Lade Inhalt...

Zivilprozess und historische Rechtserfahrung

von Christian Baldus (Band-Herausgeber:in) Simone Schmon (Band-Herausgeber:in)
©2015 Andere 137 Seiten

Zusammenfassung

Der Band versammelt die Ergebnisse des DAAD-Heidelberg-Programms, welches seit 2010 junge Dozenten der Rechtswissenschaft aus aller Welt zu freier Forschung zusammenführte. Aktuelles Thema ist das Überschneidungsfeld von Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte. Die Beiträge dokumentieren zugleich die Lebendigkeit des Wissenschaftsaustauschs zwischen Italien, Chile und Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Autoren
  • Esperienza giuridica
  • 1. Erfahrung: individuell und kollektiv
  • 2. Esperienza, experiencia, Erfahrung: rechtlich?
  • 3. Prozess und Rechtserfahrung
  • 4. „Rechtsordnung“
  • 5. Erkenntnisziele und Untersuchungsbegriffe
  • 6. Rechtsgeschichte und Dogmatik
  • 7. Rechtsgeschichte und Prozessrecht: Zu diesem Buch
  • Das DAAD-Heidelberg-Programm
  • Beschränkte und unbeschränkte Haftung eines Schifffahrtsunternehmens im römischen Recht
  • 1. Die Texte
  • 2. Beschreibung der von Juristen gebotenen Vermutungen und Lösungen
  • 3. Erste Redaktion des Falls und Varianten
  • 4. Der Ausdruck „si minus, in peculio“
  • 5. Die Klage „exemplo tributoriae“ und „quasi tributoria“ im Zusammenhang mit dem juristischen Gedankengang
  • 6. Vermutungen über die Gründe der Klagen „quasi tributoria“ und „exemplo tributoria“
  • 7. Sondergut und Haftungsbeschränkung
  • Zugehörigkeitsbehauptung und ivs qviritivm in der Vindikationsformel des römischen Zivilprozesses
  • Die pönale Funktion des Schadensersatzrechts im deutsch-italienischen Deliktsrecht und im IPR/IZPR
  • 1. Einleitung
  • 2. Römisches Recht
  • 3. Rechtslage in Deutschland. Die Buße
  • 4. Rechtslage in Deutschland heute
  • 5. Persönlichkeitsrechte
  • 6. Rechtslage in Italien
  • 7. Nichtvermögensschaden
  • 8. Zusammenfassung
  • 9. Sonderfälle. A): Unerlaubte Handlung in der Familie und Schadensersatz
  • 10. Fortsetzung: Art. 709-ter der Italienischen Zivilprozessordnung als neue Form von Privatstrafe in Familiensachen?
  • 11. Sonderfälle. B) Art. 96-ter c.p.c. als neue Form von Privatstrafe?
  • 12. Die Beziehungen zwischen der pönalen Funktion des Schadensersatzrechts und den europäischen und nationalen IPR-Regeln
  • 13. Das deutsche IPR
  • 14. Rechtslage in Italien
  • 15. Die Anerkennung und Vollstreckung von „Punitive-Damages- Entscheidungen“ in Deutschland
  • 16. Problem der Anerkennungsfähigkeit und Vollstreckbarkeit eines US-amerikanischen Punitive-damages-Urteils in Italien.
  • 17. Schlussbemerkung
  • Moderner Schuldturm und Insolvenz natürlicher Personen: Von der Inhaftierung, Infamie und Schuldknechtschaft bis zu Privatkonkurs und Restschuldbefreiung
  • 1. Einleitung
  • 2. Das römische Recht und der zahlungsunfähige Schuldner: von der Personal- zur Vermögensexekution
  • 2.1 Die verschiedenen Vollstreckungsverfahren
  • 2.2 Die Rolle des guten Rufs (existimatio) von der Römerzeit bis zum Ius Commune: dignitas und infamia
  • 3. Norditalienische und deutsche Städte in Mittelalter und Neuzeit
  • 3.1 Das norditalienische Insolvenzverfahren und seine Ausstrahlung
  • 3.2 Das Konkurs- und Insolvenzverfahren in den deutschen Städten
  • 4. Die Privatinsolvenz und der moderne Schuldturm: Restschuldbefreiung als modifizierte Schuldknechtschaft des 21. Jahrhunderts
  • 5. Fazit
  • Recusatio iudicis in der Entwicklung des römischen Zivilprozessrechts. Einige Bemerkungen
  • Index

Autoren

Prof. Dr. Elena D’Alessandro, Studium in Pisa, Promotion in Rom (Universität Rom „La Sapienza“). Professorin für Zivilprozessrecht und Europäisches Zivilprozessrecht an der Universität Turin. Veröffentlichungen namentlich zum Europäischen Zivilprozessrecht. DAAD-Heidelberg-Dozentin im Akademischen Jahr 2011/2012.

Prof. Dr. Christian Baldus, Studium in Passau, Pavia und Trier, Promotion und Habilitation in Köln, Professor für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Veröffentlichungen zum deutschen, römischen und europäischen Privatrecht. Fakultätsbeauftragter für das DAAD-Heidelberg-Programm.

