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Die Strafverfahrenswirklichkeit am Khmer Rouge Tribunal im völkerstrafprozessualen Kontext

Eine Analyse der strafprozessualen Verfahrenspraxis an den ECCC und ihre Bedeutung für zukünftige Völkerstrafprozesse

von Madeleine Arens (Autor:in)
©2016 Dissertation XXVIII, 388 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin analysiert die Strafverfahrenswirklichkeit vor dem Rote-Khmer-Tribunal (ECCC) und ihre Bedeutung für zukünftige Völkerstrafprozesse. Sie betrachtet dabei auch zentrale Verfahrensrechte des IPbpR und die Verfahrenspraxis internationaler Tribunale (JStGH, RStGH und IStGH). Zuvor wurde das Völkerstrafprozessrecht für Wissenschaft, Praxis und Ausbildung kaum analysiert. Der Schwerpunkt lag meist auf dem Prozessrecht vor den großen Tribunalen. Dabei ist das hybride Gericht zur Verfolgung der Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha neben dem IStGH – im Gegensatz zu den angloamerikanisch geprägten Ad-hoc Tribunalen – eines der ersten durch das kontinentaleuropäische Rechtssystem geprägten Gerichte. Hierdurch kann es neue Impulse für den internationalen Strafprozess geben.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Der Anlass der Untersuchung
  • II. Das Ziel und der Gang der Untersuchung
  • III. Der Umfang der Untersuchung
  • Einführender Teil: Die ECCC und ihre Strafverfahren
  • B. Die Entstehung der ECCC
  • I. Der historische und politische Hintergrund Kambodschas
  • 1) Die Geschichte Kambodschas von 1953–1975
  • 2) Die Herrschaft der Roten Khmer 1975–1979
  • 3) Die vietnamesische Herrschaft, die VN-Übergangsverwaltung 1979–1999 und das heutige Königreich Kambodscha
  • II. Die Entstehungsgeschichte der ECCC
  • 1) Die Initiativen zur Aufarbeitung der Verbrechen der Roten Khmer
  • 2) Die Errichtung der ECCC
  • III. Zusammenfassung
  • C. Die Rechtsnatur und Funktion der ECCC
  • I. Die Legitimationsgrundlage und Rechtsnatur der ECCC
  • II. Die Konzeption des Strafprozessrechts an den ECCC
  • 1) Die Rechtsfortbildung der Internal Rules
  • 2) Das Plenum als Organ der Rechtsetzung
  • III. Die Funktion der Strafgerichtsbarkeit der ECCC
  • 1) Die Strafzwecke
  • a) Die Verhinderung der Straflosigkeit
  • aa) Geltung für die ECCC
  • b) Die Stigmatisierung der Täter
  • aa) Geltung für die ECCC
  • c) Die negative General- und Spezialprävention
  • aa) Geltung für die ECCC
  • d) Die positive Spezialprävention
  • aa) Geltung für die ECCC
  • e) Die positive Generalprävention
  • aa) Geltung für die ECCC
  • f) Die Aussöhnung und Demokratisierung
  • aa) Geltung für die ECCC
  • IV. Die zentralen Verfahrensrechte an den ECCC
  • 1) Der Begriff der Wahrheit im Strafverfahren
  • a) Das angloamerikanische Verständnis
  • b) Das kontinentaleuropäische Verständnis
  • c) Das Wahrheitsverständnis an internationalen Tribunalen und den ECCC
  • 2) Die Anforderungen an das formelle Verfahren
  • a) Das Recht auf ein faires Verfahren
  • b) Das Prinzip der Waffengleichheit
  • c) Die Verfahrensökonomie und Zügigkeit des Verfahrens
  • d) Die Öffentlichkeit des Verfahrens und der Zeugenschutz
  • aa) Die Öffentlichkeit im Ermittlungsverfahren
  • bb) Die Öffentlichkeit im Hauptverfahren
  • cc) Die Nachverfahrensöffentlichkeit
  • e) Die Unschuldsvermutung
  • aa) Die Entscheidungsfindung nach der Supermajority-Regel
  • bb) Das Schweigerecht des Angeklagten
  • cc) Der Schutz der Unschuldsvermutung gegenüber Dritten
  • f) Das Recht auf eine unabhängige Verteidigung
  • aa) Das Verteidigerbüro
  • g) Das Anwesenheitsrecht des Angeklagten
  • aa) Die Krankheit des Angeklagten
  • bb) Die Verfahrensaussetzung und Freilassung
  • cc) Der Tod des Angeklagten
  • V. Zusammenfassung
  • D. Die Zuständigkeit der ECCC
  • I. Die territoriale und zeitliche Zuständigkeit
  • II. Die personelle Zuständigkeit
  • III. Die sachliche Zuständigkeit
  • 1) Der allgemeine Teil
  • a) Der Straftatbegriff
  • b) Die Straffreistellungsgründe
  • c) Täterschaft und Teilnahme
  • d) Die Konkurrenzen
  • e) Die Strafzumessung
  • aa) Reparationsleistungen an die Nebenkläger
  • bb) Die Strafzumessungsfaktoren
