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Der zeitliche Anwendungsbereich des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und der besonderen Gewährleistungsrechte beim Kauf-, Werk- und Mietvertrag

von Maximillian Jordan (Autor:in)
©2015 Dissertation XX, 209 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor befasst sich mit der Frage nach der Abgrenzung zwischen dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts und der speziellen Mängelgewährleistungsrechte des Kauf-, Werk- und Mietvertrags. Er zeigt auf, dass für die Frage der Anwendung der besonderen Mängelrechte eine generelle Anknüpfung an den Gefahrübergang, die Abnahme bzw. die Überlassung der Leistung weder rechtlich geboten noch zweckmäßig ist. Basierend auf einer grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Auslegung der jeweiligen Vorschriften entwickelt der Autor eine eigene These zur Frage der Anwendbarkeit der besonderen Gewährleistungsrechte und exemplifiziert die praktische Relevanz dieser Lösung an Beispielen aus Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht. Die Untersuchung verdeutlicht, dass die untersuchten Problemlagen vertragstypenübergreifend vorhanden und auch lösbar sind.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel 1 – Einleitung
  • A. Ziel der Untersuchung
  • B. Gang der Untersuchung
  • Kapitel 2 – Der Kaufvertrag
  • A. Einleitung
  • B. Die relevanten sich gegenüberstehenden Rechte
  • I. Das allgemeine Leistungsstörungsrecht
  • 1. Der Erfüllungsanspruch nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • 2. Das Rücktrittsrecht nach den §§ 323 ff. BGB
  • a) Die mangelhafte Leistung als Pflichtverletzung
  • b) Die Fristsetzung zur Leistung bzw. ihre Entbehrlichkeit
  • c) Keine Ausschlussgründe
  • aa) Alleinige oder überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers, § 323 Abs. 6 Alt. 1 BGB
  • bb) Annahmeverzug des Gläubigers, § 323 Abs. 6 Alt. 2 BGB
  • cc) Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung, § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB
  • dd) Mangel an einer abgrenzbaren Teilleistung, § 323 Abs. 5 Satz 1 BGB
  • ee) Problem Abgrenzung Teilleistung und Schlechtleistung im Kaufrecht
  • (1) Gleichstellung auch im allgemeinen Leistungsstörungsrecht
  • (2) Gleichstellung gilt nur für besonderes Gewährleistungsrecht
  • (3) Eigene Stellungnahme
  • d) Rechtsfolge
  • 3. Der Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB
  • a) Die mangelhafte Leistung als Pflichtverletzung
  • b) Die Fristsetzung zur Leistung bzw. ihre Entbehrlichkeit
  • c) Vertretenmüssen des Schuldners
  • d) Keine Ausschlussgründe
  • aa) Erheblichkeit der Pflichtverletzung, § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB
  • bb) Mangel an einer abgrenzbaren Teilleistung, § 281 Abs. 1 Satz 2 BGB
  • cc) Problem Abgrenzung Schlechtleistung und Teilleistung im Kaufrecht
  • e) Rechtsfolge
  • aa) Kleiner Schadensersatz
  • bb) Großer Schadensersatz
  • 4. Der Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 bzw. § 311a Abs. 2 BGB
  • 5. Der Ausschlussgrund der Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB
