Lade Inhalt...

Vorbeugender und anpassender Klimaschutz in der bauplanungsrechtlichen Abwägung

von Lilian Ehlich (Autor:in)
©2016 Dissertation 261 Seiten

Zusammenfassung

Der Klimaschutz und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts dar. Dabei kommt den Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine wichtige Funktion zu. Ihr Handlungsspielraum zum (globalen) Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Rahmen des Bauplanungsrechts wird in der Literatur und Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich beantwortet. Die Autorin untersucht Rechtsfragen zum kommunalen Gestaltungsspielraum an städtebaulichen Maßnahmen zum vorbeugenden und anpassenden Klimaschutz. Dabei analysiert sie neben den Gestaltungsmöglichkeiten für Neubaugebiete, ob und inwiefern städtebauliche Klimaschutzmaßnahmen im bereits bestehenden Gebäudebestand möglich sind. In ihm besteht wohl das meiste Energieeinsparungspotenzial.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Erstes Kapitel: Einführung in die Sachmaterie
  • A. Einleitung
  • B. Grundlagen
  • I. Begriffsbestimmungen
  • 1. Klima
  • 2. Klimawandel
  • 3. Klimaschutz
  • 4. Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
  • 5. Das Bauplanungsrecht
  • a) Die Bauleitplanung und ihre Funktionen
  • b) Das zweistufige System der Bauleitplanung
  • aa) Der Flächennutzungsplan
  • bb) Der Bebauungsplan
  • II. Zusammenhang zwischen dem Klima und der Bauleitplanung
  • 1. Raumrelevanz des Klimas
  • 2. Bedeutung und Einfluss der Bebauung auf das Klima
  • Zweites Kapitel: Überblick über die klimaschützenden Novellierungen des Baugesetzbuches
  • A. Überblick über die Entstehung des Klima- bzw. Umweltschutzes in der Bauleitplanung bis zur BauGB-Novelle 2001
  • B. Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau 2004
  • C. Die BauGB-Novelle 2007
  • D. Die Klimaschutz-Novelle 2011
  • E. Die Innenentwicklungs-Novelle 2013
  • F. Die BauGB-Novelle 2014
  • G. Zusammenfassung
  • Drittes Kapitel: Gesetzgebungskompetenzen für eine klimaschützende Bauleitplanung und ihre verfassungsrechtlichen Auswirkungen
  • A. Gesetzgebungskompetenzen für eine klimaschützende Bauleitplanung
  • I. Das Bodenrecht i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 Var. 2 GG
  • 1. Gegenstand des Bodenrechts
  • 2. Relevanz des Bodenrechts für eine klimaschützende Bauleitplanung
  • II. Die Energiewirtschaft i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Var. 3 GG
  • 1. Gegenstand der Energiewirtschaft
  • 2. Die Relevanz der Energiewirtschaft für eine klimaschützende Bauleitplanung
  • III. Die Luftreinhaltung i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 Var. 2 GG
  • 1. Gegenstand der Luftreinhaltung
  • 2. Einfluss der Luftqualität für eine klimaschützende Bauleitplanung
  • IV. Der Naturschutz und die Landschaftspflege i.S.d. Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG
  • 1. Gegenstand des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • 2. Die Relevanz des Naturschutzes und der Landschaftspflege für eine klimaschützende Bauleitplanung
  • V. Das Klimaschutzrecht
  • VI. Zusammenfassung
  • B. Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit einer auch global klimaschützenden Bauleitplanung mit der kommunalen Selbstverwaltungskompetenz i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG
  • I. Das Problem
  • II. Die kommunale Selbstverwaltungskompetenz i.S.d. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
  • 1. Rechtsnatur und Grundlagen
  • 2. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die kommunale Eigenverantwortlichkeit
  • a) Aufgaben im eigenen Wirkungskreis
  • aa) Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
  • bb) Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
  • b) Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis
  • 3. Im Rahmen der Gesetze i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG
  • III. Vereinbarkeit einer auch global klimaschützenden Bauleitplanung mit Art. 28 Abs. 2 GG
  • 1. Anforderungen an den Ortsbezug i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG
  • 2. Die Bauleitplanung als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft
  • 3. Bauleitplanung zum (globalen) Klimaschutz als Auftragsangelegenheit?
  • a) Abgrenzung von Klimaschutzaufgaben im allgemeinen Sinne
  • b) Das Problem der räumlichen Bestimmbarkeit
  • c) Wortlaut des § 2 Abs. 1 BauGB und Form des Handlungsinstruments
