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Die Bindungswirkung von Urteilen im Vertragsverletzungsverfahren

Das Beispiel der vergaberechtlichen Praxis in Deutschland, Österreich und Italien

von Anna Lageder (Autor:in)
©2015 Dissertation XXI, 319 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin untersucht die Wirkungen von Urteilen des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren, die – sofern eine Vertragsverletzung vorliegt – als Feststellungsurteile ohne unmittelbare rechtsgestaltende Wirkung ergehen. Ihre praktische Relevanz vermögen sie erst durch eine Bindung der Mitgliedstaaten an ihre wesentlichen Inhalte zu entfalten. Ausgehend vom europäischen Primärrecht durchleuchtet Anna Lageder die Urteilswirkungen am Beispiel eines vergaberechtlichen Urteils des EuGH. Dabei setzt sie sich rechtsvergleichend mit den Vergaberechtsordnungen Deutschlands, Österreichs und Italiens auseinander und legt bedeutende Differenzen, aber auch Gemeinsamkeiten offen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Hinführung zum Thema
  • I. Die Bedeutung der Bindungswirkung von Urteilen des EuGH im Unionsrecht
  • II. Das Vertragsverletzungsverfahren als zentrales Instrument zur Durchsetzung des Unionsrechts
  • III. Der Einfluss der Bindungswirkung auf die Rechtsanwendung
  • 1. Beschränkung der Untersuchung auf das Vergaberecht
  • 2. Beschränkung der Untersuchung auf Deutschland, Österreich und Italien
  • B. Fragestellung und Zielsetzung
  • C. Gang der Untersuchung
  • 1. Abschnitt: Die Wirkungen von Urteilen des EuGH in Vertragsverletzungsverfahren im Kontext des unionsrechtlichen Primärrechts
  • A. Die Rechtsprechung des EuGH in der europäischen Normenhierarchie
  • B. Die primärrechtlichen Regelungen in EUV und AEUV als Ausgangspunkt
  • C. Die Rechtskraft von Urteilen
  • I. Begriffsdefinition – Die Rechtskraft von Urteilen im deutschen Recht als Ausgangspunkt
  • II. Der Geltungsgrund der Rechtskraft im Unionsrecht
  • III. Die normative Verankerung der Rechtskraft im europäischen Kontext
  • IV. Anwendbarkeit des Instituts der Rechtskraft im Vertragsverletzungsverfahren
  • V. Die Inhalte der Rechtskraft im Unionsrecht
  • 1. Formelle Rechtskraft
  • 2. Materielle Rechtskraft
  • 3. Abgrenzung der Rechtskraftwirkung von dem selbständigen Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“
  • VI. Die objektiven Grenzen der Rechtskraft
  • 1. Der Streitgegenstand
  • 2. Der Urteilstenor
  • 3. Die Entscheidungsgründe
  • VII. Die subjektiven Grenzen der Rechtskraft
  • 1. Die subjektiven Grenzen der Rechtskraft in der europarechtlichen Literatur
  • 2. Die Rechtsprechung des EuGH zu den subjektiven Grenzen der Rechtskraft
  • a) Die Relativität Rechtskraft
  • b) Die absolute Rechtskraft
  • c) Die subjektive Reichweite der Rechtskraft im Vertragsverletzungsverfahren
  • 3. Eigene Stellungnahme
  • VIII. Zusammenfassung
  • D. Die innerprozessuale Bindungswirkung
  • I. Begriffsdefinition
  • II. Begründungsansätze für eine innerprozessuale Bindungswirkung
  • 1. Die innerprozessuale Bindungswirkung als gemeinsamer Rechtsgrundsatz der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten
  • 2. Die primärrechtliche Kompetenzordnung
  • 3. Die Rechtssicherheit und das Selbstverständnis des EuGH als Wahrer des Unionsrechts
  • III. Abgrenzung von der Präjudizienbindung des EuGH
  • IV. Zwischenergebnis
  • E. Die außerprozessuale Bindungswirkung
  • I. Begriffsdefinition