Prof. Dr. Patricio Lazo, Studium an der Universidad de Chile, Promotion an der Universidad Nacional de Educación a Distancia (Madrid), Professor für Römisches Recht an der Pontificia Universidad Católica de Valparaíso. Veröffentlichungen zur Gefahrtragung beim Kauf im römischen Recht sowie zu den adjektizischen Klagen. DAAD-Heidelberg-Dozent im Akademischen Jahr 2010/2011.

Dr. Álvaro Pérez-Ragone, LL.M. (Köln), Studium an der Universidad Nacional de Tucumán (Argentinien) und der Universidad Federal de Paraná (Brasilien), Promotion an der Universität zu Köln, Professor für Zivil- Arbeits- und Zivilprozessrecht an der Pontificia Universidad Católica de Valparaíso. Veröffentlichungen zum nationalen, Europäischen und rechtsvergleichenden Zivilprozessrecht. DAAD-Heidelberg-Dozent im Akademischen Jahr 2012/2013.

Dr. Avv. Natale Rampazzo, LL.M. (München), Studium der Rechtswissenschaft in Neapel (Federico II) und Promotion in Salerno, Primo Ricercatore beim Consiglio Nazionale delle Ricerche (Institut für Internationales Recht), Lehrbeauftragter für Römisches Recht an der Seconda Università di Napoli (S. Maria Capua Vetere). Veröffentlichungen zum römischen Zivilprozessrecht sowie zur römischen Rechtsgeschichte. DAAD-Heidelberg-Dozent im Akademischen Jahr 2012/2013.

Dr. Simone Schmon, Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Promotion bei Prof. Dr. Paul Kirchhof in Heidelberg über Staatsverständnis in Kleists Prinz Friedrich von Homburg, betreute das DAAD-Heidelberg-Programm. ← 9 | 10 →

Prof. Dr. Mario Varvaro (Palermo), Studium und Promotion in Palermo, Kompositionsdiplom am Konservatorium Palermo, Professor für Römisches Recht und Rechte der Antike an der Universität Palermo. Veröffentlichungen zum römischen Dotal-, Sachen- und Zivilprozessrecht sowie zum römischen Strafrecht und zur Quellengeschichte. Stipendiat des Preußischen Kulturbesitzes und der Alexander von Humboldt-Stiftung in Berlin. DAAD-Heidelberg-Dozent im Akademischen Jahr 2010/2011. ← 10 | 11 →

Christian Baldus

Esperienza giuridica

Abstracts

The concept of “esperienza giuridica” lacks an adequate translation. It became important in Italian legal science; its development deserves interest from a German perspective, too. It might even help to build new bridges between procedural law and Roman law. This book assembles some pieces for such bridges.

Il concetto, di non facile traduzione, di “esperienza giuridica” ha acquistato certo peso specie nella scienza giuridica italiana. Il suo sviluppo merita anche l’interesse dell’osservatore tedesco. Potrebbe aiutare a favorire un ravvicinamento tra diritto processuale e diritto romano. Questo volume contiene alcuni spunti per un tale ravvicinamento.

1. Erfahrung: individuell und kollektiv

„Erfahrung“ ist eine subjektive, eine nur begrenzt kommunizierbare, deswegen eine problematische Kategorie. Es gehört zum Repertoire der Konflikte zwischen Älteren und Jüngeren, dass Erstere sich auf die Erfahrung berufen, die Letztere nicht haben können. In solchen Momenten ist es die Verbindung von Subjektivität und Anspruch auf objektive Geltung, die geradezu provozierend wirken kann. Dieser Zusammenhang beschränkt sich nicht auf individuelle Alltagspsychologie.

„Erfahrung“ ist – wie „Gedächtnis“ – auch eine Metapher zur Erklärung kollektiver Entwicklungen. Man denke nur an die „historische Erfahrung“ (verwandt dem kulturellen Gedächtnis). Freilich haben Kollektive die Möglichkeit, Erfahrungen anders weiterzugeben als Individuen, in ihrem Inneren wie nach außen: differenzierter, diffuser, wirkungsvoller. Dieses Weitergeben kann aktiv und bewusst sein. Es kann unbewusst oder auch, häufiger, und darum geht es zumeist in der Rechtsgeschichte, von der Empfängerseite her erfolgen: Man untersucht eine frühere oder auswärtige, jedenfalls eine fremde Erfahrung, und fragt, was sie der jeweiligen Gegenwart zu sagen weiß. Die Empfängerseite ist also eine Außenseite; Aneignung findet aktiv und ex post statt. ← 11 | 12 →

2. Esperienza, experiencia, Erfahrung: rechtlich?

Um die esperienza giuridica / experiencia jurídica1 soll es im Folgenden gehen, wenngleich nur skizzenhaft. Für eine Begriffs- oder Wissenschaftsgeschichte dieser folgenreichen und signifikanten Metapher ist hier nicht der Ort. Als rechtsphilosophische entwickelt namentlich von Giuseppe Capograssi (1889–1956),2 entfaltet und durchgesetzt in der Rechtsgeschichte vor allem von Riccardo Orestano (1909–1988),3 ist sie namentlich im italienischen Schrifttum mittlerweile gängig bis selbstverständlich und von dort in den spanischen Begriffsraum übernommen worden.4 Wie die spanischsprachige Rezeption5 im Einzelnen verlaufen ist, scheint ungeklärt.6 Was der ursprüngliche philosophische Hintergrund zum heutigen juristischen Begriffsgebrauch beiträgt, bleibt näher auszuleuchten.

