Die Insuffizienz des strafrechtlichen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG
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Nikolaus Föbus
Anhang 301
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301 Anhang Im Anhang sollen die einzelnen Ergebnisse der Erhebung präsentiert und damit die Grundlage für den Abschnitt „Schwächen aus Sicht der Unternehmen“ offen gelegt werden. I. Vorgehen bei der Erhebung Der Erhebung zur tatsächlichen Situation in Unternehmen lagen folgende Fragen zugrunde: 1. Ist Ihnen der Begriff Geschäfts- und Betriebsgeheimnis geläufig? 2. Wenn Ihnen der Begriff geläufig ist, was verstehen Sie darunter? 3. Sind in Ihrem Unternehmen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als solche bekannt und identifiziert? 4. Trifft Ihr Unternehmen Maßnahmen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebs- geheimnissen? Wenn ja, welche? 5. Welche rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz von Geschäfts- und Betriebs- geheimnissen sind Ihnen bekannt? 6. Sollten Sie von einem Angriff auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (durch Verrat, Spionage und u. U. anschließende Verwertung) erfahren, wie würden Sie reagieren? 7. Ist in Ihrem Unternehmen bereits ein Angriff auf Geschäfts- und Betriebs- geheimnisse aufgetreten? Wenn ja, wie haben Sie reagiert? Es wurden insgesamt 30 Unternehmen befragt, von denen 20 antworteten. II. Antworten Unternehmen 1: 1. Ja. 2. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind interne, rein dienstliche Informa- tionen z. B. Kalkulationen, Rezepte etc., die für das Unternehmen von imma- terieller aber substantieller Bedeutung sind. 302 3. Ja. 4. Paragraph im Arbeitsvertrag. 5. Keine. 6. Rechtsanwalt einschalten. 7. Möglicherweise ja. Mitarbeiter direkt angesprochen und Unterschrift abver- langt. Mitarbeiter hat gekündigt. Schaden sehr gering bis keiner. Unternehmen 2: 1. Ja. 2. Vertrauliche Informationen, die es vor dem...
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