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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und ihre Befugnisse

Eine Untersuchung zu sekundärrechtlich begründeten Kompetenzen von "EU-Agenturen"

von Tim Koslowski (Autor:in)
©2014 Dissertation XVIII, 215 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit beschäftigt sich mit der unionsrechtlichen Vereinbarkeit des gegründeten Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) mit Schwerpunkt auf der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Mittels einer eingehenden Analyse der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Gründungsverordnung der EBA grundsätzlich auf die Rechtsangleichungskompetenz des Art. 114 AEU gestützt werden kann und im Übrigen auch mit den im Unionsrecht geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen vereinbar ist. Die Beteiligung der Europäischen Zentralbank im Aufseherrat der EBA und die auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA übertragenen Befugnisse im Bereich der Ratingagenturaufsicht verlassen hingegen den zulässigen Rahmen dieser Vorschrift. Auch der bei der EZB angesiedelte Einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus SSM kann nicht von der Vorschrift des Art. 127 Abs. 6 AEU getragen werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Vorwort
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Gegenstand und Hintergrund der Untersuchung
  • B. Stand der Forschung
  • C. Weitere Reformen – Errichtung einer Bankenunion
  • D. Gang der Untersuchung
  • E. Begriffsbestimmungen
  • Teil 1: Europäische und internationale Aufsichtsstrukturen
  • A. Europäische Aufsichtsstrukturen
  • I. Materielles Bankenaufsichtsrecht
  • 1. Entstehung auf Unionsebene
  • 2. Rechtliche Grundlage
  • 3. Rechtsakte der EU
  • a) Versuch der Vollharmonisierung
  • b) Erste Koordinierung der Bankenaufsicht
  • c) Aufsicht auf konsolidierter Basis
  • d) Zweite Koordinierung der Bankenaufsicht
  • aa) Sitzlandkontrolle – EU-Pass
  • bb) Instrumente der Finanzaufsicht
  • (1) Eigenmittel
  • (2) Solvabilitätskoeffizient
  • e) Einzelfallrichtlinien
  • aa) BCCI-Richtlinie
  • bb) Großkredite
  • f) Kodifizierungsprozess
  • aa) Erste Kodifizierte Bankenrichtlinie
  • bb) Zweite Kodifizierte Bankenrichtlinie
  • g) Aktuelle Entwicklungen
  • aa) CRD II und CRD III
  • bb) CRD IV
  • (1) Rechtsgrundlage der Verordnung
  • (2) Regelungsinhalte des CRD-IV-Regulierungspaketes
  • (3) Ausarbeitung von Regulierungsstandards
  • (4) Inkrafttreten
  • II. Europäische Gremien
  • 1. Beratender Bankenausschuss
  • 2. Lamfalussy-Verfahren
  • a) Einsetzung der Level 2-Ausschüsse
  • aa) Europäischer Bankenausschuss
  • bb) Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden
  • b) Erweiterung der Aufgaben / Level 3-Ausschüsse
  • 3. Weitere Europäische Zusammenschlüsse
  • B. Internationale Aufsichtsstrukturen - Baseler Ausschuss
  • I. Baseler Konkordat
  • II. Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)
  • III. Novellierung des Eigenkapitalakkords (Basel II)
  • 1. Mindestkapitalanforderungen
  • 2. Bankenaufsichtliches Überprüfungsverfahren
  • 3. Erweiterte Offenlegung
  • 4. Umsetzung in der EU
  • IV. Reaktionen auf die Finanzkrise (Basel III)
  • 1. Eigenkapital
  • 2. Liquidität
  • 3. Verschuldungsquote
  • 4. Kontrahentenrisiko
  • 5. Umsetzung in der EU
  • C. Resümee und Ausblick
  • Teil 2: Das Europäische System der Finanzaufsicht
  • A. Überblick
  • B. Makroprudentielle Aufsicht – ESRB
  • I. Rechtsgrundlage
  • 1. Errichtung des ESRB
  • a) Gefahr der Nichtigerklärung
  • b) Vertragsänderung
  • c) Rechtsprechung des EuGH
  • d) Stellungnahme
  • 2. Übertragung von Aufgaben an die EZB
  • II. Organisation
  • 1. Verwaltungsrat
  • 2. Lenkungsausschuss
  • 3. Beratende Ausschüsse
  • a) Beratender Wissenschaftlicher Ausschuss
  • b) Beratender Fachausschuss
  • c) Sonstige Beratung
  • III. Aufgaben
  • 1. ESFS-interne Zusammenarbeit
  • a) Analyse von Systemrisiken
  • b) Erhebung und Austausch von Informationen
  • 2. Warnungen und Empfehlungen
  • a) Act or Explain-Mechanismus
  • b) Veröffentlichung von Warnungen und Empfehlungen
  • 3. Verständigung auf internationaler Ebene
  • C. Mikroprudentielle Aufsicht – ESAs
  • I. Rechtsgrundlage
  • II. Organisation
  • 1. Rat der Aufseher
  • a) EZB im Rat der Aufseher der EBA
  • b) Beschlussfassung
  • 2. Verwaltungsrat
