Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht
Zugleich ein Beitrag zur rechtsökonomischen Analyse emittentenbezogener Regulierung durch einen Marktveranstalter und zum System der Segmentierung
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Philipp Storm
Kapitel 1 Einleitung
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§ 1 Einführung In den letzten Jahren haben die deutschen Börsen und Marktbetreiber für Emit- tenten und Anleger neue Teilbereiche gebildet. So hat die Börse München das Marktsegment M: access, die Börse Hamburg das Marktsegment Premium Capi- tal Port und die Börse Stuttgart den Teilbereich Gate-M eingeführt1. Die Deutsche Börse AG hat als national kapitalstärkster Finanzplatz mit dem Entry Standard Ende 2005 diese Entwicklung gekrönt2. Sie ist Teil eines europaweiten Trends alternativer Marktsegmente, für den der AIM der London Stock Exchange und Alternext der Mehrländerbörse Euronext als umsatzstärkste Marktplätze beispielhaft sind. Ihre gemeinsame Zielsetzung ist es, kleinen und mittleren Un- ternehmen durch eine marktveranstalterisch regulierte und staatlich beaufsich- tigte Handelsplattform einen erleichterten Marktzugang zu bieten, der eine Alter- native zur Notierung an den sog. regulierten Märkten und an den herkömmli- chen Freiverkehrsmärkten darstellt3. Die alternativen Marktsegmente des Freiverkehrs sind durch signifikante Ände- rungen der wesentlichen Rechtsgrundlagen im BörsG, WpHG und KWG in Fol- ge des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG4) betroffen. So ist der Freiverkehr nunmehr in dem neugefassten § 48 BörsG verankert, der den bisheri- gen § 57 BörsG a.F.5 ersetzt6. Nicht durchgesetzt hat sich zwar eine im Regie- rungsentwurf zum FRUG vorgesehene Verlagerung der Zuständigkeit zum Erlass der Freiverkehrsregelwerke vom Börsenträger zur Geschäftsführung der Börse7. 1 Zum Inhalt der Regelwerke im Einzelnen s. unten im Anhang. 2 Im Bereich des Aktienhandels mit im Dax notierten Werten...
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