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Kopplungsangebote

Eine Studie zum Vertrags- und Lauterkeitsrecht

von Daniel Travers (Autor:in)
©2015 Dissertation 354 Seiten

Zusammenfassung

Kopplungsangebote, insbesondere Kundenbindungssysteme, werfen zahlreiche lauterkeits- und vertragsrechtliche Fragen auf. Das Buch stellt alle Anforderungen, die an den Inhalt und die Transparenz von Kopplungsangeboten gestellt werden, dar und berücksichtigt auch wettbewerbsrechtliche Nebengesetze (z. B. die PAngV) sowie spezialgesetzliche Kopplungsverbote. Der Autor untersucht, in welchem Fall Kopplungsgeschäfte verbotsgesetz- oder sittenwidrig sind: Ab wann stellen etwa Kopplungsangebote gegenüber Drittverantwortlichen nichtige Korruptionsabreden (§ 299 StGB) dar? Es liegt damit eine Gesamtdarstellung der Kopplungsangebote im geltenden Vertrags- und Lauterkeitsrecht vor, die den Anspruch stellt, eine Beurteilung der Zulässigkeit spezifischer Angebote so weit wie möglich abstrakt zuzulassen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsübersicht
  • Einführung
  • A. Einleitung
  • B. Ziel und Gang der Untersuchung
  • Teil 1: Wesen und Erscheinungsformen von Kopplungsangeboten
  • A. Definition von Kopplungsangeboten, Kopplungsgeschäften und Kopplungsverboten
  • B. Wesen und Abgrenzung der Kopplungsangebote
  • I. Vorliegen eines Angebots
  • II. Vorliegen zweier oder mehrerer Angebotselemente
  • 1. Problemstellung
  • 2. Unselbstständige Bestandteile eines Angebots
  • a) Streitfragen
  • b) Stellungnahme
  • aa) Der selbstständige Markt als Abgrenzungskriterium
  • bb) Die wertmäßige Bestimmbarkeit als Abgrenzungskriterium
  • cc) Lösungsvorschlag
  • (i) Individualisierbarkeit der Angebotselemente
  • (ii) Schaffung exzeptioneller Angebote durch Kopplung besonderer Angebotselemente
  • (iii) Zusammenfassung
  • 3. Kopplungsangebote trotz funktioneller oder wirtschaftlicher Einheit der Angebotselemente
  • a) Problemstellung
  • b) Etablierung fehlender wirtschaftlicher oder funktioneller Einheit als konstitutives Merkmal für Kopplungsangebote in der Rechtsprechung
  • c) Entscheidungskriterien der Rechtsprechung
  • d) Kritik des Schrifttums
  • e) Stellungnahme und Lösungsvorschlag
  • 4. Ergebnis
  • III. Vorliegen unterschiedlicher Angebotselemente
  • IV. Vorliegen einer Kopplung der Angebotselemente
  • 1. Rechtliche Kopplungen
  • 2. Lockere Kopplung: Kopplungsangebote bei Einzelvertrieb der gekoppelten Elemente – Versprechen einer Vergünstigung als konstitutives Element der Kopplungsangebote bei gleichzeitigem Einzelvertrieb
  • 3. Keine Kopplung
  • a) Werbegeschenke
  • b) Warenproben
  • 4. Problemfälle
  • a) Vorliegen einer Kopplung bei Widerrufs- und Rücktrittsrechten
  • aa) Die Entscheidung Wirtschaftsmagazin des BGH
  • bb) Stellungnahme
  • b) Psychischer Kaufzwang
  • aa) Problem der Kopplung durch psychischen Kaufzwang
  • bb) Stellungnahme
  • cc) Exkurs: Festhalten am Rechtsinstitut des psychischen Kaufzwangs bei der lauterkeitsrechtlichen Bewertung der Kopplungsangebote
  • dd) Stellungnahme
  • c) Technische Kopplungen
  • aa) Rechtliche und technische Kopplungen
  • bb) Nur technische Kopplungen
  • C. Kopplungsangebote im Kontext lauterkeitsrechtlicher Oberbegriffe
  • I. Kopplungsangebote als »geschäftliche Handlungen«
  • II. Kopplungsangebote als »Geschäftspraktiken« im Sinne der UGP-Richtlinie
  • III. Kopplungsangebote als Fallgruppe der Wertreklame/Verkaufsförderungsmaßnahmen
  • 1. Begriffe und Begriffsentwicklung »Wertreklame«, »Verkaufsförderungsmaßnahme« und »Leistungsreklame«
  • 2. Heutiges Verständnis von Verkaufsförderungsmaßnahmen
  • 3. Beispiele für Verkaufsförderungsmaßnahmen
  • a) Nicht zu den Kopplungsangeboten gehörende Verkaufsförderungsmaßnahmen
  • b) Zu den Kopplungsangeboten gehörende Verkaufsförderungsmaßnahmen
  • 4. Zwischenergebnis
  • D. Kategorisierung der Kopplungsangebote
  • I. Klassische Kategorisierung
  • 1. Offene Kopplungsangebote
  • 2. Verdeckte Kopplungsangebote
  • 3. Zugaben und Kundenbindungssysteme
  • 4. Vorspannangebote
  • II. Heutige Kategorisierungen
  • 1. Unterscheidungsmodelle nach den UWG-Novellen 2004 und 2008
  • 2. Stellungnahme: Verzicht auf Kategorisierung verkaufsfördernder Kopplungsangebote nach rechtlichen Maßstäben
  • 3. Abgrenzung: Nicht verkaufsfördernde Kopplungsangebote
  • E. Motivation für Kopplungsangebote
  • I. Motivation für Kopplungsangebote aus Anbietersicht
  • 1. Differenzierung jenseits des Preiswettbewerbs
  • 2. Eintritt in neue Märkte
  • 3. Kundenbindung und Datengewinnung
  • 4. Preisverschleierung
  • II. Motivation für die Nachfrage von Kopplungsangeboten
  • F. Verbreitung der Kopplungsangebote
