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Die Haftung der Organe einer Aktiengesellschaft bei Entscheidungen unter Rechtsunsicherheit

De lege lata et ferenda

von Kai Sofia Loth (Autor:in)
©2016 Dissertation XV, 174 Seiten

Zusammenfassung

Die Innenhaftung der Organe ist streng. Literatur und Rechtsprechung formulieren stetig neue Anforderungen, die zu einer Steigerung des Haftungsrisikos führen. Das Buch setzt sich mit Ansätzen für Haftungserleichterungen auseinander. Die Autorin geht insbesondere der Frage nach, ob die sog. Business Judgment Rule auf Entscheidungen unter Rechtsunsicherheit übertragbar ist. Sie untersucht hierfür die Entwicklung der Business Judgment Rule, speziell deren Tatbestandsmerkmale, unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien. Daneben erörtert sie das Institut eines unverschuldeten Rechtsirrtums und die Rechtsprechung zur Einholung fachkundigen Rats. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Autorin eine Legal Judgment Rule, die nach ihrer Ansicht bereits auf der Ebene der Pflichtverletzung von einer Haftung befreien kann.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einleitung und Gang der Untersuchung
  • I. Entwicklung von Gesetz und Rechtsprechung
  • II. Ausgangspunkt zur Anfertigung dieser Arbeit
  • III. Gang der Untersuchung
  • B. Die Rechtsgrundlagen der aktienrechtlichen Organhaftung
  • I. Vorstandshaftung
  • 1. Innenhaftung
  • 2. Außenhaftung
  • II. Aufsichtsratshaftung
  • 1. Innenhaftung
  • 2. Außenhaftung
  • C. Der Sorgfaltsmaßstab der Organe einer Aktiengesellschaft
  • I. Der Sorgfaltsmaßstab des Vorstands
  • 1. Erhöhte Sorgfaltsanforderungen
  • 2. Normativer Maßstab
  • 3. Doppelfunktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG
  • 4. Konkretisierung des Sorgfaltsmaßstabs
  • a. Bedeutung des Vorstands
  • b. Persönliche und fachliche Anforderungen an die Vorstandsmitglieder
  • aa. Aktiengesetz
  • bb. Rechtsprechung
  • cc. Deutscher Corporate Governance Kodex
  • dd. Satzung
  • ee. Ausstrahlung des Aufsichtsrechts
  • ff. Zwischenergebnis
  • c. Aufgaben des Vorstands
  • aa. Leitung der Gesellschaft
  • bb. Geschäftsführungsbefugnis
  • (1) Ressortverantwortung
  • (2) Organisations- und Beobachtungspflicht
  • (3) Legalitätspflicht
  • (a) Herleitung
  • (b) Gegenstand der Legalitätspflicht
  • (aa) Interne und externe Pflichtenbindung
  • (bb) Legalitätsdurchsetzungspflicht
  • (c) Durchbrechung
  • cc. Vertretungsbefugnis
  • d. Ergebnis
  • II. Der Sorgfaltsmaßstab des Aufsichtsrats
  • 1. Bedeutung des Aufsichtsrats
  • 2. Persönliche und fachliche Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder
  • a. Aktiengesetz
  • b. Rechtsprechung
  • c. Deutscher Corporate Governance Kodex
  • d. Satzung
  • e. Literaturstimmen
  • f. Zwischenergebnis
  • 3. Überblick über die Aufgaben des Aufsichtsrats
  • a. Überwachung und Beratung des Vorstands
  • b. Personalkompetenz
  • c. Rechnungslegung
  • d. Vertretung der Gesellschaft dem Vorstand gegenüber
  • 4. Ergebnis
  • D. Das unternehmerische Ermessen der Organe einer Aktiengesellschaft
  • I. Ursprung / Entstehung
  • 1. Reichsgericht
  • 2. Gesetzgebungs- / Rechtsprechungsentwicklung
  • 3. Ergebnis
  • II. Bedeutung / Legitimation
  • 1. Ökonomische Gesichtspunkte
  • 2. Psychologische Gesichtspunkte
  • III. Geltendmachung
  • IV. Business Judgment Rule
  • 1. Dogmatik
  • a. Tatbestandsausschlussgrund
  • b. Unwiderlegbare Vermutung
  • c. Konkretisierung objektiver Pflichten
  • d. UMAG
  • e. Stellungnahme
  • 2. Tatbestandsvoraussetzungen
  • a. Unternehmerische Entscheidung
  • aa. Entscheidung
  • bb. Unternehmerisch
  • (1) ARAG/Garmenbeck
  • (2) UMAG
  • (3) Chancen und Risiken
  • (4) Betriebswirtschaftliche Reichweite
  • (5) Zweckmäßigkeitserwägungen
  • (6) Rückschaufehler / Unsicherheit / Zukunftsgerichtetheit
  • cc. Stellungnahme
