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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rechtliche Einordnung und Haftungsverfassung unter Berücksichtigung der englischen LLP

von Isabel Kristin Fischer (Autor:in)
©2015 Dissertation 236 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin setzt sich mit den bislang noch ungeklärten Fragen der praxisrelevanten Haftungskonstellationen des Innen- und Außenverhältnisses der 2013 neu eingeführten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) auseinander. Den Schwerpunkt des Buches bildet die Untersuchung des Haftungsregimes dieser neuen Rechtsformvariante aus der Perspektive von anwaltlichen Zusammenschlüssen. Darüber hinaus arbeitet die Autorin die in der Praxis bestehenden Haftungsrisiken heraus und zeigt die Möglichkeiten zur Vermeidung einer persönlichen Einstandspflicht auf. Ein Vergleich zur herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft sowie zur englischen LLP stellt die jeweiligen Haftungsverfassungen bewertend gegenüber.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Die Berufsausübung des Rechtsanwaltes im Wandel der Zeit
  • B. Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung
  • Kapitel 1: Entwicklung des Partnerschaftsgesellschaftsrechts
  • A. Entstehungsgeschichte der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft
  • I. Erste Initiativen zur Schaffung eines Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
  • II. Gesetzesentwurf von 1971
  • III. Gesetzesentwurf von 1975/1976
  • IV. Gesetzesentwurf von 1994/1995
  • V. Novelle von 1998
  • B. Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • I. Rechtstatsächliche Entwicklungen: Der Trend zur LLP
  • II. Die PartG mbB als Reaktion des Gesetzgebers
  • Kapitel 2: Rechtliche Einordnung der PartG mbB
  • A. Rechtliche Qualifikation der PartG mbB
  • I. Charakteristika der PartG mbB
  • II. PartG mbB als juristische Person?
  • 1. Unterschiede zwischen der juristischen Person und der Außenpersonengesellschaft nach ihrem ursprünglichen Verständnis
  • a) Juristische Person
  • b) Rechtsfähige Außenpersonengesellschaft
  • 2. Annäherung der beiden Rechtsträger nach ihrem heutigen Verständnis
  • a) Gemeinsamkeiten von juristischer Person und rechtsfähiger Außenpersonengesellschaft
  • b) Weitere Annäherung durch Einführung der PartG mbB
  • 3. Gleichstellung der rechtsfähigen Außenpersonengesellschaft mit der juristischen Person als letzter Schritt der Annäherung?
  • a) Der Ansatz Raisers
  • b) Der Ansatz Raisers aus heutiger Sicht
  • aa) Verbleibende Strukturunterschiede zwischen juristischer Person und rechtsfähiger Außenpersonengesellschaft
  • aaa) Fremd- / Selbstorganschaft
  • bbb) Mehrheits- / Einheitsprinzip
  • ccc) Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
  • ddd) Zulässigkeit einer Einpersonengesellschaft
  • eee) Rechtsfähigkeit / Rechtspersönlichkeit
  • bb) Fazit
  • B. Einordnung der PartG mbB in das gesellschaftsrechtliche System
  • I. Haftungsverfassung von juristischer Person und Personengesellschaft vor ihrem jeweiligen ursprünglichen dogmatischen Hintergrund
  • 1. Haftungsbeschränkung und Mindeststammkapital als Konsequenz der eigenen Rechtspersönlichkeit der juristischen Person
  • 2. Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft als Konsequenz der als Gruppe verbundenen Gesellschafter
  • 3. Geschlossenes System beider Haftungsverfassungen
  • II. Einordnung der PartG mbB in dieses System
  • 1. Besonderheiten der PartG mbB als Personengesellschaft mit beschränkter Haftung
  • 2. Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung als Systembruch im deutschen Gesellschaftsrecht?
