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Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren

Bedarf und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines vorinsolvenzlichen Sanierungsmechanismus

von Konrad-Tassilo Heßel (Autor:in)
©2016 Dissertation 227 Seiten

Zusammenfassung

Bedarf es eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Deutschland, um Unternehmenssanierungen zu fördern? Diese Frage wird in Deutschland spätestens seit 2010 immer wieder diskutiert. Der Verfasser betrachtet die Thematik unter anderem aus dem Blickwinkel verfassungsrechtlicher Fragestellungen und schlägt einen eigenen Sanierungsmechanismus vor, um die rechtspolitisch geführte Diskussion inhaltlich voranzubringen. Der Autor nimmt eine Bestandsaufnahme des aktuellen rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung der Reform der Insolvenzordnung durch das ESUG vor und untersucht, inwieweit die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Deutschland (verfassungs-)rechtlich zulässig wäre. Im Rechtsvergleich mit den Ausgestaltungen in Frankreich, England und Spanien entwickelt der Verfasser einen eigenen Sanierungsmechanismus.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Der Reformbedarf des deutschen Insolvenzrechts
  • II. Methodik der Untersuchung
  • B. Die Diskussion über die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens
  • C. Der Begriff des „vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens“
  • I. Zeitliche Grenzen
  • 1. Juristischer Krisenbegriff
  • 2. Betriebswirtschaftlicher Krisenbegriff
  • II. Der Begriff „vorinsolvenzlich“
  • III. Sanierung
  • IV. Der Begriff des „Verfahrens“
  • D. (Präventive) Unternehmenssanierung durch Insolvenz
  • I. Ziele des Insolvenzverfahrens
  • II. Unternehmenssanierung im Regelverfahren
  • 1. Das Eröffnungsverfahren
  • 2. Das eröffnete Verfahren
  • 3. Bewertung der Unternehmenssanierung im Regelverfahren
  • III. Der Insolvenzplan als zentrales Sanierungsinstrument der Insolvenzordnung
  • 1. Intention und Grundsätze des Insolvenzplanverfahrens
  • 2. Der Ablauf des Insolvenzplanverfahrens
  • 3. Die Wirkungen und die Ausführung des bestätigten Insolvenzplans
  • 4. Tauglichkeit des Insolvenzplanverfahrens zur präventiven Unternehmenssanierung
  • IV. Die Chancen einer geplanten Insolvenz
  • 1. Die Einreichung eines prepacked plans gemäß § 218 I 2 mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • 2. Das sog. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO
  • 3. Bewertung des prepacked plans und des Schutzschirmverfahrens
  • V. Zusammenfassende Bewertung der Sanierungschancen im Insolvenzverfahren
  • 1. Chancen des Eigenantrags wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
  • 2. Risiken des Eigenantrags wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
  • 3. Praktische Erfahrungen mit den Instrumenten der Insolvenzordnung zur präventiven Unternehmenssanierung
  • 4. Schlussfolgerung in Bezug auf die Notwendigkeit eines vorinsolvenzlichen Sanierungsgesetzes
  • E. Effizienz und Hindernisse außergerichtlicher Sanierungen
  • I. Begriffliches
  • II. Effizienz bzw. Vorteile der außergerichtlichen Sanierung
  • 1. Kostenvorteile
  • 2. Flexibilität des Verfahrens
  • 3. Größere Akzeptanz
  • 4. Vorteile für die Gläubiger
  • III. Hindernisse der außergerichtlichen Sanierung
  • 1. Das Einstimmigkeitserfordernis
  • 2. Verfahrenshindernisse
  • 3. Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO
  • 4. Straf-, haftungs- und anfechtungsrechtliche Risiken
  • IV. Die vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren des Schuldverschreibungsgesetzes und des KredReorgG
  • 1. Das Reorganisationsverfahren des Schuldverschreibungsgesetzes
  • 2. Das Sanierungs- und Reorganisationsverfahren des KredReorgG
  • V. Ergebnis
  • F. Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren
  • I. Die Kompensation der Nachteile außergerichtlicher Sanierungen
  • 1. Zustimmungspflichten zu einem Sanierungsvergleich
  • 2. Mehrheitsentscheidungen bei vorinsolvenzlichen Verfahren
  • 3. Die Anordnung eines Moratoriums in einem vorinsolvenzlichen Verfahren
  • II. Die Konservierung der Vorteile außergerichtlicher Sanierungen bei gleichzeitiger Kompensation der Nachteile des Insolvenzverfahrens
  • III. Die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren nach ausländischem Vorbild gemessen an verfassungsrechtlichen Erfordernissen
  • 1. Frankreich
  • 2. Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren in englischen Recht
  • 3. Das spanische vorinsolvenzliche Verfahren – La homologación de los acuerdos de refinanciación
  • 4. Das amerikanische pre-voted-plan – Verfahren 11 U.S.C. § 1126 (b)
  • 5. Fazit
  • IV. Die Einführung eines vorinsolvenzlichen Verfahrens aus rechtshistorischer Sicht
  • 1. Das Scheitern des Verfahrensdualismus von Konkurs- und Vergleichsordnung
  • 2. Das Einheitsverfahren der Insolvenzordnung
  • 3. Ergänzung der Insolvenzordnung durch ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
  • V. Umsetzung des bisher erarbeiteten Konzepts eines vorinsolvenzlichen Sanierungsmechanismus
  • 1. Leitbild des vorinsolvenzlichen Sanierungsprozesses
  • 2. Vorschlag für einen vorinsolvenzlichen Sanierungsmechanismus
  • G. Aktuelle Entwicklung und Fazit
  • I. Aktuelle Entwicklung
  • 1. Empfehlung der Europäischen Kommission vom 12.03.2014
  • 2. Grundsatzpapier des VID zu einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren
  • II. Stellungnahme und Fazit der Untersuchung
  • Literatur- und Entscheidungsverzeichnis
  • I. Literaturverzeichnis
  • II. Gerichtsentscheidungen

