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Der Franchisevertrag nach deutschem und argentinischem Recht

von Tania Schwanebach (Autor:in)
©2021 Dissertation 424 Seiten

Zusammenfassung

Die zunehmende Ausbreitung und Internationalisierung der Franchisenetzwerke stellen die Franchisegeber vor neue Herausforderungen. Die Autorin setzt sich mit der Rechtslage und der Gestaltung von Franchiseverträgen in Deutschland und in Argentinien – dort insbesondere vor und nach der Neukodifikation – auseinander. Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung stehen dabei im Fokus. Lösungsansätze des neu kodifizierten argentinischen Franchiserechts werden im Hinblick auf ihre Wirkungen und Effizienz erläutert und dem deutschen Recht rechtsvergleichend gegenübergestellt. Die Autorin beschäftigt sich auch mit der Fragestellung, ob es in Deutschland einer Kodifikation des Franchiserechts bedarf und gibt dabei wertvolle Reformanstöße.

Inhaltsverzeichnis


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Abkürzungsverzeichnis

a.A. andere Ansicht

Abs. Absatz

AcP Archiv für civilistische Praxis

Act. Actual

AEU Revista Asociación de Escribanos del Uruguay (Zeitschrift)

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F. alte Fassung

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

a.M. am Main

Anm. Anmerkung

Art. Artikel

BB Betriebs-​Berater, Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft (Zeitschrift)

Bd. Band

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BeckOK Beck’scher Online-​Kommentar

BeckRS Beck online Rechtsprechung

Beschl. Beschluss

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl. Bundesgesetzblatt (Deutschland)

BGH Bundesgerichtshof

BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

bspw. beispielsweise

BT besonderer Teil

BVerfG Bundesverfassungsgericht

bzw. beziehungsweise

ca. circa

CCCN Código Civil y Comercial de la Nación

c.i.c. culpa in contrahendo

CISG Convention on Contracts for the International Sale of Goods

CNCiv Cámara Nacional de Apelaciones en lo Civil

CNCom Cámara Nacional de Apelaciones en lo Comercial

CSJN Corte Suprema de Justicia de la Nación Argentina

DB Der Betrieb (Zeitschrift)

DCCyE Derecho Comercial del Consumidor y de la Empresa (Zeitschrift)

←29 | 30→ DCyO Derecho Comercial y de las Obligaciones (Zeitschrift)

ders. derselbe

DFV Deutscher Franchiseverband

dies. dieselbe/​dieselben

DJ Doctrina Judicial

DOC Documento

DStR Deutsches Steuerrecht –​ Wochenschrift für Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaft (Zeitschrift)

DZWir Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts-​ und Insolvenzrecht (Zeitschrift)

e.A. eine Ansicht

EFF European Franchise Federation

EG Europäische Gemeinschaft

Einf. Einführung

Einl. Einleitung

Esp. Especial

EU Europäische Union

EuGH Europäischer Gerichtshof

EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

e.V. eingetragener Verein

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

f. folgende

ff. fortfolgende

FS Festschrift

GAEA Sociedad Argentina de Estudios Geográficos

GeschGehG Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)

GRUR Int. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht –​ Auslands-​ und Internationaler Teil (Zeitschrift)

GVO Gruppenfreistellungsverordnung

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

HGB Handelsgesetzbuch

h.L. herrschende Lehre

h.M. herrschende Meinung

Hrsg. Herausgeber

i.d.R. in der Regel

IHR Internationales Handelsrecht (Zeitschrift)

←30 | 31→ IPrax Praxis des internationalen Privat-​ und Verfahrensrechts (Zeitschrift)

i.H.v. in Höhe von

i.S.d. im Sinne des

i.S.v. im Sinne von

i.V.m. in Verbindung mit

JA Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)

Jura Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

JuS Juristische Schulung (Zeitschrift)

JZ Juristenzeitung (Zeitschrift)

Kap. Kapitel

KG Kammergericht

KMU kleinere und mittlere Unternehmen

LABR Latin American Business Review (Zeitschrift)

LAG Landesarbeitsgericht

LG Landgericht

LL La Ley (Zeitschrift)

MDR Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift)

MERCOSUR Mercado Común del Sur /​ Mercado Comum do Sul

MJ Microjuris

MüKo Münchener Kommentar

m.w.N. mit weiteren Nachweisen

NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NJW-​RR Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-​Report (Zeitschrift)