  • d) Aufgabencharakter – örtlicher und überörtlicher Wirkungskreis
  • e) Planungspflicht, § 1 Abs. 3 BauGB
  • f) Verfahrensrechtliche Bedeutung des § 2 Abs. 4 BauGB
  • g) Klimaschutz im Vergleich mit anderen Umweltaufgaben i.S.d. § 1a BauGB
  • aa) Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB
  • bb) Implementierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, § 1a Abs. 3 BauGB
  • cc) Berücksichtigung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie, § 1a Abs. 4 BauGB
  • dd) Zwischenergebnis
  • h) Historischer Zuständigkeitsbereich
  • i) Zwischenergebnis
  • 4. Bauleitplanung zum (globalen) Klimaschutz als Selbstverwaltungsangelegenheit
  • a) Bauleitplanung zum lokalen Klimaschutz
  • b) Bauleitplanung zum globalen Klimaschutz
  • aa) Das Problem des Ursachen- und Wirkungszusammenhangs beim globalen Klimaschutz
  • bb) Räumliche Bestimmbarkeit des Örtlichkeitsmerkmals im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG – Wahrung der kommunalen Verbandskompetenz bei bauplanerischen Maßnahmen zum globalen Klimaschutz?
  • (1) Bodenrechtlicher Bezug zum Gemeindegebiet
  • (2) Erfordernis einer lokalen Schutzbedürftigkeit oder eines lokalen Wirkungskreises?
  • (3) Zwischenergebnis
  • cc) Funktionsbezogene Betrachtungsweise
  • c) Inhaltliche Bestimmung des Begriffs des „bodenrechtlichen Bezuges“ bei Planvorgaben zum (globalen) Klimaschutz
  • d) Fallgruppen für das Vorliegen eines bodenrechtlichen Bezuges
  • aa) Besondere lokal-topographische Gegebenheiten
  • bb) Geplante oder vorhandene bodenrechtliche Nutzungsstruktur
  • cc) Soziale Siedlungsstruktur
  • dd) Grenzen des bodenrechtlichen Bezuges
  • e) Kompetenzgrenze der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung durch den Gesetzesvorbehalt
  • IV. Zusammenfassung
  • C. Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von (global) klimaschützenden Maßnahmen mit dem föderalen Durchgriffsverbot nach Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG
  • I. Problemaufriss
  • II. Das föderale Durchgriffsverbot
  • 1. Zeitlicher Anwendungsbereich
  • 2. Sachlicher Anwendungsbereich
  • III. Zwischenergebnis
  • Viertes Kapitel: Vorbeugender und anpassender Klimaschutz im Rahmen der bauleitplanungsrechtlichen Abwägung
  • A. Die bauplanungsrechtliche Gestaltungsfreiheit
  • I. Die Freiheit zur bauplanungsrechtlichen Gestaltung als Wesenselement gemeindlicher Bauleitplanung
  • II. Grenzen des bauplanungsrechtlichen Gestaltungsspielraums
  • 1. Das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB
  • a) Rechtliche Grundlage und Funktion
  • b) Begriff der Belange i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB
  • aa) Öffentliche Belange
  • bb) Private Belange
  • c) Inhaltliche Anforderungen an eine „gerechte“ Abwägung
  • d) Der Vorgang der Abwägung anhand des Drei-Stufen-Modells
  • aa) Ermittlung und Einstellung
  • bb) Gewichtung
  • cc) Ausgleich
  • e) Die Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB
  • 2. Die sog. Planungsleitsätze
  • 3. Die Planungsziele
  • a) Die generellen Planungsziele
  • b) Die konkreten Planungsleitlinien
  • 4. Die Rechtsfigur der sog. Optimierungsgebote
  • 5. Die allgemeinen Planungsgrundsätze
  • B. Klimaschutz und Klimaanpassung als städtebauliche Aufgaben
  • I. Vorsorgender und anpassender Klimaschutz als Planungsziele i.S.d. § 1 Abs. 5 BauGB
  • 1. Klimaschutz und Klimaanpassung als Planungsziele i.S.d. § 1 Abs. 5 BauGB
  • 2. Globaler Klimaschutz als eigenständiges Planungsziel i.S.d. § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB?
  • a) Rechtslage vor der Novellierung des § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB 2004
  • b) Rechtslage nach der Novellierung des § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB 2004
  • c) Hintergrund der Wortlautänderung des § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB 2004 durch die Klimaschutz-Novelle 2011
  • II. Die Klimaschutzklausel gem. § 1a Abs. 5 BauGB
  • 1. Vorbeugender Klimaschutz
  • 2. Anpassender Klimaschutz
  • III. Klimabezogene städtebauliche Belange i.S.d. § 1 Abs. 6 BauGB
  • 1. Umweltbezogene Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
  • a) Der Umweltschutz, § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. a) BauGB i.V.m. § 1a BauGB
  • b) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, die Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt, § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. c) BauGB
  • c) Vermeidung von Emissionen, § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. e) BauGB