  • Teil 2: Entwicklung der Kopplungsangebote und ihrer rechtlichen Bewertung
  • A. Historische Entwicklung der Kopplungsangebote und rechtliche Bewertung der Kopplungsangebote in der Vergangenheit
  • I. Deutsches Reich bis 1918
  • II. Weimarer Republik
  • III. Nationalsozialismus
  • IV. Bundesrepublik bis 1990
  • 1. Zugaben
  • 2. Offene Kopplungsangebote
  • 3. Verdeckte Kopplungsangebote
  • 4. Vorspannangebote
  • a) Die Entscheidung Vorspannangebot des BGH
  • b) Bewertung in der Literatur
  • 5. Zwischenergebnis zur Zulässigkeit der Kopplungsangebote unter Geltung der Zugabeverordnung
  • 6. Stellungnahme zur Bewertung der Kopplungsangebote unter Geltung der Zugabeverordnung
  • B. Grundlage der heutigen Bewertung der Kopplungsangebote: Die Liberalisierung des Rechts der Kopplungsangebote
  • I. Wandel des Verbraucherleitbildes
  • 1. Verbraucherleitbild bis Mitte der 1990er Jahre
  • 2. Wandel des Verbraucherleitbilds ab Mitte der 1990er Jahre
  • II. Liberalisierung durch die Rechtsprechung vor Aufhebung der Zugabeverordnung
  • III. Aufhebung der Zugabeverordnung
  • 1. Bedürfnisse der Wirtschaft
  • 2. Verbraucherbelange
  • 3. Reichweite der Aufhebung
  • IV. Die Entscheidungen Kopplungsangebote I und Kopplungsangebote II des BGH
  • 1. Sachverhalte
  • 2. Aufgabe der Fallgruppenbildung
  • 3. Regelmäßige Zulässigkeit der Kopplungsangebote
  • 4. Missbrauchskontrolle
  • a) Gefahren von Kopplungsangeboten
  • aa) Täuschung oder unzureichende Information über den Wert des Angebots
  • bb) Übertriebenes Anlocken
  • cc) Exkurs: preissteigernde Wirkung von Kopplungsangeboten
  • b) Ausgestaltung der Missbrauchskontrolle
  • 5. Stellungnahme zu den Entscheidungen Kopplungsangebote I und Kopplungsangebote II
  • V. Folgeentscheidungen
  • VI. Die UGP-Richtlinie und die UWG Novellen 2004 und 2008
  • C. Unterschiedliche Bewertung der Kopplungsangebote vor Harmonisierung des europäischen Lauterkeitsrechts
  • I. Lauterkeitsrecht im Vereinigten Königreich vor Umsetzung der UGP-Richtlinie
  • II. Bewertung der Kopplungsangebote im Vereinigten Königreich vor Umsetzung der UGP-Richtlinie
  • 1. Gesetzliche Anforderungen an Kopplungsangebote
  • 2. Anforderungen der Selbstregulierung an Kopplungsangebote
  • 3. Vergleich
  • 4. Umsetzung der UGP-Richtlinie im Vereinigten Königreich
  • D. Ergebnis zu Teil 2
  • Teil 3: Kopplungsgeschäfte im deutschen Vertragsrecht
  • A. Kopplungsgeschäfte als Ausdruck der Privatautonomie
  • I. Grundsatz der Zulässigkeit
  • II. Reichweite der Kombinationsmöglichkeiten
  • III. Grenzen der Privatautonomie
  • B. Verbotsgesetzwidrige Kopplungsgeschäfte (§ 134 BGB)
  • I. Verbotsgesetzwidrigkeit von Kopplungsgeschäften infolge unlauterer Kopplungsangebote
  • 1. Verhältnis von Vertragsrecht und Lauterkeitsrecht
  • a) Deliktsrechtliche Ausrichtung des Lauterkeitsrechts
  • b) Schnittmengen zwischen Vertrags- und Lauterkeitsrecht
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Grundsatz der Wirksamkeit von Folgeverträgen unlauterer Kopplungsangebote nach § 134 BGB
  • a) Anwendungsbereich des § 134 BGB
  • b) Besonderheiten bei Kopplungsgeschäften
  • c) Tatbestandliche Voraussetzungen des § 134 BGB
  • d) Zweck der lauterkeitsrechtlichen Verbotstatbestände
  • aa) Zielsetzung der UGP-Richtlinie
  • bb) Wertungswidersprüche zum BGB
  • cc) Rechtssicherheit
  • dd) Verbraucherinteresse
  • ee) Unterschiedliche Informationsgrundlagen
  • ff) Parallele Wertung im Kartellrecht
  • gg) Zwischenergebnis
  • e) Adressaten der UWG-Verbotstatbestände
  • f) Zusammenfassung
  • II. Verbotsgesetzwidrige Kopplungsgeschäfte
  • 1. Verbotsgesetzwidrige Angebotselemente
  • a) Voraussetzungen der Nichtigkeit
  • b) Reichweite der Nichtigkeit
  • 2. Verbotsgesetzwidrige Kopplungen
  • a) Kopplungsgeschäfte mit Drittverantwortlichen (§§ 299 ff. StGB)
  • aa) Problem der Kopplungsangebote gegenüber drittverantwortlichen Akteuren
  • bb) Tatbestandliche Voraussetzungen des § 299 StGB
  • cc) Mögliche Erfüllung des Tatbestands durch Kopplungsgeschäfte
  • dd) Bestechung durch Kundenbindungssysteme
  • ee) Stellungnahme
  • ff) Zusammenfassung
  • gg) Rechtsfolgen korruptiver Kopplungsgeschäfte
  • b) Spezialgesetzliche Kopplungsverbote
  • aa) Kopplungsverbot im Gesundheitswesen (§ 31 MBO Ärzte)
  • bb) Kopplungsverbot beim Arzneimittelhandel (§ 7 HWG)
  • cc) Kopplungsverbot beim Tabakhandel (§ 24 Abs. 1 TabStG)
  • dd) Kopplungsverbot bei Grundstückskaufverträgen (§ 3 ArchLG; Art. 10 § 3 MRVerbG)
  • ee) Kopplungsverbot bei Wanderlagern (§ 56a Nr. 2 GewO)
  • ff) Exkurs: Das Verbot des § 16 Abs. 2 UWG:
  • gg) Sonstige Kopplungsverbote
  • C. Sittenwidrige Kopplungsgeschäfte (§ 138 BGB)
  • I. Sittenwidrigkeit von Kopplungsgeschäften infolge unlauterer Kopplungsangebote
