Das musikalische Aufführungsrecht in Deutschland im 19. Jahrhundert
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Felix Rasch
Das Aufführungsrecht ist das erste unkörperliche Recht des Urheberrechts. Dessen Entstehung stellt diese Arbeit anhand der Gesetzesentwicklung von 1837 bis 1901 dar. Der Autor stellt fest, dass die deutsche Entwicklung des musikalischen Aufführungsrechts vergleichsweise langsam und spät erfolgte. So bezog sich die gesetzgeberische Diskussion zunächst nur auf das dramatische Aufführungsrecht, während die Schutzwürdigkeit musikalischer Werke noch nicht anerkannt war. Der Autor untersucht die Ursachen für diese späte Entwicklung anhand der gesellschaftlichen Vorbedingungen für ein musikalisches Aufführungsrecht. Dabei zeigt er insbesondere die Kausalität zwischen dem Bestehen eines öffentlichen Konzertwesens und einer lohnenswerten Rechteverwertung durch die Komponisten auf.
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- 978-3-631-80453-7
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- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019., 268 S.
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Grundlagen des Aufführungsrechts
- I. Das Aufführungsrecht nach dem geltenden Urheberrechtsgesetz
- II. Definition der Aufführung im 19. Jahrhundert
- III. Frühe Gesetze und Gesetzesbemühungen zum Aufführungsrecht
- IV. Die Urheberrechtsentwicklung in Deutschland als Bedingung
- V. Die Komponisten und das Aufführungsrecht
- C. Das Aufführungsrecht als Erstveröffentlichungsrecht
- I. Die juristischen Überlegungen in Deutschland
- II. Preußische Initiative für das Aufführungsrecht
- III. Wiederaufnahme der preußischen Bemühungen im Deutschen Bund
- IV. Das preußische Gesetz vom 11. Juni 1837
- V. Die Erweiterung des Bundesbeschlusses am 22. April 1841
- VI. Bewertung
- D. Das eingeschränkte Aufführungsrecht
- I. Allgemein
- II. Das preußische Gesetz von 1854
- III. Die Ausweitung des Bundesbeschlusses vom 12. März 1857
- IV. Bewertung
- E. Das uneingeschränkte dramatische Aufführungsrecht
- I. Allgemein
- II. Der Frankfurter Entwurf eines Urheberrechtsgesetzes von 1864
- III. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 1. Juni 1870
- F. Das uneingeschränkte musikalische Aufführungsrecht
- I. Allgemein
- II. Die Fortentwicklung in der deutschen Rechtswissenschaft und im internationalen Recht
- III. Das Urheberrechtsgesetz des Deutschen Reichs vom 19. Juni 1901
- IV. Reaktion der Komponisten auf das LUG
- G. Thesen
- I. Späte Entwicklung des Aufführungsrechts
- II. Kleinstaaterei als Hindernis
- III. Die Entwicklung der Hausmusikkultur und des Konzertwesens als Bedingung
- IV. Emanzipation vom Nachdruckbegriff
- V. Musik im Schatten der Literatur
- VI. Entwicklung des musikalischen Werkbegriffs
- VII. Bedeutung des musikalischen Aufführungsrechts für die Urheber
- VIII. Einfluss der Verleger
- IX. Komponisten – Verlegerbeziehung
- X. Das (geringe) Engagement der Komponisten
- XI. Der Zweck des Aufführungsrechts
- H. Kurzzusammenfassung
- I. Literaturverzeichnis
- I. Ungedruckte Quellen
- II. Gedruckte Quellen
- III. Literatur bis 1945
- IV. Literatur ab 1945
- V. Internetquellen
Abkürzungsverzeichnis
Chapter
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- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Grundlagen des Aufführungsrechts
- I. Das Aufführungsrecht nach dem geltenden Urheberrechtsgesetz
- II. Definition der Aufführung im 19. Jahrhundert
- III. Frühe Gesetze und Gesetzesbemühungen zum Aufführungsrecht
- IV. Die Urheberrechtsentwicklung in Deutschland als Bedingung
- V. Die Komponisten und das Aufführungsrecht
- C. Das Aufführungsrecht als Erstveröffentlichungsrecht
- I. Die juristischen Überlegungen in Deutschland
- II. Preußische Initiative für das Aufführungsrecht
- III. Wiederaufnahme der preußischen Bemühungen im Deutschen Bund
- IV. Das preußische Gesetz vom 11. Juni 1837
- V. Die Erweiterung des Bundesbeschlusses am 22. April 1841
- VI. Bewertung
- D. Das eingeschränkte Aufführungsrecht
- I. Allgemein
- II. Das preußische Gesetz von 1854
- III. Die Ausweitung des Bundesbeschlusses vom 12. März 1857
- IV. Bewertung
- E. Das uneingeschränkte dramatische Aufführungsrecht
- I. Allgemein
- II. Der Frankfurter Entwurf eines Urheberrechtsgesetzes von 1864
- III. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 1. Juni 1870
- F. Das uneingeschränkte musikalische Aufführungsrecht
- I. Allgemein
- II. Die Fortentwicklung in der deutschen Rechtswissenschaft und im internationalen Recht
- III. Das Urheberrechtsgesetz des Deutschen Reichs vom 19. Juni 1901
- IV. Reaktion der Komponisten auf das LUG
- G. Thesen
- I. Späte Entwicklung des Aufführungsrechts
- II. Kleinstaaterei als Hindernis
- III. Die Entwicklung der Hausmusikkultur und des Konzertwesens als Bedingung
- IV. Emanzipation vom Nachdruckbegriff
- V. Musik im Schatten der Literatur
- VI. Entwicklung des musikalischen Werkbegriffs
- VII. Bedeutung des musikalischen Aufführungsrechts für die Urheber
- VIII. Einfluss der Verleger
- IX. Komponisten – Verlegerbeziehung
- X. Das (geringe) Engagement der Komponisten
- XI. Der Zweck des Aufführungsrechts
- H. Kurzzusammenfassung
- I. Literaturverzeichnis
- I. Ungedruckte Quellen
- II. Gedruckte Quellen
- III. Literatur bis 1945
- IV. Literatur ab 1945
- V. Internetquellen