  • d) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. f) BauGB
  • e) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. g) BauGB
  • f) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. h) BauGB
  • 2. Versorgung mit Energie, § 1 Abs. 6 Nr. 8 lit. e) BauGB
  • 3. Sicherung von Rohstoffvorkommen, § 1 Abs. 6 Nr. 8 lit. f) BauGB
  • 4. Verkehr, § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB
  • 5. Städtebauliche Konzepte, § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
  • 6. Hochwasserschutz, § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB
  • IV. Zwischenergebnis
  • C. Planerische Steuerung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der bauplanungsrechtlichen Abwägung
  • I. Gewichtung der Klimaschutzbelange in der Abwägung
  • 1. Absoluter Vorrang der Klimaschutzbelange gegenüber anderen städtebaulichen Belangen?
  • 2. Der Schutzauftrag des Umweltschutzes nach Art. 20a GG als optimierende Steuerung der Klimaschutzbelange?
  • 3. Klimaschutzklausel nach § 1a Abs. 5 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB als Optimierungsgebot bzw. Abwägungsdirektive?
  • 4. Relativer Vorrang der Klimaschutzbelange in der bauplanerischen Abwägung?
  • 5. „Vorrang“ im Sinne des § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB
  • II. Die rechtliche Bedeutung des § 1a Abs. 3 BauGB für eine klimaschutzorientierte Bauleitplanung – Der Grundsatz des Schonungs- und Kompensationsgedankens aus dem BNatSchG
  • 1. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung i.S.d. §§ 13–19 BNatSchG
  • 2. Die Bedeutung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
  • 3. Vorrang der Umweltbelange i.S.d. § 1a Abs. 3 BauGB gegenüber anderen städtebaulichen Belangen?
  • a) § 1 Abs. 1 BNatSchG als Optimierungsgebot
  • b) Vorrang der Umweltbelange i.S.d. § 1a Abs. 3 BauGB aufgrund des bundesnaturschutzrechtlichen Umweltverständnisses?
  • 4. Analoge Anwendung des Schonungs- und Kompensationsgedankens des § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 13–19 BNatSchG auf die bauleitplanerische Abwägung?
  • III. Mittelbare Beeinflussung der bauplanerischen Abwägung durch formelle und materiell-rechtliche Aufwertung des Klimaschutzes
  • 1. Formelle und faktische Aufwertung durch die Umweltprüfung
  • 2. Materiell-rechtliche Aufwertung des bauplanerischen Klimaschutzes
  • a) Anerkennung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung als städtebauliche Aufgaben und klimaschutzbezogene Erweiterungen des kommunalen Handlungsfeldes
  • b) Klimaschutzklausel als Soll-Vorschrift
  • IV. Zusammenfassung
  • Fünftes Kapitel: Die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers
  • A. Die Baufreiheit des Grundstückseigentümers
  • I. Die Baufreiheit als Bestandteil der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG?
  • II. Rechtsposition des Grundstückseigentümers zwischen Freiheitsausübung und Freiheitsbeschränkung – Die sog. Baufreiheit
  • B. Der Bestandsschutz
  • I. Der passive Bestandsschutz
  • 1. Bestandsschutz als Schutz des status quo
  • 2. Umfang des passiven Bestandsschutzes
  • II. Bestandsschutz als Erweiterung des Rechtskreises des Grundstückseigentümers – Der sog. aktive Bestandsschutz
  • 1. Einfach-aktiver Bestandsschutz
  • 2. Qualifziert-aktiver Bestandsschutz
  • a) Der Wandel vom verfassungsunmittelbaren zum einfach-gesetzlichen aktiven Bestandsschutz
  • b) Qualifziert-aktiver Bestandsschutz nach dem Baugesetzbuch
  • aa) § 34 Abs. 3a BauGB
  • bb) § 35 Abs. 4 BauGB
  • III. Bestandsschutz im Rahmen der bauplanerischen Abwägung
  • 1. Städtebauliche Maßnahmen
  • 2. Klimaschutzbezogene Nachrüstungspflichten durch städtebauliche Gebote?
  • a) Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote aus Gründen des Klimaschutzes?
  • aa) Der Begriff des „Missstandes“ im Sinne des § 177 BauGB – Parallele zu § 136 BauGB?
  • bb) Städtebauliche Erforderlichkeit
  • cc) Schranken
  • b) Reformvorschlag
  • C. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als materiell-rechtliche Grenze
  • I. Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit klimaschützender Plananordnungen
  • II. Angemessenheit klimaschützender Plananordnungen
  • 1. Zweck-Mittel-Relation
  • 2. Wirtschaftliche Zumutbarkeit
  • a) Klimaschützende Maßnahmen in Neubaugebieten
  • b) Klimaschützende Maßnahmen in bereits bebauten Gebieten
  • aa) Städtebauliche Planmaßnahmen
