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Franchising als wettbewerbs- und verbraucherrechtliche Regelungsaufgabe in Europa und Südafrika

von Birgit Schmeyer (Autor:in)
©2016 Dissertation LXII, 270 Seiten

Zusammenfassung

Gegenstand dieses Buches sind die wettbewerbs- und verbraucherrechtlichen Aspekte des Franchisings in Europa und Südafrika. Neben einem ausführlichen Vergleich der Wettbewerbsordnungen Südafrikas und der Europäischen Union beleuchtet die Autorin detailliert eine Vielzahl von vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen in Franchisevereinbarungen. Dabei geht sie insbesondere auf die Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung im U.S. Antitrust Law bezüglich Mindestpreisbindungen näher ein. Ihr weiterer Fokus liegt auf der kritischen Betrachtung des neuen südafrikanischen Verbraucherschutzgesetzes, das zu einer Gleichstellung des Franchisenehmers mit einem Verbraucher geführt hat.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel 1 Herkunft und Entwicklung des Franchisings und des Wettbewerbsrechts
  • 1. Teil: Die Geschichte des Franchisings
  • A. Die Entstehung des Franchisings
  • B. Das Franchising der zweiten Generation
  • C. Franchising in Europa
  • D. Franchising in Südafrika
  • 2. Teil: Die Entwicklung des Wettbewerbsrechts in Südafrika und Europa
  • A. Die Entwicklung des südafrikanischen Wettbewerbsrechts
  • I. Das Common Law
  • 1. Die allgemeine Entwicklung des Rechts in Südafrika
  • 2. Strafrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
  • 3. Die „restraint of trade doctrine” im Common Law
  • a. Die Magna Alloys-Entscheidung
  • b. Der Basson-Test
  • c. Das Verhältnis der Doktrin zum Wettbewerbsrecht
  • II. Die Gesetzgebungsgeschichte des Wettbewerbsrechts in Südafrika
  • 1. Die Rechtslage vor 1955
  • 2. Der 1955 Act
  • 3. Die Mouton Commission
  • 4. Der 1979 Act
  • 5. Die Entwicklung zum 1998 Act
  • III. Abschließende Bemerkung
  • B. Die Entwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts
  • Kapitel 2 Allgemeine Angaben zum Franchising
  • 1. Teil: Definitionen des Franchisings
  • A. Die Definition des Europäischen Verhaltenskodexes
  • B. Die Legaldefinition im Consumer Protection Act
  • C. Kennzeichen eines Franchisesystems
  • 2. Teil: Rechtsnatur von Franchisevereinbarungen
  • 3. Teil: Vorteile des Franchisings
  • A. Vorteile des Franchisegebers
  • B. Vorteile des Franchisenehmers
  • 4. Teil: Franchiseformen
  • A. Produktfranchising
  • B. Herstellungs- oder Produktionsfranchising
  • C. „Business Format Franchising“
  • D. Partnerschaftsfranchising
  • 5. Teil: Verbraucherschutzrechtliche Aspekte des Franchisings
  • A. Die Verbrauchereigenschaft des Franchisenehmers im EU-Recht
  • B. Die Einordnung des Franchisenehmers als Verbraucher in Südafrika
  • I. Anwendbarkeit des Consumer Protection Act
  • II. Ausnahmen nach Sec. 5 Abs. 2 CPA
  • C. Rechte der Franchisenehmer
  • I. Anforderungen an den Franchisevertrag
  • 1. Aufbau und Inhalt des Franchisevertrags
  • 2. Klare und verständliche Sprache
  • II. Das Recht den Lieferanten selbst zu wählen
  • III. Das Recht Waren selbst zu wählen und zu untersuchen
  • IV. Recht auf Offenlegung und Information; Schriftform
  • 1. Offenlegung des Preises
  • 2. Beschreibung der Ware
  • 3. Verkaufsaufzeichnungen
  • V. Recht auf faire Vertragsklauseln und einen ehrlichen Umgang
