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Passivlegitimation im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Die Bestimmung des Anspruchsgegners des urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs anhand von Verkehrspflichten

von Alexander Schilling (Autor:in)
©2010 Dissertation X, 139 Seiten

Zusammenfassung

Die Passivlegitimation im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht unterliegt einer sich ständig wandelnden Rechtsprechung. Insbesondere der Bundesgerichtshof versucht auf die mannigfaltigen Rechtsverletzungen durch die Nutzung des Internets zu reagieren. Hierdurch wurde eine Vielzahl von Zurechnungssystemen zur Bestimmung der Passivlegitimierten geschaffen. Auch in der Literatur zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht konnten sich keine einheitlichen Kriterien zur Bestimmung des Anspruchsgegners des urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs herausbilden. Diese Arbeit zeigt einen dogmatisch sauberen und für die drei genannten Rechtsgebiete tauglichen Lösungsansatz über die Einbindung der Verkehrspflichten in die untersuchten Rechtsgebiete. Die als Störerhaftung bekannte Inanspruchnahme von lediglich mittelbar an einer Rechtsverletzung Teilnehmenden wird anhand der im Bürgerlichen Recht entwickelten Verkehrspflichtdogmatik bestimmt. Die Verkehrspflichtverletzung ersetzt und konkretisiert die bisher von der Rechtsprechung angewandte Voraussetzung der Verletzung einer Prüfungspflicht. Darüber hinaus schafft sie die Möglichkeit, einen mittelbaren Verletzer für die Begehung eigenen Unrechts haften zu lassen, und hierneben den Störer für die Teilnahme an der Begehung fremden Unrechts.

Details

Seiten
X, 139
Jahr
2010
ISBN (PDF)
9783653004168
ISBN (Hardcover)
9783631610343
DOI
10.3726/978-3-653-00416-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2011 (Februar)
Schlagworte
Verkehrspflichten Störerhaftung Haftungsvoraussetzungen
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. X,139 S.

Biographische Angaben

Alexander Schilling (Autor:in)

Alexander W. Schilling, geboren 1981, studierte von 2001 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Seit 2007 arbeitet er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht.

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Titel: Passivlegitimation im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
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