  • bb) Städtebauliche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • c) Sanierungsmaßnahmen, Stadtumbaumaßnahmen, städtebauliche Gebote
  • d) Duldungspflichten
  • D. Zusammenfassung
  • Sechstes Kapitel: Bauleitung als Instrument des vorsorgenden und anpassenden Klimaschutzes
  • A. Klimaschutz und Klimaanpassung im Flächennutzungsplan
  • I. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
  • II. § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b), c), d) BauGB
  • III. § 5 Abs. 2b BauGB
  • IV. § 249 BauGB
  • B. Klimaschutz und Klimaanpassung im Bebauungsplan
  • I. Festsetzungen nach § 9 BauGB
  • 1. Der städtebauliche Grund im Sinne des § 9 BauGB
  • 2. Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB
  • a) § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
  • b) § 9 Abs. 1 Nrn. 2, 2a und 3 BauGB
  • c) § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
  • d) § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB
  • e) § 9 Abs. 1 Nrn. 12, 21 BauGB
  • f) § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB
  • g) § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB
  • h) § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
  • i) § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB
  • j) § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB
  • k) § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
  • l) § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. a) BauGB
  • aa) Anwendungsbereich von Verwendungsbeschränkungen oder -verboten
  • bb) Reichweite von Verwendungsbeschränkungen oder -verboten
  • cc) Abgrenzung zum BImSchG
  • dd) Vereinbarkeit mit dem Europarecht
  • m) § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b) BauGB
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Abgrenzung zum Energiefachrecht
  • cc) Grenzen des Anwendungsbereichs
  • n) § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Zulässigkeit von sog. Wärmedurchgangskoeffizienten
  • cc) Zulässigkeit des passiven Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen
  • o) § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
  • II. Zusammenfassung
  • Siebtes Kapitel: Weitere Instrumente zum vorsorgenden und anpassenden Klimaschutz in der Bauleitplanung
  • A. Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • B. Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen von städtebaulichen Verträgen
  • I. Der städtebauliche Vertrag, § 11 BauGB
  • 1. Rechtsnatur und Grundzüge des städtebaulichen Vertrages
  • 2. Gestaltungsmöglichkeiten zum Klimaschutz
  • a) § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BauGB
  • b) § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BauGB
  • c) § 11 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB
  • 3. Grenzen der vertraglichen Gestaltungsfreiheit
  • II. Klimaschützende Verpflichtungen im Rahmen von zivilrechtlichen Verträgen
  • C. Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des besonderen Städtebaurechts
  • I. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, §§ 136 ff. BauGB
  • II. Stadtumbau, §§ 171a ff. BauGB
  • III. Private Initiativen zur Stadtentwicklung, § 171f BauGB
  • Achtes Kapitel: Zusammenfassung
  • A. Raumrelevanz des Klimas und Novellierungen des BauGB zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
  • B. Gesetzgebungskompetenzen und ihre verfassungsrechtlichen Auswirkungen
  • I. Gesetzgebungskompetenzen
  • II. Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit einer auch global klimaschützenden Bauleitplanung mit der kommunalen Selbstverwaltungskompetenz i.S.d Art. 28 Abs. 2 GG
  • III. Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit einer (global) klimaschützenden Bauleitplanung mit dem föderalen Durchgriffsverbot i.S.d. Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG
  • C. Vorsorgender und anpassender Klimaschutz im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung
  • D. Die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers
  • I. Der Bestandsschutz
  • II. Klimaschutzbezogene Nachrüstungspflichten
  • III. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als materiell-rechtliche Grenze
  • E. Bauleitplanung als Instrument des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
  • I. Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Flächennutzungsplans
  • II. Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Bebauungsplans
  • F. Weitere bauplanungsrechtliche Instrumente zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
  • Literaturverzeichnis

