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Der niederländische Ehevertrag unter richterlicher Aufsicht

Eine Untersuchung im Spiegel des deutschen Rechts

von Maximilian Strutz (Autor:in)
©2021 Dissertation 522 Seiten

Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen die Überprüfung und Anpassung von Eheverträgen im niederländischen und deutschen Recht. Rechtsvergleichend werden die Modelle beider Rechtsordnung gegenübergestellt und evaluiert. Kernfrage der Ausarbeitung ist, ob niederländische oder deutsche Eheverträge einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen und, sofern dies zutrifft, inwieweit dies zu einer Anpassung der ehevertraglichen Regelungen durch die Gerichte führen kann. Darauf aufbauend wird erörtert, ob sich aus dem Rechtsvergleich Lösungsansätze für die in den einzelnen Rechtsordnungen bestehenden Problemstellungen ableiten lassen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Abschnitt: Einleitung
  • A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand und die Untersuchungsmethodik
  • B. Grundlegende Methodik der Untersuchung
  • C. Rechtsvergleichende Methodik
  • 2. Abschnitt: Ausgangspunkte ehevertraglicher Vereinbarungen
  • A. Erster Ausgangspunkt: Der gesetzliche Güterstand
  • I. Die Gütergemeinschaft des niederländischen Rechts
  • 1. Rechtsnatur der Gütergemeinschaft
  • 2. Veränderungen des Güterstands durch den Gesetzgeber
  • a) Historie der Gesetzgebungsverfahren
  • b) Wirkung der gesetzlichen Novellierungen
  • 3. Umfang der Gütergemeinschaft
  • a) Aktiva als Teil der Gütergemeinschaft
  • b) Passiva als Teil der Gütergemeinschaft
  • c) Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen
  • aa) Nachlassvermögen und andere Zuwendungen
  • (1) Einschluss des Erworbenen und Ausschlussklausel
  • (2) Ausschluss des Erworbenen und Insluitingsclausule
  • (3) Nachlassverbindlichkeiten nach neuem Recht
  • (4) Schutz des überlebenden Ehegatten durch andere gesetzliche Bestimmungen
  • bb) Verbindlichkeiten mit Bezug zu von der Gemeinschaft ausgeschlossenen Gütern
  • cc) Rentenanwartschaften
  • dd) Die sog. Verknochtheid
  • ee) Sonderregel bei Früchten eines Guts
  • ff) Surrogate und Vergütungsansprüche
  • gg) Vergütungsansprüche bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten
  • 4. Ende der Gütergemeinschaft
  • a) Zeitpunkt der Beendigung
  • b) Rechtsfolgen der Beendigung –​ Ende des Entstehens gemeinschaftlichen Vermögens, Aufteilung der Gemeinschaft
  • II. Die Zugewinngemeinschaft des deutschen Rechts
  • 1. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich
  • a) Beendigung des gesetzlichen Güterstands
  • b) Bestimmung des Anfangs-​ und Endvermögens
  • aa) Das Anfangsvermögen
  • bb) Das Endvermögen
  • cc) Erhöhung des Endvermögens aufgrund illoyaler Vermögensminderung
  • c) Die Modalitäten des Ausgleichsanspruchs
  • d) Zugewinnausgleich im Todesfall
  • 2. Probleme der Zugewinngemeinschaft
  • 3. Die Aufteilung der Haushaltsgegenstände
  • III. Vergleichende Synthese und Evaluation
  • B. Zweiter Ausgangspunkt: Das Unterhaltsrecht
  • I. Anspruch auf Ehegattenunterhalt im niederländischen Recht
  • 1. Grundlegende Anspruchsvoraussetzungen: Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
  • 2. Beschränkung des nachehelichen Unterhalts
  • a) Ermessenspielraum des Richters
  • b) Befristung der Unterhaltsverpflichtung
  • c) Beendigung bei Eintritt in eine neue Beziehung
  • 3. Aktuelle Entwicklungen
  • II. Anspruch auf Ehegattenunterhalt im deutschen Recht
