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Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit als Folge der regelwidrigen Beeinflussung geltender Allokationskriterien im Bereich der Organzuteilung

von Christian Koppe (Autor:in)
©2016 Dissertation 230 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch wurde maßgeblich durch den im Jahr 2012 bekanntgewordenen «Organspendenskandal» inspiriert und beschäftigt sich in umfassender Weise mit den in diesem Zusammenhang stehenden strafrechtlichen Problemen. Der Autor untersucht, ob die regelwidrige Beeinflussung geltender Allokationskriterien im Bereich der Organzuteilung als strafrechtlich relevantes Verhalten zu betrachten ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung und Ziel der Arbeit
  • Kapitel Eins: Einführung in die Transplantationsmedizin
  • I. Allgemeines
  • II. Arten der Transplantation
  • III. Das Hirntodkonzept
  • IV. Geschichtliche Entwicklung der Transplantationsmedizin
  • A. Allgemeine Entwicklung
  • B. Die Entstehung des Transplantationsgesetzes (TPG) in Deutschland
  • V. Ein Ausblick
  • VI. Aktueller Stand in Deutschland
  • VII. Postmortale Organspende und Regelungsmodelle
  • A. Die erweiterte Zustimmungslösung
  • B. Enge Zustimmungslösung
  • C. Enge Widerspruchslösung
  • D. Erweiterte Widerspruchslösung
  • E. Notstandslösung
  • VIII. Lebendspende
  • IX. Förderung der Organspendenbereitschaft
  • A. Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland
  • B. Zusammenarbeit stärken
  • C. Weitere Aufklärung der Bevölkerung
  • D. Ausweitung der Lebendspende
  • E. Die Nutzung von „Nudges“
  • F. Änderung der Verteilungsregeln
  • X. Das Organverteilungssystem
  • A. Eurotransplant International Foundation
  • B. Deutsche Stiftung für Organtransplantation
  • C. Die Bundesärztekammer
  • D. Transplantationszentren
  • E. Die Prüfungskommission
  • F. Die Überwachungskommission
  • XI. Das Allokationsverfahren
  • A. Das Standardverfahren zur Allokation
  • B. Besondere Vermittlungsverfahren
  • 1. Das modifizierte Vermittlungsverfahren
  • 2. Das beschleunigte Vermittlungsverfahren
  • XII. Erfolgsquoten nach Transplantationen
  • Kapitel Zwei: Strafrechtliche Beurteilung
  • I. Ausgangslage
  • II. Straftaten gegen das Leben
  • A. Totschlag, gemäß § 212 Abs. 1 StGB
  • 1. Die Nachweisbarkeit des tatbestandlichen Erfolges
  • a) HLA-Kompatibilität
  • b) Transportzeit
  • c) Wartezeit
  • d) Mismatch-Wahrscheinlichkeit
  • e) Nationale Import-und Exportbilanz
  • f) Sonderregelungen
  • 2. Qualifizierung der tatbestandlichen Handlung als ein Tun oder Unterlassen?
  • 3. Kausalität
  • a) Allgemeines zur Bedeutung der Kausalität
  • b) Kausalitätstheorien
  • aa) Äquivalenztheorie
  • (1.) Voraussetzungen
  • (a.) Nachweis durch den Ausschluss alternativer Erklärungen?
  • (b.) Anwendung des Anscheinsbeweises im Strafrecht?
  • (c.) Resümee der bisherigen Feststellungen
  • (2.) Kritik an der Äquivalenztheorie
  • (a.) Der „Erfolg in seiner konkreten Gestalt“
  • (b.) Das Erfordernis der „notwendigen Bedingung“
  • (aa.) Notwendige Bedingung