← 22 | 23 →

Abkürzungsverzeichnis

← 26 | 27 →

Erstes Kapitel: Einführung in die Sachmaterie

A.  Einleitung

Der globale Klimawandel ist wohl eine der größten Herausforderungen unserer industrialisierten und wachstumsorientierten Gesellschaft. Seine Folgen sind spürbar und lassen uns bereits jetzt erahnen, welche Ausmaße er in Zukunft auf die weltweite Bevölkerung erreichen kann. Unbeteiligt ist der Mensch daran nicht geblieben. Als Ursache für die globale Erderwärmung wird in erster Linie der Einfluss der menschlichen Zivilisation, insbesondere den mit ihr zusammenhängenden Veränderungen der Atmosphäre durch Treibhausgase, benannt.1 Der anthropogen2 verursachte Anstieg der Treibhausgase, vor allem des Kohlendioxids, führt nicht nur zur Erderwärmung, sondern zu extremen Wetterereignissen unter anderem in Form von Dürren, Versteppungen, lang anhaltenden Hitzewellen, Starkniederschlägen, Hagel, Starkböen oder Flut- und Hochwasserkatastrophen.3 Diese Wetterextreme sollen nach wissenschaftlichen Prognosen zukünftig weiter zunehmen.4

Auch Deutschland ist von dem globalen Klimawandel betroffen. Die durchschnittliche Jahrestemperatur in Deutschland hat in der Zeit von 1900 bis 2000 bereits um ca. 0,8 °C bis 1,0 °C zugenommen.5 Bis zum Jahr 2080 sollen unter Zugrundelegung unterschiedlicher Szenarien die Jahresmitteltemperaturen um bis zur 3,8 °C ansteigen, wobei innerhalb Deutschlands die zentralen Teile Ostdeutschlands (geringe Wasserverfügbarkeit und Dürregefahr), Süddeutschlands (höchste Temperaturen) und die Alpen (anfällige Biodiversität) die höchste Vulnerabilität6 aufweisen sollen.7