  • 1. Problemstellung
  • a) Tatbestandliche Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB
  • b) Anwendungsbereich des § 138 BGB
  • c) Problem der Ausweitung des Anwendungsbereichs von § 138 BGB auf unlautere Handlungen vor Vertragsschluss
  • 2. Stellungnahme
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Sittenwidrige Kopplungsgeschäfte
  • 1. Sittenwidrige Angebotselemente
  • 2. Sittenwidrige Kopplungen
  • a) Verletzung von Interessen Dritter oder der Allgemeinheit durch eine Kopplung (Dreieckskopplungen)
  • aa) Verhältnis zwischen § 134 BGB und § 138 BGB
  • bb) Sittenwidrige Dreieckskopplungen
  • b) Übervorteilung einer Vertragspartei durch die Kopplung (§ 138 Abs. 1 BGB) und wucherische Kopplungsangebote (§ 130 Abs. 2 BGB)
  • aa) Sittenwidrigkeit bei verkaufsfördernden Kopplungsangeboten
  • bb) Sittenwidrigkeit bei aufgedrängten Kopplungsgeschäften
  • D. Vertragsrechtliche Konsequenzen unlauterer Kopplungsangebote
  • I. Vertragslösungsrechte
  • 3. Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB)
  • 4. Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB)
  • 5. Widerrufs- und Rückgaberechte (§ 355 BGB)
  • II. Sonstige vertragsrechtliche Folgen unlauterer Kopplungsangebote
  • 1. Haftung für in der Werbung versprochene Eigenschaften eines Kopplungsgeschäfts
  • a) Sachmängelrechte durch Werbung
  • b) Umfang der Sachmängelrechte bei Kopplungsgeschäften / Rechtsnatur des Zugabeversprechens
  • c) Stellungnahme
  • 2. Unlautere Kopplungsangebote und unwirksame AGB-Klauseln
  • III. Kopplungsgeschäfte und vertragsrechtlicher Jugendschutz
  • E. Ergebnis zu Teil 3
  • Teil 4: Kopplungsangebote im deutschen Lauterkeitsrecht
  • A. Der Grundsatz der lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit der Kopplungsangebote
  • B. Grundlagen der lauterkeitsrechtlichen Bewertung von Kopplungsangeboten
  • I. Grundlage der lauterkeitsrechtlichen Bewertung: das heutige Verbraucherleitbild
  • 1. Vorwissen
  • 2. Aufmerksamkeit
  • 3. Fähigkeit zur kritischen Angebotsbewertung
  • II. Systematik der lauterkeitsrechtlichen Prüfung von Kopplungsangeboten
  • 1. Generalklauseln § 3 Abs. 1 und Abs. 2 UWG
  • a) Große Generalklausel (§ 3 Abs. 1 UWG)
  • b) Verbrauchergeneralklausel (§ 3 Abs. 2 UWG)
  • aa) Einhaltung der fachlichen Sorgfalt des Unternehmers
  • bb) Spürbare Beeinträchtigung der Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (»geschäftliche Relevanz«)
  • 2. Präzisierung der Generalklausel durch Spezialtatbestände und Regelbeispiele
  • 3. Generalklausel als Auffangtatbestand
  • 4. Auslegung des UWG an der UGP-Richtlinie
  • a) B2C-Bereich
  • b) B2B-Bereich
  • 5. Systematik der lauterkeitsrechtlichen Prüfung von Kopplungsangeboten im B2C-Geschäftsverkehr
  • a) Schwarze Liste (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG): per-se verbotene Kopplungsangebote
  • b) Spezialtatbestände (§§ 5, 5a UWG): irreführende Kopplungsangebote
  • c) Regelbeispiele (§ 4 Nr. 1–11 UWG): intransparente Kopplungsangebote (§ 4 Nr. 4 UWG), unzulässige Gewinnspielkopplungen (§ 4 Nr. 6 UWG) und unangemessene unsachliche Kopplungen (§ 4 Nr. 1 UWG)
  • d) Generalklausel (§ 3 Abs. 2 UWG): Sorgfaltswidrige Kopplungsangebote
  • e) Spürbarkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 UWG)
  • f) Übersicht
  • 6. Systematik der lauterkeitsrechtlichen Prüfung von Kopplungsangeboten im B2B-Geschäftsverkehr
  • a) Reduzierter Prüfungsumfang
  • b) Übersicht
  • C. Unlautere Kopplungsangebote gegenüber Verbrauchern
  • I. Per se verbotene Kopplungsangebote (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG)
  • 1. Nr. 7 Schwarze Liste: unwahre Angabe über Laufzeiten von Kopplungsangeboten
  • a) Schutzzweck des Verbotes
  • b) Unwahre Angabe
  • c) Verfügbarkeit zu bestimmten Bedingungen
  • d) Nur für einen sehr begrenzten Zeitraum
  • aa) Bezug der unwahren Knappheitsbehauptung
  • bb) Sehr kurzer Zeitraum
  • e) Absicht, den Verbraucher zu einer sofortigen Entscheidung zu veranlassen
  • f) Keine Gelegenheit des Verbrauchers, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden
  • g) Beispiel eines wegen Nr. 7 Schwarze Liste unlauteren Kopplungsangebots
  • 2. Nr. 17 Schwarze Liste: unwahre Angabe in Gewinnmitteilungen
  • a) Untersagte Konstellationen
  • b) Anforderungen des Verbots Nr. 17 Schwarze Liste an Kopplungsangebote
  • c) Beispiel eines wegen Nr. 17 Schwarze Liste unlauteren Kopplungsangebots:
  • 3. Nr. 20 Schwarze Liste: unwahre Angabe über Gewinne bei Preisausschreiben
  • a) Erfassung nur theoretischer Gewinnmöglichkeiten?
  • b) Stellungnahme
  • c) Beispiel eines nach Nr. 20 Schwarze Liste unlauteren Kopplungsangebots
