Die Arbeitsgerichtsbarkeit in England
Series:
Janina Morgenweck
Einführung
Extract
Die Arbeitsgerichtsbarkeit führt in England ein stiefmütterliches Dasein. Zum einen steht sie im Schatten der Zivilgerichtsbarkeit, da sich Prozessrechtler in England vorwiegend mit dem Zivilverfahrensrecht beschäftigen. Das Prozessrecht der Arbeitsgerichte („Employment Tri- bunals“ und „Employment Appeal Tribunal“) hingegen, die lediglich „tribunals“ und keine vollwertigen „courts“1 sind, wird nicht immer ernst genommen. Zum anderen werden die Existenz der Employment Tribunals, ihre Zuständigkeit und das von ihnen gesprochene Recht ausnahmslos durch Gesetze („statutes“) geregelt.2 Die Rechtsprechung aufgrund von Geset- zen ist dem Rechtssystem des Common Law aber fremd und ungewohnt, da es vorwiegend mit Fallrecht („case law“)3 arbeitet. Ansprüche und Anspruchsvoraussetzungen werden im case law aufgrund früher ergangener Entscheidungen gebildet und in der Regel nicht in Ge- setzbüchern festgehalten. „We will cross the bridge when we come to it“ denkt sich der im- provisierende Engländer und versucht gar nicht erst, ein noch nicht entstandenes Problem in abstrakten Gesetzen vorab zu lösen. 4 Aufgrund der herrschenden Stellung des Zivilprozess- rechts und des case law gibt es verhältnismäßig wenige Werke, die sich ausschließlich mit dem englischen Arbeitsprozessrecht beschäftigen. Diese Dissertation setzt sich daher zum Ziel, die Arbeitsgerichtsbarkeit in England zu analy- sieren und für einen aus dem deutschen Rechtskreis kommenden Leser 5 verständlich darzu- stellen. 6 Im Vordergrund steht die Abhandlung der Zuständigkeit, des Verfahrens und der Besonderheiten der Employment Tribunals und des Employment Appeal Tribunal als rein ar- beitsrechtlichen Instanzen. Die Beschäftigung mit der...
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