  • aaa) Die Strafschärfung
  • bbb) Die Strafmilderung
  • 2) Der besondere Teil
  • a) Völkermord
  • b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • c) Schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen
  • d) Weitere Tatbestände
  • IV. Zusammenfassung
  • E. Allgemeines zum Strafverfahren
  • I. Die Struktur des Strafverfahrens an den ECCC
  • II. Die Geschäfts- und Verwaltungsstelle der ECCC
  • III. Die Arbeitssprachen an den ECCC
  • IV. Zusammenfassung
  • F. Die Strafverfahren vor den ECCC
  • I. Das Verfahren 001
  • II. Das Verfahren 002
  • III. Die Verfahren 003 und 004
  • IV. Die Finanzierung des Gerichts und der Verfahren
  • V. Die Abschlussstrategie
  • VI. Zusammenfassung
  • G. Die Sicherung der Verfahrensintegrität
  • I. Die richterliche Unabhängigkeit
  • 1) Die Berufsregeln
  • 2) Die Befangenheitsregeln
  • a) Das Verfahren
  • b) Die bisherige Befangenheitsanträge
  • aa) Die Anträge gegen die Ermittler des OCIJ
  • bb) Der Antrag gegen den internationalen Ermittlungsrichter
  • cc) Der Antrag aufgrund der Entgegennahme von Weisungen eines Richters
  • dd) Der Antrag aufgrund der Ämterhäufung eines Richters
  • ee) Die Anträge aufgrund früherer nationaler Urteile eines Richters
  • ff) Der Antrag gegen die Besetzung der Hauptverfahrenskammer
  • II. Das Standes- und Disziplinarrecht
  • III. Die Antikorruptionsprogramme
  • IV. Zusammenfassung
  • Hauptteil: Die Verfahrensstufen der ECCC
  • H. Das Vorermittlungsverfahren
  • I. Die Organisation der Staatsanwaltschaft
  • II. Die Vorermittlungen
  • III. Das Disagreement-Verfahren
  • IV. Zusammenfassung
  • I. Das richterliche Ermittlungsverfahren
  • I. Der Prüfungsumfang der Ermittlungsrichter
  • II. Die Ermittlungsmaßnahmen der Ermittlungsrichter
  • 1) Zeugenvernehmungen
  • 2) Sachverständigenbestellung
  • 3) Maßnahmen gegenüber dem Tatverdächtigen/ Beschuldigten
  • 4) Die Untersuchungshaft
  • a) Der dringende Tatverdacht
  • b) Der Haftgrund
  • aa) Die Verdunkelungsgefahr
  • bb) Die Fluchtgefahr
  • cc) Die Sicherheit des Beschuldigten
  • dd) Die Störung der Öffentlichen Ordnung
  • c) Die Verhältnismäßigkeit
  • d) Die Länge der Untersuchungshaft
  • e) Der Vollzug der Untersuchungshaft
  • III. Die Rechte der Parteien
  • 1) Die Rechte der Nebenkläger
  • IV. Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens
  • 1) Die Bekanntgabe des Ermittlungsabschlusses
  • a) Der Antrag auf Durchführung zusätzlicher Ermittlungen
  • b) Die abschließende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
  • c) Das Fristende für das Einreichen der Nebenklägeranträge
  • aa) Die Zulassungsanträge
  • bb) Die Probleme beim Erstellen der Zulassungsanträge
  • 2) Die Abschlussverfügung der Ermittlungsrichter
  • a) Die Auswirkungen der Closing Order auf die Untersuchungshaft
  • V. Das Disagreement-Verfahren
  • VI. Zusammenfassung
  • J. Das Verfahren vor der Vorverfahrenskammer
  • I. Die Vorverfahrenskammer
  • II. Die Rechtsmittel vor der Vorverfahrenskammer
  • 1) Der Ablauf des Beschwerdeverfahrens
  • 2) Die Untersuchungshaftbeschwerde
  • a) Die Stellung der Nebenklage bei der Untersuchungshaftbeschwerde
  • 3) Die Beschwerde gegen Handlungen der Ermittlungsrichter
  • a) Der Sonderfall der Beschwerde gegen die Closing Order
  • 4) Die Nichtigkeitserklärung von Verfahrenshandlungen
  • 5) Die Hilfszuständigkeit der Vorverfahrenskammer
  • III. Zusammenfassung
  • K. Das Hauptverfahren
  • I. Die Hauptverfahrenskammer
  • II. Allgemeines zur Hauptverhandlung
  • III. Das Verfahrensmanagement
  • 1) Die Verkürzung des Beweisverfahrens
  • 2) Die Liste der unstreitigen Fakten
  • 3) Die Verbindung und Trennung von Verfahren
  • 4) Die Strukturierung der Beweisaufnahme
  • a) Die Strukturierung des Verfahrens 001
  • b) Die Strukturierung des Verfahrens 002
  • 5) Die Zeugen- und Dokumentenliste
  • 6) Der Zeitplan für die Hauptverhandlung
  • 7) Das Dokumentenmanagement
  • IV. Die erste Anhörung
  • V. Die Beweisaufnahme
  • 1) Die Grundsätze der Beweisaufnahme
  • a) Das Prinzip des Strengbeweises
  • aa) Die Unzulässigkeit von Beweismitteln nach Regel 87 (3) Internal Rules
