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Nichtstaatliche Akteure und Interventionsverbot

Beiträge zum 39. Österreichischen Völkerrechtstag 2014 in Klosterneuburg

von Andrea Bockley (Band-Herausgeber:in) Ursula Kriebaum (Band-Herausgeber:in) August Reinisch (Band-Herausgeber:in)
©2015 Konferenzband 218 Seiten

Zusammenfassung

Der Sammelband enthält die Beiträge des 39. Österreichischen Völkerrechtstages 2014 in Klosterneuburg zum Thema Nichtstaatliche Akteure und Interventionsverbot. Die ersten beiden Teile widmen sich diesen Themenbereichen. Der dritte Teil behandelt traditionell Fragestellungen aus der völkerrechtlichen Praxis und gibt mit Erfahrungsberichten der Außenministerien Österreichs, der Schweiz und Deutschlands Einblick in den Umgang mit Privilegien und Immunitäten internationaler Einrichtungen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • AutorInnen und HerausgeberInnenverzeichnis
  • Teil I: Nichtstaatliche Akteure
  • Der Ruf nach einer stärkeren Eingliederung der Unternehmensverantwortung in die Menschenrechtsarchitektur. Das Montreux-Dokument auf dem Prüfstand
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Die internationalen Regulierungsansätze im Bereich privater Militär- und Sicherheitsunternehmen
  • 2.1 Das Montreux-Dokument
  • 2.2 Der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister
  • 2.3 Sind die bestehenden Regulierungsversuche ausreichend oder bedarf es einer vertraglichen Regulierung?
  • 2.4 Die menschenrechtlichen Schutzpflichten der Staaten: Notwendigkeit klarer Parameter
  • 3. Das Montreux-Dokument und das Recht der Staatenverantwortlichkeit
  • 3.1 Eingliederung in die regulären Streitkräfte des Entsendestaates
  • 3.2 Ausübung von Hoheitsgewalt
  • 3.3 Staatliche Anweisung, Leitung oder Kontrolle
  • 4. Schlussbemerkungen
  • Wem schuldet der Staat was? Zur Zuständigkeit nationaler Gerichte bei extraterritorialen Menschenrechtsverletzungen
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Anknüpfungspunkte zur Ausübung extraterritorialer Staatsgewalt
  • 3. Ausgewählte Fallstudien
  • 3.1 Kiobel v. Royal Dutch Petroleum
  • 3.2 Daimler AG v. Bauman
  • 3.3 Shell Nigeria
  • 4. Gemeinsamkeiten in der Staatenpraxis
  • 4.1 Common Law
  • 4.2 Civil Law
  • 4.3 Gemeinsamkeiten
  • 5. Vergleichsregime – Diplomatisches Schutzrecht
  • 5.1 Barcelona Traction
  • 5.2 ILC Articles on Diplomatic Protection
  • 5.3 Diallo
  • 6. Conclusio
  • Außergerichtliche Streitbeilegung im Fall von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Hintergrund
  • 3. Überblick über den aktuellen Forschungsstand
  • 4. Schlussfolgerungen
  • 5. Weiterführende Literaturhinweise
  • Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und ihre Implementierung in Österreich
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Bemühungen zur Förderung unternehmerischer Sozialverantwortung
  • 3. CSR-Leitbild in Österreich
  • 4. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • 4.1 Überblick
  • 4.2 Teilnehmende Länder
  • 4.3 Aufbau der Leitsätze (seit 2011)
  • 4.4 Die Aktualisierung 2010/2011
  • 4.5 Der Mehrwert der OECD-Leitsätze
  • 5. Der österreichische Nationale Kontaktpunkt (öNKP)
  • 5.1 Allgemeines
  • 5.2 Konkrete Aufgaben des öNKP
  • 5.3 Der Lenkungsausschuss (LAUS)
  • 5.4 Das Verfahren vor dem öNKP
  • 5.5 Die Rolle des öNKP im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens
  • 5.6 Aktivitäten 2013
  • 5.7 Konkrete Fälle vor dem öNKP
  • – „Mining activities in the Democratic Republic of Congo“
  • – „Manufacturing in Sri Lanka“