  • 6. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 275 Abs. 2 BGB
  • 7. Die allgemeine Verjährung nach §§ 195, 199 BGB
  • II. Das besondere kaufrechtliche Mangelgewährleistungsrecht
  • 1. Der Nacherfüllungsanspruch nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB
  • a) Mangelhafte Kaufsache
  • aa) Beschaffenheit
  • bb) Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • cc) Fehlende Eignung zur vorausgesetzten Verwendung, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB
  • dd) Fehlende Eignung zur gewöhnlichen Verwendung und übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB
  • ee) Fehlerhafte Montage oder Montageanleitung, § 434 Abs. 2 BGB
  • ff) Lieferung einer anderen Sache oder der Sache in zu geringer Menge, § 434 Abs. 3 BGB
  • b) Kein Ausschluss
  • aa) Ausschluss wegen § 275 BGB
  • bb) Ausschluss wegen § 439 Abs. 3 BGB
  • c) Rechtsfolgen
  • 2. Der Rücktritt gemäß §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5, 346 Abs. 1 BGB
  • a) Mangelhafte Kaufsache
  • b) Fristsetzung
  • c) Kein Ausschluss und Rechtsfolgen
  • 3. Die Minderung gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 BGB
  • 4. Der Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281, 283 und 311a BGB
  • 5. Die Verjährung nach § 438 BGB
  • a) Verjährungsfrist
  • b) Verjährungsbeginn
  • c) Anwendung des § 438 BGB bei Mangelfolgeschäden
  • 6. Zwischenergebnis
  • III. Ergebnis Teil B
  • C. Die Frage nach dem Entstehungszeitpunkt der kaufrechtlichen Mangelrechte des BGB
  • I. Entstehungszeitpunkt der allgemeinen Leistungsstörungsrechte
  • 1. Grundsatz
  • 2. Ausnahme des § 323 Abs. 4 BGB zugunsten eines Rücktrittsrechts
  • 3. Ausnahme des § 323 Abs. 4 BGB analog zugunsten eines Rücktrittsrechts
  • 4. Ausnahme des § 323 Abs. 4 BGB analog zugunsten des Schadensersatzes statt der Leistung
  • 5. Zwischenergebnis
  • II. Meinungsstand bzgl. des Entstehungszeitpunkts der speziellen kaufrechtlichen Mangelrechte
  • 1. Der Gefahrübergang als entscheidender Zeitpunkt
  • 2. Die Annahme als Erfüllung als entscheidender Zeitpunkt
  • 3. Der Vertragsschluss als entscheidender Zeitpunkt
  • 4. Die Fälligkeit des vertraglichen Erfüllungsanspruchs als entscheidender Zeitpunkt
  • III. Kritische Würdigung der verschiedenen Ansichten und eigene Stellungnahme
  • 1. Vor- und Nachteile der dargelegten Meinungen
  • a) Zeitpunkt des Gefahrübergangs
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • b) Zeitpunkt der Annahme als Erfüllung
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • c) Zeitpunkt des Vertragsschlusses
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • d) Zeitpunkt der Fälligkeit des vertraglichen Erfüllungsanspruchs
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • e) Zwischenergebnis
  • 2. Die Auslegung der gesetzlichen Regelung
  • a) Wortlaut
  • aa) § 437 BGB
  • bb) § 439 Abs. 1 BGB
  • cc) § 440 Satz 1 BGB
  • dd) § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • ee) § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • ff) Zwischenergebnis
  • b) Entstehungsgeschichte
  • aa) Probleme der bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetztes am 01.01.2002 bestehenden Regelung
