Mehrfachansässigkeit im Ertragsteuerrecht
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Michael Brandl
F. Steuerliche Wirkungen der Mehrfachansässigkeit
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F. Steuerliche Wirkungen der Mehrfachansässigkeit
Die Mehrfachansässigkeit tritt natürlich nur vereinzelt auf, ist aber nicht abwegig. In solch einem Fall besteht nicht nur die Gefahr der Doppelbesteuerung, sondern sogar der Mehrfachbesteuerung. Wenn drei Staaten von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgehen und jeweils alles besteuern, wäre das für den Pflichtigen fatal. Andererseits könnte sich, wenn entsprechende Abkommen zwischen den Staaten bestehen, diese Mehrfachansässigkeit unter Umständen sogar positiv auf die Steuerlast auswirken.
I. Veränderungen der Steuerlast
Das soll nun untersucht werden. In der Realität kommt es natürlich immer auf den konkreten Einzelfall an, also auf die Tatsachen, das nationale Recht und vor allem den exakten Wortlaut der einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die hier kurz erarbeiteten zwei Fälle dienen nur der Veranschaulichung, sind rein exemplarisch.
1. Natürliche Personen
Angenommen der Steuerpflichtige P erfüllt eine nichtselbstständige Tätigkeit bei einem in Österreich ansässigen Unternehmen und verdient 100.000,- € brutto. Er lebt mit seiner Familie in einem Haus in Deutschland, ist aber aufgrund zahlreicher Termine im Jahr mehr als 183 Tage in Österreich, wo er in verschiedenen Hotels übernachtet. Den geringfügigen Rest seiner Arbeit erledigt er von Deutschland aus. In Frankreich leben die Eltern des P, die er ebenso mindestens jeden Monat einmal besucht. Allerdings übernachtet er hier auch in einem Hotel, da die Wohnung der Eltern sehr klein ist.
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