  • 1. Unzumutbares Verhalten („unconscionable conduct“)
  • 2. Unbillige („unfair“) Vertragsklauseln
  • 3. Schwarze und graue Liste von Vertragsbedingungen
  • a. Hinweis auf bestimmte Vertragsklauseln
  • b. Verbotene Vertragsbedingungen
  • c. Mutmaßlich missbräuchliche Klauseln
  • VI. Vorvertragliche Aufklärungspflichten
  • 1. Recht auf faires und verantwortungsvolles Marketing
  • 2. Falsche, irreführende oder täuschende Angaben
  • a. „Disclosure document“
  • b. Falsche Angaben („false representation“)
  • c. Tatsachen
  • d. Täuschung über wesentliche Tatsachen
  • e. Ursächlichkeit der Täuschung für den Vertragsschluss
  • f. Falsche, irreführende oder täuschende Angaben des Franchisenehmers
  • VII. Recht auf den Marktwert, gute Qualität und Sicherheit
  • 1. Qualität der Ware oder Dienstleistung
  • 2. Produkthaftung
  • VIII. Franchising und das Vertragsrecht des Common Law
  • 1. Das Prinzip „pacta sunt servanda“
  • 2. Guter Glaube
  • 3. Öffentliche Ordnung
  • IX. Die Beendigung des Franchisevertrages
  • 1. Verlängerungsklausel
  • 2. Außerordentliche Kündigung
  • 3. Die nachvertragliche Abwicklung von Franchiseverträgen
  • 4. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • 6. Teil: Anmerkungen
  • Kapitel 3 Allgemeiner Aufbau der Wettbewerbsrechte
  • 1. Teil: Das Wettbewerbsrecht Südafrikas, der Competition Act 89 of 1998
  • A. Aufbau des Wettbewerbsrechts
  • B. Anwendbarkeit
  • C. Voraussetzungen von Sec. 5 Abs. 1 Competition Act
  • I. „Agreement“
  • 1. Die Legaldefinition aus Sec. 1 Competition Act
  • 2. „Contract“
  • 3. „Arrangement“ und „understanding“
  • a. Definition von „arrangement“
  • b. Abgrenzung von „arrangement“ und „understanding“
  • 4. Der Ausschluss von „concerted practices”
  • a. Kritik am Ausschluss
  • b. Abgrenzung „Vereinbarung“ von „aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen“
  • II. Vorliegen einer vertikalen Beziehung zwischen den Parteien
  • III. Anwendung der „rule of reason”
  • 1. Wettbewerbsbeschränkende Wirkung
  • a. Definition des relevanten Marktes
  • aa. Definition des sachlich relevanten Marktes
  • bb. Definition des räumlich relevanten Marktes
  • cc. Umgang der südafrikanischen Wettbewerbseinrichtungen mit der Abgrenzung des Marktes
  • b. „Preventing or lessening competition in a market”
  • aa. Tatsächliches Bewirken einer Wettbewerbsbeschränkung
  • bb. Bestehen von Wettbewerb auf dem Markt
  • c. „Substantially“
  • 2. Wettbewerbsfördernder Vorteil
  • a. Am wenigsten beschränkende Alternative
  • b. Gewinnbeteiligung des Verbrauchers
  • c. Berücksichtigung nichtwirtschaftlicher Faktoren
  • d. Gewichtung der Faktoren bei der Abwägung
  • D. Per se Verbot nach Sec. 5 Abs. 2 Competition Act
  • E. Freistellung vom Verbot der Sec. 5 Competition Act
  • I. Freistellung nach Sec. 10 Abs. 3 Competition Act wegen öffentlicher Interessen
  • II. Freistellung nach Sec. 10 Abs. 4 Competition Act
  • F. Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung
  • G. Kartellverfahrensrecht
  • 2. Teil: Der Aufbau des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union
  • A. Anwendbarkeit des EU-Kartellrechts
  • I. Eignung zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten
  • II. Spürbarkeit der Handelsbeeinträchtigung
  • III. Rangkollisionsregeln