  • b. Handeln auf der Grundlage angemessener Information
  • aa. Umfang der Informationsgrundlage
  • (1) Gesetzesbegründung
  • (2) Rechtsprechung
  • bb. Kontrolle des Umfangs der Informationsgrundlage
  • (1) Rechtsprechung / UMAG
  • (2) Unternehmerische Entscheidung
  • (3) Beurteilungsspielraum
  • (4) Vernünftigerweise / ohne grobe Fahrlässigkeit
  • (5) Plausibilitätskontrolle
  • (6) Rationalitätskontrolle
  • (7) Herabsenkung gerichtlicher Kontrolle
  • cc. Stellungnahme
  • c. Handeln zum Wohle der Gesellschaft
  • d. Handeln ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse
  • e. Handeln im guten Glauben
  • 3. Fazit und Stellungnahme
  • E. Der unverschuldete Rechtsirrtum der Gesellschaftsorgane
  • I. Anforderungen an einen unverschuldeten Rechtsirrtum nach der Rechtsprechung
  • II. Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums bei den Organen der AG
  • III. Vertrauen auf Informationen Dritter
  • 1. Entstehung der Rechtsprechung zum Vertrauen auf fachkundigen Rat
  • 2. Hintergrund der Rechtsprechungsentwicklung
  • 3. Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Rechtsprechung
  • a. Beratung durch unabhängigen, fachlich qualifizierten Berufsträger
  • aa. Beratung
  • bb. Fachliche Qualifikation
  • cc. Unabhängigkeit des Beraters
  • (1). Thematische Vorbefassung
  • (2). Unternehmensinterne Rechtsabteilung
  • b. Umfassende Informationsgrundlage
  • c. Plausibilitätsprüfung
  • aa. Umfang
  • bb. Form des Gutachtens
  • cc. Erforderlichkeit
  • 4. Entlastungsebene
  • 5. Gerichtliche Kontrolle
  • 6. Stellungnahme
  • 7. Fazit
  • IV. Zurechnung fremden Verschuldens
  • 1. Sinn und Zweck des § 278 BGB
  • 2. Auffassung des BGH und der h.M. im Schrifttum
  • 3. Aufgaben und Stellung der Organe
  • 4. Inanspruchnahme Dritter als Pflicht
  • 5. Fazit und Stellungnahme
  • V. Ergebnis
  • F. Haftungsbeschränkungen bei Vorliegen einer unsicheren Rechtslage
  • I. Der Umgang mit (Rechts-)Unsicherheiten in anderen Rechtsgebieten
  • 1. Rechtsberaterhaftung
  • 2. Subjektiver Fehlerbegriff in der Handels- und Steuerbilanz
  • 3. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 lit. b), Satz 5 KStG
  • 4. § 48a Abs. 2 Satz 2 KWG
  • 5. Kartellrechtliche Legalausnahme / Selbsteinschätzung
  • 6. Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen
  • 7. „Reliance“-Grundsatz
  • 8. Haftung für ärztliche Behandlungsfehler
  • 9. Beurteilungsspielraum im Verwaltungsrecht
  • 10. Unberechtigte Geltendmachung von Ansprüchen
  • 11. Fazit
  • II. Lösungsansätze der Literatur
  • 1. Herabsenkung des Sorgfaltsmaßstabs und summenmäßige Beschränkung der Haftung
  • a. Haftungsbegrenzung de lege lata
  • aa. Privatautonome Vereinbarungen in Satzung oder Anstellungsvertrag
  • bb. Bestehende Haftungsbegrenzungen
  • (1) Regressausschluss bei Bußgeldern
  • (2) Haftungsbeschränkung aufgrund aktienrechtlicher Fürsorgepflicht
  • (3) Haftungsbeschränkung nach arbeitsrechtlichem Vorbild
  • (4) Haftungsbeschränkung aufgrund der „ARAG/Garmenbeck“-Doktrin
  • (5) Haftungsbeschränkung aufgrund Verfassungsrechts
  • b. Haftungsbegrenzung de lege ferenda
  • aa. Absenkung des Sorgfaltsmaßstabs
  • bb. Haftungshöchstgrenzen
  • cc. Billigkeitsklausel
  • c. Zwischenfazit
  • 2. Ausschluss des Verschuldens
  • 3. Ausschluss der Pflichtverletzung
  • a. Vertretbarkeitsthese
  • b. Optimierungsthese
  • c. Grundsatz des sichersten Weges
  • d. Legal Judgment Rule
  • e. Zwischenfazit
  • 4. Fazit
  • III. Unterschiede der Verortung einer Haftungsentlastung hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen
  • 1. Abberufung des Organmitglieds
  • 2. Anfechtung erteilter Entlastungen
  • 3. Einwand pflichtgemäßen Alternativverhaltens
  • 4. D&O Versicherungen
  • 5. Garantien
  • 6. Sonstiges
  • 7. Fazit
  • G. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
  • Literaturverzeichnis

