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Verhinderung von Sportwettmanipulationen und Autonomie des Sports

von Christian Weinbuch (Autor:in)
©2016 Dissertation XXVII, 271 Seiten

Zusammenfassung

Sportwettbewerbsmanipulationen aufgrund von Sportwetten stellen den wettbewerbsmäßig organisierten Sport vor erhebliche Probleme, da gerade die Manipulationsfreiheit ein zentraler Bestandteil eines fairen Sportwettkampfs ist. Daher beleuchtet der Autor die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Sportwettmanipulationen. Er erörtert die untersuchungsspezifische Problemstellung primär im Hinblick auf die Gefahren für den Sport und untersucht die Auswirkungen von Manipulationen der sportlichen Wettbewerbe aufgrund von Sportwetten auf den Sport. Abschließend beleuchtet er zielgerichtet zum einen, wessen Aufgabe es ist, den Sport vor solchen Manipulationsfällen zu schützen – die des Sports selbst oder die der öffentlichen Hand – und zum anderen, welche Handlungsmöglichkeiten diesen hierzu zur Verfügung stehen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einführung
  • I. Untersuchungsziele und -gang
  • 1. Untersuchungsgegenstand und -ziele
  • 2. Gang der Untersuchung
  • II. Grundlagen
  • 1. Die Begrifflichkeit „Sport“
  • 2. Der organisierte Sport
  • 3. Folgen der Manipulation für den Sport
  • a) Allgemeines
  • b) Integrität des Sports als zentraler Aspekt für die Sportautonomie
  • 4. Sportwettenbezogene Hintergründe der Manipulation des sportlichen Wettbewerbs
  • a) Allgemeines zum Sportwettenmarkt
  • aa) Formen von Sportwetten
  • bb) Finanzielles Volumen von Sportwetten
  • b) Differenzierung der Beweggründe von Spielmanipulationen aufgrund von Sportwetten
  • aa) Beweggründe auf Seiten der „Wetter“
  • bb) Beweggründe auf Seiten manipulierender Spieler und Offizieller
  • 5. Wesentliche Einflussfaktoren auf die Verhinderung von Manipulationen der Sportwettbewerbe aufgrund von Sportwetten
  • B. Die Autonomie des Sports
  • I. Einführung in die Sportautonomie und Gang dieses Untersuchungsabschnitts
  • II. Nationale Ebene
  • 1. Normativer Rahmen und Konkretisierung der Autonomie des Sports
  • a) Befund der Sportautonomie in positiver Hinsicht – Rechtliche Autonomiebereichsbegründung
  • aa) Normative Anknüpfungspunkte
  • (1) Bundesverfassungsrechtliche Begründung – Art. 2 I GG und Art. 9 I GG
  • (a) Art. 2 I GG
  • (b) Art. 9 I GG
  • (2) Einfachbundesrechtliche Begründung – §§ 21 ff. BGB, § 1 VereinsG
  • (a) Drittwirkung der Grundrechte auf den privatautonomen Sportbereich als Ausfluss der verfassungsrechtlichen Begründung
  • (b) Privatautonome Satzungshoheit
  • (3) Landesverfassungsrechtliche Begründung
  • (4) Zusammenfassung: Normative Begründung der Sportautonomie in Art. 9 I, 2 I GG
  • bb) Konkretisierung der positiven normativen Anknüpfungspunkte für die Sportautonomie durch das Selbstverständnis des Sports
  • (1) Sportverbandliche Regulierung als primärer Anknüpfungspunkt für die Konkretisierung der Sportautonomie
  • (2) Allgemeinverständnis des Sports als sekundärer Anknüpfungspunkt für die Konkretisierung der Sportautonomie
  • cc) Zusammenfassung: Selbstverständnis in Form der Selbstdefinitionsfreiheit als zentrales Element der Sportautonomie
  • b) Befund in negativer Hinsicht – Grenzen der Sportautonomie
  • aa) Normative Anknüpfungspunkte
  • (1) Verfassungsrechtlicher Befund
  • (2) Einfachrechtlicher Befund in einem verfassungsrechtlichem Gesamt-verständ-nis
  • bb) Konkretisierung der begrenzenden normativen Anknüpfungspunkte
  • cc) Zusammenfassung: Sportautonomie ist am allgemeinen nationalen Rechtsrahmen zu messen
  • c) Erfasster Schutzbereich in persönlicher Hinsicht
  • aa) Anwendbarkeit der normativen Anknüpfung auf inländische Sportvereine und -verbände
  • bb) Autonomiebegründung für nicht-inländische Sportverbände/-vereine
  • (1) Deutsche internationale Verbände
  • (2) Nicht-deutsche internationale Verbände
  • (a) Anwendbarkeit von Art. 2 I GG und Art. 9 I GG auf Verbände aus EU-Mitgliedsstaaten
  • (b) Verbände aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
  • (3) Nicht-inländische Sportler
  • d) Zusammenfassende Stellungnahme zum normativen Rahmen und der Konkretisierung der Sportautonomie
  • 2. Rechtlicher Rahmen für die Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung sowie anderweitige Sanktionsmöglichkeiten durch Sportverbände/-vereine
  • a) Überblick zur Rechtssetzungskompetenz der Sportverbände/-vereine gem.Art. 9 I GG und § 25 BGB
  • b) Normierungsanforderungen der sportverbandsrechtlichen Rechtssetzung von Geboten, Verboten und Sanktionsfolgen in Satzungen und Ordnungen
  • aa) Grundsätzliches
  • bb) Verschuldenserfordernis, Bestimmtheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeitsprin-zip
  • c) Bindung an die verbandsrechtliche Rechtsetzung und Reichweite der Rechtsdurchsetzung durch Sportverbände
  • aa) Unmittelbare Mitgliedschaft
  • bb) Bindung mittelbarer Mitglieder durch die allgemeine Rechtssetzung – Doppelverankerungsgrundsatz und die Problematik der dynamischen Ver-wei-sungen
  • cc) Individualrechtliche Bindungsmöglichkeiten
  • (1) Konkludente Zustimmung durch Teilnahme am Wettbewerb
  • (2) Bindungswirkung durch Beantragung und Erteilung einer Spielerlaubnis
  • (3) Weitere Möglichkeiten
  • (4) Zulässigkeit dynamischer Satzungsverankerungen
  • d) Rahmen der verbandsrechtlichen Rechtsdurchsetzungsbefugnisse
  • aa) Verbot der Doppelbestrafung – Art. 103 III GG
  • (1) „Sperrwirkung“ von Sportsanktionen hinsichtlich staatlicher Sanktionen
  • (2) „Sperrwirkung“ staatlicher Sanktionen hinsichtlich Sportsanktionen
  • (3) „Doppelbestrafung“ innerhalb des Sports
  • bb) Grundsatz des rechtlichen Gehörs – Art. 103 I GG