  • – „Employment issues in the pharmaceutical sector in Austria”
  • – „Employment issues in Austria“
  • – „Human rights issues in Laos“
  • 6. Conclusio
  • Teil II: Interventionsverbot
  • Das Interventionsverbot im Zeitalter der Demokratie: Zwischen Obsoleszenz und (Wieder-)Auferstehung
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Begriffsbildung
  • 2.1 Begriffsgeschichte
  • 2.2 Einmischung – Intervention – Gewalt
  • 2.2.1 Einmischung
  • 2.2.2 Intervention
  • 2.2.3 Gewalt
  • 3. Das Interventionsverbot im Zeitalter der Demokratie
  • 3.1 Das Interventionsverbot und Revolutionen – Euromaidan
  • 3.2 Das Interventionsverbot und nicht-internationale Konflikte – Libyen und Syrien
  • 3.2.1 Die Anerkennung von Oppositionellen
  • 3.2.2 Finanzielle Unterstützungen
  • 4. Schlussbemerkungen
  • Alternative zu Gewalt? Zur Legitimität und Effektivität gezielter Sanktionen
  • Abstract
  • 1. Einführung
  • 1.1 Zum Konzept der gezielten Sanktion
  • 1.2 Problemstellung
  • 2. Gezielte Sanktionen im Mehrebenensystem
  • 3. Vereinte Nationen
  • 3.1 Sanktionenkomitees
  • 3.2 Rechtsschutz
  • 3.2.1 Focal Point und Konsensus Verfahren
  • 3.2.2 Ombudsperson und umgekehrtes Konsensus Verfahren
  • 4. Europäische Union
  • 4.1 Rechtsgrundlagen
  • 4.1.1 Supranationalisierung der „dritten Säule“: Art. 75 AEUV
  • 4.1.2 Brücke zur „zweiten Säule“: Art. 215 AEUV
  • 4.2 Rechtspraxis
  • 4.2.1 Inkongruenzen des Art. 215 AEUV
  • 4.2.2 Machtpolitische Konsequenzen
  • 5. Ergebnisse – Legitimität und Effektivität
  • Teil III: Erfahrungen aus der Praxis
  • Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD): Pudel oder Cerberus? – Versuch einer ersten Zwischenbilanz
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Die Stränge der Europäischen Außenpolitik
  • 3. Die GASP
  • 4. Herausforderungen
  • 5. Zwischenbilanz: Der EAD am Prüfstand
  • 6. Ein ‚grand design‘ für morgen?
  • 7. Paradigmenwechsel: Geopolitik ist zurück
  • 8. Baustellen im EAD
  • 9. Rendezvousklauseln 2015/2016
  • Österreich als Amtssitz internationaler Organisationen – aktuelle Rechtsfragen
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Frage der gesetzlichen Grundlagen und Differenzierung Internationale Organisation – Internationale NGO
  • 2.1 Österreichische gesetzliche Regelungen
  • 2.1.1 Privilegiengesetz
  • – Immunitäten einer internationalen Organisation
  • – Status von leitenden Bediensteten
  • – Beitritt zur österreichischen Sozialversicherung
  • 2.1.2 NGO-Gesetz
  • 2.2 Rechtliche Antworten
  • 3. Meistbegünstigungsklausel
  • 4. Reichweite mancher Rechte in Amtssitzabkommen
  • 4.1 Bedienstete mit diplomatischem Status
  • 4.2 Immunität von der Gerichtsbarkeit
  • Neue Akteure des Völkerrechts im Lichte des schweizerischen Gaststaatgesetzes
  • Abstract
  • 1. Vorgeschichte
  • 2. Regelungsbereich des Gaststaatgesetzes
  • 3. Institutionelle Begünstigte nach Gaststaatgesetz
  • 3.1 Kategorien von institutionellen Begünstigten
  • 3.2 Praxis zu den institutionellen Begünstigten nach Gaststaatgesetz
  • 4. Eine weitere Besonderheit des Gaststaatgesetzes: die internationalen Nichtregierungsorganisationen
  • 5. Evaluation des Gaststaatgesetzes zum heutigen Zeitpunkt
  • Die deutschen Arbeiten an einem Gaststaatgesetz
  • Abstract
  • 1. Einleitung
  • 2. Die Gründe für das Gesetzesvorhaben
  • 3. Der systematische Ansatz des Gesetzesvorhabens
  • 3.1 Die „klassischen“ internationalen Organisationen
  • 3.2 Die „weiteren internationalen Einrichtungen“
  • 3.3 „Anerkannte internationale Nichtregierungsorganisationen“
  • 4. Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