  • B. Der Tatbestand des Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • I. Verbotene Kooperationsformen
  • II. Wettbewerbsbeschränkung
  • 1. Ausschluss aus dem Anwendungsbereich des Kartellverbots – rule of reason
  • a. Das Pronuptia-Urteil
  • b. Ausbildung einer europäischen rule of reason?
  • 2. Spürbarkeit
  • a. Kommission
  • b. Rechtsprechung
  • 3. Relevanter Markt
  • a. Sachlich relevanter Markt
  • b. Räumlich relevanter Markt
  • C. Freistellungen vom Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • I. Kartellverfahrensrecht – von der Administrativfreistellung zum System der Legalausnahme
  • II. Gruppenfreistellung nach der Vertikal-GVO
  • 1. Historische Entwicklung
  • a. Die Behandlung von Franchiseverträgen vor dem Pronuptia-Urteil
  • b. Vom Pronuptia-Urteil zur Franchise-GVO Nr. 4087/88
  • c. Der Umbruch im GVO-System, die Vertikal-GVO Nr. 2790/99
  • d. Der vorläufige Endpunkt: Die Vertikal-GVO Nr. 330/2010 und ihre Zielsetzung
  • 2. Anwendungsbereich der Vertikal-GVO
  • 3. Marktanteilsschwellen
  • 4. Genereller Aufbau
  • a. Kernbeschränkungen, Art. 4 Vertikal-GVO
  • b. Nicht freigestellte Beschränkungen, Art. 5 Vertikal-GVO
  • 5. Selektiver Vertrieb und Franchising
  • III. Freistellung nach der Technologietransfer-GVO
  • IV. Wirkung der Freistellung bei marktbeherrschender Stellung
  • V. Freistellung im Einzelfall nach Art. 101 Abs. 3 AEUV
  • 1. Angemessene Gewinnbeteiligung der Verbraucher
  • 2. Effizienzsteigerung
  • 3. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • 4. Keine Ausschaltung des Wettbewerbs
  • 3. Teil: Abschließende Bemerkungen
  • Kapitel 4 Die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen
  • 1. Teil: Vertikale Preisbindungen
  • A. Definition
  • I. Bindung des Vertragspartners
  • II. Direkte und indirekte Preisbindungen
  • B. Die Behandlung von Höchstpreisbindungen in den Rechtsordnungen
  • I. Wettbewerbsrechtliche Auswirkungen von Höchstpreisbindungen
  • II. Die Behandlung von Höchstpreisbindungen in der Europäischen Union
  • 1. Der Einfluss der Chicago School
  • 2. Die Rechtslage in Europa
  • III. Die Behandlung von Höchstpreisbindungen in Südafrika
  • C. Die Behandlung von Mindestpreisbindungen in den Rechtsordnungen
  • I. Derzeitige Rechtslage in der Europäischen Union
  • II. Derzeitige Rechtslage in Südafrika
  • III. Das Leegin-Urteil des U.S. Supreme Court
  • IV. Einfluss auf das südafrikanische Wettbewerbsrecht
  • 1. Anwendung der U.S. Colgate-Doktrin?
  • a. Die U.S. Colgate-Doktrin
  • b. Kritik an der Colgate-Doktrin
  • c. Die Abgrenzung von Preisempfehlungen im EU-Kartellrecht
  • d. Ablehnung der Colgate-Doktrin durch südafrikanische Gerichte
  • 2. Legislativer Wechsel zur rule of reason?
  • a. Wettbewerbsfördernde Auswirkungen von Mindestpreisbindungen
  • aa. Erleichterter Marktzutritt
  • bb. Sonderangebotskampagnen
  • cc. Free-Rider Problematik
  • dd. Förderung von Werbeaktivitäten auf Händlerebene
  • b. Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen von Mindestpreisbindungen
  • aa. Händlerfreiheit und Preisautonomie
  • bb. Beschränkung des intrabrand Wettbewerbs
  • cc. Förderung von Kartellierungen
  • c. Administrative Gründe gegen eine Neubewertung
  • d. Ablehnung einer Änderung von Sec. 5 Abs. 2 Competition Act
  • V. Einfluss auf Europa
  • 1. Konzeptionelle Unterschiede
  • 2. Schutzwürdigkeit des markeninternen Wettbewerbs
