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Vertragliche Nebenpflichten beim Vertragsmanagement

von Franziska Ritter (Autor:in)
©2016 Dissertation 282 Seiten

Zusammenfassung

Während das Vertragsmanagement in der Rechtswissenschaft bislang vor allem unter dem Aspekt des Risiko- und Compliance-Managements erörtert wurde, steht in diesem Buch das Vertragsmanagement in seinen zivilrechtlichen Bezügen im Mittelpunkt. Die Autorin schafft einen Überblick über die Formen des Vertragsmanagements und bietet eine Definition der Inhalte. Des Weiteren nimmt sie Stellung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine neue Nebenpflicht zur Benutzung eines Vertragsmanagements besteht. Insbesondere geht die Verfasserin dafür auf öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Normen ein, welche im Ergebnis eine solche Pflicht einschließen. Abschließend setzt sich die Autorin mit der Frage auseinander, welche mitunter neuen Nebenpflichten für den Nutzer eines Vertragsmanagements entstehen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung: Nebenpflichten im Zusammenhang mit Vertragsmanagementsystemen
  • Teil A: Allgemeine Charakteristik des Vertragsmanagements
  • I. Begriff des Vertragsmanagements
  • 1. Darstellung der Vertragsmanagementdefinitionen
  • a. Definition von Vertrag und Management
  • a.a Vertrag
  • b.b Management
  • c.c Zusammenführung und Bewertung
  • b. Definition nach der DIN 69901-5
  • a.a Inhalt des Vertragsmanagements nach DIN 69901-5
  • b.b Bewertung der DIN-Definition
  • (1) Anwendung der DIN-Definition für spezifische Geschäfte
  • (2) Generelle Anwendung
  • c. Definitionen in der Lehre und Rechtsprechung
  • a.a Definitionsversuche von Lehre und Rechtsprechung
  • b.b Bewertung der Definition
  • 2. Eigene Begriffsbestimmung
  • a. Der Vertrag und sein Zweck
  • b. Management und sein Zweck
  • c. Zusammenführung
  • d. Anwendbarkeit
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Wirtschaftliche und rechtliche Relevanz des Vertragsmanagements
  • 1. Ökonomische Gründe
  • a. Transparenz
  • b. Vertragserstellung
  • c. Management von Verpflichtungen
  • 2. Rechtliche Gründe
  • a. Sarbanes Oxley Act
  • b. KonTraG
  • c. Basel II
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Formen des Vertragsmanagements
  • 1. Manuelles und technisches Vertragsmanagement
  • 2. Zentrale oder dezentrale Institutionalisierung
  • 3. Einseitig oder zweiseitig
  • 4. Tatsächliche Durchführung des Vertragsmanagements
  • IV. Zusammenfassung
  • Teil B: Arten und Systematik von möglichen Nebenpflichten beim Vertragsmanagement
  • I. Rechtliche Relevanz der Abgrenzung der Neben- von Nebenleistungspflichten zur Verwendung eines Vertragsmanagements
  • 1. Rechtliche Relevanz der Unterscheidung von Neben- und Nebenleistungspflichten
  • a. Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt
  • b. Schadensersatz neben der Leistung
  • c. Verjährung
  • d. Weitere Einreden
  • 2. Zwischenergebnis
  • II. Typische Fälle von Neben- und Nebenleistungspflichten
  • 1. Informations- und Aufklärungspflichten
  • 2. Obhuts- und Fürsorgepflichten, Schutzpflichten
  • 3. Treuepflichten
  • III. Abgrenzung und Systematisierung von Nebenpflichten und Nebenleistungspflichten
  • 1. Differenzierung nach der Klagbarkeit
  • 2. Differenzierung nach dem Interesse
  • a. Historische Gründe
  • b. Systematische Gründe
  • c. Teleologische Gründe
  • d. Zwischenergebnis
  • 3. Weitere Lösungsansätze
  • a. Abgrenzung nach dem Zeitpunkt der Pflichtentstehung
  • b. Abgrenzung nach der passenden Rechtsfolge
  • 4. Eigene Würdigung