  • 1. Die außerprozessuale Bindungswirkung im deutschen Recht als Ausgangspunkt
  • 2. Inhaltlich gleichgelagerte Rechtsinstitute außerhalb des deutschen Rechts
  • 3. Terminologie im Unionsrecht
  • 4. Abschließende Begriffsdefinition
  • II. Begründungsansätze für eine außerprozessuale Bindungswirkung von Urteilen des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren
  • 1. Die Europäische Union als Rechtsunion
  • 2. Der EuGH als Wahrer des Unionsrechts
  • 3. Die Vorlagepflicht nationaler letztinstanzlicher Gerichte als Anknüpfungspunkt für eine Bindungswirkung
  • a) Unmittelbare Bindung nationaler letztinstanzlicher Gerichte
  • b) Keine unmittelbare Bindung der nationalen Instanzgerichte und sonstigen nationalen Organe nach Art. 267 AEUV
  • c) Mittelbare Bindung der Instanzgerichte und übrigen nationalen Organe
  • 4. Die Gleichheit der Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 EUV)
  • III. Rechtliche oder tatsächliche außerprozessuale Bindung der nationalen Organe?
  • 1. Unmittelbare und mittelbare Bindung der nationalen Organe aus Art. 267 AEUV – Differenzen und Gemeinsamkeiten
  • 2. Die Systematik des Unionsrechts als Ausgangspunkt der außerprozessualen Bindung
  • IV. Die objektiven Grenzen der außerprozessualen Bindungswirkung
  • V. Die subjektiven Grenzen der außerprozessualen Bindungswirkung
  • VI. Zwischenergebnis
  • F. Die Pflicht zur Beseitigung des Vertragsverstoßes
  • I. Die Beseitigungspflicht der Mitgliedstaaten als Adressaten eines stattgebenden Urteils des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren
  • II. Die Verpflichtungen der nicht am Verfahren beteiligten Mitgliedstaaten
  • G. Zwischenergebnis
  • 2. Abschnitt: Die Urteilswirkungen in der vergaberechtlichen Praxis der Mitgliedstaaten
  • A. Grundlagen der Untersuchung
  • I. Von der Theorie zur Praxis
  • II. Kriterien für die Auswahl des Urteils „Bockhorn und Braunschweig I“
  • III. Systematik der Fallbesprechung
  • B. Das Urteil des EuGH in der Rechtssache „Braunschweig I“: Sachverhalt, Tenor und tragende Entscheidungsgründe
  • C. Rechtskraft und außerprozessuale Bindungswirkung des Urteils
  • I. Der Verfahrensgegenstand
  • II. Die Rechtskraft des Urteils
  • III. Die außerprozessuale Bindungswirkung des Urteils
  • IV. Zwischenergebnis
  • D. Die Pflicht Deutschlands zur Beendigung des unionsrechtswidrig abgeschlossenen Müllentsorgungsvertrages
  • E. Die Pflicht zur Beendigung unionsrechtswidriger öffentlicher Aufträge in anderen Fällen
  • I. Rechtsgrundlagen der Beendigungspflicht
  • 1. Die Grundfreiheiten als mögliche Rechtsgrundlage
  • 2. Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit als Rechtsgrundlage der Beendigungspflicht
  • II. Feststellung einer Vertragsverletzung durch den EuGH als Voraussetzung der Beendigungspflicht?
  • 1. Keine abschließende Regelung durch Art. 73 RL 2014/24/EU
  • 2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Ausgangspunkt
  • a) Interessenabwägung durch den öffentlichen Auftraggeber?
  • b) Interessenabwägung ausschließlich durch den EuGH
  • aa) Beendigungspflicht nach der Feststellung einer Vertragsverletzung durch den EuGH
  • bb) Beendigungspflicht in gleichgelagerten Sachverhalten
  • cc) Entscheidungen des EuGH außerhalb des Vertragsverletzungsverfahrens als Ausgangspunkt der Beendigungspflicht
  • 3. Zusammenfassung
  • III. Voraussetzungen einer unbedingten Beendigungspflicht nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Bockhorn und Braunschweig I“
