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Parodie, Pastiche und Karikatur – Urheberrechte und ihre Grenzen

Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und spanischen Urheberrechts

von Tudor Vlah (Autor:in)
©2015 Dissertation 214 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor befasst sich mit den Schwächen des gegenwärtigen deutschen Urheberrechts hinsichtlich Parodie, Pastiche und Karikatur und entwickelt, ausgehend von der spanischen Parodieregelung, einen neuen Lösungsvorschlag. Entgegen ihrer langen Tradition werden die genannten Kunstformen im deutschen Urheberrecht nämlich nicht ausdrücklich geregelt. Daher kommen die Entlehnungsfreiheiten der freien Benutzung und des Zitatrechts zur Anwendung, die jedoch die Wesensmerkmale dieser Kunstformen nicht ermöglichen. In letzter Zeit werden zunehmend leistungsschutzrechtliche Vorlagen verwendet. Die bisherigen Lösungsansätze stoßen hierbei an ihre Grenzen. Auch hat die postmoderne Kunstpraxis zu einer Akzentverschiebung zugunsten der Wiederholungskunst geführt, die im Urheberrecht nicht reflektiert wird.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • A) Einführung
  • B) Die Parodie im Rahmen der Wiederholungskunst
  • I. Die Tradition der Wiederholungskunst
  • II. Der Bruch mit der Tradition im Zeitalter der Moderne
  • III. Die Wiederbesinnung zur Wiederholungskunst in der Postmoderne
  • C) Einführender Fall: TV-Total
  • D) Offene Fragen
  • E) Fragestellung der Arbeit
  • F) Methode der Untersuchung
  • G) Gang der Untersuchung
  • 2. Kapitel: Die Parodie im deutschen Urheberrecht
  • A) Grundlagen
  • I. Die wesentlichen Merkmale einer Parodie
  • 1. Die Nachahmung einer Vorlage
  • 2. Der Kontrast
  • a) Kontrast zur Vorlage bzw. dem Umfeld der Vorlage (direkte Parodie)
  • b) Kontrast zu sonstigem Bezugsgegenstand (indirekte Parodie)
  • 3. Die Erkennbarkeit der Vorlage und des Kontrastes
  • a) Erkennbarkeit der Vorlage
  • b) Erkennbarkeit des Kontrastes
  • c) Voraussetzung und Beurteilungsperspektive
  • aa) Der notwendige Bezug zu den Eigenheiten der Vorlage
  • bb) Die maßgebliche Beurteilungsperspektive
  • 4. Die humoristische Wirkung
  • II. Abgrenzung – Pastiche, Satire, Karikatur
  • 1. Nach der Vorlagengattung
  • 2. Nach der Vorlagenart
  • 3. Nach dem angegriffenen Bezugsgegenstand
  • III. Exkurs: Das Plagiat
  • IV. Zusammenfassung
  • B) Werkschutz
  • I. Freie Benutzung, § 24 UrhG
  • 1. Sinn und Zweck
  • 2. Abgrenzung zu verwandten Rechtsfiguren
  • 3. Voraussetzungen nach § 24 I UrhG
  • a) Benutzung des Werkes eines anderen und Schaffung eines neuen Werkes
  • b) Freie Benutzung des Originalwerks und Selbstständigkeit des neuen Werks
  • aa) Grundsätzliches zur Beurteilung der freien Benutzung
  • bb) Die ursprüngliche, bis heute unveränderte Auslegung durch die Rechtsprechung
  • cc) Grundsätzliche Probleme bei der Anwendung des § 24 I UrhG auf die Parodie
  • dd) Anpassung der Bewertungsmaßstäbe durch die Rechtsprechung – Abschwächung des Verblassensbegriffs
  • (1) Erforderlichkeitskriterium
