Die Partizipation Minderjähriger im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Eine Analyse der Beteiligung und der Verfahrensfähigkeit in Familien- und Erbrechtsverfahren
Series:
Carmen Schauberger
B. Beteiligtenstellung und Verfahrensfähigkeit von Minderjährigen in FamFG-Verfahren
Extract
Die Akteure eines FamFG-Verfahrens mit Kindesbezug lassen sich (nach dem rein tatsächlichen Lebenssachverhalt) grundsätzlich in drei Kategorien einteilen: zum einen sind hier die mehr oder weniger freiwillig gerichtliche Hilfe beanspruchenden Familienangehörigen zu nennen; zum anderen die (obligatorisch oder fakultativ) auf die ein oder andere Weise involvierten Dritten. Eine etwas exponierte Stellung nimmt aufgrund seiner verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit das mit dem Verfahren befasste Gericht ein.
All diese Akteure – trotz der geforderten objektiven Distanz auch das Gericht – stehen nach der gesetzgeberischen Vorstellung während des gesamten Verfahren in regelmäßigem gegenseitigen Austausch, aus welchem Verständnis und Zusammenwirken resultieren sollen und welcher letztlich idealerweise zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Interessenausgleich führt. Sicher ist, dass die effiziente Umsetzung des FamFG nur durch interdisziplinäre Kooperation21 mit dem gemeinsamen Leitmotiv des Kindeswohls gelingen kann, für welche elementar ist, dass Rolle und Auftrag der Professionen klar abgegrenzt, d.h. die Schnittstellen und Grenzen der Zusammenarbeit eindeutig benannt sind. Die die Hoheit über das Verfahren innehabende richterliche Instanz bildet dabei das Fundament einer gelingenden Kooperation.22
Eine zentrale Rolle im familiengerichtlichen Verfahren spielt selbstverständlich das Familiengericht. Im Rahmen der FGG-Reform wurde durch die neuen Aufgabenzuweisungen in den §§ 151, 186, 210, 266 FamFG, § 23b GVG-E das sog. „Große Familiengericht“ geschaffen. Mit dieser Neuschaffung einher ging die Auflösung des Vormundschaftsgerichts, da die Vormundschaft seit dem Inkrafttreten des ← 19 | 20 →Betreuungsgesetzes am 01. Januar 1992 nur noch Minderjährige betraf und...
You are not authenticated to view the full text of this chapter or article.
This site requires a subscription or purchase to access the full text of books or journals.
Do you have any questions? Contact us.
Or login to access all content.