AutorInnen und HerausgeberInnenverzeichnis

Andrea Bockley
MMag.a Andrea Bockley ist Universitätsassistentin (prae-doc) am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Univeristät Wien. Sie ist redaktionelle Assistentin der Austrian Review of International and European Law – A.R.I.E.L.

Nicole Ehlotzky
MMag. Dr. Nicole Ehlotzky ist Universitätsassistentin und Dr.-Maria-Schaumayer-Stipendiatin am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien (WU).

Pascal Hector
Prof. Dr. Pascal Hector, Auswärtiges Amt, Beauftragter für Fragen des allgemeinen und besonderen Völkerrechts; Honorarprofessor am Europa-Institut der Universität des Saarlandes, Saarbrücken.

Ralph Janik
MMag. Ralph Janik, LL.M. ist Universitätsassistent (prae-doc) an der Universität Wien, Fakultät für Rechtswissenschaften (Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen).

Karolina Miriam Januszewski
MMag. Karolina Miriam Januszewski ist Universitätsassistentin (prae-doc) am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen.

Ursula Kriebaum
Univ.-Prof. Ursula Kriebaum ist Professorin für Völkerrecht am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung.

Barbara Linder
Mag. Barbara Linder E.MA ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Sie forscht und berät zu den Themen Menschenrechte in Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit, internationale Arbeitsrechte und Konfliktlösungsmechanismen.

Karin Lukas
Dr. Karin Lukas E.MA, LL.M. ist Senior Researcher und Teamleiterin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Weiters ist sie Mitglied des ← 9 | 10 → Europäischen Sozialausschusses des Europarats. Als Konsulentin berät sie verschiedene nationale und internationale Institutionen, beispielsweise das Entwicklungsprogramm der UNO oder das österreichischen Außenministerium in den Bereichen Menschenrechte und Wirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit und Frauenrechte.

Andreas Orator
Dr. Andrea Orator, BA LL.M (NYU) ist Universitätsassistent (post-doc) am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Michael Postl
Gesandter Dr. Michael Postl ist Leiter der Abteilung (III.3) für Außenwirtschaftsbeziehungen, gemeinsame Handelspolitik, Exportförderung, Investitionsschutz und internationale Finanzinstitutionen im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA).

August Reinisch
Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M. ist Vizedekan der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien sowie Leiter der Abteilung für Völkerrecht des Instituts für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung.

Michael Reiterer
Doz. Dr. Michael Reiterer ist Hauptberater im Asien-Pazifik Department des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

Gregor Schusterschitz
Gesandter MMag. Schusterschitz ist Stellvertretender Ständiger Vertreter Österreichs bei der EU sowie ehemaliger Leiter der Abteilung Allgemeines Völkerrecht im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA).

