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Die einstweilige Verfügung im Arbeitskampf

von Stefan Janssen (Autor:in)
©2015 Dissertation 216 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor widmet sich grundlegend der einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf – ein hochaktuelles Thema, das in letzter Zeit, auch durch das Auftreten der Spartengewerkschaften, wieder verstärkt in den Fokus gerückt ist. In großen Tarifrunden wird regelmäßig versucht, einen Arbeitskampf mit einer Eilverfügung zu untersagen. Dieser kommt dabei eine vorentscheidende Rolle zu: In ihren Wirkungen bricht sie einen Streik – eigentlich entgegen des Vorwegnahmeverbots – in der Regel endgültig ab. Der Umgang mit der Rechtsfigur ist nach wie vor äußerst schwierig. Das Buch kreist unter Auswertung des Meinungsstandes die relevantesten Grundfragen ein und legt eine schlüssige Darstellung der «Arbeitskampfverfügung» vor.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1 Einführung
  • 1.1 Verortung der einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf
  • 1.2 Fortlaufender Bedeutungszuwachs
  • 1.3 Grund und Gang der Untersuchung
  • 2 Arbeitskampf – Grundlagen
  • 2.1 Zweck von Arbeitskämpfen
  • 2.2 Der Arbeitskampfbegriff
  • 2.2.1 „weiter Arbeitskampfbegriff“
  • 2.2.2 „enger Arbeitskampfbegriff“
  • 2.3 Die Kampfparteien
  • 2.4 Die Kampfmittel
  • 2.4.1 Kampfmittel der Beschäftigten
  • 2.4.2 Kampfmittel der Arbeitgeber
  • 2.5 Rechtsgrundlagen des Arbeitskampfes
  • 2.5.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen
  • 2.5.2 Grenzen der Arbeitskampffreiheit
  • 2.5.3 Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Streiks
  • 2.5.3.1 Tariffähigkeit der Parteien
  • 2.5.3.2 Ausrichtung auf Tarifziel
  • 2.5.3.3 Friedenspflicht
  • 2.5.3.4 Verhältnismäßigkeit
  • 2.5.3.4.1 Geeignetheit
  • 2.5.3.4.2 Erforderlichkeit
  • 2.5.3.4.3 Angemessenheit (Proportionalität)
  • 2.5.4 Staatliche Neutralität
  • 2.5.5 Rechtsfolgen
  • 2.5.5.1 Rechtsfolgen zulässiger Arbeitskämpfe
  • 2.5.5.2 Rechtsfolgen unzulässiger Arbeitskämpfe
  • 2.5.5.2.1 Im Verhältnis Arbeitgeber zum Arbeitnehmer
  • 2.5.5.2.2 Im Verhältnis Arbeitgeberverband zur Gewerkschaft
  • 2.5.5.2.3 Im Verhältnis Arbeitgeber zur Gewerkschaft
  • 2.6 Zwischenergebnis
  • 3 Eilverfügungsrecht – Grundlagen
  • 3.1 Einstweiliger Rechtsschutzes im Zivilprozess
  • 3.1.1 Die Verfügungsarten
  • 3.1.1.1 Die Sicherungsverfügung, § 935 ZPO
  • 3.1.1.2 Die Regelungsverfügung, § 940 ZPO
  • 3.1.1.3 Die Leistungs- bzw. Befriedigungsverfügung
  • 3.1.1.4 Die sog. „Feststellungsverfügung“
  • 3.1.2 Das Verfahren der einstweiligen Verfügung
  • 3.1.2.1 Zuständiges Gericht
  • 3.1.2.2 Verfügungsgesuch
  • 3.1.2.3 Glaubhaftmachung von Verfügungsanspruch/-grund
  • 3.1.2.3.1 Verfügungsanspruch
  • 3.1.2.3.2 Verfügungsgrund
  • 3.1.2.4 Entscheidung über den Antrag
  • 3.1.2.5 Maßnahmen der eV
  • 3.1.2.6 Rechtsbehelfe