  • 5. Zwischenergebnis
  • IV. Zusammenfassung
  • Teil C: Bildung von Nebenpflichten zur Benutzung eines Vertragsmanagementsystems
  • I. Funktionsweise und Historie des technisch unterstützten Vertragsmanagements
  • 1. Knappe Historie der relationalen Datenbanken
  • 2. Funktionserläuterung von Datenbankmanagementsystemen, insbesondere relationaler Datenbankmanagementsysteme im 3-Tier-System
  • II. Nebenpflicht zur Nutzung des softwaregestützten Vertragsmanagements
  • 1. Unmittelbar aus Gesetz
  • a. Direktes Erfordernis
  • a.a § 91 II AktG
  • b.b § 25a I 3 Nr. 2 KWG
  • b. Indirektes Erfordernis
  • a.a § 34 WpHG
  • b.b § 630f BGB
  • c.c Art. 246a, b EGBGB
  • c. Schlussfolgerung
  • 2. Aus vertraglicher Abrede
  • a. Ausdrückliche vertragliche Abrede zur Anwendung eines Vertragsmanagements
  • b. Vertragliche Pflicht zur Verwendung eines Vertragsmanagements nach erläuternder Vertragsauslegung
  • c. Vertragliche Pflicht zur Verwendung eines Vertragsmanagements aufgrund ergänzender Vertragsauslegung
  • 3. Vertragsmanagement als gesetzliche Nebenpflicht aus §§ 241 II, 242 BGB
  • a. Schutzbedürfnis und ein dem gegenüberstehendes Schutzpotenzial
  • a.a Vertragsplanung
  • b.b Vertragsdesign
  • c.c Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung
  • d.d Vertragsprüfung und Risikoerfassung
  • e.e Vertragsdurchführung und -überwachung
  • f.f Vertragscontrolling
  • g.g Vertragsdokumentation, Vertragsverwaltung und -archivierung
  • b. Abwägung
  • c. Umfang
  • d. Zwischenergebnis
  • 4. Obliegenheit
  • 5. Zusammenfassung
  • Teil D: Bildung neuer Nebenpflichten aus der Nutzung von softwaregestütztem Vertragsmanagement
  • I. Aufklärungspflicht über eine erfolgte Vertragsdatenbeeinträchtigung
  • 1. Gefahr
  • 2. Mögliche Gegenmaßnahme
  • 3. Pflicht zur Information und Aufklärung
  • a. Informationsgefälle
  • b. Erkennbarkeit
  • c. Entscheidungserheblichkeit
  • d. Schutzwürdigkeit
  • e. Umfang
  • 4. Abgrenzung zum Datenschutzrecht, § 42a BDSG
  • a. Überschneidungen
  • b. Unterschiede
  • 5. Schadensersatz bei Verletzung der Aufklärungspflicht
  • 6. Durchsetzung der Aufklärungspflicht
  • 7. Zwischenergebnis
  • II. Schutz vor Vertragsdatenbeeinträchtigungen
  • 1. Gefahren
  • a. Technische Ursachen
  • b. Menschliches Fehlverhalten
  • 2. Gegenmaßnahmen
  • a. Technisches Fehlverhalten
  • b. Menschliches Fehlverhalten
  • 3. Gesetzliche Grenzen der Schutzmaßnahmen für den Verwender
  • 4. Ökonomische Gesichtspunkte für die Annahme einer Nebenpflicht zur Datensicherheit
  • a. Vermeidbarkeit
  • b. Aufwendungsabwägung
  • c. Kein anderes Ergebnis über die allgemeinen Marktmechanismen
  • 5. Pflicht zur Datensicherheit aus §§ 241 II, 242 BGB
  • a. Schutzbedürfnis und ein dem gegenüberstehendes Schutzpotenzial
  • b. Abwägung
  • c. Zwischenfazit
  • d. Umfang
  • 6. Abgrenzung zu gesetzlichen Pflichten zu Datensicherheitsvorkehrungen
  • a. § 9 Satz 1 BDSG
  • a.a Gemeinsamkeiten
  • b.b Unterschiede
  • b. § 13 IV Nr. 3 TMG
  • a.a Gemeinsamkeiten
  • b.b Unterschiede
  • c. § 25a I 3 Nr.3 KWG
  • d. MaRisk (BA)
  • e. § 28 I 2 Nr. 5 KAGB
  • f. § 33 I 2 WpHG
  • g. Zwischenresümee
  • 7. Schadensersatz bei Verletzung der Schutzpflicht
  • a. Datenbeeinträchtigung als Schaden
  • b. Weitere Schäden
  • a.a Nutzungsbeeinträchtigung
  • b.b Nutzungsausfall
  • 8. Durchsetzung der Schutzpflicht
  • III. Zusammenfassung
  • Zusammenfassung
  • Anhang
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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Einleitung: Nebenpflichten im Zusammenhang mit Vertragsmanagementsystemen

