Macht und Ohnmacht einer Zentralregierung
Die Bourbonen und das Problem des Banditenwesens im Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts
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Ronald Richter
3. Die Ebene der Rechtssprechung: Juristische Verfahren gegen Mitglieder von Räuberbanden in der Hauptstadt Neapel und in den Provinzen anhand ausgewählter Beispiele
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3.1 Das Problem des Kirchenasyls: Die Verhandlungen des Tribunale Misto zur Aufhebung der lokalen Immunität der beiden der Bande des Deserteurs Michele Basso angehörenden Räuber Giuseppe Ristaino und Felice de Filippo auf Antrag der Regia Udienza von Matera im Jahre 1748
3.1.1 Anmerkungen zur Quellen- und Sachlage
Bei dem im Rahmen dieses Unterkapitels behandelten Beispiel für ein juristisches Verfahren gegen zwei Banditen aus der zweiten Hälfte der 1740er Jahre handelt es sich um eines der sehr wenigen noch quellenmäßig greifbaren aus der Herrschaftszeit Karls von Bourbon, für welche sich die Quellenlage noch weitaus schlechter darstellt als für diejenige seines Sohnes und Nachfolgers, Ferdinand IV. Der Gegenstand der Verhandlungen des Tribunale Misto war das weitere Schicksal der beiden aus der Stadt Melfi stammenden Banditen Giuseppe Ristaino und Felice de Filippo, die Mitglieder einer aus weit mehr als 20 Personen bestehenden Bande gewesen waren, die besonders die Gegend um Melfi herum unsicher gemacht und aufgrund ihrer Größe sowie umfassenden Aktivitäten die Behörden der Provinz Basilikata schließlich zu einem entschiedenen Durchgreifen gezwungen hatte. Bei der Verfolgung durch die Behörden hatten sich beide Banditen in eine Kirche geflüchtet und hofften nun über das Privileg der Kirche, denjenigen Asyl gewähren zu dürfen, die sich an Orten, die unter ihrer Jurisdiktion standen, befanden, der drohenden Festnahme und Aburteilung an der Regia Udienza von Matera entziehen zu können. In Abstimmung mit der Kirche waren...
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