  • a) Haftungsbeschränkung bei der PartG mbB als konsequente Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts
  • b) Pflicht zum Unterhalt einer Berufshaftpflichtversicherung als systemgerechtes Korrelat zur partiellen Haftungsbeschränkung
  • c) Fazit
  • 3. PartG mbB als neuer Gesellschaftstypus der Personengesellschaften
  • Kapitel 3: Die Haftungsverfassung der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft
  • A. Haftung der Gesellschaft
  • I. Haftung für allgemeine Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • II. Haftung für Verbindlichkeiten aus einer Pflichtverletzung des Anwaltsvertrages
  • 1. Zurechnung des Fehlverhaltens der Partner nach § 31 BGB analog
  • 2. Zurechnung des Fehlverhaltens Angestellter nach § 278 BGB
  • B. Persönliche Haftung der Partner nach § 8 Abs. 1 S. 1 PartGG
  • I. Umfang der persönlichen Haftung der Partner
  • II. Persönliche Haftung der Scheinpartner
  • 1. Meinungsstand
  • 2. Stellungnahme
  • C. Haftungskonzentration auf den bearbeitenden Partner nach § 8 Abs. 2 PartGG
  • I. Haftungsbegründende Ansprüche
  • II. Befassung mit der Bearbeitung eines Auftrags
  • 1. Auftrag iSd § 8 Abs. 2 PartGG
  • 2. Befassung iSd § 8 Abs. 2 PartGG
  • a) Aktive Mitwirkungshandlung
  • b) Unterlassene Ausführung bzw. Überwachung bei bestehendem internen Geschäftsverteilungsplan
  • aa) Meinungsstand in der Literatur
  • bb) Stellungnahme
  • 3. Beitrag von untergeordneter Bedeutung
  • a) Meinungsstand in der Literatur
  • aa) Interner Beitrag ohne Manifestation im Außenverhältnis
  • bb) Interner Beitrag mit Manifestation im Außenverhältnis
  • b) Stellungnahme
  • aa) Bearbeitungsbeitrag ohne Manifestation im Außenverhältnis
  • bb) Bearbeitungsbeitrag mit Manifestation im Außenverhältnis
  • aaa) Bestimmung der Bedeutung anhand objektiver Betrachtung der Mitwirkungshandlung
  • bbb) Bestimmung der Bedeutung anhand des Maßes der Verantwortung
  • ccc) Zwischenfazit
  • ddd) Lösungsansatz: Gemischt-objektiv-subjektive Betrachtungsweise
  • (1) Voraussetzungen
  • (2) Maßgeblicher Zeitpunkt
  • 4. Haftungssituation, wenn kein Partner befasst war
  • 5. Haftungskonzentration auch auf den Scheinpartner?
  • a) Haftung nach Ansicht der Rechtsprechung
  • b) Stellungnahme
  • aa) Ausschließliche Befassung des Scheinpartners
  • aaa) Wortlaut des § 8 Abs. 2 PartGG
  • bbb) Sinn und Zweck des § 8 Abs. 2 PartGG
  • ccc) Praktische Erwägungen
  • ddd) Keine entgegenstehenden Grundsätze
  • bb) Befassung des Scheinpartners und eines echten Partners
  • D. Haftung des ein- und austretenden Partners
  • I. Haftung des eintretenden Partners
  • 1. Haftung des eintretenden Partners nach § 8 Abs. 1 PartGG
  • 2. Haftungskonzentration auf den eintretenden Partner nach § 8 Abs. 2 PartGG
  • a) Begehung des haftungsauslösenden beruflichen Fehlers vor Eintritt des Partners
  • aa) Haftung des eintretenden Partners nach Ansicht der Rechtsprechung
  • bb) Kritische Würdigung der Rechtsprechung
  • b) Begehung des haftungsauslösenden beruflichen Fehlers nach Eintritt des Partners
  • II. Haftung des ausgeschiedenen Partners
  • E. Vertragliche Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten
  • I. Summenmäßige Haftungsbeschränkung, § 52 Abs. 1 BRAO
  • II. Haftungsbeschränkung auf einen einzelnen Partner, § 52 Abs. 2 S. 2 BRAO
  • 1. Regelungsinhalt