  • (bb.) Hinreichende Bedingung
  • bb) Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung
  • cc) Die Inus-Bedingung
  • (1.) Voraussetzungen
  • (2.) Kritik an der Inus-Bedingung
  • dd) Adäquanztheorie
  • ee) Irreale bzw. kontrafaktische Konditionalsätze
  • c) Die Konsequenz der Rechtsprechung
  • aa) Die freie Beweiswürdigung
  • bb) Kritik an der Argumentation mit der freien Beweiswürdigung
  • (1.) Heuristiken
  • (2.) Rückschaufehler (engl. hindsight bias)
  • (3.) Der Ankereffekt
  • (4.) Plausibilitätsfehler
  • (5.) Die Lehre von der kognitiven Dissonanz
  • (6.) Einschränkung des „in dubio pro reo“-Grundsatzes
  • (7.) Fazit der bisherigen Feststellungen
  • d) Probabilistische Zurechnung als Lösung?
  • aa) Risikoerhöhungslehre
  • bb) Kritik an der Risikoerhöhungslehre
  • (1.) Verstoß gegen den „in dubio pro reo“-Grundsatz
  • (aa.) Roxin
  • (bb.) Stratenwerth
  • (2.) Umwandlung der Verletzungsdelikte in Gefährdungsdelikte
  • (3.) Der normative Ansatz nach Schünemann
  • (4.) Anderes Ergebnis im Fall der Akzeptanz der Risikoerhöhungslehre?
  • cc) Die Vereinbarkeit des Ergebnisses mit der Lebenswirklichkeit
  • e) Ergebnis
  • B. Versuchter Totschlag gemäß §§ 212, 22, 23 Abs. 1 StGB
  • 1. Unterschiedliche Beurteilung zwischen Versuch und Vollendung?
  • 2. Vorliegen des erforderlichen Tatentschlusses?
  • a) Allgemeines
  • b) Eventualvorsatz auf Herbeiführung des Todes zum Zeitpunkt der Tat?
  • aa) Anforderungen an den Eventualvorsatz
  • bb) Indizien für und gegen das Vorliegen des Eventualvorsatzes
  • cc) Die objektive Zurechnung
  • 3. Unmittelbares Ansetzen
  • 4. Rechtfertigung
  • a) Notwehr
  • b) Rechtfertigender Notstand
  • 5. Schuld und entschuldigender Notstand
  • 6. Ergebnis
  • C. Aussetzung gemäß § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB
  • 1. Hilflose Lage
  • 2. Das (kausale) Versetzen in die hilflose Lage
  • 3. Eintritt einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben
  • 4. Qualifikation gemäß § 221 Abs. 3 StGB
  • D. Ergebnis
  • III. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
  • A. Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5, 227 StGB hinsichtlich des übergangenen Patienten
  • B. Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. und 5 StGB an den eigenen Patienten
  • a) Einwilligung
  • b) Hypothetische Einwilligung
  • C. Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB
  • IV. Urkundsdelikte
  • A. Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB
  • B. Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB
  • C. Gebrauchen unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 StGB
  • D. Fälschen beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB
  • V. Bestechungsdelikte
  • A. Sonderdelikte für Amtsträger gem. §§ 331, 332 StGB
  • B. Bestechlichkeit gem. § 299 StGB
  • VI. Verstöße gegen das Transplantationsgesetz
  • A. Organhandel gemäß § 18 i.V.m. § 17 Abs. 1, 2 TPG
  • B. Ordnungswidrigkeiten gemäß § 20 TPG
  • C. § 19 Abs. 2a TPG
  • VII. Strafbarkeit sonstiger Beteiligter
  • VIII. Zusammenfassung
  • Literaturverzeichnis