NK Nomos Kommentar

No. number/​número

Nr. Nummer

OLG Oberlandesgericht

p. page

para. Paragraph

PK Praxiskommentar

ProdHaftG Produkthaftungsgesetz

RADCyN Revista Argentina de Derecho Comercial y de los Negocios (Zeitschrift)

RCACBA Revista del Colegio de Abogados de la Ciudad de Buenos Aires (Zeitschrift)

RCALP Revista del Colegio de Abogados de la Plata (Zeitschrift)

RCCyC Revista Código Civil y Comercial (Zeitschrift)

←31 | 32→ RDL Revista de Derecho Laboral (Zeitschrift)

RDPC Revista de Derecho Privado y Comunitario (Zeitschrift)

REIIAG Revista Electrónica del Instituto de Investigaciones Ambrosio L.Gioja (Zeitschrift)

RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

RIDC Revue Internacional de Droit Comparé (Zeitschrift)

RIW Recht der Internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)

RLDS Revista Libro Dar Servicios (Zeitschrift)

Rn. Randnummer

Rom-​I-​VO Verordnung (EG) Nr. 593/​2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht

RPED Revista Pensar en Derecho (Zeitschrift)

Rs. Rechtssache

Rz. Randziffer

S. Seite/​Satz

S.A. Sociedad Anónima

SAIJ Sistema Argentino de Información Jurídica

SAM Secretaría Administrativa del Mercosur

SE Suplemento Especial

sog. so genannte

Supl. Suplemento

u.a. unter anderem

UBA Universidad de Buenos Aires

UCA Pontificia Universidad Católica Argentina

UNIDROIT Institut international pour l’unification du droit privé/​International Institute for the Unification of Private Law

Urt. Urteil

USA United States of America

usw. und so weiter

u.U. unter Umständen

UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

v. versus/​vom/​vor

VersR Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs-​ und Schadensrecht (Zeitschrift)

vgl. vergleiche

Vol. Volume/​Volúmen

VersR Versicherungsrecht (Zeitschrift)

←32 | 33→ WiB Wirtschaftsrechtliche Beratung –​ Zeitschrift für Wirtschaftsanwälte und Unternehmensjuristen (Zeitschrift)

WIPO World Intellectual Property Organization

WM Wertpapiermitteilungen –​ Zeitschrift für Wirtschafts-​ und Bankrecht (Zeitschrift)

WRP Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift)

WuW Wirtschaft und Wettbewerb (Zeitschrift)

z.B. zum Beispiel

ZEuP Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (Zeitschrift)

ZfRV Zeitschrift für Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Europarecht (Zeitschrift)

ZGB Zivilgesetzbuch

ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels-​ und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

Ziff. Ziffer

ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenz-​ und Sanierungsrecht

ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

ZVertriebsR Zeitschrift für Vertriebsrecht (Zeitschrift)

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Kapitel 1 Einleitung

„Der Erfolg eines Unternehmens hängt im Wesentlichen von seinem Vertriebssystem ab.“1

Viele prominente Franchisesysteme zeugen davon, dass Franchising eine weit verbreitete und profitable Vertriebsform ist. Die Ausbreitung dieses Vertriebssystems in großen Teilen der Welt innerhalb weniger Jahrzehnte kennzeichnet wie kaum andere Entwicklungen die Internationalisierung der Wirtschaft und des Rechts.2 Mit der Globalisierung der Franchisemärkte stellt sich zunehmend die Frage nach den Rechtsgrundlagen des Franchisings in anderen Ländern. Dabei gewinnen auch die lateinamerikanischen Länder, insbesondere die des „Mercado Común del Sur“ (Mercosur)3, als wirtschaftlich wachsende und rohstoffreiche Region zunehmend an Bedeutung.4 Ihre bisher nur wenig erforschten Franchiserechte stellen Franchisegeber vor neue Herausforderungen.