  • bb) Die Beweisverwertungsverbote nach Regel 87 (3) (d) Internal Rules
  • b) Die Beweislastverteilung, das Beweismaß und die freie Beweiswürdigung
  • aa) Die Beweislastverteilung
  • bb) Das Beweismaß
  • cc) Die freie Beweiswürdigung
  • c) Das Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsprinzip
  • d) Die Rolle der Richter
  • e) Das Antragsrecht der Parteien
  • f) Die Rolle der Nebenklage
  • 2) Die Beweismittel
  • a) Die Einlassung des Angeklagten
  • b) Der Zeugenbeweis
  • aa) Die Vorbereitung der Zeugen
  • bb) Der Schutz der Zeugen vor Selbstbelastungen
  • cc) Die Ladung der Zeugen
  • dd) Die Zeugenvernehmung
  • aaa) Das Erstbefragungsrecht des Vorsitzenden Richters
  • bbb) Die Vernehmung durch die Parteien
  • ccc) Die Vernehmung bereits im Ermittlungsverfahren befragter Zeugen
  • ddd) Die Konfrontation eines Zeugen mit Aussagen anderer Zeugen
  • ee) Der Beweiswert von Zeugenaussagen
  • c) Der Sachverständigenbeweis
  • d) Der Dokumentenbeweis
  • aa) Die Einführung von Dokumenten in die Hauptverhandlung
  • bb) Die Zulassung von Dokumenten nach Regel 87 (3) Internal Rules
  • cc) Die Abgrenzung von Regel 87 (3) und (4) Internal Rules
  • dd) Die Zulassung neuer Dokumente gemäß Regel 87 (4) Internal Rules
  • ee) Die Vorlage von Dokumenten bei Zeugenvernehmungen
  • ff) Die Beweisbewertung von Dokumenten
  • gg) Der Sonderfall der Verwertbarkeit von Aussageniederschriften
  • aaa) Die Verwertbarkeit von ermittlungsrichterlichen Vernehmungsprotokollen
  • bbb) Die Verwertbarkeit von außergerichtlichen Aussageprotokollen
  • ccc) Die Stellungnahme zur Verwertbarkeit von Aussageniederschriften
  • ddd) Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen anderer ECCC-Verfahren
  • 3) Die Abschlusserklärungen der Parteien
  • VI. Das Endurteil
  • VII. Zusammenfassung
  • 1) Die richterliche Rechtsfortbildung im Hauptverfahren
  • 2) Die Techniken des Verfahrensmanagements
  • a) Ein Vorschlag für weitere wissenschaftliche Arbeiten
  • 3) Der Einfluss des Ermittlungsverfahrens auf das Hauptverfahren
  • VIII. Der Regelvorschlag
  • L. Das Rechtsmittelverfahren
  • I. Allgemeines zum Rechtsmittelverfahren
  • II. Die Beschwerde
  • 1) Die Konkretisierung des Prüfungsumfangs
  • 2) Beispiele für Beschwerden
  • III. Die Urteilsbeschwerde
  • 1) Die Rechtsmitteleinlegung
  • 2) Die Rechtsmittelbegründung
  • 3) Der Tenor
  • IV. Die Wiederaufnahme des Verfahrens
  • V. Die Gegenvorstellung
  • VI. Zusammenfassung
  • Abschließender, gesamtbetrachtender und ausblickender Teil
  • M. Gesamtbetrachtung der Strafverfahrenswirklichkeit an den ECCC
  • I. Die Grundlagen der Strafverfahrenswirklichkeit an den ECCC
  • II. Die Konzeption und Fortentwicklung des Strafprozessrechts
  • III. Die strafverfahrensrechtlichen Problemstellungen
  • 1) Die Supermajority-Regel
  • 2) Die Kompetenzen der Ermittlungsrichter im Vorverfahren
  • 3) Die Absicherung der institutionellen Unabhängigkeit und personellen Unparteilichkeit
  • IV. Ansätze für weitere Forschungsarbeiten
  • V. Die Bedeutung der Strafverfahren an den ECCC im völkerstrafprozessualen Kontext
  • N. Der Ausblick auf das zukünftige Verhältnis von hybriden Tribunalen zum IStGH und Harmonisierungsansätze
  • I. Ein Vorschlag zur Schaffung einer Superrevisionskammer am IStGH für hybride Tribunale
  • 1) Das zukünftige Verhältnis des IStGHs zu hybriden Tribunalen nach dem IStGH Statut
  • a) Die Stellung hybrider Gerichte innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit
  • aa) Die extensive Auslegung des Begriffs „Staat“
  • bb) Die enge Auslegung des Begriffs „Staat“
  • cc) Die Auslegung nach dem Internationalisierungsgrad
  • dd) Streitentscheidung
  • b) Die Konsequenzen der Einordnung eines Tribunals als „nicht staatlich“
  • c) Die Konsequenzen der Einordnung eines Tribunals als „staatlich“
  • aa) Der Verweis der Strafverfolgung an den IStGH
  • d) Die Konsequenz der Qualifizierung eines hybriden Tribunals für seine Evaluation
  • 2) Die mögliche Grundstruktur einer Superrevisionskammer am IStGH
  • II. Die mögliche Grundstruktur einer zentralen Stelle für hybride Tribunale
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

