Das neue Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und Staat in Luxemburg – ein Vorbild für Deutschland?
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Leonie Derksen
Am 26. Januar 2015 unterzeichneten die Religionsgemeinschaften in Luxemburg ein Abkommen mit der Regierung, welches das bisher geltende Verhältnis zum Staat umwandelte. Innerhalb weniger Jahre wurde das luxemburgische System, welches im Kern dem deutschen System der freundlichen Kooperation von Staat und (katholischer) Kirche sehr ähnelt, von Grund auf verändert.
Diese Entwicklung nimmt die Autorin zum Anlass, Ursachen und Fortschritte sowie das neue Verhältnis von Staat und Kirche in Luxemburg rechtlich nachzuzeichnen. Daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen bei der Beantwortung der Frage, ob eine solche Reform auch in Deutschland denkbar sein könnte.
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- 978-3-631-83730-6
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- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 188 S.
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg vor dem 26. Januar 2015
- 1. Das Konkordat von 1801
- a) Zustandekommen des Konkordats
- b) Inhalt des Konkordats
- c) Die Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses nach dem Konkordat von 1801
- d) Der Streit um die Gültigkeit des Konkordats von 1801
- 2. Das Staatskirchenverhältnis in der luxemburgischen Verfassung
- 3. Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses im 20. Jahrhundert
- 4. Die Konventionen von 1998
- III. Die Ausgestaltung des staatskirchlichen Verhältnisses in Luxemburg bis zum Jahr 2015
- 1. Finanzierung und Besoldung
- a) Staatliche Direktbesoldung
- b) Streit um den Grund der staatlichen Besoldung
- 2. Die katholische Kirche im Schulwesen
- 3. Die Kirchenfabriken
- a) Aufgaben der Kirchenfabriken
- b) Zusammensetzung der Kirchenfabriken
- c) Aufsicht und Finanzierung
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- Exkurs: das Erzbistum von Luxemburg
- 5. Das Priesterseminar
- 6. Zusammenfassung
- IV. Hintergründe zur Trennung von Staat und Kirche in Luxemburg
- 1. Langer Stillstand im staatskirchenrechtlichen Verhältnis
- 2. Abwendung der Gesellschaft und Politik von der Kirche/den kirchlichen Institutionen
- 3. Die Euthanasiedebatte
- 4. Der Missbrauchsskandal
- 5. Die Gleichberechtigungsforderung der muslimischen Glaubensgemeinschaft
- 6. Der Bericht über die Zuwendungen an die katholische Kirche
- 7. Das Ende der Ära von Jean-Claude Juncker
- V. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg seit den Konventionen vom 26. Januar 2015
- 1. Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch eine öffentliche Sockelfinanzierung
- a) Verfassungsreform des Art. 106
- b) Verfassungswidrigkeit der ersten Konvention?
- 2. Abschaffung des Religionsunterrichts
- 3. Neuordnung der Kirchenfabriken
- a) Der Fonds
- b) Eigentumsverhältnisse an den Kirchengebäuden
- c) Verbot der finanziellen Unterstützung durch die Kommunen und Ausnahmen
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- 5. Das Priesterseminar
- VI. Würdigung des luxemburgischen Staat-Kirchen-Modells
- 1. Anerkennung der verfassungsrechtlichen luxemburgischen Grundlagen durch alle Religionsgemeinschaften
- 2. Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- 3. Autonomie der Religionsgemeinschaften
- 4. Transparenz
- 5. Rat der konventionierten Religionsgemeinschaften
- 6. Kritik
- a) Die European Values Studie von 2013 als Grundlage für den Sockelbetrag
- b) Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch alle Steuerzahler/innen
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- d) Keine vollständige Trennung von Kirche und Staat
- VII. Das luxemburgische Staatskirchenmodell als Vorbild für Deutschland?
- 1. Staatskirchenrecht in Deutschland
- a) Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit in Deutschland
- b) Art. 140 GG in Verbindung mit den Weimarer Kirchenartikeln
- aa) Verbot der Staatskirche
- bb) Körperschaftsstatus und Steuererhebungsrecht der Religionsgemeinschaften
- cc) Religionsunterricht
- c) Möglichkeiten einer Änderung des deutschen Staatskirchenrechts
- aa) Änderung des Grundgesetzes
- bb) Beendigung von Kirchenverträgen
- 2. Vorbildfunktion des luxemburgischen Staatskirchenmodells
- a) Denkanstoß für ein anderes Kirchensteuermodell
- b) Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- VIII. Ausblick und Zusammenfassung
- 1. Zusammenfassung
- 2. Schlussbemerkungen
- Anhang
- Gesetzessammlung zum neuen luxemburgischen Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
- Literaturverzeichnis
I. Einleitung
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Extract
Als in Luxemburg im Jahr 2013 die Regierungskoalition aus Christsozialen und Sozialistischer Partei abgewählt wurde, setzte sich die neue Koalition – bestehend aus Sozialisten (LSAP), Liberalen (DP) und Grünen (Dei Greng) – die Trennung von Kirche und Staat als eines der großen gemeinsamen Projekte zum Ziel. Am 26. Januar 2015 wurden mehrere Verträge über eine neue Finanzierung der Religionsgemeinschaften zwischen dem luxemburgischen Staat und der (i) katholischen, (ii) evangelischen, (iii) israelitischen, (iv) serbisch-orthodoxen, (v) griechisch-orthodoxen, (vi) anglikanischen und (vii) muslimischen Religionsgemeinschaft geschlossen. Mit der katholischen Kirche wurden darüber hinaus zwei zusätzliche Verträge über die Abschaffung des Religionsunterrichtes und die Umstrukturierung der sogenannten Kirchenfabriken geschlossen.1 Diese vertraglichen und in der Folge auch gesetzlichen Vereinbarungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften werden Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein.