Valentin Zellweger
Botschafter Dr. Valentin Zellweger ist Direktor der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.
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Teil I: Nichtstaatliche Akteure

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Karolina Miriam Januszewski*

Der Ruf nach einer stärkeren Eingliederung der Unternehmensverantwortung in die Menschenrechtsarchitektur.
Das Montreux-Dokument auf dem Prüfstand

Abstract

For a considerable time, the rise of new potent players, above all corporations, on the international arena yielding significant economic, political and social power and thus, decisively pulling strings in international relations, some of them overshadowing states, could have been observed.

In addition to the growing strength of the economic sector in general, the last decades experienced a restructuring of the state based on neoliberal governance strategies. In particular, the outsourcing of classical state prerogatives such as military and security functions or migration and border control to corporate actors and the regulatory approaches taken in this respect, i.e. the transformations within and around the state undeniably challenge the state-centric alignment of the international legal order. Not only do these developments touch upon classic understandings and principles of international law but also inevitably bear on the effective protection of human rights.

Over and over again, the regulatory potential of international law is being questioned with respect to these transitions. International efforts to balance the new asymmetrical power relations and adapt the international human rights regime to the continuous de-monopolization of the legitimate use of force only progress very slowly, or rather assume a different form. Whereas the adoption of treaties as binding instruments of command, constraint and compulsion to accommodate this phenomenon is stagnating due to the lack of consensus and political will, informal soft-law standards outside the realm of classical international law emphasizing self-regulation and giving private actors co-authorship have grown exponentially. ← 13 | 14 →

The contribution first analyses the “Swiss Initiative” launched by Switzerland and the International Committee of the Red Cross in 2008. In a second step, it seeks to establish that the outcome of this regulatory initiative is highly unfit to tackle the challenges to an effective human rights protection resulting from the increased commercialization of military and security services. Not only is the reliance on self-regulation mechanism questionable due to the specificities of the private military and security market, the human rights sensitive nature of the matter and the fact that this outsourcing affects the state’s monopoly of the legitimate use of force.

As the “Swiss Initiative” reiterates existing state obligations under international law, the private/public dichotomy is thus being reinforced despite its evident artificiality given the blurred reality. Such an adherence to the state-centric alignment of international law and its enforcement mechanisms significantly obstructs the access to justice for victims of “privatized” human rights violation, creating an untenable accountability gap.

1. Einleitung

Seit geraumer Zeit ist man sich der wachsenden Macht nichtstaatlicher Akteure, allen voran Unternehmen, auf internationaler Ebene und deren ambivalenter Rolle in Bezug auf den Menschenrechtsschutz bewusst. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die Steuerungskraft des Völkerrechts aufgrund seiner Staatenzentriertheit in Frage gestellt. Internationale Bemühungen, diese neuen Machtasymmetrien auszugleichen und das Menschenrechtssystem an die immer stärker fragmentierten Machtstrukturen anzupassen, gehen nur sehr träge voran und stützen sich im Bereich der Unternehmensverantwortung primär auf Regulierungen außerhalb des klassischen Völkerrechts.

Diese oftmals vage formulierten Soft-Law-Standards betonen die bestehenden menschenrechtlichen Schutzpflichten des Territorialstaates, der häufig unwillig oder unfähig ist, seine menschenrechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Daher sehen einige dieser Instrumente zusätzlich auch ergänzende Pflichten des Sitzstaates zur Regulierung und Ahndung des heimischen Mutterkonzerns vor, der als „corporate national“ des Sitzstaates gesehen wird. Allerdings sind diese extraterritorialen Schutzpflichten immer noch umstrittenes Terrain.1 Besonders viel Raum wird ← 14 | 15 → bei der Frage der menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung freiwilligen Verhaltenskodizes gegeben, die die Wirtschaftswelt an ihre „Corporate Social Responsibility“ erinnern, indem Menschenrechte für den Privatsektor „übersetzt“ werden. Hinsichtlich deren Umsetzung vertraut man vor allem auf die Kräfte des Marktes; an zentralen Überwachungsmechanismen mangelt es.