  • 3. Rechtsanwendungskosten
  • 4. Ablehnung einer Änderung des EU-Kartellrechts
  • D. Festpreisbindungen
  • 2. Teil: Vertriebsbindungen
  • A. Behandlung von Vertriebsbindungen in der Europäischen Union
  • B. Behandlung von Vertriebsbindungen in Südafrika
  • C. Auswirkungen von Vertriebsbindungen
  • I. Wettbewerbsfördernde Auswirkungen von Vertriebsbindungen
  • II. Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen von Vertriebsbindungen
  • D. Fazit
  • 3. Teil: Bezugsbindungen
  • A. Auswirkungen von Bezugsbindungen auf den Wettbewerb
  • I. Wettbewerbsfördernde Auswirkungen
  • II. Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen
  • B. Behandlung von Bezugsbindungen in der Europäischen Union
  • C. Behandlung von Bezugsbindungen in Südafrika
  • D. Fazit
  • 4. Teil: Alleinvertriebsvereinbarung
  • A. Behandlung in Südafrika
  • B. Behandlung in der Europäischen Union
  • C. Auswirkungen von Alleinvertriebsvereinbarungen auf den Wettbewerb
  • D. Fazit
  • 5. Teil: Selektiver Vertrieb
  • 6. Teil: Abschließende Bemerkungen
  • Kapitel 5 Die verbraucherrechtliche und wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Kopplungsbindungen
  • 1. Teil: Begriff der Kopplungsbindung
  • 2. Teil: Auswirkungen von Kopplungsbindungen auf den Wettbewerb
  • A. Wettbewerbsfördernde Auswirkungen von Kopplungsbindungen
  • B. Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen von Kopplungsbindungen
  • I. Die Leverage-Theorie
  • 1. Verhinderung der Substituierung
  • 2. Successive Monopolies
  • 3. Marktabschottungseffekt
  • II. Erschwerter Marktzutritt
  • III. Förderung von Kartellierungen, Preissteigerung, Verhinderung von Innovationen
  • IV. Ausnutzung von Marktmacht
  • 1. Ermöglichen von Preisdiskriminierungen
  • 2. Erleichtern von Kampfpreisen
  • 3. Vermeiden von staatlichen Preisregulierungen
  • 3. Teil: Die Behandlung von Kopplungsbindungen in Europa
  • 4. Teil: Die Behandlung von Kopplungsbindungen in Südafrika
  • A. Die Regelung im Competition Act
  • B. Die neue Betrachtung von Kopplungsbindungen durch Sec. 13 CPA
  • I. Sec. 13 Abs. 1 CPA
  • 1. Buchst. i: Abwägung zwischen Effizienzgewinn und Beschränkung der Handlungsfreiheit
  • 2. Buchst. ii: Wirtschaftlicher Nutzen für die Verbraucher
  • 3. Buchst. iii: Verkauf der Waren separat und zu individuellen Preisen
  • II. Sec. 13 Abs. 2 CPA
  • 1. Anwendungsbereich
  • 2. Die Auslegung von Sec. 13 Abs. 2 CPA
  • 3. Die Auslegung von „reasonably related”
  • a. Aufrechterhaltung der Einheitlichkeit des Franchisesystems
  • b. Kritik an der Formulierung
  • c. Mindestqualitätsvorgaben als weniger eingreifendes Mittel
  • III. Alleinige Regelung von Kopplungsbindung
  • IV. Finanzierung von Franchisesystemen
  • V. Das Verhältnis des Consumer Protection Act zum Competition Act
  • 1. Anwendbarkeit des Competition Act auf andere vertikale Beschränkungen
  • 2. Vorrang des Consumer Protection Act als jüngeres Gesetz
  • 3. Vorrang des Competition Act als spezielleres Gesetz
  • 4. Konkurrierende Anwendbarkeit der beiden Gesetze
  • VI. Zuständigkeit der Behörden
  • VII. Generelles Verbot bei Verstoß gegen Sec. 13 CPA
  • VIII. Kritik an Sec. 13 CPA als rein franchiserechtliche Regelung
  • 5. Teil: Schlussbemerkungen
  • Literaturverzeichnis
  • Sachverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis1