Gemessen an der Zahl der Franchiseunternehmen im Mercosur ist Argentinien, hinter Brasilien, das zweitwichtigste Land in der Region. Mit insgesamt 113 registrierten Franchisemarken in 56 Ländern ist es zugleich der führende Exporteur von Franchiseunternehmen in ganz Lateinamerika, gefolgt von Brasilien und Mexiko.5 Ausweislich der Angaben des argentinischen Franchiseverbands, der „Asociación Argentina de Marcas y Franquicias“, betrieben in ←35 | 36→ Argentinien im Jahr 2018 ca. 858 registrierte Franchisesysteme insgesamt 32.000 Franchisebetriebe.6

Nach Erhebungen des Deutschen Franchiseverbands e.V. operierten in Deutschland demgegenüber im Jahr 2017 etwa 972 Franchisesysteme mit über 162.000 Franchisebetrieben.7 Angesichts der massiven Ausbreitung von Franchisesystemen in Deutschland und in Europa und ihres durchschlagenden Erfolgs vollzog sich die Rezeption des wirtschaftlichen Phänomens durch das Recht vergleichsweise langsam und begrenzt auf punktuellen Handlungsbedarf. Mangels eines speziellen Franchisegesetzes wird die rechtliche Behandlung des Franchisevertrages in Deutschland nach wie vor der Jurisprudenz und Rechtswissenschaft überlassen.

Anders gestaltet sich die Rechtslage in Argentinien. Zwar blickt das Franchising im Vergleich zu Deutschland dort nicht auf eine derart lange Historie zurück, da es erst vor ca. dreißig Jahren Eingang in die Vertriebsrechtspraxis fand. Im Zuge der Vereinheitlichung des „Código Civil“ (Zivilgesetzbuch) und des „Código de Comercio“ (Handelsgesetzbuch) fand jedoch auch das Franchising unter den Art. 1512 bis 1524 CCCN8 erstmals Eingang in die Gesetzestexte. Mit dieser innovativen Kodifizierung des Franchiserechts in dem am 01.08.2015 in Kraft getretenen CCCN gilt Argentinien als Vorreiter in Lateinamerika.

Während in der deutschen Rechtswissenschaft der Franchisevertrag in den letzten Jahren ausführlich behandelt wurde, widmen sich in Argentinien nach wie vor nur einzelne Autoren der rechtlichen Behandlung des Franchisevertrages und seiner praktischen Durchführung. Auch zum Franchiserecht im Allgemeinen findet sich nur wenig Rechtsprechung Vor diesem Hintergrund verwundert umso mehr, dass Argentinien sich als eines der ersten Länder für eine Kodifizierung dieses Vertriebsmodells entschieden hat, um den in der Praxis aufkommenden Unklarheiten bei der Vertragseinordnung und -​gestaltung ein Ende zu setzen.

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Die Frage nach der Notwendigkeit einer Kodifizierung des Franchiserechts ist jedoch nicht nur in Argentinien, sondern auch in Deutschland erneut in den Vordergrund der Diskussionen geraten. Dies wurde insbesondere dadurch beflügelt, dass das Bundesamt für Justiz im Jahr 2015 ein Forschungsvorhaben zum Thema „Gesetzliche Sonderregelungen über den Franchisevertrag im internationalen Vergleich“ mit Schwerpunkt „Vorvertragliche Aufklärungspflichten“ vergab.9 Seither wird auch in der Literatur die Frage nach dem Erfordernis eines speziellen Gesetzes zum Franchising diskutiert.

Unabhängig von der Frage, ob man die in Deutschland und in Argentinien entwickelten Herangehensweisen zur Lösung von Problemen im Franchiserecht jeweils auch auf andere Rechtsprobleme übertragen kann, und ungeachtet einer Wertung, ob die Kodifikation sich grundsätzlich besser zur Rezeption wirtschaftlicher Neuheiten durch das Recht eignet, will sich die vorliegende Untersuchung ganz dem Franchisevertrag und seiner rechtlichen Behandlung durch das deutsche und argentinische Recht widmen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Vertriebsrechts in Argentinien sollen die neuen Franchiseregelungen mit dem deutschen Franchiserecht rechtsvergleichend untersucht werden. Dabei soll auch der Frage nach dem Bedürfnis einer gesetzlichen Regelung des Franchiserechts in Deutschland nachgegangen werden.