  • bb) Die vom Gesetzgeber intendierte Lösung i.R.d. Schuldrechtsreform
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Gesetzessystematik
  • aa) Eingliederung in das allgemeine Leistungsstörungsrecht
  • bb) Verhältnis der besonderen Regeln zu anderen Vorschriften
  • (1) Allgemeine Grundstruktur der allgemeinen und besonderen Mangelrechte
  • (2) Verhältnis von Erfüllungsanspruch gem. § 433 BGB zu Nacherfüllungsanspruch gem. § 439 BGB
  • (3) Verhältnis der Minderung zu den allgemeinen Leistungsstörungsrechten
  • (4) Verhältnis der Verjährung zum neuen Anwendungszeitpunkt der §§ 437 ff. BGB
  • cc) Zwischenergebnis
  • d) Teleologie
  • aa) Sinn und Zweck der Nacherfüllung und deren Vorrang im kaufrechtlichen Mangelrecht
  • bb) Sinn und Zweck des § 440 BGB
  • cc) Sinn und Zweck der Minderung nach § 441 BGB
  • dd) Sinn und Zweck des § 442 BGB
  • ee) Sinn und Zweck der §§ 443, 444 BGB
  • ff) Sinn und Zweck des Mindestschutzes für den Käufer
  • gg) Keine entgegenstehenden berechtigten Belange des Verkäufers
  • (1) Verletzung des Dispositionsrechts des Verkäufers
  • (2) Recht zur zweiten Andienung des Verkäufers
  • (3) Sonstige Unzumutbarkeiten
  • hh) Zwischenergebnis
  • D. Fazit
  • Kapitel 3 – Der Werkvertrag
  • A. Einleitung
  • B. Die relevanten sich gegenüberstehenden Rechte
  • I. Das allgemeine Leistungsstörungsrecht
  • 1. Der Erfüllungsanspruch nach § 631 Abs. 1 BGB
  • 2. Das Rücktrittsrecht nach den §§ 323 ff. BGB
  • 3. Der Schadensersatzanspruch gem. §§ 280, 281, 283 und 311a BGB
  • 4. Die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB
  • a) Rechtliche Grundlage
  • b) Außerordentlicher Kündigungsgrund
  • c) Rechtsfolgen
  • 5. Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 275 Abs. 2 BGB und die allgemeine Verjährung nach §§ 195, 199 BGB
  • II. Das besondere werkvertragliche Mangelgewährleistungsrecht
  • 1. Der Nacherfüllungsanspruch nach §§ 634 Nr. 1, 635 BGB
  • a) Mangelhaftes Werk
  • aa) Beschaffenheit
  • bb) Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB
  • cc) Fehlende Eignung zur vorausgesetzten Verwendung, § 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB
  • dd) Fehlende Eignung zur gewöhnlichen Verwendung und üblichen Beschaffenheit, § 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB
  • ee) Herstellung eines anderen Werkes oder des geschuldeten Werkes in zu geringer Menge, § 633 Abs. 2 Satz 3
  • ff) Sonstige mangelbegründende Tatsachen
  • b) Kein Ausschluss
  • aa) Ausschluss wegen § 640 Abs. 2 BGB
  • bb) Ausschluss wegen § 275 BGB
  • cc) Ausschluss wegen § 635 Abs. 3 BGB
  • dd) Ausschluss durch Hinweis, Prüfung und Bedenken
  • c) Rechtsfolgen
  • 2. Die Selbstvornahme gemäß §§ 634 Nr. 2, 637 BGB
  • a) Mangelhaftes Werk
  • b) Fristsetzung
  • c) Kein Ausschluss und Rechtsfolgen
  • 3. Der Rücktritt gemäß §§ 634 Nr. 3, 636, 323, 326 Abs. 5, 346 Abs. 1 BGB
  • a) Mangelhaftes Werk
  • b) Fristsetzung
  • c) Kein Ausschluss und Rechtsfolgen
  • 4. Die Minderung gemäß §§ 634 Nr. 3, 638 BGB
  • 5. Der Schadensersatz gemäß §§ 634 Nr. 4, 636, 280, 281 BGB
  • 6. Die Verjährung nach § 634a BGB
  • a) Verjährungsfrist
  • b) Verjährungsbeginn