  • 2. Tatbestandsvoraussetzungen
  • 3. Verhältnis des § 8 Abs. 2 PartGG zu § 52 Abs. 2 BRAO
  • F. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Kapitel 4: Die Haftungsverfassung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • A. Haftung der Gesellschaft
  • B. Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler
  • I. Umfang der Haftungsbeschränkung
  • 1. Verbindlichkeit der Gesellschaft
  • 2. Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung
  • a) Vertragliche Verbindlichkeiten aus beruflichen Fehlern
  • b) Deliktische Verbindlichkeiten aus beruflichen Fehlern
  • 3. Sonstige Verbindlichkeiten
  • II. Die Berufshaftpflichtversicherung der PartG mbB
  • 1. Berufsrechtliche Vorgaben
  • 2. Abschluss und Rechtsnatur der Berufshaftpflichtversicherung
  • 3. Verhältnis der Berufshaftpflichtversicherung der PartG mbB zur Berufshaftpflichtversicherung des einzelnen Rechtsanwaltes
  • a) Berufshaftpflichtversicherung des einzelnen Rechtsanwaltes als Zulassungsvoraussetzung
  • b) Berufshaftpflichtversicherung der PartG mbB als Voraussetzung der Haftungsbeschränkung
  • c) Unterschiedliche Schutzrichtungen beider Berufshaftpflichtversicherungen
  • d) Abschluss beider Versicherungen durch eine Sozietätspolice
  • 4. Unterhalten der Berufshaftpflichtversicherung
  • 5. Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
  • a) Reine Anwalts-PartG mbB
  • aa) Berufsrechtlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme
  • bb) Angemessenheit der Mindestversicherungssumme
  • aaa) Ausgangslage: Gläubigerschutz
  • bbb) Vergleich zur Situation bei der GmbH
  • b) Interdisziplinäre PartG mbB
  • 6. Begrenzung der Mindestversicherungssumme
  • a) Begrenzung auf die Anzahl der Partner
  • b) Maßgebliche Anzahl der zu berücksichtigenden Partner
  • aa) Begriff des Partners iSd § 51a Abs. 2 S. 2 BRAO
  • bb) Berücksichtigung von Scheinpartnern
  • cc) Rechtsfolge bei Nichtberücksichtigung sämtlicher Partner
  • aaa) Maßgeblicher Zeitpunkt
  • bbb) Praktische Auswirkungen
  • c) Personenunabhängigkeit der Berufshaftpflichtversicherung
  • d) Minimum: Vierfache Maximierung
  • 7. Schutzmechanismen zugunsten des Gläubigers
  • a) „Faktische Pflichtversicherung“
  • aa) Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung durch die PartG mbB
  • bb) Direktanspruch des geschädigten Gläubigers gegen die Versicherung
  • b) Wissentliche Pflichtverletzung des Rechtsanwaltes
  • 8. Entfall der Versicherungsleistung
  • a) Vorsätzliche Pflichtverletzung und vorsätzliche Schadenszufügung
  • b) Ausschöpfung der Versicherungssumme
  • C. Haftungssituation bei Nichteinhaltung der namensrechtlichen Anforderungen
  • I. Namensrechtliche Anforderungen
  • II. Haftung bei Verstoß gegen namensrechtliche Anforderungen
  • 1. Firmenrechtliche Natur der namensrechtlichen Vorschriften
  • 2. Haftungsrelevante Konstellationen beim Wechsel in eine PartG mbB
  • a) Keine Führung des Rechtsformzusatzes im Rechtsverkehr trotz Eintragung in das Partnerschaftsregister
  • aa) Haftung nach den allgemeinen Regeln
  • aaa) Ansatz der Rechtsprechung und der h.M. in der Literatur
  • bbb) Übertragbarkeit des Ansatzes auf die PartG mbB
  • ccc) Kritische Würdigung
  • (1) Direkte Anwendbarkeit des § 179 Abs. 1 BGB
  • (2) Analoge Anwendbarkeit des § 179 Abs. 1 BGB
  • bb) Haftung nach § 8 Abs. 2 PartGG analog?