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A. Einleitung

I. Der Reformbedarf des deutschen Insolvenzrechts

Schon kalter Kaffee oder immer noch frisch? Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren“ titelt die Zeitschrift INDat Report.1 Die Frage ist berechtigt, denn im Jahre 2010 stellte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Begrüßungsrede2 auf dem siebten Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin laut Überlegungen an, dass in Deutschland ein Bedürfnis für eine neue Insolvenzkultur bestehe und dabei auch an ein vorinsolvenzliches Sanierungsgesetz zu denken sei. Dieses könne bereits im Vorfeld einer Insolvenz greifen und würde nicht das Stigma des Insolvenzverfahrens tragen.

Hintergrund dieser Überlegungen war die Erkenntnis, dass die mit der InsO völlig neu geschaffenen Rechtsinstitute des Insolvenzplanverfahrens (§§ 217 ff. InsO) und der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) statistisch gesehen3 in der Praxis wenig Anklang gefunden haben und somit nach wie vor die meisten Unternehmen, die sich in ein Insolvenzverfahren begeben, liquidiert werden.4

Zudem scheinen andere Rechtsordnungen in Europa im direkten Vergleich sanierungsfreundlicher zu sein. Beispielsweise wichen der Automobilzulieferer Schefenacker5 oder die Deutsche Nickel AG6 zur Sanierung nach England aus, indem ← 13 | 14 → sie ihren Sitz dorthin verlegten. Ohne auf die rechtlichen Probleme7 und das wirkliche Ausmaß dieses sog. „forum shopping“ an dieser Stelle eingehen zu wollen, müssen doch der Hintergrund und die Folgen dieser Sitzverlegung gesehen werden. Die für den Zugang deutscher Unternehmen zu Fremdkapital entscheidenden Kapitalanlageentscheidungen ausländischer Investoren werden zu einem beträchtlichen Teil durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Restrukturierungen, also das anwendbare Insolvenzrecht beeinflusst.8 Insofern spielt die Attraktivität des deutschen Insolvenzrechts eine wichtige Rolle für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Als Katalysator dieser Entwicklung erwies sich die Wirtschafts- und Finanzkrise aus dem Jahr 2008/2009. So wurde im Oktober 2008 das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) verabschiedet. In der Insolvenzordnung kehrte man, zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2013, nunmehr unbefristet, zum modifizierten zweistufigen Überschuldungsbegriff zurück. Für das Jahr 2009 meldeten die deutschen Amtsgerichte 32687 Unternehmensinsolvenzen, was einen Anstieg von 11,6% im Vergleich zum Vorjahr bedeutete und womit auch der Höchststand aus dem Jahre 2003 von 39320 Unternehmensinsolvenzen überschritten wurde.9