  • 1. Qualifizierter Vergaberechtsverstoß
  • a) Die besondere Betroffenheit des Wettbewerbsprinzips bei der rechtswidrigen freihändigen Vergabe
  • b) Im Übrigen: Kein absoluter Vorrang des unionsrechtlich determinierten Beendigungsinteresses im Falle jedweiger Vergaberechtswidrigkeit
  • aa) Betroffene Interessen
  • bb) Übertragbarkeit der Überlegungen zur Rücknahme unionsrechtswidriger Beihilfen?
  • cc) Das Bestandsinteresse als auch öffentliches Interesse
  • dd) Erforderlichkeit der Vertragsbeendigung?
  • c) Zusammenfassung
  • 2. Relevanz der Vertragslaufzeit für die unionsrechtliche Beendigungspflicht
  • a) Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Beendigungspflicht nur bei Beschaffungsverträgen mit Dauercharakter
  • b) Unbeachtlichkeit der Vertragslaufzeit im Rahmen der Interessenabwägung bei rechtswidrigen freihändigen Vergaben
  • c) Vertragslaufzeit als maßgeblicher Faktor der Interessenabwägung bei anderen Vergabefehlern
  • d) Zusammenfassung
  • 3. Das Überschreiten der Schwellenwerte als Voraussetzung der Beendigungspflicht
  • 4. Nicht prioritäre Dienstleistungen nach Anhang II Teil B der RL 2004/18/EG
  • 5. Beendigungspflicht nur bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen in Abgrenzung zu öffentlichen Bauaufträgen und öffentlichen Lieferaufträgen?
  • 6. Die Beendigungspflicht bei Konzessionsverträgen
  • a) Die unionsrechtlichen Vorgaben für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen
  • b) Unterschiede zwischen öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen
  • c) Übertragbarkeit der Grundsätze zur Beendigungspflicht bei öffentlichen Aufträgen auf Dienstleistungskonzessionen?
  • aa) Keine eindeutige Stellungnahme durch den EuGH
  • bb) Die abschließende Regelung des Art. 44 RL 2014/23/EU
  • cc) Argumente für die unterschiedliche Behandlung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionsverträgen
  • 7. Keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses
  • a) Ausnahme von der Beendigungspflicht
  • b) Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes
  • 8. Zusammenfassung
  • F. Die Beendigung unionsrechtswidriger Vergabeverträge nach nationalem Recht
  • I. Die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten und ihre Grenzen
  • II. Auswirkungen der Verfahrensautonomie auf die Prüfungsreihenfolge der nationalen Rechtsgrundlagen
  • III. Die Beendigung unionsrechtswidriger öffentlicher Aufträge nach deutschem Recht
  • 1. Anwendbare Rechtsvorschriften
  • 2. Unwirksamkeit vergaberechtswidriger Verträge nach § 101b Abs. 1 GWB
  • 3. Nichtigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des deutschen Zivilrechts
  • a) Nichtigkeit nach § 134 BGB (Verbotsgesetz)
  • b) Nichtigkeit nach § 138 BGB (Sittenwidrigkeit)
  • 4. Die Beendigungstatbestände des deutschen Zivilrechts
  • a) Vorrangige Anwendung des § 314 BGB auf die Vertragsbeendigung
  • b) Anwendungsbereich des § 314 Abs. 1 BGB
  • c) „Wichtiger Grund“ im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB
  • d) Die Kündigungsfrist des § 314 Abs. 3 BGB
  • e) Das Kündigungsrecht nach § 649 Satz 1 BGB
  • 5. Zusammenfassung
  • IV. Die Beendigung unionsrechtswidriger öffentlicher Aufträge nach österreichischem Recht
  • 1. Rechtsgrundlagen
  • 2. Unwirksamkeit vergaberechtswidriger Verträge nach den Bestimmungen des BVergG
  • 3. Nichtigkeit nach den allgemeinen Regeln des österreichischen Zivilrechts