  • 1. Grundlegende Anspruchsvoraussetzungen: Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
  • 2. Weitere Voraussetzung: Das Bestehen einer besonderen Bedarfslage
  • 3. Befristung und Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts
  • 4. Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs
  • III. Vergleichende Synthese und Evaluation
  • C. Dritter Ausgangspunkt: Der Ausgleich von Rentenanwartschaften
  • I. Teilhabe an den Rentenanwartschaften im niederländischen Recht
  • 1. Der güterrechtliche Ausgleich
  • 2. Neue gesetzliche Grundlage: Das Wet verevening pensioenrechten bij scheiding
  • II. Teilhabe an Rentenanwartschaften nach deutschem Recht
  • 1. Grundprinzip des Versorgungsausgleichs
  • 2. Die Konzeption des Versorgungsausgleichs vor und nach der Strukturreform
  • 3. Der Wertausgleich bei der Scheidung nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes
  • III. Vergleichende Synthese und Evaluation
  • 3. Abschnitt: Der Ehevertrag
  • A. Der Ehevertrag im niederländischen Recht –​ unter Einschluss von Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt und den Ausgleich von Rentenanwartschaften
  • I. Vereinbarungen über das Güterrecht durch huwelijkse voorwaarden
  • 1. Historische Entwicklung des Ehevertrags
  • a) Germanischer Ursprung
  • b) Einfluss des kanonischen und reformierten Rechts
  • c) Veränderung durch neutralisiertes Recht
  • d) Zusammenfassung der historischen Entwicklung
  • 2. Der Ehevertrag im Sinne des heutigen Burgerlijk Wetboek
  • a) Formelle Definition
  • b) Materielle Definition
  • c) Erweiterte formelle Definition
  • d) Das Echtscheidingsconvenant –​ ein Ehevertrag?
  • e) Das Verblijvingsbeding –​ eine ehevertragliche Regelung?
  • f) Evaluation der unterschiedlichen Auffassungen
  • 3. Die notarielle Beurkundung des Ehevertrags
  • a) Status des Notars
  • b) Aufgabe des Notars und Verhältnis zwischen Notar und Beteiligten des Ehevertrags
  • c) Aktuelle Entwicklungen
  • 4. Wirkungsbeginn des Ehevertrages
  • 5. Das Ehegüterregister
  • II. Unterhaltsvereinbarungen
  • III. Vereinbarungen über den Ausgleich der Rentenanwartschaften
  • B. Der Ehevertrag im deutschen Recht
  • I. Die Legaldefinition des § 1408 BGB –​ unter besonderer Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs
  • II. Erweiterter Ehevertragsbegriff
  • III. Die notarielle Beurkundung des Ehevertrags
  • 1. Status des Notars
  • 2. Aufgabe des Notars und Verhältnis zwischen dem Notar und den Parteien
  • IV. Das Güterrechtsregister
  • C. Vergleichende Synthese und Evaluation
  • 4. Abschnitt: Modifikation des Güterrechts durch den Ehevertrag
  • A. Wahlgüterstände im niederländischen Recht
  • I. Vereinbarung einer güterrechtlichen Regelung unter einer Bedingung?
  • II. Ausschluss jeglicher Gütergemeinschaft
  • 1. Rechtsfolgen des kalten Ausschlusses
  • 2. Die praktische Relevanz des kalten Ausschlusses
  • 3. Kritik an der Vereinbarung des kalten Ausschlusses
  • III. Verrechnungsklauseln
  • 1. Gestaltungsoptionen bei Verrechnungsklauseln
  • 2. Problematik der nicht ausgeführten periodischen Verrechnung
  • 3. Die Erfüllung des Anspruchs auf Durchführung der Verrechnung
  • 4. Untergang des Verrechnungsanspruchs
  • IV. Ehevertraglich modifizierte Gütergemeinschaften
  • 1. Von der beschränkten zur umfassenden Gütergemeinschaft
  • 2. Beschränkung der Gütergemeinschaft
  • 3. Beschränkte Gütergemeinschaften in der früheren Fassung des Burgerlijk Wetboeks