  • cc) Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG analog?
  • dd) Haftung nach § 823 BGB?
  • ee) Haftung aus c.i.c., §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, Abs. 3, 241 Abs. 2 BGB
  • aaa) Anspruchsvoraussetzungen
  • (1) Pflichtverletzung im vorvertraglichen Schuldverhältnis
  • (2) Haftungsschuldner
  • (3) Verschulden
  • bbb) Rechtsfolge
  • ccc) Ergebnis
  • ff) Fazit
  • b) Keine Änderung des Namens im Partnerschaftsvertrag nach Wechsel in die PartG mbB
  • aa) Keine Haftung nach dem alten Haftungsregime
  • bb) Abhängigkeit der Haftung von der Führung des Rechtsformzusatzes im Rechtsverkehr
  • c) Keine Eintragung des durch Partnerschaftsvertrag geänderten Namens in das Partnerschaftsregister
  • aa) Haftung nach § 15 Abs. 1 HGB iVm § 8 Abs. 1, Abs. 2 PartGG
  • bb) Ausschluss der Haftung bei Kenntnis der wahren Rechtsform
  • III. Zusammenfassung
  • D. Eingreifen der Haftungsbeschränkung beim Wechsel in die PartG mbB
  • I. Vertragsschluss nach vollendetem Wechsel in die PartG mbB
  • 1. Allgemeine Voraussetzungen des Wechsels in eine PartG mbB
  • 2. Zeitpunkt der Vollendung des Wechsels von einer PartG in eine PartG mbB
  • 3. Zeitpunkt der Vollendung des Wechsels von einer GbR in eine PartG mbB
  • II. Vertragsschluss vor vollendetem Wechsel in die PartG mbB
  • 1. Nachhaftung für bereits begründete Verbindlichkeiten
  • 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Begründung einer Verbindlichkeit
  • a) Vertragsschluss als maßgeblicher Zeitpunkt
  • b) Pflichtverstoß als maßgeblicher Zeitpunkt
  • c) Stellungnahme
  • E. Existenzvernichtungshaftung der Partner?
  • I. Ausgangslage: Kapitalentzug durch die Partner
  • II. Darstellung der Existenzvernichtungshaftung des GmbH Gesellschafters nach den Grundzügen der Rechtsprechung
  • 1. Entwicklung der Rechtsprechung zur Existenzvernichtungshaftung
  • 2. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge der Haftung aus existenzvernichtendem Eingriff nach der TRIHOTEL Entscheidung des BGH
  • a) Tatbestandsvoraussetzungen nach § 826 BGB
  • aa) Kompensationsloser Eingriff in das Gesellschaftsvermögen
  • bb) Eingriff führt zur Insolvenz der Gesellschaft bzw. vertieft diese
  • cc) Vorsatz
  • b) Rechtsfolge
  • III. Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum existenzvernichtenden Eingriff auf die PartG mbB
  • 1. Meinungsstand in der Literatur
  • 2. Stellungnahme
  • a) Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens der PartG mbB im Vergleich zur GmbH
  • aa) Funktion des Gesellschaftsvermögens bei der GmbH und der PartG mbB
  • bb) Besonderheiten bei der Rechtsanwalts-GmbH
  • b) Fazit
  • IV. Ergebnis
  • F. Haftung der Partner wegen unzureichender Ausstattung des Gesellschaftsvermögens?
  • I. Pflicht zum Vorhalt eines angemessen Kapitals bei der PartG mbB?
  • 1. Grundsatz der angemessenen Kapitalausstattung bei der GmbH
  • a) Meinungsstand in der Literatur
  • aa) Befürworter der Pflicht zur angemessenen Kapitalausstattung der GmbH
  • bb) Gegner der Pflicht zur angemessenen Kapitalausstattung der GmbH
  • b) Stellungnahme
  • 2. Rückschlüsse von der GmbH auf die PartG mbB
  • a) Gläubigerschutz in der GmbH und der PartG mbB
  • aa) Gläubigerschutz bei allgemeinen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • bb) Gläubigerschutz bei Verbindlichkeiten aus beruflichen Fehlern
  • b) Fazit
  • 3. Intention des Gesetzgebers bei Schaffung der PartG mbB
  • II. Ergebnis
  • G. Haftung der Partner wegen risikoinadäquater Versicherungssumme?
