Die Stiftung
Jahreshefte zum Stiftungswesen- 2. Jahrgang / 2008
Series:
Edited By Bernd Andrick, Gerd Hellmig, Axel Janitzki and Markus Schewe
Zur historischen Herkunft von (,ewige’) Dauer und Nachhaltigkeit’ im Stiftungsrecht
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Zur historischen Herkunft von (,ewige’) Dauer und Nachhaltig keit’ im Stiftungsrecht Kl a u s N euhoff * I. Neue Begrifflichkeiten im BGB-Stiftungsrecht II. Zur Dauer von Stiftungen III. Institutionen als Gewährleister von Dauer IV. Zur religiösen Herkunft von ,Dauer’ V. Philosophische Bemühungen um die Ewigkeit I. Neue Begrifflichkeiten im BGB-Stiftungsrecht Es darf in diesen aufgeklärten’ Kreisen vorausgesetzt werden, dass im Jahre 2002 das BGB-Stiftungsrecht zivilrechtlich - angeblich - aus der Wilhelmini schen Zeit in die Neuzeit verbracht wurde. Eigentlich waren sich die politischen wie auch administrativen diesbezüglich kundigen Thebaner in Bund und Län dern jedoch einig, dass eine Reform weder dringlich noch notwendig sei. Dass die Stiftungsrechtsreform dennoch kam, ist dem Druck sog. zivilgesellschaftli cher Kräfte zu verdanken. Allerdings: Heraus kam letzten Endes eine Mini- Reform, die hinten und vorne nicht befriedigen konnte1. Anders dagegen die Re form des Gemeinnützigkeitsrechts vom Herbst 2007, die insbesondere für Stif tungen einige Erleichterungen und für deren Errichtung wichtige Anreize brach te2. Es tauchten jedoch neue (zivilrechtliche) Begriffe auf, die ,wir’ bislang so nicht kannten. Da ist zunächst einmal Anerkennung’, was einen Paradigmen wechsel signalisieren will, aber für diesen - immer noch - Verwaltungsakt eines Bundeslandes eher eine Erwartungshaltung des Bundesgesetzgebers ausdrückt, dass die die neue (BGB-) Rahmengesetzgebung ausfüllende, daher zeitnah zu novellierende Landesgesetzgebung und insbesondere die zuständigen Landesbe hörden den Wink aus Berlin in ihren Gesetzeswerken und im Verwaltungshan deln verstehen mögen, nämlich das Procedere...
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