  • a) Die Gemeinschaft der Früchte und Einkünfte
  • b) Die Gemeinschaft von Gewinn und Verlust
  • V. Güterstand der gesetzlichen Teilhabe
  • B. Wahlgüterstände im deutschen Recht
  • I. Gütertrennung
  • II. Gütergemeinschaft
  • III. Deutsch-​französischer Wahlgüterstand
  • IV. Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • C. Vergleichende Synthese
  • 5. Abschnitt: Der Ehevertrag unter richterlicher Aufsicht
  • A. Rechtslage in Niederlanden
  • I. Wirksamkeit des Ehevertrages
  • 1. Verstoß gegen zwingendes Recht, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
  • a) Definition des zwingenden Rechts
  • b) Definition der guten Sitten und der öffentlichen Ordnung
  • 2. Verstoß gegen spezifische güterrechtliche und elterliche Pflichten
  • 3. Vorliegen von Willensmängeln
  • a) Abgabe einer Willenserklärung aufgrund eines Irrtums
  • b) Bildung des Willens unter äußerer, widerrechtlicher Einwirkung
  • aa) Drohung
  • bb) Betrug
  • cc) Missbrauch der Umstände
  • 4. Gerichtliche Genehmigung bei der erstmaligen Vereinbarung
  • a) Voraussetzungen und Wirkung der Genehmigung
  • b) Entfall der gerichtlichen Genehmigung
  • II. Auslegung von Eheverträgen
  • 1. Grundlagen der Auslegung
  • 2. Auslegung von Vereinbarungen anhand von Haviltex-​ und CAO-​Norm
  • 3. Anwendung der Auslegungsgrundsätze auf Eheverträge
  • III. Richterliche Kontrolle der Vertragsausübung
  • 1. Vertragsanpassung nach Treu und Glauben
  • a) Anwendung auf den Ehevertrag?
  • b) Ergänzende Wirkung
  • c) Beschränkende Wirkung
  • aa) Lex specialis: Anpassung bei unvorhergesehenen Umständen
  • bb) Beschränkende Wirkung im Allgemeinen
  • cc) Kritische Würdigung der beschränkenden Wirkung
  • 2. Auflösung bei Nichterfüllung
  • 3. Ausgleich über das Nebengüterrecht
  • a) Rechtsgrundlagen für Vermögensverschiebungen
  • aa) Andauernde Leihe
  • bb) (unentgeltliche) Zuwendungen
  • cc) Sog. natürliche Verbindlichkeit
  • b) Mögliche Anspruchsgrundlagen
  • aa) Gelddarlehen
  • bb) Sog. Lastgeving
  • cc) Arbeitsvertrag
  • dd) Gesellschaftsrechtliche Ansprüche
  • ee) Vertrag sui generis
  • ff) Beistandspflicht gemäß Art. 1:81 BW
  • gg) Ansprüche bei Beteiligung an der Bildung fremden Vermögens
  • hh) Ungerechtfertigte Bereicherung
  • ii) Unverschuldete Bezahlung
  • jj) Unrechtmäßige Handlung
  • B. Inhalts-​ und Ausübungskontrolle im deutschen Recht
  • I. Rechtshistorische Entwicklung
  • 1. Frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
  • 2. Wendepunkt durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
  • II. Inhalts-​ und Ausübungskontrolle
  • 1. Disponibilität der Scheidungsfolgen
  • 2. Richterliche Inhalts-​ und Ausübungskontrolle
  • a) Inhaltskontrolle –​ Ehevertrag bei Vertragsschluss sittenwidrig?
  • aa) Das Verdikt der Sittenwidrigkeit begünstigende Umstände
  • bb) Rechtsfolge der Sittenwidrigkeit
  • b) Ausübungskontrolle –​ Anpassung des Ehevertrages?
  • aa) Rechtliche Grundlage der Ausübungskontrolle
  • bb) Rechtsfolge der Ausübungskontrolle
  • cc) Der Zugewinnausgleich in der Ausübungskontrolle
  • III. Ausgleich durch das Nebengüterrecht
  • 1. schuldrechtliche Anspruchsgrundlagen
  • 2. Rückforderung der ehebezogenen Zuwendung
  • 3. Ausgleich im Rahmen der Ehegatteninnengesellschaft
  • 4. Familienrechtlicher Kooperationsvertrag
  • C. Vergleichende Synthese und Evaluation
  • 6. Abschnitt: Evaluation
  • Literaturverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Zusammenfassung
  • Samenvatting
  • Dankeswort
  • Reihenübersicht