  • 4. Nr. 21 Schwarze Liste: unwahre Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung als »gratis«
  • a) Vorliegen eines allgemeinen Zugabeverbots?
  • aa) Die Entscheidung Winter-Check-Wochen des OLG Köln
  • bb) Zwischenergebnis
  • b) Anforderungen des Verbots Nr. 21 Schwarze Liste an Kopplungsangebote, insbesondere Zugaben
  • c) Verbot der Erhöhung des Preises der Hauptware bei Zugabegewährung?
  • d) Stellungnahme
  • e) Beispiel eines nach Nr. 21 der Schwarzen Liste unlauteren Kopplungsangebots
  • II. Verbot irreführender Kopplungsangebote (§§ 5, 5a UWG; § 4 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4, Nr, 5 UWG)
  • 1. Gesetzliche Grundlagen
  • 2. Irreführungspotenzial von Kopplungsangeboten
  • 3. Produktbezogene Angaben bei Kopplungsangeboten (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG; § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG)
  • 4. Preisangabenpflicht bei Kopplungsangeboten (§§ 5a Abs. 3 Nr. 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Abs. 6 PAngV)
  • a) Einheitliche Preisdarstellung
  • b) Angabe von Endpreisen
  • 5. Pflicht zum Hinweis auf die Kopplung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, § 5a UWG)
  • 6. Täuschung über Vorliegen eines Vorteils (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG)
  • 7. Angaben in Bezug auf gekoppelte Sponsoringleistungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 UWG, § 5a UWG)
  • 8. Sonstige gesetzliche Angaben
  • 9. Spürbarkeitsschwelle
  • III. Regelbeispielwidrige Kopplungsangebote (§ 4 Nr. 1–11 UWG)
  • 1. Verbot intransparenter Kopplungsangebote (§ 4 Nr. 4 UWG)
  • a) Rechtlicher Rahmen
  • b) Anwendungsbereich für alle verkaufsfördernden Kopplungsangebote
  • c) Transparenzpflichten für Kopplungsangebote nach § 4 Nr. 4 UWG
  • aa) Transparenz bezüglich der Kopplung
  • bb) Transparenz bezüglich der Bedingungen der Inanspruchnahme
  • (i) Angaben zu zeitlichen Beschränkungen von Kopplungsangeboten
  • (ii) Angaben zu produktbezogenen Beschränkungen von Kopplungsangeboten
  • cc) Grenzen der Transparenzpflicht nach § 4 Nr. 4 UWG in Bezug auf Kopplungsangebote
  • (i) Problemstellung
  • (ii) Stellungnahme: keine Transparenzpflicht bezüglich produktbezogenen Eigenschaften des Kopplungsangebots im Rahmen des § 4 Nr. 4 UWG
  • d) Zeitpunkt der Information / sukzessive Informationen in der Werbung
  • e) Beispiel eines nach § 4 Nr. 4 UWG unlauteren Kopplungsangebots
  • 2. Gewinnspielkopplungsangebote (§ 4 Nr. 5, Nr. 6 UWG)
  • a) Praktische Erscheinungsformen von Gewinnspielkopplungen
  • b) Rechtlicher Rahmen
  • aa) Per se verbotene Gewinnspielkopplungen
  • bb) Intransparente Gewinnspielkopplungen
  • cc) Der verbleibende Anwendungsbereich des § 4 Nr. 6 UWG
  • (i) Maßgaben der Rechtsprechung
  • (ii) Stellungnahme: Streichung des § 4 Nr. 6 UWG
  • c) Anforderungen des § 4 UWG an Gewinnspielkopplungsangebote
  • d) Beispiel eines nach § 4 Nr. 5 UWG unlauteren Kopplungsangebots
  • 3. Verbot von unangemessener unsachlicher Beeinflussung durch Kopplungsangebote (§ 4 Nr. 1 UWG)
  • a) Rechtlicher Rahmen
  • b) Problemstellung: § 4 Nr. 1 UWG als Lauterkeitsmaßstab für Kopplungsangebote
  • aa) Bisherige Rechtsprechung
  • bb) Gegenauffassung der Literatur: Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 4 Nr. 1 UWG auf aggressive Geschäftspraktiken
  • c) Stellungnahme: § 4 Nr. 1 UWG scheidet als Bewertungsmaßstab für die Anlockwirkung verkaufsfördernder Kopplungsangebote aus
  • d) Verbleibender Anwendungsbereich von § 4 Nr. 1 UWG bei der Bewertung von Kopplungsangeboten
  • e) Beispiel eines nach § 4 Nr. 1 UWG unlauteren Kopplungsangebots
  • IV. Sonstige Regelbeispiele
  • V. Eignung des Kopplungsangebots zur spürbaren Beeinträchtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer (§ 3 Abs. 1 UWG in Verbindung mit §§ 4 UWG)
  • VI. Verbot von Kopplungsangeboten, die gegen die fachliche Sorgfalt verstoßen (§ 3 Abs. 2 UWG), sowie sonstiger unlauterer Kopplungsangebote (§ 3 Abs. 1 UWG)
  • 1. Rechtlicher Rahmen
  • 2. Anforderungen des § 3 Abs. 2 UWG für Kopplungsangebote
  • a) Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt durch Kopplungsangebote
  • b) Beeinflussung einer informierten Entscheidung der Verbraucher
  • 3. Anforderungen des § 3 Abs. 1 UWG an Kopplungsangebote
  • D. Abweichungen bei der Bewertung von Kopplungsangeboten im B2B Verkehr
  • Zusammenfassung und Thesen
  • A. Zusammenfassung
  • I. Wesen und Erscheinungsformen von Kopplungsangeboten
  • II. Entwicklung der Kopplungsangebote und ihrer rechtlichen Bewertung
  • III. Kopplungsangebote im deutschen Vertragsrecht
  • IV. Kopplungsangebote im deutschen Lauterkeitsrecht
  • B. Thesen
  • Literaturverzeichnis
  • Urteilsverzeichnis