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A.   Einleitung und Gang der Untersuchung

Ein Dauerbrenner der rechtswissenschaftlichen1, aber auch der gesellschaftlichen2 und politischen Diskussion3 ist die aktienrechtliche Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat. Während in einigen Jahren die Zurückhaltung der Inanspruchnahme von Organmitgliedern bemängelt wurde, galt in anderen Jahren das Haftungsrisiko von Managern als nicht akzeptabel4. Spektakuläre Haftungsfälle5 und die Entwicklung der Märkte, insbesondere die Finanzmarktkrise 2008/2009, waren dabei Katalysator.

I.   Entwicklung von Gesetz und Rechtsprechung

Nicht unbeeinflusst ließ die vermehrte Diskussion auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der BGH stellte in der „ARAG/Garmenbeck“-Entscheidung6 die grundsätzliche Pflicht des Aufsichtsrats zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder klar. Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)7 sowie durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)8 wurde zudem die Aktionärsklage reformiert und gestärkt. Hinzu trat die Verlängerung der Verjährungsfrist für die aktienrechtliche Organhaftung bei börsennotierten Gesellschaften nach § 93 Abs. 2 AktG von fünf auf zehn Jahre durch das Restrukturierungsgesetz9. Als Gegenpol wurde das unternehmerische Ermessen der Organe, in Form der Business Judgment Rule, auf Grundlage der ← 1 | 2 → „ARAG/Garmenbeck“-Entscheidung in das Aktiengesetz eingeführt, welches den Organmitgliedern einen Haftungsfreiraum für unternehmerische Entscheidungen gewährt10.

Eine neuere Entscheidung des BGH11 aus dem Jahr 2011 sorgte für eine lebhafte Diskussion über die Haftung der Organpersonen speziell bei Rechtsanwendungsfehlern12. Dabei ging es um eine Kapitalerhöhung mittels Wertpapierleihe, die, trotz Absegnung einer renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei und Eintragung in das Handelsregister, von den Gerichten im Nachhinein als rechtswidrig behandelt wurde. Bezeichnend sind dabei die unterschiedlichen Auffassungen über die Offensichtlichkeit dieses Rechtsanwendungsfehlers13. Insbesondere die sog. Rückschaufehler werden in diesem Bereich aktuell.