Ganz selbstverständlich ist dieser Übergang in die Rechtsgeschichte, namentlich die neuere Romanistik, jedenfalls nicht: Das rechtsphilosophische Bemühen, innere Einheit des Rechts zu finden,7 kontrastiert in gewisser Weise mit der ← 12 | 13 → Distanzierung der Romanistik von rückprojizierten System- und Einheitlichkeitsvorstellungen. Die esperienza giuridica wurde daher zeitweise von Romanisten bewusst gegen den Begriff der „Rechtsordnung“ (ordinamento giuridico)8 gestellt.9 Heute, wohl im Gefolge der Durchsetzung des Begriffs, wird die esperienza hingegen oftmals ähnlich verwendet wie früher das ordinamento: als Allgemeinbezeichnung für die Gesamtheit der untersuchten Realität, etwa des römischen Rechts.

Das ist (soweit nicht gedankenlos) bemerkenswert, glissement sémantique eines programmatischen Begriffs: „Rechtserfahrung“ ist dann nicht oder nicht nur der historische Prozess, sondern auch das Recht selbst, die Gesellschaft selbst, die man betrachtet: also das Ergebnis eines Prozesses. Nur will man das planende, das systematische Moment aus der deutschen „Rechtsordnung“ (dazu sogleich) nicht haben: Es soll gerade das Fließen des historischen Prozesses betont werden. Oft steht diese Tendenz mit einem historisierenden, antidogmatischen, bisweilen personalisierenden Herangehen an das Recht10 insgesamt in Zusammenhang. Es kann aber sachlich auch um Dogmengeschichte gehen – was mit der eben beschriebenen flächendeckenden Übernahme des Begriffs esperienza zu tun haben mag. Offen bleiben soll hier die sprachliche Frage, ob esperienza in der Schattierung weniger passiv ist als die deutsche Erfahrung. Die lateinische Wurzel mag, jedenfalls in juristischem Zusammenhang, in diese Richtung deuten: experiri bezeichnet in den Digesten unter anderem das Ausprobieren und das gerichtliche Klagen.11

Jedenfalls: Man muss in Italien heute nicht mehr schreiben esperienza storica oder esperienza giuridica; einzelne neuere Titel belassen es bei dem Substantiv.12 ← 13 | 14 → Im deutschsprachigen Umfeld ist das anders, wohl auch deswegen, weil man esperienza giuridica / experiencia jurídica nicht gut übersetzen kann. So bleibt man bei der „Rechtsordnung“, obwohl man die sachlichen Zweifel an diesem Begriff oftmals teilt.

3. Prozess und Rechtserfahrung

Ein Sammelband, der Prozessualisten und Romanisten vereint, kommt an der Sachfrage wie am Begriff nicht vorbei. Denn nach romanistisch herrschender Meinung ist das römische Recht am besten aus dem Prozess heraus zu verstehen, seine einzelnen Lösungen wie seine geschichtlichen Entwicklungslinien. Wenn das Recht Erfahrungen macht, dann macht es sie zuvörderst im Prozess; wenn es sie speichert, dann speichert es sie für künftige Prozesse, in deren Rahmen Erfahrungen herangezogen und gegebenenfalls korrigiert werden können. Der Prozess ist der Ort, an dem die Rechtsordnung Erfahrungen benötigt, macht und weitergibt. Kautelarjuristisches fügt sich dazu: Es soll aus der Erfahrung vergangener Streitfälle heraus neuer Streit vermieden oder kanalisiert werden.

Details

Seiten
137
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653056709
ISBN (ePUB)
9783653966541
ISBN (MOBI)
9783653966534
ISBN (Hardcover)
9783631661291
DOI
10.3726/978-3-653-05670-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Mai)
Schlagworte
Haftungsrecht Sachvindikation Rechtsgeschichte Römisches Recht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 137 S.

Biographische Angaben

Christian Baldus (Band-Herausgeber:in) Simone Schmon (Band-Herausgeber:in)

Christian Baldus ist nach Promotion und Habilitation in Köln als Ordinarius für Bürgerliches Recht und Römisches Recht in Heidelberg tätig. Seine Auslandstätigkeiten führen ihn vor allem nach Italien und Spanien. Simone Schmon studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und promovierte in Heidelberg. Sie arbeitet derzeit als Übersetzerin.

Zurück

Titel: Zivilprozess und historische Rechtserfahrung
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
140 Seiten