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Abkürzungsverzeichnis

AA Ars Aequi

Abs. Absatz

AcP Archiv für die civilistische Praxis

Art. Artikel

ausf. ausführlich

bearb. bearbeitet

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGB (a.F.) Bürgerliches Gesetzbuch (alte Fassung)

BGBl Bundesgesetzblatt

BGH Bundesgerichtshof

BNB Beslissingen in belastingzaken, Nederlandse Belastingrechtspraak

BNotO Bundesnotarordnung

BT-Drucks. Drucksache des Bundestags

BVerfG Bundesverfassungsgericht

BVerfGE Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts

BW Burgerlijk Wetboek

BW (a.F.) Burgerlijk Wetboek (alte Fassung)

bzw. beziehungsweise

ders. derselbe

dies. dieselbe

DM Deutsche Mark

DNotZ Deutsche Notar-Zeitschrift

DStR Deutsches Steuerrecht

EB Echtscheiding Bulletin

EJLE European Journal of Law and Economics

f. folgende (Einzahl)

FA Fiscaal advies

FamFG Familienverfahrensgesetz

FamFR Familienrecht und Familienverfahrensrecht

FamRB Der Familien-Rechts-Berater

FamRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

FBN Fiscale berichten voor het Notariaat

FF Forum Familienrecht

ff. folgende (Mehrzahl) ←17 | 18→

FJR Tijdschrift voor Familie- en Jeugdrecht

FPR Familie Partnerschaft Recht

FTV Fiscaal Tijdschrift Vermogen

FuR Familie und Recht

GG Grundgesetz

HR Hoge Raad

hrsg. herausgegeben

Hs. Halbsatz

iVm. in Verbindung mit

JBN Juridische Berichten voor het Notariaat

JIN Jurisprudentie in Nederland

JOL Jurisprudentie OnLine

JPF Jurisprudentie Personen- en Familierecht

Jura Juristische Ausbildung

JuS Juristische Schulung

JV Justitiële verkenningen

JZ Juristenzeitung

lit. litera (Buchstabe)

LJN Landelijk jurisprudentienummer

MDR Monatsschrift für Deutsches Recht

MittBayNot Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern

MvA II Memorie van Antwoord aan de Tweede Kamer

MvT Memorie van Toelichting

MvT Inv. Memorie van Toelichting Invoeringswet

MvV Maandblad voor Vermogensrecht

NJ Nederlandse Jurisprudentie

NJB Nederlands Juristenblad

NJOZ Neue Juristische Online-Zeitschrift

NJW Neue Juristische Wochenschrift

NJWE-FER Neue Juristische Wochenschrift – Entscheidungsdienst Familien- und Erbrecht

NJW-RR Neue Juristische Wochenschrift, Rechtsprechungsreport

NJW-Spezial Neue Juristische Wochenschrift – Spezial

Nr. Nummer

NTBR Nederlands Tijdschrift voor Burgerlijk Recht

NZFam Neue Zeitschrift für Familienrecht

REP Tijdschrift Relatierecht en Praktijk

RFR Rechtspraak Financieel Recht. Praktisch bewerkt ←18 | 19→

RFR Rechtspraak Familierecht

RMThemis Rechtsgeleerd Magazijn Themis

RN Rechtspraak Notariaat. Praktisch bewerkt

Rn. Randnummer

RNotZ Rheinische Notarzeitschrift

RvdW Rechtspraak van de Week

RW Regt en wet

S. Satz/Seite

sog. sogenannt

Stb. Staatsblad van het Koninkrijk der Nederlanden

Stcrt. Staatscourant

TE Tijdschrift Erfrecht

TM Toelichting Meijers

TREMA Tijdschrift voor de Rechterlijke Macht

u.a. und andere

v. vom/von

VersAusglG Gesetz über den Versorgungsausgleich

Vgl. Vergleiche

W Weekblad van het recht

WFR Weekblad Fiscaal Recht

WN Weekblad voor het notariaat

WPNR Weekbald voor Privaatrecht, Notariaat en Registratie/Weekblad voor Privaatrecht, Notaris-ambt en Registratie

WVPS Wet verevening pensioenrechten bij scheiding

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1. Abschnitt: Einleitung

Der Untertitel der vorliegenden Ausarbeitung ist irreführend. Zwar erfolgen die Darstellung des ehevertraglichen Güterrechts und der ausgeübten richterlichen Aufsicht in den Niederlanden im Spiegel und damit in Kontrastierung des deutschen Rechts. Die Ausarbeitung erschöpft sich jedoch nicht in der bloßen Gegenüberstellung der Rechtslage in den beiden Ländern und geht über eine deskriptive Zusammenstellung hinaus. Solch eine isolierte Betrachtungsweise würde letztlich dazu führen, dass man sich in die Schneckenhäuser der Heimatrechte, wie Kötz es veranschaulicht, zurückzieht.1 Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Methodik sollen Empfehlungen für die jeweiligen Rechtsordnungen herausgearbeitet werden. Dies setzt voraus, dass das Bild, welches das deutsche Recht reflektiert, mit dem Bildnis des niederländischen Rechts verglichen und evaluiert wird. Die darauf basierenden Empfehlungen stellen kein Ergebnis einer bloßen Spiegelung dar, sondern sind Ergebnisse des Prozesses der rechtsvergleichenden Betrachtungsweise.