a. A. anderer Ansicht
Abl. Amtsblatt
Abl. EG. Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften
ABl. EU Amtsblatt der Europäischen Union
Abs. Absatz
a. F. alte Fassung
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AG Die Aktiengesellschaft
Alt. Alternative
Am. Econ. Rev. The American Economic Review
Anh. Anhang
Antitrust Bull. The Antritrust Bulletin
Antitrust L.J. Antitrust Law Journal
Art. Artikel
AT Allgemeiner Teil
Aufl. Auflage
Az. Aktenzeichen
BAG Bundesarbeitsgericht
BAGE Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
Bd. Band
BEE Black Economic Empowerment
Berkeley Tech. LJ Berkeley Technology Law Journal
BGH Bundesgerichtshof
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
BKartA Bundeskartellamt
BT Besonderer Teil
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Bzw. beziehungsweise ← XIX | XX →
ca. cirka
CILSA Comparative and International Law Journal of Southern Africa
CMLR Common Market Law Review
Colum. L. Rev. Columbia Law Review
Conn. L. Rev. Connecticut Law Review
CPA Consumer Protection Act
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
ders. derselbe
DFV Deutscher Franchise-Verband
d. h. das heißt
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
dt. deutsch
DZWiR Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ECLR European Competition Law Review
EFF European Franchise Federation
EEC European Economic Community
EG Europäische Gemeinschaften
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (früherer Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV))
Einl. Einleitung
ELR European Law Review
endg. endgültig
etc. et cetera
EU Europäische Union
EuG Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
EuGH Gerichtshof der Europäischen Union
eur. europäisch
Eur. Competition J. European Competition Journal
EUV Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag)
EuZW Zeitschrift für Europäisches Wirtschaftsrecht
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
EWS Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (Zeitschrift) ← XX | XXI →
f. folgende
FASA Franchise Association of South Africa
ff. fortfolgende
FKVO Fusionskontrollverordnung
Fn. Fußnote
Franchise L. J. Franchise Law Journal
FS Festschrift
gem. gemäß
GenN General Notice (Südafrika)
Geo. L. J. The Georgetown Law Journal
GG Government Gazette (Südafrika)
ggf. gegebenenfalls
GN Government Notice (Südafrika)
GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)
GRUR Int. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht – Auslands- und internationaler Teil (Zeitschrift)
GVO Gruppenfreistellungsverordnung
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Harv. L. Rev. Harvard Law Review
h. M. herrschende Meinung
Hrsg. Herausgeber
Hs. Halbsatz
IIC International Review of Intellectual Property and Competition Law
insbes. insbesondere
J Judge
J. L. and Econ. The Journal of Law and Economics
JA Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)/ Judge of Appeal
Juta’s Bus. L. Juta’s Business Law (südafrikanische Zeitschrift)
JZ Juristen-Zeitung
Kap. Kapitel
Kartellrecht KartellR
KartVO Kartellverordnung
KFZ Kraftfahrzeug
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KOME Entscheidung der Europäischen Kommission
Komm. Kommentar ← XXI | XXII →
LAWSA The Law of South Africa (Sammelband)
LG Landgericht
LL Leitlinien
L. Rev. Law Review
MBL Modern Business Law/Moderne Besigheidsreg (südafrikanische Zeitschrift)
Mich. L. Rev. Michigan Law Review
Mio. Million
Mitt. Komm. Mitteilung der Kommission
Mrd. Milliarde
NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
NJW-RR NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Zeitschrift)
No. Number
OECD Organization for Economique Cooperation and Development/Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OGH Oberste Gerichtshof (Österreich)
OLG Oberlandesgericht
RabelsZ Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht
Rand J. Econ. The Rand Journal of Economics
RG Reichsgericht
RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
RIW Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)
Rn. Randnummer
Rs. Rechtssache
S. Seite
SA South Africa
SALJ South African Law Journal
SA Merc LJ South African Mercantile Law Journal/SA Tydskrif vir Handelsreg
Sec. Section
Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union
sog. sogenannt
Sup. Ct. Rev. The Supreme Court Review
SW. U. L. Rev. South Western University Law Review
Tex. L. Rev. Texas Law Review ← XXII | XXIII →
THRHR Tydskrif vir Hedendaagse Romeins-Hollandse Reg/Journal of Contemporary Roman-Dutch Law
TSAR Tydskrif vir die Suid-Afrikaanse Reg/Journal of South African Law
U.S. United States/Vereinigte Staaten
U. Chic. L. Rev The University of Chicago Law Review
U. Pa. L. Rev. University of Pennsylvania Law Review
Urt. Urteil
US/USA United States of America/Vereinigte Staaten von Amerika
vert. vertikal
vgl. vergleiche
VO Verordnung
Vol. Volume
WettbewerbsR Wettbewerbsrecht
WiB Wirtschaftsrechtliche Beratung (Zeitschrift)
WiR Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)
WM Wertpapiermitteilungen (Zeitschrift)
WRP Wettbewerb in Recht und Praxis (Zeitschrift)
WuW Wirtschaft und Wettbewerb (Zeitschrift)
YLLPR Yale Law and Policy Review
Yale L. J. The Yale Law Journal
ZAP Zeitschrift für Anwaltspraxis
z. B. zum Beispiel
ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft/ Journal of Business Economics
ZgS Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft/Journal of Institutional and Theoretical Economics
ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
Ziff. Ziffer
ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
zit. zitiert
ZVertriebsR Zeitschrift für Vertriebsrecht
ZVglRWiss Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft
ZWeR Zeitschrift für Wettbewerbsrecht

