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Untersuchung der Berufungspraxis in Eheverfahren

Kirchliche Gerichte in Deutschland nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio «Mitis Iudex Dominus Iesus»

von Stefan Lippert (Autor:in)
©2020 Dissertation 232 Seiten

Zusammenfassung

Im Jahr 2015 revolutionierte Papst Franziskus das Eheprozessrecht. Seither müssen Ehenichtigkeitsverfahren, die mit einem positiven Urteil enden, nicht mehr von Amts wegen an die zweite Instanz weitergeleitet werden. Verfahren kommen nunmehr ausschließlich auf dem Weg der Berufung in die höhere Instanz. Hierbei ist nach einem ersten positiven Urteil vor allem an den Ehebandverteidiger zu denken, der somit auch faktisch zu einer zentralen Figur der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren geworden ist. Wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung behandelt der Autor die wichtige Frage, wie die Berufungspraxis kirchlicher Gerichte in Deutschland bei Eheverfahren aussieht.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • 1. Einführung und Grundlagen der Arbeit
  • 1.1 Fragestellungen und Quellenlage
  • 1.2 Methodik und Gliederung der Arbeit
  • 2. Ehen als Prozesssachen am Kirchengericht
  • 2.1 Definitionen ausgewählter Fachbegriffe
  • 2.2 Prozessuale Eigenarten von Eheverfahren
  • 2.3 Klagerecht, Zuständigkeit und Besetzung
  • 2.4 Prozessualer Ablauf von Eheverfahren
  • 3. Berufung oder Appellation bei Eheverfahren
  • 3.1 Historische Entwicklung der Berufung
  • 3.2 Berufungsmöglichkeiten seit dem CIC/83
  • 3.3 Genese des M. P. „Mitis Iudex Dominus Iesus“
  • 3.4 Berufungsrecht nach geltender Rechtslage
  • 3.5 Neue Bedeutung des Ehebandverteidigers
  • 4. Ergebnisse der Untersuchung und Diskussion
  • 4.1 Entwicklung der Verfahrensstatistiken
  • 4.2 Rückmeldungen der Ehebandverteidiger
  • 4.3 Kurzwürdigung ausgewählter Aspekte
  • 5. Zusammenfassung, Fazit und Würdigung
  • Quellenverzeichnis
  • Zweites Vatikanisches Konzil
  • Päpstliche Quellen
  • Apostolischer Stuhl
  • Teilkirchliche Ebene
  • Gesetze und Sammlungen
  • Sonstige Quellen
  • Literaturverzeichnis
  • Rohdaten der Umfrage
  • Series index

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: München, Univ., Diss., 2020

Autorenangaben

Stefan Lippert studierte Informatik, katholische Theologie und kanonisches Recht in Freiburg, Frankfurt am Main und München. Aktuell strebt er die Promotion sowohl in Informatik (Dr. rer. nat.) an der Universität der Bundeswehr München als auch in kanonischem Recht (Dr. iur. can.) an der LMU München an.

Über das Buch

Im Jahr 2015 revolutionierte Papst Franziskus das Eheprozessrecht. Seither müssen Ehenichtigkeitsverfahren, die mit einem affirmativen Urteil enden, nicht mehr von Amts wegen an die zweite Instanz weitergeleitet werden. Verfahren kommen nunmehr ausschließlich auf dem Weg der Berufung in die höhere Instanz. Hierbei ist nach einem ersten affirmativen Urteil vor allem an den Ehebandverteidiger zu denken, der somit auch faktisch zu einer zentralen Figur der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren geworden ist. Wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung behandelt der Autor die wichtige Frage, wie die Berufungspraxis kirchlicher Gerichte in Deutschland bei Eheverfahren aussieht.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Details

Seiten
232
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631824467
ISBN (ePUB)
9783631824474
ISBN (MOBI)
9783631824481
ISBN (Hardcover)
9783631818282
DOI
10.3726/b17061
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Juni)
Schlagworte
Berufung Zweite Pflichtinstanz Eheprozess Mitis Iudex Kanonisches Prozessrecht
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 232 S., 10 farb. Abb., 1 s/w Abb., 1 Tab.

Biographische Angaben

Stefan Lippert (Autor:in)

Stefan Lippert studierte Informatik, katholische Theologie und kanonisches Recht in Freiburg, Frankfurt am Main und München. Aktuell strebt er die Promotion sowohl in Informatik (Dr. rer. nat.) an der Universität der Bundeswehr München als auch in kanonischem Recht (Dr. iur. can.) an der LMU München an.

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