A. Einführung in den Untersuchungsgegenstand und die Untersuchungsmethodik

Die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen hat sich seit der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2001 als ein Gegenstand erwiesen, der insbesondere die Rechtsprechung weiterhin beschäftigt.2 In der Zusammenstellung und Analyse der diesbezüglichen Entscheidungen offenbart sich, dass der Schwerpunkt selten auf Fragestellungen des ehelichen Güterrechts liegt. Die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand nimmt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den letzten Rang in der Rangfolge der gesetzlichen Scheidungsfolgen ein; vergleichsweise selten sind Fälle, in denen eine Veränderung des ehelichen Güterrechts maßgeblicher Gegenstand der Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle ist.3 Letztlich verfestigt sich der Eindruck, dass eine richterliche Korrektur des Güterrechts nur im Rahmen einer Gesamtabwägung bei Vorliegen ←21 | 22→anderweitiger Umstände vorgenommen werden kann. In der Literatur wird im Rahmen der güterrechtlichen Regelungen eine Rückkehr zum vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit angedeutet.4

In den Niederlanden sind ehevertragliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten ebenfalls ein wiederkehrendes Thema, das Rechtsprechung und Literatur seit mehreren Jahrzehnten intensiv beschäftigt. Zentrale Anknüpfungspunkte in den gerichtlichen Entscheidungen sind im Gegensatz zu den Entscheidungen nach deutschem Recht die in die Vereinbarung aufgenommenen Regelungen zum ehelichen Güterrecht.5

Die bloße Gegenüberstellung dieses auf den ersten Blick bestehenden Gegensatzes ist ein unzureichender Ansatz für eine rechtsvergleichende Untersuchung. Vielmehr ist auf die Grundfrage nach Funktion und Ziel der Rechtsvergleichung abzustellen. Wissenschaft dient in erster Linie der Erkenntnis. Funktion und Ziel der Rechtsvergleichung als wissenschaftlicher Methode ist folglich primär der Erkenntnisgewinn. Die Rechtsvergleichung ist zur Erreichung dieses Ziels nicht auf das nationale Recht als Erkenntnisquelle begrenzt, sondern bezieht Modelle zur Verhinderung oder Lösung sozialer Konflikte aus anderen Rechtsordnungen mit ein. Sie erweitert den Blick des Rechtsvergleichers, der die verschiedenen Modelle einer kritischen Überprüfung unterziehen kann. Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse können der Völkerverständigung, einer Vereinheitlichung des Rechts oder der Erweiterung der Lehre dienen. Außerdem können sie in der Praxis als Hilfestellung für den nationalen Gesetzgeber und als Auslegungshilfe dienen oder dem Aufbau und der Ausrichtung internationaler Organisationen dienen.6

In den eingangs aufgezeigten Entwicklungen der Rechtsprechung in Deutschland und den Niederlanden zeigt sich, dass in beiden Rechtsordnungen ehevertragliche Regelungen Gegenstand von streitigen Auseinandersetzungen sind. Der Rechtsvergleich dient dazu, die Lösungsmodelle der ←22 | 23→beiden Rechtsordnungen in dieser Frage gegenüberzustellen und kritisch zu überprüfen.

Die Hauptfragen der nachfolgenden Untersuchung sind, ob einerseits Eheverträge im niederländischen Recht einer Kontrolle durch die Gerichte unterliegen und, sofern dies zutrifft, ob die jeweils im Ehevertrag enthaltenen Regelungen bei Bedarf durch die Gerichte als unwirksam erachtet oder angepasst werden können. Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, ob sich Rechtsgedanken aus dem niederländischen Recht in das deutsche Recht bzw. ob sich Lösungen des deutschen Rechts in das niederländische übertragen lassen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob in beiden Rechtsordnungen gleiche oder ähnliche Kernprobleme bestehen, die durch den Rechtsvergleich einer Lösung zugeführt werden können.

B. Grundlegende Methodik der Untersuchung

Die soeben genannten Hauptfragen der vorliegenden Untersuchung gliedern sich in fünf weitere, nachstehend genannte Abschnitte.

Im zweiten Abschnitt soll die Frage beantwortet werden, was im niederländischen und deutschen Recht jeweils Ausgangspunkt der ehevertraglichen Modifikation ist. Zu diesem Zwecke werden zunächst in einem Teilabschnitt die Gütergemeinschaft bzw. die gemeenschap van goederen des niederländischen Rechts und die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand nach deutschem Recht gegenübergestellt. In einem Unterpunkt sind das niederländische und das deutsche Unterhaltsrecht als weiterer möglicher Gegenstand ehevertraglicher Vereinbarungen gegenüberzustellen. Im deutschen Recht kann zudem der Versorgungsausgleich Gegenstand ehevertraglicher Vereinbarungen sein, sodass im dritten Unterabschnitt der Untersuchung die grundlegenden Züge dieses Rechtsinstituts darzustellen sind sowie zu prüfen ist, ob das niederländische Recht ein vergleichbares Institut kennt.