Informationstechnologie durchdringt heute alle Lebensbereiche von der privaten E-Mail bis hin zur Nutzung von Informationstechnik in Infrastrukturbereichen wie der Energieversorgung. Diese Entwicklung hat vor der Vertragsgestaltung und -verwaltung keinen Halt gemacht, sodass mittlerweile verschiedenste Software erhältlich ist, mittels derer Verträge von der Vorbereitung bis zur Archivierung technisch ausgeführt werden können.1 Die Entwicklung derartiger Vertragsmanagementprogramme wird von Unternehmen aus ökonomischen Gründen begrüßt,2 stellt aber auch die Frage nach der juristischen Notwendigkeit eines solchen Einsatzes. Denn auch wenn eine geordnete Betriebsorganisation zunächst vorrangig die eigenen Interessen schützt, ist es möglich, dass der Interessenschutz der Vertragspartner oder Dritter, gänzlich am Vertrag Unbeteiligter, den Einsatz eines Vertragsmanagementsystems erfordert. Ob und wie sich aus diesem Erfordernis auch Pflichten begründen lassen, soll im Folgenden untersucht werden.

Für eine Begründung dieser Pflichten bedarf es zunächst einer Klärung, was in dieser Arbeit als Vertragsmanagement verstanden wird (Teil A). Die Auffassungen weichen stark voneinander ab und reichen von einem engen Begriff, der nur die Vertragsgestaltung umfassen soll, bis hin zu einem sehr weiten Begriff, wonach alle vertragsrelevanten Umstände vom Vertragsmanagement umfasst sein können. Erst wenn Klarheit über den Begriff und den inhaltlichen Umfang des Vertragsmanagements besteht, sind Aussagen zu einer Verpflichtung zur Nutzung eines Vertragsmanagements möglich. Sobald der Begriff des Vertragsmanagements geklärt ist, wird knapp darauf eingegangen, warum der Einsatz eines Vertragsmanagements von Unternehmen aus ökonomischen Gründen für sinnvoll erachtet wird und warum neue gesetzliche Verpflichtungen den Einsatz eines solchen umfassen könnten. In diesem Zusammenhang werden die verschiedenen Integrationsmöglichkeiten eines Vertragsmanagements erläutert. Dies ist erforderlich, um im Falle einer Pflicht zur Nutzung eines Vertragsmanagements eine Aussage darüber treffen zu können, wie dieses konkret ausgestaltet sein sollte.