Die Beschäftigung mit dem Klimaschutz ist daher schon längst nicht mehr nur eine moralische Angelegenheit, sondern eine ernstzunehmende, langfristige Zukunftsaufgabe der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Völkerrechtlich stellt die Klimarahmenkonvention8 hinsichtlich der Etablierung eines Schutzregimes zur Bekämpfung des Klimawandels den bislang bedeutendsten ← 27 | 28 → Schritt der internationalen Klimapolitik dar.9 Basierend auf dem Kyoto-Protokoll10, das nach seiner Verlängerung nicht nur für den Zeitraum von 2008 bis 2012, sondern vorerst bis zum Jahr 202011 verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen vorsieht, konkretisiert und ergänzt diese Zielvorstellungen.12 Deutschland hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen um ca. 21 % gegenüber dem Basisjahr von 1990 zu senken.13 Darüber hinaus strebt die Bundesregierung an, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 % zu reduzieren.14

Für die Umsetzung dieser globalen Klimaschutzziele ist ein kumulatives Handeln auf mehreren (Rechts-)gebieten (wie etwa dem Emissionshandel) erforderlich. Denn als Querschnittsmaterie tangiert das Klima verschiedene Rechtsgebiete. Die Bauleitplanung kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Der Anstieg der Treibhausgase wird vor allem durch die Energieerzeugung und -nutzung fossiler Energieträger herbeigeführt.15 In Deutschland ist der Energieverbrauch (einschließlich des Verkehrs) für etwa 80 % der gesamten Kohlendioxidemissionen ursächlich.16 Der Klimaschutz erfordert daher insbesondere die Reduktion von fossilen Energieträgern und den Ausbau von erneuerbaren Energien sowie der Kraft-Wärme-Kopplung. Die örtliche Nutzung fossiler Brennstoffe und folglich auch die örtliche Klimabelastung sind sehr unterschiedlich.17 Die Bauleitplanung kann als Instrument der örtlichen Bodenplanung die Energienutzung fossiler Energien und die Verwendung erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz planerisch beeinflussen.

Neben dem planungsbezogenen Klimaschutz wird in der vorliegenden Arbeit auch die Anpassung der Bodennutzung an den Klimawandel thematisiert. Die örtliche Bodennutzung bleibt von den globalen Klimaveränderungen nicht verschont. Dies wird beispielsweise durch die Zunahme von Überschwemmungskatastrophen in vielen Regionen spürbar.18 Es erscheint daher auch notwendig, die Gebäude klimarobuster19 zu gestalten. Die Folgen des Klimawandels sind durch ← 28 | 29 → ihre Auswirkungen auf die Bodennutzungsstrukturen mithin raumrelevant20 und unterfallen als gegenwärtige und zukünftige Bodennutzungskonflikte daher dem Aufgabenbereich der Bauleitplanung.

Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Bereich der Bauleitplanung erkannt und das Baugesetzbuch diesbezüglich mehrfach novelliert. Die Gemeinden sind gehalten, diese neuen Aufgabenfelder im Rahmen der Bauleitplanung umzusetzen. In der Literatur wird hingegen die gemeindliche Kompetenz der örtlichen Bodenplanung zum globalen Klimaschutz kontrovers diskutiert. Insofern ist fraglich, ob eine Bauleitplanung, die auch den allgemeinen Klimaschutz bezweckt, mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG21 sowie mit dem föderalen Durchgriffsverbot nach Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG verfassungsrechtlich vereinbar ist. Ferner ergeben sich Rechtsfragen zur Reichweite der klimaschützenden Regelungen. Zudem erfährt die Rechtsprechung erst in jüngerer Zeit einen Wandel, die einer Bauleitplanung zum globalen Klimaschutz bislang eher zurückhaltend22 gegenüberstand. Darüber hinaus ist fraglich, wie die Klimaschutzbelange, insbesondere seit den letzteren Reformen des Baugesetzbuches, in der bauplanerischen Abwägung zu gewichten sind.

Die vorliegende Arbeit soll die kommunalen Befugnisse und Gestaltungsmöglichkeiten zum (globalen) Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung aufzeigen.