1 Siehe soweit auch Kirchner (Begr.), Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Aufl., Berlin 2013.

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Kapitel 1 Herkunft und Entwicklung des Franchisings und des Wettbewerbsrechts

In der modernen Wohlstandsgesellschaft wächst die Nachfrage nach Dienstleistungen und Waren, die nur in einem Gesamtpaket angeboten werden. Die Nachfrage richtet sich weniger auf Angebote, als vielmehr auf Systemangebote. Franchising hat sich als eines der wichtigsten Instrumente herausgebildet, diese Nachfrage zu erfüllen.1 Daher ist es nicht verwunderlich, dass Franchising international in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist.2 Auch die Weltwirtschaftskrise konnte diesem Trend nichts anhaben.3

Die Europäische Union ist einer der wichtigsten Handelspartner von Südafrika. Aber auch umgekehrt ist Südafrika als Handelspartner für EU-Länder interessant. Südafrika ist ein aufstrebendes Land und bietet den größten Markt südlich der Sahara. Es wird nicht zu Unrecht auch als Tor zu Afrika bezeichnet.4 Wirtschaftlich ist Südafrika schwer einzuordnen. Es wird zwar als Schwellenland und Land mittleren Einkommens bezeichnet,5 unterscheidet sich jedoch von anderen Ländern dieser Gruppe und weist Elemente einer modernen Wirtschaft auf. Südafrika hat zwei Gesichter. Auf der einen Seite stehen eine zu weiten Teilen gut entwickelte Marktwirtschaft sowie eine reiche Minderheit mit einem Lebensstandard vergleichbar dem in Industrienationen. Die öffentliche Infrastruktur des Landes ist in vielen Bereichen gut ausgebaut und entwickelt. Die Börse gehört zu den zehn größten weltweit. Auf der anderen Seite profitiert der Großteil der Bevölkerung noch nicht von diesem Wohlstand. Die Einkommensungleichheit ist etwa doppelt so hoch wie in den meisten OECD-Mitgliedsstaaten.6 Die Arbeitslosigkeit in den schwarzen Townships ist ← 1 | 2 → noch wesentlich höher als die schon hohe nationale Arbeitslosenquote von 30 %.7 Auch weist Südafrika eine hohe Analphabetenquote auf.8