  • (2) Verblassen im uneigentlichen Sinne - innerer Abstand
  • (3) Innerer Abstand der Parodie durch antithematischen Bezug
  • (4) Gegenstand der antithematischen Behandlung nicht nur das Originalwerk
  • ee) Zustimmung zur Rechtsprechung und Sonderlösungen in der Literatur
  • (1) Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien?
  • (2) „Freie Bearbeitung“ nach § 23 UrhG
  • c) Stellungnahme
  • 4. Ausnahme für Werke der Musik: der „starre Melodienschutz“ nach § 24 II UrhG
  • a) Entstehungsgeschichte
  • b) Rechtfertigung einer Sonderregelung für Melodien?
  • c) Die Melodie als Rechtsbegriff
  • d) Erkennbare Entnahme und Zugrundelegung
  • e) Stellungnahme
  • 5. Vereinbarkeit mit dem Dreistufentest
  • a) Anwendbarkeit des Dreistufentests auf § 24 I UrhG
  • b) 1. Stufe: Bestimmter Sonderfall
  • c) 2. Stufe: Keine Beeinträchtigung der normalen Verwertung
  • d) 3. Stufe: Keine ungebührliche Verletzung berechtigter Interessen
  • II. Zitat, § 51 UrhG
  • 1. Sinn und Zweck, Systematik
  • 2. Allgemeine Voraussetzungen nach § 51 S. 1 UrhG
  • a) Zitatobjekt: Veröffentlichtes Werk
  • b) Zitatsubjekt: Selbstständiges Werk
  • c) Zitatzweck (besonderer Zweck)
  • aa) Belegfunktion
  • bb) Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung
  • d) Zitierumfang
  • aa) Zitatzweck
  • bb) Ganze Werke, Stellen oder einzelne Stellen eines Werks
  • cc) Anständige Gepflogenheiten
  • e) Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe
  • 3. Zusätzliche Voraussetzungen des Kleinzitats nach § 51 S. 2 Nr. 2 UrhG
  • a) Stellen
  • b) Sprachwerk
  • 4. Zusätzliche Voraussetzungen des Musikzitats nach § 51 S. 2 Nr. 3 UrhG
  • a) Einzelne Stellen
  • b) Erschienenes Werk der Musik
  • c) Besonderheiten bezüglich der Selbstständigkeit
  • 5. Änderungsverbot nach § 62 UrhG
  • 6. Quellenangabe nach § 63 UrhG
  • 7. Stellungnahme
  • III. Schutz vor Entstellungen des Originalwerks, § 14 UrhG
  • 1. Sinn und Zweck
  • 2. Abgrenzung Urheberpersönlichkeitsrecht - allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • 3. Voraussetzungen
  • a) Entstellung oder andere Beeinträchtigung des Werkes eines anderen
  • b) Eignung zur Gefährdung der geistigen oder persönlichen Interessen
  • c) Berechtigung der Interessen – Interessenabwägung
  • C) Leistungsschutz am Beispiel des Tonträgerhersteller- und Filmherstellerrechts
  • I. Sinn und Zweck, Systematik
  • II. Freie Benutzung des Ton- und Filmträgers, § 24 I UrhG
  • 1. Analoge Anwendbarkeit
  • a) Planwidrige Regelungslücke
  • b) Vergleichbare Interessenlage
  • aa) Argumente gegen eine vergleichbare Interessenlage
  • bb) Argumente für eine vergleichbare Interessenlage
  • cc) Keine analoge Anwendung, wenn der Benutzer die entlehnte Tonfolge selbst herstellen kann
  • 2. Voraussetzungen und ihre analoge Anwendung
  • a) Benutzung des Werks eines anderen
  • aa) Benutzung des immateriellen Guts
  • bb) Benutzung auch kleinster Teile umfasst?
  • (1) Argumente für den Schutz kleinster Teile
  • (2) Argumente gegen den Schutz kleinster Teile