  • I. Haftung nach § 826 BGB
  • 1. Risikounangemessene Versicherungssumme als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung?
  • a) Wertentscheidung des Gesetzgebers
  • b) Sinn und Zweck der Rechtsformvariante der PartG mbB
  • c) Praktische Schwierigkeiten bei der Bewertung der Angemessenheit
  • 2. Fazit
  • II. Haftung nach § 280 Abs. 1 BGB iVm dem Partnerschaftsvertrag wegen Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht
  • 1. Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft
  • 2. Treuepflicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
  • 3. Fazit
  • H. Insolvenzverschleppungshaftung der Partner
  • I. Zivilrechtliche Haftung der Partner wegen Insolvenzverschleppung
  • 1. Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1 S. 1 InsO
  • 2. Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1 S. 2 InsO
  • a) Direkte Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 S. 2 InsO
  • b) Teleologische Reduktion des § 15a Abs. 1 S. 2 InsO
  • c) Analoge Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 S. 2 InsO
  • II. Strafrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung
  • I. Vertragliche Haftungsbeschränkungsvereinbarungen
  • I. Vertragliche Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten
  • II. Geltung bestehender Haftungsbeschränkungsvereinbarungen nach Wechsel in die PartG mbB
  • 1. Begründung der Verbindlichkeit vor Wechsel in die PartG mbB
  • 2. Begründung der Verbindlichkeit nach Wechsel in die PartG mbB
  • a) Wirksamkeit der Haftungsbeschränkungsvereinbarung
  • b) Geltungserhaltende Reduktion
  • J. Innenhaftung der Partner
  • I. Nachschusspflicht der Partner bei Liquidation der PartG mbB
  • 1. Anspruchsvoraussetzungen und Auswirkungen
  • 2. Ausschluss der Nachschusspflicht im Partnerschaftsvertrag
  • a) Ausdrücklicher Ausschluss im Partnerschaftsvertrag
  • b) Konkludenter Ausschluss im Partnerschaftsvertrag
  • aa) Konkludenter Ausschluss für berufsbedingte Gesellschaftsschulden
  • bb) Konkludenter Ausschluss für Verluste durch sonstige Verbindlichkeiten
  • II. Haftung der Partner gegenüber der PartG mbB wegen Verletzung des Partnerschaftsvertrages
  • 1. Pflichtverletzung des Partnerschaftsvertrages durch pflichtwidriges Handeln im Außenverhältnis
  • 2. Verschulden
  • a) Eigenübliche Sorgfalt
  • aa) Anwendbarkeit der diligentia quam in suis in der Berufsausübungsgesellschaft
  • aaa) Meinungsstand in der Literatur
  • bbb) Stellungnahme
  • bb) Kein konkludenter Ausschluss der diligentia quam in suis
  • b) Haftungsausschluss für fahrlässiges Handeln im Partnerschaftsvertrag
  • III. Haftung der Partner gegenüber der PartG mbB aus deliktischem Handeln
  • 1. Innenregress der PartG mbB gegen den deliktisch handelnden Partner aus § 280 Abs. 1 BGB
  • 2. Innenregress der PartG mbB gegen den deliktisch handelnden Partner aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB
  • IV. Ergebnis
  • K. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Kapitel 5: Die Haftungsverfassung der englischen Limited Liability Partnership mit Verwaltungssitz in Deutschland
  • A. Ausgangspunkt der Untersuchung
  • B. Rechtsverhältnisse der englischen LLP mit Verwaltungssitz in Deutschland
  • I. Zulässigkeit der Sitzverlegung nach englischem Recht
  • II. Rechtliche Behandlung der LLP im Inland
  • 1. Rechtliche Anerkennung der LLP vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH
  • a) Anknüpfungspunkt Gesellschaftsstatut: Sitz- und Gründungstheorie
  • b) Rechtsprechung des EuGH
  • 2. Anwendbare Rechtsordnung im Inland
  • a) Gesellschaftsrechtliche Haftung