Das zweite Kapitel beinhaltet zunächst eine kurze Einführung in die Thematik unter Schilderung der wesentlichen Grundlagen des Franchiserechts als Vertriebssystem. In den darauffolgenden Kapiteln wird das Franchiserecht in Deutschland und in Argentinien zunächst getrennt dargestellt. Dabei werden im argentinischen Recht insbesondere die Unterschiede zwischen der bisherigen Rechtslage und dem nunmehr kodifizierten Franchiserecht aufgezeigt. Schwerpunktmäßig werden in beiden Rechtsordnungen der Vertragsinhalt und dabei speziell die vertraglichen Pflichten der Franchiseparteien sowie die Grenzen der Privatautonomie untersucht. Außerdem werden die Probleme bei der Vertragsdurchführung und -​beendigung sowie deren Rechtsfolgen vertieft behandelt. Im letzten Kapitel werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsordnungen herausgearbeitet und bewertet. Wertungen, die in ausländischen Rechtsordnungen und in der Lehre zum Franchising besprochen werden, sollen auch für das deutsche und argentinische Recht analysiert werden. Weiterhin wird im Hinblick auf den unterschiedlichen Entwicklungsstand des deutschen und argentinischen Franchiserechts die Frage zu beantworten sein, ob das kodifizierte argentinische Franchiserecht möglicherweise auch Lösungsansätze für die ←37 | 38→ deutsche Rechtspraxis beinhaltet und diese übertragen werden können. Außerdem wird vor dem Hintergrund der neuen Kodifikation des Franchiserechts in Argentinien der Frage nach dem Bedürfnis eines vergleichbaren Gesetzes in Deutschland nachgegangen. Die Untersuchung schließt mit einer Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse und einem Ausblick über künftige Entwicklungen des Franchiserechts.

Es lassen sich bisher kaum rechtsvergleichende Studien zum deutschen und argentinischen Handelsrecht finden. Mangels rechtsvergleichender Abhandlungen zum Franchiserecht in Deutschland und Argentinien –​ sowohl zur alten als auch zur neuen Gesetzeslage –​ verkörpert diese Arbeit somit die erste Untersuchung auf dem Gebiet der vertriebsrechtlichen Rechtsvergleichung beider Länder.


1 Molina Sandoval, Revista de Derecho de Daños 2001, 113 (114).

2 Schulze, in: Schulze (Hrsg.), Franchising im Europäischen Privatrecht, S. 11.

3 Vgl. Tratado de Asunción vom 26.04.1991, expediente 29-​S-​91, in: Informe de la Comisión Parlamentaria Conjunta del Mercosur, Buenos Aires 1992, Art. 1; Porrata-​Doria, S. 4; Edler, S. 15. Mercado Común del Sur ist das südamerikanische Gegenstück zur nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA. Mitgliedstaaten sind Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela und Bolivien. Chile ist assoziiertes Mitglied. In dieser Arbeit wird die spanische Abkürzung der offiziellen Bezeichnung „Mercado Común del Sur“ (Gemeinsamer Markt des Südens) –​ Mercosur verwendet. Der portugiesische Ausdruck ist „Mercado Comum do Sul“ –​ Mercosul.

4 Vgl. Festge, Brasilien-​Spiel auf Zeit, Handelsblatt vom 04.08.2016, Nr. 149, S. 11.

5 So die Erhebungen der argentinischen Franchiseorganisation „Asociación Argentina de Marcas y Franquicias“ –​ Estadística de Guía Argentina de Franquicias: https://​www.gaf-​franquicias.com/​, zuletzt abgerufen am 30.06.2019; vgl. auch https://​www.cronista.com/​negocios/​La-​Argentina-​lidera-​exportacion-​de-​franquicias-​a-​la-​region-​20160901-​0014.html, zuletzt abgerufen am 30.06.2019.

6 „Asociación Argentina de Marcas y Franquicias“ –​ Estadística de Guía Argentina de Franquicias: https://​www.gaf-​franquicias.com/​, zuletzt abgerufen am 30.06.2019.

Details

Seiten
424
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631853887
ISBN (ePUB)
9783631853894
ISBN (MOBI)
9783631853900
ISBN (Paperback)
9783631846988
DOI
10.3726/b18369
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Mai)
Schlagworte
Internationales Vertriebsrecht Vertriebssysteme Handelsrecht Aufklärungspflichten Vertragsgestaltung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 424 S.

Biographische Angaben

Tania Schwanebach (Autor:in)

Tania von Schwanebach studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Seit 2016 ist sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Anwaltssozietät tätig.

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