Die aufgrund der Implementierungslücken immer wieder ins Spiel gebrachten direkten Menschenrechtspflichten für Unternehmen, scheinen seit dem Scheitern der UN Norms on the Responsibilities of Transnational Corporations and Other Business Enterprises with Regard to Human Rights aus 20032 in die Ferne gerückt zu sein. Für viele bestärken das „Protect, Respect, Remedy“ – Rahmenwerk des UN-Sonderbeauftragen für Wirtschaft und Menschenrechte John Ruggie sowie die zu dessen Operationalisierung formulierten Leitprinzipien3, welche die primäre Schutzpflicht des Staates und eine soziale Verantwortung der Wirtschaft zur Achtung der Menschenrechte betonen, diese Abkehr von einem vertraglichen Regelwerk für diesen Bereich.

Generell ist eine große Zurückhaltung von Seiten der internationalen Staatengemeinschaft, unterstützt durch die Industrievertreter, vor einer vertraglichen Regelung dieses Bereichs wahrzunehmen. Zwar hat die von Ecuador im Herbst 2013 lancierte Initiative für einen vertragliche Regulierung transnationaler Konzerne4 die Debatte um eine stärkere Eingliederung der ← 15 | 16 → Unternehmensverantwortung in die Menschenrechtsarchitektur von neuem entfacht, allerdings verdeutlichen die darauffolgenden Entwicklungen die seit Jahren anhaltende „Freiwilligkeit vs. Verbindlichkeit“- Dichotomie:5 So wird von der einen Denkrichtung, primär vertreten von der Zivilgesellschaft, einem beachtlichen Anteil der Staaten des globalen Südens und einem Teil der Lehre, eine vertragliche Regelung eingefordert, wobei sich hier die Geister wieder scheiden, wie ein solches Vertragswerk gestaltet sein sollte. Während ein Teil für die direkte Verpflichtung von Unternehmen eintritt, plädieren Pragmatiker für eine Konkretisierung und Extraterritorialisierung der menschenrechtlichen Schutzpflichten der Staaten. Einig ist man sich, dass es der Schaffung entsprechender Umsetzungsmechanismen bedarf. Die Gegenmeinung, vor allem getragen von den Staaten des Nordens und der Wirtschaft, betont die Wichtigkeit des von John Ruggie ausgearbeiteten „Protect, Respect, Remedy“ – Rahmenwerks einschließlich der zu dessen Operationalisierung formulierten Leitprinzipien, deren Umsetzung sie durch neue Initiativen gefährdet wähnt. Das bestehende Instrumentarium wird als ausreichend angesehen, weshalb neue verbindliche Normen abgelehnt werden. Allfällige Lücken und die mit Konzernen verbundenen menschenrechtlichen Herausforderungen sind dieser Meinung nach am besten mittels Selbstregulierungsmechanismen in den Griff zu bekommen.6 Zudem birgt eine vertragliche Regulierung natürlich die Gefahr, dass aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Staatengemeinschaft, der kleinste gemeinsame ← 16 | 17 → Nenner, auf den man sich einigen könnte, bestehenden menschenrechtlichen Standards nicht gerecht werden würde.7

Details

Seiten
218
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653049282
ISBN (ePUB)
9783653974041
ISBN (MOBI)
9783653974034
ISBN (Paperback)
9783631656495
DOI
10.3726/978-3-653-04928-2
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (März)
Schlagworte
Völkerrecht Konferenz Immunität
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 218 S.

Biographische Angaben

Andrea Bockley (Band-Herausgeber:in) Ursula Kriebaum (Band-Herausgeber:in) August Reinisch (Band-Herausgeber:in)

Andrea Bockley ist Assistentin am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung. Ursula Kriebaum ist Professorin für Völkerrecht am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung. August Reinisch ist Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien sowie Leiter der Abteilung für Völkerrecht des Instituts für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung.

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