← 12 | 13 →Einleitung und Ziel der Arbeit

Niemals zuvor konnte der Einzelne seine materiellen Bedürfnisse so leicht verwirklichen wie heute. Dank des Internetzeitalters und immer längerer Ladenöffnungszeiten ist es praktisch kaum noch möglich, eine Ware nicht zu bekommen. Musste man früher noch überlegen, ob eine Sache überhaupt verfügbar war, so stellt sich heute meist nur noch die Frage, ob man finanziell in der Lage ist, sich diese zu leisten, und wenn ja, wo diese erworben werden soll. Selbst bei finanziell angespannter Lage stellt die moderne Dienstleistungsgesellschaft zahlreiche Modelle zur Verfügung, um den Strom des Konsums nicht abreißen zu lassen. Diese anscheinend so perfektionierte Konsumgesellschaft lässt einen beinahe den Blick dafür verlieren, dass es nach wie vor Gebiete gibt, in denen der Mensch sein Verlangen nach „mehr“ nicht befriedigen kann. Einer dieser Bereiche, bei denen die Nachfrage um ein Vielfaches größer ist als das zur Verfügung stehende Angebot, ist der Bereich der Organspende. In kaum einem anderen Bereich herrscht aber ein so eklatantes Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage wie in diesem. Allein in Deutschland betrug die Zahl der Menschen im Jahr 2013, die auf ein Spenderorgan gewartet haben, rund 11.000.1 Die Zahl der transplantierten Organe hingegen betrug nur 4.059.2 Damit bekam nicht einmal jeder Zweite das von ihm dringend benötigte Organ. Führt man sich vor Augen, dass die Organspende für die betroffenen Menschen oft die einzig verbliebene Möglichkeit ist, am Leben teilzunehmen, so wird einem die Dramatik des Organmangels bewusst. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei der Organspende nicht um ein Gebiet handelt, in dem das Angebot durch Druck oder Zwang erhöht werden kann. Die Organspende erfolgt vielmehr ausschließlich auf freiwilliger Basis. Ziel muss es daher sein, neben der Gewinnung neuer potentieller Spender, dass Vertrauen der Bevölkerung in das bestehende System zu festigen. Dazu gehört insbesondere das Vertrauen in eine gerechte Allokation (von lat. locare = zuteilen3) der Organe nach festen Kriterien.

← 13 | 14 →Dieses Vertrauen wurde durch den im Jahr 2012 bekannt gewordenen „Organspendenskandal“ erheblich erschüttert. Dabei wurde bekannt, dass in den Transplantationskliniken Göttingen, Leipzig, München rechts der Isar und Münster erhebliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Organallokation aufgetreten sind,4 wobei allein in Göttingen – in 34 Fällen – die Gesundheitsdaten von Patienten verändert wurden.5 Dabei wurden Patientenakten derart manipuliert, dass den Patienten ein erheblich schlechterer medizinischer Zustand bescheinigt wurde. In einem zweiten Schritt wurden diese Krankendaten an die Vergabezentrale „Eurotransplant“ übermittelt, woraufhin die Patienten nicht nur in die Warteliste für eine zukünftige Transplantation aufgenommen wurden, sondern aufgrund des bescheinigten Zustandes auch zeitnah ein Organ erhalten haben sollen.6 Die Konstellation macht bereits deutlich, dass es sich im Kern daher auch nicht um einen „Organspenden-Skandal“ handelt, sondern vielmehr um einen „Organverteilungs-Skandal“. Die verwerfliche Handlung liegt nämlich nicht in der rechtswidrigen Gewinnung von Spenderorganen, sondern in deren unrechtmäßiger Verteilung an deren Empfänger durch die behandelnden Mediziner.7

Als Reaktion auf die Geschehnisse hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 § 19 Abs. 2a TPG in das Transplantationsgesetz aufgenommen, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird,wer absichtlich entgegen § 10 Absatz 3 Satz 2 den Gesundheitszustand eines Patienten erhebt, dokumentiert oder übermittelt“.8

Die nachfolgende Arbeit will als Reaktion dieses Skandals die strafrechtliche Bedeutung dieses Verhaltens untersuchen und dabei die vorhandene Rechtsprechung auf ihre Konsistenz hin überprüfen. Zum besseren Verständnis der Materie wird zunächst eine Einführung in die Transplantationsmedizin gegeben. Dazu soll ein Überblick über die Entwicklung der Transplantation im ← 14 | 15 →Allgemeinen sowie der aktuelle Stand in Deutschland aufgezeigt werden. Dabei wird auch ein Blick auf alternative Regelungsmöglichkeiten geworfen. Anschließend wird auf Möglichkeiten eingegangen werden, dem anhaltenden Organmangel wirksam zu begegnen. Schließlich sollen die einzelnen Organisationen, die an der Organallokation beteiligt sind, vorgestellt werden, um anschließend das Vergabeverfahren selbst darzustellen.← 15 | 16 →


1 vgl. DSO Jahresbericht 2013, S. 54, abrufbar unter: http://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2013_Web_05.pdf, (zuletzt abgerufen am 15.07.2014).

2 siehe dazu Kap. Eins, VI; Vgl. DSO Jahresbericht 2013, S. 65, abrufbar unter: http://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2013_Web_05.pdf, (zuletzt abgerufen am 15.07.2014).

3 siehe Duden, abrufbar unter: http://www.duden.de/rechtschreibung/Allokation, (zuletzt abgerufen am 15.07.2014).