  • e) Sportler als Arbeitnehmer
  • f) Zusammenfassung
  • 3. Sportautonomie in der nationalen Rechtsprechung
  • a) Höchstgerichtliche Entscheidungen
  • aa) Aufnahmezwang in Sportvereine
  • bb) Überprüfbarkeit von Satzungen und disziplinarrechtlicher Entscheidungen
  • b) Weitere, insbesondere obergerichtliche Entscheidungen
  • 4. Sportautonomie in der bundesdeutschen Exekutive und Legislative
  • a) Autonomie des Sports in den Sportberichten der Bundesregierung
  • b) Achtung der Sportautonomie durch den Bundestag
  • 5. Zwischenresümee: Verfassungsrechtlicher Schutz der Sportautonomie trotzfehlender ausdrücklicher Normierung
  • III. Europäische Ebene
  • 1. Normativer Rahmen und Konkretisierung der Autonomie des Sports
  • a) Normative Anknüpfungspunkte
  • aa) Befund der Sportautonomie in positiver Hinsicht – Rechtliche Autonomiebereichsbegründung
  • (1) Art. 165 AEUV
  • (2) GRCh und EMRK
  • (a) Allgemeine Handlungsfreiheit – Art. 6 und 1 GRCh
  • (b) Vereinigungsfreiheit – Art. 12 GRCh
  • bb) Konkretisierung der positiven normativen Anknüpfungspunkte der Sportautono-mie sowie Untermauerung durch das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 I, III EUV)
  • b) Befund in negativer Hinsicht – Grenzen der Sportautonomie
  • c) Zusammenfassung: Sportautonomie als primärer Ausdruck der Autonomie der Sportverbände auf europäischer Ebene
  • 2. Die Autonomie des Sports in der EuGH-Rechtsprechung – die Entscheidungen Walrave, Bosman, Mecca Medina und Bernard
  • 3. Sportautonomie in der europäischen Exekutive und dem Europaparlament
  • a) Achtung der Autonomie des Sports durch die Europäische Kommission im Weißbuch Sport
  • b) Achtung der Sportautonomie durch das EU-Parlament
  • 4. Zusammenfassende Stellungnahme zur Sportautonomie auf europäischer Ebene
  • IV. Zusammenfassung: Selbstdefinitions- und Selbstorganisationsfreiheit als Kern der Sportautonomie
  • C. Bestandsaufnahme gegenwärtiger Maßnahmen durch den Sport und die öffentliche Hand zur Verhinderung der Sportwettmanipulation
  • I. Lösungsbeitrag des Sports – insbesondere am Beispiel des Fußballs
  • 1. Maßnahmen durch internationale Dachverbände – FIFA, UEFA und IOC
  • a) FIFA und UEFA
  • aa) Rechtsetzung und rechtsverbindliches Handeln der FIFA
  • (1) Verbandsstrafrechtliche Sanktionen
  • (2) Reichweite der FIFA-Sanktionsgewalt – Bindungswirkung und daraus resul-tierende Lücken
  • bb) Rechtsetzung und rechtsverbindliches Handeln der UEFA
  • cc) Weitere Maßnahmen
  • (1) Manipulationsspezifische Maßnahmen
  • (a) Überwachungsmaßnahmen
  • (b) Installation von Beauftragten zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben aufgrund von Sportwetten
  • (c) Maßnahmen der Zusammenarbeit und allgemeine Aufklärungskampagnen
  • (2) Allgemeiner Kampf gegen Korruption
  • b) IOC
  • aa) Spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Sportwettmanipulation
  • bb) Maßnahmen zur generellen Korruptionsbekämpfung
  • c) Zusammenfassung: Weitere Maßnahmen müssen ergriffen werden
  • 2. Nationale Ebene
  • a) Fußballverbände
  • aa) Bundesebene – DFB/DFL
  • (1) Rechtsetzung und rechtsverbindliches Handeln
  • (a) Verbandsstrafrechtliche Sanktionen
  • (b) Reichweite der Sanktionsgewalt – Bindungswirkung und daraus resul-tierende Lücken
  • (2) Weitere Maßnahmen
  • (a) Überwachungsmaßnahmen
  • (b) Installation von Beauftragten zur Verhinderung der Manipulation von Sportwettbewerben
  • (c) Eigenständige Maßnahmen bezüglich Schiedsrichtern
  • (d) Maßnahmen der Prävention/Aufklärung
  • bb) Regional- und Landesverbände
  • b) DOSB
  • 3. Vereine
  • 4. Europarechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit
  • 5. Zusammenfassung: „Lücken“ bei der Bekämpfung der Sportwettmanipulation durch den Sport
  • II. Lösungsbeiträge der öffentlichen Hand
  • 1. Nationale Ebene
  • a) Bestandsaufnahme mit unmittelbarem Bezug zur Manipulation des Sportwettbewerbs
  • aa) Legislative/judikative Maßnahmen
  • (1) Strafrechtliche Folgen von Sportwettmanipulationen
  • (a) Subsumtion der Manipulation der Sportwette unter § 263 StGB
  • (b) Problemstellung durch die Öffnung des Online-Sportwettmarkts – § 263a StGB
  • (c) Daraus resultierende Problemstellung und Lücke(n)
  • (2) Fehlende Regelungen zur Zusammenarbeit Sport – Staat
  • bb) Exekutive Maßnahmen
  • b) Regulierung des Glücksspielsektors
  • aa) Sportwetten als Glücksspiel
  • bb) Die Rechtslage seit dem GlüÄndStV
  • (1) Allgemeines zur Regulierung der Sportwette
  • (2) Ziele der Regulierung – § 1 GlüStV
  • (3) Konzessionserteilung
  • (4) Inhaltliche Ausgestaltung der Konzessionen
  • (a) Erfasste Veranstaltungsmöglichkeiten
  • (b) Verbot gewisser (Durchführungs-)Formen von Sportwetten
  • (c) Werbeverbot
  • (5) Sonstige für die Untersuchung relevante Regelungen
  • cc) Zwischenzeitige Rechtslage in Schleswig-Holstein
  • dd) Exkurs – Identitätsfeststellungspflicht beim Internetglücksspiel aufgrund des Geldwäschegesetzes
  • ee) Grundsätzliche Eignung der Sportwettenregulierung zur Bekämpfung von Sport-wettmanipulationen
  • ff) Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität der Sportwettenregulierung in Deutschland
  • (1) Verfassungsmäßigkeit
  • (a) Verfassungsmäßige Rechtfertigung – Verhältnismäßigkeit
  • (aa) Legitimer Zweck
  • (aaa) Exkurs – Die Verhinderung der Manipulation des sportlichen Wett- bewerbs aufgrund von Sportwetten im verfassungsrechtlichen Ge-samtgefüge
  • (a) Verfassungsrechtlich dogmatische Anknüpfungspunkte
  • (ß) Allgemeine Gesellschaftsrolle des Sports und verfassungsrechtliche Relevanz
  • (?) Erhöhter Stellenwert aufgrund der Signalwirkung auf die Gesellschaft und speziell Jugend, Gefährdung der Rechtstreue der Bürger – Gemeinwohlfuntkion; Art. 5 II, 13 VII GG
