollraths stete Faszination für die englische Geschichte konnte in diesem Band zwar keine breitere Würdigung erfahren, doch wird von Michael Oberweis Englands Anteil an einer wortwörtlich „zeitgeschichtlichen“ Innovation angesprochen. Iris Kwiatkowskis Darstellung der ‚internationalen‘ Pfründenpraxis am (oder eher: um das) Xantener Kanonikerstift liefert schließlich einen Beitrag zur mittelalterlichen Kommunikationsgeschichte, womit ein weiterer Schwerpunkt ← 8 | 9 → der Forschungen der Jubilarin tangiert wird. Die Gliederung, die sich anbot, war eine grobe chronologische Ordnung der Beiträge.

Ob der Band, der zumindest einige Stränge der von Hanna Vollrath angestoßenen oder beeinflussten Diskussionen aufnimmt, in seiner Gesamtheit gelungen ist, ist vor allem dem Urteil der Jubilarin unterworfen; die Leserschaft, die wir dem Band darüber hinaus wünschen, wird hoffentlich durch den weiten Bogen, der von der Spätantike bis hin in die Frühe Neuzeit geschlagen wurde, zumindest unterhalten werden.

Unser Dank gilt auch Dominique Gasser, Lisa Klocke, John Schmidt und Matthias Weber, welche die Herausgeber bei der Korrekturarbeit unterstützt haben.

Bochum / Köln 2019

Dirk Jäckel
Gerhard Lubich


1 Margarethe von Trotta im Gespräch mit Martin Wiebel, in: Hannah Arendt. Ihr Denken veränderte die Welt, hg. von Martin WIEBEL (2012) S. 44–59, hier S. 50.

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Johannes Fried

Überlegungen zum Autor der Regula Benedicti*

Der heilige Benedikt ist eine rätselhafte Gestalt, verborgen hinter einer Schatztruhe voll Wunder. Kein Zeugnis aus seiner Lebenszeit hat sich erhalten, kein Geschichtsschreiber weiß von ihm, obgleich er doch so berühmt gewesen sein soll, dass ihm der letzte große Gotenkönig Totila seine Aufwartung gemacht und manch ein Kloster im nahen und weiten Umfeld von Rom sich der Gründung durch ihn gerühmt haben soll. Seine Lebenszeit ist ungewiss. Manche spekulieren, dass er im Jahr 544 oder 548 starb, andere denken an das Jahr 560; nachgewiesen ist keines. Überhaupt: Wir hören von diesem Benedikt einzig durch die weithin legendarischen, in ihrer Echtheit angezweifelten, doch wenigstens aus seinem Umfeld stammenden Dialogorum Libri quattuor de miraculis Patrum Italicorum, die „Dialoge“ des heiligen Papstes Gregor des Großen, der im Jahr 604 starb.

Über diese vier „Bücher“ ziehen sich die Gespräche des Papstes, die er mit vertrauten Klerikern führte. Der Schluss des zweiten Buchs, der sogenannten Benedikt-Vita, mündet gegen dessen Ende in ein knappes, sachlich sprödes und wenig informatives, doch um so spirituelleres Lob der Regel des gefeierten Wundertäters, des – wie in diesen Kapiteln dargestellt – vorbildlichen Abtes. Es handelt sich dabei um den ältesten Hinweis auf diese Regel (II 36): „Er schrieb eine Regel für Mönche, ausgezeichnet durch maßvolle Unterscheidung und wegweisend durch ihr klares Wort. Wer sein Wesen und sein Leben genauer kennenlernen will, kann in den Weisungen dieser Regel alles finden, was er als Meister vorgelebt hat: Der heilige Mann konnte gar nicht anders lehren, als er lebte“ (Übers. Salzburger Äbtekonferenz). Über den Inhalt dieser Regel verlautet hier tatsächlich nichts; um so höher aber erhebt sich ihr geistiger Rang. Regel und Leben, Leben ← 11 | 12 → und Regel flossen in eins. In der Regel verbarg sich ihr Autor und mit ihm das Wesen des Mönchtums. Unter diesen Umständen aber konnte jede Regel zu einer Benediktregel werden. Nur mutige Thesenbildung vermag diese von Gregor hier angesprochene mit dem Text der unter Benedikts Namen verbreiteten Regel zu identifizieren.