  • 3. Vorsitzender
  • 4. Exekutivdirektor
  • 5. Beschwerdeausschuss
  • III. Aufgaben und Befugnisse
  • 1. Befugnisse zur Normenkonkretisierung
  • a) Technische Regulierungsstandards
  • b) Technische Durchführungsstandards
  • c) Leitlinien und Empfehlungen
  • 2. Entscheidungsbefugnisse im Einzelfall
  • a) Verstoß gegen EU-Recht
  • b) Maßnahmen im Krisenfall
  • c) Schlichtungsbefugnis
  • IV. Tätigkeitsbereiche der übrigen ESAs
  • 1. Tätigkeitsbereich von EIOPA
  • a) Solvabilitätsbestimmungen
  • b) Versicherungsvermittlung
  • c) Betriebliche Altersversorgung
  • d) Sektorübergreifende Finanzkonglomerate
  • 2. Tätigkeitsbereich von ESMA
  • a) Maßnahmen zum Schutz der Anleger
  • b) Anforderungen an das Wertpapiergeschäft
  • c) Investmentvehikel
  • d) Ratingagenturen
  • aa) Bezug zur Rechtsangleichung
  • bb) Einheitlicher Vollzug
  • cc) Nationale Exekutive als Entscheidungsträger
  • dd) Rückgriff auf die Vertragsabrundungskompetenz
  • ee) Bedeutung der Ratingagenturaufsicht
  • e) OTC-Derivate und Leerverkäufe
  • D. Gemeinsamer Ausschuss der ESAs
  • E. Nationale Aufsichtsbehörden
  • F. Resümee
  • Teil 3: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
  • A. Gesetzgebungsverfahren
  • I. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
  • II. Besonderes Gesetzgebungsverfahren
  • III. Wahl des Rechtsaktes
  • IV. Gesetzgebungsakte
  • V. Begründungspflicht – Erfordernis einer Europäischen Bankenaufsicht
  • 1. Finanzkrise
  • 2. Grenzübergreifend tätige Finanzinstitute
  • 3. Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
  • B. Rechtsgrundlage
  • I. Errichtungskompetenz Europäischer Agenturen
  • 1. Formen des Europäischen Agenturwesens
  • a) Exekutivagenturen
  • b) Regulierungsagenturen
  • c) Finanzaufsichtsbehörden - ESAs
  • 2. Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEU)
  • a) Kodifizierung des implied-powers-Grundsatzes
  • b) Kompetenz zur Errichtung Europäischer Agenturen
  • c) Politische Hürden
  • d) Schlussfolgerung und Ausblick
  • 3. Rechtsangleichungsnorm (Art. 114 AEU)
  • a) Maßnahme zur Rechtsangleichung
  • aa) Der Fall der ENISA
  • (1) Klagegründe
  • (2) Position der Generalanwältin
  • (3) Ausführungen des EuGH
  • (4) Kritische Würdigung
  • bb) Konsequenzen für die Errichtung der EBA
  • (1) Anerkennung ungeschriebener Kompetenzen
  • (2) Annexkompetenz
  • (a) Rückgriff auf Art. 115 AEU
  • (b) Durchführungsrechtsakt gem. Art. 291 AEU
  • (c) Ausschluss von Einzelfallbefugnissen gegenüber Privaten
  • (d) Verknüpfung mit Harmonisierungszielen
  • (e) Stellungnahme
  • (3) Tendenz des EuGH
  • (4) Ergebnis
  • b) Binnenmarktbezug
  • II. Ergebnis
  • C. Begrenzungen durch allgemeine Rechtgrundsätze
  • I. Vertikale und horizontale Kompetenzverteilung
  • II. Demokratieprinzip
  • 1. Demokratische Legitimation von Unionsagenturen
  • 2. Demokratische Entkopplung der EBA
  • a) Demokratische Rückkopplung durch nationale Vertreter
  • b) Demokratische Rückkopplung durch Kontroll- und Zustimmungsmechanismen
  • aa) Normenkonkretisierende Befugnisse
  • (1) Technische Standards
  • (2) Leitlinien und Empfehlungen
  • bb) Entscheidungsbefugnisse im Einzelfall
  • c) Ergebnis
  • III. Rechtsstaatlichkeit
  • 1. Prinzip der Gewaltenteilung
  • 2. Institutionelles Gleichgewicht
  • a) Meroni-Doktrin
  • aa) EBA-Befugnisse am Maßstab der Meroni-Grundsätze
  • bb) Fortbestand der Meroni-Grundsätze
  • (1) Weitere Einschränkungen für EWG-Vertrag
  • (2) Uneingeschränkte Fortgeltung der Meroni-Doktrin
  • (3) Lockerung der Meroni-Grundsätze
  • (4) Jüngste Rechtsprechung des EuGH
  • (5) Stellungnahme
  • b) Verletzung des institutionellen Gewaltgefüges
  • aa) Einfluss der Mitgliedstaaten
  • bb) Politische Entscheidungen
  • cc) Verwerfungsmonopol des EuGH
  • dd) Aufgaben der Kommission
  • ee) Ergebnis
  • 3. Selbstbindung der EBA bei Leitlinien und Empfehlungen
  • 4. Rechtsschutz
  • a) Beschwerdeausschuss für EBA-Beschlüsse
  • b) Rechtsakte nach Art. 290 f. AEU
  • c) Handlungen ohne formelle Bindungswirkung
  • d) Schlussfolgerung
  • 5. Ergebnis
  • IV. Subsidiaritätsprinzip
  • V. Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • VI. Haftung
  • VII. Haushaltsautonomie der EBA
  • VIII. Ergebnis
  • D. Resümee
  • Teil 4: Exkurs zur Europäischen Bankenunion - SSM
  • Teil 5: Abschließendes Resümee und Ausblick
  • Literaturverzeichnis