  • (3) Stellungnahme
  • b) Schaffung eines neuen Werks
  • c) Freie Benutzung des Originalwerks und Selbstständigkeit des neuen Werks
  • aa) Anwendung der herkömmlichen Kriterien für Werke
  • bb) Anwendung alternativer Kriterien, die wirtschaftlich orientiert sind
  • (1) Notwendigkeit alternativer Kriterien
  • (2) Übertragung der Grundsätze der Germania 3-Rechtsprechung zum Zitatrecht
  • (3) Übertragung des Rechtsgedankens des § 87b I UrhG - Wesentlichkeit
  • (4) Stellungnahme
  • 3. Der starre Melodienschutz, § 24 II UrhG beim Tonträgerherstellerrecht
  • III. Zitierung des Ton- oder Filmträgers, § 51 UrhG
  • 1. Analoge Anwendung
  • 2. Die Voraussetzungen und ihre analoge Anwendung
  • a) Zitatobjekt: veröffentlichtes Werk
  • b) Zitatsubjekt: selbstständiges Werk
  • c) Zitatzweck
  • d) Zitierumfang
  • aa) Anständige Gepflogenheiten
  • bb) Stellen oder einzelne Stellen nach § 51 S. 2 Nr. 2, 3 UrhG?
  • (1) Anwendung des § 51 S. 2 Nr. 2 UrhG beim Zitieren aus Filmträgern?
  • (2) Anwendung des § 51 S. 2 Nr. 3 UrhG beim Zitieren aus Tonträgern?
  • e) Änderungsverbot und Quellenangabe
  • IV. Schutz vor Entstellungen und Kürzungen des Filmträgers, § 94 I 2 UrhG
  • 1. Rechtsnatur
  • 2. Sinn und Zweck
  • 3. Voraussetzungen
  • a) Entstellung oder Kürzung des Bild- oder Bild- und Tonträgers
  • b) Eignung zur Gefährdung der berechtigten Interessen
  • 3. Kapitel: Die Parodie im spanischen Urheberrecht
  • A) Werkschutz
  • I. Die Schranke der Parodie, Art. 39 LPI
  • 1. Entstehungsgeschichte
  • 2. Sinn und Zweck
  • 3. Auslegung in Übereinstimmung mit dem Dreistufentest, Art. 40bis LPI
  • a) 1. Stufe: Bestimmter Sonderfall
  • b) 2. Stufe: Keine Beeinträchtigung der normalen Verwertung
  • c) 3. Stufe: Keine ungebührliche Verletzung berechtigter Interessen
  • 4. Voraussetzungen nach Art. 39 LPI
  • a) Vorliegen einer Parodie i.S.d. Art. 39 LPI
  • aa) Nachahmung einer Vorlage
  • bb) Kontrast zur Vorlage (direkte Parodie) oder zu einem sonstigen Bezugsgegenstand (indirekte Parodie)
  • cc) Erkennbarkeit der Vorlage und des Kontrastes
  • (1) Erkennbarkeit der Vorlage
  • (2) Erkennbarkeit des Kontrasts
  • dd) Humoristische Wirkung
  • b) Verwendung eines veröffentlichten Werks
  • aa) Sinn und Zweck
  • bb) Benutzung eines fremden Werks
  • cc) Veröffentlichung
  • c) Fehlen einer Verwechslungsgefahr
  • aa) Sinn und Zweck
  • bb) Objektive Änderungen der entlehnten Werkteile oder ihres Zusammenhangs
  • (1) Änderung der entlehnten Werkteile
  • (2) Änderung des Zusammenhangs – Zulässigkeit wörtlicher Entlehnungen
  • cc) Unterscheidung durch Antithematik
  • dd) Erkennbarkeit der Unterschiede
  • ee) Begrenzung auf erforderliche Entlehnungen?
  • ff) Originalität/Werkeigenschaft der Parodie
  • d) Fehlen eines Schadens für das Originalwerk oder dessen Urheber
  • aa) Sinn und Zweck
  • bb) Allgemeines zum Schadensbegriff
  • (1) Auslegung gemäß dem Dreistufentest, Art. 40bis LPI
  • (2) Nachteile aufgrund der Kritik nicht umfasst
  • (3) Fehlende Vergütung durch den Parodisten ist kein Schaden