  • b) Haftung nach dem allgemeinen Verkehrsrecht
  • aa) Anwendbares Vertragsrecht
  • bb) Anwendbares Deliktsrecht
  • C. Haftung der Gesellschaft
  • I. Haftung der LLP für allgemeine Verbindlichkeiten
  • II. Haftung der LLP wegen Pflichtverletzung des Anwaltsvertrages
  • D. Haftung der Gesellschafter
  • I. Gesellschaftsrechtliche Haftung der Gesellschafter
  • 1. Keine persönliche Haftung für Gesellschaftsschulden
  • 2. Haftungsdurchgriff
  • a) Haftungsdurchgriff nach englischem Gesellschaftsrecht
  • aa) Single economic unit
  • bb) Facade
  • cc) Agency
  • b) Haftungsdurchgriff nach deutschem Gesellschaftsrecht
  • II. Deliktische Haftung der Gesellschafter
  • 1. Deliktische Haftung nach englischem Deliktsrecht
  • 2. Deliktische Haftung nach deutschem Deliktsrecht
  • E. Korrektur der Haftungssituation?
  • I. Meinungsstand in der Literatur
  • 1. Befürworter einer Korrektur der Haftungssituation
  • 2. Gegner einer Korrektur der Haftungssituation
  • II. Stellungnahme
  • F. Insolvenzverschleppungshaftung der Gesellschafter
  • I. Anwendbare Rechtsordnung
  • 1. Meinungsstand in der Literatur
  • 2. Stellungnahme
  • II. Insolvenzverschleppungshaftung nach deutschem Recht
  • 1. Insolvenzantragspflicht
  • 2. Versäumen oder Verzögern der rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages
  • G. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten
  • H. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Kapitel 6: Vergleich der Rechtsformen
  • A. PartG versus PartG mbB
  • I. Haftungsverfassung
  • II. Gläubigerschutz
  • III. Ergebnis
  • B. PartG versus LLP
  • I. Haftungsverfassung
  • II. Gläubigerschutz
  • III. Ergebnis
  • C. PartG mbB versus LLP
  • I. Haftungsverfassung
  • II. Gläubigerschutz
  • III. Ergebnis
  • Zusammenfassende Betrachtung
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A.  Die Berufsausübung des Rechtsanwaltes im Wandel der Zeit

Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes hat im Laufe der Zeit einen Wandel erfahren. Der Rechtsanwalt übte früher seinen Beruf üblicherweise in einer Einzelpraxis aus. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die gemeinsame Berufsausübung von Rechtsanwälten kritisch gesehen. Das Berufsbild des Rechtsanwaltes stand seit jeher unter dem Leitbild der freien Advokatur. Mit der „Freiheit der Advokatur“ wurde ursprünglich die Forderung nach einer von staatlicher Kontrolle losgelösten Berufsausübung im Sinne einer institutionellen Freiheit verstanden.2 In seiner weiteren Entwicklung wurde das Verständnis der freien Advokatur durch die Vorstellung einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und durch persönliche Fähigkeiten geprägten Erbringung der beruflichen Tätigkeit weiter spezifiziert.3 Mit diesem Verständnis der freien anwaltlichen Tätigkeit vermochte die Ausübung des Berufes in einer Sozietät kaum vereinbar sein. So wurde befürchtet, dass eine gemeinsame Berufsausübung mehrerer Rechtsanwälte nur zur Steigerung der anwaltlichen Leistung in quantitativer Hinsicht führe, wobei aber gerade die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit eine Einbuße erfahre.4 Vor allem der Zusammenarbeit in anwaltlichen Großbetrieben wurde eine „geschäftsmäßige Routine“ und „mechanische Betriebsamkeit“ zugeschrieben, hinter der die selbständige und persönliche Ausübung des Berufes zurückgedrängt werden würde.5