In Luxemburg gab es bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Staatskirche noch waren Kirche und Staat streng voneinander getrennt. Vielmehr bestand zwischen dem luxemburgischen Staat und den einzelnen Religionsgemeinschaften ein sogenanntes Kooperationsmodell.2 Auf der Grundlage dieses Kooperationsmodells waren beide Seiten voneinander autonom und unabhängig, so dass in Luxemburg – wie in Deutschland – von einer „wohlwollenden Trennung“ gesprochen werden konnte.3
Das Großherzogtum Luxemburg war und ist nicht-konfessionell und religiös neutral. Dies wird den Bürger/innen in Art. 19 der luxemburgischen Verfassung garantiert, nach welchem sie ihre Religion öffentlich ausüben und ihre religiöse Meinung frei äußern dürfen.4 Des Weiteren regelt Art. 20 der luxemburgischen Verfassung, dass kein Mensch gezwungen werden darf, „in irgendeiner Weise...
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- Über das Buch
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- Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg vor dem 26. Januar 2015
- 1. Das Konkordat von 1801
- a) Zustandekommen des Konkordats
- b) Inhalt des Konkordats
- c) Die Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses nach dem Konkordat von 1801
- d) Der Streit um die Gültigkeit des Konkordats von 1801
- 2. Das Staatskirchenverhältnis in der luxemburgischen Verfassung
- 3. Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses im 20. Jahrhundert
- 4. Die Konventionen von 1998
- III. Die Ausgestaltung des staatskirchlichen Verhältnisses in Luxemburg bis zum Jahr 2015
- 1. Finanzierung und Besoldung
- a) Staatliche Direktbesoldung
- b) Streit um den Grund der staatlichen Besoldung
- 2. Die katholische Kirche im Schulwesen
- 3. Die Kirchenfabriken
- a) Aufgaben der Kirchenfabriken
- b) Zusammensetzung der Kirchenfabriken
- c) Aufsicht und Finanzierung
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- Exkurs: das Erzbistum von Luxemburg
- 5. Das Priesterseminar
- 6. Zusammenfassung
- IV. Hintergründe zur Trennung von Staat und Kirche in Luxemburg
- 1. Langer Stillstand im staatskirchenrechtlichen Verhältnis
- 2. Abwendung der Gesellschaft und Politik von der Kirche/den kirchlichen Institutionen
- 3. Die Euthanasiedebatte
- 4. Der Missbrauchsskandal
- 5. Die Gleichberechtigungsforderung der muslimischen Glaubensgemeinschaft
- 6. Der Bericht über die Zuwendungen an die katholische Kirche
- 7. Das Ende der Ära von Jean-Claude Juncker
- V. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg seit den Konventionen vom 26. Januar 2015
- 1. Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch eine öffentliche Sockelfinanzierung
- a) Verfassungsreform des Art. 106
- b) Verfassungswidrigkeit der ersten Konvention?
- 2. Abschaffung des Religionsunterrichts
- 3. Neuordnung der Kirchenfabriken
- a) Der Fonds
- b) Eigentumsverhältnisse an den Kirchengebäuden
- c) Verbot der finanziellen Unterstützung durch die Kommunen und Ausnahmen
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- 5. Das Priesterseminar
- VI. Würdigung des luxemburgischen Staat-Kirchen-Modells
- 1. Anerkennung der verfassungsrechtlichen luxemburgischen Grundlagen durch alle Religionsgemeinschaften
- 2. Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- 3. Autonomie der Religionsgemeinschaften
- 4. Transparenz
- 5. Rat der konventionierten Religionsgemeinschaften
- 6. Kritik
- a) Die European Values Studie von 2013 als Grundlage für den Sockelbetrag
- b) Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch alle Steuerzahler/innen
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- d) Keine vollständige Trennung von Kirche und Staat
- VII. Das luxemburgische Staatskirchenmodell als Vorbild für Deutschland?
- 1. Staatskirchenrecht in Deutschland
- a) Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit in Deutschland
- b) Art. 140 GG in Verbindung mit den Weimarer Kirchenartikeln
- aa) Verbot der Staatskirche
- bb) Körperschaftsstatus und Steuererhebungsrecht der Religionsgemeinschaften
- cc) Religionsunterricht
- c) Möglichkeiten einer Änderung des deutschen Staatskirchenrechts
- aa) Änderung des Grundgesetzes
- bb) Beendigung von Kirchenverträgen
- 2. Vorbildfunktion des luxemburgischen Staatskirchenmodells
- a) Denkanstoß für ein anderes Kirchensteuermodell
- b) Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- VIII. Ausblick und Zusammenfassung
- 1. Zusammenfassung
- 2. Schlussbemerkungen
- Anhang
- Gesetzessammlung zum neuen luxemburgischen Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
- Literaturverzeichnis