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Einführung

A. Einleitung

Verkaufsfördernde Kopplungsangebote wurden einst als »Kundenfang«1, »Kun­denbestechung«2 und als Angebote bezeichnet, die »in anstößiger Weise die schutzwürdigen Interessen der Verbraucher, der Mitbewerber und der Allgemeinheit«3 beeinträchtigen würden.

Heute sind Kopplungsangebote weit verbreitet und aus dem Alltag der Verbraucher kaum mehr wegzudenken. Dies lässt sich am Beispiel eines fiktiven Verbrauchers veranschaulichen.

Beispiel: Morgens wird der Verbraucher durch den Wecker seines Mobiltelefons geweckt. Dabei handelt es sich um ein hochwertiges Smartphone, das gleichwohl »nur 1 Euro« kostete. Der günstige Kaufpreis wird durch einen an den Gerätekauf gekoppelten Netzkartenvertrag subventioniert. Beim Frühstück liest der Verbraucher eine abonnierte Wochenzeitung. Dass es zu dem Zeitungs­abonnement eine Prämie gab, ist heutzutage ganz selbstverständlich. Auch für den Wechsel des Stromanbieters erhielt der Verbraucher eine Belohnung, nämlich ein vergünstigtes Elektrogerät. Der technisch ausgefeilte und im Einzelverkauf teure WLAN-Router, den der Verbraucher »gratis« zum kombinierten Telefon- und Internetvertrag erhielt, ermöglicht dem Verbraucher beim Frühstücken auch mittels Smartphone im Internet zu surfen. Mit seinem Auto, das mit einem günstigen Kredit der Bank des Fahrzeugherstellers finanziert wird, fährt der Verbraucher wenig später zur Arbeit. Auf dem Weg hält er noch beim Supermarkt. »Haben Sie eine Kundenkarte?« oder »Sammeln Sie Treuepunkte?« lauten die heute kaum mehr wegzudenkenden Fragen an der Supermarktkasse. Auch wenn der Verbraucher dankend ablehnt, dank Kartenzahlung rückt die nächste »gratis« Flugreise automatisch ein kleines Stück näher. Außerdem ermöglicht der Einkauf in dem Supermarkt dem Verbraucher, Bargeld gebührenlos an der Supermarktkasse abzuheben, was ihm den Weg zur Bank spart. Nun darf er nicht vergessen, den Bon für den Supermarkteinkauf aufzuheben. Denn – so wirbt der Supermarkt in seinen Prospekten – schickt der Verbraucher zwanzig Bons ein, hat er die Chance auf einen Lottogewinn! Wenig später im Büro angekommen, startet der Verbraucher ← 23 | 24 → seinen Computer, schließt die werksmäßig integrierte – aber bei seiner Arbeit nicht benötigte – Multimedia-Software des Betriebssystems und schon kann der Arbeitstag beginnen.

In diesem fiktiven Beispiel war der Verbraucher bereits mit zehn Kopplungsangeboten in ganz unterschiedlichen Ausgestaltungen konfrontiert. Die Bandbreite der Kombinationen reichte dabei von der einfachen Zugabegewährung (z. B. die »Gratis«-Prämie zum Zeitungsabonnement) bis hin zu einem komplexen Kundenbindungssystem, das an die sukzessive Warenabnahme einen aleatorischen-Anreiz koppelt (Chance auf Lottogewinn bei Einsendung einer bestimmten Anzahl von Kassenbons im Supermarkt). An einem Morgen war der Verbraucher damit gleichsam mit Sachverhalten konfrontiert, die – in vergleichbarer Ausgestaltung – neun höchstrichterlichen Entscheidungen und einer Entscheidung der Europäischen Kommission zugrunde lagen.4

Dennoch dürfte der Verbraucher von der Vielzahl der ihn umgebenden Kopplungsangebote kaum Notiz genommen haben. Denn obgleich Angebote wie die vorstehenden vor nur wenigen Jahrzehnten rechtlich ausgeschlossen gewesen wären, sind sie heute so weit verbreitet, dass sie im Alltag gar nicht mehr auffallen.