  • (d) Zusammenfassung: Hoher verfassungsrechtlicher Stellenwert des Sport
  • (bbb) Anwendung auf die Untersuchung
  • (bb) Geeignetheit
  • (aaa) Geeignetheit der Konzessionierung
  • (a) Geeignetheit der territorialen Konzessionierung
  • (ß) Geeignetheit der beschränkten Öffnung des Internets im Bereich Sportwetten
  • (bbb) Geeignetheit der Beschränkungen der Werbung und sonstiger Regelungen
  • (cc) Erforderlichkeit
  • (aaa) Erforderlichkeit der Höchstzahlenregelung
  • (bbb) Ausgestaltung der Konzessionsabgaben
  • (ccc) Werberestriktionen und sonstige Regelungen
  • (dd) Angemessenheit
  • (b) Ergebnis zur Verfassungsmäßigkeit
  • (2) Europarechtskonformität
  • (a) Exkurs – Europarechtlicher Rahmen der Sportwettenregulierung
  • (aa) Primärrechtliche Ebene
  • (bb) Sekundärrechtliche Ebene
  • (b) Prüfung der Europarechtskonformität
  • gg) Zusammenfassung: Lücken im Bereich der Sport-wettenregulierung
  • c) Zusammenfassung zu den Maßnahmen der öffentlichen Hand auf nationaler Ebene
  • 2. Europäische Ebene
  • a) Maßnahmen mit unmittelbarem Sportbezug
  • aa) Maßnahmen des Europaparlaments
  • bb) Maßnahmen der Europäischen Kommission
  • (1) Weißbuch Sport
  • (2) Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“
  • cc) Weitere Maßnahmen
  • b) Maßnahmen mit mittelbarem Sportbezug
  • aa) Grünbuch-Online-Glücksspiele im Binnenmarkt
  • bb) Weitere Maßnahmen
  • c) Empfehlung des Europarats
  • d) Zusammenfassung: Maßnahmen der öffentlichen Hand auf europäischer Ebene
  • 3. Strafrechtliche Verfolgung von Spielabsprachen und sportwettenrechtliche Regulierung in anderen Mitgliedstaaten der EU und in der Schweiz
  • a) Strafrechtliche Regelungen
  • b) Sportwettenrechtliche Regulierungen
  • 4. Weltsportministerkonferenz 2013
  • 5. Zusammenfassung: Bedarf weiterer Maßnahmen
  • III. Gesamtzusammenfassung zu Abschnitt C
  • 1. Lücken auf Seiten des Sports, insbesondere des Fußballs im Rahmen der aktuellen rechtlichen Gegebenheiten
  • 2. Lücken auf Seiten der öffentlichen Hand
  • a) Nationale Ebene
  • b) Europäische Ebene
  • D. Lösungsmöglichkeiten im Lichte der Sportautonomie
  • I. Lösungsmöglichkeiten auf Sportseite
  • 1. Korruptionsbekämpfung innerhalb der Verbandsorgane als Grundlage für die Verhinderung der Manipulation der Sportwettbewerbe
  • 2. Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden auf internationaler und nationaler Ebene
  • 3. Weitere Möglichkeiten und Zusammenfassung
  • II. Lösungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand
  • 1. Lösungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf nationaler Ebene
  • a) Kompetenztitel der öffentlichen Gewalt als Grundlagen für untersuchungsspezifische Maßnahmen
  • aa) Verfassungsrechtlicher Handlungsrahmen der öffentlichen Hand im Bereich des Sports
  • (1) Allgemeine Handlungskompenz der Sportförderung bzw. -pflege
  • (2) Schutz des Sports als staatliche Aufgabe im Untersuchungszusammenhang
  • (3) Zusammenfassung: Staatliche Schutzpflicht in engen Grenzen, trotz grund-sätzlicher Trennung zwischen Staat und Sport
  • bb) Konkrete verfassungsrechtliche Anknüpfungspunkte für zukünftige staatliche Maßnahmen zur Verhinderung der Manipulation von Sportwettbewerben aufgrund von Sportwetten
  • (1) Sportspezifische Aspekte
  • (a) Schutzpflicht bezüglich der Integrität des Sports
  • (b) Schutzpflicht aufgrund des Wirtschaftsfaktors Sport
  • (aa) Verdienstmöglichkeiten von Vereinen und Spielern – Art. 12 I, 2 I GG
  • (bb) Gefährdung des freien Wettbewerbs des Sports – Art. 12, 14 GG
  • (2) Weitere Aspekte hinsichtlich einer untersuchungsbezogenen Schutzpflicht
  • (a) Schutzpflicht angesichts der Signalwirkung auf die Gesellschaft und speziell die Jugend, Gefährdung der Rechtstreue der Bürger, Gesundheitsschutz – Gemeinwohlfunktion; Art. 5 II, 13 VII, 2 II GG
  • (b) Allgemeine Kriminalitätsbekämpfung
  • (c) Schutzpflicht aufgrund der Verdienstmöglichkeiten der Glücksspielanbieter – Art. 12 I, 2 I GG
  • (3) Zusammenfassung
  • b) Konkrete Lösungsmöglichkeiten
  • aa) Staatszielbestimmung „Sport“
  • (1) Argumente für eine Staatszielbestimmung „Sport“
  • (a) Allgemeines
  • (b) Rechtssicherheit, ausdrückliche Stellenwertzuweisung
  • (c) Europarechtliche Einflüsse
  • (d) Resümee
  • (2) Argumente gegen eine Staatszielbestimmung „Sport“
  • (a) Grundgedanken und Gesamtsystematik des Grundgesetzes
  • (b) Rechtspolitische Erwägungen
  • (aa) Allgemeines
  • (bb) Sportspezifische Erwägungen – Gefahr der Autonomieeingrenzung
  • (3) Zusammenfassung: Keine Einführung einer Staatszielbestimmung Sport
  • bb) Strafrechtliche Verfolgung der Manipulation von Sportwettbewerben im konk-reten Zusammenhang
  • (1) (Grund)Rechtsbeschränkungen durch entsprechende Regelungen
  • (a) Sportautonomie
  • (aa) Eingriff
  • (bb) Teilweiser Verzicht auf einen entsprechenden Grundrechtsschutz durch den organisierten Sport in Form der Sportvereine
  • (b) Weitere betroffene (Grund-)Rechte
  • (2) Rechtlicher Rahmen der Normierung von Strafrechtstatbeständen
  • (a) Aufgabe des Strafrechts
  • (b) Strafzweck
  • (aa) Absolute Straftheorien
  • (bb) Relative Straftheorien
  • (cc) Vereinigungstheorien
  • (dd) Konsequenz für die Untersuchung
  • (c) Übermaßverbot
  • (aa) Allgemeines
  • (bb) „Ultima ratio“ und Subsidiarität des Strafrechts
  • (d) Zusammenfassung
  • (3) Prüfung der verfassungsmäßigen Legitimation eines Straftatbestands, wel-cher an der Manipulation des sportlichen Wettkampfs anknüpft
  • (a) Sportschutz – Integrität des Sports
  • (b) Wirtschaftsfaktor Sport
  • (c) Signalwirkung der Manipulation des sportlichen Wettbewerbs, Gefährdung der Rechtstreue der Bürger – Vorbildfunktion des Sports