Ob sowohl im niederländischen als auch im deutschen Recht vorgesehen ist, dass die jeweiligen Ehepartner den gesetzlichen Güterstand, das Unterhaltsrecht oder den Versorgungsausgleich durch Vereinbarungen abändern können, ist Gegenstand des dritten Abschnitts. Hierbei sind die Definitionen der einzelnen Vertragstypen herauszuarbeiten. Daran schließt sich die Frage an, ob die einzelnen Vereinbarungen spezifischen Anforderungen unterliegen.

Im Anschluss soll im vierten Abschnitt untersucht werden, ob und welche konkreten Formen derartiger Vereinbarungen das niederländische und das deutsche Recht kennen. Dies beinhaltet einerseits die Darstellung des ←23 | 24→Regelungscharakters sowie andererseits das Aufzeigen der mit den jeweiligen Regelungen verbundenen Vor- und Nachteile.

Der fünfte Untersuchungsabschnitt thematisiert, welche Möglichkeiten die jeweiligen Rechtsordnungen den Gerichten bieten, die getroffenen Vereinbarungen der Ehegatten zu prüfen und, falls möglich, zu korrigieren, anzupassen oder als unwirksam zu klassifizieren.

Gegenstand des sechsten Abschnitts ist die Beantwortung der eingangs gestellten Hauptfrage. Hier soll untersucht werden, ob aus der vorangestellten Untersuchung Empfehlungen für das deutsche oder niederländische Recht abgeleitet werden können.

Die Beantwortung sowohl der Haupt- als auch der Teilfragen beruht auf einer Analyse der Literatur und Rechtsprechung in den Niederlanden und Deutschland sowie den zur Verfügung stehenden Materialen des jeweiligen Gesetzgebers. In den Niederlanden handelt es sich hierbei um die Kamerstukken der ersten und zweiten Kammer des Parlaments, für Deutschland sind die Bundestagsdrucksachen zu Rate gezogen worden. Sowohl Rechtsprechung und Literatur sind bis zum 31.10.2018 berücksichtigt worden, aktuelle gesetzgeberische Vorhaben bis zum 15.06.2020.

C. Rechtsvergleichende Methodik

Der rechtsvergleichende Teil der Untersuchung des ehevertraglich geregelten Güterrechts nach niederländischem und deutschen Recht erfolgt in jedem der zuvor genannten Abschnitte in drei Schritten: Der Analyse, der Synthese und der darauf aufbauenden Evaluation.

Die Analyse wird anhand der simultanen Methode durchgeführt. Der Untersuchungsgegenstand wird in einzelne rechtliche Fragestellungen unterteilt, anhand derer die Antworten der zu vergleichenden Rechtsordnungen gesucht werden.7 Die anderweitig angewendete sukzessive Methode, anhand derer die Problemstellungen und Lösungsansätze der jeweiligen Rechtsordnung insgesamt in einem durchgängigen Bericht herauszuarbeiten sind, eignet sich im Allgemeinen nur für kleinere und leicht überschaubare vergleichende Arbeiten.8

←24 | 25→

Im Anschluss an die Analyse der ausgewählten Teilaspekte der deutschen und niederländischen Rechtsordnung erfolgt eine vergleichende Synthese. In diesem Arbeitsschritt werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Lösungsansätze der verschiedenen Rechtsordnungen herausgearbeitet.9