Die Wirtschaft Südafrikas wurde stark von der Apartheidpolitik beeinflusst. Diese führte nicht nur zu einem politischen System weit entfernt von demokratischen Grundsätzen, sondern sie stand auch im direkten Widerspruch zu den fundamentalen Prinzipien einer freien Marktwirtschaft.9 Ein komplexes Labyrinth von Gesetzen und Vorschriften be- und verhinderte die Teilnahme eines Großteils der Bevölkerung am Wirtschaftsleben. Niedrige Lohnkosten, die Einschränkung der Berufsfreiheit der nichtweißen Bevölkerung und die Umverteilung des Landes auf die weiße Bevölkerung waren die Folge. Nicht nur wurden Händler gezwungen, aus bestimmten Geschäftsvierteln wegzuziehen, auch der Besitz von Unternehmensanteilen war eingeschränkt. Diese Gesetze trugen maßgeblich zu einer verzerrten und von Natur aus nicht auf Wettbewerb ausgerichteten Wirtschaft bei.10

Die wirtschaftliche Struktur Südafrikas wurde außerdem beeinflusst durch wirtschaftliche Sanktionen westlicher Nationen und die Zurückhaltung bzw. den Rückzug vieler ausländischer Investoren als Folge der Apartheidpolitik und den damit einhergehenden Verletzungen von Grund- und Menschenrechten. Ebenso spielten eine strenge Währungskontrolle und die starke Zentralverwaltungswirtschaft der südafrikanischen Regierung eine große Rolle.11

Südafrikas Aufschwung begann mit der Entdeckung von Gold und Diamanten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Um eine Diversifizierung der Wirtschaft weg von der reinen Rohstoffgewinnung zu ermöglichen, förderte der Staat den Agrar- und Produktionssektor. Dies führte dazu, dass der Produktionssektor in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts von staatlichen Unternehmen dominiert wurde. Auch in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Rolle des Staates in der Wirtschaft nicht ab. In den 70er Jahren war beinahe 40 % des Produktivvermögens in staatlicher Hand. Staatliche Unternehmen gab es in den unterschiedlichsten Industriebereichen.12 Die 80er Jahre waren geprägt von Importsubstituierungen und ← 2 | 3 → Autarkie der Wirtschaft, hervorgerufen durch wirtschaftliche Sanktionen der USA und Europa.13

Die Wirtschaft Südafrikas ist von hoher Marktkonzentration geprägt, die auf die in den Jahren um 1900 erteilten Monopolkonzessionen in einigen Sektoren sowie auf die Größe des Marktes zurückzuführen ist.14 Südafrika ist zwar der größte Markt Afrikas südlich der Sahara, allerdings hat es nur einen kleinen Inlandsmarkt. Auch die geografisch isolierte Lage und die bestehende Importsubstituierung erschweren ausländische Investitionen.15 Nachteilig wirkt sich des Weiteren aus, dass die Wirtschaft von einer kleinen Gruppe beherrscht wird. Anfang der 90er Jahre waren 43 % der gesamten Marktkapitalisierung der südafrikanischen Börse in der Hand nur eines einzigen Investmentkonglomerats.16 Insgesamt 84 % der gesamten Marktkapitalisierung verteilte sich auf lediglich fünf Investmentkonglomerate.17

Das Ende der Apartheid-Ära in den 90er Jahren führte auch zu Änderungen in der Wirtschaftspolitik. Privatisierungen von staatlichen Unternehmen stand man nun nicht mehr ablehnend gegenüber.18 Ziel dieser neuen Regierung unter Führung des African National Congress (ANC)19 war es, die südafrikanische Wirtschaft zu restrukturieren um historisch bedingte Ungleichheiten entgegenzuwirken. Ein wichtiges Element der friedlichen Revolution und des sozialen Umschwungs war ein neues stärkeres Wettbewerbsgesetz.20

