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Verfügbarkeit und Sucht beim Automatenspiel

von Tilman Becker (Autor:in)
©2016 Monographie XV, 192 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Glücksspielen und dem Ausmaß pathologischen Glücksspiels in der Bevölkerung. Die Thematik wird kontrovers diskutiert und betrifft insbesondere das Automatenspiel. Die Gesetzgebung sieht Maßnahmen vor, die auf eine Verringerung der Gefährdung abzielen. Der Autor stellt verschiedene mögliche Maßnahmen vor und bewertet ihre Wirksamkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Einleitung
  • 2. Glücksspielrechtliche Maßnahmen zur Begrenzung der Verfügbarkeit
  • 2.1 Mindestabstandsregeln
  • 2.2 Sperrzeiten
  • 2.3 Eingangskontrollen
  • 2.4 Spielersperre
  • 2.5 Begründungen für die einzelnen Maßnahmen
  • 3. Theoretischer Hintergrund
  • 3.1 Drei-Faktoren-Modell der Entstehung pathologischen Glücksspielverhaltens
  • 3.2 Situative Merkmale
  • 3.3 Methodische Ansätze in der Therapie pathologischen Spielverhaltens
  • 3.4 Ansätze zur Schadensminderung (Harm Reduction)
  • 4. Verfügbarkeit und problematisches bzw. pathologisches Spielverhalten
  • 4.1 Zusammenhang zwischen Verfügbarkeit und einem problematischen bzw. pathologischen Spielverhalten
  • 4.2 Dimensionen der Verfügbarkeit
  • 4.3 Messung eines problematischen bzw. pathologischen Spielverhaltens
  • 4.4 Das „Total Consumption Model“
  • 5. Empirische Untersuchungen zur Verfügbarkeit
  • 5.1 Australien und Neuseeland
  • 5.2 Kanada
  • 5.3 Vereinigte Staaten von Amerika
  • 5.4 Norwegen
  • 5.5 Schweiz
  • 5.6 Schlussfolgerungen
  • 6. Empirische Untersuchungen zu Sperrzeiten
  • 6.1 Australien
  • 6.2 Kanada
  • 6.3 Schlussfolgerungen
  • 7. Identitätskontrollen
  • 7.1 Personenkontrollen für den Jugendschutz
  • 7.2 Identitätskontrollen zur Verringerung der sozialen Verfügbarkeit
  • 7.3 Schlussfolgerungen
  • 8. Spielersperre
  • 8.1 Bedeutung der Spielersperre
  • 8.2 Empirische Untersuchungen zur Selbstsperre
  • 9. Voraussichtliche Auswirkungen der Mindestabstandsregel
  • 9.1 Vorgaben der Spielverordnung
  • 9.2 Kommunale Steuerungsmöglichkeiten
  • 9.3 Auswirkungen des Verbots der Mehrfachkonzessionen und der Mindestabstandsregeln
  • 9.4 Probleme mit der Umsetzung der Mindestabstandsregel
  • 10. Schlussfolgerungen

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1. Einleitung

Eine gegenwärtig heftig und kontrovers diskutierte Frage betrifft den Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Glücksspielen und dem Ausmaß der Glücksspielsucht in der Bevölkerung. Dieser Zusammenhang soll im Rahmen dieses Buches untersucht werden.1

Der Schwerpunkt der hier vorliegenden Untersuchung liegt auf dem Zusammenhang zwischen Verfügbarkeit des Automatenspiels und dem Ausmaß der Glücksspielsucht. Es ist vielfach nachgewiesen, dass das Suchtgefährdungspotential des Automatenspiels besonders hoch ist.

In den Landesglücksspiel- bzw. Spielhallengesetzen ist vorgesehen, dass ab dem 30. Juni 2017 ein Mindestabstand zwischen Spielhallen einzuhalten ist. Dieser Mindestabstand erstreckt sich, je nach Bundesland, von 100 Metern bis 500 Metern. Ab Mitte 2017 werden nur solche Spielhallen eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten, die zu der nächsten Spielhalle einen Mindestabstand nicht unterschreiten. Dieses Abstandsgebot wird die Anzahl der Spielhallen erheblich reduzieren und soll der Prävention der Glücksspielsucht dienen. Die vermutlichen Auswirkungen dieses Abstandsgebots werden in dem vorliegenden Buch empirisch untersucht.