  • 7. Zwischenergebnis
  • III. Ergebnis Teil B
  • C. Die Frage nach dem Entstehungszeitpunkt der werkvertraglichen Mangelrechte des BGB
  • I. Entstehungszeitpunkt der allgemeinen Leistungsstörungsrechte
  • 1. Grundsatz
  • 2. Ausnahmen
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Meinungsstand bzgl. des Entstehungszeitpunkts der speziellen werkvertraglichen Mangelrechte
  • 1. Der Gefahrübergang bzw. die Abnahme als entscheidender Zeitpunkt
  • 2. Die Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs als entscheidender Zeitpunkt
  • 3. Der Herstellungsbeginn als entscheidender Zeitpunkt
  • 4. Die Herstellung als entscheidender Zeitpunkt
  • III. Kritische Würdigung der verschiedenen Ansichten und eigene Stellungnahme
  • 1. Vor- und Nachteile der dargelegten Meinungen
  • a) Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. der Abnahme
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • b) Zeitpunkt der Fälligkeit des vertraglichen Erfüllungsanspruchs
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • c) Zeitpunkt des Herstellungsbeginns
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • d) Zeitpunkt der Herstellung
  • aa) Vorteile
  • bb) Nachteile
  • e) Zwischenergebnis
  • 2. Die Auslegung der gesetzlichen Regelung
  • a) Wortlaut
  • aa) § 634 BGB
  • bb) § 635 Abs. 1 BGB
  • cc) § 636 BGB
  • dd) § 637 Abs. 1 BGB
  • ee) § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB
  • ff) § 639 BGB
  • gg) Zwischenergebnis
  • b) Entstehungsgeschichte
  • aa) Probleme der bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 bestehenden Regelung
  • bb) Die vom Gesetzgeber intendierte Lösung i.R.d. Schuldrechtsreform
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Gesetzessystematik
  • aa) Eingliederung in das allgemeine Leistungsstörungsrecht
  • bb) Verhältnis der besonderen Regeln zu anderen Vorschriften
  • (1) Allgemeine Grundstruktur der allgemeinen und besonderen Rechte im Schuldrecht
  • (2) Verhältnis von Erfüllungsanspruch gem. § 631 BGB zum Nacherfüllungsanspruch gem. § 635 BGB
  • (3) Verhältnis der Selbstvornahme und der Minderung zu den allgemeinen Leistungsstörungsrechten
  • (4) Die bestehende Systematik in Bezug auf Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
  • (5) Verhältnis der Verjährung zum neuen Anwendungszeitpunkt der §§ 634 ff. BGB
  • cc) Zwischenergebnis
  • d) Teleologie
  • aa) Sinn und Zweck der Nacherfüllung und deren Vorrang im werkvertraglichen Mangelrecht
  • bb) Sinn und Zweck des § 636 BGB
  • cc) Sinn und Zweck der Selbstvornahme des § 637 BGB
  • dd) Sinn und Zweck der Minderung nach § 638 BGB
  • ee) Sinn und Zweck des § 639 BGB
  • ff) Sinn und Zweck des Mindestschutzes für den Besteller
  • gg) Keine entgegenstehenden berechtigten Belange des Werkunternehmers
  • (1) Verletzung des werkunternehmerischen Dispositionsrechts
  • (2) Recht zur zweiten Andienung des Werkunternehmers
  • (3) Beweislastverteilung
  • (4) Sonstige Unzumutbarkeiten
  • hh) Zwischenergebnis
  • D. Fazit
  • Kapitel 4 – Mietrechtlicher Annex
  • A. Einleitung
  • B. Meinungsstand bzgl. des Entstehungszeitpunkts des § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB
  • I. Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache als Anknüpfungspunkt
  • II. Freie Konkurrenz beider Haftungssysteme ab Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs
  • C. Stellungnahme
  • I. Die Auslegung der gesetzlichen Regelung
  • 1. Wortlaut
  • 2. Historie
  • 3. Systematik
  • 4. Teleologie
  • II. Wertende Beurteilung
  • D. Fazit
  • Kapitel 5 – Gesamtergebnis
  • A. Kernthesen
  • B. Zusammenfassung der wesentlichen Einzelergebnisse
  • I. Kaufrechtliches Mangelgewährleistungsrecht
  • II. Werkvertragliches Mangelgewährleistungsrecht
  • III. Annex zu § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.anderer Ansicht
Abs.Absatz
AcPArchiv für die civilistische Praxis
a.F.alte Fassung
AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
Alt.Alternative
Art.Artikel
ATAllgemeiner Teil
BauRZeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (Zeitschrift)
BBBetriebs-Berater (Zeitschrift)
Bd.Band
BeckOKBeck’scher-Online-Kommentar
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BGHBundesgerichtshof
BGHZEntscheidungen des Bundesgerichtshof in Zivilsachen (Amtliche Sammlung)
BMJBundesministerium der Justiz
BTBesonderer Teil
BT-Drucks.Drucksachen des Deutschen Bundestages
bspw.beispielsweise
bzgl.bezüglich
bzw.beziehungsweise
B2BBusiness to Business
B2CBusiness to Consumer
C2BConsumer to Business
C2CConsumer to Consumer
d.h.das heißt
ders.derselbe
dies.dieselbe
diesbzgl.diesbezüglich
DRiZDeutsche Richterzeitung (Zeitschrift)
etc.et cetera
EMWEnglert/Motzke/Wirth (Kommentar)
f.folgende
ff.fortfolgende ← XVII | XVIII →
Fn.Fußnote
FSFestschrift
gem.gemäß
ggf.gegebenenfalls
HkHandkommentar
h.M.herrschende Meinung
hrsg.herausgegeben
IBRImmobilien- und Baurecht (Zeitschrift)
i.H.e.in Höhe eines
i.S.Im Sinne
i.S.d.im Sinne der
i.S.v.im Sinne von
JuraJuristische Ausbildung (Zeitschrift)
JuSJuristische Schulung
JZJuristen-Zeitung (Zeitschrift)
Kap.Kapitel
litlittera
MDRMonatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift)
MietRRefGMietrechtsreformgesetz
MKMünchener Kommentar
NJWNeue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
NJW-RRNJW-Rechtsprechungsreport – Zivilrecht (Zeitschrift)
NJW-SpezialNeue Juristische Wochenschrift-Spezial (Zeitschrift)
NKNomoskommentar
Nr.Nummer
NZBauNeue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (Zeitschrift)
NZMNeue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (Zeitschrift)
OLGOberlandesgericht
PWWPrütting/Wegen/Weinreich (Kommentar)
qmQuadratmeter
Rn.Randnummer
S.Seite, Satz
SRSchuldrecht
u.und
u.a.unter anderem
v.von, vom
VerbGüterKRLVerbrauchsgüterkaufrichtlinie ← XVIII | XIX →
vgl.vergleiche
VOB/BVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B
Vorb, VorbemVorbemerkung
WMWertpapier-Mitteilungen Teil IV (Zeitschrift)
WuMWohnungswirtschaft und Mietrecht (Zeitschrift)
ZEuPZeitschrift für Europäisches Privatrecht
ZfBRZeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (Zeitschrift)
ZMRZeitschrift für Miet- und Raumrecht (Zeitschrift)
ZGSZeitschrift für das gesamte Schuldrecht (Zeitschrift)
ZGRZeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (Zeitschrift)
ZRPZeitschrift für Rechtspolitik (Zeitschrift) ← XIX | XX →