Möglich machte die weite Verbreitung der Kopplungsangebote eine erhebliche Liberalisierung des Wettbewerbsrechts, die etwa in den neunziger Jahren des ← 24 | 25 → vergangenen Jahrhunderts begann5 und sich insbesondere auf die Bewertung der Kopplungsangebote auswirkte.

Die Liberalisierung des rechtlichen Rahmens für Kopplungsangebote geschah auf verschiedenen Ebenen:6 Nachdem der BGH in den neunziger Jahren seine strenge Haltung gegenüber Kopplungsangeboten allmählich gelockert hatte,7 strich8 der Gesetzgeber 2001 die Zugabeverordnung9, ein Gesetz, das Kopplungsangebote in Form von Zugaben seit 1932 untersagte und Grundlage der restriktiven Behandlung aller Kopplungsangebote war. Kurz darauf schuf der BGH mit den Entscheidungen Kopplungsangebote I10 und Kopplungsangebote II11 ein neues, liberaleres Regelungsregime für die lauterkeitsrechtliche Bewertung von Kopplungsangeboten.12

Gleichzeitig wurde die rechtliche Bewertung der Kopplungsangebote durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene modifiziert: Im Jahr 2004 machte die europäische Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie)13 eine Neukodifizierung des deutschen Lauterkeitsrechts notwendig. Das zuvor seit 1909 geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG 1909)14 wurde daraufhin in der UWG-Novelle 200415 (UWG 2004) grundlegend neu gefasst. Dabei wurde – entgegen dem Trend zur Liberalisierung – erstmals ein ausdrückliches gesetzliches Kopplungsverbot für Gewinnspielkopplungen in ← 25 | 26 → das UWG aufgenommen, das bis heute besteht (§ 4 Nr. 6 UWG).16 Wenige Jahre später veränderte die UWG-Novelle 2008 erneut die rechtlichen Maßstäbe, an denen Kopplungsangebote zu messen sind. Das UWG 200817 (UWG) weist gegenüber dem UWG 2004 tief greifende Änderungen auf18 und führt im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG eine Liste von 30 stets verbotenen geschäftlichen Praktiken ein (Schwarze Liste), die sich auch auf die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeitsprüfung der Kopplungsangebote auswirkt.19 In wegweisenden Urteilen zur Bewertung von Kopplungsangeboten unter Geltung der UGP-Richtlinie20 und des UWG21 hat der EuGH entschieden, dass die Schwarze Liste der UGP-Richtlinie erschöpfend ist und es den Mitgliedsstaaten verwehrt ist, im Anwendungsbereich der Richtlinie darüber hinausgehende Per-se-Verbote für Kopplungsangebote zu schaffen.

Die rechtliche Bewertung der Kopplungsangebote wurde damit in den letzten Jahrzenten umfassend verändert. Den Marktteilnehmern stehen heute völlig neue Möglichkeiten der Angebotskombinationen offen. Daneben erlaubt der technische Fortschritt den Anbietern, zunehmend komplexe Kopplungsangebote, wie branchenüberspannende Kundenbindungssysteme, mit einer Vielzahl beteiligter Unternehmen zu organisieren. Der Markt hat – wie das obige Beispiel anhand des fiktiven Tags eines Verbrauchers verdeutlicht – die neuen Möglichkeiten aufgegriffen und eine Vielzahl zunehmend komplexer Kopplungsangebote entwickelt.

Es stellt sich hiernach die Frage, welchen Voraussetzungen diese Angebote genügen müssen, um im geltenden Vertrags- und Lauterkeitsrecht zu bestehen.

B. Ziel und Gang der Untersuchung

Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine umfassende Darstellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Kopplungsangebote im geltenden Vertrags- und Lauterkeitsrecht. Die Arbeit ist in vier Teile gegliedert:

Der erste Teil beschreibt Kopplungsangebote als tatsächliches Phänomen der Wettbewerbspraxis. Untersucht und beantwortet wird die Frage, was die ← 26 | 27 → wesenstypischen Eigenschaften sind, die ein verkaufsförderndes Kopplungsangebot ausmachen und wie sich Kopplungsangebote von anderen Werbemethoden abgrenzen.

Ausgangspunkt der Arbeit ist die Definition von Kopplungsangeboten. Im Rahmen der Beschreibung des Wesens der Kopplungsangebote nehmen die Fragen Schwerpunkte ein, wann ein »gekoppeltes Angebot«, d. h. ein Kopplungsangebot, und kein »einheitliches Angebot« vorliegt, insbesondere ob ein Kopplungsangebot auch bei »Funktionseinheit« der gekoppelten Waren und Dienstleistungen (Angebotselemente) besteht und welche Anforderungen an die Verbindung der einzelnen Angebotselemente eines Kopplungsangebots zu stellen sind.

Überdies stellt der erste Teil der Arbeit dar, in welchem übergeordneten Zusammenhang verkaufsfördernde Kopplungsangebote Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Betrachtung sind. Dabei wird das Wesen der Verkaufsförderungsmaßnahmen, zu denen die Kopplungsangebote gehören, untersucht und von der klassischen Leistungswerbung abgegrenzt.