Zunächst erscheint ein gleichgerichteter Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Glücksspielen und dem Ausmaß der Glücksspielsucht in der Bevölkerung theoretisch plausibel. Bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass eine differenzierte Betrachtung notwendig ist.

Das Automatenspiel ist in Spielhallen, Gaststätten, Imbissbuden und in Spielbanken zu finden. Die Automaten in Spielhallen und Gaststätten werden als Geldspielgeräte bezeichnet und die Automaten in Spielbanken als Glücksspielgeräte. Geldspielgeräte unterscheiden sich von Glücksspielgeräten vor allem durch ← 1 | 2 → eine Begrenzung der maximal möglichen Einsätze und Gewinne. Außerdem ist das Automatenspiel auch in Internet zu finden. Diese Automaten werden als Slots bezeichnet und sind in Deutschland illegal.

Die Verfügbarkeit wird erstens bestimmt durch die räumliche Verfügbarkeit. Bei der räumlichen Verfügbarkeit ist zwischen der Entfernung zwischen Standorten von Automaten, der geografischen Lage und Verteilung der Standorte im Raum und der Anzahl von Automaten an einem Standort zu unterscheiden.

Neben der Mindestabstandsregel sehen die Landesglücksspiel- bzw. Spielhallengesetze ein Verbot der Mehrfachkonzessionen vor. Die Anzahl der zulässigen Automaten in einer Spielhalle ist durch den Gesetzgeber beschränkt. In der Vergangenheit konnte die Anzahl der Automaten dadurch erhöht werden, dass mehrere Spielhallen im Verbund, d. h. mit mehreren Konzessionen, betrieben wurden.

Die Verfügbarkeit wird zeitlich durch die erlaubten Öffnungszeiten und räumlich durch die Vorgaben der Spielverordnung und der Mindestabstandsregelung des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 begrenzt.

Von einiger Bedeutung ist auch die soziale Verfügbarkeit. Hierunter sind die Einlassbedingungen, d. h. Einlass-, Alters- und Ausweiskontrollen sowie Kleidervorschriften zu nennen. Diese bilden Eintrittsbarrieren für Konsumenten und tragen ebenfalls zu einer Begrenzung des Angebots bei.

Auch die Werbung wäre als ein Aspekt der sozialen Verfügbarkeit anzusprechen. Werbung signalisiert einerseits Verfügbarkeit und versucht andererseits, die Wahrnehmung bzw. das Image zu beeinflussen. Dieser Aspekt der Verfügbarkeit soll in dem vorliegenden Buch nicht weiter untersucht werden. Hier sei auf ein bereits erschienenes Buch und weitere Veröffentlichungen des Autors verwiesen, in dem die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Zusammenhang zwischen Werbung und Glücksspielsucht ausführlich untersucht werden.2 Als Fazit dieser Untersuchungen hat sich ergeben, dass der direkte Einfluss von Werbung auf die Entwicklung eines pathologischen Spielverhaltens weitestgehend zu vernachlässigen ist. Der einzig mögliche Zusammenhang wäre, dass Werbung dazu führen kann, die soziale Akzeptanz zu erhöhen und damit indirekt zu einer Erhöhung der Prävalenz eines pathologischen Spielverhaltens beitragen könnte. ← 2 | 3 →

Die Verfügbarkeit wird weiterhin von der Komplexität der Spielregeln (Geschicklichkeitsspiel oder reines Glücksspiel) bestimmt.

Art und Zahl der angebotenen Glücksspiele sind ebenfalls durch gesetzliche Vorgaben beschränkt; so ist das Angebot des Automatenspiels im Internet generell untersagt. U. a. stellen auch Steuern bzw. Abgaben eine Form der Angebotsbegrenzung dar.

Eine besondere Form der Einschränkung der Verfügbarkeit stellt die Möglichkeit der Selbstsperre dar: In Spielbanken können sich Spieler deutschlandweit freiwillig selbst sperren lassen. Dies ist als eine Maßnahme der Schadensminderung anzusehen und wäre als Einschränkung der Verfügbarkeit bzw. des Konsums auf der Nachfrageseite einzuordnen. Eine derartige Möglichkeit ist bei Alkohol und Tabak nicht vorhanden.

Der Konsum lässt sich in den unproblematischen und in den problematischen bis pathologischen Konsum aufteilen. Die Maßnahmen zur Begrenzung des Konsums dienen vor allem dem Schutz von Jugendlichen und sollen die Allgemeinheit vor einem problematischen bzw. pathologischen Spielverhalten schützen.

