Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht
Zugleich ein Beitrag zur rechtsökonomischen Analyse emittentenbezogener Regulierung durch einen Marktveranstalter und zum System der Segmentierung
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Philipp Storm
§ 1 Segmentierung als äußeres System anwendbarer Regelungskreise 152
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152 Kapitel 4 Das Prinzip der Marktsegmentierung als systematische Grundlage Wertpapierhandels- und Wertpapierprospektgesetz nach ihrem Wortlaut entweder keine ausdrückliche Anwendbarkeit auf den Freiverkehr vor oder, sofern dies der Fall ist, fehlt es an einer Differenzierung zwischen dem einfachen Freiverkehr und den besonderen Freiverkehrssegmenten783. Zunächst soll der Grundgehalt des Segmentierungsprinzips und das äußere System der Segmentierung anhand seiner Verkörperung in der Rechtsordnung ermittelt und zu alternativen Freiverkehrssegmenten in Beziehung gesetzt werden (§ 1). Hieran schließt sich eine Analyse seines inneren Gehaltes an, die in der Bildung einer Typenreihe mündet, in die sich alternative Freiverkehrssegmente einfügen lassen (§ 2). Sie bilden die Grundlage für eine kritische Bewertung der gesetzlichen Verankerung alternativer Freiverkehrssegmente im System der ge- setzlichen Marktsegmente. § 1 Segmentierung als äußeres System anwendbarer Regelungskreise Die Analyse des äußeren Systems der Segmentierung hat damit zu beginnen, die grundsätzliche Funktionsweise und Institutionen des Segmentierungsprinzips zu klären (A.). Dabei ist zunächst sein Wesenskern und Funktionsmechanismus zu verdeutlichen verbunden mit einer begrifflichen Erfassung und Abgrenzung des- sen, was ein Marktsegment im Gegensatz zu anderen Teilbereichen im Kapital- marktrecht und benachbarten Rechtsgebieten ausmacht. Der so definierte Mecha- nismus und seine Institutionen sind im deutschen und europäischen Recht in ver- schiedenen segmentbildenden und segmentanknüpfenden Normen verkörpert, was im folgenden Abschnitt herausgearbeitet wird (B.). Marktsegmente können dabei unterschiedliche Charakteristika aufweisen, die jeweils auch bei alternativen Freiverkehrssegmenten als spezielle Strukturtypen vorzufinden sind (C.). 783 Für das Börsenrecht s. § 3 Abs. 1, § 24...
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