II.   Ausgangspunkt zur Anfertigung dieser Arbeit

Dieses sog. „ISION“- Urteil des BGH gab den entscheidenden Impuls für die Anfertigung dieser Arbeit. Die zunehmende Verrechtlichung unternehmerischen Handelns führt zu einer beträchtlichen Ausweitung der Aufgaben der Organpersonen und mithin zwangsläufig zu erheblichen Unsicherheiten im Umgang mit einer ungeklärten Rechtslage. Gerade im Gesellschaftsrecht fehlt häufig einschlägige (höchstrichterliche) Rechtsprechung, denn viele Haftungsfälle werden vergleichsweise gelöst und gelangen gar nicht erst vor die zivile Gerichtsbarkeit. Hinsichtlich des Umgangs mit einer bestehenden Rechtsunsicherheit herrscht in Rechtsprechung wie Literatur erheblicher Streit. Uneinigkeit besteht in erster Linie über die Anforderungen an die Aufklärung der Rechtslage, sowie die Möglichkeit und Reichweite einer Haftungsentlastung.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung und den Enthaftungsmöglichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft bei Entscheidungen unter Rechtsunsicherheit. Unberücksichtigt bleiben dabei vorsätzliche Gesetzesverstöße, ← 2 | 3 → in Form sog. nützlicher Pflichtverletzungen, sowie die Veranlassung einer gerichtlichen Überprüfung bestehender Rechtsauffassungen. Thema dieser Arbeit soll ausschließlich das Problem der Rechtsunsicherheit aufgrund fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung und divergierender untergerichtlicher Rechtsprechung, bzw. unterschiedlicher Literaturmeinungen sein. Das Organmitglied gerät in einer solchen Situation bisweilen in einen unauflösbaren Interessenwiderstreit. Zum einen ist es dem Unternehmenswohl unterworfen, was die jeweilige Organperson im Einzelfall dazu zwingt, eine Entscheidung zu treffen. Zum anderen haftet das Organmitglied unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen und wird sich dementsprechend risikoavers verhalten, sollte es in die Bredouille einer Rechtsunsicherheit geraten. Diese Situation verleitet die Organperson einerseits zur Einholung kostenintensiver Gutachten, andererseits möglicherweise zum Unterlassen vielversprechender Geschäftschancen, was wiederum unmittelbare Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zeitigt. Eine Haftung hat mithin eine erhebliche verhaltenssteuernde Wirkung auf die Organmitglieder.

III.   Gang der Untersuchung

Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber kamen dem Problem der Risikoaversion der Organpersonen zunächst mit der sog. Business Judgment Rule bei unternehmerischen Entscheidungen entgegen. Es stellt sich daher zunächst die Frage, ob diese Regel nicht ebenso für Entscheidungen unter Rechtsunsicherheit fruchtbar gemacht werden kann (D.). Weiter ließ die Rechtsprechung aber auch speziell die Problematik einer unsicheren Rechtslage nicht unberücksichtigt und gewährt den Organmitgliedern vereinzelt eine Haftungsentlastung durch die Einholung fachkundigen Rats, welche das Verschulden entfallen lässt. Beschäftigen wird sich diese Arbeit ebenso mit diesem Rechtsinstitut, insbesondere mit der Fragestellung, ob und warum eine Enthaftung schon auf der Ebene der Pflichtverletzung stattfinden kann (E.). Dabei werden auch weitere Rechtsgebiete einbezogen, bei denen es zu Handeln unter (Rechts-) Unsicherheiten kommen kann. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob Rechtsprechung und Gesetzgebung dort Entlastungsmöglichkeiten vorsehen, welche möglicherweise Rückschlüsse auch auf das Thema dieser Arbeit zulassen (F. I.). Endlich werden bereits diskutierte Entlastungsmöglichkeiten der Literatur für die Haftung bei Rechtsunsicherheit beleuchtet (F. II.) und festgestellt, dass eine Haftungsentlastung auf Ebene der Pflichtverletzung anderer Ebenen vorzuziehen ist (F. III.).

Um einen Eindruck von der Bedeutung, den abverlangten persönlichen sowie fachlichen Anforderungen, und der vielfältigen Aufgaben der Organmitglieder zu bekommen, soll, nach einer kurzen Einführung in die Haftungstatbestände (B.), der Sorgfaltsmaßstab des § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, welcher für Vorstand und Aufsichtsrat gleichermaßen Geltung beansprucht, konkretisiert werden (C.). ← 3 | 4 →


1 S. allein einschlägige Monographien zu dem Thema: Bastuck, Enthaftung des Managements; Mutter, Unternehmerische Entscheidungen und Haftung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft; Paefgen, Unternehmerische Entscheidungen und Rechtsbindung der Organe in der AG; Roth, Unternehmerisches Ermessen und Haftung des Vorstands; Schnieders, Haftungsfreiräume.

2 Jahn, in: FAZ v. 15.09.2014, S. 1; Haarmann/Weiss, in: FAZ v. 06.08.2014, S. 16; Koch, in: FAZ v. 19.12.2012, S. 19; Ott, in: SZ v. 24.01.2011.

3 Erst kürzlich beschäftigte sich der 70. Deutsche Juristentag 2014 in Hannover mit einer möglichen Reform der Organhaftung.