  • a) Nichtigkeit nach § 879 Abs. 1 1. Alt. ABGB (Verbotsgesetz)
  • b) Nichtigkeit nach § 879 Abs. 1 2. Alt. ABGB (Sittenwidrigkeit)
  • 4. Die Beendigungstatbestände des österreichischen Zivilrechts
  • a) Keine Kündbarkeit von „Zielschuldverhältnissen“
  • b) Die vorzeitige Auflösung von Dauerschuldverhältnissen
  • c) Die Kündigung aus wichtigem Grund
  • 5. Zusammenfassung
  • V. Die Beendigung unionsrechtswidriger öffentlicher Aufträge nach italienischem Recht
  • 1. Anwendbare Rechtsvorschriften
  • a) Die spezifisch vergaberechtlichen Regelungen des italienischen Rechts
  • b) Anwendbarkeit des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren (Gesetz 241/1990)
  • 2. Die Unwirksamkeit vergaberechtswidriger Beschaffungsverträge nach den Bestimmungen über den Verwaltungsprozess (C.p.a.)
  • a) Aufhebbarkeit des Zuschlags
  • b) Erklärung der Unwirksamkeit des Vertrages
  • aa) Differenzierung nach der Schwere des Vergabefehlers
  • bb) Aufhebung des Zuschlags bzw. der dem Vertrag vorausgehenden Verwaltungsentscheidung als Voraussetzung der Unwirksamkeit des Vertrages
  • cc) Doppeltes Antragserfordernis
  • c) Zwischenergebnis
  • 3. Nichtigkeit nach den allgemeinen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (Gesetz 241/1990) und des italienischen Zivilrechts
  • a) Der Zuschlag und die Nichtigkeitsgründe des Gesetzes 241/
  • b) Der Vertrag und die zivilrechtlichen Nichtigkeitsgründe
  • 4. Die Beendigung vergaberechtswidriger Verträge durch die italienische Exekutive nach Art. 21-nonies Abs. 1 Gesetz 241/
  • a) Das Verhältnis des Art. 21-nonies Abs. 1 Gesetz 241/1990 zu Art. 134 D.lgs. 163/
  • b) Gegenstand der verwaltungsrechtlichen Selbsthilfe
  • c) Zuständigkeit der Erlassbehörde
  • d) Rechtswidrigkeit im Sinne des Art. 21-octies Gesetz 241/
  • e) Öffentliches Interesse an der Aufhebung der Verwaltungsmaßnahme
  • aa) Vertretene Ansichten
  • bb) Eigene Stellungnahme
  • f) Aufhebung innerhalb einer angemessenen Frist
  • g) Aufhebung „ex tunc“ oder „ex nunc“?
  • 5. Zusammenfassung
  • VI. Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Umsetzung der unionsrechtlichen Beendigungspflicht
  • 1. Anwendbare Rechtsvorschriften
  • 2. Keine Nichtigkeit unionsrechtswidriger öffentlicher Aufträge
  • 3. Die nationalen Beendigungstatbestände
  • G. Die Akzeptanz von Urteilen des EuGH in Vertragsverletzungsverfahren in der vergaberechtlichen Praxis von Deutschland, Österreich und Italien
  • 1. Die Umsetzung von Urteilen des EuGH in Vertragsverletzungsverfahren durch den verurteilten Mitgliedstaat
  • 2. Die Akzeptanz der Urteile des EuGH außerhalb der Grenzen des Verfahrensgegenstandes
  • Thesen
  • Literaturverzeichnis

| XVII →

Abkürzungsverzeichnis

Details

Seiten
XXI, 319
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653059168
ISBN (ePUB)
9783653962963
ISBN (MOBI)
9783653962956
ISBN (Hardcover)
9783631665602
DOI
10.3726/978-3-653-05916-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Juni)
Schlagworte
innerprozessuale Bindungswirkung Präjudizienbindung Rechtskraft außerprozessuale Bindungswirkung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. XXI, 319 S.

Biographische Angaben

Anna Lageder (Autor:in)

Anna Lageder studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte ihr Referendariat am Landgericht Mönchengladbach. Sie ist als Rechtsanwältin mit vergaberechtlichem Schwerpunkt in einer Kanzlei in Köln tätig.

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