 

← XX | 1 →

Kapitel 1 – Einleitung

A.  Ziel der Untersuchung

Vom schnellen Klick auf den Bezahl-Button der Internetseite eines Online-Versandhändlers über den täglichen Kauf der Lebensmittel bis hin zur monatlichen Miete der Unterkunft oder sogar dem Bau des Eigenheims – Schuldverhältnisse sind täglicher Bestandteil unseres Lebens und es vergeht so gut wie kein Tag, an dem wir nicht mindestens ein solches begründen. Von besonderer Bedeutung für den Einzelnen sind dabei die Verträge auf dem Gebiet des Kauf-, des Miet- und des Werkvertragsrechts, da der überwiegende Teil der eingegangenen Schuldverhältnisse einem dieser Vertragstypen zuzuordnen ist. Dieser Bedeutung wird auch durch die Struktur des BGB Rechnung getragen, indem u.a. diesen drei genannten Vertragstypen ein jeweils eigenes besonderes Recht zugesprochen wird.

Einhergehend mit der Begründung oder Abwicklung von Schuldverhältnissen besteht aber auch die Gefahr, dass Hindernisse auftreten können, die dazu führen, dass die Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird. Solche Störungen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Schuldverhältnisses verzögern, erschweren oder ausschließen, werden gemeinhin als Leistungsstörungen bezeichnet, auch wenn dieser Begriff nicht dem BGB oder der juristischen Dogmatik entstammt.1 Da Störungen des Schuldverhältnisses keine Ausnahme, sondern Regelmäßigkeit darstellen, besteht ein Bedürfnis nach einem funktionierenden Leistungsstörungsrecht. Um auf Leistungsstörungen adäquat reagieren zu können, enthält das BGB daher Regelungen, die es den Parteien ermöglichen sollen, ihre Interessen trotz einer Störung des Schuldverhältnisses bestmöglich durchzusetzen. Dieses sog. Leistungsstörungsrecht unterlag insbesondere i.R.d. Schuldrechtsmodernisierungsreform im Jahr 2002 einer wesentlichen Neugestaltung.

Ein bedeutendes Anliegen i.R.d. Schuldrechtsmodernisierung war dabei die Harmonisierung von allgemeinem Leistungsstörungsrecht (also der§§ 275 ff. BGB) und dem für die einzelnen Vertragstypen besonders geltenden Gewährleistungsrecht.2 Bis zur Reform waren die allgemeinen und besonderen Regeln nicht aufeinander abgestimmt und existierten als jeweils eigenständige ← 1 | 2 → Gewährleistungssysteme nebeneinander, was letztlich eine Vielzahl von Abgrenzungsschwierigkeiten und Ausnahmekonstellationen nach sich zog.3 Sehr wesentliche Fragen, die sich i.R.e. Harmonisierung von zwei jeweils eigenständigen Gewährleistungssystemen dann zwangsläufig stellen, drehen sich um den zeitlichen Anwendungszeitpunkt des neuen, harmonisierten Gewährleistungsrechts. Gibt es nur einen einheitlichen Anwendungszeitpunkt für sämtliche allgemeine und besondere Leistungsstörungsrechte? Oder sind die nur für einzelne Vertragstypen speziell geltenden besonderen Regeln in ihrer Anwendung durch ein generelles zeitliches Moment von den allgemeinen Leistungsstörungsrechten zu trennen? Wenn ja, welches zeitliche Moment ist das Richtige? – Jedoch hat es auch die Schuldrechtsmodernisierungsreform nicht geschafft, eine eindeutige und unzweifelhafte Rechtslage zu schaffen, die Abgrenzungsschwierigkeiten obsolet macht sowie das Bedürfnis nach Ausnahmen auf ein Minimum reduziert. Denn durch die Beibehaltung besonderer Gewährleistungsregeln i.V.m. dem Fehlen einer ausdrücklichen Regelung in Bezug auf einen Anwendungszeitpunkt, ab welchem die jeweiligen besonderen Vorschriften die allgemeinen Rechte modifizieren, wird weiterhin die Grundlage für verschiedene Lösungsansätze hinsichtlich der zeitlichen Anwendung der jeweils einschlägigen besonderen Gewährleistungsvorschriften geschaffen.4 Ziel der nachfolgenden Untersuchung soll es daher sein, individuell für die drei BGB-Vertragstypen des Kauf-, Werk- und Mietvertrages die verschiedenen Lösungsansätze hinsichtlich der Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs ihres jeweils besonderen Gewährleistungsrechts darzustellen. Sodann soll basierend auf einer Auslegung der jeweils besonderen Vorschriften nach Wortlaut, Historie, Systematik sowie Sinn und Zweck die Frage der zeitlichen Abgrenzung von allgemeinen und besonderen Leistungsstörungsrechten für jeden der Vertragstypen geklärt werden.