Die juristische Fachlitertur griff die Frage nach dem Bedürfnis für ein solches Verfahren auf und diskutierte alsbald angeregt über Verbesserungsmöglichkeiten des Insolvenzrechts und Argumente Pro und Contra eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens.10

Letztlich entschied sich jedoch der Gesetzgeber dazu, kein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren einzuführen, sondern die Insolvenzordnung durch das ← 14 | 15 → ESUG11 zu reformieren. Eineinhalb Jahre nach dem ESUG werden wieder Stimmen laut, die die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens diskutieren. So lud beispielsweise am 25.09.2013 der Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e. V. in Kooperation mit der Deutschen Bank zu der Podiumsdiskussion „Brauchen wir in Deutschland ein vor-/außergerichtliches Sanierungsverfahren?“ ein.12

Insofern möchte die vorliegende Arbeit die oben aufgeworfene, zugegebenermaßen provokativ formulierte Frage „Schon kalter Kaffee oder immer noch frisch? Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren“ aufgreifen. Dabei soll analysiert werden, welche Schwachstellen die Unternehmenssanierung in Deutschland hat(te) und ob diese durch das im Rahmen des ESUG eingeführte Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO und die Reform des Insolvenzplanverfahrens nach § 218 Abs. 1 S. 1 InsO beseitigt werden konnten.13

II. Methodik der Untersuchung

Befasst man sich mit der Frage, ob ein außergerichtliches Sanierungsverfahrensgesetz zur Reform des deutschen Insolvenzrechts notwendig ist, so kann diese Untersuchung auf zwei Arten erfolgen:

Zum einen kann man von Grund auf überlegen, wie ein taugliches Sanierungsrecht auszusehen hätte. Dieses würde man anschließend mit den Sanierungsmöglichkeiten im deutschen Insolvenzrecht de lege lata vergleichen und würde anhand dessen feststellen können, ob taugliche Sanierungsinstrumentarien vorhanden sind, die Vorhandenen verbessert werden oder solche erst geschaffen werden müssen. Anhand dieser Ergebnisse könnte man die Frage beantworten, ob ein eigenes vorinsolvenzliches Sanierungsverfahrensgesetz zur Reform des Insolvenzrechts notwendig wäre oder beispielsweise eine Verbesserung der vorhandenen Instrumentarien als ausreichend erachtet werden kann.14

Zum anderen kann man sich zunächst damit befassen, inwieweit Sanierungen mit dem vorhanden Rahmenbedingungen de lege lata gelingen können bzw. ← 15 | 16 → inwieweit Verbesserungspotential de lege ferenda vorhanden ist. Sollte man an dieser Stelle zu dem Ergebnis kommen, dass der derzeitige Rechtsrahmen sinnvollerweise nur durch die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens zu verbessern ist, wird im nächsten Schritt eine mögliche Ausgestaltung dieses Verfahrens erarbeitet werden.

Die folgende Untersuchung wird nach der zweiten Methode erfolgen. Dabei soll zunächst dargestellt werden, was die vorliegende Arbeit unter einem außergerichtlichen Sanierungsverfahrengesetz versteht. Im Anschluss soll das Insolvenzverfahren im Hinblick auf die Möglichkeit ein Unternehmen präventiv zu sanieren untersucht werden. Danach soll eine Bestandsaufnahme der außergerichtlichen Sanierungsmöglichkeiten erfolgen. Anhand dessen wird man erkennen, ob aufgrund des derzeitigen Rechtsrahmens überhaupt ein Bedürfnis für ein eigenständiges Sanierungsverfahren besteht. Schließlich soll das Bedürfnis für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren im Rahmen eines Rechtsvergleiches mit Frankreich, England und Spanien untersucht werden, wobei geprüft wird, inwieweit sich die Verfahrenskonzeptionen dieser Länder vor allem in Hinblick auf verfassungsrechtliche Voraussetzungen in unser Rechtssystem integrieren ließen. Eine rechtshistorische Betrachtung soll die Erfahrungen aus der Geschichte, insbesondere mit der Parallelität von Konkurs- und Vergleichsordnung in die Bewertung der Ausgangsfrage miteinfließen lassen. Die vorliegende Untersuchung kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass ein Bedürfnis für ein vorinsolvenzliches Sanierungsgesetz besteht und unterbreitet einen Vorschlag, wie ein vorinsolvenzlicher Sanierungsmechanismus ausgestaltet werden müsste, um in das deutsche Insolvenzrecht integriert werden zu können.