Dieses Misstrauen gegenüber der gemeinschaftlichen Berufsausübung wurde nicht nur durch den aufkommenden Ruf nach Spezialkenntnissen des Rechtsanwaltes aufgeweicht, sondern auch durch die grundsätzliche Billigung anwaltlicher Zusammenarbeit durch die höchstrichterliche Rechtsprechung Anfang der 1960er Jahre.6 Mit der Möglichkeit des Zusammenschlusses stellte sich zugleich die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Berufsrechtliche Vorschriften zur Zusammenarbeit fanden sich damals in den sog. Standesregeln. Diese normierten in den §§ 28, 29 die gemeinschaftliche Berufsausübung von Rechtsanwälten in einer Sozietät.7 Unter einer Sozietät verstand man seinerzeit nur den Zusammenschluss in einer GbR.8 ← 27 | 28 → Charakteristisch für die GbR als Personengesellschaft ist die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter und die mit der personalistischen Struktur einhergehende persönliche Haftung der Gesellschafter. Diese Rechtsform erschien zunächst für die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte geeignet, da der Zusammenschluss stets in einer örtlichen Sozietät erfolgte und die persönliche Leistungserbringung sowie die persönliche Verbürgung selbstverständlich mit der Anwaltstätigkeit verbunden waren.

Mit der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 1988 begann im Hinblick auf die Ortsbezogenheit der Zusammenschlüsse eine Wendung: Durch das Urteil des EuGH war es nunmehr Rechtsanwälten aus der Europäischen Gemeinschaft möglich, vor inländischen Gerichten aufzutreten.9 Die inländischen Rechtsanwälte sahen sich in ihrer Berufsausübung im Gegensatz zu ihren Kollegen aus dem EG-Ausland dahingehend beschränkt, dass die Vertretung in Zivilsachen nur im Landgerichtsbezirk der Zulassung möglich war.10 Um diesen Nachteil auszugleichen, bildeten sich Sozietäten aus Rechtsanwälten, die sich über den örtlichen Landgerichtsbezirk hinaus zusammenschlossen.11 Die Zulässigkeit des Zusammenschlusses in einer überörtlichen Sozietät wurde im weiteren Verlauf vom BGH ausdrücklich bestätigt.12

Die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten in überregionalen Berufsausübungsgemeinschaften wurde auch vor der Frage nach einer noch größeren Spezialisierung und Fachkenntnis des einzelnen Rechtsanwaltes immer populärer. Mit der steigenden Zahl der Rechtsanwälte innerhalb eines Zusammenschlusses bildete sich zunehmend das Bedürfnis nach einer Haftungsbeschränkung heraus. Die GbR mit der persönlichen Haftung aller Gesellschafter kann dem Bedürfnis nach einer gesetzlichen Beschränkung der Haftung nicht gerecht werden.

Eine Flucht in die Handelsgesellschaften bleibt den Freiberuflern verwehrt, da nach §§ 105 Abs. 1 HGB, 161 Abs. 1 HGB der Unternehmenszweck die Führung eines Handelsgewerbes sein muss. Den Rechtsanwälten blieb daher zunächst nur die Möglichkeit sich weiterhin in der Rechtsform der GbR zusammenzuschließen und eine Haftungsbeschränkung mittels individualvertraglicher Vereinbarung herbeizuführen.

Details

Seiten
236
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653061031
ISBN (ePUB)
9783653950830
ISBN (MOBI)
9783653950823
ISBN (Hardcover)
9783631666470
DOI
10.3726/978-3-653-06103-1
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (August)
Schlagworte
Englische LLP Anwaltshaftung Haftungsbeschränkung Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 236 S.

Biographische Angaben

Isabel Kristin Fischer (Autor:in)

Isabel Kristin Fischer studierte Rechtswissenschaften in Augsburg. Nach dem Referendariat promovierte sie an der Universität Augsburg und arbeitete dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien im Bereich Gesellschaftsrecht. Seither ist sie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.

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