  • (d) Unterstützende Strafbarkeit hinsichtlich der Wettmanipulation
  • (e) Bekämpfung der allgemeinen Korruption, organisierten Kriminalität und Geldwäsche
  • (4) Zusammenfassung: Verfassungswidrigkeit einer Strafrechtsnorm, welche die Integrität des Sports pönalisiert
  • cc) Strafbarkeit von Aussagedelikten vor Sportgerichten
  • dd) Regularien zur Einsichtnahme/Kooperation Sport – staatliche Ermittlungsbehör-den
  • (1) Erweiterung des ausdrücklich genannten Personenkreises auf juristische Per- sonen mit entsprechender Vereinsstrafgewalt
  • (2) Regelbeispiele zur Bestimmung der besonderen Interessen an der Auskunft/Einsicht und des schutzwürdigen Interesses an der Akteneinsicht
  • (a) Allgemeines
  • (b) Konkrete Normierung im Hinblick auf die Untersuchung
  • (3) Zusammenfassung: Ergänzung des „besondere[n] Interesse[s]“ nach § 475 StGB um Regelbeispiele
  • ee) Maßnahmen im Rahmen der Glücksspielregulierung
  • (1) Bessere Zielerreichung hinsichtlich der Untersuchung durch Monopol, Kon-zessionsmodell oder völlige Marktöffnung?
  • (a) Monopolmodell
  • (b) Zahlenmäßig beschränktes Konzessionsmodell
  • (c) Marktöffnung ohne zahlenmäßige Begrenzung
  • (2) Lenkungs- und Kanalisierungsfunktion durch Anpassung der Sport-wettenab-gaben
  • (3) Umfängliche Einsatzbegrenzungen auf ein niedriges Niveau
  • (4) Verbindliche Einführung eines Frühwarnsystems
  • (5) Sperrdatei
  • (6) Zusammenfassung
  • ff) Sonstige staatliche Maßnahmen
  • (1) Weiterer Leistungsschutz der Sportwettbewerbsveranstalter
  • (2) Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Glücks-spielmanipulation
  • c) Zusammenfassung und Stellungnahme zu möglichen Maßnahmen der öffentlichen Hand auf nationaler Ebene
  • 2. Lösungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf europäischer Ebene
  • a) Handlungskompetenzen
  • aa) Handlungskompetenz mit unmittelbarem Sportbezug: Europäische Dimension des Sports – Art. 165, 6 I 1, 2 e) a.E. AEUV
  • (1) Grundsätzliches
  • (2) Ziele im Hinblick auf die Untersuchung
  • (3) Handlungsmöglichkeiten und deren Rechtsnatur durch Art. 165 AEUV
  • (4) Zusammenfassung
  • bb) Handlungskompetenzen ohne unmittelbaren Sportbezug
  • (1) Grundfreiheiten
  • (2) Strafrechtliche Maßnahmen und solche der Zusammenarbeit der Strafrechtspflege – Art. 67 III, 83 ff. AEUV
  • (a) Straftat mit grenzüberschreitender Dimension – Art. 83 AEUV
  • (b) Maßnahmen der Kriminalprävention und Koordination von Strafrechtser-mittlungen – Art. 84, 85, 87, 88 AEUV
  • (3) Wettbewerbsregeln – Art. 101 AEUV
  • (4) Unionsgrundrechte
  • cc) Zusammenfassung
  • b) Konkrete Lösungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit
  • aa) Strafrechtliche Harmonisierung, welche an die Manipulation des Sportwettbewerbs im konkreten Zusammenhang anknüpft
  • (1) Rechtlicher Rahmen der strafrechtlichen Harmonisierung – Art. 83 I AEUV
  • (a) Fälle besonders schwerer Kriminalität und Kriminalitätsfelder – UAbs. 1, 2
  • (b) Erweiterungsklausel – UAbs. 3
  • (c) Grenzen der strafrechtlichen Normierung
  • (aa) Subsidiaritätsprinzip und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • (aaa) Kompetenzbezogenes Verhältnismäßigkeitsprinzip – Art. 5 IV EUV
  • (bbb) Individualrechtliches Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • (ccc) Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durch den „ultima-ratio“- und Rechtsgüterschutzgrundsatz
  • (bb) Weitere wichtige Grenzen
  • (d) Handlungsmöglichkeiten
  • (e) Restriktionen infolge des Lissabon-Urteils des BVerfG
  • (2) Prüfung der vorgeschlagenen strafrechtlichen Harmonisierung nach Art. 83 I AEUV
  • (a) Grenzüberschreitende Dimension
  • (b) Fall besonders schwerer Kriminalität
  • (aa) Korruption
  • (aaa) Anwendbarkeit des Korruptionstatbestands
  • (bbb) Besonders schwerer Fall der Kriminalität
  • (bb) Geldwäsche
  • (cc) Organisierte Kriminalität
  • (dd) Manipulation des sportlichen Wettbewerbs – Erweiterung aufgrund der Ergänzungskompetenz nach Art. 83 I UAbs. 3 AEUV
  • (ee) Zwischenergebnis
  • (c) Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • (aa) Subsidiaritätsprinzip – Art. 5 III EUV
  • (bb) Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • (aaa) Kompetenzbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 5 IV EUV
  • (a) Geeignetheit
  • (ß) Erforderlichkeit
  • (bbb) Bürgerbezogene Verhältnismäßigkeit
  • (3) Ergebnis: Europarechtswidrigkeit einer untersuchungsspezifischen europa-rechtlichen Strafrechtsharmonisierung
  • bb) Maßnahmen der Kooperation im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung und Prävention
  • (1) Zusammenarbeit der staatlichen Stellen
  • (a) Koordinierung der Strafverfolgung
  • (aa) Eurojust – Art. 85 AEUV
  • (bb) Polizeiliche Zusammenarbeit, Europol – Art. 87, 88 AEUV
  • (b) Maßnahmen der Kriminalprävention – Art. 84 AEUV
  • (c) Zwischenergebnis
  • (2) Unterstützende Maßnahmen hinsichtlich der Sportverbände
  • cc) Maßnahmen auf dem Glücksspielsektor
  • c) Zusammenfassung: Mögliche Maßnahmen der öffentlichen Hand auf europäischer Ebene
  • E. Schlussbetrachtungen
  • I. Gesamtbetrachtung im Lichte der Autonomie des Sports
  • 1. Die Sportseite
  • a) Die Autonomie des Sports
  • b) Gefahr für die Sportautonomie durch die Manipulation des sportlichen Wettbewerbs
  • c) Durchgeführte Maßnahmen und weitere Lösungsvorschläge
  • 2. Die Seite der öffentlichen Hand
  • a) Rechtlicher Auftrag der öffentlichen Hand zur Verhinderung der Manipulation des Sportwettbewerbs aufgrund von Sportwetten
  • aa) Nationale Ebene
  • bb) Europäische Ebene
  • b) Konkrete Lösungssvorschläge
  • aa) Nationale Ebene
  • bb) Europäische Ebene
  • II. Fazit
  • Literaturverzeichnis