  • 3.2 Eilrechtsschutz im arbeitsgerichtlichen (Urteils-)Verfahren
  • 3.2.1 Verfügungsarten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
  • 3.2.2 Zuständigkeit
  • 3.2.3 Verfahren
  • 3.2.4 Entscheidung über den Antrag
  • 3.2.5 Rechtsbehelfe
  • 3.3 Zwischenergebnis
  • 4 Die Verfügungsart der „Arbeitskampfverfügung“
  • 4.1 Befriedigungsverfügung
  • 4.2 Rechtsgrundlage
  • 4.2.1 Exkurs: „Kampfrechtliche Feststellungsverfügung“?
  • 4.2.2 Exkurs: Notwendigkeit einer Zwischenverfügung
  • 4.3 Glaubhaftmachung bei der Arbeitskampfverfügung
  • 4.4 Mündliche Verhandlung
  • 4.5 Zwischenergebnis
  • 5 Statthaftigkeit von „Arbeitskampfverfügungen“
  • 5.1 Vielschichtigkeit des Meinungsbildes
  • 5.1.1 Generelle Unstatthaftigkeit
  • 5.1.2 Einschränkende Sichtweisen
  • 5.1.2.1 Endgültige Wirkung der einstweiligen Verfügung
  • 5.1.2.2 Schwierigkeit der zu behandelnden Rechtsfragen
  • 5.1.2.3 Rechtsfortbildung
  • 5.1.2.4 Grenzinitiativen/Institutionenschutz
  • 5.1.2.5 Einschränkung analog § 32 BVerfGG
  • 5.1.3 Generelle Statthaftigkeit
  • 5.1.4 Stellungnahme
  • 5.2 Exkurs: Beschleunigtes Hauptverfahren statt Eilverfügung?
  • 5.3 Zwischenergebnis
  • 6 Verfügungsansprüche gegen Streiks
  • 6.1 Verzicht auf Prüfung des Verfügungsanspruches?
  • 6.2 Anspruchsgrundlagen
  • 6.2.1 § 826 BGB
  • 6.2.2 § 823 Abs. 1 BGB – Eingriff in den Gewerbebetrieb
  • 6.2.2.1 Eingriff in den Gewerbebetrieb
  • 6.2.2.2 Rechtswidrigkeit
  • 6.2.2.2.1 Exkurs: Umgrenzung des Verhältnismäßigkeitsmaßstabs
  • 6.2.2.2.2 Indizierung der Rechtswidrigkeit
  • 6.2.2.3 Eigentumsverletzung
  • 6.2.3 § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetz
  • 6.2.4 § 862 Abs. 1 BGB bei Betriebsbesetzungen
  • 6.2.5 Unterlassungsanspruch aus tarifvertraglicher Friedenspflicht
  • 6.2.6 § 1004 BGB
  • 6.2.7 Anspruchsgegner
  • 6.3 Prüfungsmaßstab an die Rechtswidrigkeit
  • 6.3.1 Bloße Wahrscheinlichkeit
  • 6.3.2 Offensichtliche Rechtswidrigkeit
  • 6.3.3 Einfache Rechtswidrigkeit
  • 6.4 Zwischenergebnis
  • 7 Der Verfügungsgrund
  • 7.1 Existenzgefährdung
  • 7.2 Gefahr des endgültigen Rechtsverlustes
  • 7.2.1 Interessenabwägung
  • 7.2.1.1 Aspekte der Interessenabwägung
  • 7.2.1.1.1 Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage
  • 7.2.1.1.2 Schutzbedürftigkeit
  • 7.2.1.1.3 Schadensersatzansprüche
  • 7.2.1.1.4 Drittinteressen
  • 7.2.1.2 Unentschiedener Ausgang der Abwägung
  • 7.3 Zwischenergebnis
  • 8 Sonderfragen des Verfahrens
  • 8.1 Schutzschriften
  • 8.2 Gerichtsstandproblematik – „forum (s)hopping“
  • 8.3 Exkurs: Änderung des Instanzenzuges?
  • 8.4 Zwischenergebnis
  • 9 Blick ins Ausland
  • 9.1 Arbeitskampf in den USA
  • 9.1.1 Evolution des Arbeitskampfrechts und Eingriffsmöglichkeiten
  • 9.1.2 Konsequenz
  • 9.2 Zwischenergebnis
  • 10 Endergebnis/Schlussgedanken
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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1 Einführung