Die Ziele der ordnungsrechtlichen Regulierung des Glücksspiels werden in dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag formuliert. Diese sind nach § 1:

Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig

  1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
  2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
  3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
  4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und
  5. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen. Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.

Zur Erreichung dieser Ziele ist in dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag für das Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten eine Reihe von ← 3 | 4 → Maßnahmen vorgesehen: Werbeeinschränkungen, die Erstellung und Umsetzung von Sozialkonzepten mit Schulung der Mitarbeiter, der Ausschluss Minderjähriger vom Spielen, das Verbot, das Automatenspiel im Internet anzubieten, die Verpflichtung zu Informations- und Aufklärungsmaßnahmen, die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen Spielhallen bzw. das Verbot der Mehrfachkonzessionen, Sperrzeiten für Spielhallen und Anforderungen an die äußere Gestaltung einer Spielhalle, Möglichkeiten der Selbstlimitierung und Selbstsperre.

Diese Maßnahmen werden in den Ausführungsgesetzen bzw. den Spielhallengesetzen der Bundesländer konkretisiert bzw. um zusätzliche Vorgaben erweitert.

Die ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen in der Regel nicht die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, sondern folgen der Einschätzung von Verwaltung und Politik. Aus wissenschaftlicher Sicht wäre vor Einführung einer Maßnahme zu untersuchen, welchen Nutzen diese erwarten lässt und mit welchen Kosten sie verbunden ist. Wenn das Ziel zum Beispiel die Suchtprävention darstellt, wäre das Maßnahmenbündel zu wählen, das einen möglichst hohen Nutzen bei möglichst geringen Kosten bietet.

In dem zweiten Kapitel wird nach dieser Einleitung auf die Maßnahmen, die der Glücksspielstaatsvertrag und die Ausführungs- bzw. Spielhallengesetze der Bundesländer in Bezug auf Spielhallen fordern, eingegangen. Der Schwerpunkt liegt hier auf Maßnahmen zur Begrenzung der Verfügbarkeit: Mindestabstandsregeln, Sperrzeiten, Eingangskontrollen und die Spielersperre. Die Begründung dieser Maßnahmen durch den Gesetzgeber wird dargestellt.

In dem dritten Kapitel werden die Grundlagen für die wissenschaftliche Bewertung dieser Maßnahmen vorgestellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Ziel die Einschränkung der Glücksspielsucht darstellt. Generell werden drei Faktoren für die Entwicklung eines pathologischen Spielverhaltens verantwortlich gemacht. Dieses Drei-Faktoren-Modell wird vorgestellt. Diese drei Faktoren sind der Spieler, das Glücksspiel und das Sozialfeld. Die situativen Merkmale, wie die Verfügbarkeit, können dem dritten Faktor zugerechnet werden. Die Spielhallengesetze sehen Maßnahmen vor, die das Ziel haben, die situativen Merkmale für die Spieler zu ändern und so zu einer Prävention eines problematischen Spielverhaltens beizutragen. In einem weiteren Abschnitt wird daher speziell auf die situativen Merkmale eingegangen.

Um Präventionsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein Grundverständnis der methodischen Ansätze notwendig, die in der Therapie des pathologischen Spielverhaltens verfolgt werden. Dieses Grundverständnis wird in dem dritten Abschnitt dieses dritten Kapitels gelegt. Während in Deutschland der Verhältnisprävention eine große Bedeutung zugemessen wird, wird in anderen Ländern, ← 4 | 5 → wie Australien und Kanada, auch großer Wert auf die Schadensminderung gelegt. Dieser Ansatz wird auch in Deutschland oft als Harm Reduction bezeichnet und abschließend in diesem Kapitel vorgestellt.

Details

Seiten
XV, 192
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653065756
ISBN (ePUB)
9783653960761
ISBN (MOBI)
9783653960754
ISBN (Hardcover)
9783631673348
DOI
10.3726/978-3-653-06575-6
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Dezember)
Schlagworte
Geldspielgeräte Landesglücksspielgesetz Pathologisches Glücksspiel Spielersperre Mindestabstandsregel
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XV, 192 S., 15 s/w Abb., 5 Tab.

Biographische Angaben

Tilman Becker (Autor:in)

Tilman Becker ist Geschäftsführender Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim.

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Titel: Verfügbarkeit und Sucht beim Automatenspiel
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