← XXVIII | 1 →

A.  Einleitung

„Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage […] durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.“1 Dies sind die zentralen Verfahrensrechte des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) zur Durchführung eines fairen, effektiven und transparenten Verfahrens. Welchen Rahmenbedingungen, Chancen und Herausforderungen die Institution der Außerordentlichen Kammern an den Gerichten von Kambodscha (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia, ECCC) bei ihrem Auftrag der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha zwischen 1975 und 1979, denen circa 1,7 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind, bei der Gewährleistung dieser Rechte in den bisherigen Strafverfahren unterliegen und wie sich die Strafverfahrenswirklichkeit an den ECCC gestaltet, wird in dieser Dissertation untersucht.

I.  Der Anlass der Untersuchung

Die juristische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen gehört inzwischen zur Politik der Staatengemeinschaft im Umgang mit Post-Konflikt-Situationen und das materielle Völkerstrafrecht ist fester Bestandteil der internationalen Rechtsordnung geworden. Ob aber auch das Völkerstrafprozessrecht bereits eine Rechtsordnung des Völkerrechts darstellt, wird uneinheitlich beurteilt.2 Bisher existiert zumindest keine allein gültige, dezidierte Prozessordnung für alle internationalen Tribunale, sodass sich die Verfahrenspraxis vor den Gerichten stark unterscheidet. Ursächlich ist die unterschiedliche Konzeption der Gerichte, ihre verschiedenen zugrunde liegenden Rechtstraditionen sowie die divergierenden, tribunalspezifisch getroffenen Verfahrensentscheidungen, welche z. B. bei der Ausgestaltung der Hauptverhandlung, zu anderen Verfahrenswirklichkeiten an den Tribunalen führen.3 Trotz der Unterschiede in den Prozessordnungen und der Verfahrenspraxis der internationalen Tribunale ist allen das Ziel der Gewährleistung des Rechts auf ein faires, effizientes und transparentes Verfahren und gewisser ← 1 | 2 → Mindestgarantien aus Artikel 14 IPbpR gemeinsam.4 Hierdurch ist eine „Rechtsordnung sui generis“ entstanden.5

Das Völkerstrafprozessrecht kann somit definiert werden als „die sich aus den Rechtsquellen des Völkerrechts ergebenden Verfahrensregeln, nach denen internationale Gerichtshöfe Völkerstrafrecht durchsetzen“.6 Die wesentlichen Regeln enthalten die Statute der Gerichte, die Verfahrens- und Beweisregeln (Rules of Procedure and Evidence, RPE), die Regeln zur Berufung von Richtern und Staatsanwälten, zur Bereitstellung der Verteidiger sowie das Disziplinarrecht.7

Die Literatur zum materiellen Völkerstrafrecht ist in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen.8 Im Vergleich hierzu gibt es aber nach Kenntnis der Verfasserin nur wenige Untersuchungen, welche das internationale Strafprozessrecht für Ausbildung, Praxis und Wissenschaft analysieren, wenn gleich es doch der tatsächlichen Durchsetzung des materiellen Strafrechts dient.9 Die Mehrzahl dieser Arbeiten untersucht wiederum die strafprozessualen Regeln der großen Tribunale, wie die des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (JStGH), des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda (RStGH), des Sondergerichtshofs für Sierra Leone (Special Court for Sierra Leone, SCSL) und des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Auf das Strafprozessrecht der ECCC wird darin, wenn überhaupt, meist nur in Bezug auf das in Völkerstrafprozessen neue Institut der Nebenklage eingegangen.10 Das an den ECCC angewendete Prozessrecht ← 2 | 3 → wird darüber hinaus nur durch einzelne am Tribunal beschäftigte Juristen11 oder Monitoring-Gruppen12 aufgearbeitet. Deutschsprachige Literatur findet sich kaum.13