Ausgenommen von der Prüfung der Frage neuer Pflichten im Zusammenhang mit einem Vertragsmanagement sind Hauptleistungspflichten. Da diese die Eigenart ← 21 | 22 → des Vertrages prägen3 und es den Parteien gerade auf die Erfüllung dieser Pflicht ankommt, ist ihnen das Bestehen dieser Pflicht bewusst und deren Erfüllung von beiden Seiten gewollt. Interessanter hingegen ist die Frage, ob im Zusammenhang mit der Möglichkeit der technischen Vertragsverwaltung und der damit einhergehenden besonderen Schutzmöglichkeit der umfassten Vertragsdaten neue Nebenpflichten entstehen. Dafür wird zunächst erläutert, was im Rahmen dieser Arbeit unter Nebenpflichten verstanden wird (Teil B), da die Verwendung dieses Begriffes noch immer nicht einheitlich ist. Die Klärung ist notwendig, da sich die Rechtsfolgen je nach Verständnis des Umfanges unterscheiden.

Nach den Begriffsklärungen thematisiert Teil C zunächst eine Nebenpflicht zur Verwendung eines Vertragsmanagements. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob bei einem Überwiegen der durch das Vertragsmanagementsystem schaffbaren ökonomischen Vorteile angenommen werden kann, dass ein Unternehmen zu einer Vertragsmanagementnutzung auch verpflichtet ist, wenn dies ebenfalls dem Schutz der Rechtsgüter seines Vertragspartners dient. Es findet hierbei zunächst eine Konzentration auf solche Vertragsmanagementsoftware statt, die mittels relationaler Datenbanken funktioniert, da diese momentan die häufigste Datenbanknutzung darstellt. Eine mögliche Nebenpflicht zur Verwendung eines Vertragsmanagements kann unmittelbar aus Gesetz sowie aus einer ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Abrede erfolgen. Daneben kann eine Nebenpflicht im Sinne des § 241 II BGB bestehen. Die dafür herangezogenen Kriterien für die Bestimmung einer solchen Pflicht entsprechen den in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen.

Teil D befasst sich mit der Entstehung neuer Nebenpflichten, wenn ein Vertragsmanagementsystem, sei es obligatorisch oder fakultativ, genutzt wird. Es gibt dabei keine feste Anzahl möglicher neuer Nebenpflichten. Vielmehr ist eine Menge verschiedener Pflichten denkbar, was zunächst anhand möglicher Gefahren aufgezeigt wird. Die Prüfung neuer Pflichten wird beispielhaft an zwei denkbaren Konstellationen vorgenommen. Zum einen wird eine mögliche Nebenpflicht zur Aufklärung bei erfolgten Beeinträchtigungen der Vertragsdaten im Vertragsmanagementsystem untersucht. Zum anderen wird ausgearbeitet, wann den Verwender eines Vertragsmanagements eine Nebenpflicht nach §§ 241 II, 242 BGB trifft, seinen Vertragspartner vor der Beeinträchtigung oder dem Verlust seiner Vertragsdaten zu schützen.


1 Auf Softguide.de findet sich eine Übersicht über Standardsoftware für das Vertragsmanagement. Dabei werden allein auf dieser Seite 143 verschiedene Softwarelösungen angeboten, die einen unterschiedlichen Umfang haben und auf Unternehmen zugeschnitten sind. Vgl. http://www.softguide.de/software/vertragsverwaltung (letzter Abruf am 16.07.2014).

2 Krappé und Kallayil, Journal of Contract Management 2003, 3 (4).

3 Sutschet in BeckOK BGB, § 241 Rn. 13.

Details

Seiten
282
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653065190
ISBN (ePUB)
9783653951653
ISBN (MOBI)
9783653951646
ISBN (Paperback)
9783631671573
DOI
10.3726/978-3-653-06519-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (April)
Schlagworte
Vertragsrecht Datenbanken Vertragsdaten Datensicherheit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 282 S.

Biographische Angaben

Franziska Ritter (Autor:in)

Franziska Ritter studierte Rechtswissenschaften an der Universität Jena. Sie promovierte an der Universität Bremen, an der sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie arbeitete.

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