B.  Gang der Untersuchung

Die Arbeit gliedert sich insgesamt in fünf Teile, wobei die Einführung den ersten Teil darstellt. Der zweite Teil beschäftigt sich dabei mit dem Kaufvertrag. Dazu werden im zweiten Kapitel zunächst die relevanten, sich gegenüberstehenden allgemeinen und besonderen Rechte vorgestellt. Dann wird die Untersuchung auf den Entstehungszeitpunkt der Leistungsstörungsrechte konzentriert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, ob die besonderen kaufrechtlichen Mangelgewährleistungsrechte der §§ 437 ff. BGB, insbesondere aber der ← 2 | 3 → Nacherfüllungsanspruch nach § 439 BGB, erst ab Gefahrübergang oder schon von einem früheren Zeitpunkt an geltend gemacht werden können. Zu dieser Frage werden sehr unterschiedliche Ansichten vertreten, mit denen sich die Arbeit eingehend auseinandersetzt. In der Folge wird anhand einer Auslegung der besonderen kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften nach Wortlaut, Historie, Systematik und Telos der vorzugswürdigste Anwendungszeitpunkt bestimmt.

Im dritten Kapitel steht der Werkvertrag im Fokus. Der Aufbau des Kapitels entspricht aufgrund zahlreicher Überschneidungen und Ähnlichkeiten demjenigen des kaufrechtlichen Teils im Kapitel zuvor. Auch hier ist nach einführender Darstellung der relevanten Leistungsstörungsrechte zu untersuchen, ob die besonderen werkvertraglichen Mangelgewährleistungsrechte vom Besteller erst ab Abnahme oder regelmäßig schon vor diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden können. Die Untersuchung fokussiert sich erneut auf eine Auslegung in Bezug auf den Wortlaut, die Historie, die Systematik sowie den Sinn und Zweck der §§ 634 ff. BGB, um zu klären, welcher Anwendungszeitpunkt der §§ 634 ff. BGB den Besonderheiten des Werkvertrages am besten gerecht wird und für sämtliche Vertragsstadien interessengerechte Lösungen ermöglicht.

Der vierte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der mietrechtlichen Problematik, inwiefern der allgemeine Schadensersatzanspruch für anfängliche Leistungshindernisse nach § 311a Abs. 2 BGB sowie der besondere mietrechtliche Schadensersatzanspruch für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB zeitlich ins Verhältnis zu setzen sind. Hier geht es zwar nicht um das generelle Verhältnis von allgemeinem Leistungsstörungsrecht und besonderem mietrechtlichen Gewährleistungsrecht, jedoch stellt sich auch hier im Kern dieselbe Frage nach dem zeitlichen Verhältnis der beiden Gewährleistungsbereiche, nur herruntergebrochen auf einen konkreten Schadensersatzanspruch. Die Untersuchung wird mit Hilfe einer Auslegung nach den vier bekannten Auslegungsmethoden vorgenommen.

Im fünften Kapitel und abschließenden Teil erfolgt sodann eine Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse. ← 3 | 4 →

 

← 4 | 5 →


1 Schwarze, Das Recht der Leistungsstörungen, § 1 Rn. 1; Huber, Leistungsstörungen I, § 1 I; Grüneberg, in: Palandt, Vorb v § 275 Rn. 1.

Details

Seiten
XX, 209
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653061536
ISBN (ePUB)
9783653954159
ISBN (MOBI)
9783653954142
ISBN (Hardcover)
9783631670026
DOI
10.3726/978-3-653-06153-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (September)
Schlagworte
Mängelgewährleistungsrechte Gefahrübergang Selbstvornahme § 536a BGB Allgemeines Schuldrecht Schadensersatz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XX, 209 S.

Biographische Angaben

Maximillian Jordan (Autor:in)

Maximilian Jordan studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Er ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht und Bürgerliches Recht an der Philipps-Universität Marburg.

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