Der Mangel fundierter Analysen des Strafprozessrechts der ECCC könnte auf die Tatsache zurückzuführen sein, dass die Bedeutung der Rechtsprechung solcher internationalisierten Tribunale „deutlich hinter derjenigen der (internationalen) Strafgerichtshöfe“ zurückbleibt.14 Allerdings darf nicht verkannt werden, dass die ECCC seit der rasanten Fortentwicklung des materiellen und formellen Völkerstrafrechts durch die angloamerikanisch15 geprägten Ad-hoc Tribunale JStGH und RStGH neben dem IStGH zu den ersten Gerichten gehören, die im Wesentlichen dem kontinentaleuropäischen16 Rechtsverständnis folgen. So gibt es an den ECCC neben dem Institut der Nebenklage nicht nur ein durch Ermittlungsrichter geleitetes ← 3 | 4 → Ermittlungsverfahren, sondern auch eine das Hauptverfahren pro-aktiv leitende Verfahrenskammer. Im Hauptverfahren wird des Weiteren auf ein im angloamerikanischen Recht übliches verkürztes Beweisverfahren aufgrund eines Schuldgeständnisses, die Aufteilung der Beweisaufnahme in die Beweispräsentation der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung oder die Vorbereitung der Zeugen auf ihre Aussage durch eben diese Parteien verzichtet.17 Ob sich diese, der kontinentaleuropäischen Rechtsfamilie entstammende Strafverfahrensstruktur bei der Aufarbeitung völkerstrafrechtlicher Verbrechen bewährt hat, wird diese Arbeit zeigen.

Festzuhalten ist bereits, dass inzwischen in das Verfahrensrecht der vom angloamerikanischen Recht (Common Law) dominierten Ad-hoc Tribunale verstärkt Elemente des kontinentaleuropäischen Rechts (Civil Law) integriert wurden. Die Einbeziehung des Civil Laws wurde vor allem aufgrund des Erfordernisses der Durchführung effizienter und zügiger Verfahren notwendig. So sind an den einzelnen Tribunalen jeweils Prozessordnungen „sui generis“ entstanden. Diese Entwicklung zeigt bereits, dass der Rückgriff auf eine einzige nationale Verfahrensordnung zur Bewältigung internationaler komplexer Strafverfahren nicht ausreichend ist.18 Somit können die an den ECCC gewonnenen Erfahrungen über von den bisherigen Tribunalen abweichende strafprozessuale Strukturelemente für die Fortentwicklung und Vereinheitlichung des Völkerstrafprozessrechts hilfreich sein. Daher sollte bei der Weiterentwicklung und Optimierung des Völkerstrafprozessrechts nicht nur ein Blick auf die größten internationalen Strafgerichte, sondern auch auf Hybridtribunale wie die ECCC19 geworfen werden.

II.  Das Ziel und der Gang der Untersuchung

Das Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, anhand der Untersuchung der rechtlichen Regelungen und der bisherigen Strafverfahren an den ECCC die Strafverfahrenswirklichkeit vor diesem hybriden Gericht im völkerstrafprozessualen Kontext an den ECCC und zum anderen ihre Bedeutung für zukünftige Völkerstrafprozesse herauszuarbeiten.

Die Untersuchung beginnt mit einem einführenden Teil „Die ECCC und ihre Strafverfahren“ (Kapitel B-G), gefolgt vom Hauptteil „Die Verfahrensstufen der ← 4 | 5 → ECCC“ (Kapitel H-L), und endet mit einem abschließenden, gesamtbetrachtenden und ausblickenden Teil (Kapitel M und N).