Im 1. Kapitel werden zunächst die Grundbegriffe der Sachmaterie sowie der Zusammenhang zwischen der Bauleitplanung und dem Klima dargestellt. Anschließend werden im 2. Kapitel die klimaschutzbezogenen Reformen des Baugesetzbuches beleuchtet.

Im 3. Kapitel werden verfassungsrechtliche Fragen in Bezug auf eine Bauleitplanung zum (allgemeinen) Klimaschutz analysiert. Dieses Kapitel untergliedert sich in drei Schwerpunkte: Erstens (A.) werden die Gesetzgebungskompetenzen für eine klimaschützende Bauleitplanung bestimmt. Zweitens (B.) wird der Frage nachgegangen, ob die Bauleitplanung zum (globalen) Klimaschutz zum Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) gehört und inwieweit die kommunalen Handlungsbefugnisse insoweit reichen. Dabei werden Abgrenzungskriterien analysiert und der Begriff des bodenrechtlichen Bezuges näher betrachtet. Drittens (C.) wird herausgearbeitet, ob eine Bauleitplanung zum (globalen) Klimaschutz mit dem föderalen Durchgriffsverbot nach Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG verfassungsrechtlich vereinbar ist.

Im 4. Kapitel werden zunächst die bauplanungsrechtliche Gestaltungsfreiheit der Gemeinden sowie ihre Grenzen durch planungssteuernde Regelungen (A.) dargestellt. Dabei wird der Schwerpunkt auf die bauplanerische Abwägung nach § 1 ← 29 | 30 → Abs. 7 BauGB23 gelegt. Anschließend wird analysiert, ob der globale Klimaschutz ein selbstständiges Planungsziel der Bauleitplanung darstellt und diejenigen städtebaulichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB näher betrachtet, die für das Klima relevant sind (B.). Schließlich wird die Stellung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der bauplanerischen Abwägung herausgearbeitet (C.). Dabei wird insbesondere untersucht, ob die Klimaschutzbelange gegenüber anderen städtebaulichen Belangen eine absolute bzw. relative Vorrangstellung in der Abwägung einnehmen und ob die klimaschutzbezogenen Regelungen als Optimierungsgebote zu werten sind. Zudem wird die Frage beleuchtet, ob Abwägungsmodelle aus dem BNatSchG auf die bauplanerische Abwägung übertragen werden sollten.

Das 5. Kapitel thematisiert die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers in Bezug auf klimaschutzorientierte städtebauliche Maßnahmen. Insbesondere werden Gegenstand und Reichweite der Baufreiheit (A.) und des Bestandsschutzes sowie dessen Beachtung im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung (B.) dargestellt. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob klimaschutzbezogene Nachrüstungspflichten durch städtebauliche Gebote möglich sind. Zudem wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als materiell-rechtliche Grenze von klimaschutzbezogenen bauplanerischen Maßnahmen näher beleuchtet (C.).

Im 6. Kapitel werden die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Rahmen des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans herausgearbeitet.

Schließlich werden im 7. Kapitel weitere Instrumente der Bauleitplanung betrachtet, die einen Beitrag zum vorsorgenden und anpassenden Klimaschutz leisten können. Darunter zählen klimaschützende Verpflichtungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB), in städtebaulichen Verträgen (§ 11 BauGB), in zivilrechtlichen Verträgen sowie bauplanungsrechtliche Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen des städtebaulichen Sanierungsrechts (§§ 136 ff. BauGB), des Stadtumbaus (§§ 171a ff. BauGB) sowie der privaten Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171f BauGB).

B.  Grundlagen

Um die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten zum Klimaschutz im Rahmen der Bauleitplanung zu untersuchen, bedarf es zunächst einer näheren Betrachtung der Begriffe des Klimas, des Klimawandels, des Klimaschutzes, der erneuerbaren Energien sowie der Kraft-Wärme-Kopplung. Anschließend wird der zweistufige Aufbau der Bauleitplanung skizziert sowie der Zusammenhang zwischen dem Klima und der örtlichen Bodenplanung dargestellt. ← 30 | 31 →