4 Sigmund- Schultze, DÄBl. 2013, S. 2118.

5 http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/transplantationsskandal-in-goettingen-manipulation-leicht-gemacht-1.1861321, (zuletzt abgerufen am 15.07.2014).

6 Siegmund-Schultze, DÄBl. 2013, S. 1468; Kudlich, NJW 2013, S. 918, vgl. auch: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/818379/organspende-skandal-goettinger-uniklinik.html, (zuletzt abgerufen am 15.07.2014).

7 so auch Kudlich, NJW 2013, S. 917, Fn. 1.

8 BGBl. I S. 2430, abrufbar unter: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%2527bgbl113s2423.pdf%2527%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D‘bgbl113s2423.pdf‘%5D__1403512190135, (zuletzt abgerufen am 15.07.2014).

← 16 | 17 →Kapitel Eins: Einführung in die Transplantationsmedizin

I. Allgemeines

Der Wunsch der Menschheit, geschädigte Organe (griech. Werkzeug9) und Körperteile auszutauschen, ist so alt wie die Menschheit selbst. Daher ist auch nicht verwunderlich, dass es seit jeher Geschichten und Erzählungen bezüglich der Übertragung von Extremitäten gibt. Nach der Legende Aureas aus dem 13. Jahrhundert haben die Ärztebrüder Damian und Kosmas „’das Bein eines frisch verstorbenen Mohren’ auf einen weißen Patienten übertragen, dessen Bein vom Krebs zerstört war“.10 Aber lange Zeit blieb es genau dies – Geschichten und Erzählungen. Erst mit der Entwicklung der modernen Medizin zu Beginn des 20. Jahrhunderts war es den Menschen erstmalig möglich, diesen Traum Wirklichkeit werden zu lassen. Es verwundert deshalb auch nicht, dass das Wort Transplantation aus dem Lateinischen stammt und so viel wie „verpflanzen“ oder „versetzen“ bedeutet.11

Eine Transplantation findet vordergründig aus folgenden Erwägungen statt. Sie kann einerseits medizinisch notwendig sein, um das Leben eines Patienten zu retten. Dies kommt vor allem bei dem drohenden Ausfall von lebensnotwendigen Organen – wie dem des Herzens oder der Leber – in Betracht. Eine Transplantation kann aber nicht nur angezeigt sein, um Leben zu retten, sondern auch, um das Leiden zu verringern oder, wie dies oft in Fällen der Nierentransplantation der Fall ist, die Lebensqualität des Patienten nachhaltig zu verbessern.12 Letzteres wird besonders anschaulich, wenn man sich vor Augen führt, wie negativ sich eine Dialysebehandlung auf das tägliche Leben auswirken kann.

← 17 | 18 →II. Arten der Transplantation

Die Übertragung eines Organes oder Gewebeteiles kann weiterhin auf zwei Arten erfolgen. Zum einen kann die Übertragung postmortal (lat: post = nach und mortalis = den Tod betreffend)13 erfolgen. Dazu wird das Spenderorgan bzw. -gewebe einem bereits verstorbenen Menschen entnommen und auf einen anderen, noch lebenden Menschen übertragen.14 Die andere Form der Transplantation ist die Lebendtransplantation. Dabei spendet ein gesunder Mensch eines seiner Organe, um einem kranken Menschen zu helfen.15 Prominentes Beispiel hierfür ist die Nierenspende des ehemaligen Kanzlerkandidaten, Vizekanzlers und jetzigen Außenministers Frank-Walter Steinmeier an seine Ehefrau im Jahr 2010.

image

Nebenstehend illustriert, der Rückgang der Organspenden in Deutschland.

Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

← 18 | 19 →III. Das Hirntodkonzept16

Details

Seiten
230
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653063622
ISBN (ePUB)
9783653959222
ISBN (MOBI)
9783653959215
ISBN (Paperback)
9783631667453
DOI
10.3726/978-3-653-06362-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (Februar)
Schlagworte
versuchter Totschlag Organhandel Organallokation Organspendenskandal
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 230 S., 7 Graf.

Biographische Angaben

Christian Koppe (Autor:in)

Christian Koppe ist Volljurist. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und wurde an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel promoviert.

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