Für ein umfassendes Verständnis der prozessualen Strukturen und der Verfahrenswirklichkeit vor den ECCC bedarf es zunächst einer Einbettung der Arbeit in den historischen und politischen Kontext der Entstehung des Gerichts (Kapitel B). Die grundsätzliche Konzeption des Völkerstrafprozessrechts an den ECCC wird im Wesentlichen durch die Rechtsnatur des Gerichts, die Funktion des völkerstrafrechtlichen Verfahrens in Kambodscha und die zentralen Strafverfahrensrechte (Kapitel C) geprägt.20 Dabei werden insbesondere die Ziele und Zwecke internationaler Völkerstrafprozesse sowie ihre Geltung für die Sondersituation der Aufarbeitung der kambodschanischen Kriegsverbrechen, die mehr als 30 Jahre zurückliegen, zu untersuchen sein. Anschließend ist das Mandat der ECCC zur Durchführung von Strafverfahren einzugehen, welches durch rechtliche Zuständigkeitskriterien begrenzt wird (Kapitel D).21 Nach einer allgemeinen Einführung zum Ablauf des Strafverfahrens an den ECCC (Kapitel E) wird der Stand der bisherigen Verfahren 001 bis 004 (Kapitel F) dargestellt. Der einführende Teil wird abgeschlossen durch das Kapitel über die Regelungen zur Sicherung der Verfahrensintegrität (Kapitel G), welche die Durchführung eines fairen Verfahrens gewährleisten sollen und somit für die Anerkennung der ECCC in der internationalen und nationalen Gemeinschaft unabkömmlich sind. Im folgenden Hauptteil wird der aktuelle Stand des Völkerstrafprozessrechts und der tatsächlichen Verfahrenspraxis an den ECCC entlang der einzelnen Strafverfahrensabschnitte chronologisch analysiert (Kapitel H-L). Das Strafverfahren beginnt dabei mit dem Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (Kapitel H), gefolgt vom richterlich geleiteten Ermittlungsverfahren (Kapitel I) und dem Rechtsmittelverfahren vor der Vorverfahrenskammer (Kapitel J). Daran schließt sich das Hauptverfahren (Kapitel K) sowie das Rechtsmittelverfahren an (Kapitel L).

Im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation werden dabei zum einen die Durchführung eines fairen, effektiven und transparenten Verfahrens sowie das Erreichen der in Kapitel C identifizierten völkerstrafrechtlichen Ziele der Wahrheitsfindung, des Opferschutzes22 und der Versöhnung23 stehen. Ein weiterer Schwerpunkt wird ← 5 | 6 → zudem auf zwei für den Verfahrensablauf wesentlichen Strukturmerkmalen,24 nämlich der Rolle der Verfahrensbeteiligten sowie dem Verfahrensmanagement, liegen. Diese weichen insbesondere von der Verfahrenspraxis bisheriger Tribunale ab, was sich vor allem auf die Art und Weise der Wahrheitsfindung und die Verfahrensökonomie an den ECCC auswirkt. Die in Kambodscha gesammelten Erfahrungen sollen schließlich für die Verfahren an den ECCC selbst und zukünftige internationale Strafverfahren nutzbar gemacht werden. Innerhalb der Untersuchung werden daher Ähnlichkeiten und Diskrepanzen zum zugrunde liegenden kambodschanischen und französischen Prozessrecht und den Verfahrensordnungen anderer Tribunale aufgezeigt. Hierbei wird ein Grundverständnis des Ablaufs völkerstrafrechtlichen Prozesse, insbesondere am IStGH, JStGH, RStGH sowie SCSL, vorausgesetzt. Auf dieser Grundlage sollen Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Prozessrechts an den ECCC erarbeitet25 und Ansätze für weitere völkerstrafrechtliche Forschungsarbeiten entwickelt werden.26

Abgeschlossen wird die Untersuchung im abschließenden, gesamtbetrachtenden und ausblickenden Teil mit einer Gesamtbetrachtung der Strafverfahrenswirklichkeit an den ECCC im völkerstrafprozessualen Kontext (Kapitel M). Im Anschluss daran wird ein möglicher Ansatz zur Harmonisierung des Völkerstrafprozessrechts auf Grundlage des zukünftigen Verhältnisses hybrider Tribunale wie den ECCC zum IStGH skizziert. Abgerundet wird dies durch eine Anregung zur Optimierung der Organisation der Verfahrensbeteiligten an den verschiedenen internationalen Tribunalen (Kapitel N).

III.  Der Umfang der Untersuchung

Das Strafprozessrecht der ECCC, welches sich aus den das Gericht konstituierenden Abkommen, den Internal Rules,27 den Gerichtsentscheidungen und Verfahrensprotokollen ergibt, kann in dieser Dissertation nicht alle in Gänze erläutert werden. Dies resultiert aus verschiedenen Umständen: Zum einen wurden diverse Regeln mangels Relevanz in den bisherigen Verfahren vor den ECCC entweder noch nicht weiter ausgelegt bzw. ausgestaltet oder es hat sich aus diesem Grund zu bestimmten Fragenstellungen noch keine Verfahrenspraxis entwickelt. Zum anderen stehen detaillierte Entscheidungen der Kammern zu einigen Fragestellungen aus und der Lösungsweg ist, insbesondere aufgrund der Mehrheitsfindung im Wege einer Supermajority,28 kaum vorhersehbar. Andere Fragestellungen können mangels vorhandener ← 6 | 7 → Informationen aufgrund der weitgehenden Geheimhaltung des richterlich geführten Ermittlungsverfahrens, vor allem in Verfahren 003/ 004, oder der nicht öffentlichen Plenarsitzungen29 nicht umfassend diskutiert werden. Ferner kann die Frage nach den Prinzipien der Strafzumessung nur an Hand des ersten Urteils des Gerichts nachvollzogen werden. Sie hängen weitestgehend vom Vorliegen der materiellen Straftatbestände ab30 und betreffen damit nicht den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Dissertation.