Aber nicht nur das Wettbewerbsrecht sollte überarbeitet werden, gleichzeitig sollten auch Kleinunternehmer stärker gefördert werden. Maßnahmen wurden ergriffen, die die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorantreiben sollten. Dies geschah in der Erwartung, dass die KMUs nicht nur der Ankurbelung der Wirtschaft und des Wettbewerbs dienen würden, sondern auch ← 3 | 4 → erlauben würden, in nationale oder auch internationale Nischenmärkte vorzudringen.21 Des Weiteren steigern sie die Produktivität und fördern den technischen Wandel, was letztlich die wirtschaftliche Entwicklung anregt.22 Die mittelständische Wirtschaft wird außerdem als ein wichtiger Arbeitgeber angesehen. Die Maßnahmen beinhalteten finanzielle Unterstützung (Darlehen oder Darlehenssicherungen), „skill support schemes“ und Technologietransfers mit anderen Unternehmen.23

Gerade Franchising wird von der südafrikanischen Politik als wichtiges Mittel zur Entwicklung von kleinen Unternehmen gesehen und dementsprechend auch beworben. Auch erlaubt es die Förderung von Black Economic Empowerment (BEE), das heißt die Unterstützung der unter der jahrzehntelangen Apartheidpolitik benachteiligten Teile der Bevölkerung.24 Hierzu zählen nicht nur der schwarze Teil der Bevölkerung, sondern auch Inder, Chinesen, andere Asiaten sowie Mischlinge der verschiedenen Ethnien. 43 % der Franchisegeschäfte sind in der Hand von während der Apartheid-Ära benachteiligten Bevölkerungsgruppen.25 Franchising soll nicht nur Arbeitsstellen schaffen, sondern letztlich für eine gerechtere Einkommensverteilung sorgen.26

Beim Franchising handelt es sich um eine Form der Kooperation zwischen Franchisegeber und einer Vielzahl von Franchisenehmern. Dieser Kooperation liegt eine Arbeitsteilung zugrunde, aufgrund derer eine Konzentration auf die Kernkompetenzen möglich wird. Dem Franchisegeber, als Systemkopf, obliegt das Kostenmanagement sowie die Aufgaben, bei denen die Bündelung zu Einsparungen aufgrund von Größen- oder Verbundvorteilen führt. Der Franchisenehmer hingegen wirkt direkt am Markt, wobei ihm die Motivation aufgrund seiner unternehmerischen Selbstständigkeit und seiner Kenntnisse des lokalen Marktes zugutekommen.27

Franchising schafft eine sogenannte Win-Win-Situation, denn es hat für beide Seiten Vorteile. Dem Franchisenehmer wird der Einstieg in die Selbstständigkeit als Existenzgründer durch ein bekanntes und erprobtes Konzept erleichtert, zudem erfährt er konstante Unterstützung durch seinen Franchisegeber. Außerdem sind in einem Franchisenetzwerk Größenvorteile in Produktion und Vertrieb möglich, die ← 4 | 5 → besonders kleineren Unternehmen erlauben, gegenüber Großunternehmen wettbewerbsfähig zu werden. Dem Franchisegeber erlaubt das Franchisekonzept mit verhältnismäßig geringen Kosten schnell zu expandieren.28

Details

Seiten
LXII, 270
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653061543
ISBN (ePUB)
9783653954111
ISBN (MOBI)
9783653954104
ISBN (Hardcover)
9783631670040
DOI
10.3726/978-3-653-06154-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (November)
Schlagworte
Wettbewerbsbeschränkungsrecht Kartellrecht Verbraucherrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. LXII, 270 S.

Biographische Angaben

Birgit Schmeyer (Autor:in)

Birgit Schmeyer studierte deutsche und französische Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und dem Centre Juridique Franco-Allemand. Nach einem Masterstudium in Johannesburg, Südafrika, forschte und arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität des Saarlandes.

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Titel: Franchising als wettbewerbs- und verbraucherrechtliche Regelungsaufgabe in Europa und Südafrika
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