  • cc) Schaden des Originalwerks
  • (1) Fehlen einer wirtschaftlichen Konkurrenz
  • (2) Zusammenhang mit dem Merkmal der Verwechslungsgefahr
  • (3) Berücksichtigung kommerzieller Parodierzwecke?
  • dd) Schaden des Originalurhebers
  • 5. Musikalische Parodien
  • II. Recht auf Achtung der Werkintegrität, Art. 14 Nr. 4 LPI
  • 1. Sinn und Zweck
  • 2. Voraussetzungen
  • a) Entstellung, Änderung, Verfälschung oder Angriff auf das Werk
  • b) Beeinträchtigung der berechtigen Interessen oder Rufgefährdung
  • aa) Beeinträchtigung der berechtigten Interessen
  • bb) Gefährdung des Rufs
  • B) Leistungsschutz am Beispiel des Rechts des Tonträgerherstellers und des Herstellers audiovisueller Aufnahmen
  • I. Sinn und Zweck, Systematik
  • II. Parodie des Tonträgers und der audiovisuellen Aufnahme, Art. 132, 39 LPI
  • 1. Ausdrückliche Anordnung der Analogie in Art. 132 LPI
  • 2. Voraussetzungen und ihre analoge Anwendung
  • a) Vorliegen einer Parodie i.S.d. Art. 39 LPI und Verwendung eines veröffentlichten Werks
  • b) Fehlen einer Verwechslungsgefahr
  • c) Fehlen eines Schadens für das Originalwerk oder dessen Urheber
  • aa) Schaden des Originalwerks
  • bb) Schaden des Originalurhebers
  • 4. Kapitel: Rechtsvergleichung
  • A) Methode
  • B) Die wesentlichen Merkmale einer Parodie im Vergleich
  • C) Die rechtliche Bewertung der Parodie im Vergleich
  • I. Die Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Parodien
  • 1. Verwendung einer Vorlage
  • 2. Umfang der Entlehnungen – Erforderlichkeit?
  • a) Werk
  • b) Ton- oder Filmträger
  • 3. Werkeigenschaft der Parodie
  • a) Werk
  • b) Ton- oder Filmträger
  • 4. Ausreichende Entfernung zur Vorlage
  • a) Werk
  • b) Ton- oder Filmträger
  • 5. Kritik des Originalwerks
  • 6. Berücksichtigung wirtschaftlicher Auswirkungen der Parodie
  • a) Werk
  • b) Ton- oder Filmträger
  • 7. Schutz der Werkintegrität?
  • a) Werk
  • b) Ton- oder Filmträger
  • II. Kritische Bewertung
  • 5. Kapitel: Die Parodie de lege ferenda
  • A) Notwendigkeit einer Neuregelung
  • B) Eigener Entwurf de lege ferenda
  • I. Regelungsvorschlag
  • II. Begründung des Änderungsvorschlags
  • 1. Ergänzung des Parodiezwecks
  • 2. Kodifizierung der anständigen Gepflogenheiten
  • a) Keine unzumutbare Beeinträchtigung der Verwertung
  • b) Keine Verwechslungsgefahr
  • 3. Entfernung des Umfangs der Nutzung
  • 4. Entfernung des Änderungsverbots und des Gebots der Quellenangabe
  • 5. Abschaffung der bisherigen Regelbeispiele
  • III. Vereinbarkeit des Regelungsvorschlags mit der EuGH-Entscheidung Vrijheidsfonds/Vandersteen
  • 1. Übereinstimmungen
  • a) Parodiedefinition
  • b) Werkeigenschaft der Parodie
  • c) Quellenangabe und Umfang der Entlehnungen
  • 2. Unterschiede
  • a) Indirekte Parodien
  • b) Keine notwendige Zuschreibung an eine andere Person
  • c) Allgemeine Interessenabwägung im Einzelfall
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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1. Kapitel: Einleitung