4 S. nur Peltzer, in: FS Hadding, 2004, S. 593; Bachmann, Audit Committee Quarterly III/2014, S. 7; ders., Verhandlungen des 70. DJT 2014, Bd. I, Teil E, S. 9 f.; Koch, NZG 2014, 935.

5 Jüngst etwa LG München I, Urt. v. 10.12.2013 – 5 HKO 1387/10 (Siemens/Neubürger) = NZG 2014, 345.

6 BGH, Urt. v. 21.04.1997 – II ZR 175/95 (ARAG/Garmenbeck) = BGHZ 135, 244 = NJW 1997, 1926.

7 Gesetz v. 27.04.1998, BGBl I, 786.

8 Gesetz v. 22.09.2005, BGBl I, 2802.

9 Gesetz v. 09.12.2010, BGBl I, 1900.

10 Begr. RegE BT-Drucks 15/5092 S. 11.

11 BGH, Urt. v. 20.09.2011 – II ZR 234/09 (ISION) = NJW-RR 2011, 1670.

12 Bicker, AG 2014, 8; Binder, AG 2008, 274; ders., ZGR 2012, 757; ders., AG 2012, 885; Buck-Heeb, BKR 2011, 441; dies., BB 2013, 2247; von Falkenhausen, NZG 2012, 644; Fleischer, KSzW 2013, 3; Gottschalk/Weng, GWR 2013, 243; Habersack, in: FS U. H. Schneider, 2011; Holle, AG 2011, 778; Kiefner/Krämer, AG 2012, 498; Krieger, ZGR 2012, 496; Lutter, DZWIR 2011, 265; Merkt/Mylich, NZG 2012, 525; Müller, DB 2014, 1301; Sander/Schneider, ZGR 2013, 725; U. H. Schneider, DB 2011, 99; Selter, AG 2012, 11; Vetter, EWiR 2011, 793.

13 Binder bezeichnete die Konstellation auf seinem Vortrag zum Thema „Vorstandshandeln bei zweifelhafter Rechtslage – Gesellschaftsrecht und Aufsichtsrecht“ am 04.06.2014 im Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz als einen Fall subjektiver Rechtsunsicherheit. Auch auf dem DJT 2014 in Hannover wurden dahingehend Stimmen laut.

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B.   Die Rechtsgrundlagen der aktienrechtlichen Organhaftung

Primäre Haftungsgrundlage stellt bei der aktienrechtlichen Organhaftung die Innenhaftung der Organpersonen dar. Danach kann die Gesellschaft Schäden, welche ihr durch das Handeln der Gesellschaftsorgane entstanden sind, gegen diese geltend machen. Eine Außenhaftung der Organpersonen gegenüber außenstehenden Dritten kann im Einzelfall hinzutreten.

Fokus dieser Arbeit sollen allein die Entlastungsmöglichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat im haftungsrechtlichen Innenverhältnis sein. Die Außenhaftung unter Rechtsunsicherheit muss anderen Dissertationen vorbehalten bleiben, deren Tatbestände werden hier aber der Vollständigkeit halber kurz erläutert.

I.   Vorstandshaftung

1.   Innenhaftung

Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft haften der Gesellschaft gegenüber für die Verletzung ihrer Pflichten aus § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG unbegrenzt und gesamtschuldnerisch.

In Betracht kommt zudem grundsätzlich eine Haftung nach § 117 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AktG, welcher eine spezielle Inanspruchnahme für eine vorsätzlich schädigende Einflussnahme auf die Gesellschaft regelt. Dieser Haftungstatbestand bleibt nachfolgend unberücksichtigt, da Thema dieser Arbeit nicht der vorsätzliche Rechtsverstoß sein soll.

2.   Außenhaftung

Neben die Innenhaftung der Vorstandsmitglieder zu ihrer Gesellschaft kann grundsätzlich eine Außenhaftung zu Dritten treten. Dritte können sowohl Aktionäre, als auch Kapitalanleger und Gesellschaftsgläubiger sein14.

Details

Seiten
XV, 174
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653068030
ISBN (ePUB)
9783653950335
ISBN (MOBI)
9783653950328
ISBN (Hardcover)
9783631672426
DOI
10.3726/978-3-653-06803-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (April)
Schlagworte
Business Judgment Rule Legal Judgment Rule Beratung Legalitätspflicht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XVI, 174 S.

Biographische Angaben

Kai Sofia Loth (Autor:in)

Kai Sofia Loth studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Sie war Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht in Köln.

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