Und der Mönchsvater selbst? Er hüllt sich lieber in den Mythos, denn leibhaftig als ein Mensch aus Fleisch und Blut hervorzutreten. Das zweite Buch der „Dialoge“ konzentriert sich ausschließlich auf ihn. Es stellt trotz einzelner Episoden hier oder da kein reales „Leben“ vor Augen; es widmete sich dem „Wesen“, gleichsam der Seele des Mönchtums. Gregor rückte die spirituelle Macht der Kontemplation, des Gebets ins Zentrum, die spirituelle Kraft des „bei sich selbst Seins“ (ad semetipsum), wie er es nennt (z. B. II 2,2), ein „unter den Augen des Höchsten in sich selbst Wohnen“, secum habitare. (II 3,5); dieser „Gesegnete“, Benedictus, hatte „das Auge seines Geistes“ (mentis suae occulus) dem „Licht der inneren Schau“ (contemplationis lumen) zugewandt (II 3,5); und diese innere Schau wirft ihr Licht auf die Wunder, deren keines für sich selbst zu betrachten ist und jedes die spirituelle Kraft des „bei sich selbst Seins“ offenbart und als Meditationsbild leuchten lässt. Diese Wunder verlangen Erklärungen, Exegesen, die Gregor alsbald hinzufügt; sie deuten sich nicht selbst. Dem Einhalten einer Regel freilich wurde im Glanz dieser Wunderfülle mit keiner noch so zarten Andeutung gedacht. Erübrigte die Wundermacht des Heiligen eine solche? Folgten Benedikts Gefährten keiner solchen?

Noch einmal eigentümlich: Der angebliche Autor der „Dialoge“, Gregor, der zahlreiche Briefe und viele Werke verfasste und gerne auf sie anspielte, zitierte weder die Regel, noch – von unwesentlichen Ausnahmen abgesehen – seine eigenen „Dialoge“. Ja, die Mönche seiner eigenen Klostergründung St. Andreas am Clivus Scauri in Rom, eingerichtet im väterlichen Haus, großzügig ausgestattet und mit Fresken der Stifterfamilie geschmückt (es ging im ausgehenden 9. Jahrhundert oder hernach unter), lebten nicht nach dieser Regel. Gab es sie noch nicht, als Gregor das Kloster um das Jahr 580 stiftete? Kannte er sie nicht? Bedurfte es ihrer nicht? Lebten sie nach einer Regel, deren Urheber Gregor selbst gewesen sein könnte, der künftige Papst?

Manches bleibt unklar. Divergenzen treten hervor: In den „Dialogen“ etwa verwies Benedictus auf Mose und seine Anordnung, dass erst ab dem 25. Lebensjahr die jungen Männer sakralen Dienst leisten und erst ab dem 50. Lebensjahr „Hüter der heiligen Gefäße“ sein, also priesterliche Aufgaben verrichten dürfen (Num / 4. Mose 8,24–6). Gregor begründete diese Regelung eindringlich (II 2,3.5). In der Benedikt-Regel findet sich kein analoges Gebot. Waren die strengeren Normen ← 12 | 13 → hinderlich geworden? Oder konnte der „Dialogist“ sich, als er sich ans Werk machte, noch nicht oder nicht mehr an der Regel orientieren?

Die „Dialoge“ erwähnen ein zweites Mal eine Regel, deren Einhaltung Benedikt seinen Mönchen befahl: Der Konvent von Vicovaro hatten ihn nämlich zum Abt gewählt; und er verlangte „ein Leben nach der Regel, sodass keiner mehr wie früher durch unerlaubtes Handeln vom Weg des klösterlichen Lebens nach rechts oder links abweichen durfte“ (III 3). Eine solche Regel bedeutete nicht mehr und nicht weniger als die Unterwerfung unter das klösterliche Leben und verlangte Gehorsam gegen den, der die Erlaubnis zum Handeln erteilen durfte. Das aber war kein spezielles Gebot „Benedikts“ und verwies auf keine besondere von ihm entworfene Lebensordnung; eine solche „Regel“ galt vielmehr schlechthin für Mönche. Das Kapitel belegt somit nicht die Kenntnis der speziellen Benediktregel durch den „Dialogisten“.