Aufbauend auf der Analyse und Synthese ist im letzten Schritt des Rechtsvergleichs eine Evaluation vorzunehmen.10 Die Durchführung der Evaluation sucht Anschluss an die Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs, der davon ausgeht, dass Grundlage einer Rechtsidee, die in positives Recht umgewandelt wird, stets die drei Aspekte Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtssicherheit sind. Gerechtigkeit definiert Radbruch in diesem Zusammenhang als eine objektive Form der Gerechtigkeit, die an das Verhältnis der Menschen untereinander anknüpft. Teil der Gerechtigkeit sei auch stets die Gleichheit, die sich im Privatrecht als ausgleichende Gerechtigkeit zwischen den Rechtssubjekten auswirke. Weiterer Aspekt der Rechtsidee sei die Zweckmäßigkeit. Zweckmäßig sei, was der eigentlichen Aufgabe des Rechts diene, die im Schutz von Individual-, Kollektiv-, oder Werkewerten bestehen könne. Sowohl mit der Positivität des Rechts als auch der Praktikabilität des Rechts soll dem dritten Aspekt, der Rechtsicherheit, gedient werden. Diese Teilaspekte der Rechtsidee würden sich gegenseitig bedingen, stünden aber auch im Widerspruch zueinander. Je stärker ein Teilaspekt in den Vordergrund trete, desto schwächer würden die anderen erscheinen.11 Anlehnend an den soeben aufgezeigten Gedankengang soll in der Evaluation das Spannungsfeld zwischen den Begriffen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit in den Vordergrund gerückt werden. Vorliegend wird der Begriff der Rechtssicherheit dahingehend präzisiert, dass ein Bestand der Modifikation der Rechtslage durch eine ehevertragliche Regelung als rechtssicher bewertet wird. Demgegenüber wird eine richterliche Entscheidung, die eine ehevertragliche Regelung modifiziert oder als unwirksam klassifiziert, als rechtsunsicher bewertet. Bezüglich des Begriffs der Gerechtigkeit wird Anschluss an Radbruchs Begriff der ausgleichenden Gerechtigkeit gesucht. Hinsichtlich der Thematik der Ausarbeitung ←25 | 26→ist zu berücksichtigen, dass ein gerechter Ausgleich der Interessen beider Ehegatten Maßstab für die jeweiligen Gesetzgeber bei der Schaffung der Normen des Güterrechts, des Unterhaltsrechts und des Versorgungsausgleichs war. Vor diesem Hintergrund sollen die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Normen als Maßstab für die ausgleichende Gerechtigkeit dienen.


1 Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. V.

2 Siehe zur maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 103, 89; zur aktuellen Rechtsprechung siehe BGH FamRZ 2018, 577 (577 ff.).

3 Siehe dazu BGH NJW 2008, 1076 (1079); FamRZ 2014, 1978 (1981).

4 So Münch, FamRZ 2014, S. 808; Wellenhofer, JuS 2013/II, S. 846.

5 Vgl. dazu HR 12.06.1987, ECLI: NL: HR:1987: AC2558, NJ 1988/150, S. 635 ff.; HR 11.04.1986, ECLI: NL: PHR:1986: AC1957, NJ 1986/622, S. 2313 ff.; HR 22.05.1987, ECLI: NL: PHR:1987: AC9857, NJ 1988/231, S. 913 ff.; HR 04.12.1987, ECLI: NL: PHR:1987: AB8961, NJ 1988/678, S. 2367–2377; HR 18.06.2004, ECLI: NL: PHR:2004: AO7004, NJ 2004/399, S. 3424 ff.; HR 09.09.2005, ECLI: NL: PHR:2005: AT8238, NJ 2006/99, S. 905 ff.

6 Kokkini-Iatridou, Inleiding tot het rechtsvergelijkende onderzoek, S. 14 f.; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 14.

7 Curry-Sumner, All’s well that ends registered?, S. 9; Ebert, Rechtsvergleichung, S. 145 f.; Kokkini-Iatridou, Inleiding tot het rechtsvergelijkende onderzoek, S. 187 f.; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 42.

8 So Ebert, Rechtsvergleichung, S. 146 und Kokkini-Iatridou, Inleiding tot het rechtsvergelijkende onderzoek, S. 188.

9 Curry-Sumner, All’s well that ends registered?, S. 10; Ebert, Rechtsvergleichung, S. 145 f.; Kokkini-Iatridou, Inleiding tot het rechtsvergelijkende onderzoek, S. 187; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 43.

10 Curry-Sumner, All’s well that ends registered?, S. 10; Ebert, Rechtsvergleichung, S. 145 f.; Kokkini-Iatridou, Inleiding tot het rechtsvergelijkende onderzoek, S. 176 ff.; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, S. 46 f.

11 Ausf. dazu Radbruch, Rechtsphilosophie, § 4 und § 9.

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2. Abschnitt: Ausgangspunkte ehevertraglicher Vereinbarungen

Um die Hauptfragen danach, ob im niederländischen Recht einerseits eine ehevertragliche Regelung der richterlicher Kontrolle unterliegt und welche Möglichkeiten der Richter hat, die Vereinbarung anzupassen, und welche Empfehlungen sich aus dieser Untersuchung sowohl für das deutsche als auch für das niederländische Recht ableiten lassen, zu beantworten, sollen im vorliegenden Abschnitt die bereits genannten Aspekte, die Grundlage ehevertraglicher Vereinbarungen sein können, einer Untersuchung unterzogen werden.

Nachstehend werden die gesetzlichen Güterstände, die Grundprinzipien des Unterhaltsrechts und des Ausgleichs der Rentenanwartschaften in den Niederlanden und Deutschland dargestellt.