← XVIII | 1 → Einleitung

A. Gegenstand und Hintergrund der Untersuchung

Gegenstand der Untersuchung bildet die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)1. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA2) mit Sitz in London ist Teil eines Maßnahmenpaketes, welches am 17. November 2010 vom Rat verabschiedet wurde3. Das in diesem Rahmen erlassene Verordnungsbündel bildet die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines Europäischen Systems der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervision – ESFS) mit dem Ziel, „die angemessene Anwendung der für den Finanzsektor geltenden Vorschriften zu gewährleisten, um die Finanzstabilität zu erhalten und für Vertrauen in das Finanzsystem insgesamt und für einen ausreichenden Schutz der Kunden, die Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen, zu sorgen“ 4. Im Sinne einer möglichst schnellen Reaktion auf die Finanzkrise von 2007 und 2008 ist das ESFS bereits am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Kernelement des ESFS bilden drei neue Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs). Neben der EBA für den Bankensektor wird das ESFS durch eine ESA für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) mit Sitz in Frankfurt sowie durch eine ESA für den Wertpapierbereich (European Securities and Markets Agency – ESMA) mit Sitz in Paris komplettiert, welche die aus dem sog. Lamfalussy-Verfahren5 hervorgegangenen Ausschüsse ersetzen. Ferner etabliert das ESFS den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB), der für die Makroaufsicht über das Finanzsystem in der EU zuständig und der Europäischen Zentralbank (EZB) angegliedert ist6.

← 1 | 2 → B. Stand der Forschung

Aufgrund der Tatsache, dass das ESFS erst seit 2011 besteht, wurden bisher nur vereinzelt Monographien zu diesem Thema veröffentlicht. Allerdings sind während des Gesetzgebungsverfahrens und nach Verabschiedung des ESFS bereits eine Reihe von wissenschaftlichen Kurzbeiträgen erschienen7.