1 INDat Report 06_2013, S. 8, abrufbar unter: http://www.hww.eu/sites/default/files/130905_INDAT_Report_0613_Vorinsolvenzliches_%20Sanierungsverfahren.pdf

2 Siehe BB Heft 17/2010, S. 1.

3 Zwar stieg die Sanierung von Unternehmen durch den Insolvenzplan seit 2003 an, jedoch wurde insgesamt nur in 1% der Insolvenzverfahren in Deutschland eine Sanierung durch den Insolvenzplan durchgeführt; die Quote der Eigenverwaltungen je 1.000 Insolvenzanträge und -verfahren liegt sogar darunter; im Vergleich dazu findet in den USA in 25% der Insolvenzfälle ein Reorganisationsversuch nach Chapter 11 Bankruptcy Code statt. Siehe hierzu: Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn, „Haben wir eine Sanierungskultur“ (Vortrag) 2008, abrufbar unter: http://www.ifm-bonn.org/assets/documents/Kranzusch-24-06-2008.pdf

4 Vgl. auch Vallender, NZI 2010, 838, 840.

5 Vgl. hierzu: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/zur-sanierung-auf-die-britische-insel;1268864.

6 Vgl. hierzu: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2005-09/5381018-restrukturierung-dnick-deutsche-nickel-ag-heuschrecken-sanieren-deutsches-unternehmen-007.htm

7 Siehe hierzu etwa Eidenmüller in: ZGR 2006, 467, 475; ders., Finanzkrise, Wirtschaftskrise und das deutsche Insolvenzrecht, 2009, S. 8; Eidenmüller/Frobenius/Prusko, NZI 2010, 545, 546.

8 Vgl. hierzu auch: Davydenko/Franks, Do Bankruptcy Codes Matter? A Study of Defaults in France, Germany and the U.K., The Journal of Finance, 2008, 565, 566; Eidenmüller/Frobenius/Prusko, NZI 2010, 545, 548.

9 Vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 085 vom 09.03.2010, nachzulesen unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/03/PD10__085%20__52411,templateId=renderPrint.psml.

10 Eidenmüller, ZIP 2010, 649, 654; ders, Finanzkrise, Wirtschaftskrise und das deutsche Insolvenzrecht, S. 27 ff.; Geldmacher, ZInsO 2010, 696 ff.; ders, Das präventive Sanierungsverfahren als Teil eines reformierten Insolvenz- und Sanierungsrechts in Deutschland; Hölzle, NZI 2010, 207 ff; Jaffé/Friedrich, ZIP 2008, 1849, 1856; Beissenhirtz, ZInsO 2011, 57 ff; Jacoby, ZGR 2010, 359 ff.; Westpfahl, ZGR 2010, 385 ff.; Vallender, NZI 2010, 838, 843 ff.; Bork, ZIP 2010, 397 ff.

11 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ESUG, vom 7. Dezember 2011, BGBl. I S. 2582, ber. S. 2800.

12 INDat Report 06_2013, a.a.O., S. 9.

13 Vgl. hierzu: Eidenmüller, Finanzkrise, Wirtschaftskrise und das deutsche Insolvenzrecht, 2009, S. 21; Eidenmüller/Frobenius/Prusko, NZI 2010, 545, 545; Bork, ZIP 2010, 397; Hölzle NZI 2010, 207; Geldmacher, ZInsO 2010, 696; Jaffé/Friedrich, a.a.O. (Fn. 10), 1849; Uhlenbruck, NZI 2008, S. 201.

14 So auch Bork, ZIP 2010, 397, 399.

Details

Seiten
227
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653069624
ISBN (ePUB)
9783653956801
ISBN (MOBI)
9783653956795
ISBN (Hardcover)
9783631676196
DOI
10.3726/978-3-653-06962-4
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (Mai)
Schlagworte
Insolvenzantragspflicht (Präventive) Unternehmenssanierung durch Insolvenz Sanierungsinstrument prepacked plans
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 227 S.

Biographische Angaben

Konrad-Tassilo Heßel (Autor:in)

Konrad-Tassilo Heßel studierte Rechtswissenschaft und Unternehmenssanierung an der Universität Regensburg. Er ist seit 2016 als Rechtsanwalt tätig.

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