Ferner werden verschiedene Fallgruppen dargestellt, in die Kopplungsangebote kategorisiert werden können. Die unter anderen rechtlichen Vorzeichen entwickelte hergebrachte Unterteilung der Kopplungsangebote in verschiedene Untergruppen wird beschrieben und auf ihre heutige Bedeutung hin untersucht. Schließlich werden heutige Kategorisierungsmodelle für Kopplungsangebote dargestellt und auf eine Aussagekraft für die rechtliche Bewertung von Kopplungsangeboten geprüft.

Der erste Teil endet mit einer Analyse der Motivationen von Anbietern und Nachfragern von Kopplungsangeboten und einer Darstellung der praktischen Verbreitung der Kopplungsangebote in der modernen Wirtschaft.

Der zweite Teil der Studie erarbeitet die Grundlagen für die heutige rechtliche Bewertung der Kopplungsangebote, indem die Entwicklung der Kopplungsangebote und ihrer rechtlichen Bewertung dargestellt wird. Untersucht werden einerseits die historische Entwicklung der Kopplungsangebote als tatsächliche Vertriebspraxis und andererseits die Veränderungen der rechtlichen Bewertung der Kopplungsangebote im Laufe der Zeit. Ausgangspunkte der Betrachtung sind das Erscheinen moderner Kopplungsangebote in Form von Kundenbindungssystemen sowie die folgenden Diskussionen um das Für und Wider dieser Werbemethode. Im Rahmen des zweiten Teils nehmen die Liberalisierung der rechtlichen Bewertung der Kopplungsangebote ab den 1990er Jahren und die Bewertung der Kopplungsangebote nach Aufhebung der Zugabeverordnung, mithin die Entwicklung der heute geltenden Maßstäbe für die lauterkeitsrechtliche Bewertung von Kopplungsangeboten, Schwerpunkte ← 27 | 28 → ein. Dabei erfolgen auch eine Untersuchung des Wandels des Verbraucherleitbildes sowie eine vergleichende Betrachtung zu den vor der Harmonisierung des europäischen Verbraucher-Lauterkeitsrechts geltenden unterschiedlichen rechtlichen Bewertungsmaßstäben für Kopplungsangebote in Europa.22 Die Darstellung der Entwicklung der Kopplungsangebote mündet in der Harmonisierung des europäischen Wettbewerbsrechts und damit im heutigen Recht.

Der dritte Teil der Arbeit untersucht Kopplungsgeschäfte im Vertragsrecht. Ausgangspunkt des vertragsrechtlichen Teils der Studie ist die Darstellung des Grundsatzes der Privatautonomie und der daraus folgenden grundsätzlichen Zulässigkeit von Kopplungsgeschäften im Vertragsrecht. Im dritten Teil der Arbeit nimmt die Prüfung einen Schwerpunkt ein, unter welchen Voraussetzungen die Kopplung von Waren und Dienstleistungen verbotsgesetzwidrig (§ 134 BGB) sein kann. Untersucht wird zum einen die vertragsrechtliche Bewertung von Folgeverträgen unlauterer Kopplungsangebote. Zum anderen werden Kopplungsgeschäfte mit Drittverantwortlichen auf mögliche Verbotsgesetzwidrigkeit untersucht. Darüber hinaus werden im dritten Teil der Arbeit die spezialgesetzlichen Kopplungsverbote dargestellt und daraufhin geprüft, ob es sich um Verbotsnormen im Sinne des § 134 BGB handelt, deren Verletzung die Nichtigkeit von verbotswidrig geschlossenen Kopplungsgeschäften bedingt. Des Weiteren wird die mögliche Sittenwidrigkeit von Kopplungsgeschäften untersucht und die Frage beantwortet, ob die Unlauterkeit eines Kopplungsangebots auch die Sittenwidrigkeit des daraufhin abgeschlossenen Kopplungsgeschäfts bedingen kann. Schließlich untersucht der dritte Teil der Studie sonstige vertragsrechtliche Folgen unlauterer Kopplungsangebote, wie etwa Vertragslösungsrechte.

Im vierten Teil der Arbeit werden die heutigen lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Kopplungsangebote untersucht. Die Betrachtung beinhaltet die Anforderungen, die an den Inhalt und die Transparenz von Kopplungsangeboten gestellt werden und berücksichtigt dabei auch Anforderungen wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze wie der Preisangabenverordnung (PAngV)23. In diesem Zusammenhang beantwortet die Arbeit unter anderem die folgenden Fragen: Anhand welcher lauterkeitsrechtlicher Maßstäbe ist die Zulässigkeit von Kopplungsangeboten zu prüfen? Welcher Systematik folgt die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeitsprüfung von Kopplungsangeboten? Wann verstoßen Kopplungsangebote gegen die Per-se-Verbote der Schwarzen Liste ← 28 | 29 → (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG)? Wann sind Kopplungsangebote irreführend (§§ 5, 5a UWG)? Wann verwirklicht ein Kopplungsangebot ein Regelbeispiel des § 4 UWG? Welchen Anforderungen müssen Kopplungsangebote genügen, um hinreichend transparent zu sein (§ 4 Nr. 4 UWG)? Unter welchen Voraussetzungen geht von einem Kopplungsangebot eine unangemessene unsachliche Kundenbeeinflussung aus (§ 4 Nr. 1 UWG) und ist die unsachliche Beeinflussung ein Maßstab für die lauterkeitsrechtliche Bewertung der Anlockwirkung von Kopplungsangeboten? Wann ist ein Kopplungsangebot im Übrigen missbräuchlich? Unter welchen Voraussetzungen ist die Kopplung von Gewinnspielen an Warenverkäufe nach der Plus Warenhaus-Entscheidung24 des EuGH zulässig und hat § 4 Nr. 6 UWG infolge der Rechtsprechung des EuGH und BGH noch einen originären Anwendungsbereich? Der vierte Teil der Arbeit stellt damit umfassend die Voraussetzungen dar, denen Kopplungsangebote im aktuellen Lauterkeitsrecht genügen müssen.