A.  Einführung

„Wir haben ein dichtes kriminelles Netz aufgedeckt“, so titelte die Tageszeitung ZEIT in ihrer Onlineausgabe am 04.02.20131 und zitierte damit den Europol-Direktor Rob Wainwright. Diese Äußerung tätigte er bei einer Pressekonferenz anlässlich der Aufdeckung weltweiter Fälle von sportwettenbedingten Fußballspielmanipulationen, deren Anzahl „auf einem nie dagewesenen Niveau“ sein soll.2 Nach dessen Angaben wurden insgesamt 680 Fälle von Spielmanipulationen weltweit aufgedeckt, davon 380 in Europa. Dabei sollen sogar Spiele der WM- und EM-Qualifikation3 betroffen und insgesamt 425 Spieler sowie Offizielle in diese Manipulationen involviert sein. Problematisch ist dabei, dass ein Großteil der Manipulationen seinen Glücksspielhintergrund im asiatischen Wettmarkt, insbesondere in Singapur, hat und damit dem Zugriff der europäischen sowie deutschen öffentlichen Hand praktisch entzogen ist.4 Aufgrund dieses geringen Entdeckungsrisikos sollen inzwischen verschiedene Personen, anstatt mit Drogen zu handeln, dazu übergegangen sein, Spiele zu manipulieren.5

In Deutschland wurde die breite Öffentlichkeit erstmals 2005 im Rahmen des sogenannten „Hoyzer-Falls“ auf die Problematik von manipulierten Fußballspielen aufgrund von Sportwetten aufmerksam. Dieser Fall gilt als größter Fußball-Skandal in Deutschland seit 1971.6 Mit der Begrifflichkeit „Hoyzer-Fall“ wird eine größere Anzahl an Manipulationsfällen aufgrund von Sportwetten in den höchsten Ligen des DFB-Bereichs bezeichnet. Dabei hatte insbesondere der Schiedsrichter der 2. Fußballbundesliga Robert Hoyzer7 auf das mit materiellen Anreizen verbundene ← 1 | 2 → Betreiben8 von Ante Sapina, manipulativ auf den Ausgang von verschiedenen Fußballbegegnungen Einfluss genommen, um diesem dadurch erhöhte Gewinne bei Sportwetten zu ermöglichen.9 In der Folge wurden durch den organisierten Sport, aber auch von Seiten der öffentlichen Hand, eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung von entsprechenden Manipulationen eingeleitet, welche an späterer Stelle noch ausführlich erörtert werden.10 Ante Sapina war dann nochmals, im Jahre 2011 und aktuell Ende 2013, durch das Landgericht Bochum aufgrund von weiteren, teilweise europaweiten, entsprechenden Manipulationen verurteilt worden.11 Allerdings wird man wohl sagen müssen, dass das Ausmaß solcher Manipulationen noch nicht tatsächlich erfasst ist.12 Doch die Problematik der Manipulation des sportlichen Wettbewerbs aufgrund von Sportwetten ist keine fußballspezifische. Vielmehr gab es in der Vergangenheit auch in anderen Sportarten wiederholt entsprechende Vorfälle.13

I.  Untersuchungsziele und -gang

1.  Untersuchungsgegenstand und -ziele

Die Motivation für eine Manipulation14 von sportlichen Wettbewerben kann grob in zwei Gruppen unterteilt werden. Nämlich in die

  • –  für den sportlichen Erfolg und die
  • –  für einen anderweitigen Erfolg. ← 2 | 3 →

Die erste Gruppe, bei der für den Erfolg beim Sportwettkampf manipuliert wird, umfasst beispielsweise solche Fälle, bei denen durch die Manipulation eine Mannschaft einen Sieg erringen möchte.15 Solche Manipulationssachverhalte sind allerdings nicht der Gegenstand dieser Untersuchung, vielmehr wird die Problemstellung im Zusammenhang mit der zweiten Fallgruppe die Materie dieser Arbeit sein. Aus Übersichtlichkeits- und Ökonomiegründen wird die Untersuchung weitgehend auf die zumindest in Europa wohl populärste Sportart – den Fußball – begrenzt. Aus denselben Gründen ergibt sich auch die Fokussierung auf das Verhältnis Sport – Staat, mit dem Schwerpunkt auf das nationale Recht. Allerdings wird dabei aufgrund der europaweiten sportlichen, rechtlichen und manipulativen Dimension auch die europarechtliche Ebene nicht vernachlässigt.

Insgesamt hat die Untersuchung primär das Ziel, die Möglichkeit zur Verhinderung entsprechender Manipulationen aus rechtlicher Sicht zu beleuchten. Jedoch werden auch allgemeine Überlegungen zur tatsächlichen Umsetzbarkeit von Maßnahmen, insbesondere auch im Vorfeld der Manipulation, zur Verhinderung von Manipulationen des Sportwettbewerbs aufgrund von Sportwetten herausgearbeitet werden. Des Weiteren wird die untersuchungsspezifische Problemstellung primär im Hinblick auf die Gefahren für den Sport erörtert. Dazu werden die Auswirkungen von Manipulationen der sportlichen Wettbewerbe aufgrund von Sportwetten auf den Sport untersucht, um daran anschließend erörtern zu können, wessen Aufgabe es ist, den Sport vor solchen Manipulationsfällen zu schützen – die des Sports selbst oder die der öffentlichen Hand. Dabei ist das zentrale Augenmerk in dieser Untersuchung darauf gerichtet, welche Möglichkeiten dem Sport und welche Aufgaben der öffentlichen Hand zur Lösung dieser Problemstellung zukommen.

Kurz zusammengefasst ist die hier untersuchte Frage: Welche Aufgaben kommen im Lichte der Sportautonomie dem Sport und welche der öffentlichen Hand bei der Verhinderung von Manipulationen der Sportwettbewerbe aufgrund von Sportwetten zu?

2.  Gang der Untersuchung

Im Folgenden wird jeweils16 die nationale vor der internationalen Rechtslage dargestellt. Dies ist der Fokussierung dieser Arbeit auf das nationale Recht geschuldet. ← 3 | 4 → Hierdurch soll jedoch der (Anwendungs-)Vorrang des Europarechts nicht konterkariert werden. Für die bessere Verständlichkeit der Untersuchung werden dazu zunächst allgemeine Grundlagen der Untersuchungszusammenhänge vermittelt. Im Anschluss werden die Sportautonomie und deren Bestandteil der Sportintegrität im Hinblick auf die Untersuchung näher erörtert.

Dabei folgt der Einleitung, als ersten Abschnitt dieser Arbeit, im zweiten Teil die Untersuchung, welche Möglichkeiten dem Sport zum Selbstschutz vor solchen Manipulationen aus seiner Autonomie erwachsen und inwieweit aufgrund der Sportautonomie ein staatliches Eingreifen in Sportbelange begrenzt ist.