I.  Begriffsbestimmungen

1.  Klima

Der Begriff des „Klimas“ geht zurück auf das griechische Wort „klimatos“, welches „Neigung“ bedeutet.24 Damit ist die Neigung der Erdachse gegen die Ebene ihrer Umlaufbahn um die Sonne gemeint.25 Das Klima beschreibt das sog. Durchschnittswetter26. Genauer formuliert, bezeichnet das Klima:

„die Gesamtheit der meteorologischen Erscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an irgendeiner Stelle der Erdoberfläche kennzeichnen, sowie die Gesamtheit der Witterungen eines längeren oder kürzeren Zeitabschnitts innerhalb eines Jahres, wie sie durchschnittlich in diesem Zeitraum einzutreten pflegen“27.

Dabei wird das Klima nicht nur innerhalb der Atmosphäre, sondern insgesamt durch komplexe Zusammenhänge zwischen den beteiligten Systemen der Erde (der Atmosphäre, den Ozeanen und den Kontinenten) beeinflusst.28 Es wird durch Oberflächenvariablen wie etwa der Temperatur, der Niederschlagshäufigkeit, der Sonneneinstrahlung, den Luftdruck, den Windsystemen und der Luftfeuchtigkeit bestimmt.29

Zu unterscheiden ist der Begriff des „Klimas“ von dem des „Wetters“. Während das Klima für ein bestimmtes Gebiet statistische Mittelwerte der Wetterereignisse über einen längeren Zeitraum beschreibt, bezeichnet das tagesgeprägte Wetter nur aktuelle Messgrößen für ein bestimmtes Gebiet.30 Das Wetter wird deshalb definiert als der physikalische Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem kurzen Zeitraum von Stunden bis hin zu wenigen Tagen.31

2.  Klimawandel

Das Klima wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Der Klimawandel beschreibt die Veränderung des Klimas auf der Erde aufgrund natürlicher oder ← 31 | 32 → anthropogener Prozesse.32 Änderungen der atmosphärischen Konzentrationen der Treibhausgase und Aerosole, der Sonneneinstrahlung und der Beschaffenheit der Landoberfläche ändern die Energiebilanz des Klimasystems.33 Ändert sich die Energiebilanz, ändert sich auch das globale Klima der Erde.34 Die Beobachtungsdaten der vergangenen 100 Jahre zeigen, dass sich das Klima erwärmt hat.35 Die anthropogene Beeinflussung des Klimas wird als Hauptursache36 für die globale Erderwärmung angeführt. Seit der Industrialisierung im 18. Jahrhundert beeinflusst der Mensch die Zusammensetzung der Atmosphäre.37 Die globalen atmosphärischen Konzentrationen der treibhauswirksamen Gase, insbesondere Kohlendioxid (CO2), stiegen als Folge menschlicher Aktivitäten seit 1750 erheblich an.38 Der Anstieg des Kohlendioxids wird insbesondere durch die Energiegewinnung und -nutzung von fossilen Brennstoffen verursacht.39 Der anthropogene Klimawandel lässt sich daher definieren als die Beeinflussung des Klimas durch die menschliche Zivilisation, insbesondere mit den ihr zuzurechnenden Veränderungen der Landschaft sowie der Atmosphäre durch Treibhausgase und Luftverschmutzungen.40

Details

Seiten
261
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783653065244
ISBN (ePUB)
9783653960945
ISBN (MOBI)
9783653960938
ISBN (Paperback)
9783631673096
DOI
10.3726/978-3-653-06524-4
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (März)
Schlagworte
Klimaschutzmaßnahmen Bauplanungsrecht klimaschutzbezogene Nachrüstungspflichten städtebaulicher Klimaschutz
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. 261 S.

Biographische Angaben

Lilian Ehlich (Autor:in)

Lilian Ehlich promovierte an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Sie ist als Rechtsanwältin für Verkehrs-, Bau-, Verwaltungs- und Immobilienrecht tätig.

Zurück

Titel: Vorbeugender und anpassender Klimaschutz in der bauplanungsrechtlichen Abwägung
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
book preview page numper 38
book preview page numper 39
book preview page numper 40
264 Seiten