Die Studie schließt mit einer zusammenfassenden Darstellung aller Ergebnisse.

Methodisch nimmt in der vorliegenden Untersuchung die Darstellung und Analyse der maßgeblichen Rechtsprechung und der zugrunde liegenden Sachverhalte einen hohen Stellenwert ein, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Wettbewerbsrecht in besonders hohem Maß von unbestimmten Rechtsbegriffen bestimmt ist, die erst durch die von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe ausgefüllt werden. Abstrakte Ausführungen werden an geeigneten Stellen durch Beispiele, wo möglich, durch Sachverhalte aus der Rechtsprechung, verdeutlicht.

Im Ergebnis liegt damit eine umfassende Darstellung der rechtlichen Zulässigkeit der Kopplungsangebote im geltenden Vertrags- und Lauterkeitsrecht25 vor. Die Untersuchung stellt damit auch den Anspruch, eine Beurteilung der Zulässigkeit spezifischer Kopplungsangebote so weit wie möglich abstrakt zu ermöglichen und die Kriterien aufzuzeigen, denen ein Kopplungsangebot heute genügen muss.

1 Hoth, GRUR 1961, 562, 562.

2 Nachweis bei BGH Urteil v. 13.06.1973 – I ZR 65/72 (Geballtes Bunt), GRUR 1974, 345, 347.

3 Hefermehl, GRUR 1974, 542, 545.

4 Die Beispiele sind den folgenden Entscheidungen nachgebildet: (1) Die Kopplung von Mobiltelefon und Netzkartenvertrag: BGH Urteil v. 08.10.1998 – I ZR 187/97 (Handy für 0,00 EUR), GRUR 1999, 264; (2) die Prämie zum Zeitungsabonnement: BGH Urteil v. 23.02.1989 – I ZR 138/86 (Wirtschaftsmagazin), GRUR 1989, 366; (3) die Kopplung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Stromliefervertrags: BGH Urteil v. 13.06.2002 – I ZR 173/01 (Kopplungsangebote I), GRUR 2002, 976; (4) Die Kopplung von WLAN-Router und Internetvertrag: BGH Urteil v. 10.12.2009 – I ZR 149/07 (Sondernewsletter), GRUR 2010, 744; (5) die Kopplung von Autokauf und Finanzierung: BGH Urteil v. 28.04.1994 – I ZR 68/92 (Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank), GRUR 1994, 743; (6) das Kundenbindungssystem im Supermarkt: BGH Urteil v. 11.12.2003 – I ZR 74/01 (Treue-Punkte), GRUR 2004, 344; (7) das Kundenbindungssystem der Fluggesellschaft (Kartenzahlung): OLG Köln Urteil v. 30.11.2001 – 6 U 103/01 (Miles and More-Prämien), GRUR-RR 2002, 115; (8) das Geldabheben an der Supermarktkasse: BGH Urteil v. 28.10.1993 – I ZR 246/91 (Euroscheck-Differenzzahlung), GRUR 1994, 230; (9) das an kumulative Einkäufe gekoppelte Gewinnspiel: EuGH Urteil v. 14.01.2010 – Rs. C-304/08 (Plus Warenhandelsgesellschaft), GRUR 2010, 244; (10) die Kopplung der Multimedia-Software an das Betriebssystem: »Microsoft«-Entscheidung, EU-Kommission, COMP/C-3/37.792.

5 Emmerich, Unlauterer Wettbewerb, § 1 Rn. 20.

6 Siehe hierzu ausführlich unten, S. 116 ff.

7 Steinbeck in Fezer, UWG, § 4–1 Rn. 177.

8 Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung der Zugabeverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001, BGBl. I S. 1661.

9 Teil 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zu Schutz der Wirtschaft vom 09.03.1932, (ZugabeVO) RGBl. I 1932, S. 121–128.

10 BGH Urteil v. 13.06.2002 – I ZR 173/01 (Kopplungsangebote I), GRUR 2002, 976.

11 BGH Urteil v. 13.06.2002 – I ZR 71/01 (Kopplungsangebote II), GRUR 2002, 979.

12 Siehe hierzu unten, S. 124 ff.

13 Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken), ABl. L 149/22.

14 UWG 1909, RGBl. S. 499.

15 UWG 2004, BGBl. S. 1414.

16 Boesche, WRP 2011, 1345, 1346.

17 BGBl. I S. 2949 ff.

18 Siehe hierzu im Einzelnen: Köhler, WRP 2009, 109.

19 Siehe hierzu unten, S. 225 ff.

20 EuGH Urteil v. 23.04.2009 – C-261/07, C299/07 GRUR 2009, 599.

Details

Seiten
354
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653052763
ISBN (ePUB)
9783653968705
ISBN (MOBI)
9783653968699
ISBN (Hardcover)
9783631662106
DOI
10.3726/978-3-653-05276-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (März)
Schlagworte
Kundenbindungssysteme Wettbewerbsrecht Korruption Preisauszeichnungspflichten Vertragsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 354 S., 1 Graf.

Biographische Angaben

Daniel Travers (Autor:in)

Daniel Travers studierte Jura in Würzburg, Lausanne und Berlin, wo er auch das Referendariat absolvierte. Seit Abschluss seines Assessorexamens ist er als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere Wettbewerbsstrafrecht, in Berlin tätig.

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Titel: Kopplungsangebote
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