Im Anschluss wird im dritten Untersuchungsabschnitt erörtert, welche Maßnahmen durch den Sport und welche von Seiten der öffentlichen Hand zur Verhinderung von Sportwettmanipulationen bereits unternommen wurden bzw. wie der bereits vorhandene rechtliche Rahmen zur Verhinderung dieser Problemsituationen dienen kann. Dabei werden die bisherigen Maßnahmen in diesem Prüfungsabschnitt auf deren rechtliche und tatsächliche Wirksamkeit zur Zielerreichung sowie auf mögliche Lücken hin überprüft.

Im vierten Abschnitt dieser Arbeit werden dann die zuvor erörterten Lösungsvorschläge auf deren rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit hin überprüft. Dabei wird aufgrund der primären Fokussierung auf den Sport und dessen autonomen Selbstschutzinteresses, zunächst die Sportseite näher erörtert, bevor weitere Lösungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf nationaler und europäischer Ebene untersucht werden. Im letzten Abschnitt folgt dann eine Zusammenfassung der wichtigsten Thesen der Arbeit, welche am Schluss in ein Fazit münden.

II.  Grundlagen

1.  Die Begrifflichkeit „Sport“

Eine endgültige Definition der Begrifflichkeit „Sport“ ist nicht ersichtlich, vielmehr ist dies jeweils eine Sache des Betrachters.17 Insoweit sind Parallelen zu Definitionsversuchen der Kunst erkennbar, welche ebenfalls nicht abschließend bestimmbar ist.18 Dabei dürften insbesondere Merkmale wie die Bewegung, die über den sportimmanenten19 Zweck hinausgehende Zweckfreiheit des Tuns, das Streben nach ← 4 | 5 → Leistung und dem Leistungsvergleich als grober Einordnungsmaßstab dienen. Diese sind jedoch weder abschließende Mindest- noch Höchstanforderungen.20 Vielmehr stellen sie lediglich grobe Muster für einen Einordnungsversuch dar, wobei eine deutliche Tendenz hin zur Bewegung als Grundanforderung zu erkennen ist. Im Ergebnis dürfte sich dabei die Einordnung jedoch aus dem Selbstverständnis des jeweiligen Tuns ergeben, wobei aufgrund des obigen Musters Anhaltspunkte für die Einordnung bestehen.21 Hinsichtlich des Fußballs steht es jedoch außer Frage, dass dieser als Sport zu qualifizieren ist, sodass eine weitere Eingrenzung für diese Arbeit dahingestellt bleiben kann.

2.  Der organisierte Sport

Die Ausübung des wettkampfgeprägten Sports findet, abgesehen insbesondere vom Schulsport22, in Deutschland und weitgehend in Europa in Vereinen und Verbänden,23 also in privaten Organisationen statt.24 Diese sind meist hierarchisch aufgebaut.25 Deshalb ist in der weiteren Untersuchung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich bezeichnet, unter der Begrifflichkeit des Sports der organisierte Sport zu verstehen. ← 5 | 6 → Graphisch kann dessen Organisation am Beispiel des Fußballs26 folgendermaßen vereinfacht dargestellt werden:27

image 1

Damit ein Sportler an den Wettkämpfen von Verbänden28 teilnehmen kann, muss er meist Mitglied in einem Verein sein, welcher in aller Regel als solcher i.S.d. des BGB (§§ 21 ff. BGB) organisiert ist. Dieser Verein ist dann wiederum i.d.R. selbst Mitglied in übergeordneten Verbänden,29 die den Spielbetrieb organisieren, teilweise die ← 6 | 7 → Regeln und den Wettkampfrahmen vorgeben und meist selbst Mitglied in übergeordneten Verbänden sind.30 Stellenweise wird der Profispielbetrieb ausgegliedert und unter eine eigenständige Organisation gestellt. Beispielsweise wird der Bundesligaspielbetrieb im Fußball von der DFL31 organisiert, welche ähnlich einem Landesverband des DFB statuiert ist. Des Weiteren ist der nationale Dachverband dann Mitglied in einem oder mehreren internationalen Dachverbänden32 bzw. in einem Weltverband33.34 Auch diese Dachorganisationen sind i. d. R. als Verein i.S.d. §§ 21 ff. BGB oder vergleichbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen organisiert. Durch diese obersten Dachorganisationen werden weitgehend das Regelwerk sowie die Grobstrukturen des Spielbetriebs vorgegeben und ein internationaler Wettkampf organisiert. Die Folge daraus ist die dargestellte pyramidenförmige Struktur, welche auch als „Ein-Platz-Prinzip“ bezeichnet wird. Durch dieses wird es erst möglich, ein einheitliches allgemeinverbindliches Regelwerk zu erlassen und dementsprechend eine Vergleichbarkeit der sportlichen Leistungen der einzelnen Athleten herbeizuführen35.36 Daher wird dieses Ein-Platz-Prinzip auch vom IOC37 und dem DOSB38 für die olympischen Sportarten gefordert.39

Die hier dargestellte Verbandsstruktur wird meist durch die Satzungen der einzelnen Vereine bzw. Verbände abgesichert, wodurch sich eine hierarchische Bindungswirkung der Regularien der einzelnen Verbände ergibt.40 Eine Besonderheit des Ligawettbewerbs stellt im Gegensatz zur freien Marktwirtschaft die ← 7 | 8 → Abhängigkeit der Vereine untereinander und voneinander dar.41 Zwar wird versucht, auf sportlicher Ebene die eigene Marktstellung auszubauen, insgesamt ist es aber essentiell, dass die Konkurrenten und damit der Spielbetrieb weiterhin bestehen. Nur so kann das Gesamtgut „Fußball“ als Wettbewerb und damit auch die eigene Position gesichert werden.42

In diesem Rahmen sei auch der internationale Sportschiedsgerichtshof (CAS/TAS) erwähnt.43 Dieser ist in der Sportwelt insbesondere wegen seines Selbstverständnisses als unabhängiger (nichtstaatlicher) Gerichtshof weitestgehend anerkannt. Er hat aus sportspezifischer und sportrechtrechtlicher Sicht eine Letztentscheidungskompetenz und wird aufgrund seiner Anerkennung durch vertragliche Vereinbarungen bzw. mittelbaren satzungsmäßigen Unterwerfungen als Schiedsgericht zu qualifizieren sein.44

3.  Folgen der Manipulation für den Sport

Unter dieser Überschrift werden kurz die Folgen von Manipulationen der Sportwettbewerbe für den Sport näher erläutert, damit im weiteren Verlauf der Untersuchung das Interesse des organisierten Sports, insbesondere auch in Abgrenzung zu einer eventuellen Aufgabe der öffentlichen Hand, an der Verhinderung von entsprechenden untersuchungsspezifischen Sportwettmanipulationen deutlich herausgearbeitet werden kann. ← 8 | 9 →

a)  Allgemeines

Meist lebt der sportliche Wettbewerb von seiner selbstdefinierten Form der Ergebnisoffenheit, Ehrlichkeit und Fairness.45 Die UEFA46 fasst die zentralen Werte als die den Sport prägenden „11 Werte“ zusammen, bei denen die Integrität des Sports im Allgemeinen sowie die Wettproblematik zentrale Punkte darstellen. Auch beispielsweise in den Regularien des Württembergischen Fußballverbands werden diese Werte an einer exponierten Stelle normiert und damit deren Wichtigkeit unterstrichen. So heißt es in § 1 der Rechts- und Verfahrensordnung:

„Allgemeine Pflichten

§ 1

Jedes Mitglied des Verbandes hat die Pflicht, für Sauberkeit, Vertrauen und Recht im Verbandsleben zu sorgen. Diese Pflicht gilt insbesondere für alle Verbands-, Bezirks- und Vereinsorgane in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Der wfv, seine Mitgliedsvereine und Tochtergesellschaften sowie die Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionsträger und Einzelmitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen der Integrität, Loyalität, Solidarität und Fairness und sorgen für die Einhaltung dieser Grundsätze und für Ordnung und Recht im Fußballsport.[…]“

b)  Integrität des Sports als zentraler Aspekt für die Sportautonomie

Anders herum formuliert bedeutet dies, dass durch die Gefahren für die Integrität des Sports auch dessen Autonomie gefährdet wird. Nur ein ergebnisoffener Wettbewerb wird auf Dauer für die Zuschauer von Interesse sein,47 wenngleich man zum aktuellen Zeitpunkt in Deutschland noch von keinem Rückgang des Interesses am manipulationsgeplagten Fußball erkennen kann.48 Zwar ist nicht jede Manipulation ← 9 | 10 → im Fußball aufgrund der vielen Einflussfaktoren im Ergebnis auch zielführend. Allerdings werden die einzelnen Fälle mit einer entsprechenden Auswirkung auf das Spiel in der Öffentlichkeit als Maßstab für die Manipulationsanfälligkeit und damit das Spiel als von Anfang an abgekartet wahrgenommen. Die Wertschätzung durch die breite Öffentlichkeit und die öffentliche Hand des Sports ist auf Dauer jedoch gerade von dessen Glaubwürdigkeit, also dessen Integrität, abhängig.49 Ein Negativbeispiel ist diesbezüglich der Rennradsport, bei welchem das allgemeine Zuschauerinteresse in Deutschland, aufgrund der Vielzahl an Dopingfälle, deutlich zurückgegangen ist50 und auch Forderungen von Politikern nach Einstellung der staatlichen Förderung laut wurden.51

Dementsprechend ist es das ureigenste Interesse des Sports, seine Integrität zu schützen52 und damit seinen Bestand zu wahren. Jedoch stößt er dabei an seine Grenzen, was durch die wiederholten Manipulationsfälle deutlich wird. Daher werden durch Vertreter des organisierten Sports verschiedentlich Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Verhinderung von entsprechenden Manipulationen gefordert.53

4.  Sportwettenbezogene Hintergründe der Manipulation des sportlichen Wettbewerbs

Allerdings darf die Problematik der Manipulation des Sportwettbewerbs auch nicht als reines „Sportproblem“ abgetan werden. Vielmehr muss man die komplexen dahinterstehenden Zusammenhänge sehen, welche im Folgenden dargestellt werden. ← 10 | 11 →

a)  Allgemeines zum Sportwettenmarkt

aa)  Formen von Sportwetten54

Grundsätzlich ist zwischen den sogenannten Toto- und den Oddset-Wetten zu differenzieren. Bei den als Totalisator(Toto)-Wetten bezeichneten Glückspielarten werden die Einsätze der Wetter zu einem Teil anteilig ausgezahlt, wogegen bei Oddset-Wetten der mögliche Gewinn sich gänzlich an den durch die Sportwettenanbieter festgelegten Gewinnquoten55 orientiert.56 Weiter ist zwischen den verschiedenen Unterformen der Wetten zu unterscheiden. Es gibt die allgemeinen Formen der „Einzel-,57 Kombinations-58 und Systemwette59.60 Außerdem sind eine Reihe, nach dem GlüStV weitgehend unzulässige, Einzelwettformen zu unterscheiden, welche insbesondere auf bestimmte Einzelereignisse während eines Wettkampfs abzielen. Dabei kann zum Beispiel darauf gewettet werden, durch wen das erste Tor erzielt wird, wer den ersten Eckstoß oder Freistoß zugesprochen bekommt oder auf das Halbzeitergebnis. Besonders die letztgenannten Ereigniswettformen sind aufgrund der Vielzahl von solchen Ereignissen während eines Spiels61 und Unauffälligkeit der Manipulationen62 besonders manipulationsanfällig. Des Weiteren gibt es sogenannten „Over“-Wetten, bei denen auf einen Spielausgang von mindestens drei Toren Unterschied in der Summe zu Null gewettet wird.63 Die einzelnen Variationen können hier nicht abschließend aufgezeigt werden, insoweit ist der Kreativität ← 11 | 12 → der Wettanbieter keine Grenze gesetzt und daher auch hinsichtlich unterschiedlicher Manipulationen nur schwer zu kontrollieren.64

bb)  Finanzielles Volumen von Sportwetten

In Deutschland wurde der Umsatz der Sportwetten 2012 auf 3,166 Mrd. € geschätzt,65 andere sind 2010 sogar von einem Wettvolumen i.H.v. 7,8 Mrd. € ausgegangen.66 Europaweit wird vermutet, dass dieses 2012 bei ca. 51 Mrd. € lag.67 Im Vergleich dazu lagen diese 2007 noch bei einem geschätzten, verhältnismäßig geringen, Gesamtvolumen von 5,6 Mrd. € in Europa,68 wodurch der Anstieg von Sportwetten in den letzten Jahren deutlich wird. Das weltweite Volumen von Sportwetten ohne Pferdewetten69 wird auf ca. 350 Milliarden US-Dollar geschätzt, wovon schätzungsweise nicht ganz die Hälfte (ca. 140 Milliarden US-Dollar) auf dem illegalen Wettmarkt umgesetzt wird.70 Der tatsächliche Gesamtumsatz lässt sich allerdings auf nationaler wie auch internationaler Ebene nur schwer abschätzen, sodass wohl insgesamt mit dem illegalen Sportwettenmarkt von einem deutlich höheren Gesamtwettumsatz ausgegangen werden kann. So unsicher die Zahlen sein mögen, geben sie doch einen Eindruck über das enorme finanzielle Interesse, und damit verbunden auch die Manipulationsanfälligkeit aufgrund Gewinnchancen, welches hinter diesem Markt steht.

b)  Differenzierung der Beweggründe von Spielmanipulationen aufgrund von Sportwetten

aa)  Beweggründe auf Seiten der „Wetter“

Die grundsätzliche Motivation zu einer Manipulation eines sportlichen Wettbewerbs aufgrund von Sportwetten ist die Erhöhung der Gewinnchancen und damit im Ergebnis des Wetterlöses. Dies ist zum einen allein auf finanzielle Absichten in Form von möglichst hohen Gewinnen zurückzuführen, auf der anderen Seite erfolgt diese oftmals aus anderweitiger krimineller Energie, insbesondere aus Gründen der ← 12 | 13 → Geldwäsche,71 da so ein höherer „Erlös“ an „gewaschenem Geld“ erreicht werden kann.72 Dies erfolgt insbesondere durch einen rechnerischen „Ausgleich“ der Wettquoten.73 Wie bereits erwähnt, gehen zunehmend auch Drogenhändler auf die Manipulation von Sportwetten und damit auch auf die Manipulation von Sportwettbewerben über, da dies lukrativer und mit weniger Aufdeckungsrisiko verbunden ist.74 Es soll sogar schon Spiele gegeben haben, die eigens dafür organisiert wurden, damit diese anschließend manipuliert werden konnten.75