Des Weiteren wäre die umfassende Analyse anderer Regeln, vor allem solcher, die die Nebenklage betreffen, das Thema einer separaten Untersuchung. Dieses Institut wird daher nur insoweit erörtert, als dass es für das Verständnis der Grundstrukturen der Verfahrenspraxis notwendig ist. ← 7 | 8 →


1 Artikel 33 ECCC Gesetz i.V.m. Artikel 14 IPbpR.

2 Cassese, Antonio, International Criminal Law, Oxford, 2008, S. 378. Sluiter, Göran, The Law of International Criminal Procedure and Domestic War Crimes Trials, 6 Int’l Crim. L. Rev., 2006, S. 606.

3 Boas, Gideon/Bischoff, James L./Reid, Natalie L./Taylor III, B. Don, The International Criminal Law Practitioner Library Volume III, International Criminal Procedure, Cambridge, 2011, S. 5.

4 UN-RGC Abkommen, Artikel 12, IStGH Statut, Artikel 20, JStGH Statut, Artikel 21, RStGH Statut, Artikel 20, SCSL Statut, Artikel 17.

5 Boas, Gideon/Bischoff, James L./Reid, Natalie L./Taylor III, B. Don, The International Criminal Law Practitioner Library Volume III, International Criminal Procedure, Cambridge, 2011, S. 470.

6 Safferling, Christoph, Internationales Strafrecht, Berlin, 2011, S. 42.

7 Boas, Gideon/Bischoff, James L./Reid, Natalie L./Taylor III, B. Don, The International Criminal Law Practitioner Library Volume III, International Criminal Procedure, Cambridge, 2011, S. 17.

8 Werle, Gerhard, Menschenrechtsschutz durch Völkerstrafrecht, ZStW 109, 1997, S. 813.

9 Lüderssen, Klaus, Die strafrechtsgestaltende Kraft des Beweisrechts, ZStW 85, 1973, S. 290.

10 Beispielhaft Boas, Gideon/Bischoff, James L./Reid, Natalie L./Taylor III, B. Don, The International Criminal Law Practitioner Library Volume III, International Criminal Procedure, Cambridge, 2011, S. 19 („Occasional reference is made to the ECCC“). Safferling, Christoph, International Criminal Procedure, Oxford, 2011. Cryer, Robert, International Criminal Law and Procedure, Cambridge, 2010.

11 Z. B. Petit, Robert/Ahmed, Anees, A Review of the Jurisprudence of the Khmer Rouge Tribunal, 8 (2) Nw. U. J. Int’l Hum., Spring 2010, S. 166–189. Bates, Alex, Atlas Project, Armed Conflicts – Peacekeeping – Transitional justice, Law as Solution, Transitional Justice in Cambodia: Analytical Report, Oktober 2010. Gibson, Kate/Rudy, Daniella, A new model of international criminal procedure? The progress of the Duch Trial at the ECCC, 7 J. Int. Criminal Justice, 2009, S. 1005–1022.

12 Z. B. Monitoring-Projekte des Forschungs- und Dokumentationszentrums für Kriegsverbrecherprozesse, des UC Berkeley War Crimes Studies Centers oder des Cambodia Tribunal Monitors, abrufbar unter http://www.cambodiatribunal.org/.

13 Zum Entstehungszeitpunkt der wenigen, bereits vorhandenen Dissertationen zu den ECCC waren die Verfahren an den ECCC nicht so weit fortgeschritten, als dass eine Analyse des Prozessrechts und der Verfahrenspraxis hätte erfolgen können. Vgl. Schulz, Sabine, Transitional Justice und hybride Gerichte: Zur strafrechtlichen Verfolgung von völkerstrafrechtlichen Verbrechen unter besonderer Berücksichtigung des kambodschanischen Sondergerichts (Extraordinary Chambers), Berlin, 2009. Dyrchs, Susanne, Das hybride Khmer Rouge-Tribunal, Frankfurt, 2008.