1.1 Verortung der einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf

In den westlichen Industriegesellschaften ist die Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber seit jeher von einer Interessensdisparität gekennzeichnet.1 Sucht der Arbeitnehmer nach hohen Löhnen und sicheren Arbeitsplätzen, so möchte sich der Arbeitgeber leicht lösen können und möglichst wenig zahlen müssen. Abgesehen von Zeiten, in denen Vollbeschäftigung herrscht und die Nachfrage nach Arbeitskräften das Angebot übersteigt, herrscht im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in der Regel keine Vertragsparität, sondern ein Machtungleichgewicht zu Lasten des Arbeitnehmers.2 Ein Gegengewicht dazu stellt das Auftreten im Kollektiv dar, die Ausübung von gebündelter Macht in konzertierter Aktion stärkt die Position des Einzelnen erheblich. Der Zusammenschluss von Arbeitnehmern in Gewerkschaften zur Durchsetzung von angemessenen Löhnen und Arbeitsbedingungen ist die logische Konsequenz. Das wirkungsvollste Druckmittel der Gewerkschaften ist dann der Streik. Ein Streik ist gemeinhin rechtmäßig, wenn er von Tarifparteien um den Abschluss eines Tarifvertrages geführt wird und nicht gegen ein Kampfverbot verstößt. Ist der Streik danach rechtswidrig, so will der Arbeitgeber schnellstmöglich, dass die Beschäftigten ihre Arbeit wieder aufnehmen und den Streik beenden. War das wichtigste Kampfinstrument der Arbeitgeber, um ihrerseits Gegendruck auf die Arbeitnehmer auszuüben, die Abwehraussperrung, so ist gerade in großen Tarifrunden mehr und mehr ein Rechtsmittel in den Vordergrund des Interesses geraten, das als allererste Maßnahme gegen den drohenden Streik in Betracht gezogen wird: Die einstweilige Verfügung.

Ist die eV auch seit Jahrzehnten wiederkehrend immer mal wieder Gegenstand ausgetragener Arbeitskampfstreitigkeiten, nahm die Antragsfrequenz in jüngerer Vergangenheit stetig zu. Fast ebenso oft wie eine eV beantragt wird, bieten die Entscheidungen im Nachlauf allerdings Anlass zu Kritik und Diskussion, so dass kaum eine im Rahmen größerer Tarifstreitigkeiten unkommentiert bleibt. ← 15 | 16 →

Nicht allein die im Jahre 2007 im Rahmen des Arbeitskampfes der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer erlassenen Entscheidungen3 haben eine beachtliche Zahl von Veröffentlichungen nach sich gezogen.4 Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass man die literarische Behandlung5 der einstweiligen Verfügung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung etwa als abgeschlossen ansehen könnte. Die besondere Dynamik der kampfrechtlichen Auseinandersetzungen bringt immer wieder in regelmäßigen Abständen wichtige und umstrittene Entscheidungen zu diesem Themenkreis hervor.

Details

Seiten
216
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653057447
ISBN (ePUB)
9783653964080
ISBN (MOBI)
9783653964073
ISBN (Paperback)
9783631664926
DOI
10.3726/978-3-653-05744-7
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (August)
Schlagworte
Streikabwehr Spartengewerkschaften Eilrechtsschutz Streikabbruch
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 216 S.

Biographische Angaben

Stefan Janssen (Autor:in)

Stefan R. Janssen ist Volljurist. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg, Köln und Cagliari (Italien) und hat wissenschaftliche Mitarbeit am Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften in Hagen geleistet. Die Promotion erfolgte am Institut für Verfahrensrecht der Universität zu Köln.

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