Die Manipulation von Fußballspielen aufgrund von Sportwetten basiert demnach oftmals nicht, wie man nach dem sog. „Hoyzer-Fall“ den Eindruck bekommen konnte, auf einzelnen Wettern, welche Spielern oder Schiedsrichtern einen niedrigen vier- oder vielleicht fünfstelligen Eurobetrag bieten, damit diese das Endergebnis eines Fußballspiels für höhere Gewinnchancen manipulieren. Vielmehr wird aus diesen Ausführungen deutlich, dass hinter Manipulationen ein weitverzweigtes, oft mafiöses, organisiertes Netzwerk steckt.

bb)  Beweggründe auf Seiten manipulierender Spieler und Offizieller

Diese Beweggründe spiegeln sich oftmals auch in denen der manipulierenden Spieler oder Offiziellen wieder, denn diese manipulieren nicht nur aus reiner Profitgier, indem sie durch allgemeine Geld- oder sonstige materielle Versprechungen zur Manipulation des Wettbewerbs verführt werden. Vielmehr werden sie teilweise von ← 13 | 14 → den manipulierenden Wettern abhängig gemacht oder geraten aus anderweitigen, oft glücksspielbedingten, finanziellen Schwierigkeiten in die Manipulationsproblematik. So berichten beispielsweise die ehemaligen Fußballbundesligaprofis René Schnitzler und Thomas Cichon, welche beide Fußballspiele manipulierten, von ihrer Glücksspielsucht. Um diese finanzieren zu können nahmen sie Geld für Spielmanipulationen und verfälschten verschiedene Partien.76 Dabei soll René Schnitzler in der Folge von manipulierenden Wettern sogar mit körperlichen Repressalien gedroht worden sein. So schilderte er einen Vorfall, bei dem er damit bedroht wurde, aufgrund mangelnder Manipulationswilligkeit „bei Ebbe an einen Pfahl in die Nordsee“ gebunden zu werden, um dann die Folgen bei wieder einsetzender Flut abwarten zu können.77

Auch ein italienischer Fußballprofi berichtete von Erpressungen mit schwerwiegenden, insbesondere körperlichen, Sanktionen für ihn und seine ganze Familie durch die italienische Mafia.78 Dies sind keine Einzelfälle. Wiederholt wurden in der Vergangenheit Vergeltungsaktionen gegen nicht manipulationswillige Spieler bekannt, welche entweder bezwecken sollten, dass diese manipulieren oder nicht eingesetzt werden können, um durch manipulationswillige Spieler ersetzt zu werden.79

Manipulationen durch Spieler oder Funktionäre erfolgen also oftmals nicht aus reiner „Profitgier“. Vielmehr ist auch hier das hohe kriminelle Potential der manipulierenden Wetter als Beweggrund für die Manipulation des Sportwettbewerbs durch die Sportler bzw. Offilziellen zu erkennen. Allerdings ist diese Erkenntnis nicht zu verallgemeinern. Vielmehr wird die Manipulation in aller Regel, zumindest anfänglich, die freie Entscheidung des manipulierenden Sportlers oder Offiziellen sein. ← 14 | 15 →

5.  Wesentliche Einflussfaktoren auf die Verhinderung von Manipulationen der Sportwettbewerbe aufgrund von Sportwetten

Die im Folgenden dargestellten Einflussfaktoren auf die Verhinderung der untersuchungsspezifischen Sportwettmanipulation sind für die weitere Untersuchung von zentraler Bedeutung, da sie als Anknüpfungspunkte für die Ermittlung effektiver Maßnahmen zur Verhinderung dieser Manipulationen dienen:

  • –  Die voraussichtlichen Gewinnchancen stellen dabei einen wesentlichen Faktor dar. Diese sind dahingehend zu unterscheiden, ob überhaupt Gewinnchancen ersichtlich sind, also die Erfolgsaussichten der Manipulation im Grundsatz. Auf der anderen Seite ist die Höhe der Gewinnchancen zu betrachten, also die jeweiligen Wettquoten. Nur, wenn diese zwei Faktoren erfolgsversprechend bzw. lohnend sind, wird der jeweilige Wetter auch die Anstrengungen einer Manipulation unternehmen.80
  • –  Weiter ist der „Kostenaufwand“81 für die Manipulation von wichtiger Bedeutung für die Frage, ob ein Wettkampf manipuliert werden soll.82 Dies sind die Kosten zu denen der jeweilige Sportler oder Wettkampfleiter bereit ist, den Wettkampf zu manipulieren. Je höher die zu erwartenden Investitionen sind, desto geringer ist der zu erwartende Gewinn und damit im Ergebnis die Attraktivität der Manipulation.83
    • Diese Kosten werden insbesondere durch die Entdeckungswahrscheinlichkeit und die möglichen Folgen im Falle der Entdeckung auf Seiten der manipulierenden Sportler und Offiziellen beeinflusst. So drohen bei Entdeckung der Verlust des Arbeitsplatzes empfindliche Sperren und damit verbunde finanzielle Ausfälle, ein Reputationsverlust und sogar strafrechtliche Konsequenzen84.85
    • Auf der anderen Seite ist der Nutzen, vor allem in finanzieller Hinsicht, der unmittelbar manipulierenden Spieler oder Offiziellen für den „Kostenaufwand“ ausschlaggebend. Niedrige Einkommen führen tendenziell zu einer leichteren und günstigeren Manipulationsanfälligkeit.86 In solchen Fällen wiegt der ← 15 | 16 → Anreiz eines „Zusatzverdienstes“ höher, als wenn durch das Einkommen bereits ein angemessener Lebensstandard gewährleistet ist.
  • –  Außerdem spielt das Entdeckungsrisiko beim Wetter selbst eine gewichtige Rolle. Sollte dies nur sehr gering sein, so sind auch die teilweise recht drakonischen Strafen bzw. allgemeinen Folgen nicht abschreckend. ← 16 | 17 →

1 Vgl. ZEITOnline, 04.02.2013, Fußball, Wettbetrug, Europol.

Details

Seiten
XXVII, 271
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653061925
ISBN (ePUB)
9783653960341
ISBN (MOBI)
9783653960334
ISBN (Hardcover)
9783631666968
DOI
10.3726/978-3-653-06192-5
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Oktober)
Schlagworte
Glücksspielrecht Sportrecht Sportwetten Fair Play
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXVIII, 271 S., 2 Graf.

Biographische Angaben

Christian Weinbuch (Autor:in)

Christian Weinbuch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, wo er auch promovierte. Sein Referendariat am Landgericht Konstanz absolvierte er u.a. mit einer Auslandsstation in Yangon (Myanmar).

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Titel: Verhinderung von Sportwettmanipulationen und Autonomie des Sports
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