14 Werle, Gerhard, Völkerstrafrecht, Tübingen, 2012, S. 32.

15 In dieser Dissertation wird für Strafverfahren, die sich am Rechtskreis des Common Laws orientieren, der Begriff der adversatorischen Verfahren verwendet. In der Literatur werden die Begriffe des adversatorischen und akkusatorischen Verfahrens allerdings meist gleichbedeutend verwendet. Teilweise wird versucht, einen Unterschied herzustellen durch die Definition von „adversatorisch“ als einem Weg der Tatsachenfeststellung und Normimplementierung und „akkusatorisch“ als ein über die adversatorische Verfahrensstruktur hinausgehendes Konzept der Neutralität des Staates in Streitigkeiten. Goldstein, Abraham S., Reflections on Two Models: Inquisitorial Themes in American Criminal Procedure, 26 Stan. L. Rev., 1974, S. 1009, 1017. Vgl. des Weiteren die Kritik von Eser, der sich für eine Änderung des Begriffs „adversatorisch“ in „kontradiktorisch“ sowie „inquisitorisch“ in „instruktorisch“ ausspricht. Eser, Albin, Vorzugswürdigkeit des adversatorischen Prozesssystems in der internationalen Strafgerichtsbarkeit?, in Müller-Dietz, Heinz, Festschrift für Heike Jung, Baden-Baden, 2007, S. 186.

16 Zur Begriffsbezeichnung Wilhelmi, Theresa, Die Verfahrensordnung des Internationalen Strafgerichtshofs – Modell eines universalen Strafverfahrensrechts?, Rechtspolitisches Forum, Nr. 24, IRP, Trier, 2004, S. 20. Danach gehören Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Spanien, Portugal und die Türkei zum inquisitorischen System.

17 Safferling, Christoph, International Criminal Procedure, Oxford, 2011, Einleitung S. XV.

18 Guariglia, Fabricio, The Rules of Procedure and Evidence – An Overview, in Cassese, Antonio/Gaeta, Paola/Jones, John R.W.D., The Rome Statute of the International Criminal Court: a commentary, Vol. VI, Oxford University Press, Oxford, 2002, S. 1112.

19 Wie z. B. der aufgrund eines bilateralen Abkommens mit den VN geschaffene SCSL, die ECCC, das Sondertribunal für den Libanon (Special Tribunal for Lebanon, STL), die als Teil einer Übergangsverwaltung geschaffene War Crimes Chamber of Bosnia and Herzegovina (WCC) oder die Special Panels for Osttimor (SPSC).

20 Riess, Peter, Prolegomena zu einer Gesamtreform des Strafverfahrensrechts, in Hassenpflug, Hellwig, Festschrift für Karl Schäfer, Berlin, 1980, S. 169.

21 Zur ausführlichen Analyse des materiellen Rechts wird auf die zahlreich vorhandene Literatur verwiesen. Exemplarisch Cryer, Robert, International Criminal Law and Procedure, Cambridge, 2010. Safferling, Christoph, International Criminal Procedure, Oxford, 2011. Ambos, Kai, Internationales Strafrecht, München, 2008.

22 Möller, Christina, Völkerstrafrecht und Internationaler Strafgerichtshof-kriminologische, straftheoretische und rechtspolitische Aspekte, Münster, 2003, S. 601.

23 Schomburg, Wolfgang, Internationalisierte Strafgerichtsbarkeit-Eine Einführung, in Kirsch, Stefan, Internationale Strafgerichtshöfe, Baden-Baden, 2005, S. 15. Möller, Christina, Völkerstrafrecht und Internationaler Strafgerichtshof-kriminologische, straftheoretische und rechtspolitische Aspekte, Münster, 2003, S. 606.

24 Vgl. zu dieser Struktur Eser, Albin, Vorzugswürdigkeit des adversatorischen Prozesssystems in der internationalen Strafgerichtsbarkeit?, in Müller-Dietz, Heinz, Festschrift für Heike Jung, Baden-Baden, 2007, S. 176 ff.

25 Vgl. Kapitel K. VIII.

Details

Seiten
XXVIII, 388
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653062939
ISBN (ePUB)
9783653959406
ISBN (MOBI)
9783653959390
ISBN (Hardcover)
9783631667279
DOI
10.3726/978-3-653-06293-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Dezember)
Schlagworte
Völkerstrafprozessrecht Kambodscha Rote Khmer Völkerstrafrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XXVIII, 388 S.

Biographische Angaben

Madeleine Arens (Autor:in)

Madeleine Arens studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Brsg. Sie war am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und Praktikantin/Referendarin beim JStGH, ECCC und im Auswärtigen Amt. In einer internationalen Großkanzlei arbeitet Frau Arens als Rechtsanwältin für Immobilien- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt a. M.

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Titel: Die Strafverfahrenswirklichkeit am Khmer Rouge Tribunal im völkerstrafprozessualen Kontext
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