Rom kannte sie ohnehin nicht; kein römischer Konvent lebte in den auf Gregor folgenden Jahrzehnten nach ihr. Auch in dem berühmten, kurz vor 600 angefertigten Regel-Codex Paris BN lat. 12634 (Codex E), der die wichtigsten Mönchsregeln des 6. Jahrhunderts vereinte, ließ sie sich nicht nachlesen. Die aus dieser Zeit erhaltenen Sakramentarien der römischen Kirche übergehen Benedikt, obgleich er doch ein von Papst Gregor hoch verehrter Heiliger gewesen sein soll. In der Tat, eine eigentümlich verräterische „Befunddichte“: Ein vollkommenes Schweigen.

Erst anderthalb bis zwei Jahrzehnte später sollte es sich ändern. Eine erste Spur der Benediktregel scheint sich etwa zwei Jahrzehnte nach des Papstes Tod in einem Kloster des Albigois abzuzeichnen, insofern der Abt Venerandus von Altaripa, einem nicht weiter bekannten und nicht zu lokalisierenden Kloster, diese Regel in einem für echt gehaltenen Schreiben an den Bischof Constantius von Albi erwähnte: regula sancti Benedicti abbatis Romensis. Die Zuweisung an einen „römischen Abt“, der Benedikt nach dem Zeugnis des „Dialogisten“ gar nicht war, verdeutlicht bereits die einsetzende Legendenbildung. Einige vergleichbare Belege traten im Verlauf des 7. Jahrhunderts hinzu, jeweils ohne Verweis auf die „Dialoge“ und somit ohne Lebensspuren und zudem ohne Textzitate aus der Regel selbst, mithin keine zweifelsfreien Belege für den Regeltext und ihren angeblichen Urheber. Die Namensnennung dürfte ein schlichtes „namedropping“ gewesen sein, etwa in Referenz zu Gregor und seinen mittlerweile in Gallien bekannt gewordenen „Dialogen“. Manche Kenner von heute zweifeln denn auch, dass damit Benedikt und seine Regel bezeugt sind. Erst um 670 begann es sich zu ändern und zwar wiederum in England. Der einzige alte Hinweis auf eine Benediktregel bleibt, wie gesagt, jene Erwähnung am Ende des zweiten Buchs der „Dialoge“ Gregors des Großen. Verrät dessen Zustandekommen auch etwas über die Geburt ← 13 | 14 → der Regel? Diesem Werk und seinem kulturellen Kontext müssen wir uns, um die Frage zu beantworten, offenbar eindringlicher widmen.

Die Karriere seines Autors, Gregors, ist recht gut bekannt. Es genügen an dieser Stelle knappe Hinweise. Nach seinem Rückzug aus dem profanen Leben entfaltete Gregor seine jetzt aufbrechende Liebe zum Mönchtum. Er zog sich für einige Zeit in das von ihm gestiftete Kloster St. Andreas auf dem Clivus Scauri zurück. Dann wurde er Papst. Er galt und gilt als ein sehr amtsbewusster Nachfolger Petri. Die Demutsformel des Papsttitels Servus servorum Dei geht auf ihn zurück. Gregor war alles zugleich: Theologe, Autor, Exeget, Moralist. Er hat ein umfangreiches Werk hinterlassen. Erbauliches vereinte sich mit theologischer Exegese, vor allem aber hat er eine Sammlung von Heiligenleben aus seiner eigenen Zeit zusammentragen lassen.

Details

Seiten
246
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631792667
ISBN (ePUB)
9783631792674
ISBN (MOBI)
9783631792681
ISBN (Hardcover)
9783631792629
DOI
10.3726/b15754
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Juni)
Schlagworte
Kulturgeschichte Gewaltgeschichte Methodendiskussion Rechtsgeschichte Herrschaftsgeschichte Kommunikationsgeschichte Festschrift
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 246 S., 1 s/w Abb., 2 s/w Tab.

Biographische Angaben

Dirk Jäckel (Band-Herausgeber:in) Gerhard Lubich (Band-Herausgeber:in)

Gerhard Lubich promovierte 1996 in Köln, habilitierte sich 2004 in Düsseldorf und ist seit 2007 Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Er hat seit 2009 die Teilprojektleitung der Regesta Imperii inne. Dirk Jäckel promovierte 2002 in Bochum, wo er seither auch lehrt. Seit 2008 ist er Mitarbeiter der Regesta Imperii.

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Titel: Ad personam
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