Matthias Herdegen hat vor Verabschiedung des ESFS eine ausführliche Studie zur Fortentwicklung der Aufsichtsstrukturen innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht8. Darin werden neben der Errichtung einer Europäischen Bankenaufsicht auch das im Reformprozess diskutierte Modell des lead supervisor erörtert, welches dem Unionsgesetzgeber ebenfalls als Handlungsalternative zur Verfügung stand. Dieses Modell, welches von der Kommission ausgearbeitet wurde und eine Beaufsichtigung der Kreditinstitute auf Gruppenebene durch die für die Muttergesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde vorsah, wurde jedoch aufgrund des Souveränitätsverlustes der Länder, in denen sich die Tochtergesellschaften befinden, verworfen. Da diese Studie vor Erlass des ESFS-Verordnungspakets angefertigt wurde und sich die endgültigen Verordnungsinhalte von den vorangegangenen Entwürfen unterscheiden, lässt diese Studie noch ausreichend Raum für die wissenschaftliche Untersuchung des letztendlich verabschiedeten Aufsichtsmodells.

Nach Verabschiedung des ESFS hat Natalia Kohtamäki 2012 eine Dissertation zum Reformprozess der Europäischen Bankenaufsicht publiziert9. Darin werden ebenfalls ausführlich das ESFS und die EBA analysiert. Jedoch unterscheidet sich diese Dissertation dahingehend von der vorliegenden Arbeit, als dass sich die Autorin im Gegensatz zur vorliegenden Untersuchung verstärkt mit dem Reformprozess im europäischen Finanzdienstleitungssektor, aus der das ESFS erwachsen ist, auseinandersetzt. Auch beinhaltet die Bearbeitung allgemeine Ausführungen zur Funktionsweise der Bankenaufsicht. Auf diese Punkte geht zwar auch die vorliegende Dissertation ein, sie beschäftigt sich aber intensiver mit den Verordnungsinhalten des ESFS-Paketes und insbesondere mit dem Errichtungsakt der EBA. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung bildet dabei die unionsrechtliche Zulässigkeit der sekundärrechtlichen Bestimmungen.

← 2 | 3 → C. Weitere Reformen – Errichtung einer Bankenunion

Die mit Steuergeldern abgesicherte Rettung vieler in der EU ansässiger Kreditinstitute hat die Staatshaushalte der Mitgliedstaaten schwer belastet. Damit einher geht die weiter anhaltende Staatsschuldenkrise der sog. „PIGS-Staaten“10, aber auch Italiens, die zwar nicht alleine auf der Bankenrettung beruht, durch diese aber signifikant verschärft wurde. Aus diesem Grund hat die Kommission bereits kurz nach Inkrafttreten des ESFS weitere Reformen vorgeschlagen. Kern dieser Reformen ist der Vorschlag vom 12. September 2012 zur Errichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) für Banken im Euroraum11, welcher vom Rat am 15. Oktober 2013 angenommen wurde12. Mitgliedstaaten, die nicht der Währungsunion angehören, können dem Aufsichtsmodell auf freiwilliger Basis beitreten („opt-in mechanism“). Gleichzeitig hat die Kommission eine rasche Verabschiedung, idealerweise zum Jahreswechsel 2012/2013, für bereits eingereichte Vorschläge gefordert. Dazu zählt insbesondere das CRD IV—Paket13 zur Verstärkung und Vereinheitlichung („Single Rule Book“) der Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute. Darüber hinaus hat die Kommission Maßnahmen zur Harmonisierung der Einlagensicherung14 sowie zur Etablierung eines einheitlichen Rahmens für die Bankensanierung und –abwicklung (Single Resolution Mechanism – SRM) vorgeschlagen15. ← 3 | 4 → Die Annahme der verschiedenen Rechtsakte soll in ihrer Gesamtheit die Grundlage für eine integrierte „Bankenunion“ bilden16.

Details

Seiten
XVIII, 215
Jahr
2014
ISBN (PDF)
9783653049848
ISBN (ePUB)
9783653973648
ISBN (MOBI)
9783653973631
ISBN (Paperback)
9783631656723
DOI
10.3726/978-3-653-04984-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (September)
Schlagworte
Ratingagenturaufsicht Rechtsangleichungskompetenz Rechtsgrundsätze EBA
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014. XVIII, 215 S., 1 Graf.

Biographische Angaben

Tim Koslowski (Autor:in)

Tim O. Koslowski studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Im Anschluss absolvierte er auf dem Gebiet des europäischen Rechts ein dreisprachiges Aufbaustudium zum Erwerb eines Magister legum (LL.M.) an den Universitäten in Bonn, Straßburg und Sevilla. Der Autor ist als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das europäische Finanzaufsichtsrecht tätig.

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