A. Erster Ausgangspunkt: Der gesetzliche Güterstand

In einem ersten Schritt ist zunächst der Ausgangspunkt jeder güterrechtlichen Vereinbarung unter Ehegatten zu ermitteln. Grundlage einer solchen Vereinbarung sind die jeweiligen Vorschriften der gesetzlichen Güterstände in den jeweiligen Rechtsordnungen. Das deutsche Recht kennt dabei den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Begriff wird richtigerweise vielfach als irreführend bezeichnet, da die Eheschließung keine unmittelbaren vermögensrechtlichen Folgen hat. Ein gemeinschaftliches Vermögen entsteht durch die Eheschließung nicht. In der niederländischen Rechtsordnung ist der gesetzliche Güterstand hingegen eine (beschränkte) Gütergemeinschaft, die sogenannte gemeenschap van goederen, bei der durch die Eheschließung ein (beschränktes) gemeinschaftliches Vermögen entsteht.

Diese beiden Güterstände sind zunächst im Einzelnen darzustellen, um sie anschließend im Rahmen einer Synthese zu vergleichen und zu evaluieren. Sowohl bei der Darstellung des deutschen als auch des niederländischen Rechts ist die Wirkung der gesetzlichen Güterstände herauszuarbeiten, wobei aufgrund der unterschiedlichen Konstruktion der Güterstände eine abweichende Darstellung erfolgt.

Bei der Gütergemeinschaft ist zunächst die Frage voranzustellen, welche Rechtsnatur sie hat. In einem zweiten Schritt sind die bisherigen Gesetzgebungsverfahren, die zu einer Abänderung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geführt haben, näher darzustellen. Maßgeblich für die Auswirkungen des ←27 | 28→gesetzlichen Güterstands ist ferner der Umfang der Gütergemeinschaft. In einem der weiteren Abschnitte soll daher die Frage beantwortet werden, welche Güter und welche Verbindlichkeiten der Ehegatten mit der Eheschließung in Sinne des Burgerlijk Wetboek (BW) gemeinschaftlich werden. Danach soll dargestellt werden, wie die gemeinschaftlichen Güter und Schulden während der Ehe verwaltet werden. Sodann ist zu untersuchen, welche gesetzlichen Bestimmungen bei einer Beendigung der Gemeinschaft Anwendung finden und auf welche Weise eine Auseinandersetzung erfolgt.

Die Untersuchung der Zugewinngemeinschaft gliedert sich in drei Abschnitte. Einerseits ist der Anspruch auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands darzustellen. In einem zweiten Abschnitt soll die Zugewinngemeinschaft einer kritischen Würdigung unterzogen werden, analog zur Wiedergabe der in den Niederlanden vorgetragenen Auffassungen zu den Gesetzesentwürfen. Ergänzend soll dann auf die Verteilung der Haushaltsgegenstände eingegangen werden, die keine unmittelbare Folge der Zugewinngemeinschaft ist, da auch diese Auseinandersetzung einen vermögensrechtlichen Ausgleich darstellt, der im niederländischen Recht den güterrechtlichen Vorschriften unterliegt.

In einem letzten Abschnitt sollen beide Güterstände miteinander verglichen und evaluiert werden.

I. Die Gütergemeinschaft des niederländischen Rechts

In den Niederlanden sieht das Burgerlijk Wetboek vor, dass zwischen den Ehegatten im Moment des Vollzugs der Ehe kraft Gesetzes eine Gütergemeinschaft entsteht.

Eine entsprechende Regelung findet sich in Art. 1:94 Abs. 1 BW.

Art. 1:94 Abs. 1 BW:

„1. Van het ogenblik der voltrekking van het huwelijk bestaat tussen de echtgenoten van rechtswege een gemeenschap van goederen. […]“

Deutsch12:

1. Von dem Moment des Vollzugs der Ehe an besteht zwischen den Ehegatten kraft Gesetzes eine Gemeinschaft von Gütern. […]

Details

Seiten
522
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631849293
ISBN (ePUB)
9783631849309
ISBN (MOBI)
9783631849316
ISBN (Hardcover)
9783631846834
DOI
10.3726/b18139
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Februar)
Schlagworte
Rechtsvergleich Niederlande Deutschland Familienrecht Güterrecht Wahlgüterstand Nebengüterrecht Inhaltskontrolle Versorgungsausgleich Unterhalt
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 522 S., 8 s/w Abb.

Biographische Angaben

Maximilian Strutz (Autor:in)

Maximilian Strutz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bearbeitung familien- und erbrechtlicher Mandate.

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Titel: Der niederländische Ehevertrag unter richterlicher Aufsicht
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