A) Einführung

Humoristische Kunstformen (Parodie, Pastiche, Satire und Karikatur) animieren zum Lachen, wollen aber auch provozieren. Sie sind keineswegs eine neue Erscheinung. So karikierte im Jahre 1832 Honoré Daumier den damaligen König Louis-Philippe als Gargantua (Romanfigur von François Rabelais) – ein unersättlicher Fresser und Säufer. Dies führte zu scharfen Zensurmaßnahmen sowie zu Strafprozessen gegen Daumier und seinen Verleger Philipon wegen Beleidigung des wegen seines Birnenkopfes verhöhnten Königs.1

Honoré Daumier – Gargantua

Illustration

← 21 | 22 →

Die möglichen Vorlagen und Gegenstände humoristischer Auseinandersetzung sind ebenso vielfältig wie die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragestellungen. Nicht abschließend und beispielhaft genannt seien als mögliche Vorlagen, über das soeben dargestellte Bildnis hinaus, Namen, Marken, Werke und Laufbilder.

Illustration

Durch einen prominenten Namen stellte ein Zigarettenhersteller erfolgreich öffentlichkeitswirksame Werbung für seine Produkte her.2 Unter der Darstellung einer zerknitterten Zigarettenschachtel stand die Frage: „War das Ernst? Oder August?“ in Anspielung auf tätliche Auseinandersetzungen des Prinzen Ernst August von Hannover. Hier stellte sich die Frage nach der Rechtfertigung des Eingriffs in das Namensrecht aus § 12 BGB und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Namensträgers. Der BGH bejahte die Zulässigkeit der kommerziellen Namensverwendung. Es werde nicht der Image- oder Werbewert des Genannten ausgenutzt und auch nicht der Eindruck erweckt, dass der Betroffene sich mit ← 22 | 23 → dem Produkt identifiziere oder es empfehle.3 Für die Werbeindustrie bietet diese Rechtsprechung eine willkommene Möglichkeit, die hohen Kosten für prominente Werbeträger zu sparen.4

Neben Namen bleiben auch Marken vor ihrer humoristischen Verwendung nicht verschont. So wurden die Farbmarke „Lila“ sowie die Marke „Milka“ verwendet und dadurch die bekannte lila „Milka-Kuh“ durch die nebenstehende, lilafarbene Postkarte, die mit „Rainer Maria Milka“ signiert ist, ins Lächerliche gezogen.5

Illustration

Der BGH verneinte die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft aus § 14 II Nr. 3, V, VI MarkenG, § 242 BGB. Zwar liege eine markenmäßige Benutzung nach § 14 II Nr. 3 MarkenG sowie die Ausnutzung der Unterscheidungskraft der Marken vor.6 Jedoch sei keine Unlauterkeit der Markenbenutzung nach § 14 II Nr. 3 MarkenG gegeben, da hier der Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG gegenüber dem Eigentumsrecht aus Art. 14 I 1 GG Vorrang einzuräumen sei.7

Details

Seiten
214
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653054330
ISBN (ePUB)
9783653967685
ISBN (MOBI)
9783653967678
ISBN (Hardcover)
9783631662687
DOI
10.3726/978-3-653-05433-0
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Mai)
Schlagworte
Leistungsschutzrecht Rechtsvergleichung geistiges Eigentum Kunstrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 214 S., 12 s/w Abb.

Biographische Angaben

Tudor Vlah (Autor:in)

Tudor Vlah studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Barcelona und erwarb einen LL.M. im spanischen Recht. Sein Referendariat absolvierte er in Frankenthal, Speyer, Frankfurt und New York. Derzeit ist er in Frankfurt als Rechtsanwalt im Bereich Sport-, Medien-, Entertainmentrecht und IP tätig.

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Titel: Parodie, Pastiche und Karikatur – Urheberrechte und ihre Grenzen
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